3877/2024
238. Änderung des Flächennutzungsplans "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück
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Anlage 2- Bisherige Darstellung
735 Zeichen
GE W NSG W W GE Anlage 2 - bisherige Darstellung - Legende Änderungsbereich Wohnen und Dienstleistung Wohnbaufläche Industrie- und Gewerbegebiet Gewerbegebiet Freiraumdarstellungen Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Verkehrsflächen Fläche für Bahnanlagen Naturschutzgebiet BEDEUTUNG Alteneinrichtung Alteneinrichtung, Standort unbest. Dauerkleingärten Gasversorgung Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbest. Kindereinrichtung Kindereinrichtung, Standort unbest. Post Spielplatz Spielplatz, Standort unbest. 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: 238. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück W GE
Mitteilung Ausschuss
10478 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/614-5
Vorlagen-Nummer 17.01.2025
3877/2024
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025
238. Änderung des Flächennutzungsplans "Möhl-Areal und angrenzendes
Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück
Hier: Mitteilung über die Veröffentlichung des Entwurfs
Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans
Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an
Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut er-
schlossene Potentialfläche für eine wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück
dar.
Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bisherigen
Ziele des FNP, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und in den Randberei-
chen Wohnbauflächen zu entwickeln, modifiziert.
Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagte aus, dass auf dem sogenannten
„Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mischung aus Wohnen,
mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel entstehen sollte.
Auch heute schon ist der Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Ein-
richtungen, Handwerk, Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie
Wohnen geprägt.
Diese Planungsüberlegungen wurden in einem städtebaulichen „Qualifizierungsverfahren“
bzw. städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zu einem städtebaulichen Gesamtkon-
zept konkretisiert. Dabei traten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. Es
wurden in einem „Ideenteil“ langfristige Entwicklungsperspektiven für das Gewerbegebiet an
der Bergisch Gladbacher Straße als gemischt genutztes urbanes Quartier entwickelt. In einem
„Vertiefungsteil“ wurde der Bereich des „Möhl-Areals“ weiter ausgearbeitet. Für diesen Be-
reich wird zeitlich abgestimmt auf das Verfahren der 238. FNP-Änderung in einem Bebau-
ungsplan verbindliches Bauplanungsrecht geschaffen.
Langfristig soll ein gemischt genutztes urbanes Quartier mit einem eigenständigen Charakter
ermöglicht werden, in dem Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe gemindert oder
vermieden werden und eine städtebauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwe-
gung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen kann.
Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen vielfälti-
gen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch die Weiterent-
wicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des Stadtteilzentrums Dellbrück,
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Dellbrücker Hauptstraße.
Die Zielsetzung gemischter Quartiere sowie großflächigen Einzelhandels ist nicht aus den
Darstellungen des FNP entwickelt, der bislang zwischen einem Gewerbegebiet und Wohnbau-
flächen differenziert.
Daher wird der FNP in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen des Baugesetz-
buchs geändert. Dabei wird für das gesamte Gebiet im Wesentlichen eine gemischte Bauflä-
che dargestellt. Aufgrund der bestehenden Mietsituation ist die Umsetzung des städtebauli-
chen Gesamtkonzeptes in engen Zeitfolgen vorliegend nicht möglich. Daher soll eine schritt-
weise Entwicklung des Gesamtareals ermöglicht werden, in der zuerst das sogenannte „Möhl-
Areal“ zur Umsetzung gelangt.
Die konkreten Planungen für das „Möhl-Areal“ sehen Anbindungsmöglichkeiten für das an-
grenzende Gewerbegebiet vor, die langfristig betrachtet eine Gesamtentwicklung des Areals
als qualitätsvolles gemischtes Quartier mit Durchgängigkeit von Wegen und Freiräumen er-
möglichen. Mit der 238. FNP-Änderung werden die Grundlagen geschaffen, um in späteren
Bebauungsplanverfahren eine städtebaulich geordnete Entwicklung insbesondere von nicht
wesentlich störendem Gewerbe und Wohnen zu ermöglichen, ergänzt beispielsweise durch
Gastronomie oder Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.
Frühzeitige Verfahrensschritte
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 im
Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans 75501/02 mit dem Arbeitsti-
tel: „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück (0959/2020) beschlossen, dass für das gesamte Gebiet
eine schrittweise Entwicklung zu einer gemischten Nutzung vorgesehen werden soll, bei der
zuerst das sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt.
Im Weiteren wurde unter Beschlusspunkt 5 beschlossen, dass der FNP gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ gemäß
§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert werden soll. Die 238. Änderung des FNP im Parallelver-
fahren kommt aufgrund des deutlich größeren Plangebietes im Vergleich zum Bebauungsplan
nicht in Betracht. Die Änderung wird daher in einem eigenständigen Verfahren, jedoch inhalt-
lich und zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren, durchgeführt. Die 238. FNP-
Änderung nimmt im Verfahrensverlauf jedoch Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplans
im westlichen Teilbereich des Gesamtareals und ebenso Bezug auf die für dieses Verfahren
erstellten Gutachten.
Zudem wurde in der gleichen Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten „Modell 2“ als
Abendveranstaltung beschlossen. In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteili-
gung hat der Stadtentwicklungsausschuss in der gleichen Sitzung (gemäß Vorlage
1483/2020), entschieden während der Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. Dezember
2020-, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durch-
geführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen abweichend von der ursprünglichen Be-
schlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs für die Dauer von zwei
Wochen durchzuführen. Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunter-
lagen auf der städtischen Internetseite.
Auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB, das sowohl für die 238. Än-
derung des FNP als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes ausgelegt war, wurde
über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) verteilten
Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11.No-
vember 2020 mit Verweis zur Internetseite hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die
Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger
und die Kölner Rundschau.
Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung stattfinden
konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntmachung im Amtsblatt
am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem städtischen Mitwirkungsportal
ein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum vom 20. November bis einschließlich
4. Dezember 2020 in einem Online-Forum die Möglichkeit, sich zur Planung auszutauschen,
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Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. Zudem bestand die Möglichkeit eine
Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben.
Über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung des Entwurfs zur 238. Änderung des FNP auf
Grundlage der aus der Öffentlichkeit frühzeitig vorgebrachten Stellungnahmen hat mit Vorlage
0823/2024 der Stadtentwicklungsausschuss am 17.06.2021 beschlossen, nach Vorberatun-
gen in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) am 03.05.2021 und im Wirtschaftsausschuss am
27.05.2021.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Absatz 1 BauGB zur 238. Änderung des FNP wurde vom 16.11.2020 bis zum 05.01.2021
durchgeführt; nach entsprechender Beantragung durch die Nahverkehr Rheinland GmbH ver-
längert bis zum 15.02.2021.
In diesem Rahmen wurde seitens der Deutschen Bahn AG die Überplanung bahneigener Flä-
chen kritisiert. Die bestehenden Flächen für den Bahnverkehr wurden daraufhin aus dem Än-
derungsbereich herausgenommen.
Seitens der Industrie- und Handelskammer zu Köln wurde die Änderung der Darstellung im
FNP von Gewerbegebiet (GE) zu gemischte Baufläche (M) beanstandet. Einer Neustrukturie-
rung des gesamten Gebietes mit einer konsequenten Baugebietszonierung unter Berücksichti-
gung der Bedürfnisse der produzierenden Unternehmen würde jedoch zugestimmt. Dem kann
entgegengehalten werden, dass die 238. Änderung des FNP einer solchen Zonierung der Flä-
chen im Rahmen nachfolgender verbindlicher Bauleitplanung nicht entgegensteht; sie ist viel-
mehr Voraussetzung hierfür. Eine Zonierung der Nutzungen bei genauer Betrachtung der be-
stehenden Betriebe sowie eine schrittweise Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzep-
tes in Bebauungsplänen soll langfristig ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Ge-
werbe sichern.
Verlauf ab Vorgabenbeschluss
Diese Begründung mit Umweltbericht ist Gegenstand der Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlich-
keit zur Veröffentlichung des Entwurfs der 238. Änderung des FNP.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“, welche im Zeitraum 11.10.2024 bis 11.11.2024 erfolgte,
wurden, soweit für das FNP-Verfahren relevant, bereits berücksichtigt.
Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse
Kenntnisnahme des Ergebnisses des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs
0541/2022
Bezirksvertretung 9, Mülheim 07.05.2022 TOP 10.2.15
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 TOP 18.9
Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Entwurfs zur 238. Ände-
rung des FNP
0823/2024
Bezirksvertretung 9, Mülheim 03.05.2021 TOP 9.2.10
Wirtschaftsausschuss 27.05.2021 TOP 16.1
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 TOP 7.1
Beschluss über Aufstellung Bebauungsplan (und Änderung des FNP*) sowie Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
0959/2020
Bezirksvertretung 9, Mülheim 15.06.2020 TOP 9.2.1
Wirtschaftsausschuss 16.06.2020 TOP 16.2
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 TOP 10.1 geändert beschl.
(*u. a. unter Beschlusspunkt 5: Änderung des FNP)
Gez. Greitemann
Anlage 4- Begründung
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Anlage 4 238. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim Arbeitstitel: „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück Begründung Stand: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) Abb. 1 - Lage des Änderungsbereichs, o. M. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 2 von 86 Dezernat für Planen und Bauen Stadtplanungsamt Vorbereitende Bauleitplanung (614/5) Willy-Brand-Platz 2 50679 Köln Tel. 0221 221 23960 Fax 0221 221 22450 E-Mail fnp@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de Datum: 09.01.2025 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 3 von 86 238. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim – Arbeitstitel: „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück Begründung zur Veröffentlichung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung nach §°4 Abs.°2 BauGB in Verbindung mit §°2a BauGB hier: Änderung der Darstellungen • von Gewerbegebiet (GE) in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“, • von Wohnbaufläche (W) mit dem Signet „Spielplatz als unbestimmter Standort“ in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“ sowie in Sonstiges Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ sowie • von Fläche für Bahnanlagen in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“ Die 238. FNP-Änderung steht im Kontext zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 75501/02 – Arbeitstitel: „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück (kein Parallelverfahren) INHALT Begründung ......................................................................................................................... 6 1. Lage und Größe des Änderungsbereiches .................................................................... 6 2. Anlass und Ziel der Planung .......................................................................................... 6 3. Verfahren ....................................................................................................................... 9 3.1 Verfahrensverlauf .................................................................................................... 9 Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse .....................................................10 Verlauf ab Vorgabenbeschluss .........................................................................................14 4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung ................................................14 4.1 Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur ........................................................14 4.2 Grün- und Freiraum ................................................................................................15 4.3 Verkehrsinfrastruktur ..............................................................................................15 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ............................................................................15 Öffentlicher Personennahverkehr .................................................................................15 Fuß-und Radverkehr .....................................................................................................15 4.4 Technische Infrastruktur .........................................................................................15 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 4 von 86 4.5 Soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen .....................................................16 4.6 Nahversorgung .......................................................................................................17 4.7 Bodensituation .......................................................................................................18 5. Planungsvorgaben ........................................................................................................20 5.1 Landes- und Regionalplanung ................................................................................20 5.2 Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach BauGB ........................................23 5.3 Landschaftsplan .....................................................................................................24 5.4 Wasser- und Hochwasserschutz ............................................................................25 5.5 Denkmalschutz .......................................................................................................28 5.6 Sonstige Fachplanungen ........................................................................................30 5.7 Städtebauliche Entwicklungskonzepte....................................................................30 5.1 Städtische Richtlinien .............................................................................................32 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ................................................................. 33 6.1 Bisherige Darstellung im FNP ................................................................................33 6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung ................................................................33 Zukünftige Darstellung im FNP .........................................................................................33 Flächenbilanzierung ......................................................................................................34 6.3 Alternativen ............................................................................................................34 6.4 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung ...................................................35 Umweltbericht.....................................................................................................................36 Teil A - Einleitung .................................................................................................................36 7. Umweltprüfung .............................................................................................................36 7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele der FNP-Änderung ...........................36 7.2 Bedarf an Grund und Boden ...................................................................................36 7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes .........................................................................................................37 KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW .............................................38 Teil B - Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ......................42 7.4 Grundlagen ............................................................................................................42 7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) ..................................42 7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ................................................................................................................42 7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 43 7.5 Umweltbelange gemäß §°1 Abs.°6 Nr.°7 Buchstaben°a–j und §°1a BauGB...........43 7.5.1 Tiere ............................................................................................................43 7.5.2 Pflanzen ......................................................................................................47 7.5.3 Fläche ..........................................................................................................48 7.5.4 Boden und Altlasten .....................................................................................49 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 5 von 86 7.5.5 Wasser ........................................................................................................52 7.5.6 Luft ..............................................................................................................54 7.5.7 Klima ...........................................................................................................57 7.5.8 Wirkungsgefüge ................................................................................................58 7.5.9 Landschaft ...................................................................................................59 7.5.10 Biologische Vielfalt .......................................................................................60 7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) ..............................61 7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung ...........................................................62 7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter ....................................................................69 7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ..................................70 7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 71 7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes .........................................................72 7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ..........74 7.5.18 Wechselwirkungen .......................................................................................75 7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen ...................................................................................76 7.5.20 Eingriffsregelung ..........................................................................................77 (§ 1a Abs. 3 BauGB) ..................................................................................................77 7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete ................................................................................................................78 7.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken ................................................................78 7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 78 Teil C - Zusätzliche Angaben ...............................................................................................79 7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .................................................79 7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) ......................................................................................................................79 7.8 Zusammenfassung ................................................................................................. 79 7.9 Referenzliste der Quellen .......................................................................................84 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 6 von 86 Begründung 1. Lage und Größe des Änderungsbereiches Größe des Plangebietes Das Plangebiet der 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) weist eine Größe von circa 10 ha auf. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dellbrück des rechtsrheinischen Stadtbe- zirks Mülheim. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des FNP wird in etwa begrenzt • im Norden durch die S-Bahn-Linie und die Stellplatzflächen des S-Bahnhofs Köln-Dellbrück, • im Osten durch die Eschenbruchstraße, • im Süden durch die Bergisch Gladbacher Straße (B 506), • im Westen durch die Möhlstraße Das gewachsene Gewerbegebiet liegt in direkter Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen im Westen und Süden und Osten. Nördlich der Bahntrasse liegt das Gewerbegebiet LESKAN-Park (mit Bürogebäuden, Lagerhallen und gemischt genutzten Gebäuden (unter anderem Werkstätten, Pro- duktionsstätten und Technikflächen)). Dort sind neben Gastronomiebetrieben auch ein Hotel, ein Schulungszentrum der Deutschen Bahn, ein Freizeitzentrum und wei- tere Einrichtungen mit überwiegender Gewerbenutzung ansässig. Nordöstlich der Bahntrasse liegt das Naturschutzgebiet Thurner Wald. Ein westlicher Teilbereich des Plangebietes liegt innerhalb des im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Köln festgelegten Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße. 2. Anlass und Ziel der Planung Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner gu- ten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umlie- genden Straßen eine gut erschlossene Potentialfläche für eine wohnbauliche Ent- wicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück dar. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 7 von 86 Anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplans für das „Möhl-Areal“ werden die bis- herigen Ziele des FNP, in diesem Bereich im Wesentlichen ein Gewerbegebiet und in den Randbereichen Wohnbauflächen zu entwickeln, modifiziert. Ein erstes Planungskonzept für den Bebauungsplan sagte aus, dass auf dem soge- nannten „Möhl-Areal“ – zwischen Möhlstraße und Rewe-Markt – zukünftig eine Mi- schung aus Wohnen, mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe und großflächigem Einzelhandel entstehen sollte. Auch heute schon ist der Gesamtbereich durch eine lebhafte Mischung aus kulturellen Einrichtungen, Handwerk, Dienstleistung, Handel, Gastronomie und sonstigem Gewerbe sowie Wohnen geprägt. Diese Planungsüberlegungen wurden in einem städtebaulichen „Qualifizierungsver- fahren“ bzw. städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zu einem städtebauli- chen Gesamtkonzept für das Areal zwischen der Bahntrasse, der Eschenbruch- straße, der Bergisch-Gladbacher-Straße und der Möhlstraße konkretisiert. Dabei tra- ten mehrere Planungsbüros mit Entwürfen in den Wettbewerb. Abbildung 2: Gliederung des Qualifizierungsverfahrens in einen „Ideenteil“ (rote Markierung) und einen „Vertiefungsteil“ (schwarze Markierung) Es wurden dabei in einem „Ideenteil“ (s.Abb. 1/ rote Markierung) langfristige Entwick- lungsperspektiven für das Gewerbegebiet an der Bergisch Gladbacher Straße als ge- mischt genutztes urbanes Quartier entwickelt. Für diesen Gesamtbereich, jedoch ohne den Bahnhofsvorplatz im Nordwesten, wird das Verfahren der 238. Änderung des FNP durchgeführt. In einem „Vertiefungsteil“ (s. Abb. 1/ schwarze Markierung) wurde der Bereich des „Möhl-Areals“ weiter ausgearbeitet. Für diesen Bereich wird zeitlich abgestimmt auf 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 8 von 86 das Verfahren der 238. FNP-Änderung in einem Bebauungsplan verbindliches Bau- planungsrecht geschaffen. Langfristig soll ein gemischt genutztes urbanes Quartier mit einem eigenständigen Charakter ermöglicht werden, in dem Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Ge- werbe gemindert oder vermieden werden und eine städtebauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen kann. Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen vielfältigen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch die Weiterentwicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des Stadtteil- zentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße. Die Zielsetzung gemischter Quartiere sowie großflächigen Einzelhandels ist nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt, der bislang zwischen einem Gewerbegebiet und Wohnbauflächen differenziert. Daher wird der FNP in einem förmlichen Verfahren nach den Regelungen des Bau- gesetzbuchs geändert. Dabei wird für das gesamte Gebiet im Wesentlichen eine ge- mischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der bestehenden Mietsituation ist die Umset- zung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes nicht in engen Zeitfolgen möglich. Da- her soll eine schrittweise Entwicklung des Gesamtareals ermöglicht werden, in der zuerst das sogenannte „Möhl-Areal“ zur Umsetzung gelangt. Die konkreten Planungen für das „Möhl-Areal“ sehen Anbindungsmöglichkeiten für das angrenzende Gewerbegebiet vor, die langfristig betrachtet eine Gesamtentwick- lung des Areals als qualitätsvolles gemischtes Quartier mit Durchgängigkeit von We- gen und Freiräumen ermöglichen. Mit der 238. FNP-Änderung werden die Grundla- gen geschaffen, um in späteren Bebauungsplanverfahren eine städtebaulich geord- nete Entwicklung insbesondere von nicht wesentlich störendem Gewerbe und Woh- nen zu ermöglichen, ergänzt beispielsweise durch Gastronomie oder Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 9 von 86 Abbildung 3: Siegerentwurf im Qualifizierungsverfahren Mit der durch die FNP-Änderung möglichen städtebaulichen Neuordnung soll dem hohen Bedarf an Wohnfläche in Köln Rechnung getragen werden. Daneben soll die bestehende Rolle Dellbrücks als Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und kul- turelle Begegnung erhalten bleiben. Das heute bereits durch die unmittelbare Nach- barschaft zum Wohnen eingeschränkt nutzbare Gewerbegebiet soll im Rahmen der langfristig angelegten städtebaulichen Neuordnung aufgewertet werden. Eine öffentli- che Grünstruktur kann dabei als Puffer zwischen Gewerbe und Wohnen dienen. Da- bei kann auch innerhalb des Gewerbes eine Gliederung von stärker emittierendem Gewebe hin zu mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe entstehen. 3. Verfahren 3.1 Verfahrensverlauf Das Verfahren zur 238. Änderung des FNP „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbe- gebiet“ in Köln-Dellbrück wird im Kontext zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 75501/02 für das „Möhl-Areal“ durchgeführt (vergl. „Vertiefungsteil“ gemäß Abb. 1). Da der Geltungsbereich der 238. Änderung des FNP (vergl. „Ideenteil“ gemäß Abb.°1) jedoch deutlich über das Plangebiet im Bebauungsplan hinausgeht, werden 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 10 von 86 die Verfahren nicht im Parallelverfahren i. S. d. §°8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die 238. FNP-Änderung nimmt im Verfahrensverlauf jedoch Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplans im westlichen Teilbereich des Gesamtareals und ebenso Be- zug auf die für dieses Verfahren erstellten Gutachten. Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse Kenntnisnahme des Ergebnisses des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbe- werbs 0541/2022 Bezirksvertretung 9, Mülheim 07.05.2022 TOP 10.2.15 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 TOP 18.9 Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Entwurfs zur 238. Änderung des FNP 0823/2024 Bezirksvertretung 9, Mülheim 03.05.2021 TOP 9.2.10 Wirtschaftsausschuss 27.05.2021 TOP 16.1 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 TOP 7.1 Beschluss über Aufstellung Bebauungsplan (und Änderung des FNP*) sowie Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 0959/2020 Bezirksvertretung 9, Mülheim 15.06.2020 TOP 9.2.1 Wirtschaftsausschuss 16.06.2020 TOP 16.2 Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 TOP 10.1 geändert beschlossen (*u. a. unter Beschlusspunkt 5: Änderung des FNP) Frühzeitige Verfahrensschritte Die 238. Änderung des FNP erfolgt in einem eigenständigen Verfahren, jedoch in- haltlich und zeitlich abgestimmt auf das im Kontext stehende Bebauungsplanverfah- ren „Möhl-Areal“, welches für einen Teilbereich das Geltungsbereiches der 238. Än- derung des FNP durchgeführt wird. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 im Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück beschlossen, dass für das gesamte Gebiet eine schrittweise Entwicklung zu einer gemischten Nutzung vorgesehen werden soll, bei der zuerst das sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt. Im Weiteren wurde unter Beschlusspunkt 5 beschlossen, dass der FNP gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert werden soll. Die 238. Ände- rung des FNP im Parallelverfahren kommt aufgrund des deutlich größeren Plange- bietes im Vergleich zum Bebauungsplan nicht in Betracht. Die Änderung wird daher 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 11 von 86 in einem eigenständigen Verfahren, jedoch inhaltlich und zeitlich abgestimmt auf das Bebauungsplanverfahren, durchgeführt. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten „Modell 2“ als Abendver- anstaltung beschlossen. In Bezug auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Stadtentwicklungsausschuss in der gleichen Sitzung (gemäß Vorlage 1483/2020 ), entschieden während der Pandemie -zunächst befristet bis zum 31. De- zember 2020-, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Ergänzt wird dieser Aus- hang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internetseite. Auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB, das sowohl für die 238. Änderung des FNP als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes ausgelegt war, wurde über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) verteilten Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 89 vom 11.November 2020 mit Verweis zur Internetseite hingewiesen. Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgte die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau. Da aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 keine Abendveranstaltung stattfinden konnte, lud Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs mit der Bekanntma- chung im Amtsblatt am 11. November 2020 zudem zu einem Onlinedialog auf dem städtischen Mitwirkungsportal ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten im Zeitraum vom 20. November bis ein- schließlich 4. Dezember 2020 in einem Online-Forum die Möglichkeit, sich zur Pla- nung auszutauschen, Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. Zudem bestand die Möglichkeit eine Stellungnahme auch per Brief oder Email abzugeben. Es sind insgesamt 109 Stellungnahmen eingegangen. Darin häufig vorgebrachte Themen waren: Nutzungsmischung Angestrebt wird sowohl für das Möhl-Areal als auch für die angrenzenden Bereiche ein Wohnanteil von maximal 70 % (bezogen auf die Bruttogeschossfläche). Die übri- gen 30 % sollen möglichst vielfältig mit den Nutzungsbausteinen Gewerbe, Einzel- handel, Kultur und Soziales belegt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Gebiet seine bestehende Rolle als in Dellbrück wichtiger Ort für Handel, Hand- werk, Nahversorgung und sportliche/kulturelle Begegnungen für Jung und Alt weiter 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 12 von 86 schärfen kann. Zwar soll Gewerbe zukünftig in deutlich reduziertem Ausmaß das Quartier prägen, dafür aber flächeneffizienter und flexibler organisiert werden. Es gilt in weiterführenden Verfahren mit größerer Detailschärfe Lösungen für eine schritt- weise Neuausrichtung des Gewerbes sowie für eine sinnvolle Gliederung des ge- samten Geländes zu finden, die ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten ermöglichen. Ziel ist es, den ansässigen Betrieben eine räumliche oder zu- mindest eine zeitliche Perspektive zu bieten. Verdrängungseffekte sollen möglichst vermieden, können allerdings voraussichtlich nicht gänzlich verhindert werden. Kon- krete Festsetzungen zur Ausprägung der geplanten Nutzungsmischung können in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung getroffen werden. Nutzungsbausteine Kultur/ Sport/ Freizeit Eine Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen setzte sich mit der Zukunft der im Plangebiet ansässigen "Zirkusfabrik Kulturarena" auseinander. Die städtebaulichen Voraussetzungen für den Erhalt dieses für Dellbrück und Umgebung so wichtigen Angebots soll im Planungsprozess so weit wie möglich geschaffen werden. Hierzu gab und gibt es intensive und konstruktive Abstimmungen zwischen der Firma Möhl und den Verantwortlichen der Zirkusfabrik. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros sollten entsprechend dem heutigen Angebot ausreichend große Räumlichkeiten im Bebauungskonzept vorsehen. Allerdings gibt es Grenzen für die spätere planungs- rechtliche Sicherung. Weder der FNP noch der Bebauungsplan, der den prämierten Entwurf zur Grundlage nimmt, können aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen können über lediglich rechtlich-abstrakte Darstellungen bzw. Festsetzungen im Bebauungs- plan hinaus die Umsetzung der angestrebten kulturellen Einrichtungen regeln. Ob die Zirkusfabrik die finanziellen oder organisatorischen Voraussetzungen für die Umset- zung erfüllt, kann nicht Regelungsgegenstand der Bauleitplanung sein und ist daher außerhalb der Bauleitplanverfahren zu klären. Freiflächen Die unterschiedlichen Anforderungen an Freiflächen im Quartier waren bereits Ge- genstand des Wettbewerbs bzw. des Qualifizierungsverfahrens. Ziel ist es, im Be- bauungsplan die unterschiedlichen Qualitäten der Freiflächen hinsichtlich ihrer Funk- tionen als Quartierstreffpunkt (z.B. mit Außengastronomie), Kleinkinderspielflächen, öffentlich zugänglichen Spielplätzen und öffentlichen sowie privaten Grünflächen auch im Sinne des Kooperativen Baulandmodells herauszuarbeiten. Dabei sollten insbesondere auch ökologische und klimatische Aspekte berücksichtigt werden (z.B. Starkregenvorsorge, Verschattung durch Bäume etc.). Der FNP trifft hierzu keine Re- gelungen. Erschließung und Lärm 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 13 von 86 Im Wettbewerb sollte ein robustes Konzept für die innere Erschließung des gesamten Gebiets entwickelt werden. Die Erschließung sollte bereits während der jeweiligen Entwicklungsschritte funktional sein und dem Wunsch nach Durchlässigkeit und kur- zen Wegen gerecht werden. Dem gegenüber steht der Umgang mit bestehenden Ge- werbebetrieben und den damit verbundenen Lärmemissionen. Es wurde in einigen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass ein Städtebau, der zwar hinsichtlich Lärm- abschirmung effektiv erscheint, oftmals räumliche Barrieren schafft und damit eher lange Wege erzeugt. Dies sollte auf Ebene des Bebauungsplans weitestgehend ver- mieden werden. Der FNP trifft hierzu keine Regelungen. Stellplatzsituation Durch die direkte Nachbarschaft des Plangebiets zur S-Bahnstation und zum P+R- Parkplatz wurde in einigen Stellungnahmen auf die angespannte Parkplatzsituation in der näheren Umgebung aufgrund des regionalen Pendlerverkehrs hingewiesen. Die Planungen für das "Möhl-Areal" können nur sehr begrenzt zur Lösung des Prob- lems herangezogen werden. Gefordert werden kann lediglich, dass die Planung nicht zur weiteren Verschärfung der Situation führen darf. So waren bereits im Wettbewerb ausreichend Stellplätze innerhalb des Plangebiets (Tiefgaragen/ oberirdische Quar- tiersgarage) nachzuweisen. Eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs von 25 % sollte aufgrund des guten ÖPNV-Angebots berücksichtigt werden. Zudem sollte eine Mobi- litätsstation mit Leihfahrrädern, Carsharing etc. als eine von vielen Maßnahmen eines Mobilitätskonzepts den Verzicht auf die Nutzung eines Autos erleichtern. Die erfor- derlichen Regelungen werden auf Bebauungsplanebene getroffen. Der FNP trifft hierzu keine Regelungen. Alle vorgebrachten Stellungnahmen sind in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet. Die Durchführung des Onlinedialogs ist in einem Forumsprotokoll do- kumentiert. Über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung des Entwurfs zur 238. Änderung des FNP auf Grundlage der aus der Öffentlichkeit frühzeitig vorgebrachten Stellungnah- men hat mit Vorlage 0823/2024 der Stadtentwicklungsausschuss am 17.06.2021 be- schlossen, nach Vorberatungen in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) am 03.05.2021 und im Wirtschaftsausschuss am 27.05.2021. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur 238. Änderung des FNP wurde vom 16.11.2020 bis zum 05.01.2021 durchgeführt; nach entsprechender Beantragung durch die Nahver- kehr Rheinland GmbH verlängert bis zum 15.02.2021. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 14 von 86 In diesem Rahmen wurde seitens der Deutschen Bahn AG die Überplanung bahnei- gener Flächen kritisiert. Der betreffende Teil der Flächen für den Bahnverkehr (Ge- markung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1622) wurde daraufhin aus dem Ände- rungsbereich herausgenommen. Seitens der Industrie- und Handelskammer zu Köln wurde die Änderung der Darstel- lung im FNP von Gewerbegebiet (GE) zu gemischte Baufläche (M) beanstandet. Ei- ner Neustrukturierung des gesamten Gebietes mit einer konsequenten Baugebiets- zonierung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der produzierenden Unternehmen würde jedoch zugestimmt. Dem kann entgegengehalten werden, dass die 238. Ände- rung des FNP einer solchen Zonierung der Flächen im Rahmen nachfolgender ver- bindlicher Bauleitplanung nicht entgegensteht; sie ist vielmehr Voraussetzung hierfür. Eine Zonierung der Nutzungen bei genauer Betrachtung der bestehenden Betriebe sowie eine schrittweise Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes in Bebau- ungsplänen soll langfristig ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Gewerbe sichern. Verlauf ab Vorgabenbeschluss Diese Begründung mit Umweltbericht ist Gegenstand der Beteiligungen der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öf- fentlichkeit zur Veröffentlichung des Entwurfs der 238. Änderung des FNP. Der weitere Verfahrensverlauf und eine Zusammenfassung aller im Verfahren vorge- tragenen wesentlichen Belange werden an dieser Stelle bis zum Verfahrensab- schluss ergänzt. 4. Erläuterungen zum Plangebiet und dessen Umgebung 4.1 Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur Eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Nutzungen erfolgte vorab der Aufnahme der Planungen. Das Plangebiet ist derzeit zum Großteil von gewerblicher Nutzung geprägt. Es umfasst im Wesentlichen den Bereich des „Möhl-Areals“ bzw. des gleichnamigen Bebauungsplans sowie das östlich angrenzende Gewerbegebiet und Teile der unmit- telbar angrenzenden Wohnbauflächen entlang der Eschenbruchstraße, der Bergisch- Gladbacher Straße und der Möhlstraße. Im Nordwesten umfasst es auch in geringem Umfang eine Fläche für Bahnanlagen, die heute bereits gewerblich genutzt wird (Ab- schleppdienst, Halle für Pkw, Büroräume, Hausmeisterwohnung, Handwerksbe- triebe). 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 15 von 86 Im Übrigen befinden sich hier ein Gärtnereibetrieb, ein Wohnwagenhandel, verschie- dene Lager- und Logistikhallen, Büro- und Praxisflächen, Proberäume und vieles mehr. Zudem sind auf der Fläche ein Lebensmittel-Markt, eine Fastfood-Filiale sowie eine Veranstaltungs- und Freizeitstätte ansässig. 4.2 Grün- und Freiraum Der Thurner Wald im Nordosten und die Dellbrücker Heide im Nordwesten sind fuß- läufig erreichbar. Nördlich der Dellbrücker Heide befindet sich zudem der Höhenfel- der See. Das Plangebiet selbst zeigt sich als fast vollversiegelte Fläche mit wenigen Grünstrukturen. 4.3 Verkehrsinfrastruktur Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Es schließt mit der südli- chen Grenze direkt an die Bergisch Gladbacher Straße (B 506). Über die B 506 ist die BAB 3 mit der Anschlussstelle Köln-Dellbrück in circa 10 Minuten zu erreichen. Damit ist das Plangebiet gut an den Kölner Autobahnring und das Regional- und Fernstraßennetz angeschlossen. Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum nördlich gelegenen S- Bahnhof Köln-Dellbrück mit direkter S-Bahn Anbindung an den Kölner Hauptbahnhof, das Kölner Stadtzentrum, Richtung Bergisch Gladbach, sowie Richtung Düsseldorf Flughafen. Über Köln-Messe/ Deutz erreicht man den Flughafen Köln/ Bonn. Weiterhin verkehren hier die Buslinien 154, 435 und 436 zu den Kölner Stadtteilen Porz und Dünnwald sowie nach Bergisch Gladbach. Südlich vom Plangebiet befindet sich fußläufig (circa 750 Meter) die Straßenbahnstation Köln-Dellbrück Hauptstraße. Hier verkehren die Stadtbahnlinien 3 und 18 in Richtung Bocklemünd bzw. Bonn Hauptbahnhof. Fuß-und Radverkehr Die umliegenden Straßen sind zum Großteil für Fußgänger und Radfahrer ausge- baut. So verfügt die Bergisch Gladbacher Straße beispielsweise beidseitig über Rad- und Gehwege. Eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung durch das Plangebiet selbst ist derzeit nicht vorhanden. 4.4 Technische Infrastruktur Wasser- und Energieversorgung 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 16 von 86 Das Plangebiet ist bereits im Bestand bebaut und über die angrenzenden Straßen (Möhlstraße und Bergisch Gladbacher Straße) an die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser angeschlossen. Entsorgung In der Möhlstraße befindet sich ein öffentlicher Mischwasserkanal DN 300. In der Bergisch Gladbacher Straße befinden sich zwei öffentliche Mischwasserkanäle DN 250 jeweils unter den Geh- und Radwegen. Das Plangebiet ist bereits im Bestand an den Kanal angeschlossen. Die Einleitbeschränkung für den Kanal in der Möhlstraße beträgt 60 l/s und für die Bergisch Gladbacher Straße 40 l/s. 4.5 Soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen Senioreneinrichtungen In ca. 500 m Luftlinie vom Plangebiet entfernt, Dellbrücker Hauptstr. 100a, befindet sich das städtische Seniorenzentrum Köln-Dellbrück mit 86 Plätzen nach Umbau. In direkter Nähe, Dellbrücker Hauptstr. 178, befindet sich die Tagespflege „Gute Stube“ mit 12 Plätzen. Insofern ist der Bereich gut mit Pflegeeinrichtungen ausgestattet. Vor diesem Hintergrund kann eine Entscheidung, ob und in welchem Umfang Tages- und stationäre Pflegeplätze im Plangebiet geschaffen werden sollten, in späteren Pla- nungsschritten getroffen werden. Kindertageseinrichtungen Allein mit der vorgesehenen Umsetzung des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ im westli- chen Teilbereich des Plangebietes ergibt sich durch die voraussichtlichen Zuzüge an Kindern unter 6 Jahren ein Bedarf von etwa 77 Betreuungsplätzen bzw. 5 Gruppen im ersten Jahr, der sich nach circa 10 Jahren nach Baubeginn ungefähr halbiert (39 Be- treuungsplätze bzw. 2 Gruppen) . Darüber hinaus ist wichtig, dass eine Kindertages - einrichtung erst ab drei Gruppen wirtschaftlich zu betreiben ist und dass mit Einzug der ersten Bewohner*innen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen müs- sen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob, wann und in welchem Umfang aus der langfristigen Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes auf Bebauungsplanebene ein Be- darf an zusätzlichen Kita-Plätzen entstehen wird, der den Bau weiterer Kitas rechtfer- tigt. Die Frage ist jedoch bei weiterer verbindlicher Bauleitplanung zu prüfen. In direkter Umgebung befinden sich heute zahlreiche Kindertagesstätten und Kinder- gärten. Südlich des Plangebietes befinden sich der Waldorfkindergarten an der Aue, der städtische Kindergarten Im Riephagen sowie eine städtische Kindertagesstätte an der Von-der-Leyen-Straße. Westlich befinden sich die Kita an der Kopischstraße 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 17 von 86 sowie der städtische Kindergarten an der Bergisch Gladbacher Straße und die städti- sche Kindertagesstätte an der Piccoloministraße. Im Norden befinden sich zudem die Dellbrücker Waldkäuzchen an der Waltherstraße sowie die Kleinen Riesen am Hya- zinthenweg. Schulen Die nächstgelegenen Schulen sind die Gemeinschaftsgrundschule Dellbrücker Hauptstraße, die katholische Grundschule Dellbrück an der Thurner Straße swie die Grundschule Urnenstraße. Unter Einbeziehung der voraussichtlichen Einwohnerzah- len im Bereich des „Möhl-Areals“ nach der Umsetzung der verbindlichen Bauleitpla- nung, ist die Anzahl der vorhandenen Schulplätze knapp auskömmlich. Der Bedarf ist jedoch bei weiterer verbindlicher Bauleitplanung zu prüfen. Freizeit/ Sport In der Umgebung finden sich der Tennisclub TC Grün-Weiß Dellbrück e. V., der Ten- nisverein TV Dellbrück 1895 e. V., der Reitsportverein Hardthof e. V. und Fußball- plätze auf dem Flachsacker. Spielplätze Der nächstgelegene Spielplatz befindet sich südlich der Bergisch Gladbacher Straße in ca. 200 m Entfernung. Weitere 260 m südlich befindet sich ein weiterer Spielplatz. Die vorhandenen Spiel- und Bolzplätze in der Umgebung sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Möhl- Areal“ soll daher in dessen Plangebiet die Umsetzung von öffentlichen Spielplatzflä- chen gesichert werden. Ein entsprechendes Signet ist in die Plandarstellung der 238. Änderung des FNP einer gemischten Baufläche (M) eingefügt. Inwiefern aus den langfristig angelegten Bebauungsplanverfahren für das übrige Plangebiet darüber hinaus gehende Bedarfe entstehen, ist in den betreffenden Verfahren zu prüfen. 4.6 Nahversorgung Die Dellbrücker Hauptstraße, die circa 100 m westlich Plangebiets verläuft, befindet sich nur wenige Minuten entfernt und weist als Stadtteilzentrum (siehe Einzelhan- dels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln) – eine Konzentration von Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten auf. Im Plangebiet selbst befindet sich ein Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment auf ca. 1.800 m² Verkaufsfläche, der im Zuge der weiteren Planungen durch einen Neubau an der Bergisch Gladbacher Straße ersetzt werden soll. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 18 von 86 4.7 Bodensituation Der Boden im Plangebiet ist überwiegend versiegelt. Durch die Planung erfolgt keine erstmalige Versiegelung der Fläche. Weiteres ist in Kapitel 7.5.4.1 des Umweltbe- richts aufgeführt. Altlasten Abbildung 4: Altstandorte Der Bestand ist aufgrund der vorhandenen Gewerbenutzungen teilweise mit Altlasten belegt. Eine Kennzeichnung des Altlastenverdachts erfolgt in der Planzeichnung je- weils für die beabsichtigte Darstellung einer „Gemischten Baufläche (M)“ und eines Sonstigen Sondergebietes für „Großflächigen Einzelhandel (SO*)“. Im Rahmen einer nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung bzw. in späteren Bau- genehmigungsverfahren sind angesichts der überwiegend gewerblichen, möglicher- weise umweltrelevanten Vornutzungen spezifische Untersuchungen erforderlich. Für die Beurteilung von künftigen Bauanträgen bzw. –voranfragen oder Bebauungsplan- verfahren ist ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß BBodSchG/ Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vorzulegen. Hierin muss auch einge- schätzt werden, welches Risiko die Vornutzungen für künftige Nutzungen bergen und welchen Einflüssen die Schutzgüter Boden, Bodenluft und Grundwasser durch diese Nutzungen ausgesetzt waren/ sein werden. Der Geltungsbereich der 238. Änderung des FNP wird bislang überwiegend kleintei- lig gewerblich genutzt. Zurzeit sind im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 19 von 86 Flächen (gemäß § 2 BBodSchG) 5 Altstandorte und eine stoffliche Bodenverände- rung im Osten des Plangebietes registriert: 1-Altstandort 905104, Bf Dellbrück (FIS-Albo-Status 3) Ehemaliger Bahnhof Dellbrück, auf dem sich zusätzlich eine Kohlenhandlung, Karos- seriehandel, Lager sowie Schrotthandlung befand. 2-Altstandort 905 108 Bergisch Gladbacher Str. 1085 (FIS-Albo-Risikostatus 8) Hierbei handelt es sich um ehemalige Tankstellenstandort, die 1997 durch Absau- gung der Stoffgruppe BTEX saniert wurde. Bei Nutzungsänderungen ist die Fläche hinsichtlich möglicher Restbelastungen zu überprüfen und zu bewerten. Unter Um- ständen sind weitere Maßnahmen durchzuführen. 3-Altstandort Nr. 905 114 „Marmorwerke" (Fis-AIBo-Risikostatus 3) Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Betrieb zur Marmorverarbeitung. 4-Altstandort Nr. 905 115, „Wäscherei/chemische Reinigung Bergisch-Gladbacher Str. 1085"(Fis-AIBo-Risiko-Status 3). Diese Eintragung resultiert aufgrund der ehemaligen Nutzung als Wäscherei / chemi- scher Reinigung. 5-Altstandort Nr. 905 118 „Möhlstr." (FIS-Albo-Status 1) Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Standort zur Herstellung feuerfester Er- zeugnisse und Industrieofenbau. Für diesen „Vertiefungsbereich“ liegt bereits eine Bodenuntersuchung (Althoff & Lang GbR, 2020) vor. Weitere Informationen sind Kapitel 7.5.4.2 im Umweltbericht zu ent- nehmen. S- Stoffliche Boden-veränderung Nr. 90514, Bezeichnung „Bergisch-Gladbacher Str. 1085"(FIS-Albo-Status 8) Die Erfassung einer stofflichen Bodenveränderung resultiert in diesem Fall aus einem Grundwasser-Schaden mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) im Grenzbereich der Grundstücke Bergisch-Gladbacher-Str. 1067 und 1085, der 1992 saniert wurde. Die CKW -Verunreinigung stammte aus einer defekten chemischen Reinigungsan- lage der angrenzenden Wäscherei. Der Schaden wurde auf die vereinbarten Sanie- rungszielwerte gereinigt. Da keine Bodensanierung vorgenommen wurde, ist mit eventuellen Restbelastungen auch im Bereich der Marmorwerke zu rechnen. Bei Nutzungsänderungen ist in der Regel eine Neubewertung erforderlich, der Bereich auf Restbelastung zu untersuchen und unter Umständen sind weitere Maßnahmen durchzuführen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 20 von 86 5. Planungsvorgaben 5.1 Landes- und Regionalplanung Der Landesentwicklungsplan NRW stellt für den Änderungsbereich einen Siedlungs- raum dar, der in diesem Bereich den Darstellungen des Allgemeinen Siedlungsberei- ches (ASB) im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln entspricht. Oben: Abbildung 5: Ausschnitt des geltenden Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilab- schnitt Region Köln Oben: Abbildung 6: Ausschnitt des 2. Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln (Okt. 24) 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 21 von 86 Landesentwicklungsplan (LEP) Ziel 6.5-1.- Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allge- meinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. Ziel 6.5-2 - Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur • in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie • in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich inte- grierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrs- mäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktio- nen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden. Zentrenrelevant sind: • die Sortimente gemäß Anlage 1 und • weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sorti- mente (ortstypische Sortimentsliste). Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Ab- satz 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimen- ten auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn nachweislich: • eine Lage in den zentralen Versorgungsbereichen aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewach- sener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles Ortsbild, nicht möglich ist und • die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 22 von 86 mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und • zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträch- tigt werden. Ziel 6.5-3 - Beeinträchtigungsverbot Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zen- trenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemein- den nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der geplante Standort für großflächigen Einzelhandel liegt in einem Siedlungsbe- reich, der innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ ge- mäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt. Daher ist die Planung nach dem gel- tenden Landesenrwicklungsplan mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Regionalplan Die zeichnerischen Festlegungen sowohl des geltenden Regionalplans für den Re- gierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln als auch des Entwurfs zur Neuaufstel- lung des Regionalplans Köln weisen das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbe- reich (ASB) aus. Nach den textlichen Festlegungen des geltenden Regionalplans für den Regierungs- bezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, sind folgende Ziele der Raumordnung für die 238. Änderung des FNP wesentlich: Ziel 1 Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und zur Ver- wirklichung der landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung soll sich die Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf den Flächen vollziehen, die im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellt sind. Innerhalb der Siedlungs- bereiche soll sich die gemeindliche Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungs- schwerpunkte ausrichten. Ziel 2 Siedlungsbereiche dürfen durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflä- chen bzw. Baugebieten in der Bauleitplanung jeweils nur soweit in Anspruch genommen werden, wie es der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung i. S. der §§ 1 und 1a BauGB entspricht. (…) Die erneute Nutzung ehemals bebau- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 23 von 86 ter Bereiche sowie die Schließung von Baulücken hat Vorrang vor der Inan- spruchnahme neuer Flächen. (…) Aus der laufenden Neuaufstellung des Regionalplans Köln ist folgendes Ziel maß- geblich: Ziel 1 Die Kommunen haben sicherzustellen, dass die Siedlungsentwicklung vorran- gig innerhalb der im Regionalplan festgelegten Siedlungsbereiche erfolgt. Die geplante Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf einen Allgemeinen Sied- lungsbereich (ASB), der zudem teilweise innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt, im Übri- gen in unmittelbarer Nähe. Es handelt sich um die erneute Nutzung eines bisher be- reits bebauten Bereichs. Zudem wird die vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsor- gung, ÖPNV, Nahversorgung) genutzt. Daher ist die Planung nach dem geltenden und in Aufstellung befindlichen Regionalplan mit den Zielen der Raumordnung ver- einbar. 5.2 Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach BauGB Für große Teile des Plangebietes besteht seit August 1990 der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 75500/03 „Gewerbegebiet südlich S-Bahnhof Dellbrück“. Es han- delt sich hierbei um einen sogenannten „einfachen“ Bebauungsplan, der nur die Art der baulichen Festsetzung regelt und keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Baugrenzen, Grundflächenzahl, et cetera) trifft. Dieser setzt für den zur Bahn hin gelegenen Kern des Plangebietes die Nutzung GE 1, für Teile der Randlagen zur Möhlstraße, zur Bergisch-Gladbacher-Straße und zur Eschen- bruchstraße GE 2 fest. Die übrigen Bereiche des Plangebiets sind hingegen nicht vom Geltungsbereich eines Bebauungsplans erfasst. Für den Bereich GE 1 „Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgende textliche Festsetzung: Zulässig sind gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Be- triebe soweit die Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Beläs- tigungen zur Folge haben können. Für den Bereich GE 2 „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgende textliche Festsetzung: Zur Vermeidung von zusätzlichen Immissionen (unter anderem Lärmstörungen) der dem Gewerbegebiet benachbarten Wohngebiete sind nur Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe zulässig, die das Woh- nen nicht wesentlich stören. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 24 von 86 Darüber hinaus wird für die Bereiche GE1 und GE2 festgesetzt, dass Einzelhandels- betriebe sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher wenden, nicht zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe, die in unmit- telbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produ- zierenden Gewerbebetrieben stehen, sind ausnahmsweise zulässig. Es ist nachzu- weisen, dass die Betriebe keine städtebaulichen sowie regional- und landesplaneri- schen Auswirkungen haben. Für die Bergisch Gladbacher Straße bestehen die Fluchtlinienpläne Nr. 1226 und 1324. Beide sehen einen Abstand der Fluchten nördlich und südlich der Bergisch Gladbacher Straße mit einem Abstand von insgesamt 27 Metern vor. 5.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten, die im Landschaftsplan der Stadt Köln festgelegt sind. In der Nähe zum Plangebiet befinden sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrü- cker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ und das Natur - schutzgebiet N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“. Das Naturschutzgebiet N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“ liegt nordöstlich von Dell- brück an der Stadtgrenz e von Köln zu Bergisch Gladbach und weist eine Größe von ca. 59,0 ha auf. Schutzzweck ist zum einen die Erhaltung und Entwicklung des stadt - nahen von seltenen Feuchtlebensräumen geprägten Gebietes mit seinem Kalkflach- moor, Pfeifengraswiesen, Feucht - und Auenwälder als Refugialraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren ist das Gebiet aufgrund seiner Sel- tenheit und besonderen Eigenart schutzwürdig. Der östliche Teil des Änderungsbereiches liegt innerhalb eines 300 m-Puffers um das FFH-Gebiet DE-5008-301, das identisch ist mit dem Naturschutzgebiet NSG 9 „Thie- lenbruch und Turner Wald“. Eine Planung innerhalb eines 300 m-Radius um ein FFH- Gebiet kann potenziell indirekte Auswirkungen auf Schutzziele, prioritäre Arten und prioritäre Lebensräume eines FFH-Gebietes auslösen. Im vorliegenden Fall wird auf eine FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung durchgeführt. Hierbei ist auch zu berücksichti- gen, dass • die geplante 238. Änderung des FNP zu wenig konkret ist, um entsprechende Aussagen indirekter Auswirkungen genau prognostizieren zu können; • der Änderungsbereich stark versiegelt und bebaut ist und entsprechend einen sehr geringen ökologischen Wert aufweist, der sich durch die Planung zukünf- tig verbessern könnte; • heute vorhandene Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen, die indirekt auf das FFH-Gebiet einwirken können, zukünftig eher abnehmen werden; 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 25 von 86 • ein wesentlicher Bestandteil der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes die grundwasserbeeinflusste Moordynamik ist. Bei der langfristig geplanten Um- wandlung des Gewerbegebietes in ein gemischtes Gebiet ist sukzessive von einer Entsiegelung der Geländeoberfläche im Änderungsbereich auszugehen, die eher eine indirekte positive Auswirkung auf das FFH-Gebiet haben dürfte durch Zunahme der Grundwasserneubildung; • die mögliche Zunahme von Erholungssuchenden aus dem Änderungsbereich in das FFH-Gebiet voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen haben wird, da Erholungssuchende an die Ge- und Verbote des Naturschutzgebietes NSG 9 gebunden sind. Die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gibt keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchti- gungen des o. g. Schutzgebietes. (Vgl. Umweltbericht, S. 83-84) 5.4 Wasser- und Hochwasserschutz Nach § 51 WHG festgesetzte und nach § 52 Abs. 2 WHG vorgesehene Wasser- schutzgebiete Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Höhenhaus und in der Wasserschutzzone IIIb der Wasserschutzgebietsverordnung Höhenhaus, deren Bestimmungen hier zu beachten sind. Wasserschutzgebiete und deren Untergliederung in Wasserschutzzonen sollen ge- mäß § 5 Abs. 4 BauGB i. V. m. §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach- richtlich übernommen werden. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 26 von 86 sollen sie im FNP vermerkt werden. Da der FNP der Stadt Köln diese Übernahme derzeit nicht vornimmt, soll durch die obige Abbildung auf die in der Verordnung ent- haltenen Festsetzungen und vorläufigen Anordnungen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB bis zur redaktionellen Anpassung des FNPs hingewiesen werden. Die fachrechtlichen Vorgaben sind unabhängig von der Darstellungsweise in der Planurkunde zum FNP zu berücksichtigen. Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) Der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) ist am 01. September 2021 in Kraft getreten. Mit dem BRPH soll angesichts verheerender Hochwasserer- eignisse in der Vergangenheit erstmals die Grundlage für einen länderübergreifen- den Hochwasserschutz geschaffen werden. Hierzu enthält der BRPH u. a. Ziele/Grundsätze zum Hochwasserschutz, die in der Bauleitplanung zu beachten/zu berücksichtigen sind (Hochwasserrisiken prüfen, Aus- wirkungen des Klimawandels auf Hochwasserereignisse prüfen, Schadenspotenziale minimieren, Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens er- halten). Für die vorliegende Planung sind insbesondere die folgenden Ziele zu be- achten: Ziel I.1.1 des BRPH beinhaltet die Prüfung der Risiken von Hochwassern nach Maßgabe der bei öffentli- chen Stellen verfügbaren Daten. Dies betrifft neben der Wahrscheinlichkeit des Ein- tritts eines Hochwasserereignisses und seinem räumlichen und zeitlichen Ausmaß auch die Wassertiefe und die Fließgeschwindigkeit. Ferner sind die unterschiedlichen Empfindlichkeiten und Schutzwürdigkeiten der einzelnen Raumnutzungen und Raumfunktionen in die Prüfung von Hochwasserrisiken einzubeziehen. Eine Analyse der Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten hat ergeben, dass das Plangebiet auch bei einem extremen Hochwasserereignis voraussichtlich nicht be- troffen sein wird. Ziel I.2.1 des BRPH beinhaltet, eine vorausschauende Prüfung der bei öffentlichen Stellen verfügbaren Daten. Ziel II.1.3 des BRPH besagt, dass das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens, soweit es hochwassermindernd wirkt zu erhalten ist. Anstelle einer Er- haltung kann auch ein Ausgleich der Beeinträchtigung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des Bodens in angemessener Frist in einem räumli- chen und funktionalen Zusammenhang erfolgen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 27 von 86 Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens Der überwiegende Bereich des Plangebietes ist anthropogen überformt, die natürli- chen Bodenfunktionen sind nicht mehr vorhanden. Der Bereich stellt sich im Bestand als überwiegend versiegelte und zum Teil mit Altlasten belastete Flächen dar. Gemäß den Ergebnissen einer Bohrkampagne im Bereich des westlichen Teilgebie- tes der 238. Änderung des FNP zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ aus dem Jahr 2017 liegen hydraulisch gut durchlässige Bodenschichten ab ca. 1 m bis 2,50 m un- ter Geländeoberkante vor. Zudem ist erfahrungsgemäß eine Versickerung von Nie- derschlagswässern über die Kölner Kies-Sande gut möglich. Weitergehende Unter- suchungen zur Durchlässigkeit der Böden bestätigen die Versickerungseignung der Böden im Bereich des „Möhl-Areals“, die einen kf-Wert von ≥ 1x10 - 4 m/s aufweisen. Vorgesehen ist auf Ebene des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ eine oberflächige Ent- wässerung sowie eine Muldenversickerung und Muldenrigolenversickerung. Bezogen auf das Gesamtgebiet der 238. Änderung des FNP kann angenommen werden, dass die für den Teilbereich „Möhl-Areal“ gewonnenen Untersuchungsergeb- nisse auf das übrige Plangebiet in einer Weise übertragbar sind, welche die grund- sätzliche Beachtung des Ziel II.1.3 des BRPH in nachfolgenden verbindlichen Bau- leitplänen als möglich erscheinen lässt, zumal durch die Anlage von privaten und öf- fentlichen Grünflächen eher mit einer Entsiegelung der Oberflächen zu rechnen ist. Starkregen Die Prüfung der Starkregengefahrenhinweiskarten hat ergeben, dass auch bei einem seltenen Regenereignis Teile des Plangebietes betroffen sein können. In den Randbereichen des Plangebietes am Vorplatz des S-Bahnhofs, an der Möhl- straße und an der Bergisch-Gladbacher Straße, ist an vereinzelten Stellen mit einer erhöhten Starkregengefährdung zu rechnen mit Überflutungen bis zu 50 cm. In der verbindlichen Bauleitplanung sollen geeignete Konzepte als Maßnahme zur Risiko- vorsorge vorgesehen werden (z.B. Wahl der Straßenführung, gezielte Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen, Rückhaltung von Niederschlagswasser über Retentionsdächer, Zisternen, Mulden oder Muldenrigolen). Auf Ebene des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ liegt ein Erschließungskonzept für die öffentlichen Verkehrsflächen vor. Demnach soll das Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone in Tiefbeeten versickern, die im Bereich der Längsparker und Bäume im Straßenraum vorgesehen sind. Durch das Straßengefälle wird das Nieder- schlagswasser über die Straßen zu den Tiefbeeten geleitet. Ein Überlaufvolumen ist nicht vorgesehen. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann das gesamte Regen- wasser der öffentlichen und privaten Flächen eines normalen und eines starken Re- genereignisses versickert oder verdunstet werden. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 28 von 86 Derzeit ist das Plangebiet überwiegend versiegelt, so dass Regenwasser nicht versi- ckern oder verdunsten kann. Mit der langfristigen Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes sowie mit der Umsetzung des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ ent- stehen Erschließungskonzepte zur Ableitung bzw. Rückhalten des Niederschlags- wassers sowie Grünflächen mit direktem natürlichen Bodenkontakt, so dass sich die Situation künftig eher verbessern wird. Weitere Informatonen sind dem Kapitel 7.5.5.2 des Umweltberichts zu entnehmen. 5.5 Denkmalschutz Bodendenkmalschutz Aufgrund der Lage des Plangebietes im Randbereich eines Grabhügelfeldes der Älteren vorrömischen Eisenzeit (8. – 5. Jhd. v. Chr.) besteht grundsätzlich ein archäologisches Potential, das im Rahmen nachfolgender Planungs- und Genehmigungsebenen untersucht werden muss. Das Plangebiet ist jedoch durch gewerbliche Nutzungen der Vergangenheit überprägt. Die bisherigen Nutzungen haben höchstwahrscheinlich zu Verlusten bzw. Störungen von archäologisch relevanten Bodenschichten geführt. Die ehemaligen Grabhügel wurden in der Regel eingeebnet. Da sich das Plangebiet aktuell noch in Nutzung befindet, sind archäologische Boden- untersuchungen derzeit nicht möglich. Für eine erste Einschätzung wurden daher be- zogen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ die bestehenden Gebäude hinsichtlich ihrer Gründungstiefen untersucht. Außerdem erfolgten Bohrun- gen zur Feststellung der Auffüllungen im Plangebiet. Demnach sind die Gebäude nur teilweise unterkellert. Die höchste Gründungstiefe hat der bestehende Rewe Markt mit ca. 4 m. Jedoch ist das gesamte Gelände versiegelt und aufgefüllt. Die Auffüllungen liegen zwischen 0,70 m im Bereich der Asphaltflächen im Innenbereich und 2,10 m im nordöstlichen Bereich. In die der 238. Änderung des FNP nachfolgenden Bebauungspläne ist daher ein Hin- weis aufzunehmen, dass beim Entdecken von Bodenfunden gemäß §§ 16 und 17 Denkmalschutzgesetz (DSchG) das Römisch-Germanische Museum/ Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln unverzüglich zu informieren ist. Baudenkmalschutz Im Geltungsbereich der 238. Änderung des FNP liegt ein Baudenkmal an der • Bergisch-Gladbacher Straße 1.055 (Denkmal-Nr. 4.252). 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 29 von 86 Weitere Baudenkmäler sind in der unmittelbaren Umgebung, aber außerhalb des Än- derungsbereichs gelistet: • Möhlstraße 7 (Denkmal-Nr. 7.040), • Möhlstraße 9 (Denkmal-Nr. 8.130), • Möhlstraße 11 (Denkmal-Nr. 8.209), • Bergisch-Gladbacher-Str. 991 (Denkmal-Nr. 8.082), • Bergisch-Gladbacher-Str. 993 (Denkmal-Nr. 8.097), • Bergisch-Gladbacher-Str. 1.084 (Denkmal-Nr. 5.912), • Bergisch-Gladbacher-Str. 1.088 (Denkmal-Nr. 8.157), • Bergisch-Gladbacher-Str. 1.095 (Denkmal-Nr. 8.146), • Bergisch-Gladbacher-Str. 1.097 (Denkmal-Nr. 8.083), • Bergisch-Gladbacher-Str. 1.124 (Denkmal-Nr. 3.049). Denkmalgeschützte Mehrheiten (nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) „Denkmalbereiche“), die gemäß §°5 Abs.°4 Baugesetzbuch (BauGB) in den FNP nachrichtlich übernommen werden sollen, sind in Köln nicht definiert. Eine besteht keine Pflicht zur nachrichtlichen Übernahme von nach dem DSchG fest- gesetzten Einzeldenkmälern. Sie sind jedoch Gegenstand der planerischen Abwägung im Sinne des §°1 Abs.°7 BauGB im Änderungsverfahren. In Kapitel 7.5.13°- Kultur- und sonstige Sachgüter des Umweltberichtes ist ausgeführt, inwiefern sie durch die 238. Änderung des FNP berührt sein können und in welcher Weise der Bauleitplan die Belange des Denkmal- schutzes berücksichtigen kann. Alleenschutz Auf der Bergisch Gladbacher Straße östlich des Änderungsbereiches existiert eine denkmalgeschützte Allee aus dem 19. Jahrhundert. Die denkmalgeschützten Anlagen befinden sich zwar überwiegend nicht unmittelbar im des Geltungsbereich der FNP-Änderung, jedoch bestehen Sichtbeziehungen. Das Baudenkmal Eine Beeinträchtigung der Baudenkmäler kann nicht pauschal ausge- schlossen werden. Wegen des Umgebungsschutzes sind in Baugenehmigungsverfahren in der engeren Umgebung von denkmalgeschützten Anlagen die Belange des Denkmalschutzes und insbesondere die Erlaubnispflichten gemäß § 9 Nordrhein-Westfälisches Denkmal- schutzgesetz (DSchG NRW) zu berücksichtigen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 30 von 86 5.6 Sonstige Fachplanungen Wohnraumbedarfsprognose 2018 - 2040 Die Wohnraumbedarfsprognose stützt sich auf Daten der städtischen Einwohner- prognose bis 2040 und belegt die bereits 2016 im STEK Wohnen festgestellte Unter- deckung des Wohnraumbedarfs trotz sinkender Leerstandquote (unter 1 %) und ei- ner durchgängig hohen Bautätigkeit. Köln verzeichnet mit einem wachsenden Ar- beitsmarkt ein steigendes Einpendlersaldo sowie ein ungebrochenes Wachstum durch Zuwanderung und Geburtenüberschuss. 5.7 Städtebauliche Entwicklungskonzepte Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln Der westliche Teil des Plangebiets (im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße) liegt innerhalb des „Stadtteilzentrums Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ im Sinne des vom Rat beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln (2010). In diesem wird die Entwicklung für das Stadtteilzentrum bezüglich der Verkaufsfläche als sehr stabil und positiv beschrieben. Es werden die folgenden Handlungsempfehlungen für den Einzelhan- del/Komplementärnutzungen, die sich u. a. auch auf das Plangebiet beziehen, be- nannt: • Keine Beschränkungen hinsichtlich möglicher Einzelhandelsansiedlungen bzw. –erweiterungen (großflächige Betriebe als auch nicht großflächige Be- triebe mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten sind zulässig. Ansiedlung großflächiger Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sorti- menten ist zulässig) • besitzt als Hauptzentrum eine Versorgungsfunktion für einen Teilbereich des Stadtbezirks. Stadtentwicklungskonzept (STEK) Wohnen Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbe- darf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Be- völkerungsprognose 2011. In der Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach auf rund 66.000 Wohnungen. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung StEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 31 von 86 Aufgrund gutachterlicher Betrachtung aus dem Jahr 2020 wird der zusätzliche Woh- nungsbedarf bis zum Jahr 2040 zwischen 44.000 und 64.000 Wohneinheiten gese- hen (s. Mitteilungsvorlage 3435/2020) und auch die aktuelle Bevölkerungsprognose geht in der Basisvariante bis zum Jahr 2050 weiterhin von einem Bevölkerungszu- wachs und einem Zuwachs der Haushaltszahlen aus (s. Mitteilungsvorlage 3926/2022). Köln ist somit weiterhin eine wachsende Stadt mit hohen Flächenbedar- fen. Die Stadt Köln hat sich gemäß StEK Wohnen neben der Schaffung von ausreichend Wohnungen zum Ziel gesetzt, auch den qualitativen Ansprüchen an den Wohnraum gerecht zu werden. Zudem wird für Haushalte, die auf mietpreisgünstige Wohnungen angewiesen sind, der Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen an- gestrebt. Des Weiteren sollen bei der Inanspruchnahme von Flächen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum in Einklang mit seinen ökologischen Funktionen gebracht werden. Das Plangebiet selbst ist keine im STEK Wohnen aufgeführte Fläche. Durch die vor- gesehene Entwicklung dieser Fläche wird jedoch ein wichtiger Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes der Stadt Köln geleistet und den Zielen des StEK Wohnen entsprochen. Allein im Bereich des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ im westlichen Teil- bereich der 238. Änderung des FNP sollen circa 215 Wohneinheiten geschaffen wer- den. Für spätere Planungen im übrigen Änderungsbereich können heute noch keine belastbaren Prognosen gegeben werden. Köln-Katalog Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ wurde am 23.03.2023 vom Rat beschlossen. Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und kon- kretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln-Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt be- zogene Dichtetypologien für künftige Quartiersentwicklungen. Da der FNP der Stadt Köln keine Darstellungen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung enthält, findet der Köln- Katalog hier keine Anwendung. Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetz- buch (BauGB) wird der Köln-Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit anderen Belangen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vor- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 32 von 86 gaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitä- ten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung inner- halb und außerhalb der Verwaltung. Der Köln-Katalog betrachtet die Zieldichten der Stadtstrategie als „Soll-Werte“ für neue Projekte, die nach dem Beschluss der Stadtstrategie angelaufen sind und als „Richt-Werte“ für Projekte in bereits länger laufenden Verfahren, wie der verbindli- chen Bauleitplanung an der Hohe Straße. Zur Bewertung angemessener Dichtewerte bei neuen Quartiersentwicklungen be- dient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit der das Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen gemeint ist. Dabei wird für das Plangebiet, welches der Kategorie „Innere Stadt und ausgewählte Versorgungszentren der Äußeren Stadt“ zugeordnet wird, eine Quar- tiersdichte von 1,2 als Mindestwert angegeben. Der im Kontext stehende Bebau- ungsplan bewegt sich in diesem Zielwertkorridor. 5.1 Städtische Richtlinien Das Kooperative Baulandmodell Köln Das durch Ratsbeschluss beschlossene Kooperative Baulandmodell findet im Zu- sammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ Anwendung. Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind in diesem Teilbereich der 238. Änderung des FNP unter anderem 30 % der neu entstehenden Geschoss- fläche Wohnen als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichender Anteil an begrüntem Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 2 m² öffentliche Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens bzw. des städtebaulich-freiraumplane- rischen Wettbewerbs fließen in die Festsetzungen des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ ein, der für einen westlichen Teilbereich der 238. Änderung des FNP gilt. Leitlinien zum Klimaschutz Um den Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht- städtischer Neubauvorhaben in Köln zu berücksichtigen, wurden vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 die Leitlinien zum Klimaschutz beschlossen. Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO2-Emissionen im gesamten Gebäudebereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine positive Energiebilanz aufweisen. Das bedeutet, Gebäude sind so zu planen, dass ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu möglichst hohen Anteilen durch 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 33 von 86 erneuerbare Energien gedeckt wird, oder dass diese sogar Energieüberschüsse er- zielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche Vorgaben und Empfehlungen zum energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler Flächen vor. Sie finden in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren, zunächst im Bebauungs- plan „Möhl-Areal“, sowie in Städtebaulichen Verträgen Anwendung. Die Anwen- dungszustimmung des Vorhabenträgers zur Anwendung der Klimaschutzleitlinien Köln im Bebauungsplan „Möhl-Areal“ liegt vor. 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 6.1 Bisherige Darstellung im FNP Im aktuellen FNP ist das Plangebiet im Wesentlichen als „Gewerbegebiet (GE)“ dar- gestellt. Zur Möhlstraße, zur Bergisch Gladbacher Straße und zur Eschenbruch- straße bestehen zudem „Wohnbauflächen (W)“. Durch ein Signet „Spielplatz“ wird ein Bedarf an Spielflächen in diesem Bereich dargestellt. 6.2 Beabsichtigte Änderung der Darstellung Städtebauliches Planungskonzept für das Möhl-Areal und das angrenzende Gewer- begebiet Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)) wurde für das Möhl-Areal und das angrenzende Gewerbegebiet ein Gesamtkonzept zur städtebaulichen und freiraum- planerischen Umgestaltung des Planungsareals entwickelt. Weitere Informationen sind Kapitel 2, Anlass und Ziel des Verfahrens, zu entnehmen. Zukünftige Darstellung im FNP Das Plangebiet soll zukünftig als gemischte Baufläche (M) mit dem ergänzenden Sig- net „Spielplatz“ und einem ergänzenden nicht standortgebundenen Signet für eine „Kindereinrichtung“ bzw. Kita ausgewiesen werden. Zudem soll im westlichen Plan- gebietsteil, an der Bergisch Gladbacher Straße, ein Sonstiges Sondergebiet (SO) „großflächiger Einzelhandel“ dargestellt werden. In Bezug auf die im sonstigen Sondergebiet (SO) „großflächiger Einzelhandel“ zuläs- sigen Nutzungen ist auszuführen, dass die auf Bebauungsplanebene festgesetzten Nutzungsarten grundsätzlich auch im Mischgebiet nach § 6 BauNVO oder im urba- nen Gebiet (MU) nach § 6a BauNVO zulässig wären. Die Darstellung von sonstigen Sondergebieten (SO) nach § 11 BauNVO ist gemäß gängiger Rechtsprechung 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 34 von 86 grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Festsetzung einer anderen Baugebietska- tegorie nicht in Frage kommt. Dies kann u. a. dann der Fall sein, wenn durch die Pla- nung die Umsetzung von großflächigem Einzelhandel i. S. v. § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO vorbereitet wird. Im vorliegenden Fall wird die anzusetzende Grenze zur Großflächigkeit von 800 m² voraussichtlich überschritten. Zu berücksichtigen ist da- bei auch, dass der Standort aufgrund der geplanten gestalterischen Ausbildung und gemeinsamen Erschließung mit mehreren ansässigen Betrieben (gemeinsame Zu- fahrt, Stellplätze, Hinweisschilder) als Agglomeration betrachtet werden muss. In Summe sind an dem Standort rund 4.490 m² Bruttogeschossfläche aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen möglich. Dadurch entsteht ausreichend Raum für Nettoverkaufslächen (ohne Lagerflächen, soziale Flächen und konstruktive Flächen) über 800 m², womit die Grenze zur Großflächigkeit überschritten wäre. Da- her wird ein sonstiges Sondergebiet (SO) „großflächiger Einzelhandel“ zur Ermögli- chung des geplanten Lebensmittelmarktes dargestellt. Flächenbilanzierung Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des FNP: Tabelle 1: Übersicht der Flächenverluste und -zugewinne Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung ha % ha % Fläche für Bahnanlagen 0,2 2 0,0 0 Gewerbegebiet (GE) 6,1 61 0,0 0 Gemischte Baufläche (M) inkl. Spielplatz und KiTa 0,0 0 9,3 93 Sonst. Sondergebiet (SO)„großflächiger Einzelhandel“ 0,0 0 0,7 7 Wohnbaufläche (W) 3,7 37 0,0 0 SUMME 10,0 100 0,3 100 6.3 Alternativen Im Stadtteil Dellbrück bestehen keine Standortalternativen mit vergleichbarem Flä- chenumfang und in ähnlicher Qualität, die für die Ausweisung eines Standortes für großflächigen Einzelhandel in Betracht kommen und die zugleich im Sinne des Ein- zelhandels- und Zentrenkonzepts die Funktionsfähigkeit des Stadtteilzentrums an der Dellbrücker Hauptstraße unterstützen können. An anderer Stelle im Stadtgebiet besteht auch nicht die Möglichkeit, Nutzungskon- flikte zwischen Wohnen und Gewerbe zu mindern oder zu vermeiden und eine städ- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 35 von 86 tebauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängi- ges Grünkonzept zu erzielen. 6.4 Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung Eine Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe und kulturellen Einrichtungen ist heute bereits gegeben. Der bestehende Entwicklungstrend wird durch die vorlie- gende Planung aufgegriffen. Es werden die die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen geschaffen, diese Entwicklung weiter zu ermöglichen und durch spätere verbind- liche Bauleitplanung städtebaulich geordnet zu vollziehen, so dass Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe gemindert oder vermieden werden und eine städte- bauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen kann. Die 238. Änderung des FNP ermöglicht die Entwicklung des Plangebietes zu einem Quartier mit einem eigenständigen Charakter. Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen vielfältigen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch die Weiterentwicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des Nahversorgungsbereichs an der Dellbrücker Hauptstraße. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 36 von 86 Umweltbericht Teil A - Einleitung 7. Umweltprüfung Für das FNP-Änderungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele der FNP-Änderung Langfristig soll ein gemischt genutztes urbanes Quartier mit einem eigenständigen Charakter ermöglicht werden, in dem Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Ge- werbe gemindert oder vermieden werden und eine städtebauliche Aufwertung durch eine durchgängige Durchwegung und ein durchgängiges Grünkonzept entstehen kann. Innerhalb dieser langfristig angelegten Entwicklung besteht weiterhin Raum für einen vielfältigen Nutzungsmix, wie er heute bereits den Bereich prägt. Hierunter fällt auch die Weiterentwicklung als zeitgemäßer Einzelhandelsstandort innerhalb des Stadtteil- zentrums Dellbrück. Konkret sind folgende Änderungen des FNP beabsichtigt: Änderung der Darstellungen • von Gewerbegebiet (GE) in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spiel- platz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“, • von Wohnbaufläche (W) mit dem Signet „Spielplatz als unbestimmter Stand- ort“ in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“ sowie in Sonstiges Sonderge- biet „großflächiger Einzelhandel“ sowie • von Fläche für Bahnanlagen in gemischte Baufläche (M) mit dem Signet „Spielplatz“ und dem Signet „Kindereinrichtung als unbestimmter Standort“ Ausführliche Darstellungen hierzu sind im Kapitel 2 im Begründungstext zu finden. 7.2 Bedarf an Grund und Boden Der Änderungsbereich umfasst circa 10 ha. Er umfasst den Geltungsbereich des Be- bauungsplans „Möhl-Areal“ sowie das östlich angrenzende Gewerbegebiet. Eine Bi- lanz der geplanten Änderungen gegenüber dem Bestand ist dem Kapitel 6.2, Tabelle 1 der Begründung zu entnehmen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 37 von 86 7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnun- gen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde ge- legt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bun- desimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Land- schafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden- schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Ver- ordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnun- gen und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle. Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Tiere BauGB, BNatSchG, FFH- RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhal- tungszustand; Schutz wild-lebender Tiere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Pflanzen BauGB, BNatSchG, LNatSchG NRW, Baum- schutzsatzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung geschützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen; Fläche BauGB Schonender Umgang mit Boden, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Revitalisierung von vorgenutzten Flächen Boden und Altlasten Boden BauGB; BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen und Einträge 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 38 von 86 Altlasten BauGB; BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW, LAWA-Richtlinie, LAGA Anforderungen Vermeidung von Gefährdung durch die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden- Luft, Boden-Grundwasser; Sanierung; Wasser Oberflächenwasser WHG, LWG NRW, WRRL, HWRM-RL, HWSGII naturnahe Gestaltung von Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung Wasserbedarf; Vermeidung negativer Veränderungen; Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, LWG NRW, Wasserschutzzonen- Verordnung der jeweiligen Wassergewin- nungsanlagen Grundwasserneubildung erhalten und verbessern, Berücksichtigung der Ge- und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge WHG, LWG NRW Versickerung von Niederschlagswasser, Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ableitung von Niederschlagswasser; Verhindern von Starkregengefahren Hochwasserbelange WHG, LWG NRW, HWRW-RL; HWSG II, BRPHV Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwasserrisikoprophylaxe Luft Luftschadstoffe – Emissio- nen/Immissionen BImSchG; BauGB, 39. BImSchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Klima Kaltluft/ Ventilation KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Entlastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Verbesserung des Mikroklimas durch Baumpflanzungen und Grünflächen; Maßnahmen zur Klimawandelanpassung Landschaft/ Ortsbild BauGB, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Land- schaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 39 von 86 dem Erholungswert von Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturlandschaft Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH- RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffe; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL; VRL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Lärm BImSchG; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; DIN 45691; 16. BImSchV; Frei- zeitlärmerlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktionsplan Stufe III und IV Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Erschütterungen BImSchG; Abstandserlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung sonstige Gesundheitsbelange / Risiken - Störfallrecht - Magnetfeldbelastung Seveso-III-Richtlinie; KAS- 18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmissionsschutz- gesetz, Abstandserlass NW, städtischer Vorsorgewert Einhaltung von Achtungs- und angemessenen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Besonnung/ Belichtung BauGB, BauO NW, DIN 5034:2011 Positionspapier „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ im Stadtplanungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB, Denkmalschutzgesetz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Naturdenkmalen, Resten historischer 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 40 von 86 Kulturlandschaften oder deren Bestandteilen Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmissionsschutz- gesetz; Lichterlass NW; LAI Hinweise; TA-Luft, Anhang 7, LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbewältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung Nutzung erneuerbare Ener- gien/ sparsame und effiziente Nutzung von Energie KSG; KSG NRW BauGB; EEG, GEG 2023, EnergieeinsparVO, Be- schluss des Rates der Stadt Köln zur Klimaneutralität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Kli- maschutz der Stadt Köln (03/2022) Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas- Emissionen, energetisch optimierte Baustandards Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser- Abfall-, Immissions-schutz- recht BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW, Wasserschutzzonen- Verordnung der jeweiligen Wassergewin- nungsanlagen, Luftreinhalteplan Köln 2021 Schutzziele der LP- Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er-füllung von bin- denden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden BauGB; Bundesimmissionsschutz- gesetz; Luftreinhalteplan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, BauGB Vermeidung von Planungen mit einer hohen Anfälligkeit für die Auswirkungen von Katastrophen oder schweren Unfällen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 41 von 86 Gesundheit und Be- völkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen Eingriff/Ausgleich BauGB, BNatSchG, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Natur- haushalt ; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnahmen nachhaltig und standortgerecht Abkürzungen: FFH-RL = Flora-Fauna-Habitat-Richtline, VRL = Vogelschutzrichtlinie, LNatSchG NRW = Landes-naturschutzgesetz Nordrhein Westfalen, BBodSchV = Bundesbodenschutzverordnung, LAWA = Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, LAGA = Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, WRRL = Wasserrahmenrichtlinie, HWRM-RL = Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWSG II = Hochwasserschutzgesetz 2, TA Luft = Technische Anleitung Lärm, LAI = Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, KlAnG NRW = Klimaanpassungsgesetz Nordrhein Westfalen, BWaldG = Bundes-waldgesetz, LFoG NRW = Landesforstgesetz Nordrhein Westfalen, TA Lärm = Technische Anleitung Lärm, KAS-18 = Kommission für Anlagensicherheit, Leitfaden 18, BauO NW = Bauordnung Nordrhein Westfalen, KSG = .Bundesklimaschutz, KSG NRW = Klimaschutzgesetz Nordrhein Westfalen, EEG = Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz) Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungs- plan-Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgren- zen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 42 von 86 Teil B - Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltaus- wirkungen 7.4 Grundlagen Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der FNP- Änderung „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“. Geprüft wird, welche er- heblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf diesen Stand- ort auftreten und welche Einwirkungen aus der Umgebung auf diesen Standort ein- wirken. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzu- nehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorher- sehbare Ereignisse. Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulie- rende Umweltauswirkungen beschrieben. 7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan weist den Änderungsbereich über- wiegend als Gewerbegebiet aus. Neben Wohnbereichen im Südwesten, Südosten und im Osten sind Flächen für Bahnanlagen im Nordwesten dargestellt, in einem Be- reich, der bereits gewerblich genutzt wird. Das gesamte Änderungsgebiet ist derzeit größtenteils von sehr heterogener gewerb- licher Nutzung geprägt. Neben großen Lager- und Logistikhallen liegen auch Auto- werkstätten, Büro- und Praxisflächen, ein Gärtnerei- sowie Zimmereibetrieb, ein Wohnwagenhandel, ein Lebensmittelmarkt, eine Fast-Food-Filiale sowie eine Veran- staltungs- und Freizeitstätte vor. An der Möhlstraße und der Bergisch Gladbacher Straße befinden sich teils zusammenhängende Gebäuderiegel mit Wohnnutzung mit dazugehörigen Garten- und Grünflächen. Der Boden im Änderungsbereich ist fast vollständig versiegelt. In einzelnen Bereichen gibt es Einzelbäume und Baumgrup- pen mit und ohne Grünflächen. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Nutzun- gen sind unter dem Kapitel 4 dargestellt. 7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt das Areal weiterhin als Gewerbe- und Wohnbaufläche mit Flächen für Bahnanlagen im FNP dargestellt. Die bisherigen und beabsichtigten Darstellungen des FNP haben keine unmittelbare Rechtswirkung auf die Zulässigkeit von Vorhaben. Bestehendes Baurecht kann erst mit Umsetzung der Planungsziele auf Ebene des Bebauungsplans geändert werden. Dabei muss das zukünftige Baurecht nicht in bestehende Betriebserlaubnisse eingreifen. Die be- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 43 von 86 absichtigte Entwicklung ist langfristig angelegt. Aufgrund der bestehenden Nutzun- gen sind im Plangebiet aus der Änderung des FNP unmittelbar keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Damit würde die Nullvariante für alle Umweltbe- lange und Schutzgüter im Wesentlichen dem Basisszenario entsprechen. 7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Mit der Durchführung der FNP-Änderung erfolgt zunächst eine Flächenänderung von einem Gewerbegebiet und einer Wohnbaufläche in eine gemischte Baufläche mit ei- nem Sonstigen Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel im südwestlichen Be- reich. Die Darstellung der Fläche für Bahnanlagen im nordwestlichen Bereich wird in die gemischte Baufläche einbezogen, da dieser Bereich bereits gewerblich genutzt wird. Mit dieser Änderung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstel- lung des Bebauungsplans Nr. 75501/02 „Möhl-Areal“ vorbereitet. Die FNP-Änderung umfasst zwei Teilbereiche, die auf Ebene der verbindlichen Bau- leitplanung entwickelt werden. Zum einen ist es im westlichen Teilbereich der „Vertie- fungsteil“ aus dem Wettbewerbsverfahren, und zum anderen der „Ideenteil“ aus dem Wettbewerbsverfahren. Im Bereich des Vertiefungsteils“ wird parallel zur FNP- Änderung der Bebauungsplan Nr. 75501/02, Arbeitstitel „Möhl-Areal“ aufgestellt. Hier wird ein Urbanes Quartier mit Wohnen, Kultur- und Büroflächen sowie einem großen Lebensmittelmarkt entwickelt. Die mit der 238. FNP-Änderung vorbereitete Neuord- nung wird mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 75501/02 mittelfristig auf- grund der dort vorgesehenen großflächigen Entsiegelungen in Kombination mit um- fangreichen Grünmaßnahmen im Schwammstadt-Prinzip langfristig zu einer Verbes- serung des Umweltzustandes beitragen. Größere strukturelle Veränderungen und damit möglicherweise relevante Auswirkungen der Planung im Bereich des an das „Möhl-Areal“ grenzenden Gewerbegebietes („Ideenteil“) können erst mit der Umset- zung von derzeit noch nicht projektierten Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich entstehen. 7.5 Umweltbelange gemäß §°1 Abs.°6 Nr.°7 Buchstaben°a–j und §°1a BauGB 7.5.1 Tiere (§°1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Für den FNP-Änderungsbereich wurden aufgrund der Gliederung im Wettbewerbs- verfahren in „Vertiefungsbereich“ und „Ideenteil“ zwei separate faunistische Erfassun- gen von dem Büro Ökoplan – Bredemann und Fehrmann (Ökoplan) durchgeführt. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 44 von 86 Für den „Vertiefungsbereich“ wurde 2019 im Rahmen eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zur Stufe 1 (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiers- entwicklung „Möhl-Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, ASP I) eine Lebensraumpotenzial- kartierung durchgeführt. Im Ergebnis konnten keine Hinweise auf ein Vorkommen von planungsrelevanten Tierarten gefunden werden. Für die Vogelarten Sperber, Ha- bicht und Star weist das Gebiet zwar eine Eignung als potenzielles Nahrungshabitat auf und für die Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Turmfalke eine Eignung als po- tenzielles Bruthabitat. Es gab jedoch keinerlei Hinweise auf ein Vorkommen dieser Tierarten. Als Zufallsfunde konnten bei der Begehung des Geländes die Vogelarten Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen und Zaunkönig registriert werden. Im Jahr 2020 wurde eine weitere Artenschutzprüfung durch ein Fachbüro durchge- führt (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 2) zur Quartiersentwicklung „Möhl- Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, ASP II). Im Ergebnis konnten neben der Aktivität der Zwergfledermaus auch der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus im „Ver- tiefungsteil“ im Rahmen der Fledermauserfassung nachgewiesen werden. Bei der Zwergfledermaus handelt es sich um eine gebäudegebundene Fledermausart. Ent- sprechend ist hier mit Quartieren der Zwergfledermaus an den Gebäuden zu rech- nen. Die beiden anderen Fledermausarten sind waldgebunden. Es ist davon auszu- gehen, dass sie im „Vertiefungsteil“ Nahrungsgäste darstellen. Bei der Erfassung der Avifauna konnten die nachfolgenden Vogelarten registriert werden: Amsel, Blau- meise, Buchfink, Eichelhäher, Elster, Grünfink, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Stieglitz und Zilpzalp. Alle diese Vogelarten gehören zu den nicht planungsrelevanten Vogelarten. Der für den „Ideenteil“ durchgeführte Artenschutzrechtliche Fachbeitrag der Stufe 1 greift auf Daten des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zur Stufe 1 für den „Vertie- fungsbereich“ zurück. Aufgrund des ähnlichen Gebäudebestandes im „Ideenteil“ kann auch hier bei den Vogelarten Sperber, Habicht und Star davon ausgegangen werden, dass sie hier potenzielle Nahrungsgäste sind. Mehl- und Rauchschwalbe so- wie Turmfalke lassen sich als potenzielle Brutvögel einstufen. Die Vogelarten Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster, Ringeltaube und Rotkehlchen wurden als Zufallsfunde während der Begehung des Ideenteils registriert. Aufgrund des vielfältigen Spaltenpotenzials im Gebäudebestand im „Vertiefungsteil“ und ähnlicher Baustrukturen im „Ideenteil“, können im „Ideenteil“ Vorkommen insbe- sondere der Zwergfledermaus nicht ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der beiden faunistischen Erhebungen sind in den Tabellen 3a und 3b Kartierte Tierarten aufgeführt. Alle gelisteten Vogelarten sind nicht planungsrelevant. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 45 von 86 Tabellen 3a und 3b - Kartierte Tierarten Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = beson- ders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ RL TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tief- land bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Ar- ten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Tabelle 3a - Vogelarten Art Status planungs- relevant VS-RL RL NRW RL NB Amsel Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Blaumeise Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Buchfink Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Eichelhäher Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Elster Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Grünfink Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Hausrotschwanz Quartier * * Heckenbraunelle Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Kohlmeise Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Mönchsgrasmücke Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Rabenkrähe Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Ringeltaube Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Rotkehlchen Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Stieglitz Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 46 von 86 Zilpzalp Nahrungsgast, (po - tenzielles Quartier) * * Tabelle 3b - Säugetiere Art Status planungs- relevant FFH RL NRW RL TL Zwergfledermaus Nahrungsgast, (potenzielles Quartier) + FFH Anh. IV * * Großer Abendsegler Nahrungsgast, (potenzielles Quartier) + FFH- Anh. IV R R Rauhhautfledermaus Nahrungsgast, (potenzielles Quartier) + FFH- Anh. IV R R Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleiben die aktuell bestehenden Habitat Strukturen erhalten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Für den „Ideenteil“ wurden keine planungsrelevanten Säugetierarten angegeben (Messtischblatt 5008/1 „Köln-Mülheim“, LANUV o.J.). Im Rahmen der für den „Vertie- fungsteil“ 2020 durchgeführten faunistischen Untersuchungen, erfolgten hier Nach- weise der Art Zwergfledermaus. Aufgrund des vielfältigen Spaltenpotenzials im Be- reich des „Ideenteils, kann ein Vorkommen hier nicht sicher ausgeschlossen werden. Um eine Betroffenheit der Zwergfledermaus gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 BNatSchG in Form des Verlusts an Lebensstätten beziehungsweise erheb- licher Störungen und Tötungen auszuschließen, wird auf der Ebene des Bebauungs- planverfahrens die Durchführung einer ASP II erforderlich sein. Für die im „Ideenteil“ vorkommenden nicht planungsrelevanten Vogelarten (soge- nannte „Allerweltsarten“) wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Anpassungs- fähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Zu- griffsverbote verstoßen wird. Allerdings muss auf Ebene des Bebauungsplanverfah- rens festgesetzt werden, dass die Baufeldräumung generell außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (01.03. bis 30.09.) durchzuführen ist. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 47 von 86 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Auf der Ebene der FNP-Änderung sind solche Maßnahmen nicht möglich. Die Er- kenntnisse der vorliegenden ASP I und ASP II werden im nachfolgenden Bebau- ungsplanverfahren berücksichtigt. Bewertung: Aufgrund der Lage, der Vornutzungen und Störungen im Änderungsbereich ist eher untergeordnet mit Lebensstätten planungsrelevanter Tierarten zu rechnen. Im östli- chen Änderungsbereich könnten allerdings aufgrund der Nähe zum nördlich gelege- nen Naturschutzgebiet Thurner Wald Vorkommen mindestens unterschiedlicher Fle- dermausarten zu finden sein. Daher wird im nachgeordneten Bebauungsplanverfah- ren die Erstellung einer ASP II für den Ideenteil erforderlich werden. Die geplante Flächenausweisung wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf die dort und im Umfeld vorkommende gesamte Tierwelt sowohl auf den Änderungsbereich als auch auf angrenzende Bereiche infolge der immer wichtiger werdenden und dem Klima- wandel angepasster Grünflächen haben. 7.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das städtische Biotoptypenkataster weist den Änderungsbereich fast zur Gänze als „GE-Industrie-Fläche innerhalb von Ortschaften“ aus. Weiterhin sind „W-Zeilenbe- bauungen“ (Wohnen-Zeilenbebauungen) sowie Gleis- und Verkehrsflächen darge- stellt. Demnach ist der Änderungsbereich fast ausschließlich versiegelt. Im Rahmen der ASP I wurden auch die Biotopstrukturen erfasst. Bei den wenigen Grünflächen handelt es sich um kleine private Garten- und Grünanlagen, die überwiegend im westlichen und südöstlichen Änderungsbereich zu finden sind. Der Baumbestand be- steht hauptsächlich aus meist jüngeren Einzelbäumen, wenige Bäume haben ein mittleres oder älteres Alter. Das städtische Baumkataster weist wenige Einzelbäume im westlichen und nordwestlichen Änderungsbereich aus. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Sollte die FNP-Änderung nicht durchgeführt werden, dann bleibt der derzeitige Um- weltzustand mit der fast vollversiegelten Fläche und wenigen Grünstrukturen erhal- ten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 48 von 86 Ein Ziel der FNP-Änderung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche, die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung schaffen soll. Vor diesem Hintergrund werden im „Vertiefungsteil“ auf Bebauungsplanebene ca. 680 m2 neue Grünflächen mit Klima angepassten Pflanzen gegenüber dem Bestand reali- siert. Da auch im „Ideenteil“ die Umsetzung von Wohnflächen langfristig geplant ist, ist auch hier von einer deutlichen Erhöhung des Grünanteils mit Park ähnlichen Grünanlagen, Einzelbaumpflanzungen und weiteren Gehölzen auszugehen. Möglich- erweise kann eine südliche Vernetzung der beiden Naturschutzgebiete Dellbrücker Heide und Thurner Wald durch eine intelligente ausreichend begrünte Wegeverbin- dung durch den gesamten Änderungsbereich auf Ebene der Bebauungsplanverfah- ren angestrebt werden. Im Bebauungsplan-Entwurf für das „Möhl-Areal“ ist eine Grünfläche beginnend im Norden, durch das Plangebiet in Richtung Süden verlau- fend und im Westen abschließend bereits angelegt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Um- weltauswirkungen: Solche Maßnahmen sind hier nicht erforderlich, da mit einem deutlich erhöhten Grün- flächenanteil im Änderungsbereich mittel- und langfristig zu rechnen ist. Bewertung: Aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrades im Änderungsbereich liegen nur we- nige Grünflächen vor. Mit Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 75501/02 „Möhl- Areal“ und späterer Bebauungspläne im „Ideenteil“ wird der Anteil an Grünflächen deutlich zunehmen. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten. 7.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Änderungsbereich weist eine Größe von circa 10 ha auf. Die Fläche ist durch Be- bauung und Verkehrsflächen fast vollständig versiegelt und überwiegend durch Ge- werbe geprägt. Die wenigen unversiegelten Flächen zeichnen sich durch kleine pri- vate Gärten und einzelne Bäume und Gehölze aus. Im FNP werden die umgebenden Flächen als Wohnbaufläche dargestellt. Lediglich die nördlich liegende Fläche ist als Gewerbegebiet dargestellt. Nordwestlich befinden sich Flächen für Bahnanlagen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung würde es keine Auswirkungen auf den der- zeitigen Umweltzustand geben. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 49 von 86 Die FNP-Änderung bildet die planungsrechtliche Grundlage für eine Neustrukturie- rung der Fläche mit Nutzungen im Änderungsbereich (vgl. Kap. 7). Im „Vertiefungs- bereich“ wird der Bebauungsplan Nr. 75501/02 mit dem Arbeitstitel „Möhl-Areal“ pa- rallel zur FNP-Änderung aufgestellt. Hier wird die derzeitige Nutzung der Fläche als Gewerbe- und Wohngebiet in ein urbanes Gebiet samt Sondergebiet umgewandelt. Die Fläche im „Ideenteil“ - das östlich angrenzende Gewerbegebiet samt zwei Wohn- bauflächen, wird gänzlich als gemischte Baufläche dargestellt. Um eine einheitliche Quartiersentwicklung in diesem Änderungsbereich gewährleisten zu können, wurde im Qualifizierungsverfahren (2021) bereits festgelegt, dass im „Ideenteil“ Nutzungen festgesetzt werden, die sich an die Nutzungen im „Vertiefungsteil“ anlehnen. Die Flächeninanspruchnahme für die verschiedenen FNP-Ausweisungen ist im Kapi- tel 6.2, Tabelle 1 der Begründung ablesbar. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Die Formulierung von Maßnahmen erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanverfah- rens. Bewertung: Fast die gesamte Fläche im Änderungsbereich ist baulich oder anderweitig vorge- nutzt. Die geplante FNP-Änderung löst dementsprechend keinen zusätzlichen Flä- chenverbrauch aus und trägt dem im § 1a (2) BauGB verankerten städtebaulichen Grundsatz, mit Fläche und Boden schonend umzugehen, Rechnung. Die mit der FNP-Änderung vorbereitende Neuordnung der Fläche wird sich in die nähere Umge- bung stadtbildlich positiv einfügen. 7.5.4 Boden und Altlasten (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB 7.5.4.1 Boden Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum „Möhl-Areal“ („Vertiefungsbereich“) wurde eine Bodenuntersuchung des Büros Althoff & Lang GbR (2020) erstellt. In dem „Vertiefungsteil“ wurden auf dem Grundstück anthropogene Auffüllungen mit Mächtigkeiten von durchschnittlich ca. 1,0 m angetroffen. Im südöstlichen Grund- stücksbereich wurden auch Mächtigkeiten um ca. 1,5 m erkundet, im nördlichen Grundstücksbereich zwischen ca. 2,1 m und 2,5 m. Im Bereich eines Fettabscheiders reicht die Auffüllung bis 4,6 m unter Geländeoberkante (GOK). Unter den anthropo- genen Auffüllungsmaterialien folgen natürlich anstehende, quartäre Hochflutsande 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 50 von 86 sowie Sande und Kiese der Rheinterrasse. Für den „Ideenteil“ ist aufgrund der ähnli- chen Nutzungen von ähnlichen Bodenverhältnissen auszugehen. Das städtische Alt- lastenkataster weist Altstandorte und eine Fläche mit stofflichen Bodenveränderun- gen im östlichen Änderungsbereich aus (vgl. hierzu Kap. 7.5.4.2 Altlasten). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Auswirkungen oder Änderun- gen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die FNP-Änderung sieht die Darstellung einer gemischten Baufläche vor. Hiermit ver- bunden sind Nutzungsänderungen, Entsiegelungen und Grünflächen. Die anthropo- genen Auffüllungsmaterialien können als sogenannter "nicht gefährlicher Abfall" einer Verwertung gemäß LAGA (Verwertungsklassen Z1.2 bis Z2) oder einer Beseitigung nach Deponieverordnung (Deponieklasse DK I bis DK 111) zugeführt werden. Die Anlage von Grünflächen im Änderungsbereich führt langfristig zu einer Erholung der beeinträchtigten Bodeneigenschaften. Im Änderungsbereich werden die bei weiteren Planungen zu berücksichtigenden Altstandorte gekennzeichnet. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Die Formulierung von Maßnahmen erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens. Bewertung: Aufgrund der vorhandenen Nutzungen liegen im „Vertiefungsbereich“ anthropogene Bodenverhältnisse vor. Da im „Ideenteil“ ähnliche Nutzungen vorherrschen, ist hier ebenfalls von anthropogen beeinflussten Bodeneigenschaften auszugehen. Die mit der FNP-Änderung vorbereitete Flächenumwandlung von gewerblich genutzter Flä- che in eine gemischte Baufläche und den damit verbundenen Entsiegelungen bei gleichzeitiger Anlage von Grünanlagen ist langfristig von Erholung der bisher beein- trächtigten Böden auszugehen. 7.5.4.2 Altlasten Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das städtische Altlastenkataster weist fünf Altstandorte und eine Fläche mit stoffli- chen Bodenveränderungen im Änderungsbereich aus. Im westlichen Änderungsbe- reich befindet sich ein großflächiger Altstandort mit der Nr. 905118. Im nördlichen Be- reich entlang der Schienenstrecke ist der Altstandort mit der Nr. 905104 eingetragen. Im östlichen Änderungsgebiet sind drei Altstandorte mit den Nr. 905114, 905115 und 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 51 von 86 905108 verzeichnet. Darüber hinaus ist innerhalb der beiden zu Letzt genannten Alt- standorte eine Fläche mit stofflichen Bodenveränderungen mit der Nr. 90514 einge- tragen. Für den „Vertiefungsbereich“ liegt bereits eine Bodenuntersuchung (Althoff & Lang GbR, 2020) vor. Hiernach sind anthropogene Auffüllungsmaterialien vorzufinden, die als sogenannter „nicht gefährlicher Abfall“ einer Verwertung gemäß LAGA oder einer Beseitigung nach Deponieverordnung zugeführt werden können. Gefährliche Abfälle oder kontaminierte Bodenschichten wurden nicht gefunden. Da im „Ideenteil“ ähnli- che Nutzungen vorhanden sind, ist auch von ähnlichen anthropogenen Auffüllungs- materialien auszugehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Auswirkungen oder Änderun- gen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die geplante Darstellung von gemischter Baufläche induziert die spätere Ansiedlung sensibler Nutzungen wie Wohnen und damit verbundener Grünflächen mit Kinder- spielplätzen. In diesen Bereichen muss ein Nachweis in einer Bodenuntersuchung erfolgen, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Im „Vertiefungsbereich“ werden die anthropogenen Auffüllungsmaterialien als soge- nannter „nicht gefährlicher Abfall“ einer Verwertung gemäß LAGA oder einer Beseiti- gung nach Deponieverordnung zugeführt. Oberflächennah hat der Einbau von qualifi- ziertem Boden gemäß BBodSchV zu erfolgen. Bewertung: Weite Teile des Änderungsbereiches sind als Altstandort ausgewiesen. Bodenunter- suchungen im „Vertiefungsteil“ zeigen anthropogene Auffüllungen in unterschiedli- cher Mächtigkeit, die jedoch als „nicht gefährlicher Abfall“ einer Verwertung gemäß LAGA oder einer Beseitigung nach Deponieverordnung zugeführt werden kann. Auf- grund ähnlicher Nutzungen im „Ideenteil“, ist davon auszugehen, dass hier ebenfalls Altlasten vorliegen. Die vorgefundenen anthropogenen Auffüllungen im „Vertiefungs- bereich“ stellen kein Hindernis für die FNP-Änderung statt. Diese Aussage sollte auch für den „Ideenteil“ zutreffen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder Baugenehmigung müssen hier aber entsprechende Bodenuntersuchungen durchge- führt werden. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 52 von 86 7.5.5 Wasser (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 7.5.5.1 Grundwasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der FNP-Änderungsbereich liegt vollumfänglich im Bereich der Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Höhenhaus (vgl. hierzu 7.5.16 Darstellungen von Landschafts- plänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutz- rechtes). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ („Vertiefungsbereich“) wurde ein hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswas- ser (Althoff & Lang GmbH, 2023) erstellt. Die hier herangezogenen Daten für den Grundwasserstand variieren zwischen den einzelnen Grundwassermessstellen deut- lich, jedoch lässt sich ein Grundwassergefälle von Osten nach Westen erkennen. Die maximalen Grundwasserstände liegen zwischen 39,94 und 56,95 m über NHN bei einer Geländehöhe von 60,3 m. Aufgrund der fast ausschließlichen Bebauung und Versiegelung sowie der anthropo- gen veränderten Bodenverhältnisse ist für fast den gesamten Teil des Änderungsbe- reiches von einer sehr stark eingeschränkten Grundwasserneubildung auszugehen. Laut Gutachten wurden keine Hinweise auf eine Kontamination des Untergrunds im Zuge der Untersuchungen im „Vertiefungsbereich“ festgestellt. Eine Gefährdung des Grundwasserkörpers ist hier auszuschließen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Auswirkungen oder Änderun- gen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Rahmen der Realisierung des „Vertiefungsbereiches“ im FNP-Änderungsgebiet werden erste Oberflächenentsiegelungen durch die Anlage von größeren Grünflä- chen vorgenommen. Im „Ideenteil“ wird es zu weiteren Entsiegelungsmaßnahmen durch die Planung und spätere Umsetzung ausgedehnter Grünflächen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung kommen. Mit der Schaffung von Grünanlagen können Niederschläge versickern und zukünftig zur Grundwasserneubildung beitragen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Die Formulierung von Maßnahmen erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 53 von 86 Bewertung: Die Grundwassersituation im Änderungsbereich spricht nicht gegen die geplanten Änderungen der Gebietsdarstellungen. Mit der FNP-Änderung wird mit der schrittwei- sen Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes auf Ebene von Bebauungsplänen die Möglichkeit, größere Grünflächen gegenüber dem Bestand zu realisieren, ge- schaffen. Dies führt wiederum zur Neubildung von Grundwasser im Boden, was als positiv zu bewerten ist. 7.5.5.2 Starkregenvorsorge Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Annähernd der gesamte Änderungsbereich weist einen sehr hohen Versiegelungs- grad infolge Bebauung und Verkehrsflächen auf. Die Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) zeigt bei einem 30-jährlichen Starkre- genereignis punktuelle Überschwemmungsbereiche im gesamten Änderungsbereich (Mittleres Ereignis mit 38,5 Liter pro m 2, geringe (0,10 – 0,30 m) bis mittlere (0,31 – 0,50 m) Überschwemmungshöhe). Das gleiche Ergebnis stellt die Starkregengefah- renkarte für ein 100-jährliches Starkregenereignis (Außergewöhnliches Ereignis mit 48 Liter pro m 2) dar, mit dem Unterschied einer kleinen Zunahme in Anzahl und Tiefe der mittleren Überschwemmungsbereiche etwa im mittleren Änderungsbereich. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung ergeben sich keine Auswirkungen bezie- hungsweise keine Änderungen hinsichtlich der Starkregengefahr im Änderungsbe- reich. Die zunehmende Gefahr von Überflutungen fast im gesamten Änderungsbe- reich bleibt unverändert bestehen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Um zukünftigen Starkregenereignissen mit verheerenden Überschwemmungen ent- gegenzuwirken, wurde für den „Vertiefungsbereich“ ein Entwässerungskonzept (fak- torgrün 2024) erstellt. Die zu realisierenden Grünflächen im Plangebiet werden als Rückhalteraum für das oberflächig abfließende Niederschlagswasser gestaltet. Die Entwässerung des gesamten Niederschlagswassers erfolgt dezentral über ein kaska- denförmiges System aus Retentionsdächern und weiterer Rückhaltesysteme (Zister- nen, Mulden, Mulden-Rigolen-System). Das gesamte Niederschlagswasser kann vor Ort versickert werden. Für den „Ideenteil“ ist ein entsprechendes Entwässerungskon- zept im Rahmen nachfolgender Bebauungspläne aufzustellen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 54 von 86 Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderlichen Maßnahmen zur Starkregenvorsorge formuliert. Bewertung: Aufgrund der fast vollständig versiegelten Fläche im Änderungsbereich, ist eine Ver- sickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser kaum möglich, so dass bei den künftig häufiger zu erwartenden Starkregenereignissen als Folge des Klimawan- dels mit einem starken Oberflächenabfluss und dem Eindringen von Niederschlags- wasser in Keller und unterirdische Räume bestehender Gebäude zu rechnen ist. Mit der FNP-Änderung wird für die spätere verbindliche Bauleitplanung die Möglichkeit vorbereitet, die durch Starkregen verursachten Überschwemmungen mit einer intelli- genten Entwässerungsplanung - wie bereits im „Vertiefungsteil“ geplant - zu minimie- ren. Für den „Ideenteil“ ist ebenfalls in nachfolgenden Bebauungsplänen ein entspre- chendes Konzept aufzustellen. 7.5.6 Luft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Aufgrund der aktuell überwiegend gewerblichen Nutzungen im Änderungsbereich, liegen auch dementsprechend gewerbliche Luftschadstoff-Emissionen vor. Daneben prägen Emissionen aus dem motorisierten Individualverkehr (MIV) hauptsächlich auf der Bergisch Gladbacher Straße, der Eschenbruchstraße und untergeordnet auf der Möhlstraße sowie den vielen Zufahrtsstraßen den Änderungsbereich. Drei größere Parkplätze sind ebenfalls für weitere Kfz bedingten Emissionen im Änderungsbereich verantwortlich. Infolge der Wohngebäude entlang der Bergisch Gladbacher Straße und Möhlstraße liegen Emissionen aus Hausbrand vor. Im Bereich der im Norden be- findlichen Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Strecke 2663) kommt es zu Abrieb bedingten Emissionen. Für den „Vertiefungsteil“ wurde eine lufthygienische Untersuchung (Ermittlung der Luftschadstoffuntersuchung im Umfeld des Möhl-Areals in Köln, 2020) für die kriti- schen Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO 2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) durch- geführt. Die höchsten Kfz-bedingten Emissionen betragen mit 3,039 bis 3,279 g/m/Tag (NO2) auf der Bergisch Gladbacher Straße. Entsprechend wurden hier auch die höchsten Feinstaubwerte mit 0,771 bis 0,834 g/m/Tag (PM10) und 0,301 bis 0,323 g/m/Tag (PM2,5) ermittelt. Feinstaub als Abrieb bedingte Emissionen des Schienen- verkehrs betragen 0,3915 g/m/Tag (PM10) und 0,0783 g/m/Tag (PM2,5). 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 55 von 86 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Eine Nichtdurchführung der FNP-Änderung führt gleichzeitig zu einem unveränderten Umweltzustand hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung im Änderungsbereich. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Durch die Darstellung der gemischten Baufläche im Änderungsbereich wird es eine Nutzungsverschiebung zu mehr Wohnen mit ausgedehnten Grünflächen geben. Ge- werbebetriebe und Verkehrsflächen treten zurück (Wettbewerbsverfahren 2021). Im „Vertiefungsbereich“ ist überwiegend Wohnen mit ausgedehnten Grünflächen ge- plant. Der MIV wird aufgrund der nordöstlich liegenden Quartiersgarage und der im Nordwesten sowie Südosten gelegenen Tiefgarage größtenteils aus dem Plangebiet herausgehalten (Mobilitätskonzept zur Projektentwicklung Möhl-Areal in Köln-Dell- brück, 2024), wird aber etwas zunehmen. Oberirdische Parkverkehre gibt es nicht. Zur Vermeidung energiebedingter Emissionen ist die Nutzung erneuerbarer Energien in Form von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf 30% der Flach- und Sattel- dachflächen für die Wärme- und Stromgewinnung vorgesehen. Für den „Ideenbereich“ gibt es ähnliche Planungsüberlegungen, so dass hier ein ähnlicher Emissionszustand nach Umsetzung der Planung in Bebauungsplänen und Realisierung prognostiziert werden kann. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen zur CO 2- Minderung formuliert. Die Berücksichtigung von Energie- und Mobilitätskonzepten kommt auf der nachgeordneten Genehmigungsebene in Betracht. Bewertung: Mit der Umwandlung der Darstellung von einer überwiegend gewerblichen Nutzung in eine gemischte Baufläche wird sich die Emissionsbelastung im FNP- Änderungsbereich verändern. Die verkehrsbedingten Emissionen werden im gesam- ten Änderungsbereich insgesamt etwas zunehmen. Aufgrund der vorgesehenen mo- dernen und energieeffizienten Gebäude- und Heizungstechnik lässt sich eine gering- fügige Reduzierung des Hausbrands prognostizieren. Mit der Anlage von ausge- dehnten Grünflächen, zahlreichen Baumpflanzungen und Dachbegrünungen kann sich langfristig eine geringfügige Verbesserung der Lufthygiene einstellen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 56 von 86 7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Entsprechend der Aussage zu den Emissionen in Kapitel 7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen sind Teile des Änderungsbereiches, insbesondere in der Nähe vielbefah- rener Straßen wie der Bergisch Gladbacher Straße, Eschenbruchstraße sowie Möhl- straße als immissionsvorbelastet einzustufen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Eine Nichtdurchführung der FNP-Änderung führt gleichzeitig zu einem unveränderten Umweltzustand hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung im Änderungsbereich. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Entsprechend den Aussagen unter Kapitel 7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen ist von einer leichten Zunahme der verkehrsbedingten Luftschadstoff-Immissionen aus- zugehen. Immissionen aus Hausbrand sollten aufgrund des Einsatzes umweltscho- nender Gebäude- und Heizungstechnik eine leichte Abnahme erfahren. Gemäß der lufthygienischen Untersuchung für den „Vertiefungsbereich“ werden die Grenzwerte der 39. BImSchV deutlich für den Prognosehorizont 2028 eingehalten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen zur CO 2- Minderung formuliert. Die Berücksichtigung der Vorgaben der Leitlinien für den Kli- maschutz der Stadt Köln, des Mobilitätskonzeptes (BSV Büro für Stadt- und Ver- kehrsplanung, 2024) sowie Begrünungsmaßnahmen mit Filterfunktion und als Sauer- stofflieferant erfolgt im „Vertiefungsbereich“ auf Ebene der nachfolgenden verbindli- chen Bauleitplanung. Bewertung: Im näheren Umfeld des „Vertiefungsbereiches“ kommt es infolge von marginalen Veränderungen der Verkehrsmengen und damit verbundenen Änderungen der Im- missionen zu Änderungen der Belüftungsverhältnisse. Die Grenzwerte der 39. BIm- SchV für das Prognosejahr 2028 werden jedoch deutlich eingehalten. Für den „Ideenteil“ ist von ähnlichen Luftschadstoffimmissionen auszugehen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 57 von 86 7.5.7 Klima (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Gemäß der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung der Stadt Köln (2013) ist der gesamte Änderungsbereich gekennzeichnet durch die Hitzebelastungsklasse 3 „belastete Siedlungsflächen“. Klimawirksam ist der heute infolge von Bebauung und Verkehrsflächen vorhandene sehr hohe Versiegelungsgrad, so dass das Lokal- klima insbesondere in den Sommermonaten eine Überhitzung und geringe Durch- strömbarkeit aufweisen kann. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung erfolgt keine Beeinflussung des Klimas auf nachgeordneter Genehmigungsebene. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im „Vertiefungsbereich“ ist eine relativ hohe Baudichte geplant mit eher negativen Auswirkungen auf das Lokalklima. Begünstigend werden die ausgedehnten Grünflä- chen auf das Klima im Quartier wirken, die für eine gute Durchlüftung des Quartiers sorgen werden. Daneben werden mindestens 60 % der Dachflächen extensiv be- grünt werden. Sowohl in den Grünanlagen als auch auf den begrünten Dachflächen werden im Sinne einer wassersensiblen Stadtgestaltung („Schwammstadt“) Versicke- rungsanlagen realisiert, die sich wiederum positiv auf das Lokalklima im Plangebiet auswirken werden und so zur Minderung von Überwärmung durch Verdunstungskälte beigetragen wird. Für den „Ideenteil“ wird ebenfalls eine hohe bauliche Dichte mit großflächigen Grünanlagen angestrebt (Wettbewerbsverfahren 2021). Ähnliche kli- mawirksame negative als auch positive Effekte können hier erwartet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Änderungsbereich weiterhin gemäß der Planungshin- weiskarte zukünftige Wärmebelastung in der Hitzebelastungsklasse 3 verbleibt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Maßnahmen sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen. Bewertung: Der Änderungsbereich weist aufgrund der fast vollständigen Versiegelung sommerli- che Überwärmung auf und ist gänzlich als hitzebelastete Siedlungsfläche gekenn- zeichnet. Die im Vertiefungsbereich zu realisierenden Grünmaßnahmen werden die negativen Klimaeffekte der hohen baulichen Dichte etwas abmildern und so einen 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 58 von 86 positiven Effekt auf das Lokalklima haben. Für den Ideenbereich sind ähnliche Klima- verhältnissen zu prognostizieren. Von einer Verschiebung des Änderungsbereiches in eine andere Hitzebelastungsklasse ist nicht auszugehen. 7.5.8 Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Flächen, Böden, Wasser, Luft und Klima (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Aufgrund des hohen Versiegelungsgrads durch Bebauung und Verkehrsflächen ist das Wirkungsgefüge zwischen den vorgenannten Umweltbelangen und Schutzgütern Tiere, Pflanzen Boden, Wasser, Luft und Klima im Änderungsbereich deutlich gestört und als gering ausgeprägt zu werten. Das Wirkungsgefüge zwischen Boden und Klima ist hingegen aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrades und entsprechen- der Wärmebildung insbesondere in den Sommermonaten als ausgeprägt zu betrach- ten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung ändert sich das Wirkungsgefüge nicht. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der gesamte Änderungsbereich wird von einem Gewerbegebiet und einer Wohnbau- fläche in die Darstellungen einer gemischten Baufläche sowie eines Sonstigen Son- dergebietes für großflächigen Einzelhandel umgewandelt. Die damit einhergehenden Nutzungsänderungen insbesondere in Wohnbebauung mit Begrünungsmaßnahmen wird einen positiven Effekt auf das Wirkungsgefüge zwischen den Umweltbelangen und Schutzgütern haben. Sowohl im „Vertiefungsbereich“ als auch im „Ideenteil“ wer- den Grünanlagen realisiert bzw. geplant. Die Grünflächen werden auf Ebene des Be- bauungsplans zunächst für den „Vertiefungsteil“ im Westen vor dem Hintergrund des Klimawandels mit Klima angepassten Pflanzen und im Sinne der „Schwammstadt“ mit Versickerungsanlagen für die Vor-Ort-Entwässerung versehen. Langfristig wird sich das Boden-Wasser-Wirkungsgefüge erholen und zu einer verbesserten Wasser- haushaltsbilanz führen. Neben einer Erhöhung der Lebensraumqualität für Pflanzen und Tiere, ist auch von einer Verbesserung des Mikroklimas und der Luftqualität aus- zugehen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Maßnahmen werden auf der Ebene des Bebauungsplans formuliert. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 59 von 86 Bewertung: Das im Bestand stark gestörte Wirkungsgefüge zwischen den Umweltbelangen und Schutzgütern wird sich in den Flächen mit Begrünungsmaßnahmen langfristig im Än- derungsbereich verbessern. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten. 7.5.9 Landschaft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der gesamte Änderungsbereich ist fast ausschließlich durch Versiegelung mit Be- bauung und Verkehrsflächen geprägt, so dass hier nicht von Landschaft gesprochen werden kann. Aus diesem Grund findet der Begriff Ortsbild Verwendung. Das Ortsbild ist geprägt durch eine dichte Bebauung größtenteils gewerblicher Art. Die Gebäude weisen sehr heterogene Baustrukturen auf und werden von Verkehrs- flächen erschlossen, die Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr beinhal- ten. Entlang der Möhlstraße und im südwestlichen und südöstlichen Bereich der Ber- gisch Gladbacher Straße wird das Ortsbild durch maximal 4-geschossige Mehrfamili- enhäuser geprägt. Der Änderungsbereich ist wenig durchgrünt. Es handelt sich hier- bei vereinzelt um kleinere Gartenflächen und um Einzelbäume mit schwacher-mäch- tiger Gehölzstärke. Aufgrund der überwiegend gewerblichen Nutzung im Änderungsbereich, ragt dieser aus der sehr homogenen Umgebung mit Wohnbebauung südlich der Schienentrasse der Deutschen Bahn AG heraus. Die Wohnbebauung im Umfeld zeigt sich als Block- randbebauung, aber auch in einer offenen Bauweise wie beispielsweise das im Sü- den angrenzende Quartier. Lediglich nördlich der Schienenstrecke befindet sich ein durch mehrere und sehr große Gebäude und Hallen geprägtes ausgedehntes Ge- werbegebiet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt das derzeitige Ortsbild bestehen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche wird die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung insbesondere Wohnbebauung mit Grünflächen vorbereiten. Neben einem großen Lebensmittel- markt und einer Quartiersgarage wird im „Vertiefungsbereich“ Wohnbebauung über- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 60 von 86 wiegend als Geschosswohnungsbau realisiert. Grünflächen und begrünte Wegever- bindungen sind ähnlich einer Kreuzform im Quartier angelegt. Im „Ideenteil“ wird eine ähnliche Nutzungsmischung in einer offenen Bauweise zugunsten von Wohnen und einem hohen Grünanteil angestrebt. Darüber hinaus ist eine untergeordnete Ansied- lung kleiner und nicht störender Gewerbebetriebe vorgesehen. Mit den beschriebenen Nutzungsänderungen ist eine deutliche Veränderung des Ortsbildes gegenüber dem Bestand verbunden. Der Änderungsbereich fügt sich in die Umgebung besser ein, so dass das Gesamtortsbild von Änderungsbereich und seiner Umgebung harmonischer sein wird als im Bestand. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Maßnahmen sind auf der Ebene des FNP nicht erforderlich. Bewertung: Mit der Darstellung der gemischten Baufläche legt die FNP-Änderung die Grundlage für die geplante Umstrukturierung im Änderungsbereich. Diese wird sukzessiv zu ei- ner deutlichen Veränderung im Ortsbild beitragen. Mit der Entwicklung von insbeson- dere Gewerbe und Wohnen sowie Mischformen mit gliedernden Grünflächen wird sich der Änderungsbereich in das gesamte nähere Ortsbild im Stadtteil Dellbrück ein- fügen. Die Auswirkungen auf das Ortsbild sind damit als positiv zu bewerten. 7.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Eine Einschätzung der biologischen Vielfalt erfolgt anhand des Biotoptypen- und des bekannten Tier- und Pflanzenartenspektrums aus den durchgeführten Artenschutz- prüfungen im Änderungsbereich (ASP I 2019 und ASP II 2020 und 2021, Ökoplan). Die derzeitige biologische Vielfalt ist als gering einzustufen. Verantwortlich hierfür sind insbesondere der hohe Anteil an Gebäuden und versiegelten Flächen sowie die innerstädtische Lage mit intensiven Störeinflüssen und wenigen Grünanteilen. Den größten Beitrag zur Biodiversität im Änderungsbereich leisten die Einzelbäume, die aber nur teilweise sehr starkes Baumholz haben. Vornehmlich kommen die soge- nannten Allerweltsarten im Änderungsbereich vor. Die planungsrelevanten Vogelar- ten Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Turmfalke gelten laut ASP II als potentielle Brutvögel im „Vertiefungsbereich“. Ein Vorkommen dieser Vogelarten konnte jedoch nicht bestätigt werden. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die ebenfalls als 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 61 von 86 planungsrelevant eingestufte Zwergfledermaus den „Vertiefungsbereich“ als Lebens- stätte nutzt. Aufgrund der ähnlichen Nutzungsstrukturen ist auch von einer ähnlichen biologischen Vielfalt im „Ideenteil“ auszugehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung wird sich höchstwahrscheinlich nichts oder kaum etwas an der biologischen Vielfalt aufgrund der wenig vorhandenen Lebens- raumstrukturen im Änderungsbereich ändern. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im „Vertiefungsbereich“ sind unterschiedliche Begrünungsmaßnahmen in Form von einer Parkanlage mit Spielplatz, begrünten Wegeverbindungen, Pflanzung zahlrei- cher Bäume sowie Dachbegrünungen vorgesehen. Im „Ideenteil“ sind ebenfalls Be- grünungsmaßnahmen geplant, die in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren sind. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist die Formulierung von Maßnahmen nicht er- forderlich. Bewertung: Aufgrund des geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und demgegenüber hohen Anteil an Bebauung und Verkehrsflächen mit entsprechenden Störeinflüssen, ist im Änderungsbereich von einer gering zu wertenden biologischen Vielfalt auszugehen. Die im „Vertiefungsbereich“ zu realisierenden Begrünungsmaßnahmen und die ge- planten Grünflächen im „Ideenteil“ werden die biologische Vielfalt langfristig leicht er- höhen. 7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb eines Natura-2000-Gebietes. In der unmittelbaren Nähe, circa 55 m nordöstlich, ist das Flora-Fauna-Habitat (FFH) mit der Kennung DE-5008-301 und der Bezeichnung „Thielenbruch“ ausgewiesen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 62 von 86 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Auswirkungen/Änderungen des der- zeitigen Umweltzustandes zu erwarten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der FNP-Änderung treten keine unmittelbaren Wirkungen auf das in der Nähe be- findliche FFH-Gebiet ein. Da sich jedoch der Änderungsbereich innerhalb der Puffer- fläche von 300 m gemäß der Verwaltungsvorschrift Habitatschutz befindet, könnten indirekte Folgen der nachfolgenden Planungen auf das FFH-Gebiet entstehen. Um negative Auswirkungen auszuschließen, wurde im Rahmen der FNP-Änderung eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gibt keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes, weder für seine Erhaltungs- und Entwicklungsziele, noch seine nach FFH-Richtlinie festge- setzten maßgeblichen Bestandteile. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Um negative Auswirkungen, die die FNP-Änderung vorbereitet, auszuschließen, wurde eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Bewertung: Durch die FNP-Änderung werden voraussichtlich keine direkten Wirkungen auf das FFH-Gebiet vorbereitet, da sich der Änderungsbereich nicht in solch einem Gebiet befindet. Die durchgeführte FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gibt keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes, weder für seine Erhaltungs- und Entwicklungsziele, noch seine nach FFH-Richtlinie festgesetzten maßgeblichen Be- standteile. Eine Erforderlichkeit zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auf den nachgeordneten Genehmigungsebenen ist nicht erkennbar. Dementspre- chend ist die Durchführung der geplanten 238. FNP-Änderung gemäß FFH-Richtlinie zulässig. 7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 7.5.12.1 Lärm Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Änderungsbereich ist durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Ge- werbelärm vorbelastet. Der Straßenverkehrslärm wird hauptsächlich durch die Ber- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 63 von 86 gisch Gladbacher Straße im Süden, die Möhlstraße im Westen und die Eschenbruch- straße im Osten verursacht. Für den Schienenverkehrslärm ist der im Norden verlau- fende Schienenverkehrsweg der Deutschen Bahn AG (DB AG) für den S-Bahn- und Güterverkehr verantwortlich. Für den „Vertiefungsbereich“ wurde 2024 eine Schalltechnische Untersuchung (AiR Ingenieurbüro GmbH) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ er- stellt. In der schalltechnischen Untersuchung wurde für die Bergisch Gladbacher Straße die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus diesem Gutachten werden zur Beschreibung der Lärmsituation im gesamten Änderungsbereich herangezogen. Für den „Ideenteil“ wird zusätzlich auf die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung nach EU – Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkarten 4. Runde, 2022) zum Verkehrslärm zurückgegriffen. Verkehrslärm: Im „Vertiefungsbereich“ treten die höchsten Lärmpegel an der Ber- gisch Gladbacher Straße in Höhe von > 65 bis 70 dB(A) tagsüber und > 60 bis 65 dB(A) nachts auf. Entlang der Möhlstraße und des Schienenverkehrsweges im Nor- den treten die höchsten Pegel in Höhe von > 60 bis 65 dB(A) tagsüber und > 50 bis 55 dB(A) nachts auf. Die Auswertung der Straßenlärmkarten für den Tag- und Nachtzeitraum für den „Ideenteil“ zeigt eine hohe Lärmbelastung an den Gebäudefassaden entlang der Ber- gisch Gladbacher Straße (ab 70 dB(A), teilweise über 75 dB(A) tagsüber, ab 65 dB(A) nachts) und Eschenbruchstraße (ab 70 dB(A), teilweise über 75 dB(A) tags- über, ab 60 bis 69 dB(A) nachts). Der nördliche Bereich ist durch den Schienenver- kehrslärm mit 60 bis 69 dB(A) tagsüber und teilweise bis 64 dB(A) nachts belastet. Gewerbelärm: Der Änderungsbereich ist überwiegend durch zahlreiche mittelgroße und große Gewerbebetriebe geprägt. Innerhalb des „Vertiefungsbereiches“ befindet sich im Bestand ein Rewe Markt und ein McDonalds mit Drive-in sowie die zu den Betrieben gehörenden Stellplätze, die auch im Nachtzeitraum betrieben werden. Der „Ideenteil“ besteht aus diversen handwerklichen Betrieben (Tischlerei, Elektriker, Sa- nitär, Dachdecker), Kfz bezogenen Betrieben (Kfz-Werkstatt, Autoverwertungsbe- trieb, Abschleppdienst) und produzierendem Gewerbe wie Rohr- und Kanalbau. Ver- einzelt sind auch Geschäfte wie z.B. ein Fahrradladen vorhanden. Im Norden befinden sich Park + Ride Parkplätze, ein Park + Ride Parkhaus sowie Flächen für Bahnanlagen. Aktuell ist mit einer hohen lärmgewerblichen Belastung im östlichen Gebiet des Än- derungsbereiches zu rechnen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren wurden die auf das westliche Plangebiet (Bebauungsplan- verfahren Nr. 75501/02 Möhl-Areal) einwirkenden Gewerbelärmimmissionen mit bis 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 64 von 86 zu 70 dB(A) tags und bis zu 55 dB(A) nachts ermittelt. Demnach ist von Gewerbe- lärmemissionen von mindestens 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts im östlichen Än- derungsbereich auszugehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt die Lärmsituation im Änderungsbe- reich unverändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Verkehrslärm: Der „Vertiefungsbereich“ im Westen des FNP-Änderungsverfahrens (das „Möhl-Areal“) wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als Urbanes Ge- biet ausgewiesen. Die berechneten Beurteilungspegel der Gesamt-Verkehrslärmim- missionen aus Straßenverkehr und Schienenverkehr überschreiten die Orientie- rungswerte (OW) für die städtebauliche Planung von Urbanen Gebieten gemäß DIN 18005 Beiblatt 1 für Verkehrslärm von tagsüber OWTag = 60 dB(A) und nachts OWNacht = 50 dB(A) im Nahbereich der geplanten Bebauung an der Bergisch Glad- bacher Straße am Tag um bis zu 8 dB(A) und in der Nacht um bis zu 11 dB. An den Gebäuden am nördlichen und westlichen Rand des Plangebietes kann es nachts zu geringen Überschreitungen des Orientierungswertes kommen. An allen anderen Ge- bäuden im „Möhl-Areal“ werden die Orientierungswerte sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten. Im Nahbereich der Bergisch Gladbacher Straße kann auch der Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung von tags = 70 dB(A) und nachts = 60 dB(A) überschritten werden. Im Inneren des Plangebietes können die Orientierungswerte eingehalten werden. Hinsichtlich des prognostizierten geringfügig erhöhten Mehrverkehrs zeigen die Be- rechnungsergebnisse marginale Pegelerhöhungen am Tag und in der Nacht in den umliegenden Straßen (Möhlstraße, Untereschbacher Straße, Steinenbrücker Straße). Für den übrigen Geltungsbereich der FNP-Änderung, den „Ideenteil“, können ähnli- che Verkehrslärmimmissionen von der Bergisch Gladbacher Straße, der Eschen- bruchstraße sowie des nördlich gelegenen Schienenverkehrsweges der DB AG an- genommen werden. Da im „Ideenteil“ eine größere Anzahl an Wohnungen entwickelt werden könnten, kann hier mit einem erhöhten Mehrverkehr und dementsprechend mit etwas höheren Lärmpegeln gerechnet werden. Gewerbelärm: Nach Umsetzung der FNP-Änderung in Bebauungsplänen werden zu- künftig gewerbliche Lärmemissionen nur in einem das Wohnen nicht wesentlich stö- rendem Ausmaß zulässig sein. Dies kann beispielsweise durch eine stadträumliche Gliederung der gewerblichen Nutzungen im Plangebiet erfolgen (z. B. stärker emittie- rende Nutzungen näher an der Bahn) oder durch konkrete bauliche oder technische 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 65 von 86 Maßnahmen in Bezug auf Haustechnik, Anlieferverkehre, Tiefgarageneinfahrten etc.. Die Überprüfung und Konfliktbewältigung findet auf den nachfolgenden Planungs- ebenen statt. Bestehende Genehmigungen für gewerbliche Betriebe bleiben hiervon ausgenommen. Da die Planung zum „Vertiefungsbereich“ bzw. „Möhl-Areal“ zeitlich parallel zu der vorliegenden FNP-Änderung erfolgt und das östlich angrenzende Gewerbegebiet bis zu einer späteren Überplanung bestehen bleibt, erfolgt eine Betrachtung der gewerb- lichen Immissionen, die auf das künftige Urbane Gebiet im Westen der FNP- Änderung einwirken. In diesem „Vertiefungsbereich“ werden die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Urbanes Gebiet IRW = 63 dB(A) tags, IRW = 45 dB(A) nachts) im nordöstlichen und östlichen Bereich tags um bis zu 2 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Weitere Überschreitungen an den Baugrenzen innerhalb des Bebauungsplans für den „Vertiefungsbereich“ („Möhl-Areal“) liegen nicht vor. Der Lärmkonflikt wird durch entsprechende Festsetzungen zum Schutz vor Gewerbelärm im Bebauungsplan bewältigt. Es wird daher davon ausgegangen, dass auch für das angrenzende Gewerbegebiet („Ideenteil“) auf Ebene konkreter Planungen in nachfol- genden Bebauungsplänen entsprechende Lösungen greifen können und die vorlie- gende Änderung des FNP grundsätzlich umsetzbar ist. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Auf Ebene der FNP-Änderung sind Maßnahmen nicht erforderlich. Zur Gewährleis- tung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind Maßnah- men zum Schallschutz auf Ebene der nachgeordneten Bebauungsplan- bzw. Geneh- migungsverfahren erforderlich. Bewertung: Der Änderungsbereich ist infolge der umliegenden stark befahrenen Verkehrswege und des Gewerbelärms erheblich lärmvorbelastet. Die Orientierungswerte für eine gemischte Baufläche werden im zentralen Teil durch den Straßen- und Schienenver- kehrslärm eingehalten, in Verkehrswegnähe teilweise überschritten. Bei Umsetzung der Planungen auf nachgeordneter Ebene ist infolge des geringfügig erhöhten Mehr- verkehrs von einer leichten Erhöhung der Beurteilungspegel im gesamten Ände- rungsbereich auszugehen. Für den „Vertiefungsbereich“ werden entsprechende passive Schallschutzmaßnah- men im Bebauungsplan festgesetzt. Für den „Ideenteil“ werden aktive und passive Maßnahmen in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geprüft und ebenfalls fest- gesetzt werden müssen. Grundsätzlich ist eine Umsetzung der geplanten Nutzungen im Änderungsbereich des FNP möglich. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 66 von 86 7.5.12.3 Erschütterungen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Nördlich des FNP-Änderungsbereiches verläuft der Schienenverkehrsweg 2663 für den S-Bahnverkehr der Deutschen Bahn AG (DB AG) und für den Güterverkehr mit 30.000 bis 60.000 Zugbewegungen pro Jahr (GeoPortal.EBA, Zugriff am 19.09.2024). Unmittelbar nördlich gegenüber des Plangebietes Möhl-Areal befindet sich ein S-Bahnbahnsteig. Der Änderungsbereich liegt gänzlich innerhalb der Erdbebenzone 1, Untergrund- klasse T. Erdbeben können auf der Richterskala Werte bis zu 7,0 erreichen. Im Hin- blick auf die weitere Planung wird auf die DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbeben- gebieten" verwiesen. Entsprechende bautechnische Maßnahmen sind zu berücksich- tigen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Umweltzustand verändert sich nicht bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit Realisierung des Bebauungsplans Möhl-Areal („Vertiefungsbereich“) rückt Wohn- bebauung als sensible Nutzung an den Schienenverkehrsweg der DB AG heran. Die kürzeste Entfernung zwischen der sensiblen Nutzung im Plangebiet und dem süd- lichsten DB-Gleis beträgt ca. 69 m. Bei schutzbedürftigen Gebäuden sind bei Abstän- den i. d. R. unter etwa 50 m vom nächsten Gleis eines Schienenverkehrsweges be- sondere Maßnahmen zum Schutz gegen Erschütterungen erforderlich (DIN 18005). Die schutzbedürftige Wohnbebauung liegt demnach außerhalb des genannten Ab- standes. Im „Ideenteil“ sind ebenfalls sensible Nutzungen wie Wohnen und eine Kin- dertagesstätte möglich (Wettbewerbsverfahren 2021). Sollten diese Nutzungen an die Schienentrasse in einer Entfernung bis 50 m heranrücken, so sind besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten erforderlich. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Im Rahmen der FNP-Änderung sind keine Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen werden auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens formuliert. Bewertung: Ein Konflikt vor dem Hintergrund des nördlich gelegenen Schienenverkehrsweges und der FNP-Änderung ist derzeit nicht erkennbar. Die schutzwürdigen Nutzungen im „Vertiefungsbereich“ befinden sich in einer ausreichenden Entfernung zu der Schie- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 67 von 86 nentrasse. Die Berücksichtigung einer ausreichenden Entfernung von sensiblen Nut- zungen zum Schienenverkehrsweg im „Ideenteil“ muss auf Bebauungsplanebene ge- währleistet werden. Hinsichtlich des Bauens in einer Erdbebenzone sind die Vorga- ben der DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu beachten. 7.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Störfallbetriebe Risiko: Im Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung (LANUV NRW 2024). Hochwasser: Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb des gesetzlich festgesetzten Über- schwemmungsgebietes (Geodaten NRW 2024). Magnetfeldbelastung: Nördlich des FNP-Änderungsbereiches verläuft der Schienenverkehrsweg 2663 für den S-Bahnverkehr der Deutschen Bahn AG (DB AG) und für den Güterverkehr (Ge- oPortal.EBA, Zugriff am 19.09.2024). Unmittelbar nördlich an des Plangebiet gren- zend befindet sich eine S-Bahnlinie. Entlang der Stromleitungen werden 15 kV gelei- tet. Ein Mindestabstand von Wohngebäuden zu Bahngleisen muss laut §10 der Ei- senbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) 4,5 m betragen. Im „Vertiefungsbereich“ („Möhl-Areal“) wird dieser Abstand eingehalten. Im übrigen Plangebiet muss bei den nachfolgenden Planungen dieser Mindestabstand berücksichtigt werden. Störfallbetriebe Risiko: Die geplanten Bauflächendarstellungen lassen keine Ansiedlung von unter das Stör- fallrecht fallenden Betrieben und Anlagen zu. Hochwasser: Durch die Umsetzung der FNP-Änderung ergibt sich keine Änderung hinsichtlich der Hochwassergefahr. Magnetfeldbelastung: Der Mindestabstand von Oberleitung zur Wohnbebauung wird im „Vertiefungsbe- reich“ eingehalten. Im „Ideenteil“ muss die Einhaltung der Vorgabe in nachfolgenden Planungen entsprechend gewährleistet werden. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 68 von 86 Kampfmittel: Kampfmittel wurden bisher im Änderungsbereich nicht erkundet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung sind keine Änderungen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Sollten Kampfmittel erkundet werden, so werden diese vom Kampfmittelbeseiti- gungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf entsprechend beseitigt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht vorgesehen. Bewertung: Konflikte aufgrund der oben beschriebenen gesundheitlichen Risiken sind zum jetzi- gen Zeitpunkt nicht erkennbar. Hinsichtlich der Magnetfeldbelastung sind die entspre- chenden Mindestabstände einzuhalten. Mögliche Kampfmittel sind im Vorfeld der Planumsetzungen zu beseitigen. 7.5.12.5 Besonnung/ Belichtung Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Umweltbelang Beson- nung/Belichtung nicht betrachtet, sondern auf Ebene der Bebauungsplanung und Baugenehmigung. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Umweltzustand entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Umweltbelang Beson- nung/Belichtung nicht betrachtet. Auf Ebene der Bebauungsplanung und Baugeneh- migung werden Besonnungs-/Belichtungsverhältnisse innerhalb der Umweltprüfung überprüft. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 69 von 86 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Maßnahmen im Rahmen der FNP-Änderung sind nicht erforderlich. Bewertung: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Umweltbelang Beson- nung/Belichtung nicht betrachtet, sondern auf Ebene der Bebauungsplanung und Baugenehmigung. 7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich möglicherweise Kulturgüter in Form von archäologischen Bodendenkmälern. Aufgrund der Lage des „Vertiefungsberei- ches“ (Möhl-Areal“ im Randbereich eines Grabhügelfeldes der Älteren vorrömischen Eisenzeit (8. – 5. JH. V. Chr.) besteht grundsätzlich ein archäologisches Potential, das untersucht werden muss. Der Änderungsbereich ist jedoch durch gewerbliche Nutzungen der Gegenwart und der Vergangenheit überprägt. Die bisherigen Nutzun- gen haben höchstwahrscheinlich zu Verlusten bzw. Störungen von archäologisch re- levanten Bodenschichten geführt. Die ehemaligen Grabhügel wurden in der Regel eingeebnet. Darüber hinaus befindet sich ein Baudenkmal auf der Bergisch Gladbacher Straße im Plangebiet (weitere Ausführungen in Kapitel 5.5 der Begründung). Auf der Bergisch Gladbacher Straße östlich des Änderungsbereiches existiert zudem eine denkmalgeschützte Allee aus dem 19. Jahrhundert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Baumart Ahorn. Daneben sind Eschen und Linden zu finden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Eine Nichtdurchführung der FNP-Änderung entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die FNP-Änderung hat keinen direkten Einfluss auf die Denkmäler. Im Zuge der Rea- lisierung des Bebauungsplans „Möhl-Areal“ erfolgen ein Abbruch aller Gebäude und Flächenentsiegelungen, so dass in diesem Teilbereich archäologische Bodenunter- suchungen stattfinden können. Die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung im „Ideenteil“ wird es sein, Baudenkmäler und etwaige Bodendenkmäler in die Planung städtebaulich zu integrieren. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 70 von 86 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Maßnahmen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung formuliert. Hier werden denkmalgeschützte Gebäude und deren Erhalt planungsrechtlich gesichert. Mögliche Bodendenkmäler sind im Rahmen nachfolgender Bebauungsplanverfahren zu erkunden und zu sichern. Bewertung: Die FNP-Änderung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Denkmäler. Auf Bebau- ungsplanebene ist bei Bodeneingriffen mit der Aufdeckung archäologischer Substanz zu rechnen. Dies ist positiv zu werten. Baudenkmäler werden in die Planung zu integ- rieren sein. 7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Abwässer/Abfälle: Der Umgang mit Abwässern und Abfällen berührt nicht die Maß- stabsebene des FNP. Licht: Im Änderungsbereich befinden sich gewerbliche Lichtemissionen. Gerüche: Im Änderungsbereich befindet sich ein Lackierbetrieb. Die Ergebnisse des Gutachtens (Geruchsimmissionsprognose zu den Auswirkungen eines Lackierbetrie- bes auf die Planungen zum Möhl Areal in Köln-Dellbrück, Peutz Consult GmbH, 2021), das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Möhl-Areal erstellt wurde, zei- gen, dass innerhalb des „Vertiefungsbereiches“ weniger als 2,0 % der Jahresstunden mit Geruchsimmission aus der Lackieranlage vorliegen. Somit ist die Geruchsbelas- tung aus dem Betrieb der Lackieranlage irrelevant im Sinne der zum Untersuchungs- zeitpunkt noch geltenden GIRL (Geruchs-Immissionsrichtlinie). Außerdem befindet sich eine Tischlerei im Änderungsbereich, für die ebenfalls eine Untersuchung der Auswirkungen auf den „Vertiefungsbereich“ durchgeführt wurde (Abschätzung der Geruchsimmissionen durch die Tischlerei Manufact auf das Plangebiet zum Bebau- ungsplan „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück). Für die Einschätzung der Geruchsimmissi- onen wurde hier die TA Luft 2021 Anhang 7 herangezogen. Die Abschätzung erfolgte gemäß der Methodik „Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbe- reich“ nach der VDI 3883 Blatt 4. Aufgrund der getroffenen Maximalannahmen wer- den die Immissionsrichtwerte für den „Vertiefungsbereich“ als urbanes Gebiet dem- nach rechnerisch in 10% der Jahresstunden um 7 % überschritten. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 71 von 86 Strahlung und Wärme: Gewerbebetriebe, die Strahlungsemissionen verursachen, lie- gen im Änderungsbereich nicht vor. Wärmeemissionen können von der ansässigen Metallindustrie ausgehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt das Gewerbegebiet mit den vorge- nannten Emissionen bestehen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Abwässer/Abfälle: Der Umgang mit Abwässern und Abfällen wird in den nachfolgen- den Bebauungsplanverfahren betrachtet. Licht: Die Planung von neuen Lichtanlagen oder Veränderung bestehender Lichtan- lagen ist nicht Bestandteil der FNP-Änderung. Gerüche: Durch die geplante städtebauliche Neuordnung im Änderungsbereich wird es keine Ansiedelung von Gewerbebetrieben geben, die Gerüche in einem Maße emittieren, welches das Wohnen wesentlich stören könnte. Strahlung und Wärme: Durch die geplante städtebauliche Neuordnung im Ände- rungsbereich wird es keine Ansiedelung von Gewerbebetrieben geben, die Strahlung und Wärme in einem Maße emittieren, welches das Wohnen wesentlich stören könnte. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Um- weltauswirkungen: Die Formulierung von Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht erfor- derlich. Bewertung: Die Belange Abwasser und Abfälle, Licht, Gerüche, Wärme und Strahlung sind durch die FNP-Änderung nicht betroffen, da der FNP hierzu keine Regelungen trifft. 7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Änderungsbereich weist keine auf FNP-Ebene relevante Bedeutung für die Ge- winnung erneuerbarer Energie auf. Etwaige Festsetzungen erfolgen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 72 von 86 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Umweltzustand entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die geplante FNP-Änderung sieht keine Flächen für Anlagen zur Gewinnung erneu- erbarer Energien vor. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ finden die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln Anwendung. Mit den Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz soll eine Minderung des Energie- bedarfs, eine effiziente Bereitstellung des verbleibenden Energiebedarfs und der Ein- satz erneuerbarer Energien zur Bedarfsdeckung sichergestellt werden. Hierzu wur- den verbindliche Anforderungen, zu denen unter anderem die Einhaltung des Stan- dards KfW-Effizienzgebäude 40 EE oder alternativ der Einsatz von Photovoltaik ge- hören, formuliert. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Die Formulierung von Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht erfor- derlich. Bewertung: Der Änderungsbereich weist keine Bedeutung für die Gewinnung erneuerbarer Ener- gien auf. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ so- wie weiterer (später durchzuführender Bebauungspläne innerhalb des Geltungsberei- ches der FNP-Änderung) finden die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln An- wendung. 7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbeson- dere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Flächennutzungsplan Im aktuell geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird der Änderungsbereich überwiegend als Gewerbefläche dargestellt. Im südwestlichen und südöstlichen Be- reich wird Wohnen dargestellt. Landschaftsplan Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb von Schutzausweisungen des Land- schaftsplans Köln. Nordöstlich und in unmittelbarer Nähe des Änderungsbereiches 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 73 von 86 befindet sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Frei- räume und verbindende Grünbereiche“. Das Naturschutzgebiet N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“ liegt östlich von dem Landschaftsschutzgebiet L27 und grenzt an Ber- gisch Gladbach. Südöstlich und etwa in 150 m Entfernung ist ein weiteres Natur- schutzgebiet ebenfalls mit der Bezeichnung „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Frei- räume und verbindende Grünbereiche“ ausgewiesen. In 400 m südwestlicher Entfer- nung entlang des Schienenverkehrsweges befindet sind das Naturschutzgebiet N23 „Dellbrücker Heide“. Wasserschutzzone Der Änderungsbereich liegt innerhalb der rechtskräftigen Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Höhenhaus. Luftreinhalteplan Die Umweltzone der Stadt Köln umfasst den FNP-Änderungsbereich in Gänze. Damit ist dieser im Wirkungsbereich des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln. Zur Luftsituation wird auf das Kap. 7.5.6. Luft verwiesen. Lärmaktionsplan Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Köln (2024) benennt die 2019 umgesetzte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt der jetzige Umweltzustand beste- hen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der FNP-Änderung geht eine Änderung der Gebietsausweisung überwiegend in eine gemischte Baufläche einher. Daneben wird an der Bergisch Gladbacher Straße im Südwesten ein Sondergebiet ausgewiesen. Die geplanten Gebietsdarstellungen werden keinen Konflikt mit der bestehenden Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Höhenhaus auslösen, da eine Ansied- lung von Gewerbebetrieben mit wassergefährdenden Stoffen ausgeschlossen wird. Negative Auswirkungen auf die anderen oben genannten Schutzgebiete und Pläne sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Möglichweise entstehen bei entspre- chender Realisierung der innerhalb der gemischten BauFläche (M) möglichen Wohn- bebauung im Änderungsbereich weitere Besucher- und Wanderverkehre in den um- liegenden Naturschutzgebieten. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 74 von 86 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und des Luftreinhalteplans sind auf Ebene der nachgeordneten Verfahren zu berücksichtigen. Bewertung: Die oben aufgeführten Pläne widersprechen der FNP-Änderung nicht. Umgekehrt sind derzeit keine negativen Auswirkungen auf die Pläne infolge der angestrebten Gebietsänderung erkennbar. 7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi- schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): An dieser Stelle wird auf die Kapitel 7.5.6 Luft und 7.5.16 Darstellungen von Land- schaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions- schutzrechtes verwiesen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei einer Nichtdurchführung der FNP-Änderung bleibt der jetzige Umweltzustand be- stehen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der Darstellung der gemischten Baufläche werden langfristig emittierende Nut- zungen reduziert. Die Grenzwerte gemäß der 39. Bundesimmissionsschutzverord- nung (BImSchV) für Stickstoffdioxid (NO 2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) betragen 40 µg/m3 (Jahresmittelwert, NO2 und PM10) beziehungsweise 25 µg/m3 (Jahresmittel- wert PM2,5). Für das Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ (bzw. den „Vertiefungs- teil“) wurde eine Luftschadstoffuntersuchung für die Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) für das Prognosejahr 2028 durchgeführt. Die maximalen Immissionskonzentrationen für die Schadstoffe liegen bei 22,3 µg/m3 für NO2, 16,5 µg/m3 für PM10 und 10,6 µg/m3 für PM2,5 an der Bergisch Gladbacher Straße. Demnach werden die Grenzwerte eingehalten. Für den „Ideenteil“ (übriger Geltungsbereich der FNP-Änderung) ist von ähnlichen Schadstoffkonzentrationen auszugehen. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 75 von 86 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Entsprechende Maßnahmen werden auf der Ebene der nachgeordneten Genehmi- gungsverfahren formuliert. Bewertung: Hinsichtlich der Luftqualität sind mittel- und langfristig positivere Auswirkungen in- folge der Änderung der Gebietsdarstellungen zugunsten weniger emittierenden Nut- zungen zu prognostizieren. 7.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be- völkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Änderungsbereich ist stark anthropogen vorbelastet. Wechselwirkungen zwi- schen den oben genannten Umweltbelangen sind durch den hohen Versiegelungs- grad infolge dichter Bebauung und ausgedehnten Verkehrsflächen gestört. Mäßige luftreinigende Wirkungen gehen von den wenigen Bestandsbäumen aus, welche auch Lebensräume für Insekten und Vögel darstellen. Die Versickerung von Regen- wasser ist auf einem Großteil des Änderungsbereiches nicht möglich, so dass Was- serhaushalt und Boden in ihren Funktionen erheblich gestört sind. Eine weitere Wechselwirkung besteht zwischen der teilweise hohen Lärmbelastung und der dadurch beeinträchtigten Gesundheit der im Änderungsbereich wohnenden und ar- beitenden Menschen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Falls die FNP-Änderung nicht durchgeführt wird, dann bleiben die derzeitigen über- wiegend negativen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen be- stehen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der Änderung der Gebietsdarstellungen im FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbereitet. Im gesamten Änderungsbereich ist Wohnen mit einer Vielzahl an Begrü- nungsmaßnahmen geplant. Der Anteil an versiegeltem Boden nimmt ab. Mit der Rea- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 76 von 86 lisierung werden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen Tiere, Pflan- zen, Boden, Wasser, Luft, Klima und biologische Vielfalt langfristig ausgeprägter und positiver. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- weltauswirkungen: Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht erforderlich. Bewertung: Die im Bestand überwiegend schwach ausgeprägten Wechselwirkungen zwischen den meisten vorgenannten Umweltbelangen und Schutzgütern werden sich nach der Umsetzung der FNP-Änderung verbessern. Ungünstige Wechselwirkungen werden dagegen abgeschwächt. 7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land- schaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be- völkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbeben- zone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Der Änderungsbereich liegt in der geologi- schen Untergrundklasse T (Geologischer Dienst NRW, 2024). Demnach können im Änderungsbereich leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädi- gungen an Gebäuden. Der Änderungsbereich weist keine große Anfälligkeit für schwere Unfälle oder (Natur-) Katastrophen auf. In der Kölner Bucht kommen keine Naturkatastrophen vor. Auch gibt es keine Nutzungen im Änderungsbereich und in der Umgebung, die schwere Unfälle oder Katastrophen auslösen könnten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Änderungsbereich sind Gebäude unter Beachtung der Hinweise der DIN EN 1998-1/NA (2011) zu errichten. Der Anteil an sensibler Wohnnutzung wird im Ände- rungsbereich erhöht. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte sind zu berücksichtigen. Insofern erhöht sich die ge- ringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 77 von 86 Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Kultur- und Sach- güter sowie deren Wechselwirkungen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- welt-auswirkungen: Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich. Bewertung: Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für den Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. 7.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Rahmen der FNP-Änderung greift die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Eingriffsregelung ist im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ anzuwenden sowie in nachfolgenden Bebauungs- planverfahren zum „Ideenteil“ zu prüfen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Möhl-Areal“ wurde ein Grünordnungs- plan erstellt. Aufgrund der bereits fast vollständig versiegelten Fläche wird in diesem Verfahren die Eingriffsregelung nicht angewendet. Schützenswerte zu fällende Bäume werden nach der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ausgeglichen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Um- welt-auswirkungen: Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 78 von 86 Bewertung: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung greift die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht. 7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plan- gebiete (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) Im Nahbereich des Änderungsbereiches liegen derzeit keine weiteren FNP- Änderungen vor. Aus der vorliegenden Änderung wird der Bebauungsplan „Möhl- Areal“ („Vertiefungsbereich“) entwickelt. Weitere Bebauungsplangebiete in der nähe- ren Umgebung gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. 7.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) Die später im Rahmen der Umsetzung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleit- planung eingesetzten Stoffe und Techniken sind derzeit nicht bekannt. 7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternati- ven) und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) Die durch die FNP-Änderung mögliche städtebauliche Neuordnung soll dem hohen Bedarf an Wohnfläche in Köln Rechnung getragen werden. Daneben soll die beste- hende Rolle Dellbrücks als Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und kulturelle Begegnung erhalten bleiben. Durch eine langfristig angelegte städtebauliche Neuordnung des Areals sollen Kon- flikte zwischen dem heute schon benachbarten Nutzungen Wohnen und Gewerbe gemindert werden. Eine vergleichbare Standortalternative für den Standort für großflächigen Einzelhan- del im zentralen Versorgungsbereich besteht nicht. 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 79 von 86 Teil C - Zusätzliche Angaben 7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hin- weise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Im Rahmen der Umweltprüfung wurde überwiegend auf vorhandene Unterlagen zu- rückgegriffen. An technischen Verfahren zur Datenerhebung wurden Rammkernson- dierungen, eine schalltechnische digitale Berechnung der Beurteilungspegel, die digi- tale Berechnung der Luftschadstoffe und Verkehrszählungen angewendet. Die Unter- lagen sind unter Punkt 7.9. „Referenzliste der Quellen“ aufgeführt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ergaben sich nicht. 7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswir- kungen (Monitoring) Die Definition solcher Maßnahmen ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung nicht erforderlich. 7.8 Zusammenfassung Tiere: Aufgrund der innerstädtischen Lage, der überwiegend gewerblichen Nutzun- gen mit fast vollständig versiegelten Verkehrsflächen und den damit verbundenen betriebsbedingten Störungen, ist im Änderungsbereich nur untergeordnet mit Le- bensstätten planungsrelevanter Tierarten zu rechnen. Aus den ASP I und II für den „Vertiefungsbereich“ ist nicht erkennbar, dass die geplante FNP-Änderung den arten- schutzrechtlichen Bestimmungen zuwiderläuft. Aufgrund einer ähnlichen Nutzungs- struktur im „Ideenbereich“ ist hier auch von einem ähnlichen geringwertigen Habitat Potenzial auszugehen. Auf den nachgeordneten Genehmigungsebenen werden ent- sprechende Maßnahmen umgesetzt, um die artenschutzrechtlichen Verbotstatbe- stände gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG) auszuschließen. Pflanzen: Der Änderungsbereich ist derzeit fast ausschließlich durch Bebauung und Verkehrsflächen versiegelt. Aufgrund dessen liegen nur wenige Grünflächen im ge- samten Änderungsbereich vor. Der Biotopbestand ist überwiegend als geringwertig einzustufen. Die FNP-Änderung bietet daher die Chance, den Anteil an Grünflächen im gesamten Änderungsbereich deutlich zu erhöhen. Fläche: Fast die gesamte Fläche im Änderungsbereich ist in Form von Bebauung und Verkehrsflächen versiegelt. Die geplante FNP-Änderung löst keinen zusätzlichen Flächenverbrauch für die geplanten Nutzungen aus. Boden: Aufgrund der vorhandenen Nutzungen ist davon auszugehen, dass im über- wiegenden Teil des Änderungsbereiches keine natürlichen Bodeneigenschaften 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 80 von 86 mehr vorliegen. Die FNP-Änderung bietet daher die Chance, den Anteil an Grünflä- chen im gesamten Änderungsbereich deutlich zu erhöhen und so einen Beitrag zur Erholung der beeinträchtigen Bodeneigenschaften zu leisten. Altlasten: Gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln sind im Änderungsbereich insge- samt fünf Altstandorte und eine stoffliche Bodenveränderung eingetragen. Auf das Vorhandensein von Altstandorten bzw. stofflichen Bodenveränderungen wird in der Planzeichnung mit Kennzeichnung der Baugebiete mit jeweils einem Signet hinge- wiesen. Untersuchungen im Rahmen des Bodengutachtens im „Vertiefungsbereich“ haben ergeben, dass diese Auffüllungen als ungefährlich einzustufen sind. Auf der nachgeordneten Genehmigungsebene werden ebenfalls entsprechende Bodenunter- suchungen und Maßnahmen durchgeführt. Wasser: Grundwasser: Aufgrund der großflächigen Versiegelungen im Änderungsbereich fin- det hier nur sehr untergeordnet Grundwasserneubildung statt. Mit der FNP-Änderung erfolgt auf Bebauungsplanebene im „Vertiefungsteil“ eine Nutzungsänderung zu- gunsten von Wohnen mit ausgedehnten Grünflächen. In diesen Bereichen können Niederschläge versickern und dem Grundwasser zugeführt werden. Dies stellt eine positive Entwicklung dar. In langfristig geplanten weiteren Bebauungsplänen soll ent- sprechend verfahren werden, so dass auch hier langfristig mit einer positiven Ent- wicklung gerechnet werden kann. Starkregenvorsorge: Mit der FNP-Änderung wird für die verbindliche Bauleitplanung die Möglichkeit geschaffen, die durch Starkregen verursachten Überschwemmungen mit einer intelligenten Entwässerungsplanung - wie bereits im „Vertiefungsteil“ ge- plant - zu minimieren. Für den „Ideenteil“ ist ebenfalls ein entsprechendes Konzept aufzustellen. Luft: Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Der Änderungsbereich ist insbesondere durch die im Süden gelegene Bergisch Gladbacher Straße, den Schie- nenverkehrsweg der DB im Norden und die Emissionen zur Wärmebereitstellung vor- belastet. Im Zuge der Umsetzung der FNP-Änderung werden die Emissionen zur Wärmebereitstellung mit dem Einsatz energieeffizienter und erneuerbarer Energiefor- men sowie gegenüber dem Bestand erhöhtem Grünflächenanteil voraussichtlich deutlich gemindert. Luftschadstoffe – Immissionen: Im Änderungsbereich tragen der Straßenverkehr der Bergisch Gladbacher Straße, die Bahntrasse der Deutschen Bahn sowie weitere Verkehrswege im näheren Umfeld zu den Gesamtimmissionen im Änderungsbereich bei. Eine Luftuntersuchung für den „Vertiefungsbereich“ ergab, dass hier die Grenz- 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 81 von 86 werte der 39. BImSchV (Jahresmittelwert NO2, PM10 und PM2,5) im gesamten Unter- suchungsraum nicht überschritten werden. Aufgrund der vergleichbaren Lage des „Ideenteils“ kann dieses Ergebnis auf das übrige Plangebiet der FNP-Änderung über- tragen werden. Die geplante Durchgrünung des Gesamtareals und der Einsatz von emissionsarmen bzw. -freien Techniken kann langfristig zu einer Reduzierung der Immissionsbelastungen im Änderungsbereich beitragen. Klima: Der Änderungsbereich weist aufgrund der fast vollständigen Versiegelung sommerliche Überwärmung auf und ist gänzlich als hitzebelastete Siedlungsfläche gekennzeichnet. Die im Vertiefungsbereich zu realisierenden Grünmaßnahmen wer- den die negativen Klimaeffekte der hohen baulichen Dichte etwas abmildern und so einen positiven Effekt auf das Lokalklima haben. Für den Ideenbereich ist von ähnli- chen Klimaverhältnissen auszugehen. Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: Das im Bestand überwiegend schwach ausgeprägte Wirkungsgefüge zwischen den meisten der vorgenannten Umweltbelange und Schutzgütern wird sich nach Umset- zung der FNP-Änderung verbessern. Landschaft: Im Rahmen der Beschreibung des Änderungsbereiches, findet der Be- griff Ortsbild aufgrund der vorliegenden Bebauung und fast vollständig versiegelten Flächen Verwendung. Mit der Darstellung der gemischten Baufläche legt die FNP- Änderung die Grundlage für die geplante Umstrukturierung im Änderungsbereich. Diese wird zu einer deutlichen Veränderung im Ortsbild beitragen. Mit der Entwick- lung von insbesondere Geschosswohnungsbau mit entsprechenden Grünflächen und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe wird sich der Änderungsbereich in das gesamte nähere Ortsbild im Stadtteil Dellbrück einfügen. Die Auswirkungen auf das Ortsbild sind damit als positiv zu bewerten. Biologische Vielfalt: Aufgrund des geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und demgegenüber hohen Anteil an Bebauung und Verkehrsflächen mit entsprechenden Störeinflüssen, ist im Änderungsbereich von einer gering zu wertenden biologischen Vielfalt auszugehen. Die im „Vertiefungsbereich“ zu realisierenden Begrünungsmaß- nahmen und die geplanten Grünflächen im „Ideenteil“ werden die biologische Vielfalt langfristig leicht erhöhen. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Durch die FNP-Änderung werden keine direkten Wirkungen auf das FFH-Gebiet Thielenbruch vorbereitet, da sich der Änderungsbereich nicht in solch einem Gebiet befindet. Da der Änderungs- bereich innerhalb der nach VV Habitatschutz vorgegebenen 300 m Pufferzone um das Schutzgebiet liegt, wurde eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt, um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu untersuchen. Die FFH- Verträglichkeitsvorprüfung gibt keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchtigungen 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 82 von 86 des Schutzgebietes, weder für seine Erhaltungs- und Entwicklungsziele, noch seine nach FFH-Richtlinie festgesetzten maßgeblichen Bestandteile. Eine Erforderlichkeit zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auf den nachgeordneten Geneh- migungsebenen ist nicht erkennbar. Dementsprechend ist die Durchführung der ge- planten 238. FNP-Änderung gemäß FFH-Richtlinie zulässig. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Lärm: Im Änderungsbereich liegen hohe Lärmimmissionen aus Straßen- und Schie- nenverkehr sowie aus Gewerbe vor. Die Orientierungswerte für eine gemischte Bau- fläche werden im zentralen Bereich eingehalten, in Nähe zu den Verkehrswegen überschritten. Für den „Ideenteil“ zeigen Lärmkarten eine ähnliche Lärmsituation. Im Bebauungsplanverfahren „Möhl-Areal“ werden entsprechende passive Schall- schutzmaßnahmen festgesetzt. In späteren Bebauungsplanverfahren für den „Ideen- teil“ sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen. Grundsätzlich erscheint auf Grundlage der erfolgten Untersuchungen eine Umsetzung der geplan- ten Nutzungen im Änderungsbereich möglich. Erschütterungen: In nördlicher unmittelbarer Nähe des Änderungsbereiches verläuft ein Schienenverkehrsweg der DB AG. Die schutzwürdigen Nutzungen im „Vertie- fungsbereich“ befinden sich in einer ausreichenden Entfernung zu der Schie- nentrasse. Die Berücksichtigung der Entfernung von sensiblen Nutzungen im „Ideen- teil“ muss auf Bebauungsplanebene untersucht und gewährleistet werden. Hinsicht- lich des Bauens in einer Erdbebenzone sind die Vorgaben der DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu beachten. Ein Konflikt vor dem Hintergrund des nördlich gelegenen Schienenverkehrsweges und der FNP-Änderung ist derzeit nicht erkennbar. sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Im Umfeld des Änderungsbereiches be- finden sich keine Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung. Der Änderungsbe- reich befindet sich außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebie- tes. Nördlich des FNP-Änderungsbereiches verläuft der Schienenverkehrsweg der DB AG mit Stromleitungen mit 15 kV. Der Mindestabstand von Wohngebäuden zu Bahngleisen von 4,5 m wird im „Vertiefungsbereich“ eingehalten. Im „Ideenteil“ muss dieser Mindestabstand in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden. Mögliche Kampfmittel sind im Vorfeld der Planumsetzungen zu beseitigen. Konflikte sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Besonnung/Belichtung: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird der Umweltbelang Besonnung/Belichtung nicht betrachtet, sondern auf Ebene der Be- bauungsplanung und Baugenehmigung. Kultur- und sonstige Sachgüter: Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich möglicherweise Kulturgüter in Form von archäologischen Bodendenkmälern. Darüber 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 83 von 86 hinaus befindet sich ein Baudenkmal auf der Bergisch Gladbacher Straße innerhalb des Geltungsbereichs. Ausführliche Informationen sind Kapitel 5.5 der Begründung zu entnehmen. Auf der Bergisch Gladbacher Straße östlich des Änderungsbereiches existiert eine denkmalgeschützte Allee aus dem 19. Jahrhundert. Die FNP-Änderung hat keinen direkten Einfluss auf die Denkmäler. Im Zuge der Realisierung nachfol- gender Bebauungspläne erfolgen voraussichtlich der Rückbau von Gebäuden und Flächenentsiegelungen, so dass in diesem Rahmen archäologische Bodenuntersu- chungen stattfinden können. Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Die Belange Ab- wasser und Abfälle, Licht, Gerüche, Wärme und Strahlung sind durch die FNP- Änderung nicht betroffen. Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Ener- gie: Der Änderungsbereich weist keine gesamtstädtisch relevante Bedeutung für die Gewinnung erneuerbarer Energie auf. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungs- planverfahrens „Möhl-Areal“ sowie später erfolgender Bebauungsplanverfahren für den „Ideenteil“ finden die Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln Anwendung. Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Im aktuell geltenden Flächennut- zungsplan der Stadt Köln wird der Änderungsbereich überwiegend als Gewerbeflä- che dargestellt. Im südwestlichen und südöstlichen Bereich wird Wohnen und im nordwestlichen Bereich wird eine Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Der Ände- rungsbereich befindet sich außerhalb von Schutzausweisungen des Landschafts- plans Köln und liegt innerhalb der rechtskräftigen Wasserschutzzone III B des Was- serwerkes Höhenhaus. Die Umweltzone der Stadt Köln umfasst den FNP- Änderungsbereich in Gänze. Damit liegt dieser im Wirkungsbereich des Luftreinhalte- plans der Bezirksregierung Köln. Die aufgeführten Pläne widersprechen der FNP- Änderung nicht. Umgekehrt sind derzeit keine negativen Auswirkungen auf die Pläne infolge der angestrebten Gebietsänderung erkennbar. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi- schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Mit Umsetzung der nachgeordneten Bebauungsplanverfahren ist aufgrund des Einsatzes energieeffizienter und erneuerbarer Energieformen und Erhöhung des Grünflächenanteils langfristig mit einem leichten Rückgang der Emissionen und Im- missionen zu rechnen. Wechselwirkungen: Die im Bestand überwiegend schwach ausgeprägten Wechsel- wirkungen zwischen den meisten vorgenannten Umweltbelangen und Schutzgütern 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 84 von 86 werden sich nach der Umsetzung der FNP-Änderung verbessern. Ungünstige Wech- selwirkungen werden dagegen abgeschwächt. Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Der Än- derungsbereich liegt in der Erdbebenzone 1, geologische Untergrundklasse T. Dem- nach können im Änderungsbereich leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Der Änderungsbereich weist keine große Anfälligkeit für schwere Unfälle oder (Natur-) Katastrophen auf. In der Kölner Bucht kommen keine Naturkatastrophen vor. Auch gibt es keine Nutzungen im Änderungs- bereich und in der Umgebung, die schwere Unfälle oder Katastrophen auslösen könnten. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Än- derungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Eingriffsregelung: Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung greift die Ein- griffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht. Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Im Nahbereich des Änderungsbereiches liegen derzeit keine weiteren FNP-Änderungen vor. Die später im Rahmen der Umsetzung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung eingesetzten Stoffe und Techniken sind derzeit nicht bekannt. Die durch die FNP-Änderung mögliche städtebauliche Neuordnung soll dem hohen Be- darf an Wohnfläche in Köln Rechnung getragen werden. Daneben soll die beste- hende Rolle Dellbrücks als Ort für Handel, Handwerk, Nahversorgung und kulturelle Begegnung erhalten bleiben. 7.9 Referenzliste der Quellen • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung „Möhl- Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, Ökoplan, 2019 • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zur Quartiersentwicklung „Möhl- Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück – „Ideenteil“, Ökoplan, 2020 • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 2) zur Quartiersentwicklung „Möhl- Areal“ in 51069 Köln-Dellbrück, Ökoplan, 2021 • Biotoptypenkartierung, Ökoplan, 2021 • Baumkontrolle Köln, Grundstücke der Fa. Möhl GmbH & Co KG, 2022 • Grünordnungsplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75501/02, Möhl Areal in Köln-Dellbrück, Ökoplan, 2024 • Stadt Köln: Landschaftsplan, Auszug, Stand 31.10.2024 • Zusammenfassende Darstellung zu Baugrund und Umwelt, Althoff & Lang GbR, 2020 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 85 von 86 • Stadt Köln: Altlastenkataster Köln - Auszug, jeweils aktueller Stand (Stand 14.10.2024) • Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Darstellung, Köln, Stand 15.10.2024 • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, elwas web: Grundwasserdaten, Düsseldorf, abgerufen am 15.10.2024; • Stadt Köln: Karte Hochwasser Risikogebiet und gesetzliches Überschwemmungsgebiet des Rheines Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Stand 15.10.2024 • Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: Hochwassergefahrenkarte, Köln, abgerufen am 15.10.2024; • Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, Köln, abgerufen am 15.10.2024; • Hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser in den Untergrund, Althoff & Lang GmbH, 2023 • Regenwasserkonzept, faktorgrün, 2024 • Entwässerungskonzept, IPL Consult, 2024 • Luftschadstoffuntersuchung für das Bebauungsplanverfahren 75501/02 „Möhl- Areal in Köln-Dellbrück“, Peutz Consult, 2024 • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013 • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan für das Möhl-Areal in Köln-Dellbrück, AiR Ingenieurbüro GmbH, 2024 • Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (Umgebungslärmportal, abgerufen am 15.10.2024), Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW • Geruchsimmissionsprognose zu den Auswirkungen eines Lackierbetriebes auf die Planungen zum Möhl Areal in Köln-Dellbrück, Peutz Consult, 2021 • Abschätzung der Geruchsimmissionen durch die Tischlerei Manufact auf das Plangebiet zum Bebauungsplan „Möhl-Areal“ in Köln-Dellbrück, Peutz Consult, 2022 • Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Möhl Areal in Köln- Dellbrück, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, 2024 238. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Köln Seite 86 von 86 • Mobilitätskonzept Zum Bebauungsplanverfahren Möhl Areal in Köln-Dellbrück, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, 2024 • LANUV NRW: Kartografische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung (KABAS) eigene Darstellung, 15.10.2024; • Wettbewerbsverfahren „Möhl-Areal“ mit Ideenteil, Fa. Möhl, ISR, Stadt Köln, 2021 • Stadt Köln: 238. FNP-Änderung „Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet“ in Köln-Dellbrück, FFH-Verträglichkeitsstudie (Stufe I Vorprüfung) zum Thielenbruch, 2025
Anlage 1- Geltungsbereich
388 Zeichen
Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.: 238. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück
Anlage 3- Beabsichtigte Darstellung
793 Zeichen
M SO* grfl. Einzelhandel NSG W W GE Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - Legende Änderungsbereich Wohnen und Dienstleistung Gemischte Baufläche Wohnbaufläche Industrie- und Gewerbegebiet Sondergebiet (großfl. Einzelh.) Gewerbegebiet Freiraumdarstellungen Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Verkehrsflächen Fläche für Bahnanlagen Naturschutzgebiet Alteneinrichtung Alteneinrichtung, Standort unbest. Dauerkleingärten Gasversorgung Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbest. Kindereinrichtung, Standort unbest. Kindereinrichtung Post Spielplatz Spielplatz, Standort unbest. 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: 238. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Möhl-Areal und angrenzendes Gewerbegebiet" in Köln-Dellbrück W GE M SO*
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3877/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.01.2025
- Erstellt
- 03.12.2024 14:08