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2409/2023

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 09.08.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 22.08.2023, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage A_Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

6134 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2409/2023 
Freigabedatum 
 09.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2023  
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Der Gesundheitsausschuss beschließt 
 
1. entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses „Selbsthilfegruppen“ 
des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren, im 
Haushaltsjahr 2023 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der beigefügten 
Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, zur Verfügung. 
 
2. die Obergrenze der Sachkostenpauschale von 2.556,00 € auf 3.000,00 € festzusetzen. 
 
3. die Abschlagszahlung in Fortführung der Praxis der Vorjahre in folgender Höhe festzuset-
zen 
- bei bisher mindestens zweijähriger Bezuschussung 75% der Vorjahresförderung, bzw. 
der geplanten Förderung für das Jahr 2023. 
- bei bisher einmaliger Bezuschussung 20% der Vorjahresförderung 
 
Am 15.07.2009 haben der gemeinsame Unterausschuss Selbsthilfegruppen sowie der Ge-
sundheitsausschuss geregelt, dass Abschläge an Selbsthilfegruppen gezahlt werden können. 
Auf dieser Grundlage und der zwischenzeitlich beschlossenen Allgemeinen Förderrichtlinie 
der Stadt Köln wird die Höhe der Abschläge festgesetzt. Voraussetzung für die Zahlung des 
Abschlags ist die Vorlage des Verwendungsnachweises des Vorjahres sowie die Tatsache, 
dass haushaltsrechtliche Einschränkungen nicht entgegenstehen. 
 
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht ge-
förderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von 
Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom 
Gesundheitsamt bezuschusst werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlags-
zahlungen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
 
 
 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Die Verwaltung kündigte im letzten Jahr die Prüfung der Obergrenze für Sachkosten an und 
schlägt ab 01.01.2023 eine Anpassung der Obergrenze der Sachkosten von 2.556,00 € auf 
3.000,00 € vor. Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab, dass die Obergrenze von 
2.556,00 € aufgrund der inflations- und allgemein preisbedingten Kostensteigerungen der letz-
ten Jahre für einige Selbsthilfegruppen nicht mehr ausreicht. Die Obergrenze der Sachkosten 
wird deshalb auf 3.000,00 € festgelegt. 
 
2. Grundlagen für Zuwendungen sind die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Be-
reiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen 
und Gesundheit“ vom 01.01.2021 in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt 
Köln vom 06.11.2018. Gemäß den Schlussbestimmungen der Allgemeinen Bewilligungsbedin-
gungen wird die bewilligte Zuwendung nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides aus-
gezahlt. Abweichende Regelungen sind grundsätzlich möglich soweit ein berechtigtes Inte-
resse der Stadt oder des Fördermittelempfangenden dies rechtfertigt. Das berechtigte Inte-
resse ergibt sich wie folgt: Bei der Zuwendung sind vorrangige Leistungen der Gesetzlichen 
Krankenversicherungen zu berücksichtigen, die jedes Jahr erst im Mai/Juni der Höhe nach be-
kannt werden. Aus diesem Grund kann die hiesige Zuwendungsentscheidung nicht früher im

3 
Jahr getroffen werden. 
Um die Strukturen der Selbsthilfelandschaft in der Zwischenzeit zu sichern, sollen weiterhin 
vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge gezahlt werden können.  
 
3. Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 
10.11.2022 im Rat beschlossenen Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023/2024, im 
Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2023 Haus-
haltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. 
 
Die für 2023 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien 
zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
 
Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen ge-
leistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2022 und ein kompletter Förderantrag für 2023 
vorgelegt wurde und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Auf 
Grund der zwischenzeitlich beschlossenen Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln sowie 
den genannten Allgemeinen Bewilligungsbedingungen wird der Beschluss zu den Abschlags-
regelungen erneuert.  
 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies 
liegt daran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Die Beschlussvorlage 
2410/2023 für den Unterausschuss Selbsthilfegruppen enthält weitere Anlagen handelt mit 
den Einzelbeurteilungen zum jeweiligen Zuschussantrag. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2023 die verbleibenden Restmittel gemäß der An-
lage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer 
Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen.

Anlage A_Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2023

1643 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2023 Stand: 26.07.2023 
 Anlage A 
 
Selbsthilfegruppe 
 
Zuschuss  
2022 
€ 
Beantragter 
Zuschuss 
2023  
€ 
Finanzie-
rungslücke lt. 
Antrag 
€ 
Miete oder 
Mietanteil 
 
€ 
Fördervorschlag 
Sachkosten 
 
€ 
Fördervorschlag  
Miete 
 
€ 
Fördervorschlag 
2023 insgesamt 
 
€ 
1. autismus Köln/Bonn  6.835,00 11.070,00 11.070,00 4.800,00 2.556,00 4.800,00 7.356,00 
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller-
gie- und Asthmakranke Kind) 6.412,56 11.156,56 11.156,56 3.856,56 4.356,00 3.856,56 8.212,56 
3. Gesundheitsladen e. V. 18.240,00  19.416,00 19.416,00 30.216,00 2.556,00 16.860,00 19.416,00 
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange-
hörige v. psychisch Kranken) 10.500,00 10.900,00 10.900,00 12.600,00 1.900,00 9.000,00 10.900,00 
5. SHG Prostata Köln-Süd 1.700,00  1.980,00 1.980,00  1.980,00  1.980,00 
6. TXKöln – SHG für Transidenten 1.985,00  1.560,00 1.560,00  1.560,00  1.560,00 
7. Vision e.V. ) 2.556,00  2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen  18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 
9. Stotterer-Selbsthilfe Köln e. V. 4.005,00  16.087,71 16.087,71 4.699,80 2.556,00 1.468,80 4.024,80 
Summe 70.233,56  92.726,27 92.726,27 56.172,36 20.020,00 35.985,36 74.005,36 
 
Haushaltsansatz   2023 (2022: 100.000,00 €)    100.000,00 € 
Fördervorschlag    2023 (2022:   70.233,56 €)       74.005,36 € 
Restsumme           2023 (2022:   29.766,44 €)    25.994,64 € 
 
Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, 
zur Verfügung gestellt.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2409/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.08.2023
Erstellt
28.07.2023 12:05