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Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 20.05.2019: Radfahren am Rheinufer (AN/0688/2019)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1882/2019 vom 13.06.2019
Stand: Am 18.06.2019 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 13.06.2019 1882/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.06.2019 Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 20.05.2019: Radfahren am Rheinufer (AN/0688/2019) Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat eine schriftliche Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum „Radfahren am Rheinufer“ (AN/0688/2019) mit folgendem Wortlaut gestellt: Die Verkehrssituation am Rheinufer in Höhe der Altstadt ist für Fußgänger und Radfahrer gleicher- maßen unbefriedigend, weil beide nicht genug Platz haben und sich auf dem engen Raum gegensei- tig erheblich stören. Nun muss laut der Verkehrsdezernentin die Kragplatte am Rheinufer neu gebaut werden. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Gelegenheit genutzt werden kann, um mehr Platz zu schaffen, um beispielsweise durch eine drei Meter breitere Kragplatte einen separaten, räumlich leicht abgesetzten Radweg in beide Richtungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion: 1. Wie hoch ist die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Rheinuferpromenade, die den Bereich heute zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke nicht als Ausgangspunkt oder Ziel haben, sondern ihn durchfahren? 2. Welches Aufkommen wird nach Umsetzung des Konzeptes Mobil 2025 erwartet? 3. Inwieweit ist eine weitere Auskragung der Platte technisch möglich? 4. Inwieweit ist eine weitere Auskragung der Platte wasserrechtlich möglich? 5. Wie beurteilt die Verwaltung diese Maßnahme? Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.) Die Zahl der Radfahrenden in Höhe der Frankenwerft zwischen Fischmarkt und Mühlengasse beläuft sich auf 5.000 bis 6.000 pro Tag in beiden Richtungen. Es wird geschätzt, dass etwa 70 bis 80 % des Radverkehrs Durchgangsverkehr darstellt. Zu 2.) Derzeit ist eine jährliche Steigerung im Radverkehr von bis zu 5 % pro Jahr zu verzeichnen. Daher wird in etwa 5 Jahren mit etwa 7.000 bis 8.000 Radfahrenden auf der Rheinuferpromenade gerechnet. Perspektivisch können es langfristig bis zu 10.000 Radfahrende pro Tag werden. Zu 3.) Das Maß der Auskragung der Kragplatte beträgt im Bestand bis zu 5 m. Grundsätzlich könnte unter statisch-konstruktiven Gesichtspunkten die Platte über das vorhandene Maß hinaus verbreitert werden. Zu 4.) Nach einer ersten mündlichen Einschätzung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln ist eine Verbreiterung der Kragplatte jedoch nicht genehmigungsfähig. Infolge einer Verbreiterung der Kragplatte würden sich die Liegeplätze der Schiffe weiter in Richtung der Fahrrinne verschieben. Dadurch verkleinert sich der benötigte Platz für die An- und Ablegevorgänge der Schiffe, der bis zur 2 Fahrrinne immer verfügbar sein muss. Aus diesem Grund wird die Erteilung einer wasser- und schiff- fahrtsrechtlichen Genehmigung nicht in Aussicht gestellt. Zu 5.) Es ist entsprechend der Vorlage zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer (Vorlagen-Nr. 0350/2019) geplant, dass die neue Krag- platte an gleicher Stelle, mit den gleichen Abmessungen (Länge: rd. 235 m, Auskragung rd. 5,00 m) wieder errichtet wird. Gez. Blome
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