0736/2020
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bebauungsplan Heliosgelände
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4778 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 0736/2020 Freigabedatum: 11.03.2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bebauungsplan Heliosgelände 1.) Wann wird der Bebauungsplan bzw. das städtebauliche Planungskonzept zur weiteren Abstim- mung in die politischen Gremien gegeben? 2.) Konnten die am 8.6.2017 in einem von der BV 4 gefassten Beschluss formulierten Änderungen und Anregungen (AN/0873/2017) berücksichtigt werden? 3.) Wenn nein, welche Punkte blieben unberücksichtigt und warum? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.) Wie bereits in der Mitteilung 4220/2019 mitgeteilt, ist vorgesehen, den Vorgabenbeschluss in 2020 in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und den Stadtentwicklungsausschuss einzubringen, wenn Klarheit über den Kulturbaustein besteht. Zu 2. und 3.) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte am 12.06.2017 zum TOP 10.5.1 zur Beschlussvorlage Nr. 4282/2016 zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Heliosgelände umfangreiche Anregungen beschlossen. Zu diesem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte die Verwaltung eine Stellungnahme für den Stadtentwicklungsausschuss verfasst (siehe Anlage 10 zu Vorlage 4282/2016). Darin wurde auf- geführt, dass einige Punkte nicht bebauungsplanrelevant sind und daher im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens nicht berücksichtigt werden können. Dies betraf u.a. Beschlusspunkte zur Rad- wegeführung, den Kiss-and-Ride-Stellplätzen und der Heliosstraße als Shared Space. Beim Be- schlusspunkt Handelsflächen ist die Verwaltung an das Einzelhandel- und Zentrenkonzept von De- zember 2013 gebunden, weswegen dieser nicht berücksichtigt werden kann. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte am 06.07.2017 den Beschluss gefasst, soweit die Stellung- nahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht negativ ist (Anlage 10), die Belange der Bezirksvertretung im weiteren Verfahren zu prüfen. 2 Geprüft wurden bzw. werden daher im Bebauungsplanverfahren ausschließlich die folgenden Punkte der Bezirksvertretung Ehrenfeld: (Anmerkung: Beschlusspunkte in kursiv, Nummerierung bezieht sich auf damaligen Nummerierung des BV-Beschlusses) 1. Radwegeführung Der Rad-Durchgangsverkehr soll nicht um das Gelände herum, sondern sicher über das Gelände geführt werden. Im Bebauungsplan wird ein entsprechendes Geh- und Fahrrecht festgesetzt. Der Punkt wird im weite- ren Verfahren berücksichtigt. 2. Öffentliche Durchfahrt/Stellplätze A Entfall der 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle Aus Sicht der Verwaltung ist weiterhin eine geringe Anzahl an oberirdischen Parkplätzen sinnvoll, inwieweit reduziert werden kann, wird bis zum Vorgabenschluss geklärt, auch unter Berücksichtigung der mietvertraglichen Verpflichtungen des Eigentümers. B Einzäunung des Schulhofs ist nicht nur "nicht erwünscht", sondern in jedem Fall zu vermeiden Die Durchwegung des Heliosgeländes wird erst nach Fertigstellung der benachbarten Baufelder mög- lich sein. Bis dahin wird der Schulhof der Heliosschule zur Rheinlandhalle hin zur Verkehrssicherung temporär eine Einfriedung erhalten. C Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr wird weiterhin abgelehnt. Die Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehre ist mit dem Amt für Stadtentwicklung und den Heliosschulen abgeklärt. Es wird eine anlieferfreie Zeit zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr geben. Ein Verzicht auf eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr erscheint nicht möglich. Bei der Neuverhandlung der Mietverträge wird sich der Eigentümer bemühen, eine Neuorganisation der Anlieferung der Rheinlandhalle zu erreichen. D Ein möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel soll über den Ehrenfeldgür- tel beliefert werden. Die konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs ist grundsätzlich Teil des Baugenehmigungs- verfahrens. Daher kann die konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs in einem Angebotsbe- bauungsplan nicht festgesetzt werden. Es können im Bebauungsplan Festsetzungen zu Ein- und Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen erfolgen, z.B. Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt. 11. Platzgestaltung Eine Begrünung des Platzes ist vorstellbar, soweit sie städtebaulich passt. Es liegt noch keine Ent- wurfsplanung für den Platz vor. Festsetzungen zu Baumpflanzungen oder sonstigen Pflanzmaßnah- men können im Bebauungsplan erfolgen. In Abstimmung mit dem Eigentümer sollte ein ganzheitli- ches Freiraumkonzept für das Heliosgelände erarbeitet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0736/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.03.2020
- Erstellt
- 03.03.2020 14:21