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0756/2018

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Ehrenfeld

Mitteilung BV 03.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.05.2018, TOP 12.3

Anlage 2 - Tödliche VU 2017

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Mitteilung BV

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Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017

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Anlage 2 - Tödliche VU 2017

895 Zeichen

Anlage 2 
Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache 
08.03.2017 19:17 Ehrenfeld Subbelrather Straße 262 F (73) - Pkw (42) 1 T (73) - 1 LV (42) 
F taumelt auf die Fahrbahn und 
wird von Pkw erfasst 
03.05.2017 13:00 Bickendorf 
Vitalisstraße/ca. 50 m 
südlich Wilhelm-Mauser- 
Straße Pkw (89) - F (81) 1 T (81) 
Zurücksetzender Pkw-Fahrer 
quetscht Ehefrau an Hauswand 
ein, Verletzungen werden zu 
spät erkannt 
15.05.2017 18:25 
Neustadt-Nord / 
Ehrenfeld 
Innere 
Kanalstraße/Subbel- 
rather Straße Lkw (44) - R (51) 1 T (51, 1 LV (44) 
Abbiegender Lkw-Fahrer 
überrollt R, der vor ihm kreuzen 
wollte 
01.07.2017 03:41 Vogelsang 
Militärringsstraße - 
Abschnitt zwischen 
Gregor-Mendel-Ring und 
Venloer Straße) F (36) - Pkw (28) 1 T (36) - 1 LV (28) 
F betritt bei Dunkelheit 
unvermittelt mehrspurige 
Fahrbahn 
Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Ehrenfeld

Mitteilung BV

6304 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 0756/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Ehrenfeld 
In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2017 im Gebiet des 
Bezirkes Ehrenfeld aufgeführt. Die Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle im Bezirk ergibt sich aus 
der Anlage 2. 
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrach-
tung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Katego-
rie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die 
Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines 
Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, 
erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadensunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung der Ver-
kehrsunfälle geeignet sind. 
 
Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach 
der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei 
Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt 
diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist 
also damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von 
Unfallhäufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt. 
 
Bei dem Knoten Äußere Kanalstraße/Ossendorfer Straße ereigneten sich verschiedene Unfälle weil 
Radfahrende, die den begleitenden Radweg der Äußeren Kanalstraße in Richtung Iltisstraße befuh-
ren, von einbiegenden Autofahrenden erfasst wurden. Die Verwaltung veranlasst hier, dass der Be-
reich neben der Fußgängerampel, in dem das Parken nicht gestattet ist, wieder wirksam durch Poller 
geschützt wird. Durch diese Maßnahme werden zukünftig Sichtbehinderungen auf den Radweg un-

2 
 
terbunden. Ferner prüft die Verwaltung, ob zur Verbesserung der Sicht Parkstände hinter der Ein-
mündung in Richtung Venloer Straße (Fahrtrichtung Iltisstraße) aufgehoben werden können.  
 
Im Bereich der Liebigstraße/Pettenkoferstraße wurden Radfahrende auf der Furt der Einmündung von 
einbiegenden oder ausfahrenden Pkw-Fahrern angefahren. Hier beschloss die Unfallkommission, 
dass die beeinträchtigte Radfahrfurt aufzufrischen und im Einmündungsbereich rot einzufärben ist.  
 
Das Unfallgeschehen im Bereich der Straße Venloer Straße/Auf dem Paulsacker beruhte in erster 
Linie darauf, dass Autofahrende, die aus dem Paulsacker auf die Venloer Straße einbiegen wollten, 
den Vorrang der dortigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer missachteten und mit 
ihnen kollidierten. Hier kann eine wirksame Verbesserung laut Einschätzung der Unfallkommission 
nur durch die Installation einer Signalanlage erfolgen. Die Verwaltung erstellt dazu die Planung und 
übergibt sie im ersten Quartal 2018 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, der für die Aufstellung 
der Ampel verantwortlich zeichnet.  
 
An den Unfällen im Bereich Venloer Straße/Gutenbergstraße waren in drei Fällen Zu Fuß Gehende 
beteiligt, die den Überweg überqueren und von Radfahrenden oder Autofahrenden erfasst wurden. 
Bei einem weiteren Unfall verunglückte eine Fußgängerin, die die Venloer Straße unvermittelt und 
sehr schnell überquerte und von einem Pkw erfasst wurde. Dieser Bereich wurde durch die Unfall-
kommission überprüft und es wurde festgestellt, dass die Beschilderung und Markierung eindeutig 
und angemessen ist. Einschränkungen der Sicht lagen nicht vor. Die Verwaltung prüft hier, ob eine 
Optimierung der Beleuchtung geboten ist.  
 
Im Bezirk Ehrenfeld ereigneten sich in 2017 drei tödliche Verkehrsunfälle, bei denen Zu Fuß Gehende 
verstarben. Laut Untersuchung der Unfallkommission wäre keiner dieser Unfälle mit angemessenen 
verkehrstechnischen Maßnahmen zu verhindern gewesen.  
 
Der Verkehrsunfall Subbelrather Straße/Innere Kanalstraße war laut Polizeianzeige grundsätzlich der 
Neustadt-Nord und damit der Bezirksvertretung Innenstadt zuzuordnen. Bei diesem Unfall wurde ein 
Radfahrer, der den Rechtsabbieger von der Subbelrather Straße auf die Innere Kanalstraße unmittel-
bar vor einem Lkw überqueren wollte, von dem anfahrenden Fahrzeug erfasst. Zur Verbesserung der 
Sichtbeziehungen in diesem Bereich erfolgte unmittelbar nach dem Unfall ein Grünrückschnitt, eine 
Ladezone auf der Subbelrather Straße wurde aufgehoben und durch Poller gesichert. Zur Erhöhung 
der Aufmerksamkeit der Autofahrenden wurden Radfahrerpiktogramme im Bereich des Radfahrfurt 
markiert und das Zeichen 205 (Vorfahrt achten) durch ein Zeichen 206 (Stopp) der Straßenverkehrs-
ordnung (StVO) ersetzt. Das Team des Fahrradbeauftragten plant, die Radfahrer auf der Inneren Ka-
nalstraße zukünftig – analog zu der Führung im Bereich Innere Kanalstraße/Venloer Straße – auf der 
Fahrbahn zu führen. Zusätzlich soll der frei fließende Rechtsabbieger aus der Subbelrather Straße in 
die Signalisierung mit einbezogen werden.

Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017

1081 Zeichen

Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit Fuß- 
gängern 
davon 
Verkehrs- 
unfälle mit 
Radfahrern 
Unfallfolgen (LV - 
Leicht-verletzt 
SV - Schwer- 
verletzt) 
Maß- 
nahmen                    
sind erfolgt 
Maßnahmen in 
Vorbereitung/ 
werden geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Äußere Kanalstraße/Ossendorfer Straße Neuehrenfeld 4 0 4 4 LV X
Frohnhofstraße/Rochusstraße - Kreisverkehr Ossendorf 4 0 3 1 SV, 3 LV X
Butzweiler Straße/Franziska-Anneke-Straße Ossendorf 4 0 0 5 LV X
Ehrenfeldgürtel/Stammstraße Ehrenfeld 4 1 3 4 LV X
Liebigstraße/Pettenkoferstraße Neuehrenfeld 4 0 4 4 LV X
Mathias-Brüggen-Straße/Mühlenweg Bickendorf 7 0 0 3 LV X 
Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße Ehrenfeld 8 2 3 1 SV, 8 LV X
Venloer Straße/Auf dem Paulsacker 
Bocklemünd- 
Mengenich 10 0 0 5 LV X
Venloer Straße/Gutenbergstraße Ehrenfeld 4 4 2 2 SV, 2 LV X
Wilhelm-Mauser-Straße/Vitalisstraße Bickendorf 4 0 0 2 SV, 4 LV X
Anlage 1 Unfallhäufungsstellen 2017 im Bezirk Ehrenfeld

Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Vitalisstraße
  • Venloer Straße
  • Subbelrather Straße 262f
  • Innere Kanalstraße
  • Äußere Kanalstraße
  • Frohnhofstraße
  • Liebigstraße
  • Mathias-Brüggen-Straße
  • Wilhelm-Mauser-Straße
  • Gregor-Mendel-Ring
  • Auf dem Paulsacker
  • Franziska-Anneke-Straße
  • Oskar-Jäger-Straße
  • Ossendorfer Straße
  • Pettenkoferstraße
  • Gutenbergstraße
  • Ehrenfeldgürtel
  • Rather Straße
  • Rochusstraße
  • Melatengürtel
  • Iltisstraße
  • Stammstraße
  • Mühlenweg
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0756/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.04.2018
Erstellt
07.03.2018 16:18