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3846/2018

Eingabe nach § 24 GO, Ausweitung des städtischen Weihnachtsschmucks im Kölner Stadtgebiet, AZ. 02-1600-208/18

Beschlussvorlage Ausschuss 18.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.02.2019, TOP 3.5

Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

2041 Zeichen

Deutsche Konservative I Postfach 800213 1 51002 Köln 
EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Landesverband Nordrhein-Westfalen 
Deutsche Konservative 
Landesverband NRW 
Postfach 80 02 13 
51002 Köln 
Köln, 22.10.2018 
Anregung gemäß§ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Ausweitung des 
städtischen Weihnachtsschmucks im Kölner Stadtgebiet 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren. 
Hiermit rege ich an, den jährlichen, städtischen Weihnachtsschmuck auf das ganze Kölner Stadtgebiet 
auszuweiten und diesen nicht nur auf Standorte in verkehrsgünstigen Innenstadtlagen zu begrenzen. Im 
Einzelnen rege ich an: 
1. Die jährliche Aufstellung mindestens eines Tannenbaums in jedem der 86 Kölner Stadtteile,
behangen mit einer weißen Lichterkette, vorzugsweise aufgestellt im jeweiligen Stadtteil-Zentrum.
Insbesondere in einwohnerstärkeren Stadtteilen rege ich die Aufstellung von zwei Tannenbäumen
an.
2. Ausweitung des jährlichen, städtischen Weihnachtsschmucks auf belebten Einkaufs- und
Hauptverkehrsstraßen durch zusätzliche Verwendung von Leuchtsternen, Girlanden o.ä.
beleuchteten weihnachtlichen Dekorationen an Straßenlaternen.
3. Die Inbetriebnahme der Weihnachtsbeleuchtung ist jährlich vom ersten Tag nach Totensonntag bis
einschließlich Heilige Drei Könige gewährleistet.
Die Steckdosen an den Straßenlaternen, auch von ehemaligen Weihnachtsbaum-Standorten, sind noch 
erhalten und müssen nicht neu angelegt werden. Zudem kann durch die Anschaffung von neuen 
Lichterketten in LED-Technik entsprechend Strom eingespart werden. In diesem Zusammenhang könnte die 
Möglichkeit bestehen, die RheinEnergie AG als Unterstützer der Beleuchtungen zu gewinnen, da diese 
bereits im Rahmen der Kölner Beleuchtungsinitiative an verschiedenen Illuminationen im Kölner Stadtgebiet 
beteiligt ist.

Bitte leiten Sie mein Schreiben an das zuständige politische Gremium weiter. 
Mit freund!' hen Grüßen ,,,

Beschlussvorlage Ausschuss

2732 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64/64/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3846/2018 
Freigabedatum 
18.12.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach § 24 GO, Ausweitung des städtischen Weihnachtsschmucks im Kölner 
Stadtgebiet, AZ. 02-1600-208/18 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt 
der Verwaltung, die Ausgestaltung der Straßenräume mit weihnachtlichem Schmuck weiterhin den 
bezirklichen Interessengemeinschaften in Eigeninitiative zu überlassen. 
 
Alternativer Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt 
zunächst den Verweis in die neun Bezirksvertretungen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019

2 
Begründung: 
Der Petent regt eine Ausweitung des jährlichen, städtischen Weihnachtsbaumschmucks auf das gan-
ze Kölner Stadtgebiet an und diesen nicht nur auf Standorte in verkehrsgünstigen Innenstadtlagen zu 
begrenzen (siehe Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Entgegen der Annahme des Petenten befindet sich kein städtischer Weihnachtsbaumschmuck im 
Kölner Stadtgebiet. Dieser wird ausschließlich von den Interessengemeinschaften der Einzelhändler 
in den Stadtteilen organisiert. Im städtischen Haushalt sind hierfür  
keine Mittel veranschlagt. 
Erhebliche Kosten und ein enormer Abstimmungs- und Erfüllungsaufwand wären die Folge - wie für 
Bäume, Installationen, Anschlüsse, Versicherung sowie für den Einsatz von Personal für das Aufstel-
len, Einrichten, Kontrolle, Unterhaltung und Abbau. 
 
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen der RheinEnergie AG für die Befestigung von Weih-
nachtsschmuck an den Leuchtenmasten erfolgt jeweils durch die Interessengemeinschaften. Hierbei 
handelt es sich um ein einfaches, pragmatisches Verfahren auf privatrechtlicher Ebene. Die Bereit-
stellung separater Steckdosen sowie der Energiebedarf erfolgen auf Kosten der Interessengemein-
schaften. Die RheinEnergie AG ist im Auftrag der Stadt für die Ausleuchtung des öffentlichen Stra-
ßenlandes zuständig und überwacht die Anforderungen bezüglich der Betriebs- und Verkehrssicher-
heit solcher Anlagen. Die Realisierung der Weihnachtsbeleuchtung ist in einfacher Art und unter 
günstigen Rahmenbedingungen durch Interessengemeinschaften durchführbar. Darüber hinaus stellt 
sie eine Möglichkeit zum örtlichen Engagement in den Bezirken dar. Eine weitergehende Förderung 
erscheint unter diesen Gesichtspunkten nicht notwendig und sollte – falls doch für erforderlich erach-
tet – entsprechend durch bezirksorientierte Mittel erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3846/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.12.2018
Erstellt
21.11.2018 09:33