1399/2022
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes
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Anlage 2, Auszug Sportausschuss 01.09.2022
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 31203 Fax : (0221) 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 01.09.2022 öffentlich 4.1 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zü- gig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes 1399/2022 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt wer- den soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Ergänzung: In die Vorlagebegründung sind die folgenden drei Absätze zu übernehmen: „Hinsichtlich der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für Grundschule und 3fach-Halle für Gesamtschule) soll mit möglichen Investor*innen abge- stimmt werden, dass der Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in die- sen Bereichen nach Möglichkeit vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt wird. Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Ver- einssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitter- nachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewe- gungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung RM Detjen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1399/2022 Freigabedatum 03.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeigne- tes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungs- einheiten geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah- rens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.08.2022 Sportausschuss 01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Wie in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 ausgeführt, sind im Stadtbezirk Nip- pes zusätzliche Schulplätze erforderlich. In diesem Zusammenhang ist ein 3/5-zügiges Gymnasium (Sek I 3-zügig, Sek II 5-zügig) vorgesehen und soll in folgendes Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes. Das Schulgrundstück wird im Stadtbezirk Nippes gesucht und ist von dem Investor*der Investorin zu stellen. Das Grundstück wird in folgenden Grenzen gesucht: im Süden und Westen wird das Suchge- biet durch die Grenze des Stadtbezirks Nippes definiert, im Nordosten ist das Suchgebiet durch die Industriestraße und im Norden durch die Grenze zwischen den Stadtteilen Longerich und Weidenpe- sch abgesteckt (siehe Karte unten). Das Bau- und Planungsrecht soll durch den Anbieter*die Anbiete- rin gesichert werden. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus- sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Nach Fertigstellung des Gymnasialgebäudes soll dieses einschließlich Grundstück langfristig ange- mietet werden. Der Neubau eines Gebäudes für ein Gymnasium im Stadtbezirk Nippes ist Bestandteil der priorisie- renden Schulbauliste 2018 (Vorlagen-Nummer 3648/2018). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Nr. 398 in Prio 0. 3
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss - Stand 2024
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1399/2022
Stand: 26.03.2024
Sachstandsbericht
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes
für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-
Nippes
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im
Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden
soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das
Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges
Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet
sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus-
schreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für
den Stadtbezirk Nippes.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli-
che Errichtung umfassen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstandsbericht 25.03.2024:
Das Ausschreibungsverfahren ruht derzeit. Es hat sich ein*e Teilnehmer*in auf das Ausschrei-
bungsverfahren beworben.
Der*Die Bewerbende hat nunmehr Insolvenz angemeldet. Derzeit läuft das verwaltungsinterne
Abstimmungsverfahren mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen zum weiteren
Vorgehen.
Nächste Schritte:
Derzeit ist keine Angabe möglich, da das verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren mit dem
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen abgewartet werden muss.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
25.03.2025
Anlage 3 - Anfragebeantwortung Frau Hölzing
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Anlage 3 zu Vorlage 1399/2022 Anfrage des Ratsmitglieds Frau Hölzing aus der Beratung im Betriebsausschuss Gebäudewirt- schaft zu 1399/2022: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes. Text der Anfrage: „Sie gibt an, dass es einen sehr großen Fortschritt bei Gesamtschulplätzen 2024 gebe. Vier Schulen würden voraussichtlich interimsmäßig an den Start gehen. Frau Hölzing bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung (08.09.2022) um eine Auflistung, mit wie vielen neuen Schulen im Interim und mit wie vielen Schulplätzen 2024 zu rechnen sei.“ Antwort der Verwaltung: Nach aktuellem Planungs- und Umsetzungsstand können zum Schuljahr 2024/25 voraussichtlich fol- gende Schulen (im Interim) mit der ausgewiesenen Zahl an Schulplätzen neu und zusätzlich an den Start gehen: Gesamtschulen: 1. Interimistischer, vorgezogener Start einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Nippes durch Folgenutzung des Interims im Bürgerpark-Nord (aktuell genutzt für Auslagerung des Dreikö- nigsgymnasiums wegen Sanierung des Schulgebäudes): 108 Schulplätze in den Eingangs- klassen der Sekundarstufe I 2. Interimistischer, vorgezogener Start der Gesamts chule Fitzmauricestraße in Ossendorf bei- spielsweise durch Folgenutzung des Snake-Gebäudes in Vogelsang (aktuell Interim für Ge- samtschule Wasseramselweg) zum Schuljahr 2024/2025 oder gegebenenfalls durch Folgenut- zung der Schulcontainer Wilhelm-Schreiber-Straße mit entsprechender Erweiterung zum Schuljahr 2025/2026: zunächst 108 Schulplätze in den Eingangsklassen, später, nach Umzug nach Ossendorf, 162 Schulplätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I 3. Start einer weiteren neuen Gesamtschule in Vogel sang (dauerhafte Folgenutzung der Anmie- tungen „Snake-Gebäude“ und „Zwitschermaschine“): 108 Schulplätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I 4. Start der Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bi ldungscampus Kalk: 108 Schulplätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I Insgesamt 432 zusätzliche Gesamtschulplätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2024/25; weitere (vorgezogene) Starts neuer Gesamtschulen sowie Erweiterungen beste- hender Gesamtschulen, auch im Rahmen des 2. GU/TU-Paketes, sind in Vorbereitung und Umset- zung vorbehaltlich der des jeweiligen Ratsbeschlusses. Die Belastbarkeit der zeitlichen Realisierung ist abhängig von personellen, gesamtwirtschaftlichen und vergaberechtlichen Risiken. Die Stadt Köln versucht auf unterschiedlichsten Wegen diesen Risi- ken entgegenzuwirken (Anmietungen, GU/TU, Investorenprojekte).
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1399/2022
Stand: 29.08.2025
Sachstandsbericht
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines
Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes
für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-
Nippes
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im
Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden
soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das
Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges
Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet
sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus-
schreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für
den Stadtbezirk Nippes.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli-
che Errichtung umfassen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Ausschreibungsverfahren ruht derzeit. Es hat sich ein*e Teilnehmer*in auf das Ausschrei-
bungsverfahren beworben.
Der*Die Bewerbende hat nunmehr Insolvenz angemeldet. Derzeit läuft das verwaltungsinterne
Abstimmungsverfahren mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen zum weiteren
Vorgehen.
Nächste Schritte:
Derzeit ist keine Angabe möglich, da das verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren mit dem
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen abgewartet werden muss.
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Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Januar 2025 wurde das neugestartete Teilnahmeverfahren beendet und fünf Bieter*innen
wurden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Im Mai lagen Angebote von drei
Bieter*innen vor, die mit allen genehmigungsrelevanten Behörden und dem Amt für Schulent-
wicklung abgestimmt wurden. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Verhandlungsphase,
welche Ende September abgeschlossen sein wird.
Nächste Schritte:
Die Bieter*innen werden Ende September aufgefordert ein verbindliches Angebot bis Dezem-
ber 2025 vorzulegen. Anschließend erfolgt die Auswertung der Angebote und eine Empfeh-
lung für den Anmietungsbeschluss.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
29.08.2026
Anlage 1, Auszug BV 5 - 01.09.2022zu 1399-2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 02.09.2022 Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.09.2022 öffentlich 9.2.1 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3-zügig, S II 5- zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes 1399/2022 Frau Hölzing berichtet über die Diskussion im Schulausschuss. Herr Thelen regt an, der Verwaltungsvorlage zuzustimmen. Er begründet dieses da- mit, dass zum Schuljahr 2026/2027 die Zahl der Gymnasiasten um ca. 5.000 anstei- gen werde. Dieses entspräche in etwa 25 Klassen bzw. vier bis fünf notwendigen Gymnasien. Herr Müller hält den Bedarf an Gymnasien für unstrittig, weist aber darauf hin, dass auch Gesamtschulen benötigt würden. Jedes Jahr würden ca. 1000 Schüler an Ge- samtschulen abgewiesen. Bislang gebe es im Stadtbezirk Nippes drei Gymnasien und eine Gesamtschule. Ziel müsse ein ausgeglichenes Verhältnis sein. Er verweist daher auf den als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag der SPD. Dieser sieht vor, dass in Zeile 1 der Verwaltungsvorlage das Wort „Gymnasialgebäude“ durch „Gesamtschulgebäude“ und in den Zeilen 4 und 7 „ein 3/5 zügiges Gymnasium“ durch „eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II“ ersetzt werden. Herr Schlieper stellt den Änderungsantrag von GUT & Klima Freunden vor, der in der Verwaltungsvorlage das Wort „Gymnasium“ durch „Gesamtschule“ ersetzt wird und darüber hinaus vorsieht, dass bei der Ausschreibung eine ökologisch nachhaltige Bauweise als essenzielles Kriterium gelten solle. Herr Schmitz hält dem entgegen, dass für die zu errichtende Schulform der Elternwil- le maßgebend sein sollte. Von den Eltern würden 50 % ein Gymnasium und nur 30 % eine Gesamtschule wünschen. Anlage 1 Herr Urmetzer findet, dass sowohl ein Gymnasium als eine Gesamtschule notwendig seien. Man solle der Verwaltung aber keine Steine in den Weg legen und eine Ge- samtschule durch einen Änderungsantrag erzwingen. Ein eigenständiger Antrag sei in diesem Fall besser. Für Herrn Beckhaus müsse eine Gesamtschule das Ziel sein, denn im Gegensatz zu der Gesamtschule würden bei den Gymnasien derzeit alle Einschulwünsche berück- sichtigt. Herr Meier ist der Ansicht, der Notstand an fehlenden Gesamtschulplätzen müsse beseitigt werden. Er hält die Gesamtschule dafür die geeignetere und gerechtere Schulform, weil Schüler dort besser gefördert würden. Herr Hanna widerspricht dem und führt seine eigenen Erfahrungen am Gymnasium an. Herr Thelen führt aus, dass im Prinzip genug Schulplätze für alle Schüler vorhanden seien. Das Problem sei die Schulstruktur. Würde es nur Gymnasien und Gesamt- schulen geben, wären die jetzigen Probleme nicht mehr vorhanden. Herr Beckhaus bemängelt, dass nach nur vier gemeinsamen Unterrichtsjahren eine Einteilung nach Leistung statt nach Intelligenz vorgenommen werde und hält deswe- gen eine Gesamtschule für notwendig. Er bittet um getrennte Abstimmung. SPD sowie GUT und Klima Freunde einigen sich darauf, die beiden vorliegenden Änderungsanträge zusammenzuführen. Der Antrag der FDP auf geheime Abstimmung wird mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Punkt 1 des Änderungsantrags wird bei Enthaltung von Herrn Spieß mehrheitlich ge- gen die Stimmen von CDU, FDP, AfD und Herrn Thelen beschlossen. Punkte 2 des Änderungsantrags wird mehrheitlich gegen die AfD beschlossen. Der gesamte Änderungsantrag wird bei Enthaltung von Herrn Spieß mehrheitlich ge- gen die Stimmen von CDU, FDP, AfD und Herrn Thelen beschlossen. Anschließend wird über die so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt und die Be- zirksvertretung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gesamtschulgebäu- des im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für eine Gesamt- schule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Herrn Spieß mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP, AfD und Herrn Thelen beschlossen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1399/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.06.2022
- Erstellt
- 26.04.2022 08:57