3846/2018
Eingabe nach § 24 GO, Ausweitung des städtischen Weihnachtsschmucks im Kölner Stadtgebiet, AZ. 02-1600-208/18
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Anlage 1
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Deutsche Konservative I Postfach 800213 1 51002 Köln EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Landesverband Nordrhein-Westfalen Deutsche Konservative Landesverband NRW Postfach 80 02 13 51002 Köln Köln, 22.10.2018 Anregung gemäß§ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Ausweitung des städtischen Weihnachtsschmucks im Kölner Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren. Hiermit rege ich an, den jährlichen, städtischen Weihnachtsschmuck auf das ganze Kölner Stadtgebiet auszuweiten und diesen nicht nur auf Standorte in verkehrsgünstigen Innenstadtlagen zu begrenzen. Im Einzelnen rege ich an: 1. Die jährliche Aufstellung mindestens eines Tannenbaums in jedem der 86 Kölner Stadtteile, behangen mit einer weißen Lichterkette, vorzugsweise aufgestellt im jeweiligen Stadtteil-Zentrum. Insbesondere in einwohnerstärkeren Stadtteilen rege ich die Aufstellung von zwei Tannenbäumen an. 2. Ausweitung des jährlichen, städtischen Weihnachtsschmucks auf belebten Einkaufs- und Hauptverkehrsstraßen durch zusätzliche Verwendung von Leuchtsternen, Girlanden o.ä. beleuchteten weihnachtlichen Dekorationen an Straßenlaternen. 3. Die Inbetriebnahme der Weihnachtsbeleuchtung ist jährlich vom ersten Tag nach Totensonntag bis einschließlich Heilige Drei Könige gewährleistet. Die Steckdosen an den Straßenlaternen, auch von ehemaligen Weihnachtsbaum-Standorten, sind noch erhalten und müssen nicht neu angelegt werden. Zudem kann durch die Anschaffung von neuen Lichterketten in LED-Technik entsprechend Strom eingespart werden. In diesem Zusammenhang könnte die Möglichkeit bestehen, die RheinEnergie AG als Unterstützer der Beleuchtungen zu gewinnen, da diese bereits im Rahmen der Kölner Beleuchtungsinitiative an verschiedenen Illuminationen im Kölner Stadtgebiet beteiligt ist. Bitte leiten Sie mein Schreiben an das zuständige politische Gremium weiter. Mit freund!' hen Grüßen ,,,
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/64/1 Vorlagen-Nummer 3846/2018 Freigabedatum 18.12.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO, Ausweitung des städtischen Weihnachtsschmucks im Kölner Stadtgebiet, AZ. 02-1600-208/18 Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt der Verwaltung, die Ausgestaltung der Straßenräume mit weihnachtlichem Schmuck weiterhin den bezirklichen Interessengemeinschaften in Eigeninitiative zu überlassen. Alternativer Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt zunächst den Verweis in die neun Bezirksvertretungen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019 2 Begründung: Der Petent regt eine Ausweitung des jährlichen, städtischen Weihnachtsbaumschmucks auf das gan- ze Kölner Stadtgebiet an und diesen nicht nur auf Standorte in verkehrsgünstigen Innenstadtlagen zu begrenzen (siehe Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Entgegen der Annahme des Petenten befindet sich kein städtischer Weihnachtsbaumschmuck im Kölner Stadtgebiet. Dieser wird ausschließlich von den Interessengemeinschaften der Einzelhändler in den Stadtteilen organisiert. Im städtischen Haushalt sind hierfür keine Mittel veranschlagt. Erhebliche Kosten und ein enormer Abstimmungs- und Erfüllungsaufwand wären die Folge - wie für Bäume, Installationen, Anschlüsse, Versicherung sowie für den Einsatz von Personal für das Aufstel- len, Einrichten, Kontrolle, Unterhaltung und Abbau. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen der RheinEnergie AG für die Befestigung von Weih- nachtsschmuck an den Leuchtenmasten erfolgt jeweils durch die Interessengemeinschaften. Hierbei handelt es sich um ein einfaches, pragmatisches Verfahren auf privatrechtlicher Ebene. Die Bereit- stellung separater Steckdosen sowie der Energiebedarf erfolgen auf Kosten der Interessengemein- schaften. Die RheinEnergie AG ist im Auftrag der Stadt für die Ausleuchtung des öffentlichen Stra- ßenlandes zuständig und überwacht die Anforderungen bezüglich der Betriebs- und Verkehrssicher- heit solcher Anlagen. Die Realisierung der Weihnachtsbeleuchtung ist in einfacher Art und unter günstigen Rahmenbedingungen durch Interessengemeinschaften durchführbar. Darüber hinaus stellt sie eine Möglichkeit zum örtlichen Engagement in den Bezirken dar. Eine weitergehende Förderung erscheint unter diesen Gesichtspunkten nicht notwendig und sollte – falls doch für erforderlich erach- tet – entsprechend durch bezirksorientierte Mittel erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3846/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.12.2018
- Erstellt
- 21.11.2018 09:33