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2302/2020

Planfeststellung ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - 5. Planänderungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 12

Mitteilung Ausschuss 04.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 17.7

Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Übersichtslageplan

455 Zeichen

E 32361910 
N 5645010 
E 32357910 N 5642690 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke,  Gebaeude u.a. 
Maßstab 1:16000   Datum: 07.6.2017 
KölnGIS 
1 km

Mitteilung Ausschuss

6312 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 04.08.2020 
 2302/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
 
Planfeststellung ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - 5. Planänderungsbeschluss für den 
Planfeststellungsabschnitt 12 
Die DB Netz AG beabsichtigt den Ausbau der Bahnstrecke zwischen den Abzweigen Gummersba-
cher Straße und Steinstraße. Hierbei handelt es sich um den noch fehlenden Teil der Neubaustrecke 
Köln-Rhein/Main. Die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main ist zum Fahrplanwechsel 2002 in Betrieb ge-
nommen worden. Sie endet bisher im Knoten Köln am Abzweig Köln-Porz-Steinstraße. 
 
Durch die zusätzlichen Gleise und ein Überwerfungsbauwerk im Bereich des ehemaligen Güterbahn-
hofs Köln-Kalk wird die Kapazität der Strecke erhöht, wodurch zusätzliche Zugverbindungen möglich 
werden. Zudem können nach dem Ausbau bisher nicht mögliche parallele Fahrten zu bzw. von den 
Haltepunkten Deutz-Tief und Deutz-Hoch durchgeführt werden. Auch dies erhöht die Leistungsfähig-
keit der Strecke. Güter-, Nah- und Fernverkehr können störungsfreier verlaufen. 
 
Die Strecke vom Abzweig Gummersbacher Straße bis Höhe Rather Straße ist in drei Planfeststel-
lungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die Planfeststellungabschnitte 11, 12 und 13.  
 
Der PFA 12 „Köln-Kalk“ beginnt östlich des Kreuzungspunktes mit der Rolshover Straße im ehemali-
gen Bf Köln-Kalk und verläuft entlang der heutigen Bahnstrecke 2651 Köln – Gießen südöstlich in 
Richtung Köln-Porz. Er endet etwa 150 m östlich der Überführung über den Vingster Ring und weist 
damit eine Länge von etwa 2,0 km auf. Der räumliche Bereich des Planfeststellungsabschnitts ist in 
dem als Anlage beigefügten Übersichtslageplan dargestellt. 
 
Der PFA 12 wurde bereits am 25.09.1997 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellt und durch vier 
folgende Planänderungsverfahren modifiziert. Mit der 5. Planänderung wird die Planung grundlegend 
überarbeitet. 
 
Schwerpunkt der vorgesehenen Baumaßnahmen ist der Bereich des ehemaligen Bahnhofs Kalk. Für 
eine Führung der einzelnen Bahnstrecken einschließlich der zusätzlichen Gleise ohne höhengleiche 
Kreuzungen werden die vorhandenen Gleise insgesamt weitestgehend neu verlegt. Dabei kommt ein 
insgesamt rd. 800,0 m langes Bauwerk zum Einsatz, das durch eine Tiefe von bis zu 9,0 m unter der 
heutigen Geländeoberfläche höhenfreie Kreuzungen ermöglicht. 
 
Die Bahntrasse liegt auf einem Damm. An der Südseite der Strecke sind wegen der Verbreiterung 
des Dammes neue Stützwände geplant. 
 
Weiterhin erfordern die beiden zusätzlichen Gleise im Bereich der heute vorhandenen Eisenbahnbrü-
cken über die unterquerenden Straßen sowohl Abbruchmaßnahmen, Anpassungen bei den vorhan-
denen Brückenbauwerken als auch Neuerstellungen von Brücken. Bei der Eisenbahnüberführung 
Homarstraße ist ein zusätzliches Brückenbauwerk neben der bestehenden Brücke geplant. Bei der

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Eisenbahnüberführung Vingster Ring soll ebenfalls südlich der bestehenden Eisenbahnbrücken eine 
neue Brücke errichtet werden. 
 
Bedingt durch die Gleisveränderungen sind im PFA 12 auf der Nordseite neue Schallschutzwände 
bzw. die Anpassung bereits bestehender Schallschutzwände auf einer Länge von insgesamt rd. 
1.230,0 m geplant. Soweit an einzelnen Immissionspunkten noch Grenzwertüberschreitungen zu er-
warten sind, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Schallschutz. 
 
Zur Kompensation der Eingriffe in Landschaft und Natur sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
vorgesehen. 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des Planfeststel-
lungsbeschlusses beantragt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungs-
verfahren hat in der Zeit vom 24.04.2017 bis 23.05.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Das 
Vorhaben und die städtische Gesamtstellungnahme waren Gegenstand der Beschlussvorlage 
1782/2017. 
 
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 06.03.2020 die beantragte Planänderung festgestellt. Die Offen-
lage der Unterlagen erfolgte aufgrund der durch das Coronavirus bedingten Einschränkungen in der 
Zeit vom 13.07. bis 27.07.2020 beim Bauverwaltungsamt. 
 
Bereits im Rahmen der Gegenäußerung hatte die Vorhabenträgerin den städtischen Hinweisen und 
Forderungen nahezu vollständig entsprochen. Der Planänderungsbeschluss nimmt dies auf. 
 
Zu der Forderung, die Fahrbeziehungen für den Radverkehr im Bereich Vingster Ring müssten in 
jedem Fall aufrecht erhalten bleiben, hat die DB Netz AG im Verfahren erklärt: 
 
„Die Bauzeit für die Maßnahme "Vingster Ring" beträgt voraussichtlich ca. 2,5 Jahre, da der Abbruch 
der Brücke und die Neuerstellung der beiden Eisenbahnbrücken, der Geh- und Radwegbrücke sowie 
der Stützwand, bei Aufrechterhaltung von eingeschränkten Fahrspuren, nur bauphasenweise erfolgen 
können. Die Umleitung des Radweges nach Abbruch der Brücke ist wie folgt geplant: Der Radweg 
unterquert nicht auf der Ostseite die Bahnbrücken sondern auf der Westseite mit Weiterführung über 
die Rampe auf die Brücke "Kuthstraße" und Anschluss an den "Alten Deutzer Postweg". Der Radweg 
wird zwischen der vor dem Widerlager West liegenden Bauspur sowie der in der Breite eingeschränk-
ten Straßenrampe geführt, wobei dieser zur Ver- und Entsorgung der Baustelle zweimal gekreuzt 
werden muss. Eine entsprechende Umleitungsplanung wird erstellt. Bei der Planung der Bauzustände 
im Kreuzungsbereich Vingster Ring wurde darauf geachtet, dass die Fahrbeziehungen des bestehen-
den Radverkehrsnetzes NRW auch in den Bauphasen aufrechterhalten werden. Eine dauerhafte 
Vollsperrung ist nicht erforderlich.“ 
 
Dies wurde im Planänderungsbeschluss als ausreichend erachtet. 
 
Zu den gestalterischen Anforderungen weist der Planänderungsbeschluss aus, dass die Gestaltung 
der Schallschutzwände mit der Stadt Köln abzustimmen ist. Ebenso enthält der Beschluss Beteili-
gungsverpflichtungen bei zwei an die Stadt zu übertragenden Kunstbauwerken im Bereich des Vings-
ter Rings. Im Rahmen der Gegenäußerung hatte die DB Netz AG zudem eine generelle Abstimmung 
mit 61 hinsichtlich Gestaltung der Kunstbauwerke zugesagt. 
 
Eine Verletzung klagefähiger Rechte ist nicht erkennbar. 
 
Anlage 
 
Übersichtslageplan 
 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Rolshover Straße
  • Homarstraße
  • Kuthstraße
  • Vingster Ring
  • Gummersbacher Straße
  • Rather Straße
  • Steinstraße

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Details

Aktenzeichen
2302/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.08.2020
Erstellt
27.07.2020 14:55