Digitale Partizipationsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsbeteiligung
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4287/2021 vom 13.12.2021
Stand: Am 17.01.2022 im Digitalisierungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 13.12.2021 4287/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 Digitale Partizipationsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsbeteiligung hier: Mündliche Anfrage in der Sitzung des Digitalisierungsausschusses am 04.10.2021 Die Antwort der Verwaltung vom 23.09.2021 (3265/2021) auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat, die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln (AN/1921/2021) ist zur Kenntnisnahme ebenfalls an den Digitalisierungsausschuss gegangen. Eins dessen Mitglieder bezieht sich in der Sitzung am 04.10.2021 darauf und bittet um Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit der Bürger*innen-Plattform senf.koeln. Antwort Die Plattform senf.koeln ist der Stadt Köln und insbesondere dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung – auch aus Gesprächen mit den Betreiber*innen – bekannt. Die Stadt Köln hat sich auf den Weg gemacht, die Beteiligungskultur, die auf Transparenz, Dialog und einem verlässlichen Miteinander von Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung fußt, zu verbessern. Dafür wird die Öffentlichkeitsbeteiligung mit klaren Standards, Zielen, Regelungen und Prozessen qualitativ und quantitativ ausgebaut (Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung). Ein zentrales Element dieser Strategie ist das Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln. Es ist die zentrale Informations- und Beteiligungsplattform zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln. Das Portal wird stetig – auch technisch und hinsichtlich seiner Handhabung – ausgebaut und findet immer mehr Re- sonanz und Zustimmung. Ein Nebeneinander von verschiedenen städtischen Portalen wäre kein Vorteil sondern im Gegenteil kontraproduktiv. Zusätzlich erscheint der Hinweis wichtig, dass die Prüfung, Anwendungen bestimmter Anbieter*innen in das städtische IT-System zu integrieren, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Gez. Reker
Beratungsverlauf
-
17.01.2022
TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz