Mandari Insight

V/0471/2022

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 02.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 24.08.2022, TOP 10

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_Glossar

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1433 Zeichen

Anlage A zur V/0471/2022
Kurzüberblick
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die
Endergebnisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen
auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
vereinbarten Ziele.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine unmittelbare Relevanz.

Berichtsvorlage

15561 Zeichen

V/0471/2022
V/0471/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
BasisinformationendesJobcentersderStadtMünster
Beratungsfolge
24.08.2022 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagenturfür Arbeit veröffentlichtGrundsicherungsdatennach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser
Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung
gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene
Grundsicherungsdaten für den Berichtsmonat März 2022 vor.Um aktuellere Daten zur Verfügung
stellen zu können, werden die Daten für die Monate April bis Juni 2022 - sofern möglich -
entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten
undKennzahlenauchdieDatenzurZielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den
Daten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten
Monatenveröffentlichtwerden,abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
AktuellerDatenstandisthierderMonatJuni2022.
Jobcenter
03.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
FrauJürgensmeier
Telefon:492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

-2-
V/0471/2022
1. Strukturdaten,KennzahlenundErgänzungsgrößen
Geflüchtete aus der Ukraine haben seit dem 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Grundsicherung nach
dem Sozialgesetzbuch 2.1 Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des
Aufenthaltsgesetzes oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Der
Rechtskreiswechsel der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nach
dem SGB 2 führt zu einem Anstieg der Fallzahlen beim Jobcenter der Stadt Münster. Zu beachten ist
dabei,dassderÜbergangderukrainischenGeflüchtetenindasSGB 2nicht stichtagsbezogenzum 1.
Juni 2022 erfolgt ist, sondern - gemäß Paragraph 74 Absatz 5 SGB 2 - sukzessive über einen
Zeitraumvon drei Monatenbis zum 31. August 2022 durchgeführtwird. Darüber hinaus gelangen seit
dem 1. Juni 2022 auch ukrainische Geflüchtete direkt in den SGB 2-Leistungsbezug, ohne zuvor
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten zu haben. Es ist also davon
auszugehen, dass sich die Zahlen der ukrainischen Neukundinnen und –kunden und damit der
Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten insgesamt im Jobcenter der Stadt Münster, wie in
allenJobcenternbundesweit,indennächstenMonatenweitererhöhenwerden.
Im aktuellen Berichtsmonat Juni haben in Münster hochgerechnet 19.417 Personen in 9.733
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist ein
Rückgang um 606 Bedarfsgemeinschaften und 1.280 Personen zum Vorjahresmonat. Im Vergleich
zum Vormonat sind die Zahlen allerdings um 277 Personen beziehungsweise 139
Bedarfsgemeinschaftenangestiegen.
13.069 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im Juni beim Jobcenter der Stadt Münster
gemeldet, davon waren 50,2 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigen ist, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus
der Ukraine, deutlich gestiegen. Auch der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
ausländischer Staatsangehörigkeit hat einen Aufwuchs zu verzeichnen, von 36,6 Prozent im Juni
2021auf37,5ProzentimJuni2022.
Die Zahl der 15 bis 24-jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden verbleibt im zweiten Quartal
2022 auf einem konstanten und vergleichsweise niedrigen Niveau, knapp 10 Prozent unter den
Vorjahreswerten. Dem entgegen stehen die älteren Leistungsbeziehendenab 55 Jahren. Gegenüber
demVorjahrhatsichihrBestandum0,7Prozenterhöht.
1 Siehe„GesetzzurRegelungeinesSofortzuschlagesundeinerEinmalzahlungindensozialenMindestsicherungssystemensowiezur
ÄnderungdesFinanzausgleichsgesetzesundweitererGesetze“vom23.Mai2022.

-3-
V/0471/2022
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres hat das Jobcenter der Stadt Münster 25,69 Millionen Euro
für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleichzum Vorjahreszeitraumist dies ein
Rückgang um 5,2 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunftund Heizung haben
sich die Ausgaben um 4,4 Prozent auf 27,12 Millionen reduziert. Diese Entwicklungen verlaufen
parallelzuderverringertenZahlderBedarfsgemeinschaften.
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Rechtskreisübergreifend ist die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2022 im Vergleich zum Vormonat
gestiegen. Die Arbeitslosenquote wächst um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent (siehe Abbildung 3).
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist in Münster nur geringfügig auf den Zugang der aus der Ukraine
geflüchteten Personen zurückzuführen. Vielmehr liegt der saisontypische Anstieg im Zugang von
Jugendlichen begründet, die sich nach der Beendigung einer schulischen oder betrieblichen
Ausbildung bis zum Beginn einer Anschlussbeschäftigung vorrübergehend (vorrangig im Rechtskreis
SGB3)arbeitslosmelden.

-4-
V/0471/2022
Mit knapp 5.000 Arbeitslosen verbleibt die Zahl der arbeitslosen Personen im SGB 2 im zweiten
Quartal2022aufeinemweiterhingeringenNiveau.ImVergleichzum Vorjahresmonatliegt imJuni ein
Rückgang um mehr als 10 Prozent vor. Männer und Frauen konnten in etwa zu gleichen Teilenvon
dem Rückgang der Arbeitslosigkeit profitieren. Im Rechtskreis SGB 2 verbleibt die Arbeitslosenquote
wie im Vormonat bei 2,8 Prozent. Durch die Überführung der Geflüchteten aus der Ukraine in den
Rechtskreis des SGB 2 wird aber im dritten Quartal mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen
beziehungsweisederArbeitslosenquotegerechnet.
Die Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 2 konnte weiter gesenkt werden. Mit 1,5 Prozent liegt
dieArbeitslosenquoteder15bis24-Jährigenum0,5ProzentpunkteunterdemVorjahreswert.
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im ersten Quartal 2022 waren durchschnittlich rund 100 Personen von mindestens einer Sanktion
betroffen (siehe Abbildung 4). Damit hat sich die Zahl der sanktionierten Personen gegenüber dem
Vorjahreszeitraumerhöht, sie liegt aber weiterhin deutlich unter dem Niveau vor Beginn der Corona-
Pandemie. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2019 waren durchschnittlich 233 erwerbsfähige
HilfebedürftigemitmindestenseinerSanktionbeimJobcenterderStadtMünstergemeldet.
Die Sanktionsquote liegt in Münster im März 2022 mit 0,8 Prozent weiterhin unter den
Sanktionsquoten des Bundes (1,4 Prozent) und des Landes Nordrhein-Westfalen (1,1 Prozent). Die
Höhe der Leistungskürzung betrug im März durchschnittlich 69,85 Euro. In Nordrhein-Westfalen und
imBundliegtderKürzungsbetragmit81,96Eurobeziehungsweise87,29Eurodeutlichdarüber.

-5-
V/0471/2022
Zum 01.07.2022 ist das elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das
sogenannte Sanktionsmoratorium, in Kraft getreten. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung
für Arbeitsuchende werden damit befristet für die Dauer eines Jahres ausgesetzt. Im Zeitraum des
Moratoriums dürfen die Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der
Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen
Grund nicht zu vereinbarten Terminenerscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen
nach sich ziehen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen dürfen die Jobcenter die Leistung um
maximalzehnProzentdesmaßgebendenRegelbedarfsmindern.
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im ersten Quartal 2022 wurden insgesamt 176 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit
eingeleitet (siehe Abbildung 5). Insgesamt 22 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die
Höhe des Bußgeldes betrug in rund 41 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, 23 Prozent der
Bescheide beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und weitere 36 Prozent der Bescheide enthielten ein
Bußgeldvonmehrals500Euro.
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster

-6-
V/0471/2022
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums2 neu strukturiert. Das
Angebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! –
Impulse für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch
die Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Juni 2022
dargestellt. In Summe sind 29 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren
knapp 80 Prozent Frauen. Insgesamt 93 Personen haben im Jahr 2022 bislang an einem Angebot
des Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmendenliegt hier bei
rund70Prozent(sieheAbbildung6).
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung
2 DasPerspektivzentrumistseit2015einhauseigener,nachAZAV(Akkreditierungs-undZulassungsverordnungArbeitsförderung)
zertifizierterBildungsanbieterimJobcenterderStadtMünster.DieAngebote"ImpulsefürErwerbsarbeit"und„Jetztich!–Impulsefür
Alleinerziehende“bietenerwerbsfähigenLeistungsberechtigtenab25JahrenniedrigschwelligeindividuelleBeratungsangebote,
überwiegendimEinzelcoaching.

-7-
V/0471/2022
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T-0
überprüft,dasheißt,dieErgebnissesetzensichwiefolgtzusammen:
 Dezember:DatenstandT-0(=DatenohneWartezeit)
 November:DatenstandT-1(=DatenmiteinemMonatWartezeit)
 Oktober:DatenstandT-2(=DatenmitzweiMonatenWartezeit)
 Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sinddamitfestgeschrieben)
DaDatenmituntererfassterWartezeit(DatenständeT-0bisT-2)jedochnichtveröffentlicht
werdendürfen,werdendieseDaten–wieeingangserläutert–hochgerechnetundalsPrognose
ausgewiesen.Esistnichtauszuschließen,dassdieseDatenamJahresendevonder
tatsächlichenZielnachhaltungzwischendemLandNRWundderStadtMünsteringeringem
Maßeabweichen.
a) Integrationen
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde für
das Jahr 2022 eine Steigerung der Anzahl der Integrationen um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr
vereinbart. Der daraus resultierende Sollwert beläuft sich auf 2.997 Integrationen zum Jahresende
(sieheAbbildung7).
Mit prognostizierten 1.255 erfolgreichen Integrationen konnte der unterjährige Sollwert im ersten
Halbjahr2022um104Integrationenübertroffenwerden.
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2022 eine Erhöhung
gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent vor. Der Jahreszielwert beträgt somit 21,8 Prozent (siehe
Abbildung 8). Die für den Monat Juni 2022 hochgerechnete Integrationsquote beläuft sich auf 9,6
Prozentundliegtdamitum1,3ProzentpunkteüberdemunterjährigenZielwert.

-8-
V/0471/2022
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den
letzten Jahren besonders in den Fokus gerückt. Seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel ist erreicht, wenn sich der Abstand
zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 0,1
Prozentpunkte verringert und am Jahresende maximal 10,0 Prozentpunkte beträgt (siehe Abbildung
9).
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im Juni 2022 auf 11,9Prozent, die der
Frauen auf 7,3 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Männer
beträgtsomit4,6Prozentpunkte.DerunterjährigeSollwertwurdeerreicht.
Abbildung 9: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt

-9-
V/0471/2022
b) Langzeitleistungsbezug
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Berichtsmonat
Juni hochgerechnet bei 9.114Personen (siehe Abbildung 10). Langzeitleistungsbezug liegt vor,wenn
innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen
wurden. Mit dem Land NRW wurde ein um mindestens 0,2 Prozent geringerer Bestand im
Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 9.242
Langzeitleistungsbeziehenden errechnet. Der Sollwert wurde um 166 Langzeitleistungsbeziehende
unterschritten.
Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der
Zielvereinbarung eine Steigerung des Vorjahreswertes um mindestens 2,4 Prozent festgeschrieben.
DerJahressollwertbeträgtsomit1.457Integrationen(sieheAbbildung11).BiseinschließlichJunisind
hochgerechnet 648 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der unterjährige Sollwert
wurdeum164Integrationenüberschritten.

-10-
V/0471/2022
Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
FazitundAusblick:
Auch für das Jahr 2022 hat das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Land NRW ambitionierte Ziele
unddamiteineweitereSteigerungderzuerreichendenJahresendwertegegenüber2021vereinbart.
Der Blick auf die Zielerreichung zeigt, dass bis zum Berichtsmonat Juni alle unterjährigen Zielwerte
erreicht oder sogar deutlich übertroffen wurden. Die Zahl der Arbeitslosen konnte im Vergleich zum
Vorjahr deutlich verringert und die bereits geringe Jugendarbeitslosenquote konnte dabei nochmals
von2,0Prozent(Juni2021)auf1,5Prozent(Juni2022)reduziertwerden.
Der Ausblick in die zweite Jahreshälfte ist bestimmt durch die Übernahme der aus der Ukraine
Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB 2. Die Bearbeitung der Neuanträge und Betreuung der
Leistungsberechtigten beansprucht hohe Personalkapazitäten. Der Rechtskreiswechsel wird eine
Erhöhung der Fallzahlen mit sich bringen. Ob und in wie weit dadurch auch Auswirkungen auf die
Zielerreichungentstehen,kannderzeitnochnichtabgesehenwerden.
In Deutschland hat sich die Wirtschaft im ersten Halbjahr 2022 zunehmend von den Auswirkungen
der Corona-Pandemie erholt. Allerdings bremsen die anhaltenden Lieferengpässe, der Krieg in der
UkraineunddiedamitverbundenenUnsicherheiteninderEnergieversorgungsowiediehoheInflation
die wirtschaftliche Erholung aus. Der Anstieg der Beschäftigung setzt sich verlangsamt fort. Die
Arbeitslosigkeit steigt durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten in den
Rechtskreis des SGB 2 bundesweit an. Der Bestand an gemeldeten offenen Stellen sinkt erstmals
seit Monaten leicht und auch der Zugang neu gemeldeter Stellen ist rückläufig. Das IAB-
Arbeitsmarktbarometergehtzurückauf102,9Punkte.
Die ifo-Konjunkturprognose sieht für das Jahr 2022 eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um
2,5 Prozent und für das Jahr 2023 um 3,7 Prozent voraus. Die Inflationsrate wird im laufenden Jahr
voraussichtlich bei 6,8 Prozent liegen. Das ifo-Institut erwartet für das zweite Halbjahr ein
allmähliches Nachlassen der Lieferengpässe und Sinken der Rohstoffpreise. Durch eine weiterhin
guteAuftragslagebeiIndustrieundHandwerkwirddieKonjunkturvorangetrieben.

-11-
V/0471/2022
InVertretung
gez.
CorneliaWilkens
Stadträtin
Anlagen:
AnlageA
Glossar

Anlage_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (1)

24.08.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0471/2022
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2022
Erstellt
02.08.2022 14:02