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V/0099/2006

Zur Eckernheide - Geh- und Radweg zwischen den Straßen Hessenweg und Alfersheide

Vorlage 06.02.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 04.05.2006, TOP 2.3

Lageplan 2

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Lageplan 1

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Lageplan 2

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Lageplan 1

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Zur Eckernheide ezeichnet|März. 06 |Revermann
Maßstab] 1: 500
Planung

Beschlussvorlage

6179 Zeichen

V/0099/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zur Eckernheide - Geh- und Radweg zwischen den Straßen Hessenweg und Alfersheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die entsprechend dem Beschluss zur Vorlage 737/2002 „Radwegebau im Rahmen des Neu-
baugebietes in Gelmer“ vorgeschlagene und zu prüfende Planung zum Ausbau eines gemein-
samen Geh- und Radweges auf der südöstlichen Seite der Straße „Zur Eckernheide“ wird nicht 
weiterverfolgt. 
 
2. Der Planung von März 2006, zum Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der 
nordwestlichen Seite der Straße „Zur Eckernheide“ wird zugestimmt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von 618.000,00 €, Kosten für Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von 10.000,00 € und Grunderwerbskosten, die zum jetzi-
gen Zeitpunkt noch nicht benannt werden können, entstehen, wenn die Maßnahme realisiert wird. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Straße Zur Eckernheide wird 
seit Jahren seitens der Bezirksvertretung Münster-Ost gefordert und steht im Stadtbezirk Ost in der 
Prioritätenreihe an erster Stelle. Im gesamtstädtischen Programm wird diese Maßnahme an  13. 
Stelle der Radverkehrsmaßnahmen geführt. 
 
Die Planung zum Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Straße Zur           
Eckernheide wurde seitens der Verwaltung bereits 2001 in einer Berichtsvorlage                   
(1337/01) vorgestellt. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 10.10.2002 wurde die Vorlage 737/2002 mit 
der geänderten Fassung beschlossen. Der Beschlusspunkt 1 zur Vorlage lautete:“ Die vorliegende 
Vorlagen-Nr.: 
V/0099/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0099/2006 
Planung zum Ausbau des Geh- und Radweges auf der südöstlichen Seite der Straße Zur Eckern-
heide zwischen Hessenweg und Alfersheide wird nach dem B-Plan überprüft.“ 
 
Diese Planung resultierte auf dem Ergebnis der landschaftspflegerischen Vorprüfung zur Planung 
von 2001 die ergeben hatte, dass die Wegetrasse auf der Nordwestseite eine gravierende Beein-
trächtigung wertvoller Landschaftselemente darstellt. Es sollte deshalb die Variante mit den ge-
ringsten Eingriffen in Natur und Landschaft angeboten werden. 
 
Diese Planung ist von der Mehrheit der Mitglie der der Bezirksvertretung Münster-Ost und auch 
seitens der Bürger, die zur Bürgeranhörung bezüglich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 462 vor-
stellig waren, nicht mitgetragen worden. Daraufhin wurde die Planung aus 2001 erneut kritisch 
geprüft und überarbeitet.  
 
Entwürfe mit einer Wegeführung die abschnittsweise auf verschiedenen Straßenseiten verläuft 
wurden ebenso wie die Planung, die eine Verschwenkung der Straße auf einem Teilstück zwi-
schen Haus Nr. 65 und 1a und den Ausbau des Geh- und Radweges neben dem vorhandenen 
Graben andachte, verworfen. Zum einen entsprachen diese Entwürfe nicht den Bedürfnissen, die 
aus dem neuen Baugebiet heraus entstehen, zum anderen sind die Kosten für die Verschwenkung 
unverhältnismäßig hoch. Zudem ist die Kanalbauplanung für das Neubaugebiet inzwischen soweit 
fortgeschritten, dass die geplante Kanaltrasse in der Straße Zur Eckernheide beibehalten werden 
muss. 
 
Die vorliegende Planung sieht nunmehr einen Ausbau auf der nordwestlichen Seite der Straße Zur 
Eckernheide vor. Die neue Planung wird vor allem im Bereich des Waldes und im weiteren Verlauf 
in Höhe Beckschembach bis zur Kanalbrücke erhebliche Mehraufwendungen für den Ausbau zur 
Folge haben. 
 
In den einzelnen Abschnitten gestaltet sich die Wegetrasse wie folgt: 
 
1. Abschnitt: Alfersheide bis Gelmerheide 
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird als Hochbor dradweg in eine Breite von ca. 2,50m auf 
dem Graben geführt, der durch die neuen Kanäle entfallen kann. 
 
 
2. Abschnitt: Gelmerheide bis Schräderheide 
Die Wegetrasse verschwenkt hinter die Wallhecke und wird im Bereich der im B-Plan dargestellten 
öffentlichen Grünfläche geführt. Eine Weiterführung auf dem vorhandenen Graben wie im ersten 
Abschnitt ist nicht möglich, da in diesem und den folgenden Abschnitten der Graben für die Ent-
wässerung der Straße erhalten bleiben muss. 
 
 
3. Abschnitt: Schräderheide bis B-Plan Grenze 
Bedingt durch die entsprechend dem B-Plan zur Verfügung stehenden Grenzen verläuft die Trasse 
hinter dem Graben bis zur südwestlichen B-Plan Grenze. 
 
 
4. Abschnitt: B-Plan Grenze bis Kanalbrücke 
Ab der B-Plan Grenze soll die Trasse hinter einem Grünstreifen geführt werden, der als Ergänzung 
zum Baumbestand Neuanpflanzungen vorsieht. Vor dem Beckschembach wird die Trasse zur 
Fahrbahn verschwenkt, um somit eine Zerschneidung der Ufergehölze und eine zusätzliche Ver-
rohrung des Baches zu vermeiden. In der Weiterführung verschwenkt die Trasse wieder hinter die 
Wallhecke und stößt dann auf die Zuwegung zum Kanalseitenweg. Zwischen diesem und der Ka-
nalbrücke muss der Weg hinter der Leitplanke entlang geführt werden. Hierzu müssen drei Eichen 
entfallen und die Böschung angeglichen werden.

- 3 - 
V/0099/2006 
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges und der Straßen im 
Baugebiet sollen die Haltestellen „Zur Eckernheide“ mit einem 16 cm Hochbord behindertenfreund-
lich ausgebaut werden und für eine sichere Querung ein Fahrbahnteiler angeboten werden. 
   
Die Baukosten betragen ca. 522.000 €. Die Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
werden auf ca. 10.000 € geschätzt. Für den Ausbau des Rad- und Gehweges außerhalb des B-
Plan Bereiches ist zudem Grunderwerb erforderlich. Die Kosten hierfür können zum jetzigen Pla-
nungsstand nicht benannt werden. 
 
Die Maßnahme ist nach dem GVFG förderfähig. Ein entsprechender Antrag wird in 2007 gestellt 
werden. Unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung ist mit dem Baubeginn frühestens in 
2008 zu rechnen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Lagepläne

Beratungsverlauf (1)

04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hessenweg
  • Zur Eckernheide
  • Alfersheide
  • Schräderheide
  • Drei Eichen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0099/2006
Typ
Vorlage
Datum
06.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37