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AN/0375/2019

Änderungsantrag zu TOP 4.5, Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln, DS 0612/2019

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 18.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 18.03.2019

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4391 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.03.2019 
AN/0375/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.5, Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln, DS 
0612/2019 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrte Frau Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der heutigen 
Sitzung zu nehmen. 
 
Der Beschluss wird folgendermaßen geändert: 
1. Der erste Satz wird gestrichen und durch folgende Sätze ersetzt: 
Der Rat beschließt eine aktualisierte Honorarordnung für die Volkshochschule Köln, bei der die 
Honorare für Dozentinnen und Dozenten auf mindestens 35 Euro die Unterrichtsstunde in allen 
Kursen angehoben werden. Die neue Honorarordnung in Anlage 1 wird dementsprechend 
verändert.  
2. Am Ende des Beschlusses wird hinzugefügt (nach " ... im Haushaltsplan 2020 veranschlagt."): 
Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Vorschläge zu erarbeiten, in welcher Höhe die 
Volkshochschule ihren arbeitnehmerähnlich beschäftigten Lehrkräften Zuschüsse zur Renten- und 
Krankenversicherung bezahlen kann und mit welchen Kosten dies für die Stadt verbunden ist. 
Diese Vorschläge werden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Beschlussfassung 
nach der Sommerpause vorgelegt. 
 
Begründung:

In den Integrationskursen und Kurse für Deutsch als Fremdsprache erhalten die Lehrenden seit 
zwei Jahren 35 Euro die Stunde; in Bereichen wie Fremdsprachen, Kultur oder berufliche Bildung 
in der Regel nur 20 Euro für eine Unterrichtsstunde. Wegen der 15 Euro Lohnunterschied herrscht 
große Unruhe. Und es wird immer schwerer, Lehrkräfte für 20 Euro die Stunde zu bekommen. Ziel 
muss sein, dass alle mindestens 35 Euro die Stunde bekommen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! 
Es obliegt der Verwaltung, die Honorarordnung für die Volkshochschule so zu gestalten, dass 
entweder zukünftig die Kategorien I bis III im Punkt 2 "Honorarsätze" fortfallen, die je nach 
Arbeitsaufwand unterschiedlich Honorarhöhen, anfangend bei 19 Euro die Stunde vorsehen. Die 
Einstufung nach unterschiedlichem Arbeitsaufwand ist aufgrund praktischer Probleme höchst 
umstritten. In der Regel wird jedoch nach Kategorie I bezahlt. Die Verwaltung kann den 
vorliegenden Antrag aber auch so umsetzen, dass sie die Kategorien I bis III beibehält. Nur sollte 
das Grundhonorar (Kategorie I) aus Gründen der Gleichbehandlung gleichwertiger Arbeit dann 35 
Euro umfassen. 
Die Lehrkräfte müssen von ihren nicht gerade üppigen Honoraren selbst die Sozialversicherungen 
bezahlen, sonst sind sie im Krankheitsfalle, im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit ohne 
Versicherungsschutz. Dies ist eine Folge davon, dass die Volkshochschule ihre Lehrenden nicht 
dauerhaft, sondern nur auf Honorarbasis anstellt. Es gibt jedoch rund 80 Lehrkräfte an der Kölner 
Volkshochschule, die als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte über viele Jahre hinweg fast 
ausschließlich bei der Volkshochschule arbeiten. Sie sind damit nicht mehr klassische 
freischaffende Honorarkräfte, die dort ein paar Stunden die Woche zusätzlich zu anderen 
Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Sie arbeiten dauerhaft Vollzeit bei der VHS.  
Lehrkräfte an den Volkshochschulen, die mehr als 20 Unterrichtsstunden die Woche dort geben, 
sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei der öffentlichen Rentenversicherung anzumelden. Die 
Volkshochschulen als ihr Arbeitgeber weigern sich bisher meist, die Hälfte ihres 
Versicherungsbeitrages mitzutragen. Wird eine VHS-Lehrkraft Mitglied einer Krankenkasse, muss 
sie den Versicherungsbeitrag vollständig alleine tragen. Zu Anfang des Jahres haben das Land 
Bremen und die Bremer Volkshochschule eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der sie für 
arbeitnehmerähnlich Beschäftigte Zuschüsse zur Renten- wie zur Krankenversicherung bezahlen 
möchten. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0375/2019
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
18.03.2019
Erstellt
18.03.2019 12:24