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0736/2020

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bebauungsplan Heliosgelände

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.03.2020, TOP 6.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0736/2020 
Freigabedatum: 11.03.2020  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,  
betr.: Bebauungsplan Heliosgelände 
1.) Wann wird der Bebauungsplan bzw. das städtebauliche Planungskonzept zur weiteren Abstim-
mung in die politischen Gremien gegeben? 
 
2.) Konnten die am 8.6.2017 in einem von der BV 4 gefassten Beschluss formulierten Änderungen 
und Anregungen (AN/0873/2017) berücksichtigt werden? 
 
3.) Wenn nein, welche Punkte blieben unberücksichtigt und warum? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1.)  
Wie bereits in der Mitteilung 4220/2019 mitgeteilt, ist vorgesehen, den Vorgabenbeschluss in 2020 in 
die Bezirksvertretung Ehrenfeld und den Stadtentwicklungsausschuss einzubringen, wenn Klarheit 
über den Kulturbaustein besteht.  
 
Zu 2. und 3.)  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte am 12.06.2017 zum TOP 10.5.1 zur Beschlussvorlage Nr. 
4282/2016 zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Heliosgelände umfangreiche 
Anregungen beschlossen.  
 
Zu diesem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte die Verwaltung eine Stellungnahme für 
den Stadtentwicklungsausschuss verfasst (siehe Anlage 10 zu Vorlage 4282/2016). Darin wurde auf-
geführt, dass einige Punkte nicht bebauungsplanrelevant sind und daher im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens nicht berücksichtigt werden können. Dies betraf u.a. Beschlusspunkte zur Rad-
wegeführung, den Kiss-and-Ride-Stellplätzen und der Heliosstraße als Shared Space. Beim Be-
schlusspunkt Handelsflächen ist die Verwaltung an das Einzelhandel- und Zentrenkonzept von De-
zember 2013 gebunden, weswegen dieser nicht berücksichtigt werden kann.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte am 06.07.2017 den Beschluss gefasst, soweit die Stellung-
nahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht negativ ist (Anlage 10), 
die Belange der Bezirksvertretung im weiteren Verfahren zu prüfen.

2 
 
Geprüft wurden bzw. werden daher im Bebauungsplanverfahren ausschließlich die folgenden Punkte 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld: (Anmerkung: Beschlusspunkte in kursiv, Nummerierung bezieht sich 
auf damaligen Nummerierung des BV-Beschlusses) 
 
1. Radwegeführung 
Der Rad-Durchgangsverkehr soll nicht um das Gelände herum, sondern sicher über das Gelände 
geführt werden.  
Im Bebauungsplan wird ein entsprechendes Geh- und Fahrrecht festgesetzt. Der Punkt wird im weite-
ren Verfahren berücksichtigt.  
 
2. Öffentliche Durchfahrt/Stellplätze 
A Entfall der 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle  
Aus Sicht der Verwaltung ist weiterhin eine geringe Anzahl an oberirdischen Parkplätzen sinnvoll, 
inwieweit reduziert werden kann, wird bis zum Vorgabenschluss geklärt, auch unter Berücksichtigung 
der mietvertraglichen Verpflichtungen des Eigentümers.  
 
B Einzäunung des Schulhofs ist nicht nur "nicht erwünscht", sondern in jedem Fall zu vermeiden 
Die Durchwegung des Heliosgeländes wird erst nach Fertigstellung der benachbarten Baufelder mög-
lich sein. Bis dahin wird der Schulhof der Heliosschule zur Rheinlandhalle hin zur Verkehrssicherung 
temporär eine Einfriedung erhalten.  
 
C Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr wird weiterhin abgelehnt.  
Die Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehre ist mit dem Amt für Stadtentwicklung und 
den Heliosschulen abgeklärt. Es wird eine anlieferfreie Zeit zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr geben. 
Ein Verzicht auf eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr erscheint nicht möglich.  
Bei der Neuverhandlung der Mietverträge wird sich der Eigentümer bemühen, eine Neuorganisation 
der Anlieferung der Rheinlandhalle zu erreichen.  
 
D Ein möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel soll über den Ehrenfeldgür-
tel beliefert werden.  
Die konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs ist grundsätzlich Teil des Baugenehmigungs-
verfahrens. Daher kann die konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs in einem Angebotsbe-
bauungsplan nicht festgesetzt werden. Es können im Bebauungsplan Festsetzungen zu Ein- und 
Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen erfolgen, z.B. Bereiche ohne Ein- 
und Ausfahrt.  
 
11. Platzgestaltung 
Eine Begrünung des Platzes ist vorstellbar, soweit sie städtebaulich passt. Es liegt noch keine Ent-
wurfsplanung für den Platz vor. Festsetzungen zu Baumpflanzungen oder sonstigen Pflanzmaßnah-
men können im Bebauungsplan erfolgen. In Abstimmung mit dem Eigentümer sollte ein ganzheitli-
ches Freiraumkonzept für das Heliosgelände erarbeitet werden.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.5.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
0736/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.03.2020
Erstellt
03.03.2020 14:21