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0759/2021

Impfbereitschaft der städtischen Angestellten im Gesundheitswesen, Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0370/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.03.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 02.03.2021, TOP 4.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2955 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/2 
 
Vorlagen-Nummer  01.03.2021 
 0759/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 02.03.2021 
 
Impfbereitschaft der städtischen Angestellten im Gesundheitswesen, Anfrage der AfD-Fraktion 
gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0370/2021 
Die AfD Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
Frage 1:  
Da keine Impflicht besteht, wie werden die städtischen Mitarbeiter aktiv über die Möglichkeiten der 
Impfung aufgeklärt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine berufliche Indikation zu einer Impfung ergibt sich aus der Beurteilung der Gefährdungen am Ar-
beitsplatz. Dort wird über die Dienststelle aktiv über die Möglichkeiten der Impfung aufgeklärt.  
Die möglichen Impfungen der Mitarbeitenden ergeben sich aus den Arbeitsschutzverordnungen. 
Die Bundesimpfverordnung gibt die Reihenfolge der zu Impfenden vor und die Information der Mitar-
beitenden wird über das städtische Intranet sichergestellt.  
 
 
Frage 2:  
Gibt es Umfragen über die Impfbereitschaft? Darunter verstehen wir auch die Einführung von einfa-
chen Kalendern, in denen sich die Mitarbeiter eintragen können. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es gibt keine Umfragen zur Impfbereitschaft in der Mitarbeiterschaft der Stadt Köln, da es noch keine 
gesetzliche Grundlage gibt. 
 
 
Frage 3:  
Wie hoch ist die Bereitschaft sich impfen zu lassen und gibt es die Möglichkeit, dass „ungenutzte“ 
Impfdosen an impfwillige anderer Gruppen verimpft werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der Tatsache, dass es keine Umfragen zur Impfbereitschaft gibt (siehe Antwort zu Frage 2), 
ist eine Aussage über deren Höhe nicht möglich.  
Ja, ungenutzte Impfdosen können im Rahmen der Regelungen der Bundesimpfverordnung sowie der 
entsprechenden Landeserlasse und der Empfehlungen der Kölner Ethikkommission an Impfwillige 
anderer Gruppen verimpft werden. 
 
 
Frage 4:  
Auf der Internetseite der Stadt Köln finden sich ausreichend Informationen zum Thema „Impfungen“. 
Welche Kanäle nutzt die Stadt außerdem zur Aufklärung über die Möglichkeit zur Impfung?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle zur Aufklärung über die 
Möglichkeit zur Impfung. 
 
 
Frage 5:  
Wie hoch sind die schon erfolgten Impfungen zu den Zeitpunkten 31.12.2020/ 08.01.2021/ 
15.01.2021/ 30.01.2021 und 15.02.2021 und welche Prognose hat die Verwaltung bis zum Sommer 
2021? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf der Grundlage der nach der Bundesimpfverordnung zu impfenden Personengruppen wurden am 
08.01.2021 5.806 Impfdosen, am 15.01.2021 9.843, am 31.01.2021 24.588 und am 16.02.2021 
50.250 Impfdosen verimpft. Die Stadt Köln ist abhängig von der Zuweisung der Impfdosen durch das 
Land NRW, so dass eine Prognose über die Entwicklung bis Sommer 2021 nicht möglich ist. 
 
Gez. i.V. Voigtsberger für Dezernat I

Beratungsverlauf (1)

02.03.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 4.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0759/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.03.2021
Erstellt
26.02.2021 15:01