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Konzept "Essbare Stadt" (3876/2019)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1671/2019 vom 28.11.2019

Stand: Am 28.11.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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  • Änderungsantrag Linke AN-1671-2019

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    Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2019 AN/1671/2019 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019, zu TOP 8.2.2 -Tischvorlage- Konzept "Essbare Stadt" (3876/2019) Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 28.11.2019 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE. bittet, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu der Vorlagen - Nr. 3117/2019 wie folgt zu ergänzen: Beschluss: 1. Auf Seite 2 des Aktionsplans unter dem Punkt „Neuanpflanzungen“ wird das Fazit ergänzt um folgenden Satz: „bis dahin gilt die Pflanzliste des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.“ 2. Auf den Seiten 4-5 des Aktionsplans unter dem Punkt „Flächenentsiegelung“ ver- weist die Bezirksvertretung Kalk auf ihren einstimmigen Beschluss vom 27.06.2019 (AN/0812/2019) und regt an, diesen für die Gesamtstadt zu übernehmen, da ledig- lich Entsiegelungen als Ausgleichsmaßnahmen nicht greifen für Versiegelungen, die ohne Ausgleich erfolgen dürfen. (§ 34) 3. Auf den Seiten 6 und 7 des Aktionsplans unter dem Punkt „Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung“ weist die Bezirksvertretung Kalk darauf hin, dass mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 zwar die privaten Investitionen gefördert werden, aber nicht, wie ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen, die Begrünung öffentlicher Gebäude, an der es offensichtlich mangelt, wie auch diverse Anträge und Anfragen DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - in Ausschüssen, Bezirksvertretungen und Stadtrat zu dem Thema zeigen. (z.B. AN/1551/2019) Die entsprechenden Beschlüsse sind im Aktionsplan zu berücksich- tigen. 4. Auf Seite 12 des Aktionsplans unter dem Punkt „Förderung von Insekten:“ wird das Fazit ergänzt um folgenden Satz: Darüber hinaus wird die Stadt Trägerinnen der OGS zur Durchführung entspre- chender AGs ermuntern und diese auch durch Material und Personal unterstützen. 5. Auf Seite 13 des Aktionsplans unter dem Punkt „Anforderungen an die Politik für Bildungseinrichtungen:“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Hierzu erstellt die Verwaltung eine Vorlage, welche den Umfang und die Finanzier- barkeit des Personalzusatzes darstellt und legt diese der Politik zu Entscheidung vor. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz § 16e SGB II zu berücksichtigen. 6. Auf den Seiten 18 und 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Die Verwaltung wird darlegen welche Ressourcen sie zur Umsetzung einer solchen Kampagne benötigt und der Politik zur Entscheidung vorlegen. 7. Auf der Seite 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln verschärft die Richtlinien zur Mülltrennung“ weist die BV Kalk darauf hin, dass die so genannte „Info“ in der mittleren Spalte eine Fehlinformation ist. Hauseigentümer oder von diesen beauftragte Verwalter können die Biotonne (Braune Tonne) schriftlich bestellen. Bewohner von Mehrfamilienhäusern sind dementsprechend auf deren guten Willen angewiesen. Daher wird folgendes Fazit eingefügt: Die Verwaltung wird in Absprache mit der AWB, dem Mieterverein und dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein bis 2025 eine Lösung erarbeiten. Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsv orsitzender Stellv ertretende Fraktionsv orsitzende

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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