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0281/2019

Wiederverwertbares Geschirr

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 24.01.2019, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 0281/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 
 
Wiederverwertbares Geschirr 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 06.12.2018 in Ihrer 
Anfrage „Wiederverwertbares Geschirr“ folgende Fragen gestellt: 
 
 
1.) Sind der Verwaltung solche Angebote bekannt? 
a. Wenn ja, kann so ein Projekt der BV Chorweiler vorgestellt werden? 
b. Wenn nein, können Sie Informationen dazu einholen und uns informieren? 
 
2.) Mit welchen, im Bezirk Chorweiler nutzbaren Fördermitteln, wäre eine Anschaffung eines sol-
chen nachhaltigen und müllvermeidenden Geschirr-Mobils möglich? 
 
3.) Wo könnte eine Ausgabestelle des Geschirr-Mobils geschaffen werden? 
a. Ist auch eine Ausgabestelle bei freien Trägern oder Geschäftsleuten möglich? 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
 
Zu Frage 1.) 
 
Seit Anfang der 1990er Jahre bietet das Umweltzentrum Köln ein mietbares Geschirrmobil an. Zur 
Ausstattung gehören eine Industriespülmaschine und das benötigte Mehrweggeschirr wie Teller, Glä-
ser und Besteck. Außer dem Umweltzentrum Köln gibt es noch weitere Anbieter, z. B. das „Haus 
Rupprechtstrasse gGmbH“ in Köln und das „Spuelmobil 24“. 
 
Bei der Verwendung von Geschirrmobilen „im Freien“ ist zu bedenken, dass der Einsatz eines Strom-, 
Wasser- und Abwasseranschlusses bedarf. Der Unterbau von Geschirrmobilen besteht meist aus 
einem Anhänger mit Doppelachse, für den ein Zugfahrzeug erforderlich ist. Die Firma CupConcept, 
ebenfalls in Köln ansässig, bietet den Verleih von Tellern, Gläsern und Bechern an. Dabei wird das 
Geschirr zur Veranstaltung geliefert und im Anschluss abgeholt. Die Reinigung erfolgt somit dann 
nicht vor Ort, sondern in der hauseigenen Spülanlage mit entsprechenden Hygienestandards. 
 
Die Stadt Bergisch-Gladbach hat laut Hinweis auf der eigenen Internetseite die Vermietung des städ-
tischen Geschirrmobils aktuell eingestellt. 
 
Nachfolgend ein Auszug der Internetseite des Umweltzentrums Köln (http://www.umweltzentrum-
koeln.de/60.html)

2 
 
Geschirrmobil 
 
 
 
Das Umweltzentrum Köln besitzt ein Geschirrmobil, das für Veranstaltungen gemietet wer-
den kann. 
Bei Rückgabe des Geschirrmobils wird das Geschirr sorgsam gezählt, auf Sauberkeit geprüft 
und für den nächsten Einsatz wieder vorbereitet. Bei der Ausleihung erfolgt die technische 
Einarbeitung des Kunden in die Benutzung der mobilen Spülmaschine. 
 
Leistungsumfang:  
 
Ein Geschirrmobil ist bei uns standardmäßig mit folgender Ausrüstung bestückt (Porzellan 
und Besteck) und kostet inclusive Inhaltsversicherung 160,- Euro inkl. 7% Mehrwertsteuer 
Mietgebühr:  
 
Kaffeetrinken  80 Gedecke (Tassen und Löffel)  
Suppe   80 Gedecke (Schalen und Löffel)  
Menü   80 Gedecke (Teller, Messer und Gabeln)  
Dessert  80 Gedecke (Dessertteller und Kuchengabeln) 
 
Eine Industrie-Spülmaschine mit zugehörigen Schläuchen (Wasseranschluss) und Elektro-
Kabeln (400 Volt, eine entsprechende Stromversorgung muss vorhanden sein, Elektro-
herde besitzen einen solchen Stromanschluss). 
 
Ein Spülvorgang dauert etwa 3 Minuten. So haben Sie auch bei größeren Veranstaltungen 
schnell wieder sauberes Geschirr für Ihre Gäste. Eine Zusatzbestückung ist gegen Aufpreis 
erhältlich.  
 
Falls Sie keine passende Zugmaschine (1500 kg gebremste Last) haben, können wir das Ge-
schirrmobil natürlich auch anliefern und nach der Veranstaltung wieder abholen. Die Fahrtkos-
ten betragen 12,- Euro pro Km (einfache Entfernung). Dieser Betrag enthält ebenfalls 7% 
MwSt.  
 
 
Bitte beachten Sie, dass bei Abholung/Lieferung 250,- Euro Kaution in bar zu leisten 
sind sowie die komplette Mietgebühr fällig wird.  
Bei Interesse oder wenn Sie noch mehr Informationen brauchen, rufen Sie bitte unser Büro 
an:  
Tel.: 0221 / 73 25 121 Fax: 0221 / 73 25 315

3 
 
 
 
Zu Frage 2.) 
 
Die Anschaffungskosten für ein Geschirrmobil betragen rund 15.000 €. Insofern ist eine Beschaffung 
nur im Zusammenschluss mehrerer Fördermittelgeber möglich. 
 
Mit folgenden Fördermitteln wäre die Anschaffung eines Geschirrmobils im Stadtbezirk denkbar: 
 
- Aktuell über den Verfügungsfonds des integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den 
Sozialraum Chorweiler, max. 2.499 € 
- Bezirksorientierte Mittel 
- Stiftungsgelder (z. B. „Ein Herz lacht“, „Rhein-Energie-Stiftung“, „Gülich-Fonds“) 
- GAG 
- Wohnungsbaugesellschaften im Stadtbezirk 
- Ortsansässige Träger, die an einer solchen Beschaffung interessiert sind 
- Vereine im Stadtbezirk 
- Kirchen 
- Sponsorengelder (Unternehmen, Banken, Sparkassen) 
 
Die Beschaffung muss durch einen Verein/Träger im Stadtbezirk erfolgen. Da es bei einzelnen För-
dermitteln erforderlich ist, in Vorleistung zu gehen, muss der Verantwortliche Verein/Träger entspre-
chend leistungsfähig sein. Darüber hinaus muss geklärt werden, wo das Geschirrmobil untergebracht 
und von wem es instand gehalten wird. 
 
Hinweis: Im Sozialraum Bickendorf/Westend/Ossendorf steht die Beschaffung eines Spülmobils kurz 
bevor. Dieses soll gegen eine geringe Leihgebühr ausgeben werden, damit wird die Instandhaltung 
sichergestellt.  
 
 
 
Zu Frage 3.) 
 
Wie unter 2.) schon dargestellt, muss vor Beschaffung eines Geschirrmobils geklärt sein, wo das Mo-
bil untergebracht wird und wer die Instandhaltung und die organisatorische Abwicklung beim Verleih 
übernimmt. Dies ist bei Vereinen, freien Trägern und anderen gemeinnützigen Organisationen mög-
lich. Die Beschaffung und organisatorische Abwicklung über Geschäftsleute ist ebenfalls möglich. 
Beim ISEK sind Projektanträger durch private Unternehmen/Geschäftsleute ausdrücklich erwünscht, 
wenn eine gute Idee gefördert werden soll, die dem Sozialraum zu Gute kommt. Bei der Beantragung 
von bezirksorientierten Mitteln ist ein Antrag von privaten Unternehmen nicht ausgeschlossen. Es ist 
weiterhin davon auszugehen, dass die betreffenden Geschäftsleute auch selber als Geldgeber in 
Frage kommen. Tatsächlich kommt dieses Konstrukt bei kleinräumigen Projekten, die mit öffentlichen 
Mitteln gefördert werden, eher selten vor.

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rupprechtstraße

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Details

Aktenzeichen
0281/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.01.2019
Erstellt
21.01.2019 11:21