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3589/2019

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln-Neustadt-Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2019, TOP 10.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterung

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Anlage 0

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Ansehen

Anlage 3 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 4 B-Plan 67435-04

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Anlage 1 Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

9619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Alte Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3589/2019 
Freigabedatum 
15.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln-Neustadt-Süd 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
für das Flurstück 114, Flur 13, Gemarkung Köln, mit einer Größe von 6.017 qm — Arbeitstitel: 
Campus Kartause (Kartäuserwall 24b) in Köln-Neustadt-Süd — einzuleiten mit dem Ziel, Bil-
dungseinrichtung, Verwaltung, Wohnen mit ergänzender gewerblicher Nutzung festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB (nach Modell 2: Versammlung) 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem Grundstück die ansässigen Bildungseinrichtungen zu er-
weitern und weitere Nutzungen anzusiedeln. Das Grundstück ist heute im westlichen Teil mit dem 
Hauptgebäude aus den 60 er Jahren sowie entlang der östlichen Grundstücksgrenze mit eingeschos-
sigen Gebäuden bebaut. Auf der Freifläche befindet sich ein Parkplatz sowie Grünfläche mit Baum-
bestand. Im ersten Schritt soll auf der östlichen Grundstücksfläche ein Neubau errichtet und im zwei-
ten Schritt das Bestandsgebäude abgerissen und die westliche Fläche bebaut werden. 
 
Im Frühjahr 2019 wurde vom evangelischen Kirchenverband Köln und Region (EKV) ein Planungs-
wettbewerb (Mehrfachbeauftragung) für eine Neubebauung und Nachverdichtung des evangelischen 
Bildungszentrums am Kartäuserwall 24b in Abstimmung mit der Stadt Köln durchgeführt (siehe Mittei-
lung Bezirksvertretung 1 und Stadtentwicklungsausschuss, Session-Nr. 0859/2019).  
 
Die Beurteilungskommission beschloss, den Entwurf des Büros Kaspar Kraemer auf den ersten Rang 
zu setzen und empfahl dem Auftraggeber, die Arbeit als Grundlage für die weitere Planung zu neh-
men. Dabei sollten die von der Kommission aufgeführten inhaltlichen Punkte beachtet werden (siehe 
Mitteilung BV 1 und StEA, Session-Nr. 2932/2019).  
 
Es soll ein Ort entstehen, an dem die evangelische Kirche zur Bildung einlädt und der ins Stadtviertel 
„ausstrahlt“. Es sind auf einer Bruttogrundfläche (oberirdisch) von ca. 9.200 qm folgende Nutzungen 
geplant: 
 
 „Haus der Bildung“, das die Melanchthon-Akademie, Evangelisches Jugendpfarramt, Evangeli-
sche Familienbildungsstätte Köln, Schulreferat und das Pfarramt für Berufskollegs vereint und 
gemeinsam genutzte Räume wie einen Veranstaltungssaal für ca. 140 Personen, eine Biblio-
thek, einen „Raum der Stille“, Kinderbetreuungsräume aufnimmt. 
 ca. 68 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.930 qm (ca. 12 Wohneinheiten im 
Geschosswohnungsbau, 2 Wohngruppen mit jeweils ca. 4 Plätzen, ca. 12 Appartements der 
Evangelischen Kommunität, 39 Appartements im Studierendenwohnheim und ca. 3 Gästeap-
partements im „Haus der Bildung“) 
 Büroräume des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord 
 Gastronomie (206 qm) und ggf. ein untergeordneter Gewerbeanteil (im Entwurf 269 qm) 
Der Entwurf des Büros Kaspar Kraemer besitzt eine klare städtebauliche Raumbildung und eine funk-
tional und räumlich überzeugende Grundrissorganisation. Um den quadratischen Innenhof gruppieren 
sich die verschiedenen Nutzungen, die durch einen umlaufenden Arkadengang miteinander zu einer 
Gemeinschaftsform verbunden sind. Die Öffnung des Hofes nach Süden zum Kartäuserwall bildet die 
Hauptadresse. Beidseitig sind hier im Erdgeschoss Flächen für Gastronomie bzw. Gewerbe vorgese-
hen. 
 
Im östlichen Baukörper sind das „Haus der Bildung“ sowie eine Gastronomie im Erdgeschoss geplant. 
Die Erschließung soll im Erdgeschoss über ein längsgestrecktes Foyer, das die gemeinsam genutz-
ten Räume wie Veranstaltungssaal, Bibliothek, Kinderbetreuung etc. sowie den „Raum der Stille“ an-
bindet, erfolgen.  
 
Der nördliche und westliche Baukörper sollen im Erdgeschoss die Büroräume des Evangelischen 
Verwaltungsverbandes Köln-Nord sowie Gewerbeflächen (Westgebäude) aufnehmen. In den Ober-
geschossen sind das Studierendenwohnheim, eine evangelische Kommunität und zwei inklusive 
Wohngruppen angeordnet. Die Studierendenappartements werden über einen fünfgeschossigen 
„Campanile“ (hier: Treppenturm statt Glockenturm) erschlossen. Er definiert den Zugang zum Hof und 
bietet einen Blick über die Anlage.

3 
Der südöstliche Baukörper schließt an die denkmalgeschützte Bebauung am Kartäuserwall an. In den 
Obergeschossen sind die Geschosswohnungen sowie die Gästeappartements für das „Haus der Bil-
dung“ geplant. Im Erdgeschoss sind Gewerbeflächen und Nebenräume vorgesehen. 
 
Alle den Hof umschließenden Gebäude sind viergeschossig mit Flachdach geplant. Mit Rücksicht-
nahme auf die umgebende Bebauung insbesondere in Richtung Kartäuserhof soll das oberste Ge-
schoss gegenüber den darunter liegenden drei Geschossen zurück gestaffelt ausgebildet werden. 
Das südöstliche Gebäude schließt mit einem geneigten Dach (fünf Vollgeschosse) an die denkmalge-
schützte Bebauung am Kartäuserwall an. Traufhöhe und Dachform des Bestandes werden aufgegrif-
fen. Entlang der Grundstücksgrenze zum Kartäuserhof befinden sich eingeschossige Baukörper, u. a. 
der Veranstaltungssaal mit Hofbereich. 
 
Die Freiflächen schließen im Norden an den bestehenden Grünbereich des Kindergartens an und 
werden mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet. Der zentrale Innenhof dient als Aufent-
haltsort und Treffpunkt für Menschen, über den tagsüber auch eine direkte Verbindung für Fußgän-
ger/innen und Radfahrer/innen zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse ermöglicht werden soll. 
 
Alle erforderlichen Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die Ein- und Ausfahrt 
ist am Kartäuserwall geplant. Für die benötigten Fahrradstellplätze sind Flächen in der Tiefgarage 
und im Außenraum vorgesehen. 
 
Da das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 67435/04 von 
1964 entspricht, hat der Vorhabenträger am 12.09.2019 einen Antrag auf Einleitung eines vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Baugesetzbuch gestellt. Bestandteil des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan, der das konkrete Bauvorha-
ben umfasst sowie der Durchführungsvertrag. 
 
Das kooperative Baulandmodell Köln ist anzuwenden, sodass 30% der geplanten Geschossfläche 
Wohnen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten sind. Die entsprechende Anwenderzu-
stimmung wurde vom Vorhabenträger unterschrieben. 
 
Das derzeit vorliegende Planungskonzept dient als Grundlage für den Einleitungsbeschluss. Die Pla-
nung wird hinsichtlich der Einhaltung der städtebaulichen Vorgaben und der Umsetzung der Empfeh-
lungen der Beurteilungskommission fortgeschrieben: 
 
 Die Arkaden sollten erst im Bereich des Platzraumes beginnen und ihre Auswirkung auf die 
Belichtung der dahinterliegenden erdgeschossigen Nutzungen geprüft werden. 
 Der „Campanile“ zur Erschließung der Studierendenwohnungen ist hinsichtlich Anordnung und 
Ausprägung weiterzuentwickeln. Es ist zu prüfen, ob die Platzfassung auf andere Weise gelöst 
werden kann.  
 Der direkte Anbau an die Grundstücksgrenze bedarf der baurechtlichen Klärung. 
 Der erdgeschossig im Eckbereich Kartäuserwall angeordnete Nebenraum sollte verlegt werden. 
 Es soll geprüft werden, ob die Fassaden in ihrer teilweise historisierenden Ausprägung zurück-
genommen werden können. 
 Die Freibereiche bieten ein großes Entwicklungspotenzial, ihre Planung ist unter Beachtung des 
Gesamtensembles und mit dem Ziel einer Entsiegelung zu konkretisieren. Bei der Freiraumpla-
nung soll insbesondere auf einen angemessenen Anteil an begrünten Flächen unter Berück-
sichtigung der Bestandsvegetation geachtet werden. 
 Eine Verringerung der Tiefgaragenunterbauung ist zu prüfen, um den Erhalt eines größeren 
Anteils natürlichen Bodens und des Baumbestandes zu erreichen. 
 Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und den studentischen Wohnungsbau sind die 
Vorgaben der Förderrichtlinien in der Planung umzusetzen. 
 Die Vorgaben zum barrierefreien Bauen sind umzusetzen. 
Die Überarbeitungen sollen zur geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegen.  
 
Das Bebauungsplanverfahren soll unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan 
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden.

4 
Entsprechend dem geplanten Beschluss ist als nächster Verfahrensschritt neben der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB die 
freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 der Stadt 
Köln (öffentliche Versammlung) vorgesehen. Damit wird auf eine Beschleunigung des Verfahrens 
zugunsten einer öffentlichen Aussprache verzichtet.  
 
 
 
Anlagen 
1 Übersichtsplan Geltungsbereich 
2 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept 
3 Städtebauliches Planungskonzept  
4 Rechtskräftiger Bebauungsplan 67435/04

Anlage 2 Erläuterung

47530 Zeichen

- 1 - 
 
A N L A G E  2  
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept für den  
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b  
in Köln-Altstadt/Süd 
  
1 Anlass und Ziel der Planung 
Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region (Vorhabenträger) beabsichtigt auf dem 
ca. 6.000 qm großen Grundstück die bestehenden Bildungseinrichtungen zu erweitern und 
um die Nutzungen Wohnen, Verwaltung, Gastronomie und ggf. einen untergeordneter Ge-
werbeanteil zu ergänzen.  
 
In dem Bestandsgebäude am Kartäuserwall 24b befinden sich heute die Melanchthon-
Akademie, das Jugendpfarramt und die Familienbildungsstätte. Sie sind in einem aus den 
1960er Jahren stammenden Gebäude untergebracht, das nicht mehr den aktuellen Rauman-
forderungen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und nur im Erdgeschoss barrierefrei zu-
gänglich ist. Erste Untersuchungen zu Umbaumöglichkeiten des Bestandsgebäudes erga-
ben, dass sich eine bedarfsgerechte Weiternutzung nur mit einem wirtschaftlich sehr hohen 
Aufwand realisieren ließe. Aus diesem Grund sollen durch Abriss und Neubau Vorausset-
zungen geschaffen werden, die heutigen und künftigen Ansprüchen an Bildungsarbeit genü-
gen. Alle Bildungseinrichtungen des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region sol-
len auf dem Grundstück in einem Neubau, dem sogenannten „Haus der Bildung“, räumlich 
zusammengelegt werden und ihre Zusammenarbeit verstärken. 
 
Zudem sollen durch eine Verlagerung der oberirischen Parkplätze in eine Tiefgarage und 
Nachverdichtung des Grundstücks in weiteren Gebäudeteilen u.a. Wohnungen, ein Studie-
rendenwohnheim, Büros des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord, Gastrono-
mie- und ggf. Gewerbeflächen entstehen. Ziel ist es, den Raum zwischen Kartäuserwall und 
Kartäusergasse zu einem einladenden, lebendigen und offenen Ort für Lernen, Arbeiten, 
Wohnen und Leben zu entwickeln. Die neu entstehenden Freibereiche sollen tagsüber zu 
öffentlich zugänglichen Räumen mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten gestaltet werden. 
 
Für die Planung des Bauvorhabens hat der Vorhabenträger in enger Abstimmung mit dem 
Stadtplanungsamt der Stadt Köln im Frühjahr 2019 eine Mehrfachbeauftragung mit sieben 
Architekturbüros durchgeführt. Der Entwurf des Büros Kaspar Kraemer Architekten GmbH 
wurde mit dem ersten Rang ausgezeichnet und soll umgesetzt werden.  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss wurden über die ge-
plante Durchführung der Mehrfachbeauftragung unter Beifügung der gekürzten Aufgaben-
stellung und über ihr Ergebnis jeweils im Rahmen einer Mitteilung informiert.  
 
Da das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 
67435/04 von 1964 entspricht, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

- 2 - 
 
2 Verfahren 
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB unter 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 
13a Baugesetzbuch) aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. 
 
Die Aufstellung gemäß § 13a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist möglich, da der Bebau-
ungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere 
Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird und weniger als 20.000 qm Grundfläche 
gemäß § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung festsetzt (6.000 qm Grundstücksgröße). Es 
werden auch keine Bebauungspläne im engeren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zu-
sammenhang aufgestellt, deren Grundfläche nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB mitzu-
rechnen wären. Zudem werden nicht die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben und kei-
ne Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vo-
gelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes begründet. Es bestehen zudem 
keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung 
der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Absatz 1 BImSchG zu beachten sind. 
Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfahrenserleichte-
rungen des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Es 
kann abgesehen werden von: 
 der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, 
 dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, 
 der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und 
 dem Monitoring nach § 4c BauGB. 
Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden 
Eingriffe gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 
BauGB als bereits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Um-
weltbelange im weiteren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
Das Kooperative Baulandmodell in der Fassung von 2017 ist anzuwenden. 
 
Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region hat am 13.09.2019 einen Antrag auf Ein-
leitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt, um die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens zu schaffen. 
 
3 Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Campus Kartause (Kartäuserwall 
24b)“ befindet sich im linksrheinischen Kölner Stadtbezirk Innenstadt im Stadtteil Altstadt 
Süd. Es wird im Norden durch die Kartäusergasse und das Grundstück der Evangelischen 
Kirchengemeinde Köln, im Süden durch den Kartäuserwall begrenzt. Die östliche Grenze 
wird von der rückseitigen Bebauung der Gebäude am Kartäuserhof bzw. den Grenzmauern 
gebildet. Im Westen grenzt das Plangebiet an das Grundstück des Senioren- und Pflege-
heims des Clara-Elisen-Stifts. 
 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 114, Flur 
13 der Gemarkung Köln. Es hat eine Größe von ca. 6.017 qm (siehe Anlage 1 Übersichts-
plan).

- 3 - 
 
3.2 Historische Entwicklung 
Das Plangebiet liegt innerhalb der mittelalterlichen Stadterweiterung von 1180. Die mittelal-
terliche Stadtmauer, die ab 1881 für die Anlage der Neustadt bis auf wenige Relikte wie die 
nahe gelegene Ulrepforte geschleift wurde, verlief auf der Südseite der Straße Kartäuserwall. 
 
Das Grundstück ist Teil des Immunitätsbezirks des ehemaligen mittelalterlichen Kartäuser-
klosters St. Barbara. Das 1334 vom Kölner Erzbischof Walram von Jülich gestiftete Kloster 
wurde 1338 fertiggestellt und entwickelte sich zu einer bedeutenden kirchlichen Institution 
des mittelalterlichen Kölns. Im 14. und 15. Jahrhundert wurde die Klosteranlage um einen 
großen, von einem Umgang mit Klostergebäuden eingefassten Kreuzhof, das sogenannte 
„große Galilea“ erweitert. Die Südostecke dieses Baukomplexes reicht im Nordwesten in das 
Plangebiet. Die genaue Bebauung des Klosters ist aufgrund fehlender exakter Plangrundla-
gen derzeit nur ungefähr zu verorten. 
 
Nach Auflösung des Klosters um Jahr 1794, unmittelbar nach der Besetzung Kölns durch 
französische Truppen, ging das Gelände 1816 an den preußischen Militärfiskus über. Im 
Rahmen der militärischen Umnutzung als Garnisonslazarett und Artilleriedepot erfolgten auf 
dem Gelände umfangreiche Um- und Neubaumaßnahmen, die mit dem teilweisen Abbruch 
der ehemaligen Klosterbebauung einherging. Im Plangebiet wurden die letzten Klosterbauten 
nach 1827 abgebrochen. Der Abbruch der letzten Bauten aus der militärischen Nutzungs-
phase erfolgte im Zuge der Neubebauung des Grundstücks Anfang der 1960er Jahre. 
 
3.3 Vorhandene Strukturen 
 
Plangebiet 
Zurzeit ist das Grundstück im westlichen Teil mit einem dreigeschossigen Gebäude mit aus-
gebautem Satteldach bebaut. Entlang der Westfassade ist das Gelände um ein Geschoss 
abgeböscht, um eine natürliche Belichtung des Untergeschosses zu ermöglichen. 
 
Das Gebäude wurde Anfang der 1960er für die Ämter und Einrichtungen des damaligen 
Evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln und heutigen Evangelischen Kirchenverbandes 
Köln und Region errichtet. Derzeit sind drei Bildungseinrichtungen in dem Gebäude mit je-
weils eigenen Räumen untergebracht, die Melanchthon-Akademie, das Evangelische Ju-
gendpfarramt und die Evangelische Familienbildungsstätte. Entlang der östlichen Grund-
stücksgrenze existieren eingeschossige Gebäude, die als Garagen bzw. als Hausmeister-
wohnung genutzt werden. 
 
Die südlich gelegenen, teils befestigten Freiflächen am Kartäuserwall dienen der fußläufigen 
Erschließung der Bestandsgebäude. Über eine Zufahrt vom Kartäuserwall werden die 39 
oberirdischen Pkw-Stellplätze, Stellplätze für Motorränder sowie die Fahrradabstellanlagen 
erreicht. 
 
Im nördlichen Grundstücksbereich befindet sich eine baumbestandene Grünfläche, die von 
den Bildungseinrichtungen auch für Außenveranstaltungen genutzt wird. Insgesamt befinden 
sich auf dem Grundstück 19 geschützte Bäume sowie 20 weitere Bäume. 
 
Umgebung 
Das Plangebiet liegt in der südlichen Kölner Altstadt, am Rande des Severinsviertels. Sever-
instraße und Chlodwigplatz sind als zentrale Geschäftsbereiche des Viertels mit zahlreichen 
Angeboten im Bereich Versorgung, Freizeit und Gastronomie fußläufig vom Plangebiet aus 
erreichbar. 
 
Die östlich angrenzende Umgebung wie auch der Kartäuserhof sind durch eine geschlosse-
ne drei- bis viergeschossige Blockrandbebauung mit Satteldach und ausgebauten Dachge-
schossen geprägt. Vorwiegend werden die Gebäude zum Wohnen genutzt; in den Erdge-
schossen befinden sich vereinzelt Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsnutzun-

- 4 - 
 
gen. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze befinden sich im rückwärtigen Bereich der 
Blockrandbebauung Kartäuserhof fast durchgängig ein- bis dreigeschossige Anbauten, die 
zum Teil als Wohnungen genutzt werden. 
 
Die Blockrandstruktur des Viertels wird nördlich der Kartäusergasse durch die großmaßstäb-
lichen Gebäude des Krankenhauses der Augustinerinnen Köln aufgebrochen. Die teilweise 
bis zu achtgeschossigen Gebäude sind aus der Straßenflucht versetzt angeordnet. An der 
Kartäusergasse, gegenüber des Plangebiets, umschließt das Krankenhaus eine Aufweitung, 
die als Parkplatz genutzt wird. 
 
Der nördlich bzw. nordwestlich des Plangebiets gelegene Bereich an der Kartäusergasse 
wird ausgehend vom historischen Bauensemble aus Kartäuserkirche und Kartause (Kartäu-
serkloster) von einer überwiegend zweigeschossigen Bebauungsstruktur geprägt, die ortho-
gonal in Nord-Süd-Richtung orientiert ist. In den Gebäuden befindet sich der Evangelische 
Kirchenverband sowie das Familienzentrum Kartause mit Kindertagesstätte und Spielflächen 
im Außenbereich. Die Erschließung der Gebäude erfolgt nicht direkt über die angrenzenden 
Straßen, sondern über Höfe oder Wege, die in die Tiefe der Grundstücke führen. Große Tei-
le dieses Bereiches sind von einer ca. 2m hohen Backsteinmauer umgeben. Die Freiflächen 
verfügen über einen alten Baumbestand. 
 
Die Bebauung entlang des Kartäuserwalls setzt westlich des Bestandsgebäudes Kartäuser-
wall 24b diese orthogonal organisierte Struktur im Kontrast zu der östlichen Blockrandbe-
bauung fort. Westlich an das Grundstück angrenzend befinden sich das zweigeschossige 
Clara-Elisen-Stift, daneben eine viergeschossige Wohnbebauung sowie das dreigeschossige 
Bürogebäude der Deutschen Telekom AG, das an die Ulrichgasse grenzt. 
 
Südlich des Plangebiets existiert entlang des Sachsenrings eine drei- bis viergeschossige, 
überwiegend geschlossene Wohnbebauung mit vereinzelten gewerblich genutzten Einheiten 
im Erdgeschoss. Die Gebäude werden vom Sachsenring erschlossen. Zum Kartäuserwall 
sind die Grundstücke mit ein- bis zweigeschossigen Gebäuden (Räume für Dienstleistungen, 
Veranstaltungen und Garagen) bebaut. Die Bebauung endet vor der Ulrepforte (mittelalterli-
ches Stadttor), die an der Kreuzung mit der Ulrichgasse liegt. 
 
Entlang des Sachsenrings verläuft eine teilweise parkartige Grünfläche zwischen der 
Brunostraße und der Waisenhausgasse. 
 
3.4 Erschließung 
 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Plangebiet ist derzeit über den Kartäuserwall erschlossen, der als Einbahnstraße mit 
Fahrtrichtung Nord-West/Ulrichgasse für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über den 
Sachsenring und Kartäuserhof erreicht wird. Der Anschluss an die übergeordnete Erschlie-
ßung ist über den Sachsenring (Teil des Kölner Ringstraßensystems) und die Ulrichgasse 
(Nord-Süd-Fahrt) gewährleistet. 
 
Zudem grenzt das Grundstück im Norden an die Kartäusergasse. Diese Anbindungsmög-
lichkeit wird derzeit nicht genutzt. 
 
Alle auf dem Grundstück bestehenden Stellplätze für Pkw, Mopeds und Fahrräder werden 
über den Kartäuserwall angefahren. Öffentliche Parkplätze sind als Längsparkplätze entlang 
des Kartäuserwalls angeordnet. 
 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das Grundstück ist über die Stadtbahnhaltestellen Ulrepforte, Kartäuserhof und Chlodwig-
platz der Kölner Verkehrsbetriebe KVB gut an das Verkehrsnetz des ÖPNV angebunden. Es 
bestehen Anschlüsse an die Linie 15 in Fahrtrichtung Ubierring bzw. Chorweiler, an die Linie

- 5 - 
 
16 mit Fahrtrichtungen Köln-Niehl über Hauptbahnhof bzw. Bonn, Bad Godesberg über 
Wesseling und an die Linie 17 mit Fahrtrichtung Severinstraße bzw. Köln-Sürth. Die Halte-
stellen liegen in ca. 300 m bzw. 500 m Entfernung und sind fußläufig erreichbar. 
 
Nach Fertigstellung der geplanten Nord-Süd-Bahn-U-Bahn wird sich die Anbindung an den 
Hauptbahnhof und in Richtung Norden noch verbessern. Über die Haltestelle Severinstraße 
sind zudem die Linien 3 und 4 erreichbar, die zwischen Bocklemünd und Thielenbruch bzw. 
Schlebusch verkehren. 
 
Die Buslinien 132 und 106 mit Haltestellen in der Severinstraße ergänzen das Netz. Sie ver-
kehren zwischen Marienburg bzw. Meschenich und Hauptbahnhof. 
 
Fuß- und Radverkehr 
Im direkten Umfeld des Plangebiets (Kartäuserwall, Kartäuserhof und Kartäusergasse) wird 
der Radverkehr unmarkiert auf der Straße geführt. Die Einbahnstraßen sind durchgängig für 
den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet und ermöglichen somit direkte Wegeverbindun-
gen in alle Richtungen. Sachsenring und Kartäuserwall sind Bestandteil des Radverkehrs-
netzes, der Kartäuserwall soll als Fahrradstraße ausgebaut werden (Beschluss Verkehrs-
ausschuss 14.06.2016 zum Radverkehrskonzept Innenstadt). 
 
In dem Abschnitt zwischen Ulrichgasse und Kartäuserwall gibt es für den Rad- und Fußgän-
gerverkehr keine zusätzlichen Verbindungen zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse. 
 
Ver- und Entsorgung 
Alle für die Erschließung des Grundstücks notwendigen Leitungen wie Wasser, Strom, Gas, 
Fernwärme und Telekommunikation sind in den an das Grundstück angrenzenden Straßen 
Kartäuserwall und Kartäusergasse vorhanden. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets 
wird an das bestehende Netz angeschlossen. 
 
4 Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt das Plan-
gebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet als besonderes Wohnge-
biet dargestellt. Besondere Wohngebiete dienen dem Wohnen mit der Besonderheit, dass 
neben der Wohnbebauung Gewerbebetriebe und andere Nutzungen vorhanden sind, das 
Wohnen aber erhalten und entwickelt werden soll. Die Planung entspricht den Darstellungen 
des FNP. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln trifft keine Festsetzungen für das Plangebiet. In der Kar-
te der Entwicklungsziele des Landschaftsplans ist das Entwicklungsziel 6 „ Ausstattung der 
Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ darge-
stellt. 
 
4.4 Bebauungsplan 
Die Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 67435/04 der 
Stadt Köln aus dem Jahr 1964. Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet sowie die nord-
westlich angrenzenden Grundstücke als Art der Nutzung Gemeinbedarf (Kirchengrundstück) 
fest. 
 
Das auf dem Grundstück zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans bereits vor-
handene dreigeschossige Bildungszentrum inklusive eingeschossiger Grenzbebauung zum

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Kartäuserhof ist über Baufenster gesichert. Ein neues, über Baulinien festgesetztes Baufens-
ter ermöglicht einen eingeschossigen Anbau im nördlichen Grundstücksbereich, der bis heu-
te nicht realisiert wurde. Die eingeschossigen Bestandsgebäude im Süd-Osten des Grund-
stücks, die sich zur Zeit der Planaufstellung auf dem Grundstück befanden, wurden inzwi-
schen abgerissen und die entstandene Fläche wird heute als Parkplatzfläche genutzt. 
 
Die nach Bebauungsplan zulässige Bebauung entspricht nicht mehr dem heutigen Bedarf 
der Bildungsstätten. Zudem widersprechen die geplanten ergänzenden Nutzungen wie z. B. 
Wohnen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. 
 
Neues Planungsrecht soll auf Grundlage der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung in Form 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden. Die Rechtskraft des neuen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans setzt die unterliegende Festsetzung des alten Bebau-
ungsplans außer Kraft. 
 
4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 
eine Neubautätigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern an. 
Hierzu wird das Vorhaben mit ca. 68 Wohneinheiten einen Beitrag leisten. 
 
4.6 Höhenkonzept 
Am 27.03.2007 hat der Rat der Stadt Köln das „Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner 
Innenstadt“ beschlossen. Demnach befindet sich das Grundstück im Bereich eines „Homo-
genen Baufeldes“ mit einer Traufhöhenvorgabe von bis zu 15 m. Bei der Ausbildung von Sat-
teldächern sind eine maximale Dachneigung von 45 ° und eine Nutzungsebene im Dachge-
schoss und bei Flachdächern ein um (mindestens) 2 m zurückgesetztes Staffelgeschoss von 
maximal 3,50 m Höhe, in das alle technischen Aufbauten zu integrieren sind, zulässig. So-
fern Solaranlagen angedacht werden, ist darauf zu achten, dass diese vom Straßenraum 
möglichst nicht oder nur wenig in Erscheinung treten. 
 
4.7 Soziale Erhaltungssatzung 
Am 09.02.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung 
für das Severinsviertel beschlossen. Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Ab-
satz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung 
aus besonderen städtebaulichen Gründen. Das Untersuchungsgebiet verläuft entlang der 
Flurstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche Kartäuserwall und entlang der angrenzen-
den Grundstücke zum Kartäuserhof bzw. teilweise Kartäusergasse. Das Plangebiet des vor-
habenbezogenen Bebauungsplans ist nicht Teil des Untersuchungsgebietes. 
 
4.8 Denkmalschutz 
 
Baudenkmäler 
Unmittelbar an das Plangebiet anschließend befinden sich diverse in der Denkmalliste der 
Stadt Köln eingetragene Baudenkmäler. Aufgrund ihrer räumlichen Nähe von besonderer 
Bedeutung sind die Baudenkmäler Kartäuserwall 22, 24 und 24a. Der geplante Anbau wird 
sich in Kontur und Höhenentwicklung an das gründerzeitliche Bauensemble anpassen und 
dessen Trauf- und Firsthöhen nicht überschreiten. 
 
Bodendenkmäler 
Aufgrund der historischen Nutzung des Plangebiets besteht eine hohe Erwartung an mittelal-
terlicher und neuzeitlicher Substanz im Boden. Im Sommer 2019 wurden erste gezielte Bo-
denuntersuchungen durchgeführt, bei denen preußische und mittelalterliche Befunde in zwei 
Bodenschnitten nachgewiesen wurden. Von besonderem Interesse sind Teile der mittelalter-
lichen Klosteranlage mit Kreuzgang und den daran anschließenden Kammern der Mönche

- 7 - 
 
im nördlichen Teilbereich des Plangebiets. Der Bericht zu den ersten Bodenuntersuchungen 
inkl. der Kartierung der Befunde wird derzeit erarbeitet. 
 
Die im Rahmen der geplanten Bebauung des Grundstücks vorgesehenen Bodeneingriffe 
werden bauvorgreifende archäologische Ausgrabungen erfordern, deren Umfang sich nach 
der Kubatur des Aushubs archäologisch relevanter Bodenschichten und der Art der Komple-
xität des zu erwartenden archäologischen Befundes richten wird. 
 
4.9 Wasserschutzzone 
Das Plangebiet befindet sich im vollen Umfang im geplanten Wasserschutzgebiet Hürth III B. 
 
4.10 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 
17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im 
Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde 
das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntma-
chung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. 
 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte 
Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanver-
fahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentli-
che Spielplätze, etc.) zu beteiligen. 
 
Das Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung 
von 2017, sodass mindestens 30% der Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau zu errichten sind.  
 
Der Vorhabenträger plant diesen Anteil aufgrund der in der weiteren Planung zu ermittelnden 
Geschossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. 
 
Die Anwenderzustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen Baulandmodell mit Da-
tum 30.09.2019 liegt vor. 
 
4.11Aufgabenstellung Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) 
Mitte 2018 hat sich der Vorhabenträger entschieden, zur Konkretisierung des Vorhabens 
eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung und 
Durchführung der Mehrfachbeauftragung, zu der insgesamt sieben Architekturbüros eingela-
den wurden, erfolgte in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln. 
 
Um die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Vorhabens mit der Stadt Köln vorabzustimmen, 
wurde im Vorfeld das Büro design team c beauftragt, eine städtebauliche Studie für das Vor-
haben zu erstellen. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln empfahl auf seiner Sitzung am 
05.03.2018 die städtebauliche Variante mit überwiegend viergeschossigen Bebauung mit 
einem Mansarddach am Kartäuserwall und einer Bruttogrundfläche (BGF) von 9.625 qm 
(oberirdisch) weiterzuführen. Die erarbeiteten Varianten wurden allen Verfahrensbeteiligten 
der Mehrfachbeauftragung zur Kenntnis gereicht; die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats 
sind in die Aufgabenstellung eingeflossen.  
 
In der Aufgabenstellung sind u.a. folgende Ziele und Vorgaben formuliert, die im Weiteren 
auch Eingang in das Bebauungsplanverfahren finden sollen: 
 
 
 
 
Nutzungsbausteine

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Den auf dem Grundstück ansässigen Bildungseinrichtungen sollen neue räumliche Voraus-
setzungen gegeben werden, damit langfristig Bildungsarbeit an diesem Ort ermöglicht wer-
den kann. Es soll ein Ort entstehen, an dem die evangelische Kirche zur Bildung und Beglei-
tung „lebenslang lernender Menschen“ einlädt und der ins Stadtviertel „ausstrahlt“. 
 
Folgende Nutzungen sollen konkret realisiert werden: 
 
 „Haus der Bildung“, das die Bildungseinrichtungen (Melanchthon-Akademie, Evangeli-
sches Jugendpfarramt, Evangelische Familienbildungsstätte Köln, Schulreferat und 
Pfarramt für Berufskollegs) vereint und weitere gemeinsam genutzte Räume wie z. B. 
einen Veranstaltungssaal für ca. 140 Personen, eine Bibliothek, einen „Raum der Stil-
le“, Kinderbetreuungsräume etc. aufnimmt. 
 Wohnen (Geschosswohnungen, Wohngruppen, Evangelische Kommunität, Studieren-
denwohnheim, Gästeappartements für das „Haus der Bildung“) 
 Büroräume des Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord 
 Gastronomie und ggf. ein untergeordneter Gewerbeanteil 
Städtebauliche Ziele und Vorgaben 
Das Vorhaben soll sich selbstbewusst und angemessen in den heterogenen städtebaulichen 
Kontext, der von zahlreichen Baudenkmälern geprägt wird, einfügen. Hierbei muss zwischen 
der straßenbegleitenden Blockrandbebauung und der offenen Zeilenbebauung am Kartäu-
serwall vermittelt werden. Ziel ist es, dem von Rückseiten geprägten Kartäuserwall mit der 
Planung ein attraktives Gegenüber zu bieten. 
 
Gebäudehöhen und Dachformen sind so zu wählen, dass harmonische Übergänge insbe-
sondere zum denkmalgeschützten Bestand hergestellt werden. Der an die westliche Brand-
wand des Hauses Kartäuserwall 24a zu planende Neubau soll sich dem gründerzeitlichen 
Bauensemble in Kontur und Höhenentwicklung anpassen und deren Trauf- und Firsthöhen 
nicht überschreiten. Entsprechend den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats ist im An-
schlussbereich an den Bestand ein Mansard- oder Satteldach zu wählen. 
 
Das Grundstück soll mit bis zu vier Vollgeschossen bebaut werden. Die maximal zulässige 
oberirdische Bruttogrundfläche BGF (R) beträgt 9.700 qm. 
 
Insgesamt bilden die in § 34 BauGB genannten Einfügungskriterien „Art und Maß der bauli-
chen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche“ eine Orientierungsgrundlage 
zur Beurteilung einer angemessenen Einfügung. 
 
Nachhaltigkeit 
 
Klimatische Minderungsmaßnahmen 
Die Anpassung an den Klimawandel und ein gesundes Stadtklima sind wichtige Belange, die 
frühzeitig in die Planung einfließen müssen, insbesondere in Stadtteilen mit einer stadtklima-
tisch hohen Belastung. Es sind klimatische Minderungsmaßnahmen wie z. B. Intensivierung 
der Durchgrünung, Begrünung von Dächern/Fassaden, Versickerung von Niederschlags-
wasser, Schaffung von Frischluftflächen und Wasserflächen zu prüfen. 
 
Ziel ist es, die Bodenversiegelung so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere 
auch für Versiegelungen durch Zuwegungen, Nebenanlagen etc. Gemäß den „Planungs-
empfehlungen für hitzebelastete Wohngebiete“ sollen möglichst 40 - 50% des Plangebietes 
als begrünte Freifläche mit Bodenanschluss ausgewiesen werden. 
 
Vegetationserhalt 
Ziel ist es, die nach der städtischen Baumschutzsatzung vom 01.08.2011 geschützten Bäu-
me sowie den Vegetationsbestand möglichst zu erhalten. Insbesondere der prägende 
Baumbestand im Eingangsbereich am Kartäuserwall ist in das Konzept zu integrieren. Für

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bestehende unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallende Bäume, die aufgrund der 
Baumaßnahme nicht erhalten bleiben können, ist im Rahmen der Entwicklung eine Fällge-
nehmigung zu beantragen. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen sind möglichst auf dem 
Grundstück vorzusehen. Bei Neupflanzungen sollen vorzugsweise heimische Bäume, Ge-
hölze und Pflanzen verwendet werden, um die Lebensgrundlage für die heimische Fauna zu 
stärken. 
 
Dach-, Tiefgaragen- und Fassadenbegrünung 
Als Beitrag für ein besseres Stadtklima sind Flachdächer mindestens extensiv mit einer Min-
destüberdeckung von 8 cm zu begrünen. Tiefgaragenanlagen sind, soweit sie nicht überbaut 
sind bzw. als Erschließungs- und Platzflächen genutzt werden, gärtnerisch zu gestalten. Für 
die Bepflanzung soll eine Mindestüberdeckung mit Bodensubstrat von 0,80 m inklusive Filter- 
und Drainschicht hergestellt werden. Im Bereich von Baumpflanzungen ist ein Bodensub-
stratauftrag von mindestens 1,20 m in einer Größe von 5 x 5 m pro Baum vorzusehen. 
 
Eine intensive Dachbegrünung sowie eine Fassadenbegrünung, insbesondere an den stark 
strahlungsbelasteten Fassaden (Süden), sollen geprüft werden. 
 
Starkregenvorsorge 
Aufgrund der Zunahme von Starkregenereignissen sind geeignete Maßnahmen zur Risiko-
vorsorge z. B. Flächen für die Rückhaltung von Niederschlägen einzuplanen. Für Nieder-
schlagswasser ist eine Versickerung auf dem Grundstück zu prüfen.  
 
Freiraum/Spielflächen 
Es soll ein qualitativ hochwertiger, differenziert nutzbarer Freiraum entstehen, der das Po-
tenzial der vorhandenen Vegetation nutzt. Gemäß Wohnraumförderungsbestimmungen soll 
mindestens 1/3 der Grundstücksfläche begrünt werden. 
 
Durch das geplante Bauvorhaben wird das gegenwärtige Außengelände des Hauses der 
Bildung deutlich reduziert. Wunsch der Bildungseinrichtungen ist es, auch zukünftig auf dem 
Außengelände die Kinderferienbetreuung, Sport- und andere körperbezogene Angebote wie 
Yoga und Seminare abhalten zu können. Zudem soll sich das Areal zum Stadtraum öffnen 
und auch vor oder nach Veranstaltungen Möglichkeiten zum Verweilen z. B. durch ein Ange-
bot an Sitzgelegenheiten bieten. Für das Haus der Bildung ist ein „Open-Air-Seminarraum“ 
als Bewegungs- sowie Aufenthaltsraum in geschützter Lage (von mindestens 120 qm), ein 
Spielbereich in geschützter Lage (ca. 300 qm) sowie Flächen für Außengastronomie (ca. 25 
Sitzplätze), Lage am Kartäuserwall zu planen. Der Außenbereich soll nachts abgeschlossen 
werden können. Hierzu ist eine nächtliche Schließung der geplanten Durchwegung zwischen 
Kartäuserwall und Kartäusergasse denkbar. 
 
Spielflächen für Kleinkinder 
Für jede geplante Wohneinheit sind Kleinkinderspielflächen gemäß der Satzung der Stadt 
Köln „Private Spielflächen für Kleinkinder“ in der Fassung vom 15.08.1999 nachzuweisen. 
Bei den Studierendenappartements sind für 10% der Wohneinheiten Kleinkinderspielflächen 
wohnungsnah nachzuweisen. Die Mindestgröße der zu erstellenden Spielfläche von 45 qm 
ist einzuhalten. 
 
Öffentliche Spielflächen 
Es ist geplant, dass die auf dem Grundstück geplanten öffentlich zugänglichen Spielflächen, 
z. B. für das Haus der Bildung, für den Nachweis der erforderlichen privaten Kleinkindspiel-
flächen herangezogen werden können, wenn sie den Vorgaben der BauO NRW entspre-
chen. 
 
Der Mehrbedarf an öffentlichen Spielflächen, der nach den Vorgaben des kooperativen Bau-
landmodells durch das Vorhaben ausgelöst wird, unterschreitet die dort festgelegte Mindest-
größe von 500 qm deutlich. Um das Angebot an Spielflächen im Stadtteil zu verbessern, ist

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zu prüfen, ob unter Einhaltung des Nutzungs- und Raumprogramms auf dem Grundstück ein 
öffentlich zugänglicher Spielplatz vorrangig für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren eingeplant 
werden kann, der in privater Hand verbleibt. Eine Mindestgröße wird nicht vorgegeben. 
 
Erschließung 
Es soll eine durchgängige neue Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Kartäusergasse 
und Kartäuserwall in einer Breite von ca. 2,5 m angelegt werden. Der Anschluss an die Kar-
täusergasse kann durch den zugemauerten Durchgang an der Kartäusergasse erfolgen, der 
sich an der Grundstücksgrenze zum benachbarten Kindergarten befindet. Ein Grundstücks-
tausch mit dem Kindergarten ist prinzipiell möglich. Eine nächtliche Schließung des Weges 
soll möglich sein. 
 
Pkw-Stellplätze 
Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nach-
gewiesen werden. Bei der Planung ist auf eine intelligente Zonierung der Tiefgarage für die 
unterschiedlichen Nutzungen zu achten. Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage sind am Kartäu-
serwall anzuordnen und so zu gestalten, dass die Nachbargrundstücke möglichst nicht be-
einträchtigt werden. Die Fahrradstellplätze im Untergeschoss müssen sicher über die Tiefga-
ragenrampe erreicht werden können. 
 
Mit Inkrafttreten der neuen Bauordnung NRW (BauO NRW) 2018 sind die Gemeinden, so 
auch die Stadt Köln, ermächtigt worden, auf der Grundlage des § 89 Absatz 1 Nummer 4 
BauO NRW eine Stellplatzsatzung zu beschließen, die auf einer durch das für Bauen zu-
ständige Ministerium durch Rechtsverordnung geregelten Richtzahlentabelle basiert. Von 
dieser Ermächtigung hat die Stadt Köln bisher keinen Gebrauch gemacht. 
 
Vorerst orientiert sich der Stellplatzschlüssel an der derzeit gültigen „Richtzahlenliste Fahr-
radabstellplätze für Köln und für PKW-Stellplätze entsprechend Richtzahlenliste § 51 BauO 
NW vom 1. Juni 2000„ und der im Entwurf vorliegenden Richtzahlentabelle des Landes 
NRW. Der anzusetzende Reduktionsfaktor aufgrund der guten Anbindung an den öffentli-
chen Personennahverkehr (ÖPNV) beträgt 30 % und ist auf die Anzahl der notwendigen 
Stellplätze anzuwenden. Die erforderliche Stellplatzzahl beträgt demnach insgesamt ca. 80 
Stellplätze. Die notwendige Stellplatzzahl kann weiter reduziert werden, wenn Maßnahmen 
zur Förderung alternativer Mobilität umgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die 
Förderung des Radverkehrs oder die Bereitstellung von Car-Sharing- Angeboten. Für eine 
Reduzierung der Stellplätze für das „Haus der Bildung“ ist die maximale Besucherzahl/ ma-
ximal zeitgleiche Belegung der Räume festzulegen. Die Umsetzbarkeit des reduzierten Stell-
platzschlüssels ist in einem Mobilitätskonzept nachzuweisen. Von den erforderlichen Stell-
plätzen sind mindestens vier als Stellplätze für Menschen mit Behinderungen in einer Breite 
von 3,5 m zu dimensionieren. 
 
Bei Entfall der bestehenden Stellplätze für das Bildungszentrum während der 1. Bauphase 
sind geeignete Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen. 
 
Fahrradstellplätze 
Die privaten Fahrradstellplätze sollen teilweise im Untergeschoss und teilweise oberirdisch 
(im Außenraum oder erdgeschossigen Fahrradräumen) untergebracht werden. Besucher-
fahrradstellplätze sollen ausschließlich oberirdisch realisiert und den Hauseingängen zuge-
ordnet werden. Der Bedarf platzintensiverer Räder wie Lastenräder oder Fahrradanhänger 
ist angemessen zu berücksichtigen. Insgesamt sind ca. 200 Radstellplätze notwendig. Für 
die angenommene Reduzierung der erforderlichen Anzahl an Fahrradstellplätzen für das 
„Haus der Bildung“ sind die maximalen Besucherzahlen/ maximal zeitgleiche Belegung der 
Räume festzulegen.

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Abstandsflächen und Belichtung 
Ein eingeschossiger Anbau direkt an die Bestandsgebäude mit unbelichteter Brandwand ent-
lang der östlichen Grundstücksgrenze ist möglich, wenn die Grenzbebauung im aufzustel-
lenden Bebauungsplan festgesetzt wird und eine ausreichende Belichtung der Bestandsge-
bäude am Kartäuserhof nachgewiesen werden kann. Neubauten mit Abständen zur Grund-
stücksgrenze sind so zu positionieren, dass deren Abstandflächen vollständig auf dem eige-
nen Grundstück liegen. Um eine ausreichende Belichtung der Gebäude am Kartäuserhof 
sicherzustellen, wird empfohlen, sich an der Abstandsflächenregelung der BauO NRW vom 
01.03.2000 (hier: 0,8 x Gebäudehöhe) zu orientieren. 
 
Barrierefreiheit 
Die Erschließung der Gebäude und der Freianlagen ist barrierefrei zu planen. 
 
Müllstandorte 
Die Müllstandorte sind in erdgeschossigen Müllräumen zu planen. Ausnahmsweise können 
die Müllstandorte in den Außenanlagen nachgewiesen werden, wenn sichergestellt ist, dass 
die Behälter gestalterisch eingefasst werden. Es ist zu beachten, dass die Müllstandorte ge-
mäß den Richtlinien der AWB angefahren werden können. 
 
5 Planungskonzept 
Im Juni 2019 tagte die Beurteilungskommission, der auch Vertreterinnen und Vertreter der 
politischen Gremien und der Verwaltung der Stadt Köln angehörten, um die eingereichten 
Arbeiten der Mehrfachbeauftragung zu bewerten. In der Sitzung wurde die Planung des Bü-
ros Kaspar Kraemer Architekten GmbH mit dem ersten Rang ausgezeichnet und als Grund-
lage für das Bebauungsplanverfahren empfohlen. 
 
Städtebauliches und architektonisches Konzept 
Der prämierte Entwurf ordnet die baulichen Volumina analog der vorhandenen orthogonalen 
Grundstruktur des „Kartäuser-Geländes“ und führt so die offenen U-förmigen Hofstrukturen 
der Bestandsbebauung fort. Zudem übernimmt er die Grundidee des Kreuzganges: Um den 
quadratischen Innenhof gruppieren sich die verschiedenen Nutzungseinheiten, die durch 
einen umlaufenden Arkadengang miteinander zu einer Gemeinschaftsform verbunden sind. 
Die Öffnung des Hofes nach Süden zum Kartäuserwall bildet die Hauptadresse und emp-
fängt den Eintretenden mit einer offenen Geste. 
 
Der hier vorgesehene gastronomische Bereich bildet eine einladende, urbane Situation, mit 
der Besuchende in den Hof geleitet werden. Aus dem Innenhof werden die einzelnen Funkti-
onsbereiche übersichtlich und eindeutig adressierbar erschlossen. 
 
Im östlichen Baukörper werden im „Haus der Bildung“ die Räume der Bildungseinrichtungen 
situiert. Die Erschließung erfolgt im Erdgeschoss über ein großzügiges längsgestrecktes Fo-
yer, das auch die von allen Einrichtungen gemeinsamen genutzten Räume wie Veranstal-
tungssaal, Bibliothek, Kinderbetreuung etc. sowie den „Raum der Stille“ anbindet. 
 
Der nördliche und der westliche Baukörper nehmen im Erdgeschoss die Büroräume des 
Evangelischen Verwaltungsverbandes Köln-Nord auf. In den Obergeschossen sind die 
Räume des Studierendenwohnheims, eine evangelische Kommunität und zwei inklusive 
Wohngruppen angeordnet. Die Studierendenappartements werden über einen fünfgeschos-
sigen „Campanile“ (Treppenturm) erschlossen. Er definiert den Zugang, bietet einen Blick 
über den Hof und ist das sichtbare Zeichen der Gesamtanlage. 
 
Der südöstliche Baukörper schließt an die vorhandene, denkmalgeschützte Bebauung am 
Kartäuserwall an. In den Obergeschossen werden die Geschosswohnungen sowie die Gäs-
teappartements für das „Haus der Bildung“ untergebracht.

- 12 - 
 
Alle Gebäude des Hofes sind viergeschossig mit Flachdach geplant. Mit Rücksichtnahme auf 
die umgebende Bebauung insbesondere in Richtung Kartäuserhof springt das letzte Ge-
schoss gegenüber den Außengrenzen zurück und treppt den Baukörper auf drei Geschosse 
ab. Das südöstliche Gebäude schließt mit einem geneigten Dach (vier Vollgeschosse zzgl. 
Dachgeschoss) an die vorhandene, denkmalgeschützte Bebauung am Kartäuserwall an. 
Traufhöhe und Dachform des Bestandes werden aufgegriffen, sodass angemessene Über-
gänge entstehen. Entlang der Grundstücksgrenze zum Kartäuserhof befinden sich einge-
schossige Baukörper, u. a. der Veranstaltungssaal. 
 
Insgesamt ist eine Geschossfläche von ca. 9.500 qm (BGF R oberirdisch ca. 9.200 qm) ge-
plant. Um einen Planungsspielraum für die jetzt erfolgende Konkretisierung und Überarbei-
tung zu erhalten, kann diese bei Notwendigkeit auf max. 9.700 qm erhöht werden. In den 
Flächen ist der Wegfall der erdgeschossigen Arkaden berücksichtigt.  
 
Die geplanten ca. 68 Wohneinheiten teilen sich in ca. zwölf Wohneinheiten im Geschoss-
wohnungsbau, zwei Wohngruppen mit jeweils ca. vier Plätzen, ca. zwölf Appartements in der 
Evangelischen Kommunität, ca. 39 Appartements im Studierendenwohnheim und ca. 3 Gäs-
teappartements im „Haus der Bildung“ auf. 
 
Die Freiflächen schließen im Norden an den bestehenden Grünbereich des Kindergartens an 
und werden mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet. Der zentrale Innenhof ist ein 
Aufenthaltsort und Treffpunkt für Menschen, über den tagsüber auch eine direkte Verbindung 
für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen zwischen Kartäuserwall und Kartäusergasse er-
möglicht werden soll. 
 
Alle erforderlichen Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die Ein- und 
Ausfahrt ist am Kartäuserwall geplant. Für die benötigten Fahrradstellplätze sind Flächen in 
der Tiefgarage und im Außenraum vorgesehen. 
 
Konkretisierung Planungskonzept 
Das derzeit vorliegende Planungskonzept dient als Grundlage für den Einleitungsbeschluss. 
Die Planung wird hinsichtlich der Einhaltung der städtebaulichen Ziele und Vorgaben aus der 
Mehrfachbeauftragung und der Empfehlungen der Beurteilungskommission fortgeschrieben. 
Dies betrifft insbesondere folgende Punkte: 
 
 Die Arkaden sollten erst im Bereich des Platzraumes beginnen und ihre Auswirkung 
auf die Belichtung der dahinterliegenden erdgeschossigen Nutzungen geprüft werden. 
 Der „Campanile“ zur Erschließung der Studierendenwohnungen ist hinsichtlich Anord-
nung und Ausprägung weiterzuentwickeln. Es ist zu prüfen, ob die Platzfassung auf 
andere Weise gelöst werden kann.  
 Der direkte Anbau an die Grundstücksgrenze bedarf der baurechtlichen Klärung. 
 Der erdgeschossig im Eckbereich Kartäuserwall angeordnete Nebenraum sollte verlegt 
werden. 
 Es soll geprüft werden, ob die Fassaden in ihrer teilweise historisierenden Ausprägung 
zurückgenommen werden können. 
 Die Freibereiche bieten ein großes Entwicklungspotenzial, ihre Planung ist unter Be-
achtung des Gesamtensembles und mit dem Ziel einer Entsiegelung zu konkretisieren. 
Bei der Freiraumplanung soll insbesondere auf einen angemessenen Anteil an begrün-
ten Flächen unter Berücksichtigung der Bestandsvegetation geachtet werden. 
 Eine Verringerung der Tiefgaragenunterbauung ist zu prüfen, um den Erhalt eines grö-
ßeren Anteils natürlichen Bodens und des Baumbestandes zu erreichen. 
 Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und den studentischen Wohnungsbau 
sind die Vorgaben der Förderrichtlinien in der Planung umzusetzen. 
 Die Vorgaben zum barrierefreien Bauen sind umzusetzen. 
Darüber hinaus werden insbesondere folgende Aspekte untersucht bzw. konkretisiert wer-
den, um eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange zu minimieren:

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 Gebäudehöhen und Grenzabstände der Gebäude sind zu prüfen, um eine Einfügung 
des Vorhabens in den Kontext sowie eine ausreichende Belichtung der Nachbargrund-
stücke zu gewährleisten. Zudem wird untersucht, ob Maßnahmen zum Schutz der Pri-
vatsphäre (Schutz vor Einblicken) für die Bestandsgebäude erforderlich sind. 
 Für die Arkaden ist eine ausreichende Sozialkontrolle sicherzustellen. 
 Die neuen Freibereiche sollen öffentlich zugänglich sein und als Treffpunkt für Men-
schen auch Aufenthaltsmöglichkeiten und Spielbereiche integrieren. 
 Eine verträgliche Abwicklung der unterschiedlichen Verkehrsarten inkl. des Parksuch-
verkehrs ist sicherzustellen. 
 Zum Umgang mit den innerhalb des Plangebiets bzw. auf die Umgebung einwirkenden  
Lärmimmissionen soll ein Immissionsschutzkonzept entwickelt werden. 
 
6 Umweltbelange 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine 
formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a 
BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes 
nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht ge-
geneinander abgewogen. 
 
Nach bisherigem Stand werden folgende Gutachten erstellt, um die Auswirkungen der Pla-
nung zu untersuchen: 
- Artenschutzprüfung 
- Biotoptypenbewertung 
- Bodengutachten 
- Starkregenvorsorge, u. a. Überflutungsnachweis 
- Klimagutachten 
- Gutachten zur Tagesbelichtung / Verschattung 
- Schalltechnische Untersuchung 
- Verkehrsgutachten inkl. Mobilitätskonzept 
- Gutachten zur archäologischen Befundsituation 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
 
6.1 Artenschutz 
Aufgrund der zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Rodungsmaßnahmen von Ein-
zelbäumen und Sträuchern sowie der Inanspruchnahme von Grünflächen und den damit 
einhergehenden Eingriffen in potenzielle Habitate für Tiere ist im weiteren Verfahren eine 
Artenschutzprüfung  
(ASP I) erforderlich. Um das Eintreten von Verbotsbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG 
zu verhindern, sind ggf. Vermeidungs- und / oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfor-
derlich. 
 
6.2 Natur und Landschaft 
Insbesondere im nördlichen Bereich des Grundstücks sowie im heutigen Bereich der Zufahrt 
befindet sich eine Vielzahl älterer Bäume unterschiedlicher Arten, die das Erscheinungsbild 
des Grundstücks prägen. Die Bäume und deren Zustand wurden in einer Bestandserhebung 
dokumentiert.  
 
Für die Umsetzung des Vorhabens müssten nach derzeitigem Planungskonzept ca. 16 der 
insgesamt 19 gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützten Bäume sowie ca. 12

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der 20 weiteren Bestandsbäume gefällt werden. Eine Kompensation erfolgt entsprechend 
den Regelungen der Baumschutzsatzung. 
 
Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 67435/04 sind bereits Eingriffe in Natur und 
Landschaft erfolgt bzw. besteht im Plangebiet bereits Planungsrecht. Nach § 1a Absatz 3 
Satz 6 bzw. § 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB ist für den Eingriff kein Ausgleich erforderlich, da 
die durch die vorliegende Planung ausgelösten Eingriffe durch das bestehende Planungs-
recht bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig waren und bereits erfolgt sind. 
Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden allerdings im weiteren Ver-
fahren ermittelt (Eingriffsbewertung). 
 
6.3 Boden 
Erkenntnisse zum Baugrund wie z. B. Bodenaufbau und Versickerungsfähigkeit liegen der-
zeit noch nicht vor. Altlasten sind im städtischen Altlastenkataster nicht verzeichnet. Ein Bo-
dengutachten wird erstellt und nach Vorlage der Ergebnisse im weiteren Verfahren ausge-
wertet. 
 
6.4 Wasser 
 
Oberflächengewässer 
Im Plangebiet oder der näheren Umgebung verlaufen keine Oberflächengewässer. 
 
Grundwasser 
Nach einer Grundwassermodellrechnung der Rheinenergie AG aus dem Jahr 2009 wurde für 
das Plangebiet ein Bemessungsgrundwasserstand mit 44,25 m NHN ermittelt. Damit liegt 
das Grundwasser im tiefsten Punkt des Grundstücks ca. 5,55 m unterhalb der Geländeober-
kante.  
 
6.5 Klima 
Das Plangebiet ist Teil eines stadtklimatischen Belastungsgebietes höchster Ausprägung, 
das gekennzeichnet ist durch einen maximal ausgeprägten Wärmeinseleffekt, eine tagsüber 
hohe Aufheizung, einen verminderten Luftaustausch und eine hohe Luftschadstoffbelastung. 
Die Planung führt zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung im Plangebiet und somit zu 
einer lokalen Verminderung des Versickerungspotenzials und einer geringeren Verdunstung. 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um dem 
Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Der 
Verlust an klimatisch ausgleichend wirkender Freifläche soll z. B. durch Festsetzungen zur 
Grundstücks- und Dachbegrünung gemindert und der Erhalt eines höheren Anteils an Be-
standsgrünfläche und Bestandsbäumen bzw. eine Erhöhung des Grünflächenanteils geprüft 
werden. 
 
6.6 Lärm 
Aufgrund der innerstädtischen Lage wirken auf das Plangebiet Lärmimmissionen aus dem 
Straßen-, Schienen- und Flugverkehr ein. Mit der Umsetzung des Vorhabens ist zudem mit 
einer Zunahme an Verkehrs- und Veranstaltungslärm zu rechnen. Zur Beurteilung der auf 
das Plangebiet und die Umgebung einwirkenden Verkehrslärm- und Veranstaltungslärm-
Immissionen wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Zum Umgang mit den 
Lärmbelastungen wird ein Immissionsschutzkonzept entwickelt, aus dem Festsetzungen ab-
geleitet werden. 
 
6.7 Verkehr 
Aufgrund der Ansiedlung neuer Nutzungen im Plangebiet wird es zu einem planbedingten 
Mehrverkehr kommen. Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastungen der 
Straßen und Knotenpunkte im Umfeld sowie die Parkplatzsituation werden im weiteren Ver-

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fahren gutachterlich untersucht und ggf. Maßnahmen zur verträglichen Abwicklung der Ver-
kehre aufgezeigt. Zur Förderung alternativer Mobilitätsformen wird zudem ein Mobilitätskon-
zept erstellt. 
 
6.8 Kulturgüter 
Um genauere Erkenntnisse über die archäologische Befundsituation zu erhalten, sind im 
weiteren Verfahren bauvorgreifende Ausgrabungen erforderlich, deren Ergebnisse in einem 
Gutachten zusammengefasst werden. 
 
7 Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 
BauGB geschaffen werden. 
 
Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfüh-
rungsvertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert. 
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- 
und Erschließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Köln entstehen 
keine Kosten.

Anlage 0

694 Zeichen

A N L A G E  0  
Alte111119Sa1Sb -Anlage 0 zu Vorlage 3589-2019 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Der Vorhabenträger bittet um eine zeitnahe Beratung und Beschlussfassung der zuständigen 
Gremien, um seinen internen Zeitplan für das Neubauprojekt einhalten zu können. Die Fristen 
für die Vorlagenabgabe konnten nicht eingehalten werden, da die Erläuterungen zum städtebau-
lichen Planungskonzeptes (Anlage 2 der Beschlussvorlage) aufgrund der eingegangenen Stel-
lungnahmen der Interessensgemeinschaft Kartäuserhof außerhalb des förmlichen Beteiligungs-
verfahrens kurzfristig ergänzt wurden und personeller Engpässe innerhalb der Verwaltung eine 
kurzfristige Bearbeitung nicht erlaubte.

Anlage 3 Planungskonzept

10881 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
OK
.Mauer
50
.02
50
.01
50
.24
50
.04
49
.97
50
.38
114
151
152
425
295/8
171
128/93
210/92
38
37
217/35
34
33
32
135/36
31
98/30
97/30
141/29
279/27
280/27
24b
26
24a
24
5
7
277/91
95/29
127/29
26 105/28
126/28
Eigentuemer:
 Stadt
 Koeln
Grdb
.Bl.: 13
Eigentuemer:
 Stadt
 Koeln
Grdb
.Bl
.: 12
27a
27
25
23
21
19
17
15
13
11
9
7
5
3
III SD A
I PD
Kinderwagen
Parkhaus
I ZD
Raucher-
paillion
I FD
Ga
I FDWhs
III
Kartaeuserwall
Whs
I FD
Ga
II FD
II SD
II FD
Altenheim
Altenheim
Kindergarten
I FD
I
Tr.=52,58
I
First=53
,95
Kindergarten
IV SDWhs
Sand-
kasten
A
First=54
,57 Kartaeusergasse
I FD
I FD
I FD
III FD
I
FD
III FD
I
FD
I
FD
III
I
I
I FD
I FD
II SD
II FD
II FD
IVSD
III SD
III SD
IIISD
IV MD
IIISD
III SD
I
III SD
I
I
FD
FD
III SD
III SD
IV SD
IV SD
IV SD
IV SD
IV SD
IV SD
II FD
IV SD
III
First=62
,11
I FD
IIISD
OK
.=52
,68
OK
. Bruest
.
=58
,96
OK
.Mauer
=53
,26
OK
. Bruest
.
=59
,73
OK
.Mauer
=53
,40
OK
.Mauer
=53
,45
OK
. Bruest
.
=54
,25
First=59
,53
SmD=56
,87
OK
.=56
,43
OK
.=52
,67
OK
.Mauer
=53
,21
First=70
,00
First=63
,59
SmD=59
,42
EFH=50
,37
OK.=52,35
OK.=53,40
H=53
,13
SmD=52
,31
EFH=50
,38
First=63
,52
SmD=59
,41
SmD=59
,37
OK. Bruest
.=60,41
OK. Bruest
.=60,41
OK.=52,41
OK.=56,00
OK
.=56
,41
First=59
,12
SmD=56
,13
III SD A
III SD A
Bordstein
Gehweg
Platten
Tor
Tuer
Tuer
Asphalt
Fahrbahnmarkierung
Pflaster
Tiefbord
Bordstein
Gehweg
Platten
0,30
0,30
0,30
0,30
0,30
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Kies
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Platten
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
KantsteinKantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Platten
Gruen
Gruen
Kantstein
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Asphalt
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
3 x St.
3 x St
.
St.
St.
St.
2 x St.
St.
St.
St.
11 x St. 9 x St.
6 x St.
St.
St.
6 x St.
Kies
Kies
Kies
Kies
Kies
Beton
Beton
Flucht
.- und
Rettungstreppe
Bruecke
Podest
Platten
Platten
Gruen
Gruen
Kantstein
GruenGruen
Gruen
unbefestigter
 Weg
unbefestigter
 Weg
0,22
0,30
0,42
(42
,16)
(30
,48)
(27
,21)
(68
,24)
(15
,35)
(47,64)
(16
,33)
(5,89)
(73
,50)
(R=7
,00)
(Bgl.7,19)
Z=1
Z=1
Z=3
Bebauungsplan67435/05
SmD=60
,06
First=62
,64
SmD=64
,42
OK
.Mauer=50
,54
Flur
 12
OK
.=52
,22
OK
.=53
,41
OK
.=53
,43
Bordstein
Tiefbord
Asphalt
T1
T2
T3
T4
T5
T6
T7
T8
T9
Kartaeuserhof
Tr.=62
,65
Tr.=61
,67
Tr.=64
,31
Tr.=64
,28
OK
. Mauer=52
,17
OK
. Mauer=51
,13
Tr.=61
,67
Tr.=62
,85
First=65
,76
Tr
.=59
,67
Tr
.=59
,80
H=57
,25
Tr
.=61
,41
Tr
.=62
,38
Tr
.=61
,33
Tr
.=61
,52
Tr
.=61
,52
Tr
.=61
,49
Tr
.=61
,45
Tr
.=62
,73
Tr
.=60
,99
First=65
,26
First=65
,45
First=65
,40
First=65
,80
First=65
,64
First=66
,89
First=65
,55
First=65
,48
First=64
,69
First=64
,50
First=63
,19
Tr
.=59
,81
Tr
.=55
,50
Tr
.=62
,36
Tr
.=61
,39
Tr
.=62
,88
Tr
.=61
,48
Tr
.=62
,45
Tr
.=62
,50
Tr
.=62
,71
Tr
.=61
,51
Tr
.=61
,61
Tr
.=61
,62
Tr
.=61
,49
Tr
.=63
,58
First=66
,53 First=66
,53
First=62
,76Tr
.=60
,09
First=54
,57
First=59
,12 First=58
,40
H=56,03
49.83
50.06
50.01
48.75
49.26
50.11
50.0249.95
50.02
49.9349.8049.79
49.83
50.06
50.14
50.27
50.23
50.12
50.17
50.12
49.9949.97
50.04
49
.02 48
.95
48
.92
48
.94
48
.90
48
.96
48
.9648
.88
48
.91
48
.8848
.93
48
.96
48
.97
49.94
50.01
49.94
49.95
49.80
49.86
50.10
50.00
50.02
49.80
49.92
49.88
49.97
49.99
49.94
49.98
49.82
49.91
49.92
49.92
49.93
49.95
49.91
49.81
49.82
50.00
50.03 49.98
49.98
50.01
50.08
50.00
49.92
49.94
50.01
50.05 49.94
49.98
50.00
50.03
49.99
50.07
50.08
50.01
50.20
50.09
50.06
49.89
49.93
49.93
49.83
49.94
49.82
49.82
49.89
49.91
49.80
49.86
49.95
49.87
49.84
49.96
49.91
49.99
49.88
49.92
50.17
50.09
50.15
49.74
49.92
49.86
48.32
48.26
47.59
49.79
49.80
48.49
48.49
48.23
49.80
48.26
48.22
49.77
49.83
48.27
48.20
Anlage 3
Bestandslageplan
N10 0 20 40 60  Meter20

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
Kartäuserwall
Sachsenring Kartäuser
hof
Kartäuse
rgasse
Sachsenring
Kartäuser
hof
Kartäuser
gasse Jacobstrase
An St. Magdalenen
Brunostraße
IV
IV
IV
I
I
IV
Wohnen
Haus der Bildung
Wohnen
Tiefgarage
Gewerbe
Gewerbe
Gastro
Gastro
evgl
. Verwaltungsverband
Köln Nord
Spielbereich fbs
Lage Tiefgarage
Lageplan städtebaulicher Entwurf
N10 0 20 40 60  Meter20

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
Vogelperspektive von Süd-Westen
Perspektive vom Kartäuserwall

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
Tech
Luftraum
Gewerbe
Gastraum
Küche
Lehrküche
Spielraum
Vortragssaal
Lager
Bibliothek Spiritueller Raum
Empfang
Büro
Nebenraum
Arbeitsraum
Teeküche
Besprechungsraum
Gewerbe
Büro
Büro
Müllraum
Haus der
Bildung
Evangelischer
Verwaltungsverband
Evangelischer
Verwaltungsverband
Büro Büro Büro
Büro
Büro
Büro
Büro
Büro
Open Air
Seminarraum
A A
B B
Ansicht Süd
Grundriss EG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19
Luftraum
Kopie
Tech
Pumi
Haus der
Bildung
Büro
Büro
Büro
Büro
Büro
Gebetsraum
Medienraum
Aufenthaltsraum
Seminarraum
Seminarraum
Lager
Seminarraum
Multi. Raum
Seminarraum
Seminarraum
Studentisches
Wohnen
Appartement
Appartement
Appartement
Inklusives Wohnen
Wohn-/
Essbereich
Appartement
2 Z. Whg
2 Z. Whg
2 Z. Whg
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Wohnen Essbereich
zbV
Appartement
Querschnitt
Grundriss 1. OG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
 18 x 26 x 19
Kopie
Pumi
Kopie
Pause Seminar
Aufenthaltsraum
Lager
Haus der
Bildung
Büro
Büro
Büro
Seminarraum
Seminarraum
Seminarraum
Teeküche
Seminarräume
Lager
Büro
Lager
Studentisches
Wohnen
Appartement
Appartement
Inklusives Wohnen
Appartement
2 Z. Whg
2 Z. Whg
2 Z. Whg
Büro
Büro
Büro
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Wohnen Essbereich
Appartement
zbV
Grundriss 2. OG
Längsschnitt „Haus der Bildung“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
 18 x 26 x 191
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 191
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 191
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 191
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19 18 x 26 x 19
TK
Pumi
Kopie
Lager
Haus der
Bildung
Büro
Seminarraum
Teeküche
Lager
Seminarraum
Nähraum
Pausenraum
Evangelische
kommunität
Studentisches
Wohnen
Appartement
Appartement
Gemeinschaft
Gemeinschaft
Wohn-/
Essbereich
Appartement
3 Z. Whg
4 Z. Whg
3 Z. Whg
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement Büro
Büro
Büro
Büro
Appartement
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
 18 x 26 x 19
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
3 Z. Whg
4 Z. Whg
3 Z. Whg
Grundriss 4. OG
Grundriss 3. OG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Campus Kartause Kartäuserwall 24b
in Köln Altstadt/Süd
Städtebauliches Planungskonzept - Stand Mehrfachbeauftragung
Kartäuserwall
Sachsenring Kartäuser
hof
Kartäuse
rgasse
Sachsenring
Kartäuser
hof
Kartäuser
gasse Jacobstrase
An St. Magdalenen
Brunostraße
IV
IV
IV
I
I
IV
Wohnen
Haus der Bildung
Wohnen
Tiefgarage
Gewerbe
Gewerbe
Gastro
Gastro
evgl
. Verwaltungsverband
Köln Nord
Spielbereich fbs
Lage Tiefgarage
Schematische Darstellung des Konkretisierungsbedarfs des städtebaulichen und architektonischen Konzepts
Kartäuserwall
Sachsenring Kartäuser
hof
Kartäuser
gasse
Kartäuser
hof
An St. Magdalenen
IV
IV
IV
I
I
IV
Wohnen
Haus der Bildung
Wohnen
Tiefgarage
Gewerbe
Gewerbe
Gastro
evgl
. Verwaltungsverband
Köln Nord
Spielbereich fbs
FR
Planung
FR
Planung
FR
Planung
PR
Arkaden
PL
Fassade
WE
Campanile
ER
Bäume
RE
Tiefgarage
BE
Innenhof
GH
Anbau
SO
Kontrolle
ÖZ
Bereich
DA
Begrünung
DA
Begrünung
DA
Begrünung
DA
Begrünung
ES
Freiflächen
ER
Bäume
FR
Planung
BL
Prüfung
BL
Prüfung
BL
Prüfung
GH
Anbau
FR
Planung
PR
Arkaden
PL
Fassade
WE
Campanile
ER
Bäume
BE
Innenhof
RE
Tiefgarage
GH
Anbau
ÖZ
Bereich
SO
Kontrolle
ES
Freiflächen
DA
Begrünung
BL
Prüfung
Prüfung / Planung - Sozialkontrolle
des Innenhofes / Arkaden in der Nacht
Prüfung - Gewünschte Öffentliche
Zugänglichkeit der neuen Freibereiche
Prüfung - Reduzierung der
Tiefgaragenunterbauung
Prüfung / Planung - Begrünung des
Innenhofes
Prüfung / Planung - Erhalt eines
größeren Anteils des Baumbestandes
Planung / Gestaltung - aller Freiflächen
insbesondere des Grünflächenanteils
Prüfung / Planung - Entsiegelung
möglichst vieler Freiflächen
Prüfung / Planung - Dachbegrünung
aller Flachdachflächen
Planung / Weiterentwicklung - aller
Fassaden der Gebäude
Prüfung / Weiterentwicklung - der formalen
Ausprägung des Campanile
Prüfung - Entfall der Arkaden im Bereich des
Kartäuserwalls
Prüfung / Planung - der Gebäudehöhen bei
direktem Anbau an der Grundstücksgrenze
Prüfung - der Belichtungssituation in den
Bereichen der Arkaden und der Nachbarn
N
Überarbeitungsbedarf

Anlage 4 B-Plan 67435-04

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 1 Übersichtsplan

396 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Campus Kartause (Kartäuserwall 24b)
in Köln-Altstadt/Süd
Maßstab  1 : 2 500

Beratungsverlauf (2)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Kartäusergasse
  • Ulrichgasse
  • Brunostraße
  • Waisenhausgasse
  • Severinstraße
  • Chlodwigplatz
  • Sachsenring
  • An St. Magdalenen
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Kartäuserwall 24b
  • Kartäuserhof
  • Ulrepforte
  • Ubierring
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
3589/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2019
Erstellt
15.10.2019 06:58