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1823/2021

Mülheimer Süden Hier: Ständige Jury

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 01.06.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 5.3

Anlage 1 - Geschäftsordnung

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Geschäftsordnung

9487 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsordnung "Ständige Jury Mülheimer Süden"  
Fassung vom 12.05.2021 
_________________________________________________________________________________  
 
 
PRÄAMBEL  
Das Areal rund um den Mülheimer Hafen ist aufgrund seiner zentralen Lage für Kölns 
Stadtentwicklung von großer Bedeutung. Die Fläche von rund 70 ha entwickelt sich auf 
Grundlage der gesamträumlichen Entwicklungsperspektive aus dem Werkstattverfahren 
2013/14 "Mülheimer Süden inklusive Hafen" derzeit durch sieben Bebauungsplanverfahren.  
 
Zur Sicherung einer umfassenden qualitätsvollen Umsetzung sowohl in der Architektur als auch 
des Städtebaus und des Freiraums, hat sich die Einsetzung eines Begleitgremiums bewährt, 
das den Geist der städtebaulichen Idee weiterträgt und beratend der Stadt Köln sowie den 
Investoren und Vorhabenträgern zur Seite steht.  
 
Aus diesem Grunde wird ein Begleitgremium eingerichtet, das die nachfolgende 
Geschäftsordnung erhält und den Namen "Ständige Jury Mülheimer Süden" führt.  
Als Grundlage der Beurteilung soll der "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" dienen. Die Ge-
staltungskriterien des Leitfadens werden durch die "Ständige Jury" definiert. Bis zum 
Inkrafttreten des "Gestaltungsleitfadens Mülheimer Süden" gelten die Gestaltungsleitfäden der 
Einzelareale aus den Bauleitplanverfahren als Grundlage.  
 
 
 
 
 
 
Übersicht Gesamtraum Mülheimer Süden

1. Aufgabe der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" 
 
Die Aufgabe der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" besteht in der fachlichen Begleitung 
der Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung in qualitätsvolle Architektur und 
Freiraum-planung sowie städtebaulichen Planungen im Gesamtraum Mülheimer Süden. 
Betrachtet sollen dabei vorrangig öffentlich wahrnehmbare Bereiche der Architektur und 
Freiräume werden. 
  
Die fachliche Begleitung hat empfehlenden Charakter. Die "Ständige Jury Mülheimer 
Süden" ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes 
Nordrhein-Westfalen.  
 
Die Jurymitglieder sind zudem neben den Vertretern der Politik und der Stadt, fester 
Bestandteil der Jury für die Qualifizierungsverfahren im Mülheimer Süden. Neben den 
nach Kooperativem Baulandmodell geforderten Qualifizierungsverfahren wird die Stadt 
zusätzlich besonders bedeutsame Standorte definieren, für die hochbauliche 
Qualifizierungsverfahren zur Sicherung einer besonderen städtebaulichen, 
freiraumplanerischen und architektonischen Qualität durchzuführen sind. Die Stadt Köln 
behält sich vor, Qualifizierungsbereiche und -verfahren zur Gewährleistung besonderer 
städtebaulicher und architektonischer Qualität an stadträumlich besonders bedeutsamen 
Standorten zu definieren.  
 
 
2. Zuständigkeit der "Ständigen Jury Mülheimer Süden"  
 
(1) In der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" werden in einem möglichst frühen 
Planungsstadium bzw. vor Erarbeitung der Bauantragsunterlagen behandelt:  
a) Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder  
  ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von stadtgestalterischer Bedeutung sind,  
b) städtebauliche Planungen als Weiterentwicklung und Konkretisierung der 
  städtebaulichen Leitidee aus dem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden 
  inklusive Hafen"  
c) sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen  
d) gestalterisch-städtebauliche Schnittstellen und Anbindungen zwischen den 
Quartieren im Mülheimer Süden sowie zu benachbarten Quartieren.  
 
(2) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" wird bei der Formulierung von dem 
"Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" sowie von Auslobungen/Grundlagen für die 
Qualifizierungsverfahren bei allen Projekten frühzeitig beteiligt. Die Mitglieder der 
"Ständigen Jury Mülheimer Süden" werden darüber hinaus nach Erfordernis in die 
entsprechenden Qualifizierungsverfahren durch die Stadt eingebunden.  
(3) Die Mitglieder der Ständigen Jury werden für die jeweilige Wahlperiode berufen. Die 
Mitgliedschaft darf zwei aufeinander folgende Perioden nicht übersteigen.  
 
 
3. Zusammensetzung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden"  
 
(1) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern 
zusammen:  
 
Die "Ständige Jury" wählt ein Mitglied als Vorsitz.  
 
(2) Die sechs stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Verwaltung vorgeschlagen. Es 
sollen Persönlichkeiten sein, die als freie Architekten, Freiraumplaner, Stadtplaner: oder 
sonstige Experten - in städtebaulichen, architektonischen oder freiraumplanerischen

Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (zum Beispiel Deutscher 
Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen 
Verfahren zur Förderung von Städtebau, Freiraumplanung und Baukultur) ausgezeichnet 
worden sind oder 
 
 
- bereits als Teilnehmer des Verfahrens "Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive 
Hafen" tätig waren und damit eine Expertise für den Gesamtraum entwickeln konnten 
oder  
- als unabhängige Gutachterinnen/Gutachter oder Fachberaterinnen/Fachberater bei 
städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonisches Verfahren, Planungs- und 
Entscheidungsprozessen tätig waren oder  
- Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur, Städtebau, Frei-
raumplanung, Stadtplanung sind oder waren oder 
Eine hohe Expertise in ihrem jeweiligen Fachgebiet haben.  
 
(3) Die sechs Mitglieder der "Ständigen Jury" erhalten einen Aufwendungsersatz sowie die 
Reisekosten nach Vorlage der Rechnungen im Falle eines Qualifizierungsverfahrens von 
dem Investor/ Vorhabenträger sowie im Falle der Einzelvorhaben ohne Qualifizierungs-
verfahren von der Stadt Köln erstattet.  
 
(4) Folgende Teilnehmer*in oder deren Vertreter*in nehmen regelmäßig beratend an den 
Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" teil:  
- eine*n Vertreter*in des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für Denkmalpflege im 
Rheinland,  
- der/die Beigeordnete des zuständigen Dezernates 
- ein*e Vertreter*in des Stadtplanungsamtes  
- ein*e Vertreter*in des Bauaufsichtsamtes  
 
Zu den Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" können im Bedarfsfall weitere 
Dezernate oder Fachämter (z. B. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik) beratend hinzugezogen werden. Weitere Vertreter des 
Stadtplanungsamtes sind berechtigt, an dem Begleitgremium ständig teilzunehmen, sind 
aber nicht stimmberechtigt.  
 
 
4. Beschlussfähigkeit und Abstimmung  
 
Grundsätzlich gilt für Entscheidungen das Konsensprinzip. Im Falle von Regelungsbedarf 
wird eine Verfahrensweise zur Beschlussfähigkeit und Abstimmung in die 
Geschäftsordnung aufgenommen. Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" ist 
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend 
sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.  
Die vorstehenden Regelungen zur Beschlussfassung innerhalb der "Ständigen Jury 
Mülheimer Süden" finden klarstellend keine Anwendung innerhalb der Jury der 
Qualifizierungs-verfahren. Dort finden die Regelungen der diesbezüglichen Auslobung 
Anwendung.  
 
 
5. Befangenheit  
 
Ist ein Mitglied der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" selbst an einem Vorhaben, das im 
Gremium beurteilt wird, beteiligt, so darf dieses Mitglied den Beratungen nicht beiwohnen 
und ist im weiteren Ablauf dann nicht stimmberechtigt. Die Mitglieder der "Ständigen Jury" 
sind verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte gegenüber der Stadt offen zu legen.

6. Anhörung und Ergebnisse der Sitzungen  
 
(1) Die Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" sind nicht öffentlich. Die Mitglieder 
des Gremiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.  
 
(2) Bei den Beratungen hat in der Regel der/die Vorsitzende dem Entwurfsverfasser des zu 
beurteilenden Projektes oder dem Bauherren/der Bauherrin Gelegenheit zur Äußerung zu  
geben. Im Anschluss an die interne Beratung des Gestaltungsbeirates über das zu 
beurteilende Projekt teilt der/die Vorsitzende dem Entwurfsverfasser die Empfehlung des 
Gestaltungsbeirates mit.  
 
(3) Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Beirates, so ist dem Entwurfsverfasser die 
Möglichkeit zur Überarbeitung gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 
einzuräumen. Das Vorhaben ist dem Beirat erneut vorzustellen.  
 
(4) Die Geschäftsführung legt der Bezirksvertretung und dem 
Stadtentwicklungsausschuss verbindlich nach jeder Jurysitzung einen Bericht mit den 
Ergebnissen vor.  
 
 
7. Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung, die Terminierung, die 
Vorbereitung der Sitzungen und die Fertigung der Niederschrift der "Ständigen Jury 
Mülheimer Süden" obliegt der Stadt Köln.  
 
(2) Vorschläge zur Tagesordnung werden von den Investoren/ Vorhabenträgern, der 
Verwaltung und der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" eingebracht. Alle Vorschläge sind 
in die Tagesordnung aufzunehmen, sofern sie zwei Wochen vor dem Sitzungstermin der 
Geschäftsführung vorliegen.  
 
(3) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" tagt in der Regel viermal jährlich. Die Stadt kann 
entscheiden, ob bei Bedarf oder aus aktuellem Anlass weitere Termine stattfinden, zu 
denen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Sitzungstermin) mit Tagesordnung 
eingeladen wird.  
 
(4) Eine Woche vor der regulären Sitzung wird allen Mitgliedern des Gremiums die Einladung 
mit Tagesordnung zugestellt.  
 
 
8. Inkrafttreten  
 
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den 
Stadtentwicklungsausschuss in Kraft.

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

15519 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1823/2021 
Freigabedatum 
 01.06.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Mülheimer Süden 
Hier: Ständige Jury 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aktuell werden durch Eigentümerwechsel, welche auch zukünftig immer wieder zu erwarten sind, und 
neue Planungsanforderungen die bisherigen städtebaulichen Planungen und Zielsetzungen für den 
Mülheimer Süden immer wieder grundlegend hinterfragt. Insbesondere die Entwicklung im Deutz 
Areal zeigt den Bedarf einer übergeordneten, fachlich besonders qualifizierten Begleitung durch aner-
kannte Expertinnen und Experten für die städtebauliche Entwicklung des Mülheimer Südens und Um-
setzung einzelner Vorhaben innerhalb der insgesamt 7 Entwicklungsbausteine (7 Bebauungspläne). 
Die besondere Dynamik im Deutz Areal und Otto-Langen-Quartier erfordern kurzfristig die Einsetzung 
eines entsprechenden Gremiums, um die laufenden Planungsprozesse und notwendige tiefgreifen-
den Entscheidungen dieser Projekte von stadtweiter Bedeutung angemessen einordnen und beurtei-
len zu können.  
So stehen für das Deutz Areal unmittelbar Abstimmungen mit dem Fördergeber für den geförderten 
Wohnungsbau bevor. Für diese Gespräche ist eine kurzfristige Implementierung der Ständigen Jury 
dringend erforderlich. 
Neben der Auseinandersetzung mit den genannten Projekten sind auch die städtebaulichen Schnitt-
stellen, der einzelnen Projektgebiete, die darin enthaltenen Einzelvorhaben (z.B. Lindgens-Areal, Eu-
roforum Nord) zu betrachten und Weichen für noch anstehende Projekte (z.B. Nördlich Grünzug 
Charlier, Euroforum West) zu stellen. 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss: 
1. beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung der "Ständigen Jury Mülheimer Sü-
den". 
2. folgt dem Vorschlag der Verwaltung folgende Fachexpertinnen und -experten als Mitglieder 
der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" für die Dauer der aktuellen Wahlperiode zu berufen: 
- Herr Prof. Jörn Walter, Hamburg 
- Herr Jürgen Minkus, Köln 
- Frau Prof. Julia B. Bolles-Wilson, Bolles+Wilson, Münster 
- Herr Prof. Johannes Kister, ksg-architekten, Köln 
- Frau Rebekka Junge, wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum 
- Herr Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator der Stadt Köln 
3. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung und dem Stadtentwicklungsausschuss nach jeder 
Jurysitzung einen Bericht mit den Beratungsergebnissen vor.  
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
01.06.2021    Gez. Reker  Gez. Pakulat

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  41.954,88€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1 Anlass und Ziel 
 
Zur Sicherung der weiteren städtebaulichen Qualifizierung und deren qualitätsvoller Umsetzung im 
Hochbau und der Freiraumgestaltung des Mülheimer Südens soll die "Ständige Jury Mülheimer Sü-
den", als projektbezogener Gestaltungsbeirat, der Stadt Köln sowie den unterschiedlichen Investoren 
im Areal beratend zur Seite stehen. 
 
Im Mülheimer Süden entsteht aktuell ein neues prägendes Stück Stadt. Hier ist, aufgrund seiner mar-
kanten Backsteinarchitektur und seines hohen Denkmalbestand ein einzigartiges Stadtquartier in Pla-
nung. Um das besondere bauliche Erbe bei der Umnutzung dieses bedeutsamen historischen Indust-
riestandort zu sichern, soll neben den üblichen planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumenten 
eine Ständige Jury berufen werden, die die schon heute bestehende hohe baukulturelle Qualität im 
weiteren Verfahren sichert. Die Mitglieder der Ständigen Jury sind herausgehobene Fachpersonen, 
die für dieses Projekt eine besondere Expertise mitbringen. 
 
Den Grundstein der städtebaulichen Planungen bildet das im Jahr 2013 begonnene Werkstattverfah-
ren Mülheimer Süden inklusive Hafen einschließlich einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Die aus dem Ergebnis resultierende städtebauliche Entwicklung wird durch die Erstellung von sieben 
Bebauungsplänen planungsrechtlich gesichert. Mit der Erstellung der Bebauungspläne bestehen zwar 
grundlegend Möglichkeiten der Festsetzung von Gestaltungsanforderungen, jedoch ermöglicht dieses

3 
 
Instrument keine übergeordnete Einordnung gestalterischer Maßnahmen im Gesamtkontext der Ent-
wicklung des Mülheimer Südens. Als Grundlage hierfür wird ein Gestaltungsleitfaden für den "Mül-
heimer Süden" erstellt, welcher gestalterische Vorgaben für öffentlich wahrnehmbare private Architek-
tur sowie für Freiräume für das Gesamtareal definiert. Erste Aufgabe der "Ständigen Jury" wird die 
Erarbeitung der die Gestaltungskriterien des Leitfadens sein.  
 
Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" dient insbesondere der Sicherung einer baulichen Umsetzung 
von Vorhaben entsprechend der Vorgaben aus dem "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden". Der 
Jury sollen sämtliche Bauprojekte im Mülheimer Süden frühzeitig vor Bauantragsstellung vorgestellt 
werden. Im Anschluss berät die Jury, ob die gestalterischen Vorgaben des "Gestaltungsleitfadens 
Mülheimer Süden" in angemessener Form umgesetzt wurden und gibt bei Bedarf Empfehlungen zur 
Überarbeitung. Darüber hinaus berät die Jury die Stadt und Investoren im Rahmen sonstiger städte-
baulicher, freiraumplanerischer oder denkmalpflegerischer Maßnahmen. In besonderem Maße sollen 
hier die Schnittstellen und Anbindungen zwischen den einzelnen Quartieren im Mülheimer Süden 
sowie zu benachbarten Quartieren betrachtet werden. 
 
Neben der Prüfung sämtlicher Einzelvorhaben sollen städtebaulich besonders prägende Bereiche 
eine gesonderte hochbauliche Qualifizierung erfahren. Die "Ständige Jury" wird gemeinsam mit der 
Verwaltung Qualifizierungsbereiche festlegen und behält sich vor, im weiteren Verfahren weitere Be-
reiche mit einem Qualifizierungserfordernis zu benennen. Für Vorhaben innerhalb der Qualifizie-
rungsbereiche sind mehrere Entwürfe vorzulegen, welche die Qualifizierungsjury beurteilt und einen 
zur Umsetzung empfiehlt. Die Jurymitglieder der "Ständigen Jury" sind neben den Vertretern der Poli-
tik und der Stadt fester Bestandteil der jeweiligen Jury für die einzelnen hochbaulichen Qualifizie-
rungsverfahren im Mülheimer Süden. 
 
Diese hochbauliche Qualifizierung einzelner Bereiche, wie auch die Prüfung der Einzelvorhaben, sol-
len vor Bauantragsstellung durchgeführt werden, während die Umsetzung von städtebaulichen Quali-
fizierungsverfahren entsprechend des Kooperativen Baulandmodells weiterhin eine reguläre Grundla-
ge der einzelnen Bebauungsplanverfahrens bildet.  
 
 
 
 
Mit den Instrumenten "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden", Einberufung einer "Ständigen Jury 
Mülheimer Süden" und der Festlegung von hochbaulichen Qualifizierungsbereichen, wird neben der 
Durchführung von städtebaulichen Qualifizierungsverfahren gemäß Kooperativem Baulandmodell ein 
wichtiger Grundstein zur Sicherung der Quartiersgestaltung für das Gesamtareal Mülheimer Süden 
gelegt.

4 
 
 
2 Besetzung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" 
 
Es sind sechs stimmberechtigte Mitglieder vorgesehen. Es sollen Persönlichkeiten sein, die als freie 
Architekten, Freiraumplaner, Stadtplaner: 
 
- in städtebaulichen, architektonischen oder freiraumplanerischen Wettbewerben oder anderen kon-
kurrierenden Verfahren (zum Beispiel Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Archi-
tektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau, Freiraumplanung und 
Baukultur) ausgezeichnet worden sind  
oder 
- bereits als Teilnehmer des Verfahrens "Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen" tätig 
waren und damit eine Expertise für den Gesamtraum entwickeln konnten  
oder  
- als unabhängige Gutachterinnen/Gutachter oder Fachberaterinnen/Fachberater bei städtebauli-
chen, freiraumplanerischen und architektonisches Verfahren, Planungs- und Entscheidungspro-
zessen tätig waren 
oder 
- Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur, Städtebau, Freiraumplanung, 
Stadtplanung sind oder waren  
oder 
- eine hohe Expertise in ihrem jeweiligen Fachgebiet aufweisen. 
 
Es werden vorgeschlagen: 
- Herr Jürgen Minkus, Köln 
- Herr Prof. Jörn Walter, Hamburg  
- Frau Prof. Julia B. Bolles, Bolles+Wilson, Münster 
- Herr Prof. Johannes Kister, ksg-architekten, Köln 
- Frau Rebekka Junge, wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum 
- Herr Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator der Stadt Köln 
 
In beratender Funktion soll in das Gremium eine/n Vertreter/in des Landschaftsverbands Rheinland, 
Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aufgenommen werden. Damit können alle denkmalpflegeri-
schen Belange frühzeitig und umfassend abgebildet und anschließende Beteiligungs- und Genehmi-
gungsverfahren vorbereitet werden.  
 
Die "Ständige Jury" bestimmt ein Mitglied als Vorsitz.  
Die Mitglieder der Ständigen Jury werden für die jeweilige Wahlperiode berufen. Die Mitgliedschaft 
darf zwei aufeinander folgende Perioden nicht übersteigen. 
 
3. Einbindung der politischen Gremien 
 
Durch die Festlegung von hochbaulichen Qualifizierungsbereichen durch die "Ständige Jury" und die 
Verwaltung, lassen sich bauliche Vorhaben entsprechend ihrer räumlichen Bedeutsamkeit im Areal 
würdigen. 
 
Die Vorhaben innerhalb von Qualifizierungsbereichen unterliegen einer besonderen öffentlichen 
Wahrnehmung und durchlaufen aus diesem Grunde ein Qualifizierungsverfahren. Durch die Vorlage 
verschiedener Entwürfe und dessen Beratung durch eine Qualifizierungsjury, wird dem besonderen 
Gestaltungsanspruch in diesen Bereichen Rechnung getragen. 
 
Vertreter*innen der zuständigen politischen Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, BV) werden ge-
meinsam mit der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" und Vertreter*innen der Verwaltung Teil der je-
weiligen Qualifizierungsjury und entscheiden mit über die zur Umsetzung empfohlenen Entwürfe für 
diese städtebaulich besonders bedeutsamen Vorhaben .

5 
 
Sämtliche sonstigen Bauvorhaben im Areal "Mülheimer Süden" sollen der "Ständigen Jury Mülheimer 
Süden" ohne Beteiligung der Politik vorgelegt werden. Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" wird hier 
als Fachgremium zur Sicherung der Umsetzung der im "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" defi-
nierten Ziele tätig. Es werden etwa vier Sitzungen im Jahr vorgesehen. 
 
Die Ergebnisse der Sitzungen der "Ständigen Jury" werden den Gremien(Bezirksvertretung Mülheim 
und Stadtentwicklungsausschuss) nach jeder Sitzung vorgelegt 
 
Sofern in Bebauungsplanverfahren noch städtebaulichen Qualifizierungsverfahren gemäß Kooperati-
vem Baulandmodell  durchzuführen sind, werden in bewährter Form eigenständige Beurteilungsgre-
mien gebildet. 
 
Als übergreifende, verbindliche Beurteilungsgrundlage für die oben genannten Gremien, wird den 
politischen Gremien nach Erarbeitung der „Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" zur Beschlussfas-
sung vorgelegt werden.  
 
4. Finanzierung 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilplan 0901 Stadt-
planung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und. Dienstleistungen für 2021 zur Verfü-
gung.  
 
Das Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2022 fortfolgend innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. 
 
5. Bisherige Beratungen 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2021 bereits mit diesem Thema 
befasst und die Vorlage (Session-Nummer 0434/2021) einstimmig zur Beratung in die Bezirksvertre-
tung Mülheim verwiesen. Die Bezirksvertretung Mülheim hat diese Vorlage in der Sitzung am 
15.03.2021 wegen Beratungsbedarf zurückgestellt und in ihrer Sitzung am 03.05. geändert beschlos-
sen. Der einstimmig gefasste, geänderte Beschluss lautet wie folgt: 
 
- Ein ausgewiesener Denkmalschutzexperte wird als weiteres Mitglied in die "Ständige Ju-
ry Mülheimer Süden" für die Dauer der aktuellen Wahlperiode berufen.  
- Die Jury legt der Bezirksvertretung und dem Stadtentwicklungsausschuss verbindlich 
nach jeder Jurysitzung einen Bericht mit den Ergebnissen vor.  
 
Die Verwaltung kann sich dieser geänderten Beschlussfassung in Teilen anschließen.  
 
Zum Denkmalschutz: 
Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag der Bezirksvertretung zur Hinzuziehung einer ausgewiese-
nen Denkmalexpertin, eines ausgewiesenen Denkmalexperten. Unter dem Gesichtspunkt des um-
fangreichen denkmalgeschützten Gebäudebestands im Mülheimer Süden ist die frühzeitige Betrach-
tung der denkmalpflegerischen Aspekte mit Einbindung der entsprechenden Expertise sinnvoll. 
Die Verwaltung schlägt die Benennung von  
- Herrn Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator und Leiter des Amtes für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege der Stadt Köln 
als Mitglied der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" vor. 
 
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, eine/n Vertreter/in des Landschaftsverbands Rheinland, 
Amt für Denkmalpflege im Rheinland, in beratender Funktion in das Gremium aufzunehmen. Damit 
können alle denkmalpflegerischen Belange frühzeitig und umfassend abgebildet und anschließende 
Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren vorbereitet werden.  
 
Da im fachlichen Zusammenspiel zwischen der städtischen Denkmalpflege und der Landeskonserva-
torin bereits unterschiedliche fachliche Aspekte und Blickwinkel positiv ins Gremium eingebracht wer-
den, ist eine weitere externe ‚dritte denkmalpflegerische Meinung’ nicht unbedingt notwendig und ziel-

6 
 
führend. Wesentliche denkmalpflegerische Aspekte wurden im seit über 20 Jahren währenden Pla-
nungsprozess im Mülheimer Süden umfassend und zum Teil kontrovers von verschiedensten Prota-
gonist*innen durchleuchtet und im Ergebnis Grundlage für das 2013/2014 durchgeführte Werkstatt-
verfahren. Die Grundsatzfragen sind daher umfassend erörtert, im aktuellen Diskurs liegt der 
Schwerpunkt auf konkreten Nutzungen und der Einbettung der denkmalgeschützten und denkmal-
würdigen Substanz in den neuen städtebaulichen Kontext. 
 
Zur Berichterstattung: 
Grundsätzlich kann die Verwaltung diesem Vorschlag zustimmen. Allerdings sollte die Vorlage- und 
Informationspflicht nicht der Jury zufallen, sondern der Geschäftsführung dieses Gremiums. Die Ge-
schäftsführung obliegt gemäß Ziffer 7 der Geschäftsordnung "Ständige Jury Mülheimer Süden" der 
Stadt Köln.  
 
Der in dieser Form geänderte Beschlussvorschlag ist Gegenstand dieser Vorlage. 
 
 
Anlage 
Geschäftsordnung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden"

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mülheimer Hafen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1823/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
01.06.2021
Erstellt
12.05.2021 16:36