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Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0215/2017 vom 02.02.2017

Stand: Am 14.02.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Ratsgruppe GUT CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Ratsgruppe GUT Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.02.2017 AN/0215/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2017 Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Antrag zur Beschlussvorlage in die Tages- ordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kölner Lebenslagenbericht beginnend mit dem Jahr 2016 zu erstellen, der periodisch im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben wird. 1. Der Bericht soll mit folgenden Maßgaben erstellt werden:  Es sind im Rahmen der Untersuchung über die Lebenslagen der Kölner Bevölkerung beispielsweise mit Hilfe der Indikatoren Familien- und Erwerbssituation, Arbeitslosig- keit, Einkommens-und Vermögensverhältnisse, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Um- welt, Sozialausgaben und Sozialkapital zu betrachten. Die Untersuchung soll auch Statusaussagen im Lebenslauf berücksichtigen.  Die Untersuchung muss aussagefähige sozialräumliche Auswertungen und Darstel- lungen im Kölner Stadtgebiet ermöglichen.  Darüber hinaus sollen die o.a. sekundärstatistischen Daten durch primärstatistische Daten ergänzt werden. Dazu können z.B. zählen: direkte Befragungen zur subjekti- ven Lebenszufriedenheit und –qualität, zur Nutzung von Sozial-, Bildungs- und Frei- - 2 - zeitangeboten, zu Bürgerbeteiligung, zum bürgerschaftlichen Engagement, zur Wahl- beteiligung bzw. zu Ursachen für Nichtbeteiligung an Wahlen und letztlich auch zur Bevölkerungsstruktur.  Bei der Entwicklung des Untersuchungsprofils und der durchzuführenden Untersu- chung ist auf den Datenbestand der städtischen Statistik zurückzugreifen sowie auf die Darstellung von Daten und Fakten zur Begründung von Förderprogrammen, bei- spielsweise „Starke Veedel – starkes Köln“, und auf Erhebungen staatlicher Instituti- onen. Der Lebenslagenbericht ist mit aktuellen empirischen Erhebungen zu ergän- zen. Dazu soll die Verwaltung versuchen, Kooperationen mit Hochschulen und For- schungseinrichtungen einzugehen. 2. Der Lebenslagenbericht ist den Fachausschüssen des Rates sowie den sozialen Akt- euren der Kölner Stadtgesellschaft, wie z.B. Wohlfahrtsverbänden, sozialen Trägern, Gewerkschaften, Wirtschaftskammern usw. im Rahmen dafür geeigneter Beratungs- foren darzustellen. Begründung: Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Bundesre- gierung die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortset- zen und im Jahr 2017 den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (5. ARB) vorlegen. Ein Kölner Sozialbericht wurde zuletzt 2005 von der Verwaltung vorgelegt. Die Antragsteller möchten die traditionelle Sozialberichterstattung zu einem Lebenslagenbe- richt ausbauen. Lebenslagenorientierte Berichtskonzepte sind weitaus komplexer. Sie erfas- sen neben konkret messbaren Lebensbedingungen oder Versorgungslagen in unterschiedli- chen Lebensbereichen, wie z.B. Wohnen, Arbeiten, Bildung, Gesundheit, zusätzlich die sub- jektive Wahrnehmung und Einschätzung der Betroffenen sowie deren Bewältigungsstrate- gien. Die bisherigen Sozialberichte der Stadt Köln 2004 sind amtliche Berichte und verstehen sich als ein Instrument der Stadtbeobachtung, um eine gesellschaftliche Teilwirklichkeit abzubil- den und insbesondere soziale Problemlagen beziehungsweise Bevölkerungsgruppen in pre- kärer Lebenslage zu kennzeichnen und zu analysieren. Der nun zu erstellende Kölner Lebenslagenbericht ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Sozialberichts Köln (2004).Wie bereits die früheren Sozialberichte ist der Lebenslagenbericht ein ergänzendes Informations- und Steuerungsinstrument zum Controlling und zur zielgerich- teten Ressourcensteuerung. Darüber hinaus können die erhobenen Daten auch Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern der EU, des Bundes oder des Landes oder von Stif- tungen und weiteren Institutionen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Tobias Scholz Ratsgruppe GUT - 3 -

Beratungsverlauf

  1. 14.02.2017

    Rat

    TOP 3.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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