0989/2023
AN/0104/2023 Diversität auf städtischen Immobilien / Flächen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4562 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 19.04.2023 0989/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 Sportausschuss 04.05.2023 AN/0104/2023 Diversität auf städtischen Immobilien / Flächen Die Anfrage AN/0104/2023 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt im Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün vom 18.01.2023 – Diversität auf städtischen Immobilien / Flächen – richtete sich an das Sportamt und die Gebäudewirtschaft. Von Seiten des Sportamtes liegt eine Beantwortung vor. Die Antwort der Gebäudewirtschaft wird nachgereicht. 1. Wie werden auf Flächen, die in der Bewirtschaftung der Gebäudewirtschaft und des Sportamtes liegen, Biodiversität und insbesondere Artenvielfalt gefördert? Flächen, die vom Sportamt verwaltet werden, dienen i.d.R. durch Sport, Freizeit und Erholung den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung. Das Sportamt ist bestrebt, den Kölner Bürger*innen auf den zur Verfügung stehenden Flächen so viel Sportflächen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Neben den Spiel- und Sportflächen für Wettkampfsport und für regeloffenen Sport werden erforderliche Ergänzungsflä- chen für Funktionsgebäude, Zuschaueranlagen und Erschließungswege vorgehalten. Die verbleibenden sportlich nicht nutzbaren Flächen werden als Vegetationsflächen mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern sowie mit Rasen- und Wiesenflächen ausgebildet. Die Pflanzungen dürfen durch starke horizontale Wurzel- entwicklung, Laub-, Blüten-, Fruchtfall oder Ausscheidungen von in den Bäumen le- benden Tieren nicht zu Schäden oder wesentlichen Beeinträchtigungen der Sportflä- chen führen. Aufgrund der beschriebenen spezifischen Nutzung orientiert sich das Sportamt vor al- lem beim Neubau und der Generalsanierung von Sportfreianlagen am Leitfaden „Nachhaltigkeit von Sportanlagen im Freien“. Bestandteil dieses Leitfadens ist u.a. der Erhalt und Schutz vorhandener Vegetationsstrukturen, aber auch die Aufwertung der sportlich nicht nutzbaren Flächen (vgl. THIEME-HACK et.al., Nachhaltigkeit von Sportan- lagen im Freien, 2017). Dies wird bei der Planung und dem Bau von Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet berücksichtigt. 2. Gibt es für Pächter städtischer Flächen, insbesondere Sportflächen, Förderprogramme oder Auflagen, um die Grünflächen gezielt so zu gestalten, dass sie der Entwicklung der Artenvielfalt dienen? Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Februarsitzung eine neue Sportförderrichtlinie (2036/2022) beschlossen, die die Themen Energie und Nachhaltigkeit besonders in den Blick nimmt. Verwiesen sei insbesondere auf Ziffer 2. des Förderprogramms 2 „Sportinfrastruktur“ innerhalb der Richtlinie. Die entsprechenden Regelungen sind in enger Abstimmung mit dem Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften entstanden. 3. Gibt es Erkenntnisse, wie andere Kommunen in einer vergleichbaren Größe die Bio- Diversität und Artenvielfalt auf eigenen Flächen, insbesondere Sportflächen optimie- ren? Sportflächen sind per Definition Flächen, die durch ihre Bauweisen und Ausstattungen der Ausübung von Wettkampfsport und regeloffenen Sport dienen (vgl. DIN 18035- 1:2018-09). Es werden hohe Ansprüche an die schutz- und sportfunktionellen Eigen- schaften der Sportflächen gestellt. Ein Sportrasen schneidet im Vergleich zu anderen Sportbelägen hinsichtlich der biologischen Vielfalt zwar am besten ab, SCHÜLER und STAHL (2008) stellen jedoch fest, dass die biologische Vielfalt bei Sportrasen durch die intensive Nutzung, den häufigen Schnitt und die regelmäßige Düngung i.d.R. keine große Rolle spielt. Aus diesen Gründen kommt nur eine Optimierung der sportlich nicht nutzbaren Nebenflächen in Betracht. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft statt. In diesen Bereichen geht das Sportamt der Stadt Köln wie bei Punkt 1 beschrieben vor und legt eine Optimierung je Einzelfall fest. Weiterhin arbeitet das Sportamt, als Er- gebnis der Sportentwicklungsplanung, gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der intersektoralen Arbeitsgruppe „Sport+Grün“, in der auch The- men der Biodiversität behandelt werden. Bzgl. der Optimierung der Artenvielfalt auf Sportanlagen orientiert sich die Stadt Ham- burg ebenfalls an dem Leitfaden „Nachhaltigkeit von Sportanlagen im Freien“. In der Stadt Bonn wurde 2021 die Arbeitsgruppe Sport und Nachhaltigkeit gegründet. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0989/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.04.2023
- Erstellt
- 20.03.2023 10:21