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2467/2017

Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler

Beschlussvorlage Ausschuss 07.09.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 21.09.2017, TOP 10.5

Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0

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Anlage 1

353 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des  Bebauungsplanes DamianswegLQ.|OQ9RONKRYHQ:HLOHU
0 10050 200300 Meter

Anlage 2

16813 Zeichen

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A N L A G E  2  
   Wirt2467-2017Az1Sb 
 
Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept 
Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler 
  
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. Um der ansässi-
gen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die 
Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und, in Anbetracht der aktuellen Situation, dringliches 
Ziel der Stadtentwicklung.  
 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Volkhoven/ Weiler (Stadtbezirk Chorweiler) und stellt sich 
im Bestand überwiegend als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar. Im Flächennutzungsplan 
(FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.  
 
Die GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, Josef-Lammerting-Allee 20 – 22, beabsichtigt gemeinsam 
mit der Dornieden Gruppe bestehend aus der Vista Reihenhaus GmbH & Co. KG und der Dornie-
den Generalbau GmbH mit Sitz in Mönchengladbach, Karstraße 70, die Fläche aufzukaufen und 
zu Wohnbauland zu entwickeln. Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes erforderlich. 
 
1.2 Ziel der Planung  
 
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Umsetzung eines Neubaugebietes mit circa 400 Wohneinheiten geschaffen werden. Es soll 
eine städtebaulich und freiraumplanerisch qualitätvolle Bebauung bei einer gleichzeitig guten Aus-
nutzung des Grundstückes sichergestellt werden.  
 
Für den südlichen Abschnitt ist eine Mehrfamilienhausbebauung durch die GAG Immobilien AG 
vorgesehen. Der nördliche Abschnitt soll durch die Dornieden Gruppe mit Einfamilienhäusern be-
baut werden. Im Norden soll das Plangebiet durch eine Ortsrandeingrünung abgeschlossen wer-
den.  
 
Im Vorfeld wurde durch die GAG Immobilien AG und die Dornieden Gruppe in Abstimmung mit der 
Stadt Köln eine Mehrfachbeauftragung mit sechs Planungsgemeinschaften aus Architekten/ Stadt-
planern und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Als Siegerentwurf ging das durch die Büros Mo-
lestina (Architektur) und FSWLA (Landschaftsarchitektur) erarbeitete Konzept hervor. Dieses bildet 
die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes.  
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet  
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von 6,3 ha auf und umfasst die Flurstücke 37, 38, 1019, 
1024 sowie Teile der Flurstücke 987, 1018, 1023, 1037, 1276 der Gemarkung Worringen, Flur 46.  
Die Fläche wird begrenzt durch: 
 
• die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen im Norden 
• den Damiansweg im Westen 
• die Mercatorstraße im Osten  
• die Merianstraße im Süden

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2.2 Vorhandene Struktur, Bebauung, Begrünung 
 
Das Plangebiet weist ein flaches Gelände auf und ist vorwiegend durch eine landwirtschaftliche 
Nutzung geprägt. Im südlichen Teil der Fläche befindet sich eine extensiv bewirtschaftete Wiese 
auf der zum Teil Pferdehaltung betrieben wird. Auf mittlerer Höhe wird das Plangebiet durch den 
Pleißensteig (asphaltierter Feldweg) durchlaufen. Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich 
ein Grünstreifen mit zum Teil schutzwürdigem Laubbaumbestand.  
 
2.3 Umgebung 
 
Nördlich des Plangebietes schließen weitläufige zumeist landwirtschaftlich genutzte Freiflächen an.  
 
Westlich des Damiansweges befindet sich ein Wohngebiet mit überwiegend dörflichem Charakter. 
Hinsichtlich der Bauweise und der Baualtersklassen ist diese Siedlung sehr heterogen ausgebildet. 
Neben einigen drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern befinden sich hier vorwiegend 
Hausgruppen und Doppelhäuser sowie einige freistehende Einfamilienhäuser. Charakteristisch für 
die Siedlung ist die Ausbildung mehrerer kleinerer Plätze und Höfe. Der an den Damiansweg an-
grenzende Georgshof steht seit 1984 unter Denkmalschutz.  
 
Östlich der Mercatorstraße sind ein Lebensmitteldiscounter (Lidl) und zwei Getränkemärkte ange-
siedelt. Südöstlich der Kreuzung Merianstraße/ Mercatorstraße befindet sich der Olof-Palme-Park. 
Hieran schließt die Großwohnsiedlung Köln-Chorweiler an.  
 
Der Bereich südlich der Merianstraße ist durch einzelne Großbauten geprägt. Unter anderem sind 
hier ein Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung und das Bundesamt für Verfassungsschutz 
angesiedelt.  
 
Neben den beschriebenen angrenzenden Einkaufsmöglichkeiten befindet sich in einer fußläufigen 
Entfernung von knapp 1 km in südöstlicher Richtung das Bezirkszentrum von Köln-Chorweiler mit 
zahlreichen Einzelhandels- und Dienstleitungsbetrieben des kurz- und mittelfristigen Bedarfs.  
 
2.4 Erschließung 
 
Das Plangebiet kann über den westlich verlaufenden Damiansweg erschlossen werden. Über die 
beiden Hauptstraßen Merianstraße und Mercatorstraße besteht eine gute Anbindung an das regi-
onale und überregionale Straßenverkehrsnetz. Die nahe gelegenen Bundesautobahnen A 57 und 
A 1 sind in wenigen Fahrminuten erreichbar.  
 
Die S-Bahn-Haltestelle Köln-Chorweiler Nord befindet sich in einer fußläufigen Entfernung von 
rund 700 m. Die S-Bahn-Station Köln-Chorweiler liegt rund 1 km Fußweg vom Plangebiet entfernt. 
Von beiden Haltepunkten verkehren im 20-Minuten-Takt Züge der Linie S11 in Richtung Bergisch 
Gladbach und Düsseldorf Flughafen. Die Fahrzeit zum Kölner Hbf beträgt ab Köln-Chorweiler Nord 
19 min. Weiterhin befindet sich rund 250 m westlich des Damiansweges eins Bushaltestelle. Von 
hieraus verkehren jeweils stündlich Busse der Linie 120 in Richtung Pulheim.  
 
2.5 Planungsrechtliche Situation 
 
Für den Bereich des Plangebietes besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Planungsrechtlich 
ist die Fläche aktuell dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

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3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan  
 
Im Regionalplan ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Aus-
weisung von Wohnbauland in diesem Bereich ist somit konform mit den Zielen der Regional- und 
Landesplanung. 
 
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet nahezu vollständig als Wohnbaufläche dargestellt. Ein-
zige Ausnahme bildet ein Streifen im Norden des Plangebietes, der als Fläche für die Landwirt-
schaft dargestellt ist. Die Planungen sehen für den Übergang zwischen Wohnbebauung und land-
wirtschaftlicher Fläche eine Ortsrandeingrünung vor. Demnach ist festzustellen, dass die Aufstel-
lung des Bebauungsplanes dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht wird.  
 
3.3 Landschaftsplan 
 
An der nördlichen Grenze des Plangebietes kommt es zu einer geringfügigen Überlagerung der im 
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche mit dem Geltungsbereich des Landschaftspla-
nes. Somit ragt auch der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes geringfügig in 
den Geltungsbereich des Landschaftsplanes hinein. Gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW treten für 
diesen Bereich die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes 
mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft.  
 
Der nördlich an das Plangebiet angrenzende Freiraum ist im Landschaftsplan als Landschafts-
schutzgebiet 5 „Freiraum und Grünverbindungen um Blumenberg, Chorweiler und Seeberg bis 
Esch“ festgesetzt.  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes steht den Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht ent-
gegen.  
 
3.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von 
rund 52.000 Wohnungen basierte auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. 
 
In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 
Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da-
nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen 
sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu 
entnehmen. Mit der vorliegenden Planung von circa 400 Wohneinheiten wird ein Beitrag zur De-
ckung des Wohnungsbedarfs im Kölner Stadtgebiet geleistet. 
 
3.5 Kooperatives Baulandmodell 
 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als 
Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Plan-
begünstigten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es 
einen wichtigen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats 
der Stadt Köln vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells beschlossen und am 
10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes 
soll die Umsetzung von circa 260 Mehrfamilienwohneinheiten und circa 130 Einfamilienhäuser er-

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möglicht werden, sodass die Voraussetzungen für die Anwendungen des Kooperativen Baulande-
modells in seiner fortgeschriebenen Fassung gegeben sind.  
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Gemäß des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 
ist der Planbegünstigte demnach verpflichtet, 30 % der Geschossfläche Wohnen für öffentlich ge-
förderten Wohnungsbau vorzusehen. 
 
Soziale Infrastruktur 
Des Weiteren ist der durch die Planung resultierende Mehrbedarf an Kindertageseinrichtungen 
vom Planbegünstigten entweder durch Errichtung einer entsprechenden Kindertageseinrichtung 
oder eines gleichwertigen Angebots zu decken. Alternativ bestehen die Möglichkeiten, eine nach 
den Vorgaben der Stadt Köln geeignete Teilfläche innerhalb des Plangebietes für die künftige Kin-
dertageseinrichtung an die Stadt abzutreten oder die Ablösesumme für die Herstellungs- und 
Grundstückskosten an die Stadt auszuzahlen.  
 
Im Bereich der öffentlichen Grünflächen ist der entsprechende Mehrbedarf entweder durch Errich-
tung einer öffentlichen Grünanlage nach den Vorgaben der Stadt Köln zu decken oder ein entspre-
chender Ablösebetrag zu zahlen. Darüber hinaus ist der Planbegünstigte verpflichtet, den durch 
die Planung entstandenen Mehrbedarf an Spielplätzen nach den Vorgaben der Stadt Köln zu er-
richten, sofern der Bedarf nicht gedeckt werden kann.  
 
Anwendungszustimmung 
Der Planbegünstigte hat sich für die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ausgespro-
chen. Die Anwendungszustimmung, die als zwingender Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses 
unterzeichnet vom Planbegünstigten vorliegen muss, wird in diesem Fall gemeinsam mit der Pla-
nungsvereinbarung im Nachgang des Aufstellungsbeschlusses unterzeichnet. Grund für die ab-
weichende Vorgehensweise ist der noch nicht vollständig abgeschlossene Grundstückserwerb.  
 
4. Städtebauliches Planungskonzept 
 
4.1 Gliederung des Plangebietes 
 
Das städtebauliche Konzept sieht entsprechend der Vorgaben aus der Mehrfachbeauftragung eine 
Zweiteilung des Gebietes vor. Im südlichen Teil ist eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen, 
im nördlichen Abschnitt entsteht eine Einfamilienhausbebauung mit unterschiedlichen Haustypen. 
Der Anteil an der Bruttogrundfläche liegt für beide Abschnitte bei rund 50 %, wobei rund 260 
Wohneinheiten in den Geschosswohnungsbauten und 130 Einfamilienhäuser entstehen sollen. Im 
Norden wird das Gebiet durch einen Grünstreifen als Ortsrandeingrünung gefasst. Eine begrünte 
Freiraumachse durchläuft das Gebiet in nord-südlicher Richtung. Eine viergruppige Kita ist am 
Damiansweg unmittelbar gegenüber dem Georgshof vorgesehen.  
 
4.2 Anordnung der Wohngebäude 
 
In Bezug auf die städtebauliche Struktur werden die hofartigen Anordnungen der Wohngebäude 
westlich des Plangebietes aufgegriffen. Die Errichtung der Mehrfamilienhäuser erfolgt zumeist in 
dreiseitig geschlossenen drei- bis fünfgeschossigen Blöcken, die aus mehreren 3- bzw. 4-
Spännern gebildet werden. Diese bilden Richtung Süden einen klaren Abschluss des Baugebietes 
und eine Abschirmung gegen die von der Merianstraße ausgehende Lärmeinwirkung. Die offene 
Seite der Blöcke ist jeweils zum Endpunkt der zentralen Freiraumachse ausgerichtet.  
 
Die Einfamilienhäuser in Form von Reihenhäusern und Doppelhaushälften werden zu Hofstruktu-
ren zusammengefasst, von denen jeweils eine Seite an die Freiraumachse grenzt. Als städtebauli-
che Besonderheit entstehen auf diese Weise verkehrsfreie grüne Räume mit Hauseingängen. Den 
nördlichen Abschluss der Wohnbebauung bildet eine Gebäudereihe mit architektonisch hervorste-
chenden Stadthäusern.

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4.3 Freiflächen und öffentliche Einrichtungen 
 
Als prägendes städtebauliches Element verbindet und erschließt die zentrale Freiraumachse die 
einzelnen Wohnblöcke und -höfe und schafft eine abwechslungsreiche Spiel- und Freizeitland-
schaft. Neben Spielbereichen für ältere Kinder bietet der südliche Bereich der Freiraumachse Platz 
für ein Multifunktionsfeld mit Fallschutzbelag. Mit Ausnahme einer notwendigen Querung für die 
Zufahrt in das Plangebiet wird die Freiraumachse vollständig vom Pkw-Verkehr freigehalten.  
 
Ein weiterer städtebaulicher Akzent entsteht durch die Schaffung eines Quartierplatzes zwischen 
dem denkmalgeschützten Georgshof und der neu zu schaffenden Kita. Von hier aus besteht eine 
direkte Blickbeziehung zur alten Kapelle im westlich angrenzenden Wohngebiet. Das städtebauli-
che Konzept sieht an dieser Stelle die Ansiedlung eines neuen Cafés/ Kiosks vor. Die Kita wird als 
L-förmiger Bau errichtet und erhält einen klar abgegrenzten eigenen Außenbereich. 
 
Die Innenhöfe der Geschosswohnungsbauten werden durch erdgeschossbezogene Mietergärten 
und Kleinkinderspielflächen gestaltet. Die zu Hofstrukturen zusammengefassten Einfamilienhäuser 
haben in der Mitte einen Gemeinschaftsplatz mit schmalen Erschließungswegen entlang der 
Hausgärten. 
 
Der gesamte Freiraum ist geprägt durch strukturierte Pflanzungen mit Solitärbäumen. Die Arten 
orientieren sich dabei an den für diesen Ort typischen Arten wie Ebereschen, Vogelkirschen, Hain-
buchen und Ahornen. 
 
4.4 Verkehrliche Erschließung 
 
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt vorwiegend über eine Zufahrt vom Damiansweg 
auf mittlerer Höhe des Gebietes, von der aus ein T-förmiges Hauptstraßennetz mit entsprechen-
den Wendemöglichkeiten an den Straßenenden ausgeht. Im östlichen Teil entsteht eine parallel 
zur Mercatorstraße verlaufende Erschließungsstraße, an deren östlicher Seite jeweils im Wechsel 
Garagen, Carports, Müllaufstellflächen und kleinere Grünflächen platziert werden.  
 
Hinzu kommen mehrere vom Damiansweg sowie der östlichen Erschließungsstraße ausgehende 
kurze Stichstraßen. Alle Erschließungsflächen stehen uneingeschränkt für Fußgänger und Radfah-
rer zur Verfügung. Zusätzlich ermöglicht die zentrale Freiraumachse die Durchwegung für den 
nicht motorisierten Verkehr. Für Feuerwehr- und Müllfahrzeuge werden weitere Querungsmöglich-
keiten innerhalb der Freiraumachse geschaffen, um die notwendige Größe der Wendeanlagen re-
duzieren zu können.  
 
Für den Geschosswohnungsbau ist eine gemeinsame Tiefgarage geplant, die über eine zentrale 
Zufahrt erschlossen wird und auf kurzem Weg an den Damiansweg angebunden ist. Für die Dop-
pel- und Reihenhausbebauung werden Stellplätze jeweils auf dem Grundstück oder in kurzer Ent-
fernung angeordnet. Im weiteren Verfahren wird die genaue Anzahl der erforderlichen Stellplätze 
noch im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes abgestimmt.  
 
4.5 Ver- und Entsorgung 
 
Im Mehrfamilienhaus-Bereich werden Müllbehälter in der Nähe der Hauseingänge platziert. Der 
südlichste Block erhält einen Sammelplatz neben der Ecke am Damiansweg. Die Einfamilienhäu-
ser erhalten in der Regel Standorte für Mülltonnen auf dem eigenen Grundstück. Für diejenigen 
Einfamilienhäuser, die nicht direkt für das Müllfahrzeug erreichbar sind, werden Müllsammelplätze 
an der jeweiligen erschließenden Stichstraße vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere die Häuser 
mit Zugängen an der zentralen Freiraumachse.  
 
Die Umgebung des Plangebietes ist bebaut und erschlossen. Für das Plangebiet ist eine Erweite-
rung des vorhandenen Kanalnetzes erforderlich. Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Ver-
fahren erarbeitet und mit den Ver- und Entsorgungsträgern abgestimmt.

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4.6 Geförderter Wohnungsbau 
 
Gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell werden 30 % der Geschossfläche für 
geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Der geförderte Wohnungsbau wird in den Mehrfamilien-
häusern untergebracht. 
 
5. Umweltprüfung  
 
Die Belange der Umwelt werden geprüft und im weiteren Verfahren in einem Umweltbericht be-
schrieben und bewertet.  
 
6. Planverwirklichung 
 
Die entstehenden Kosten werden durch die Investoren getragen. Kosten für die Stadt Köln entste-
hen nicht.

Beschlussvorlage Ausschuss

3632 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Wirt Az 
Vorlagen-Nummer 
 2467/2017 
Freigabedatum 07.09.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler; Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet 
südlich der landwirtschaftlichen Flächen (Flurstück 1266, Flur 46, Gemarkung Worringen), 
westlich der Mercatorstraße, nördlich der Merianstraße sowie östlich des Damiansweges.— 
Arbeitstitel: Damiansweg in Köln - Volkhoven/Weiler— aufzustellen mit dem Ziel, Geschoss-
wohnungsbau und Einfamilienhäuser festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (Siegerentwurf der durchgeführten Mehrfachbeauf-
tragung mit sechs Planungsgemeinschaften)—Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-
Volkhoven/Weiler— zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2, 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Volkhoven/ Weiler (Stadtbezirk Chorweiler) und stellt sich im 
Bestand überwiegend als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist 
das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.  
 
Die GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, Josef-Lammerting-Allee 20 – 22, beabsichtigt gemeinsam 
mit der Dornieden Gruppe bestehend aus der Vista Reihenhaus GmbH & Co. KG und der Dornieden 
Generalbau GmbH mit Sitz in Mönchengladbach, Karstraße 70, die Fläche aufzukaufen und zu 
Wohnbauland zu entwickeln. Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstellung eines Bebauungspla-
nes erforderlich.  
 
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Umsetzung eines Neubaugebietes mit knapp 400 Wohneinheiten geschaffen werden. Es soll eine 
städtebaulich und freiraumplanerisch qualitätvolle Bebauung bei einer gleichzeitig guten Ausnutzung 
des Grundstückes sichergestellt werden.  
 
Für den südlichen Abschnitt ist eine Mehrfamilienhausbebauung durch die GAG Immobilien AG vor-
gesehen. Der nördliche Abschnitt soll durch die Dornieden Gruppe mit Einfamilienhäusern bebaut 
werden. Im Norden soll das Plangebiet durch eine Ortsrandeingrünung abgeschlossen werden.  
 
Im Vorfeld wurde durch die GAG Immobilien AG und die Dornieden Gruppe in Abstimmung mit der 
Stadt Köln eine Mehrfachbeauftragung mit sechs Planungsgemeinschaften aus Architekten/ Stadtpla-
nern und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Als Siegerentwurf ging das durch die Büros Molestina 
(Architektur) und FSWLA (Landschaftsarchitektur) erarbeitete Konzept hervor. Dieses bildet die 
Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes. 
 
Der Planbegünstigte hat sich für die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ausgesprochen. 
Die Anwendungszustimmung, die als zwingender Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses unter-
zeichnet vom Planbegünstigten vorliegen muss, wird in diesem Fall gemeinsam mit der Planungsver-
einbarung im Nachgang des Aufstellungsbeschlusses unterzeichnet. Grund für die abweichende Vor-
gehensweise ist der noch nicht vollständig abgeschlossene Grundstückserwerb. 
 
 
Anlagen 3

Anlage 3

314 Zeichen

Anlage 3
Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler
Städtebauliches Planungskonzept
FSWLA  LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH
FSWLA
Wohnen am Damiansweg I Köln Volkhoven/Weiler
Variante 2
Grenze
Flächennutzungsplan
Grenze
Landschaftsschutzplan
Damianshof
Mercatorhof
Merianhof
1:2000
Stand: 10.08.2017
ohne Maßstab

Anlage 0

1460 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
 
Beschluss über Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler 
Vorlage 2467/2017 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
 
In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 
Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da-
nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. 
 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Volkhoven/ Weiler (Stadtbezirk Chorweiler) und stellt sich 
im Bestand überwiegend als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar. Im Flächennutzungsplan 
(FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.  
 
Die GAG Immobilien AG beabsichtigt gemeinsam mit der Dornieden Gruppe, die Fläche aufzukau-
fen und zu Wohnbauland zu entwickeln. Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes erforderlich.  
 
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Umsetzung eines Neubaugebietes mit knapp 400 Wohneinheiten geschaffen werden.  
 
Die Verwirklichung von circa 400 Wohneinheiten folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf 
gerecht zu werden. 
 
Um das Bebauungsplanverfahren zügig für den dringend benötigten Wohnraum weiterbearbeiten 
zu können, soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zeitnah erfolgen.

Beratungsverlauf (2)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2467/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.09.2017
Erstellt
09.08.2017 15:32