0905/2021
Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße - Beantwortung der Anfrage AN/0478/2021 der SPD-Fraktion zur Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 08.03.2021, TOP 1.3
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4359 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 19.04.2021 0905/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 26.04.2021 Sportausschuss 29.04.2021 Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße - Beantwortung der Anfrage AN/0478/2021 der SPD-Fraktion zur Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 08.03.2021, TOP 1.3 Text der Anfrage: Wie der Presse (Kölnische Rundschau, 02.03.2021) zu entnehmen war, entsteht im Bürgerpark Nord an der Escher Straße derzeit das Interimsquartier des Dreikönigsgymnasiums, damit die Generalsan- ierung und Erweiterung des Gymnasiums mit hoher Priorität durchgeführt werden kann. Leider wurde nach Presseinformation eine erhebliche Fläche zur Einrichtung von Parkplätzen für die Schule as- phaltiert und Bäume dafür gefällt. Die SPD begrüßt das Interimsquartier für das DKG ausdrücklich, damit der bereits im September 2009 gefasste Beschluss zum Ausbau des Ganztages an dieser Schule jetzt bald umgesetzt wird. Dass in besonderen Einzelfällen und vorübergehend auch als Grünflächen ausgewiesene Bereiche herangezogen werden, werten wir als einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Schulbaus und zur Sicherung und Ausweitung der Platz-Kapazitäten. Angemessene räumliche Lern- Voraussetzungen für unsere Schüler*innen und die Gewährleistung der Schulpflicht sind als ebenso wichtige Ziele im politischen Handeln zu bewerten wie die Erreichung von Klimazielen und dürfen nicht zu Lasten von Sportanlagen durchgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Die Landesbauordnung trifft Regelungen für die Fälle, in denen notwendige Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können, und bietet dafür die Möglichkeit des Verzichts auf die Stellplätze (§ 50 / § 51 BauO NRW). Welche Abwägungen hat die Verwal- tung in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens vorgenommen, bevor sie sich für die Asphal- tierung der Parkfläche entschieden hat? 2. Inwieweit wurden die Möglichkeiten nach Stellplatzablöse-Satzung für Bauvorhaben, die für öf- fentliche Zwecke genutzt werden, geprüft und berücksichtigt? 3. Welche kreativen und flexiblen Handlungsoptionen bestehen aus Sicht der Verwaltung, um die Versiegelung von Grünflächen im Umfeld der Interimsbauten so gering wie möglich zu halten? 4. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportentwicklungsplanung (0149/2019) im Rat am 04.04.2019 wurden auch Entsiegelungen von Pausenhöfen zur Anlage multifunktionaler Bewe- gungs- und Freiflächen vereinbart. Welche Anstrengungen werden von der Verwaltung unter- nommen, um das Außengelände der Interimsschule möglichst naturnah zu belassen? 2 Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Bau-Ordnung NRW enthält eine Vorgabe zur Herstellung von PKW-Stellplätzen. Dafür wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Stellplatznachweis gefordert, an den die Stadt Köln zwingend gebunden ist. Andere nahe gelegene öffentliche Parkplätze durften in dem Bauantragsver- fahren nicht berücksichtig werden, sondern es sind eigene nachzuweisen. Ein etwaiger Antrag mit anderen Flächen hätte damit keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Hinsichtlich der Befestigung wurde eine Pflasterfläche statt einer Asphaltierung gewählt, um einen leichteren Rückbau nach der Interims- nutzung gewährleisten zu können. Zu 2.) Die Möglichkeiten der Stellplatzablöse wurden für dieses Bauvorhaben nicht berücksichtigt, da hier nicht die üblichen Bedingungen gegeben waren und im Gegensatz zu Bereichen in der Innenstadt ausreichend Fläche zur Verfügung steht. Es war auch keine Baumfällung dafür erforderlich. Zu 3.) Für die Interimsmaßnahme wurde der geringstmögliche Eingriff in die Natur durch Versieglung vorge- nommen und nur der für die Verkehrssicherung der Schulhofnutzung benötigte Platz sowie notwenige Ein- und Ausfahrtflächen geplant. Zu 4.) Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung (0149/2019) hätte für dieses Bauvorhaben einen noch größeren Flächenbedarf beansprucht. Zudem sprachen Sicherheitsaspekte gegen die Nutzung des Standortes als öffentliche Fläche. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Escher Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0905/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 05.03.2021 16:38