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2789/2021

Jahresbericht 2020, Naturschutzwartin Frau Esser, Bezirk 2 Rodenkirchen - Ost

Mitteilung BV 06.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 10.2.8

Jahresbericht 2020 Naturschutzwacht Frau Esser

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Jahresbericht 2020 Naturschutzwacht Frau Esser

4167 Zeichen

Naturschutzwacht - Jahresbericht 2020  
Bezirk 2 Köln Rodenkirchen  
Iris Esser  
  
Ich kontrollierte meinen Bezirk wieder regelmäßig, um Veränderungen und besondere 
Vorkommnisse wahrzunehmen, und diese wie gewohnt an die UNB weiterzugeben.  
  
Nach dem Sturmtief Sabine sind mir in Godorf zwei Bäume aufgefallen, in denen abgebrochene 
Äste lose in den Kronen hingen. Einer davon war ziemlich groß und schwer, und hing als potenzielle 
Gefahrenquelle genau über einem Trampelpfad der auch sehr gerne ge nutzt wird. Ich gab meiner 
Anprechpartnerin bei der UNB diese Informationen weiter mit der Frage, wem das Gelände gehört, 
und erfuhr, dass es das Geländer der Basell Polyolefine GmbH war.  
  
Ich schrieb die Basell an und informierte den dortigen Leiter für Umweltschutz und 
Genehmigungsverfahren schriftlich und mit Fotos über die potenzielle Gefahr und setzte meine 
Ansprechpartnerin der UNB wie gewohnt dabei ins Cc. Die Basell antwortete rasch und entfernte 
die Äste gefühlt noch rascher. Das lief wirklich wie am sprichwörtlichem Schnürchen.  
  
Außerdem informierte mich meine Ansprechpartnerin bei der UNB wieder über anstehende 
Maßnahmen im Gebiet, wie z. B. das Aufstellen von Malaisefallen, das Sammeln von Amphibien 
Schilder und ob in meinem Bezirk solche stehe n und ich diese Informationen, falls vorhanden, 
weitergeben kann, ebenso wie über eine Leiter die widerrechtlich an einem Walnussbaum in 
meinem Gebiet angebracht worden war, und das ebendiese auch wieder dort entfernt wurde.  
  
Ebenso das von mir in 2019 im Jahresbericht erwähnte Loch im Aspahlt des Fussweges oberhalb 
des Sürther Leinpfades am Godorfer Hafen wurde im Imformationsfluss durch die UNB bis zur 
"Reperatur" thematisch weitergegeben. Ich schilderte im Verlauf zwischendurch, dass das Loch von 
irgendjemandem mit Steinen und einem Metalldeckel gefüllt wurde, mit Bildanhang, und gab auch 
die Maße weiter, dass es an der breitesten Stelle fast 30 cm breit war. Meine Anprechpartnerin der 
UNB gab mir entsprechend durch, an wen sie sich diesbezüglich gewandt  hatte zur Reperatur. Das 
ist erfolgreich abgeschlossen und repariert.  
  
Als mir auf der Schotterfläche direkt am Godorfer Hafen auffiel, dass dort eine Gebüschrodung 
stattgefunden hatte, fragte ich nach ob es sich vielleicht um Pflegemaßnahmen handelte, u nd 
wurde von meiner Ansprechpartnerin der UNB darüber informiert, dass es die HGK durchgeführt 
hatte, weil die Schotterfläche daneben von der HGK rückgebaut wird, weil sie im Vorgriff auf den 
Hafenausbau von der HGK angelegt wurde, der Hafenausbau aber nic ht mehr kommt und die 
Schotterfläche Teil des NSG ist (wo eine Schotterfläche „nix verloren hat“).  
  
Die Entsorgung illegalen Mülls war auch wieder ein Thema. Diesmal aber nicht im 
Naturschutzgebiet selbst, sondern in erster Linie auf dem Weg dorthin, am Straßenrand Richtung 
Godorfer Hafen. Dort machte ich das Jahr über die meisten Funde.  
Einbauschrankteile, ein Sofa und ein Betonklotz, 3 Autoreifen, eine Matratze samt Lattenrost, 
Autoreifen, und Holzbretter, oder einer Wiese wo diverse Müllsäcke herumlagen  wurden von mir 
über das Jahr gesichtet, aufgenommen, und entsprechend der AWB gemeldet und die UNB davon 
in Kenntniss gesetzt. Davon abgesehen gab es im Gebiet den üblichen verteilten "Handmüll" wieder 
aufzusammeln wie jedes Jahr.  
  
Im Naturschutzgebiet f iel mir bei den Sandaufschüttungen für die Zauneidechsen auf, dass  man 
dort stellenweise schon die wuchsfreudigen Brombeerranken die sich dort bilden sehen kann, und 
fragte bei der UNB nach, ob diese bereits für das nächstes Jahr, also 2021, mit auf dem Pflegeplan 
zur Entfernung mit drauf stehen. Meine Ansprechpartnerin teilte mir mit, dass die HGK plant die 
Brombeeren zu beseitigen.  
  
Da das ehemalige HGK-Grundstücke zwischen dem Godorfer Hafen und der Bebauung Sürth jetzt 
Ende letzten Jahres an die Stadt  Köln verkauft wurde, wird diese Pflegemaßnahme jetzt wohl 
wieder auf dem Pflegemaßnahmenplan der Stadt stehen, vermute ich. Ansonsten bitte ich das 
wieder mit aufzunehmen.  
  
Die Zusammenarbeit mit der UNB verlief wieder sehr gut und reibungslos, vielen Da nk dafür!

Mitteilung BV

2034 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 2789/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 23.08.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Jahresbericht 2020, Naturschutzwartin Frau Esser, Bezirk 2 Rodenkirchen - Ost 
In der Anlage erhalten Sie den Jahresbericht 2020 der Naturschutzwartin Frau Esser für den Bezirk 2 
Rodenkirchen – Ost zur Kenntnisnahme. 
 
Erläuterung der Verwaltung zum beigefügten Jahresbericht von Frau Esser: 
 
1. Zu der in 2021 geplanten Entfernung des Brombeeraufwuchses bei den Sandaufschüttungen 
für die Zauneidechsen im Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“ (Sürther Aue): 
 
Die Häfen und Güterverkehr AG (HGK) hat die durch Brombeergehölze und andere aufkom-
mende Gehölze zugewachsenen Kiesinseln in der Zeit vom 08.01. – 20.01.2021 freischneiden 
lassen, so dass sie für die im Naturschutzgebiet vorkommenden Zauneidechsen wieder eine 
Möglichkeiten darstellen sich dort aufzuhalten um sich in der Sonne aufzuwärmen. 
 
2. Zu der Bitte von Frau Esser, dass die Pflege der Sandaufschüttungen für die Zauneidechsen 
in den Pflegemaßnahmenplan der Stadt Köln aufgenommen wird: 
 
Die Pflege der Sandaufschüttungen für die Zauneidechsen wird nicht in den Pflegemaßnah-
menplan der Stadt Köln aufgenommen. Das Grundstück der HGK im Naturschutzgebiet „Am 
Godorfer Hafen“ (Sürther Aue) wurde zwar 2020 an die Stadt Köln verkauft, jedoch hat die 
HGK für Teilflächen dieses Grundstücks weiterhin eine Pflegeverpflichtung. Die für die Zau-
neidechsen aufgeschütteten Kiesinseln befinden sich auf so einer Teilfläche und werden da-
her auch zukünftig durch die HGK von Gehölzaufwuchs jährlich freigeschnitten werden um 
das Zuwachsen der Kiesinseln zu verhindern.  
 
Die o.g. Pflegeverpflichtung der HGK für Teilflächen ihres ehemaligen Grundstücks ergibt sich 
daraus, dass diese Flächen ehemals durch die HGK aufgewertet wurden und daher anschlie-
ßend in das Ökokonto der HGK überführt wurden.

Beratungsverlauf (2)

23.08.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2789/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.08.2021
Erstellt
05.08.2021 12:08