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0905/2021

Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße - Beantwortung der Anfrage AN/0478/2021 der SPD-Fraktion zur Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 08.03.2021, TOP 1.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.04.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 7.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 19.04.2021 
 0905/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 26.04.2021 
Sportausschuss 29.04.2021 
 
Parkplätze für das Interimsgebäude des Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße - 
Beantwortung der Anfrage AN/0478/2021 der SPD-Fraktion zur Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 08.03.2021, TOP 1.3 
Text der Anfrage: 
 
Wie der Presse (Kölnische Rundschau, 02.03.2021) zu entnehmen war, entsteht im Bürgerpark Nord 
an der Escher Straße derzeit das Interimsquartier des Dreikönigsgymnasiums, damit die Generalsan-
ierung und Erweiterung des Gymnasiums mit hoher Priorität durchgeführt werden kann. Leider wurde 
nach Presseinformation eine erhebliche Fläche zur Einrichtung von Parkplätzen für die Schule as-
phaltiert und Bäume dafür gefällt.  
Die SPD begrüßt das Interimsquartier für das DKG ausdrücklich, damit der bereits im September 
2009 gefasste Beschluss zum Ausbau des Ganztages an dieser Schule jetzt bald umgesetzt wird. 
Dass in besonderen Einzelfällen und vorübergehend auch als Grünflächen ausgewiesene Bereiche 
herangezogen werden, werten wir als einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Schulbaus und 
zur Sicherung und Ausweitung der Platz-Kapazitäten. Angemessene räumliche Lern-
Voraussetzungen für unsere Schüler*innen und die Gewährleistung der Schulpflicht sind als ebenso 
wichtige Ziele im politischen Handeln zu bewerten wie die Erreichung von Klimazielen und dürfen 
nicht zu Lasten von Sportanlagen durchgesetzt werden. 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:  
1. Die Landesbauordnung trifft Regelungen für die  Fälle, in denen notwendige Stellplätze nicht 
oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können, und bietet dafür die Möglichkeit 
des Verzichts auf die Stellplätze (§ 50 / § 51 BauO NRW). Welche Abwägungen hat die Verwal-
tung in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens vorgenommen, bevor sie sich für die Asphal-
tierung der Parkfläche entschieden hat?  
 
2. Inwieweit wurden die Möglichkeiten nach Stellplatzablöse-Satzung für Bauvorhaben, die für öf-
fentliche Zwecke genutzt werden, geprüft und berücksichtigt?  
 
3. Welche kreativen und flexiblen Handlungsoptionen bestehen aus Sicht der Verwaltung, um die 
Versiegelung von Grünflächen im Umfeld der Interimsbauten so gering wie möglich zu halten?  
 
4. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportentwicklungsplanung (0149/2019) im Rat am 
04.04.2019 wurden auch Entsiegelungen von Pausenhöfen zur Anlage multifunktionaler Bewe-
gungs- und Freiflächen vereinbart. Welche Anstrengungen werden von der Verwaltung unter-
nommen, um das Außengelände der Interimsschule möglichst naturnah zu belassen?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.) 
Die Bau-Ordnung NRW enthält eine Vorgabe zur Herstellung von PKW-Stellplätzen. Dafür wird im 
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Stellplatznachweis gefordert, an den die Stadt Köln 
zwingend gebunden ist. Andere nahe gelegene öffentliche Parkplätze durften in dem Bauantragsver-
fahren nicht berücksichtig werden, sondern es sind eigene nachzuweisen. Ein etwaiger Antrag mit 
anderen Flächen hätte damit keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Hinsichtlich der Befestigung wurde 
eine Pflasterfläche statt einer Asphaltierung gewählt, um einen leichteren Rückbau nach der Interims-
nutzung gewährleisten zu können. 
Zu 2.)  
Die Möglichkeiten der Stellplatzablöse wurden für dieses Bauvorhaben nicht berücksichtigt, da hier 
nicht die üblichen Bedingungen gegeben waren und im Gegensatz zu Bereichen in der Innenstadt 
ausreichend Fläche zur Verfügung steht. Es war auch keine Baumfällung dafür erforderlich. 
Zu 3.)  
Für die Interimsmaßnahme wurde der geringstmögliche Eingriff in die Natur durch Versieglung vorge-
nommen und nur der für die Verkehrssicherung der Schulhofnutzung benötigte Platz sowie notwenige 
Ein- und Ausfahrtflächen geplant. 
 
Zu 4.) 
Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung (0149/2019) hätte für dieses 
Bauvorhaben einen noch größeren Flächenbedarf beansprucht. Zudem sprachen Sicherheitsaspekte 
gegen die Nutzung des Standortes als öffentliche Fläche. 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (3)

19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
26.04.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2021 Sportausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Escher Straße

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Details

Aktenzeichen
0905/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.04.2021
Erstellt
05.03.2021 16:38