0855/2023
Stellungnahme zu einem Antrag. Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller /Die Linke AN/1851/2022 Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
4582 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0855/2023 Freigabedatum 29.03.2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.05.2023 Stellungnahme zu einem Antrag. Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fration, SPD-Fraktion und Lothar Müller /Die Linke AN/1851/2022 Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller / Die Linke AN/1851/2022 Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld Mit dem Antrag vom 23.10.2022 (AN/1851/2022) bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion, die SPD -Fraktion und Lothar Müller / Die Linke um Beachtung folgender Punkte beim Einleitungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63457/03 „Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld“: 1. Eine öffentliche Durchwegung von Nord nach Süd wie Ost nach West muss im Bebau- ungsplan festgeschrieben werden. Der in der Offenlage vorgelegte Bebauungsplan weicht in wesentlichen Punkten von Be- schlüssen der Politik, des Rahmenplanungsbeirats und des Wettbewerbs ab. Eine öffentli- che Durchwegung in allen Richtungen ist das Gesamtziel im Rahmenplanungsgebiet, um die großen Blöcke für den Rad - und Fußverkehr durchgängig zu machen. Dieser Grund- satz gilt auch für diesen Bebauungsplan. 2. Angestrebt wird ein größtmöglicher Verzicht auf neue Mauern, soweit sie nicht dem Lärm- schutz dienen. Die vorgesehenen Mauern dürfen das Gelände nicht vollständig umschlie- ßen und müssen offenbleiben, um Kontakt zum Nachbarschaftsraum zu ermöglichen und die Wegeverbindungen zu ermög lichen. Die Bestandsmauer wird baurechtlich nicht ge- schützt. Gewünscht sind keine Mauern. Eventuelle Mauern sollen das ganze Gelände nicht um- schließen, um keine „abgeschlossene Gemeinschaft“ zu schaffen. Die Bestandsmauer soll baurechtlich nicht festgelegt werden. 3. Eine öffentliche Grünflächen und ein öffentlicher Spielplatz wird im Plangebiet geschaffen. Der planbedingte Flächenbedarf für Grün errechnet sich auf 4.760 m². Geplant wird keine öffentliche Grünfläche, so dass der gesamte Flächenbedarf ausgelöst wird. Von der plan- bedingten Spielplatzfläche werden 249 qm abgelöst. Gesamtverlust an öffentlichem Grün somit 5.009 qm. Das gesamte Gebiet ist hinsichtlich Grün stark unterversorgt (Ratsbe- schlüsse 2004 + 2021: Rahmenplan, Zielbild für die Kölner Weststadt sowie Masterplan Stadtgrün 2022). 2 Stellungnahme zu den vorgebrachten Punkten des Antrages: zu 1: Im Plangebiet sind zwei öffentlich zugängliche Durchwegungen vom Norden nach Süden und eine vom Osten nach Westen vorgesehen. Der Vorplatz an der Alsdorfer Straße wird mit der im Norden geplanten Stichstraße vom Maarweg aus über eine öffentlich zugängliche Durchwegung verbunden. Die öffentliche Kinderspielfläche wird an der geplanten Stichstraße vom Maarweg aus sowie an der Alsdorfer Straße verbunden. Die öffentlich zugängliche Durchwegungen sind in rechter Form geplant und werden durch Gehrecht auf privatem Wohnbaugebiet geschaffen. Die Er- schließung der öffentlichen Kinderspielfläche zur östlichen Grünfläche wird in folgenden Ab- stimmungsterminen konkretisiert. zu 2: Es ist keine neue Mauer vorgesehen. Die Bestandmauer wird im Bebauungsplan nicht festge- setzt. Demnächst finden Abstimmungen zur Erhaltung der Mauer im Bereich des zukünftigen öffentlichen Spielplatzes statt, da die Mauer im Eigentum der Stadt übergehen würde. Es wird hierzu Regelungen im Durchführungsvertrag geben, den die Stadt mit der Vorhaben- trägerin bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB zu schließen hat. zu 3: Nach der vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen – und am 10.05.2017 bekanntgemachten – Fortschreibung der Richtlinie zum kooperativen Baulandmodell liegt die Planung von öffentlichen Grünflächen sowie von öffentlichen Spielflächen im Ermessen der Vorhabenträgerin, wenn die Bagatellgrenzen von jeweils 5.000 m² und 500 m² aus der Ermittlung des Mehrbedarfs nicht überschritten werden. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63457/03 „Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld“ liegt der Mehrbedarf an öffentlichen Grünfläche bei 4.760 m² und an öffentlichen Spielflächen bei 952 m². Geplant ist eine öffentliche Spielfläche von 703 m². Der durch Planung nicht gedeckten Mehrbedarf an öffentlichen Grünfläche und Spielfläche hat die Vorhabenträgerin durch die Zahlung einer Ablösesumme zu kompensieren. Anlagen Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0855/2023
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 07.03.2023 15:37