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0989/2023

AN/0104/2023 Diversität auf städtischen Immobilien / Flächen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.04.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 04.05.2023, TOP 7.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4562 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer  19.04.2023 
 0989/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
Sportausschuss 04.05.2023 
 
AN/0104/2023 Diversität auf städtischen Immobilien / Flächen 
Die Anfrage AN/0104/2023 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt im Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün vom 18.01.2023 – Diversität auf städtischen Immobilien / 
Flächen – richtete sich an das Sportamt und die Gebäudewirtschaft. 
 
Von Seiten des Sportamtes liegt eine Beantwortung vor. Die Antwort der Gebäudewirtschaft 
wird nachgereicht. 
 
1. Wie werden auf Flächen, die in der Bewirtschaftung der Gebäudewirtschaft und des 
Sportamtes liegen, Biodiversität und insbesondere Artenvielfalt gefördert? 
 
Flächen, die vom Sportamt verwaltet werden, dienen i.d.R. durch Sport, Freizeit und 
Erholung den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung. Das Sportamt ist 
bestrebt, den Kölner Bürger*innen auf den zur Verfügung stehenden Flächen so viel 
Sportflächen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Neben den Spiel- und Sportflächen 
für Wettkampfsport und für regeloffenen Sport werden erforderliche Ergänzungsflä-
chen für Funktionsgebäude, Zuschaueranlagen und Erschließungswege vorgehalten. 
Die verbleibenden sportlich nicht nutzbaren Flächen werden als Vegetationsflächen 
mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern sowie mit Rasen- und 
Wiesenflächen ausgebildet. Die Pflanzungen dürfen durch starke horizontale Wurzel-
entwicklung, Laub-, Blüten-, Fruchtfall oder Ausscheidungen von in den Bäumen le-
benden Tieren nicht zu Schäden oder wesentlichen Beeinträchtigungen der Sportflä-
chen führen. 
Aufgrund der beschriebenen spezifischen Nutzung orientiert sich das Sportamt vor al-
lem beim Neubau und der Generalsanierung von Sportfreianlagen am Leitfaden 
„Nachhaltigkeit von Sportanlagen im Freien“. Bestandteil dieses Leitfadens ist u.a. der 
Erhalt und Schutz vorhandener Vegetationsstrukturen, aber auch die Aufwertung der 
sportlich nicht nutzbaren Flächen (vgl. THIEME-HACK et.al., Nachhaltigkeit von Sportan-
lagen im Freien, 2017). Dies wird bei der Planung und dem Bau von Sportanlagen im 
Kölner Stadtgebiet berücksichtigt. 
 
2. Gibt es für Pächter städtischer Flächen, insbesondere Sportflächen, Förderprogramme 
oder Auflagen, um die Grünflächen gezielt so zu gestalten, dass sie der Entwicklung 
der Artenvielfalt dienen? 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Februarsitzung eine neue Sportförderrichtlinie 
(2036/2022) beschlossen, die die Themen Energie und Nachhaltigkeit besonders in 
den Blick nimmt. Verwiesen sei insbesondere auf Ziffer 2. des Förderprogramms

2 
 
„Sportinfrastruktur“ innerhalb der Richtlinie. Die entsprechenden Regelungen sind in 
enger Abstimmung mit dem Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
entstanden. 
 
3. Gibt es Erkenntnisse, wie andere Kommunen in einer vergleichbaren Größe die Bio-
Diversität und Artenvielfalt auf eigenen Flächen, insbesondere Sportflächen optimie-
ren? 
 
Sportflächen sind per Definition Flächen, die durch ihre Bauweisen und Ausstattungen 
der Ausübung von Wettkampfsport und regeloffenen Sport dienen (vgl. DIN 18035-
1:2018-09). Es werden hohe Ansprüche an die schutz- und sportfunktionellen Eigen-
schaften der Sportflächen gestellt. Ein Sportrasen schneidet im Vergleich zu anderen 
Sportbelägen hinsichtlich der biologischen Vielfalt zwar am besten ab, SCHÜLER und 
STAHL (2008) stellen jedoch fest, dass die biologische Vielfalt bei Sportrasen durch die 
intensive Nutzung, den häufigen Schnitt und die regelmäßige Düngung i.d.R. keine 
große Rolle spielt. Aus diesen Gründen kommt nur eine Optimierung der sportlich nicht 
nutzbaren Nebenflächen in Betracht. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch mit 
dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft statt. 
 
In diesen Bereichen geht das Sportamt der Stadt Köln wie bei Punkt 1 beschrieben vor 
und legt eine Optimierung je Einzelfall fest. Weiterhin arbeitet das Sportamt, als Er-
gebnis der Sportentwicklungsplanung, gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen in der intersektoralen Arbeitsgruppe „Sport+Grün“, in der auch The-
men der Biodiversität behandelt werden. 
 
Bzgl. der Optimierung der Artenvielfalt auf Sportanlagen orientiert sich die Stadt Ham-
burg ebenfalls an dem Leitfaden „Nachhaltigkeit von Sportanlagen im Freien“. In der 
Stadt Bonn wurde 2021 die Arbeitsgruppe Sport und Nachhaltigkeit gegründet. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

27.04.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2023 Sportausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0989/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.04.2023
Erstellt
20.03.2023 10:21