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Änderungsantrag zu TOP 4.5, Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln, DS 0612/2019

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0375/2019 vom 18.03.2019

Stand: Am 18.03.2019 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung).

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.03.2019 AN/0375/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Änderungsantrag zu TOP 4.5, Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln, DS 0612/2019 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrte Frau Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen. Der Beschluss wird folgendermaßen geändert: 1. Der erste Satz wird gestrichen und durch folgende Sätze ersetzt: Der Rat beschließt eine aktualisierte Honorarordnung für die Volkshochschule Köln, bei der die Honorare für Dozentinnen und Dozenten auf mindestens 35 Euro die Unterrichtsstunde in allen Kursen angehoben werden. Die neue Honorarordnung in Anlage 1 wird dementsprechend verändert. 2. Am Ende des Beschlusses wird hinzugefügt (nach " ... im Haushaltsplan 2020 veranschlagt."): Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Vorschläge zu erarbeiten, in welcher Höhe die Volkshochschule ihren arbeitnehmerähnlich beschäftigten Lehrkräften Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung bezahlen kann und mit welchen Kosten dies für die Stadt verbunden ist. Diese Vorschläge werden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Beschlussfassung nach der Sommerpause vorgelegt. Begründung: In den Integrationskursen und Kurse für Deutsch als Fremdsprache erhalten die Lehrenden seit zwei Jahren 35 Euro die Stunde; in Bereichen wie Fremdsprachen, Kultur oder berufliche Bildung in der Regel nur 20 Euro für eine Unterrichtsstunde. Wegen der 15 Euro Lohnunterschied herrscht große Unruhe. Und es wird immer schwerer, Lehrkräfte für 20 Euro die Stunde zu bekommen. Ziel muss sein, dass alle mindestens 35 Euro die Stunde bekommen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Es obliegt der Verwaltung, die Honorarordnung für die Volkshochschule so zu gestalten, dass entweder zukünftig die Kategorien I bis III im Punkt 2 "Honorarsätze" fortfallen, die je nach Arbeitsaufwand unterschiedlich Honorarhöhen, anfangend bei 19 Euro die Stunde vorsehen. Die Einstufung nach unterschiedlichem Arbeitsaufwand ist aufgrund praktischer Probleme höchst umstritten. In der Regel wird jedoch nach Kategorie I bezahlt. Die Verwaltung kann den vorliegenden Antrag aber auch so umsetzen, dass sie die Kategorien I bis III beibehält. Nur sollte das Grundhonorar (Kategorie I) aus Gründen der Gleichbehandlung gleichwertiger Arbeit dann 35 Euro umfassen. Die Lehrkräfte müssen von ihren nicht gerade üppigen Honoraren selbst die Sozialversicherungen bezahlen, sonst sind sie im Krankheitsfalle, im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit ohne Versicherungsschutz. Dies ist eine Folge davon, dass die Volkshochschule ihre Lehrenden nicht dauerhaft, sondern nur auf Honorarbasis anstellt. Es gibt jedoch rund 80 Lehrkräfte an der Kölner Volkshochschule, die als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte über viele Jahre hinweg fast ausschließlich bei der Volkshochschule arbeiten. Sie sind damit nicht mehr klassische freischaffende Honorarkräfte, die dort ein paar Stunden die Woche zusätzlich zu anderen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Sie arbeiten dauerhaft Vollzeit bei der VHS. Lehrkräfte an den Volkshochschulen, die mehr als 20 Unterrichtsstunden die Woche dort geben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei der öffentlichen Rentenversicherung anzumelden. Die Volkshochschulen als ihr Arbeitgeber weigern sich bisher meist, die Hälfte ihres Versicherungsbeitrages mitzutragen. Wird eine VHS-Lehrkraft Mitglied einer Krankenkasse, muss sie den Versicherungsbeitrag vollständig alleine tragen. Zu Anfang des Jahres haben das Land Bremen und die Bremer Volkshochschule eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der sie für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte Zuschüsse zur Renten- wie zur Krankenversicherung bezahlen möchten. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)

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