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0855/2023

Stellungnahme zu einem Antrag. Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller /Die Linke AN/1851/2022 Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 25.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 08.05.2023, TOP 11.2.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4582 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0855/2023 
Freigabedatum 29.03.2023  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.05.2023 
 
Stellungnahme zu einem Antrag. Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
CDU-Fration, SPD-Fraktion und Lothar Müller /Die Linke AN/1851/2022 Wohnbebauung 
Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld 
Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und 
Lothar Müller / Die Linke AN/1851/2022 
Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld 
Mit dem Antrag vom 23.10.2022 (AN/1851/2022) bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
die CDU-Fraktion, die SPD -Fraktion und Lothar Müller / Die Linke um Beachtung folgender 
Punkte beim Einleitungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63457/03 
„Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld“: 
1. Eine öffentliche Durchwegung von Nord nach Süd wie Ost nach West muss im Bebau-
ungsplan festgeschrieben werden. 
Der in der Offenlage vorgelegte Bebauungsplan weicht in wesentlichen Punkten von Be-
schlüssen der Politik, des Rahmenplanungsbeirats und des Wettbewerbs ab. Eine öffentli-
che Durchwegung in allen Richtungen ist das Gesamtziel im Rahmenplanungsgebiet, um 
die großen Blöcke für den Rad - und Fußverkehr durchgängig zu machen. Dieser Grund-
satz gilt auch für diesen Bebauungsplan. 
2. Angestrebt wird ein größtmöglicher Verzicht auf neue Mauern, soweit sie nicht dem Lärm-
schutz dienen. Die vorgesehenen Mauern dürfen das Gelände nicht vollständig umschlie-
ßen und müssen offenbleiben, um Kontakt zum Nachbarschaftsraum zu ermöglichen und 
die Wegeverbindungen zu ermög lichen. Die Bestandsmauer wird baurechtlich nicht ge-
schützt. 
Gewünscht sind keine Mauern. Eventuelle Mauern sollen das ganze Gelände nicht um-
schließen, um keine „abgeschlossene Gemeinschaft“ zu schaffen. Die Bestandsmauer soll 
baurechtlich nicht festgelegt werden. 
3. Eine öffentliche Grünflächen und ein öffentlicher Spielplatz wird im Plangebiet geschaffen. 
Der planbedingte Flächenbedarf für Grün errechnet sich auf 4.760 m². Geplant wird keine 
öffentliche Grünfläche, so dass der gesamte Flächenbedarf ausgelöst wird. Von der plan-
bedingten Spielplatzfläche werden 249 qm abgelöst. Gesamtverlust an öffentlichem Grün 
somit 5.009 qm. Das gesamte Gebiet ist hinsichtlich Grün stark unterversorgt (Ratsbe-
schlüsse 2004 + 2021: Rahmenplan, Zielbild für die Kölner Weststadt  sowie Masterplan 
Stadtgrün 2022).

2 
 
 
Stellungnahme zu den vorgebrachten Punkten des Antrages: 
zu 1: 
Im Plangebiet sind zwei öffentlich zugängliche Durchwegungen vom Norden nach Süden und 
eine vom Osten nach Westen vorgesehen.  
Der Vorplatz an der Alsdorfer Straße wird mit der im Norden geplanten Stichstraße vom 
Maarweg aus über eine öffentlich zugängliche Durchwegung verbunden.  
Die öffentliche Kinderspielfläche wird an der geplanten Stichstraße vom Maarweg aus sowie 
an der Alsdorfer Straße verbunden. Die öffentlich zugängliche Durchwegungen sind in rechter 
Form geplant und werden durch Gehrecht auf privatem Wohnbaugebiet geschaffen. Die Er-
schließung der öffentlichen Kinderspielfläche zur östlichen Grünfläche wird in folgenden Ab-
stimmungsterminen konkretisiert.   
zu 2:  
Es ist keine neue Mauer vorgesehen. Die Bestandmauer wird im Bebauungsplan nicht festge-
setzt. Demnächst finden Abstimmungen zur Erhaltung der Mauer im Bereich des zukünftigen 
öffentlichen Spielplatzes statt, da die Mauer im Eigentum der Stadt übergehen würde. 
Es wird hierzu Regelungen im Durchführungsvertrag geben, den die Stadt mit der Vorhaben-
trägerin bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB zu schließen hat. 
 
zu 3:  
Nach der vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen – und am 10.05.2017 bekanntgemachten – 
Fortschreibung der Richtlinie zum kooperativen Baulandmodell liegt die Planung von 
öffentlichen Grünflächen sowie von öffentlichen Spielflächen im Ermessen der 
Vorhabenträgerin, wenn die Bagatellgrenzen  von jeweils 5.000 m² und 500 m² aus der 
Ermittlung des Mehrbedarfs nicht überschritten werden.  
Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63457/03 „Wohnbebauung Alsdorfer Straße in 
Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld“ liegt der Mehrbedarf an öffentlichen Grünfläche bei 4.760 m² und 
an öffentlichen Spielflächen bei 952 m². Geplant ist eine öffentliche Spielfläche von 703 m². 
Der durch Planung nicht gedeckten Mehrbedarf an öffentlichen Grünfläche und Spielfläche hat 
die Vorhabenträgerin durch die Zahlung einer Ablösesumme zu kompensieren. 
 
Anlagen 
Keine

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0855/2023
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
25.04.2023
Erstellt
07.03.2023 15:37