A-O/0004/2014
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dyckburgstraße im Bereich zwischen Waldparkplatz und Sudmühlenstraße
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Originalantrag A-O/0004/2014
1567 Zeichen
A-O/0004/2014 ö CDU MONSTER Antrag Münster, 10. 02. 2014 Die BV Ost möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, auf der Dyckburgstraße auch im Bereich zwischen Waldparkplatz und Sudmühlenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h zu begrenzen, Begründung: Mit dieser Maßnahme soll die Verkehrsicherheit aber auch das individuelle Sicherheitsempfinden der Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Der Bereich der Dyckburgstaße zwischen Waldparkplatz und Dyckburgheide ist noch mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 Km/h beschildert. Durch die Öffnung der Linksabbiegerspur auf der B51 in Richtung Mariendorf und Sudmühle ist die Verkehrsbelastung der Dyckburgstraße erheblich gestiegen. Seitdem sind an der Einmündung der Mariendorfer Str. deutlich mehr Unfälle mit z. T. schweren Personenschäden festzustellen. Viele Radfahrer und Jogger, aber auch besonders Schutzbedürftige wie z. B. Kinder gartengruppen, bezeichnen diesen Bereich als sehr unübersichtlich und gefährlich. Mit der Reduzierung auf 50 Km/h soll auch der häufig praktizierten obligatorischen Geschwindigkeitsüberschreitung von 10-20 % etwas an Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer entgegen gewirkt werden. In die Bewertung des Beschlußpunktes muß auch einfließen, daß stadtweit die Akzep tanz von Geschwindigkeitsreduzierungen von 70 auf 50 Km/h deutlich gestiegen ist. Für die Fraktion: —^ CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51) 418 42-44 post@cdu-muenster.de * www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Dyckburgstraße
- Mauritzstraße 4
- Sudmühlenstraße
- Mariendorfer Straße
- Dyckburgheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-O/0004/2014
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 25.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37