V/0471/2022
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0471/2022 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die Endergebnisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Berichtsvorlage
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V/0471/2022 V/0471/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft BasisinformationendesJobcentersderStadtMünster Beratungsfolge 24.08.2022 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund Arbeitsförderung Bericht Bericht: Die Bundesagenturfür Arbeit veröffentlichtGrundsicherungsdatennach dem SGB 2 grundsätzlich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsicherungsdaten für den Berichtsmonat März 2022 vor.Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu können, werden die Daten für die Monate April bis Juni 2022 - sofern möglich - entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten undKennzahlenauchdieDatenzurZielerreichung. Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Daten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Monatenveröffentlichtwerden,abweichen. Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. AktuellerDatenstandisthierderMonatJuni2022. Jobcenter 03.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: FrauJürgensmeier Telefon:492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de -2- V/0471/2022 1. Strukturdaten,KennzahlenundErgänzungsgrößen Geflüchtete aus der Ukraine haben seit dem 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch 2.1 Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Der Rechtskreiswechsel der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nach dem SGB 2 führt zu einem Anstieg der Fallzahlen beim Jobcenter der Stadt Münster. Zu beachten ist dabei,dassderÜbergangderukrainischenGeflüchtetenindasSGB 2nicht stichtagsbezogenzum 1. Juni 2022 erfolgt ist, sondern - gemäß Paragraph 74 Absatz 5 SGB 2 - sukzessive über einen Zeitraumvon drei Monatenbis zum 31. August 2022 durchgeführtwird. Darüber hinaus gelangen seit dem 1. Juni 2022 auch ukrainische Geflüchtete direkt in den SGB 2-Leistungsbezug, ohne zuvor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten zu haben. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Zahlen der ukrainischen Neukundinnen und –kunden und damit der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten insgesamt im Jobcenter der Stadt Münster, wie in allenJobcenternbundesweit,indennächstenMonatenweitererhöhenwerden. Im aktuellen Berichtsmonat Juni haben in Münster hochgerechnet 19.417 Personen in 9.733 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist ein Rückgang um 606 Bedarfsgemeinschaften und 1.280 Personen zum Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Vormonat sind die Zahlen allerdings um 277 Personen beziehungsweise 139 Bedarfsgemeinschaftenangestiegen. 13.069 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im Juni beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet, davon waren 50,2 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigen ist, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus der Ukraine, deutlich gestiegen. Auch der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat einen Aufwuchs zu verzeichnen, von 36,6 Prozent im Juni 2021auf37,5ProzentimJuni2022. Die Zahl der 15 bis 24-jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden verbleibt im zweiten Quartal 2022 auf einem konstanten und vergleichsweise niedrigen Niveau, knapp 10 Prozent unter den Vorjahreswerten. Dem entgegen stehen die älteren Leistungsbeziehendenab 55 Jahren. Gegenüber demVorjahrhatsichihrBestandum0,7Prozenterhöht. 1 Siehe„GesetzzurRegelungeinesSofortzuschlagesundeinerEinmalzahlungindensozialenMindestsicherungssystemensowiezur ÄnderungdesFinanzausgleichsgesetzesundweitererGesetze“vom23.Mai2022. -3- V/0471/2022 Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres hat das Jobcenter der Stadt Münster 25,69 Millionen Euro für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleichzum Vorjahreszeitraumist dies ein Rückgang um 5,2 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunftund Heizung haben sich die Ausgaben um 4,4 Prozent auf 27,12 Millionen reduziert. Diese Entwicklungen verlaufen parallelzuderverringertenZahlderBedarfsgemeinschaften. Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster Rechtskreisübergreifend ist die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2022 im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Die Arbeitslosenquote wächst um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent (siehe Abbildung 3). Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist in Münster nur geringfügig auf den Zugang der aus der Ukraine geflüchteten Personen zurückzuführen. Vielmehr liegt der saisontypische Anstieg im Zugang von Jugendlichen begründet, die sich nach der Beendigung einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung bis zum Beginn einer Anschlussbeschäftigung vorrübergehend (vorrangig im Rechtskreis SGB3)arbeitslosmelden. -4- V/0471/2022 Mit knapp 5.000 Arbeitslosen verbleibt die Zahl der arbeitslosen Personen im SGB 2 im zweiten Quartal2022aufeinemweiterhingeringenNiveau.ImVergleichzum Vorjahresmonatliegt imJuni ein Rückgang um mehr als 10 Prozent vor. Männer und Frauen konnten in etwa zu gleichen Teilenvon dem Rückgang der Arbeitslosigkeit profitieren. Im Rechtskreis SGB 2 verbleibt die Arbeitslosenquote wie im Vormonat bei 2,8 Prozent. Durch die Überführung der Geflüchteten aus der Ukraine in den Rechtskreis des SGB 2 wird aber im dritten Quartal mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen beziehungsweisederArbeitslosenquotegerechnet. Die Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 2 konnte weiter gesenkt werden. Mit 1,5 Prozent liegt dieArbeitslosenquoteder15bis24-Jährigenum0,5ProzentpunkteunterdemVorjahreswert. Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit Im ersten Quartal 2022 waren durchschnittlich rund 100 Personen von mindestens einer Sanktion betroffen (siehe Abbildung 4). Damit hat sich die Zahl der sanktionierten Personen gegenüber dem Vorjahreszeitraumerhöht, sie liegt aber weiterhin deutlich unter dem Niveau vor Beginn der Corona- Pandemie. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2019 waren durchschnittlich 233 erwerbsfähige HilfebedürftigemitmindestenseinerSanktionbeimJobcenterderStadtMünstergemeldet. Die Sanktionsquote liegt in Münster im März 2022 mit 0,8 Prozent weiterhin unter den Sanktionsquoten des Bundes (1,4 Prozent) und des Landes Nordrhein-Westfalen (1,1 Prozent). Die Höhe der Leistungskürzung betrug im März durchschnittlich 69,85 Euro. In Nordrhein-Westfalen und imBundliegtderKürzungsbetragmit81,96Eurobeziehungsweise87,29Eurodeutlichdarüber. -5- V/0471/2022 Zum 01.07.2022 ist das elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das sogenannte Sanktionsmoratorium, in Kraft getreten. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden damit befristet für die Dauer eines Jahres ausgesetzt. Im Zeitraum des Moratoriums dürfen die Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminenerscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen dürfen die Jobcenter die Leistung um maximalzehnProzentdesmaßgebendenRegelbedarfsmindern. Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit Im ersten Quartal 2022 wurden insgesamt 176 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet (siehe Abbildung 5). Insgesamt 22 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die Höhe des Bußgeldes betrug in rund 41 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, 23 Prozent der Bescheide beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und weitere 36 Prozent der Bescheide enthielten ein Bußgeldvonmehrals500Euro. Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster -6- V/0471/2022 Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums2 neu strukturiert. Das Angebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Juni 2022 dargestellt. In Summe sind 29 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren knapp 80 Prozent Frauen. Insgesamt 93 Personen haben im Jahr 2022 bislang an einem Angebot des Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmendenliegt hier bei rund70Prozent(sieheAbbildung6). Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 2. Zielerreichung 2 DasPerspektivzentrumistseit2015einhauseigener,nachAZAV(Akkreditierungs-undZulassungsverordnungArbeitsförderung) zertifizierterBildungsanbieterimJobcenterderStadtMünster.DieAngebote"ImpulsefürErwerbsarbeit"und„Jetztich!–Impulsefür Alleinerziehende“bietenerwerbsfähigenLeistungsberechtigtenab25JahrenniedrigschwelligeindividuelleBeratungsangebote, überwiegendimEinzelcoaching. -7- V/0471/2022 Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T-0 überprüft,dasheißt,dieErgebnissesetzensichwiefolgtzusammen: Dezember:DatenstandT-0(=DatenohneWartezeit) November:DatenstandT-1(=DatenmiteinemMonatWartezeit) Oktober:DatenstandT-2(=DatenmitzweiMonatenWartezeit) Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten sinddamitfestgeschrieben) DaDatenmituntererfassterWartezeit(DatenständeT-0bisT-2)jedochnichtveröffentlicht werdendürfen,werdendieseDaten–wieeingangserläutert–hochgerechnetundalsPrognose ausgewiesen.Esistnichtauszuschließen,dassdieseDatenamJahresendevonder tatsächlichenZielnachhaltungzwischendemLandNRWundderStadtMünsteringeringem Maßeabweichen. a) Integrationen Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde für das Jahr 2022 eine Steigerung der Anzahl der Integrationen um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr vereinbart. Der daraus resultierende Sollwert beläuft sich auf 2.997 Integrationen zum Jahresende (sieheAbbildung7). Mit prognostizierten 1.255 erfolgreichen Integrationen konnte der unterjährige Sollwert im ersten Halbjahr2022um104Integrationenübertroffenwerden. Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2022 eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent vor. Der Jahreszielwert beträgt somit 21,8 Prozent (siehe Abbildung 8). Die für den Monat Juni 2022 hochgerechnete Integrationsquote beläuft sich auf 9,6 Prozentundliegtdamitum1,3ProzentpunkteüberdemunterjährigenZielwert. -8- V/0471/2022 Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letzten Jahren besonders in den Fokus gerückt. Seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel ist erreicht, wenn sich der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte verringert und am Jahresende maximal 10,0 Prozentpunkte beträgt (siehe Abbildung 9). Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im Juni 2022 auf 11,9Prozent, die der Frauen auf 7,3 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Männer beträgtsomit4,6Prozentpunkte.DerunterjährigeSollwertwurdeerreicht. Abbildung 9: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt -9- V/0471/2022 b) Langzeitleistungsbezug Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Berichtsmonat Juni hochgerechnet bei 9.114Personen (siehe Abbildung 10). Langzeitleistungsbezug liegt vor,wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen wurden. Mit dem Land NRW wurde ein um mindestens 0,2 Prozent geringerer Bestand im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 9.242 Langzeitleistungsbeziehenden errechnet. Der Sollwert wurde um 166 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten. Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielvereinbarung eine Steigerung des Vorjahreswertes um mindestens 2,4 Prozent festgeschrieben. DerJahressollwertbeträgtsomit1.457Integrationen(sieheAbbildung11).BiseinschließlichJunisind hochgerechnet 648 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der unterjährige Sollwert wurdeum164Integrationenüberschritten. -10- V/0471/2022 Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt FazitundAusblick: Auch für das Jahr 2022 hat das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Land NRW ambitionierte Ziele unddamiteineweitereSteigerungderzuerreichendenJahresendwertegegenüber2021vereinbart. Der Blick auf die Zielerreichung zeigt, dass bis zum Berichtsmonat Juni alle unterjährigen Zielwerte erreicht oder sogar deutlich übertroffen wurden. Die Zahl der Arbeitslosen konnte im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert und die bereits geringe Jugendarbeitslosenquote konnte dabei nochmals von2,0Prozent(Juni2021)auf1,5Prozent(Juni2022)reduziertwerden. Der Ausblick in die zweite Jahreshälfte ist bestimmt durch die Übernahme der aus der Ukraine Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB 2. Die Bearbeitung der Neuanträge und Betreuung der Leistungsberechtigten beansprucht hohe Personalkapazitäten. Der Rechtskreiswechsel wird eine Erhöhung der Fallzahlen mit sich bringen. Ob und in wie weit dadurch auch Auswirkungen auf die Zielerreichungentstehen,kannderzeitnochnichtabgesehenwerden. In Deutschland hat sich die Wirtschaft im ersten Halbjahr 2022 zunehmend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt. Allerdings bremsen die anhaltenden Lieferengpässe, der Krieg in der UkraineunddiedamitverbundenenUnsicherheiteninderEnergieversorgungsowiediehoheInflation die wirtschaftliche Erholung aus. Der Anstieg der Beschäftigung setzt sich verlangsamt fort. Die Arbeitslosigkeit steigt durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB 2 bundesweit an. Der Bestand an gemeldeten offenen Stellen sinkt erstmals seit Monaten leicht und auch der Zugang neu gemeldeter Stellen ist rückläufig. Das IAB- Arbeitsmarktbarometergehtzurückauf102,9Punkte. Die ifo-Konjunkturprognose sieht für das Jahr 2022 eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 2,5 Prozent und für das Jahr 2023 um 3,7 Prozent voraus. Die Inflationsrate wird im laufenden Jahr voraussichtlich bei 6,8 Prozent liegen. Das ifo-Institut erwartet für das zweite Halbjahr ein allmähliches Nachlassen der Lieferengpässe und Sinken der Rohstoffpreise. Durch eine weiterhin guteAuftragslagebeiIndustrieundHandwerkwirddieKonjunkturvorangetrieben. -11- V/0471/2022 InVertretung gez. CorneliaWilkens Stadträtin Anlagen: AnlageA Glossar
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Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0471/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.08.2022
- Erstellt
- 02.08.2022 14:02