2302/2020
Planfeststellung ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - 5. Planänderungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 12
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Anlage 1 - Übersichtslageplan
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E 32361910 N 5645010 E 32357910 N 5642690 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:16000 Datum: 07.6.2017 KölnGIS 1 km
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 04.08.2020 2302/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Planfeststellung ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - 5. Planänderungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 12 Die DB Netz AG beabsichtigt den Ausbau der Bahnstrecke zwischen den Abzweigen Gummersba- cher Straße und Steinstraße. Hierbei handelt es sich um den noch fehlenden Teil der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main. Die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main ist zum Fahrplanwechsel 2002 in Betrieb ge- nommen worden. Sie endet bisher im Knoten Köln am Abzweig Köln-Porz-Steinstraße. Durch die zusätzlichen Gleise und ein Überwerfungsbauwerk im Bereich des ehemaligen Güterbahn- hofs Köln-Kalk wird die Kapazität der Strecke erhöht, wodurch zusätzliche Zugverbindungen möglich werden. Zudem können nach dem Ausbau bisher nicht mögliche parallele Fahrten zu bzw. von den Haltepunkten Deutz-Tief und Deutz-Hoch durchgeführt werden. Auch dies erhöht die Leistungsfähig- keit der Strecke. Güter-, Nah- und Fernverkehr können störungsfreier verlaufen. Die Strecke vom Abzweig Gummersbacher Straße bis Höhe Rather Straße ist in drei Planfeststel- lungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die Planfeststellungabschnitte 11, 12 und 13. Der PFA 12 „Köln-Kalk“ beginnt östlich des Kreuzungspunktes mit der Rolshover Straße im ehemali- gen Bf Köln-Kalk und verläuft entlang der heutigen Bahnstrecke 2651 Köln – Gießen südöstlich in Richtung Köln-Porz. Er endet etwa 150 m östlich der Überführung über den Vingster Ring und weist damit eine Länge von etwa 2,0 km auf. Der räumliche Bereich des Planfeststellungsabschnitts ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtslageplan dargestellt. Der PFA 12 wurde bereits am 25.09.1997 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellt und durch vier folgende Planänderungsverfahren modifiziert. Mit der 5. Planänderung wird die Planung grundlegend überarbeitet. Schwerpunkt der vorgesehenen Baumaßnahmen ist der Bereich des ehemaligen Bahnhofs Kalk. Für eine Führung der einzelnen Bahnstrecken einschließlich der zusätzlichen Gleise ohne höhengleiche Kreuzungen werden die vorhandenen Gleise insgesamt weitestgehend neu verlegt. Dabei kommt ein insgesamt rd. 800,0 m langes Bauwerk zum Einsatz, das durch eine Tiefe von bis zu 9,0 m unter der heutigen Geländeoberfläche höhenfreie Kreuzungen ermöglicht. Die Bahntrasse liegt auf einem Damm. An der Südseite der Strecke sind wegen der Verbreiterung des Dammes neue Stützwände geplant. Weiterhin erfordern die beiden zusätzlichen Gleise im Bereich der heute vorhandenen Eisenbahnbrü- cken über die unterquerenden Straßen sowohl Abbruchmaßnahmen, Anpassungen bei den vorhan- denen Brückenbauwerken als auch Neuerstellungen von Brücken. Bei der Eisenbahnüberführung Homarstraße ist ein zusätzliches Brückenbauwerk neben der bestehenden Brücke geplant. Bei der 2 Eisenbahnüberführung Vingster Ring soll ebenfalls südlich der bestehenden Eisenbahnbrücken eine neue Brücke errichtet werden. Bedingt durch die Gleisveränderungen sind im PFA 12 auf der Nordseite neue Schallschutzwände bzw. die Anpassung bereits bestehender Schallschutzwände auf einer Länge von insgesamt rd. 1.230,0 m geplant. Soweit an einzelnen Immissionspunkten noch Grenzwertüberschreitungen zu er- warten sind, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Schallschutz. Zur Kompensation der Eingriffe in Landschaft und Natur sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des Planfeststel- lungsbeschlusses beantragt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungs- verfahren hat in der Zeit vom 24.04.2017 bis 23.05.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Das Vorhaben und die städtische Gesamtstellungnahme waren Gegenstand der Beschlussvorlage 1782/2017. Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 06.03.2020 die beantragte Planänderung festgestellt. Die Offen- lage der Unterlagen erfolgte aufgrund der durch das Coronavirus bedingten Einschränkungen in der Zeit vom 13.07. bis 27.07.2020 beim Bauverwaltungsamt. Bereits im Rahmen der Gegenäußerung hatte die Vorhabenträgerin den städtischen Hinweisen und Forderungen nahezu vollständig entsprochen. Der Planänderungsbeschluss nimmt dies auf. Zu der Forderung, die Fahrbeziehungen für den Radverkehr im Bereich Vingster Ring müssten in jedem Fall aufrecht erhalten bleiben, hat die DB Netz AG im Verfahren erklärt: „Die Bauzeit für die Maßnahme "Vingster Ring" beträgt voraussichtlich ca. 2,5 Jahre, da der Abbruch der Brücke und die Neuerstellung der beiden Eisenbahnbrücken, der Geh- und Radwegbrücke sowie der Stützwand, bei Aufrechterhaltung von eingeschränkten Fahrspuren, nur bauphasenweise erfolgen können. Die Umleitung des Radweges nach Abbruch der Brücke ist wie folgt geplant: Der Radweg unterquert nicht auf der Ostseite die Bahnbrücken sondern auf der Westseite mit Weiterführung über die Rampe auf die Brücke "Kuthstraße" und Anschluss an den "Alten Deutzer Postweg". Der Radweg wird zwischen der vor dem Widerlager West liegenden Bauspur sowie der in der Breite eingeschränk- ten Straßenrampe geführt, wobei dieser zur Ver- und Entsorgung der Baustelle zweimal gekreuzt werden muss. Eine entsprechende Umleitungsplanung wird erstellt. Bei der Planung der Bauzustände im Kreuzungsbereich Vingster Ring wurde darauf geachtet, dass die Fahrbeziehungen des bestehen- den Radverkehrsnetzes NRW auch in den Bauphasen aufrechterhalten werden. Eine dauerhafte Vollsperrung ist nicht erforderlich.“ Dies wurde im Planänderungsbeschluss als ausreichend erachtet. Zu den gestalterischen Anforderungen weist der Planänderungsbeschluss aus, dass die Gestaltung der Schallschutzwände mit der Stadt Köln abzustimmen ist. Ebenso enthält der Beschluss Beteili- gungsverpflichtungen bei zwei an die Stadt zu übertragenden Kunstbauwerken im Bereich des Vings- ter Rings. Im Rahmen der Gegenäußerung hatte die DB Netz AG zudem eine generelle Abstimmung mit 61 hinsichtlich Gestaltung der Kunstbauwerke zugesagt. Eine Verletzung klagefähiger Rechte ist nicht erkennbar. Anlage Übersichtslageplan Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Rolshover Straße
- Homarstraße
- Kuthstraße
- Vingster Ring
- Gummersbacher Straße
- Rather Straße
- Steinstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2302/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.08.2020
- Erstellt
- 27.07.2020 14:55