Mandari Insight

2011/0125

Schließanlage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) hier: Änderung der Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskontrollsystemen (Magistratsvorlage Nr. 2010/0277)

Magistratsvorlage 05.04.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2011/0125

15.1 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0125

3224 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.04.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: EAD 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0125 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Schließanlage des Eigenbetrieb es  Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD)  
hier: Änderung der Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen 
Schließanlagen und Zugangskontrollsystemen (Magistratsvorlage Nr. 2010/0277) 
 
Vorlage vom: 05.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Dienstvereinbarung vom 26.08.2010 (Anlage 1) wird wie folgt geändert: 
 
a) § 2, Absatz 1:
 
 Der räumliche Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung umfasst den Bereich der zur  
 Wissenschaftsstadt Darmstadt gehörenden Liegenschaften mit Ausnahme der sich im  
 Sondervermögen des EAD befindlichen Liegenschaften.  
b) § 2, Absatz 3:
 
 Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 und deren Eigenbetriebe sowie der Feuerwehr, mit Ausnahme des EAD. 
 
2. Die Betriebsleitung des EAD wird aufgefordert, mit dem Personalrat der Wissen- 
 schaftsstadt Darmstadt eine Dienstvereinbarung ähnlichen Inhalts abzuschließen.

2 
... 
Anlagen: Dienstvereinbarung Nutzung elektronischer Schließanlagen und 
Zugangskontrollsystemen 
Magistratsvorlage Nr. 2007-0484 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.04.2011  
 
 
Der EAD realisiert derzeit seinen Neubau auf dem Knell-Gelände und plant in diesem Zusammen-hang den 
Einbau einer zentralen elektronischen Schließanlage.  
 
In der im Betreff benannten Dienstvereinbarung wurde festgelegt, dass die Investition, die Angebots-
auswertungen sowie die Kontrolle über den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissen-schaftsstadt 
Darmstadt (IDA) erfolgen soll. 
 
 
Diese Festlegungen sind in dieser Form nicht realisierbar, da  
 
- IDA gemäß Magistratsvorlage Nr. 2007/0484 vom 07. August 2007 (Anlage 2) nicht für Gebäude 
des EAD zuständig ist, 
 
- IDA auch keine finanziellen Mittel für den Aufbau einer solchen Schließanlage im Wirtschaftsplan 
für das Jahr 2011 eingeplant hat
. 
 
 
Da die finanziellen Mittel als auch die organisatorischen Notwendigkeiten zur Realisierung eines 
elektronischen Schließsystemes im EAD vorhanden sind, ist eine Anpassung der Dienstvereinbarung an die 
gegebenen Realitäten sinnvoll.  
 
Der EAD hat inhaltlich nichts gegen die Dienstvereinbarung der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem 
Personalrat vom 26.08.2010 einzuwenden und ist bereit, mit dem zuständigen Personalrat eine 
gleichlautende - auf den EAD abgestimmte - Dienstvereinbarung abzuschließen, um die Interessen der 
Beschäftigten zu wahren.  
 
 
Darmstadt, 05. April 2011 
 
 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz    
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 195

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0125
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00