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4287/2021

Digitale Partizipationsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsbeteiligung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 17.01.2022, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2071 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer  13.12.2021 
 4287/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 
 
Digitale Partizipationsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsbeteiligung 
hier: Mündliche Anfrage in der Sitzung des Digitalisierungsausschusses am 04.10.2021 
Die Antwort der Verwaltung vom 23.09.2021 (3265/2021) auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen im Kölner Rat, die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Volt-Fraktion im Rat der Stadt 
Köln (AN/1921/2021) ist zur Kenntnisnahme ebenfalls an den Digitalisierungsausschuss gegangen. 
Eins dessen Mitglieder bezieht sich in der Sitzung am 04.10.2021 darauf und bittet um Prüfung einer 
möglichen Zusammenarbeit mit der Bürger*innen-Plattform senf.koeln. 
 
Antwort 
 
Die Plattform senf.koeln ist der Stadt Köln und insbesondere dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung – 
auch aus Gesprächen mit den Betreiber*innen – bekannt.  
Die Stadt Köln hat sich auf den Weg gemacht, die Beteiligungskultur, die auf Transparenz, Dialog und 
einem verlässlichen Miteinander von Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung fußt, zu verbessern. 
Dafür wird die Öffentlichkeitsbeteiligung mit klaren Standards, Zielen, Regelungen und Prozessen 
qualitativ und quantitativ ausgebaut (Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung).  
Ein zentrales Element dieser Strategie ist das Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln. Es ist die 
zentrale Informations- und Beteiligungsplattform zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln. Das Portal wird 
stetig – auch technisch und hinsichtlich seiner Handhabung – ausgebaut und findet immer mehr Re-
sonanz und Zustimmung.  
Ein Nebeneinander von verschiedenen städtischen Portalen wäre kein Vorteil sondern im Gegenteil 
kontraproduktiv.  
Zusätzlich erscheint der Hinweis wichtig, dass die Prüfung, Anwendungen bestimmter Anbieter*innen 
in das städtische IT-System zu integrieren, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig ist. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4287/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.12.2021
Erstellt
08.12.2021 12:28