A-O/0002/2018
Erweiterung der Tempo-30-Zone an der Handorfer Straße
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Stellungnahme zum Antrag A-O/0002/2018 (nicht barrierefrei)
1398 Zeichen
17.07.2018
3220
32.23.0014
Frau Kopp
An die Bezirksvertretu ng
Münster-Ost
über
Herrn Stadtrat Heuer
über
33.22 - Frau Groh
01000212018 der SPD-Fraktion in der r Bozir &
st vom 24. 04. zure.
: Die Sudmühlenstraße ist eine übergeordnete, vorfahrtberechtigte Kreisstraße. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h. Fußgänger und Radfahrer werden sicher über
die Nebenanlagen als gemeinsame Geh- und Radwege geführt. Zusätzlich sind zwei
Querungshilfen mit Mittelinseln vorhanden. Auf die Kinder und den Schulweg wird durch
Verkehrszeichen in beiden Richtungen hingewiesen.
Grundsätzlich dürfen Verbote des fließenden Verkehrs nach der Straßenverkehrsordnung
nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das
allgemeine Risiko’übersteigende Gefahrenlage besteht. Eine signifikante Unfallhäufung oder
Unfälle, die sich. unmittelbar auf die Fahrgeschwindigkeiten der Fahrzeuge beziehen, sind
laut Auskunft der Polizei Münster für die letzten drei Jahre dort nicht verzeichnet. Eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist daher verkehrsrechtlich
nicht zulässig.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 aufgrund von sozialen Einrichtungen (z.
B. Kindergärten oder Altenheime) kommt auch nicht in Betracht, da es keine soziale
Einrichtung mit direktem Zugang zur Sudmühlenstraße gibt.
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Originalantrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2018
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Handorfer Straße
- Sudmühlenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-O/0002/2018
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 24.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37