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1882/2019

Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 20.05.2019: Radfahren am Rheinufer (AN/0688/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 5.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3336 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer  13.06.2019 
 1882/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
 
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 20.05.2019: Radfahren am Rheinufer 
(AN/0688/2019) 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat eine schriftliche Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung 
des Rates zum „Radfahren am Rheinufer“ (AN/0688/2019) mit folgendem Wortlaut gestellt: 
 
Die Verkehrssituation am Rheinufer in Höhe der Altstadt ist für Fußgänger und Radfahrer gleicher-
maßen unbefriedigend, weil beide nicht genug Platz haben und sich auf dem engen Raum gegensei-
tig erheblich stören. Nun muss laut der Verkehrsdezernentin die Kragplatte am Rheinufer neu gebaut 
werden. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Gelegenheit genutzt werden kann, um mehr Platz zu 
schaffen, um beispielsweise durch eine drei Meter breitere Kragplatte einen separaten, räumlich leicht 
abgesetzten Radweg in beide Richtungen zu schaffen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion: 
 
1. Wie hoch ist die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Rheinuferpromenade, die den 
Bereich heute zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke nicht als Ausgangspunkt 
oder Ziel haben, sondern ihn durchfahren? 
2. Welches Aufkommen wird nach Umsetzung des Konzeptes Mobil 2025 erwartet? 
3. Inwieweit ist eine weitere Auskragung der Platte technisch möglich? 
4. Inwieweit ist eine weitere Auskragung der Platte wasserrechtlich möglich? 
5. Wie beurteilt die Verwaltung diese Maßnahme? 
 
 
Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.) Die Zahl der Radfahrenden in Höhe der Frankenwerft zwischen Fischmarkt und Mühlengasse 
beläuft sich auf 5.000 bis 6.000 pro Tag in beiden Richtungen. Es wird geschätzt, dass etwa 70 bis 80 
% des Radverkehrs Durchgangsverkehr darstellt. 
 
Zu 2.) Derzeit ist eine jährliche Steigerung im Radverkehr von bis zu 5 % pro Jahr zu verzeichnen. 
Daher wird in etwa 5 Jahren mit etwa 7.000 bis 8.000 Radfahrenden auf der Rheinuferpromenade 
gerechnet. Perspektivisch können es langfristig bis zu 10.000 Radfahrende pro Tag werden. 
 
Zu 3.) Das Maß der Auskragung der Kragplatte beträgt im Bestand bis zu 5 m. Grundsätzlich könnte 
unter statisch-konstruktiven Gesichtspunkten die Platte über das vorhandene Maß hinaus verbreitert 
werden. 
 
Zu 4.) Nach einer ersten mündlichen Einschätzung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln 
ist eine Verbreiterung der Kragplatte jedoch nicht genehmigungsfähig. Infolge einer Verbreiterung der 
Kragplatte würden sich die Liegeplätze der Schiffe weiter in Richtung der Fahrrinne verschieben. 
Dadurch verkleinert sich der benötigte Platz für die An- und Ablegevorgänge der Schiffe, der bis zur

2 
 
Fahrrinne immer verfügbar sein muss. Aus diesem Grund wird die Erteilung einer wasser- und schiff-
fahrtsrechtlichen Genehmigung nicht in Aussicht gestellt. 
 
Zu 5.) Es ist entsprechend der Vorlage zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den 
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer (Vorlagen-Nr. 0350/2019) geplant, dass die neue Krag-
platte an gleicher Stelle, mit den gleichen Abmessungen (Länge: rd. 235 m, Auskragung rd. 5,00 m) 
wieder errichtet wird.  
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hohenzollernbrücke
  • Deutzer Brücke
  • Frankenwerft
  • Am Rheinufer
  • Mühlengasse
  • Fischmarkt

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Details

Aktenzeichen
1882/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2019
Erstellt
27.05.2019 17:13