2011/0125
Schließanlage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) hier: Änderung der Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskontrollsystemen (Magistratsvorlage Nr. 2010/0277)
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2011/0125
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.04.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: EAD Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0125 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Schließanlage des Eigenbetrieb es Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) hier: Änderung der Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskontrollsystemen (Magistratsvorlage Nr. 2010/0277) Vorlage vom: 05.04.2011 Beschlussvorschlag: 1. Die Dienstvereinbarung vom 26.08.2010 (Anlage 1) wird wie folgt geändert: a) § 2, Absatz 1: Der räumliche Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung umfasst den Bereich der zur Wissenschaftsstadt Darmstadt gehörenden Liegenschaften mit Ausnahme der sich im Sondervermögen des EAD befindlichen Liegenschaften. b) § 2, Absatz 3: Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und deren Eigenbetriebe sowie der Feuerwehr, mit Ausnahme des EAD. 2. Die Betriebsleitung des EAD wird aufgefordert, mit dem Personalrat der Wissen- schaftsstadt Darmstadt eine Dienstvereinbarung ähnlichen Inhalts abzuschließen. 2 ... Anlagen: Dienstvereinbarung Nutzung elektronischer Schließanlagen und Zugangskontrollsystemen Magistratsvorlage Nr. 2007-0484 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.04.2011 Der EAD realisiert derzeit seinen Neubau auf dem Knell-Gelände und plant in diesem Zusammen-hang den Einbau einer zentralen elektronischen Schließanlage. In der im Betreff benannten Dienstvereinbarung wurde festgelegt, dass die Investition, die Angebots- auswertungen sowie die Kontrolle über den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissen-schaftsstadt Darmstadt (IDA) erfolgen soll. Diese Festlegungen sind in dieser Form nicht realisierbar, da - IDA gemäß Magistratsvorlage Nr. 2007/0484 vom 07. August 2007 (Anlage 2) nicht für Gebäude des EAD zuständig ist, - IDA auch keine finanziellen Mittel für den Aufbau einer solchen Schließanlage im Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 eingeplant hat . Da die finanziellen Mittel als auch die organisatorischen Notwendigkeiten zur Realisierung eines elektronischen Schließsystemes im EAD vorhanden sind, ist eine Anpassung der Dienstvereinbarung an die gegebenen Realitäten sinnvoll. Der EAD hat inhaltlich nichts gegen die Dienstvereinbarung der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Personalrat vom 26.08.2010 einzuwenden und ist bereit, mit dem zuständigen Personalrat eine gleichlautende - auf den EAD abgestimmte - Dienstvereinbarung abzuschließen, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Darmstadt, 05. April 2011 Der Dezernent II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0125
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.04.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00