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Eingabe nach § 24 GO - Schutz des Landschaftsschutzgebiet an der Otto-Kayser-Straße Köln-Dellbrück - Az 01/22

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2403/2022 vom 08.08.2022

Stand: Am 22.08.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/0 Vorlagen-Nummer 2403/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO - Schutz des Landschaftsschutzgebiet an der Otto-Kayser-Straße Köln- Dellbrück - Az 01/22 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Die Bezirksvertretung Mülheim sieht die Einrichtung physischer Barrieren zur Vermeidung verbotswid- rigen Parkens entlang der Otto-Kayser-Straße in Köln-Dellbrück aufgrund der hohen Kosten nicht vor. Alternative: Die Bezirksvertretung Mühlheim entscheidet für die Errichtung von ausreichend physi- schen Barrieren und die Entstehung der zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro, die aus dem Budget des Stadtverschönerungsprogramms genommen werden. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Entlang der Otto-Kayser-Straße in Köln-Dellbrück verläuft ein schmaler, unbefestigter Seitenstreifen, auf dem immer wieder geparkt wird. Die Otto-Kayser-Straße liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Dellbrücker Wald, vorgela- gerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“. Dadurch gilt bereits das Verbot, außerhalb der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Wege und Parkplätze zu parken (Landschaftsplan der Stadt Köln, textliche Festsetzung, 3.3.1 Allgemeine Verbote, Nr. 11). Des Weiteren verbietet § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken auf Seitenstreifen, wenn diese dazu nicht ausreichend befestigt sind. Die Errichtung von physischen Barrieren in Form von Findlingen, Granitblöcken oder ähnlichem wür- de verkehrswidriges Parken in diesem Bereich verhindern. Die Otto-Kayser-Straße ist ca. 600 Meter lang. Barrieren, wie etwas Fels- oder Granitblöcke müssten zur Erfüllung des Zwecks einen Abstand von weniger als zwei Metern haben. Die damit in Verbindung stehenden Kosten liegen bei ca. 30.000 Euro. Diese Kosten sind nicht im Budget des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen enthalten. Wenn die Errichtung durchgeführt werden soll, müssten die Mittel aus dem Stadtverschönerungspro- gramm bezogen werden.
  • Bürgereingabe

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    Von: Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2022 13:25 An: Fuchs, Norbert <Norbert.Fuchs@STADT-KOELN.DE> Betreff: Bürgereingabe gem. 824 GO, Schutz des Landschaftschutzgebietes an der Otto-Kayser-Straße Köln-Dellbrück Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, im Landschaftsschutzgebiet am Kemperbach, entlang der Otto-Kayser-Straße werden täglich Wurzelbereiche geschädigt, Boden verdichtet, Müll und unbenutzte Wohnwagen sowie abgemeldete Fahrzeuge auf Anhängern monatelang zwischengelagert. Das Ordnungsamt greift nicht ein. Nichtmal wenn man in der Leitzentrale anruft. Auf Beschwerden wird nicht reagiert. Daher bitte ich Sie folgende Bürgereingabe (gem. $24 GO) auf die Liste der Tagesordnungspunkte für die BV9 aufzunehmen (anbei finden Sie Beispielfotos): Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen zum Schutze des Landschaftsschutzgebiet am Kemperbach, entlang der Otto-Kayser-Straße in Dellbrück, umzusetzen: e Der unbefestigte Gehweg auf der Westseite wird durch Findlinge, Granitblöcke oder anderen geeigneten Barrieren physikalisch vor Falschparkern, Anhängern, abgemeldeten Fahrzeugen und Wohnwagen geschützt. « Die bereits zerstörten Grünflächen werden wieder angelegt. Mit freundlichem Gruß,

Beratungsverlauf

  1. 22.08.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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