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V/0134/2006/1

Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen

Vorlage 01.03.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 22.03.2006, TOP 3.1.11

2. Ergänzungsvorlage V/0134/2006/2

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Ansehen

3. Ergänzungsvorlage V/0134/2006/3

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Ansehen

Hauptvorlage V/0134/2006

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlagen der Ergänzungsvorlage

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Ansehen

2. Ergänzungsvorlage V/0134/2006/2

7838 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung STADT | | MUN ER

Vorlagen-Nr.:

V10134/2006/2. Erg

Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Mörchen

Ruf:
492 40 50

E-Mail:
MoerchW@stadt-muenster.de

Datum:

24.03.2006

Betrifft

Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen
Mindeststandard

Beratungsfolge
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung
05.04.2006 Rat Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:

1. bis 3.: Wie Hauptvorlage
4. Wie 1. Ergänzungsvorlage

58 Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, an welchen Stellen mit welcher Begründung im
Stadtgebiet Schülerspezialverkehre durchgeführt werden und wo eine Einschränkung mög-
lich ist. Dabei soll auch nach neuen Wegen und Möglichkeiten gesucht werden, um kreative
und praktikable Lösungen der Beförderung von Kindern der Primarstufe und Förderschulen
mit Hilfe der Schulen und Eltern zu organisieren.

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Einführung eines Schülertickets ab dem Jahr 2007
zu prüfen.

6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bis zu einer Entscheidung in der Sache
durch den Rat eine Ausschreibung für die Schülerspezialverkehre vorbereiten musste, sofern
diese weitergeführt werden sollten.

Die Ausschreibung ist auf den 01.08.2006 datiert für eine Dauer von fünf Jahren. Gegebe-
nenfalls ist eine Umsetzung der Prüfaufträge erst nach Ablauf der Ausschreibungsdauer
möglich.

V/0134/2006/2

Begründung:

Ergänzend zu den Beschlussvorschlägen der Hauptvorlage und der Ergänzungsvorlage 1 hat der
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 22.03.2006 den
unter Ziffer 5. aufgeführten Beschluss gefasst:

In der Stadt Münster bestehen 14 Schülerspezialverkehre (freiwillige Leistungen), mit denen
Grundschüler/innen vorwiegend aus den Randgebieten Münsters in städtische Schulen befördert
werden. Nähere Informationen hierzu können der Anlage 1 entnommen werden.

Die Verwaltung wird den Prüfauftrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften umsetzen. Das bedeutet, dass sowohl mit den Schulen und den Eltern eine Vielzahl von
Gesprächen geführt werden müssen, um evtl. Alternativlösungen für eine mögliche Beförderung
der Kinder zu suchen und zu organisieren. Diese Gespräche können bis zum Beginn der Sommer-
ferien, d. h. bis zum 23.06.2006 auch unter Berücksichtigung der notwendigen Neuorganisation
der Taxeneinsätze für die Förderschüler/innen nicht abgeschlossen werden.

Ergänzend dazu ist folgendes zu berücksichtigen:

Die Beförderungsverträge für die Schülerspezialverkehre laufen am 31.07.2006 aus. Für eine naht-
lose Weiterführung sind sie deshalb im Januar 2006 europaweit erneut für die Dauer von 5 Jahren
ausgeschrieben worden.

In dieser Ausschreibung wurden auch die Schülerspezialverkehre mit aufgenommen, die zur Ein-
sparung angeboten werden, da zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, ob der Rat der Stadt
Münster diese Leistungskürzung beschließt.

Sofern die Schülerspezialverkehre nicht durch Ratsbeschluss verändert werden, bedeutet dieses,
dass evtl. mögliche Alternativlösungen, die sich aus dem o. g. Prüfauftrag ergeben, entsprechend
den Ausschreibungsbedingungen ohne Schadensersatzrisiko erst nach Ablauf der Vertragszeit
von 5 Jahren, also im Jahr 2011, umgesetzt werden können.

Die Ausschreibung kann entweder insgesamt oder in Teilbereichen aufgehoben werden, wenn der
Rat jetzt die Kürzung oder Einstellung der ausgeschriebenen Leistungen beschließt und damit
nachträglich die Grundlagen für die Ausschreibung verändert.

Parallel zu dem Prüfauftrag zu den Schülerspezialverkehren wird die Verwaltung ebenfalls die Ein-
führung eines Schülertickets ab dem Jahr 2007 prüfen.

Im Zusammenhang mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, ab dem Schuljahr 2006/07 ledig-
lich die nach & 9 der Schülerfahrkostenverordnung notwendigen Fahrkosten bis zur nächsten
Schule der jeweiligen Schulform zu übernehmen, hatte die Verwaltung vorsorglich zwei Fragestel-
lungen / Problembereiche genannt, die seinerzeit in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit
nicht abschließend geklärt werden konnten. Hierzu gehörten die Übernahme der Schülerfahrkos-
ten für:

- Schüler/innen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums am Standort in Gievenbeck sowie

- Spätaussiedler/innen und ausländische Schülerinnen und Schüler.

V/0134/2006/2

Die mit der evtl. Übernahme von Schülerfahrkosten verbundenen Fragestellungen konnten inzwi-
schen mit folgendem Ergebnis geklärt werden:

Schüler/innen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums

Für die Schülerinnen und Schüler, die sich vor dem Ratsbeschluss zur Verlagerung des Gymnasi-
ums nach Gievenbeck an dieser Schule angemeldet haben, werden die Schülerfahrkosten weiter-
hin übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Im Regelfall wird es sich
hierbei um Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe handeln. Für alle anderen Schü-
lerinnen und Schüler werden die Schülerfahrkosten nach den Regelungen des & 9 der Schüler-
fahrkostenverordnung übernommen.

Aussiedler und ausländische Schülerinnen und Schüler

Spätausgesiedelte und ausländische Schüler/innen werden mit Zustimmung des Schulträgers an
der Fürstenbergschule, der Fürstin-von-Gallitzin-Schule, der Geistschule und dem Gymnasium
Paulinum in speziellen Förderklassen und nach dem Wechsel in die jeweilige Regelklasse in För-
dergruppen ergänzend gefördert. Für die Integration dieser Schülerinnen und Schüler erhalten die
Schulen vom Land entsprechende Integrationsstellen. Die Zusammenfassung dieser Schülerinnen
und Schüler an diesen Schulen ist auf eine Vereinbarung zwischen dem Schulträger und der je-
weils zuständigen Schulaufsicht zurückzuführen, um eine optimale und konzentrierte Ausnutzung
der vom Land gewährten Integrationsstellen (Lehrerstellen) zu erreichen. Nach den Verwaltungs-
vorschriften zu $ 9 handelt es sich hierbei um eine schulorganisatorische Maßnahme, die Schüler-
fahrkosten für dieses Schülerklientel können weiterhin übernommen werden.

Auswirkungen auf den voraussichtlichen Gesamtkonsolidierungsbeitrag im Bereich der Schüler-
fahrkosten sind hierdurch nicht zu erwarten.

1.V.
gez.

Dr. Hanke
Stadträtin

Anlagen:

Liste über die bestehenden Schülerspezialverkehre

V/0134/2006/2

Anlage 1

Bestehende Schülerspezialverkehre

Schule Anzahl Kosten je
Schüler/innen Schuljahr
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup (Miniverkehr) 4 5.900,00 €
Clemensschule Hiltrup (Miniverkehr) 4 5.900,00 €
Annetteschule Nienberge - 67 78.000,00 €
Grundschule Sprakel 40 38.300,00 €

Gievenbecker Grundschulen

- Michaelschule 46 40.000,00 €
- Wartburgschule 30 17.100,00 €
- Mosaikschule s. u.

Handorfer Grundschulen

- Matthias-Claudius-Schule 13 13.000,00 €
- Kard.-v.-Galen-Schule 30 33.800,00 €
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 18 19.500,00 €
Uppenbergschule 38 29.200,00 €

Wolbeck-Angelmodde-Gremmendorf

- Schulzentrum Wolbeck 13 28.300,00 €
- Annetteschule Angelmodde 10 13.100,00 €
- Nikolaischule Wolbeck 17 28.300,00 €
z Eichendorffschule Angelmodde 8 13.100,00 €

Amelsbüren-Mecklenbeck-Hiltrup

- Schulzentrum Hiltrup 15 21.200,00 €
- Davertschule Amelsbüren 21 29.800,00 €
- Grundschule Loevelingloh 66 94.000,00 €

ab dem Schuljahr 2001/2002 neu eingeführte Schülerspezialverkehre:

- Marienschule Roxel 30 46.000,00 €
- Mosaikschule (Linienverlängerung des bereits
Bestehenden Schülerspezialverk. „Gievenbeck“) 42 9.000,00 €

Von den 42 Schüler/innen sind 37 nicht fahrberechtigt,
da bei ihnen die Entfernungsvoraussetzungen der SchfkVO
nicht erfüllt sind; sie werden freiwillig zusätzlich befördert.

- Idaschule 8 7.800,00 €
- Davertschuel Amelsbüren (Anbindung Hs.Getter) _6 10.200,00 €
insgesamt 526 581.300,00 €

Demgegenüber wären für 489 Schüler/innen (526 ./. 37) lediglich ca. 180.000,00 € für
Schulwegkarten bzw. PKW-Erstattung aufzuwenden.

3. Ergänzungsvorlage V/0134/2006/3

3946 Zeichen

V/0134/2006/3 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen 
Mindeststandard 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.04.2006 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) werden lediglich die nach § 9 der Schülerfahrko s-
tenverordnung (SchfkVO) notwendigen Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der j e-
weiligen Schulform übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. 
 Die bisherige Gleichstellung der bischöflichen Gymnasien wird ab dem 01.08.2006 aufgeho-
ben. 
 
 
2. Die Taxeneinsätze für die Beförderung der Primarstufenschüler/innen der Förderschulen 
werden ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) zurückgeführt.  
 
 
3. Die nachfolgenden und beigefügten Anregungen 
 
 Nr. 8/2006 vom 24.01.2006: 
 „Herr Rudolf Deneke, Schulleiter der Marienschule, bischöfliches Mädchengymnasium, b e-
antragt, die Schülerinnen der Marienschule im Hinblick auf den Sonderstatus der Schule von 
der Neuregelung der Schülerfahrkosten auszunehmen.“ 
 
 Nr. 14/2006 vom 10.02.2006: 
 „Frau Martina Sundorf und Herr Norbert Sundorf sowie weitere Eltern aus Altenberge, Havix-
beck und Laer beantragen, keine rückwirken den Änderungen der Schülerbeförderungsent-
gelte vorzunehmen.“ 
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0134/2006/3. Erg Auskunft erteilt: 
Herr  Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
MoerchW@stadt -muenster.de  
Datum: 
30.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0134/2006/3 
 Schreiben der Gemeinde Altenberge vom 14.02.2006: 
 „Herr Bürgermeister Paus sowie die Herren Vorsitzenden der im Altenberger Rat vertretenen 
Fraktionen bitten, darauf hinzuwirken, dass im Interesse der betroffenen Eltern die Fahrkos-
tenerstattungen für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler wie bisher erhalten bleiben 
bzw. die Neuregelung der Schülerfahrkosten erst bei den neu einzuschulenden Kindern an-
zuwenden.“ 
 
 werden nicht aufgegriffen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, an welchen Stellen mit welcher Begründung im 
Stadtgebiet Schülerspezialverkehre durchgeführt werden und wo eine Einschränkung mög-
lich ist. Dabei soll auch nach neuen Wegen und Möglichkeiten gesucht werden, um kreative 
und praktikable Lösungen der Beförderung von Kindern der Primarstufe und Förderschulen 
mit Hilfe der Schulen und Eltern zu organisieren.  
 
 Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Einführung eines Schülertickets ab dem Jahr 2007 
zu prüfen.  
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bis zu einer Entscheidung in der Sache 
durch den Rat eine Ausschreibung für die Schülerspezialverkehre vorbereiten musste, sofern 
diese weitergeführt werden sollten.  
 Die Ausschreibung ist auf den 01.08.2006 datiert für eine Dauer von fünf Jahren. Gegeb e-
nenfalls ist eine Umsetzung der Prüfaufträge erst nach Ablauf der Ausschreibungsdauer 
möglich.  
 Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung, die Schülerspezialverkehre 
neu für ein Jahr auszuschre iben und die laufende Ausschreibung, die für fünf Jahre 
gelten sollte, aufzuheben, um die Ergebnisse des Prüfauftrags zeitnah umsetzen zu 
können. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2006 dem Rat empfohlen, die Beschlussvor-
schläge der Hauptvorlage sowie der 1. und 2. Ergänzungsvorlage wie oben dargestellt, zu b e-
schließen.  
 
Die Änderungen stellen sich wie folgt dar: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die im Jahr 2001 wieder eingerichteten Schülerspezia l-
verkehre zum Beginn de s Schuljahres 2006/07 einzustellen, wurde aus Gründen der Gleichb e-
handlung aller Schülerspezialverkehre zurückgezogen (vgl. Beschlussziffer 3. der Hauptvorlage). 
 
Die Beschlussziffer 5. dieser Ergänzungsvorlage wurde vom Hauptausschuss um den letzten Ab-
satz ergänzt (Ergänzung = Fettdruck). 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Hauptvorlage V/0134/2006

15084 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung STADT Il MUNSTER

Vorlagen-Nr.:

V/0134/2006

Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Mörchen
Ruf:

492 40 50

E-Mail:
MoerchW@stadt-muenster.de

Datum:

16.02.2006

Betrifft

Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen
Mindeststandard

Beratungsfolge

21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Einbringung
14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.03.2006 Hauptausschuss Anhörung
05.04.2006 Rat Entscheidung |

Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:

1. Ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) werden lediglich die nach $ 9 der Schülerfahrkos-
tenverordnung (SchfkVO) notwendigen Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der je-
weiligen Schulform übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen.

Die bisherige Gleichstellung der bischöflichen Gymnasien wird ab dem 01.08.2006 aufgeho-
ben.

2. Die Taxeneinsätze für die Beförderung der Primarstufenschüler/innen der Förderschulen
werden ab dem Schuljahr 2006/07 (01.08.2006) zurückgeführt.

3. Die im Jahr 2001 wieder eingerichteten Schülerspezialverkehre zur Marienschule Roxel, Mo-

saik-Schule, Idaschule sowie zur Davertschule Amelsbüren (Anbindung des Hauses Getter)
werden zum Beginn des Schuljahres 2006/07 (01.08.2006) eingestellt.

V/0134/2006

Begründung:

1.

Übernahme der Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen
Schulform / Aufhebung der Gleichstellung der bischöflichen Gymnasien

Nach $ 9 der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW (SchfkVO) haben Schü-
ler/innen grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewährung von Schülerfahrkosten, wenn sie
nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform bzw. Schulart, bei Förderschulen
und den berufsbildenden Schulen auch des gewählten Schultyps besuchen. Von dieser Ver-
fahrensmöglichkeit hat die Stadt Münster seit Anfang der 70er Jahre keinen Gebrauch ge-
macht. Schülerfahrkosten wurden auch dann übernommen werden, wenn nicht die nächstge-
legene Schule der jeweiligen Schulform besucht wurde.

Vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom
28.01.1972, nach dem Schülerinnen und Schüler lediglich Anspruch auf Übernahme der
Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule haben, hat sich der damalige Schulaus-
schuss des Rates der Stadt Münster in seiner Sitzung am 09.05.1973 erneut mit diesem
Thema befasst und beschlossen, auch weiterhin den $ 9 der Schülerfahrkostenverordnung in
Münster nicht anzuwenden. Dieses Verfahren wurde in der Folgezeit vom jeweiligen Schul-
ausschuss immer wieder bestätigt.

Diese Grundsatzentscheidung bildete auch die Grundlage für den Ratsbeschluss vom
06.02.1980 zur Gleichstellung von Schüler/innen der Gymnasien in freier Trägerschaft mit
den Schüler/innen der städtischen Gymnasien. Konsequenz dieser Entscheidung war und
ist, dass die Stadt Münster auch weiterhin Ausgleichszahlungen für die Schüler/innen der
privaten Gymnasien in Münster leistet, für die das bischöfliche Generalvikariat als Schulträ-
ger dieser Schulen keine Fahrkosten für die Schüler/innen vom Land NW erstattet bekommt,
die nicht die nächstgelegene Schule besuchen.

Vor dem Hintergrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung vorge-
schlagen, die Nichtanwendung des $ 9 der Schülerfahrkostenverordnung zum Beginn des
Schuljahres 2006/07 (01.08.2006) aufzuheben. Die voraussichtlich zu erzielenden Einspa-
rungen für diese freiwilligen Leistungen betragen jährlich rd. 500.000,00 €.

Sofern der Rat diesem Einsparvorschlag folgt, bedeutet dieses:

Grundsätzlich werden zukünftig nur noch Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen
Schule der jeweiligen Schulform übernommen, wenn die entsprechenden Entfer-
nungsvoraussetzungen (Primarstufe mehr als 2 Kilometer, Sekundarstufe I mehr als
3,5 Kilometer, Sekundarstufe Il mehr als 5 Kilometer) vorliegen.

Diese neue Regelung gilt sowohl für alle Schülerinnen und Schüler, die zum kommenden
Schuljahr in die Jahrgangsstufe 5 einer weiterführenden Schule wechseln, als auch für die
Schülerinnen und Schüler, die bereits jetzt eine weiterführende Schule besuchen und für die
bisher auf freiwilliger Basis Schülerfahrkosten übernommen werden. Es besteht kein Be-
standsschutz.

Bei auswärtigen Schülerinnen und Schülern wird die Entfernung zur nächstgelegenen Schule
und die zu zahlende Preisstufe für die Schülerbeförderung festgestellt. Möchte diese Schüle-
rin / dieser Schüler weiterhin eine Schule in Münster besuchen, werden lediglich die Fahr-
kosten erstattet, die bis zur nächstgelegenen Schule anfallen würden. Die Mehrkosten, die
durch den Besuch einer Schule in Münster entstehen, müssen von den Eltern getragen wer-
den.

V/0134/2006

Schülerfahrkosten werden weiterhin übernommen, wenn ein bilingualer Bildungsgang an
einem Gymnasium angewählt wird / wurde.

Von der gesetzlichen Regelung gibt es folgende Ausnahmen:

- Für Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Jahrgangsstufe 6 der
Orientierungsstufe, die Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule und die Jahrgänge 12 und
13 der gymnasialen Oberstufe besuchen, werden im Schuljahr 2006/07 Schülerfahr-
kosten übernommen. Für die Jahrgansstufe 12 des Schuljahres 2006/07 werden auch
im Schuljahr 2007/08 (dann Jahrgansstufe 13) Schülerfahrkosten übernommen.

- Schülerfahrkosten werden ebenfalls weiterhin übernommen, wenn ein Gymnasium mit
anderer Eingangsfremdsprache als Englisch angewählt worden ist und das Gymnasi-
um mit dieser Eingangsfremdsprache für die Schüler/innen das nächstgelegene Gym-
nasium im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist. Diese Regelung gilt jedoch
nur für die Schüler/innen, die bereits jetzt ein entsprechendes Gymnasium besu-
chen. Für die Schülerinnen und Schüler, die zum Beginn des Schuljahres 2006/07 die
Klasse 5 eines entsprechenden Bildungsganges anwählen, können trotz anderer Ein-
gangsfremdsprache zukünftig keine Schülerfahrkosten übernommen werden.

- Für Schülerinnen und Schüler, die zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schul-
form wechseln möchten, werden die Schülerfahrkosten zunächst für ein weiteres
Schuljahr weiterhin übernommen, wenn die nächstgelegene Schule in der jeweiligen
Jahrgangsstufe nicht mehr aufnahmefähig ist.

- Grundsätzlich werden evtl. entstehende Schülerfahrkosten übernommen, wenn die
nächstgelegene Schule nicht mehr aufnahmefähig ist und dann die „nächste“ nächst-
gelegene Schule der jeweiligen Schulform besucht wird.

Im Zuge der Vorarbeiten zur Umsetzung der Sparmaßnahme haben sich bisher folgende
Fragestellungen / Problembereiche ergeben:

Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist für viele Schüler/innen am jetzigen Standort „Hin-
denburgplatz“ das nächstgelegene Gymnasium. Dieses wird am Standort Gievenbeck nicht
mehr zutreffen. Das bedeutet, dass Schüler/innen nach der neuen Grundsatzregel keine
Fahrkosten mehr erhalten.

Aussiedler und ausländische Schülerinnen und Schüler

Spätausgesiedelte und ausländische Schüler/innen werden mit Zustimmung des Schulträ-
gers-an der Fürstenbergschule, der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, der Geistschule und
dem Gymnasium Paulinum gefördert. An diesen Schulen werden die Lehrerstellenzuschläge
zur Einrichtung von speziellen Förderklassen, die sonst je nach Zahl der Schüler/innen auf
die einzelnen Schule verrieselt werden, zusammengefasst. Damit soll eine bessere Förde-
rung der Schüler/innen erreicht werden.

Für viele Schüler/innen stellen diese Schulen nicht die nächstgelegene Schule dar. Das be-
deutet, dass dann viele Schüler/innen keine Fahrkosten mehr erhalten würden und evil. zu
anderen Schulen wechseln. Eine besondere Förderung in Förderklassen wäre nicht weiter
gewährleistet.

V/0134/2006

Rückführung der Taxeneinsätze für die .Schülerbeförderung _ Primarstufenschü-
lerlinnen der Förderschulen

Zurzeit werden ca. 350 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Förderschulen mit
dem Taxi zur jeweiligen Schule gefahren. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von insgesamt
rd. 600.000,00 € je Schuljahr.

Die Taxeneinsätze für diese Schülerinnen und Schüler sollen ab dem Schuljahr 2006/07 zu-
rückgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Einsparung in Höhe von rd. 280.000,00 €.

Für die bisher per Taxi beförderten Schüler/innen würden zukünftig entweder die Kosten des
ÖPNV übernommen oder eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Dem Schulträger obliegt
keine Beförderungspflicht.

Nach der Schülerfahrkostenverordnung müssen Taxeneinsätze nur für geistigbehinderte und
körperbehinderte Schülerinnen und Schüler übernommen werden, wenn folgende Voraus-
setzungen vorliegen:

- ein Privat-PKW steht nicht zur Verfügung oder dessen Einsatz ist nachweislich nicht
zumutbar (wenn z. B. das Familienfahrzeug von einem Elternteil für die Fahrt zur Ar-
beitsstelle zwingend benutzt werden muss, weil diese nicht anders erreichbar ist) und

- eine geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet und
- ein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt wie z. B.

o ein besonders schwerer Grad der Behinderung insbesondere bei einer körperli-
chen Behinderung, die für eine Beförderung Zusatzeinrichtungen erforderlich
macht (eine Behinderung ohne körperliche Beeinträchtigung, selbst bei einem
Behinderungsgrad von 70 % reicht nicht aus).

o Eltern sind finanziell objektiv nicht in der Lage, ihr Kind wegen des Eigenanteil
bei der Taxenbeförderung zur Schule zu bringen (hier müsste die Bedürftigkeit
über das Sozialamt oder Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ermittelt wer-
den).

o der kürzeste Schulweg ist außergewöhnlich lang und dadurch entstehen außer-
gewöhnlich hohe Fahrkosten.

Diese Ausnahmetatbestände, die alle erfüllt sein müssen, sind durch Verwaltungsgerichts-
bzw. Oberverwaltungsgerichtsurteile festgelegt worden.

Die Ausnahmetatbestände, die eine Taxenbeförderung rechtfertigen, sind damit an so hohe
Voraussetzungen geknüpft, dass es zukünftig so gut wie keine Taxenbeförderung mehr ge-
ben wird bzw. muss, zumal sich die Förderschulen für Geistigbehinderte bzw. Körperbehin-
derte nicht in der Trägerschaft der Stadt Münster befinden. Härtefälle sind im Einzelfall zu
prüfen.

Insgesamt wendet die Stadt Münster rd. 600.000,00 € für die Taxenbeförderung im Bereich
der Förderschulen auf, von denen 280.000,00 € als Konsolidierungsbeitrag gemeldet sind.

V/0134/2006

Auflösung wiedereingerichteter Schülerspezialverkehre

In der Stadt Münster besteht eine Vielzahl von Schülerspezialverkehren, die Grundschü-
ler/innen aus den Randgebieten Münsters in bestimmte städtische Grundschulen befördern.
Ergänzend zu diesen bestehenden Schülerspezialverkehren wurden im Jahr 2001 vor fol-
gendem Hintergrund bereits eingestellte Spezialverkehre zur

- Marienschule Roxel (29 Kinder)

- Mosaik-Schule (46 Kinder)

- Idaschule (8 Kinder)

- Davertschule Amelsbüren (Anbindung Haus Getter) (6 Kinder)
wieder eingeführt:

Schülerbeförderungen, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu regeln sind, werden re-
gelmäßig auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft. Das hat in der Vergangenheit zur Einstellung
von Schülerspezialverkehren geführt. So sollten z. B. zu Beginn der Sommerferien 2001
Schülerspezialverkehre in den Stadtteilen Handorf, Hiltrup und Gelmer eingestellt werden.
Nach ausführlichen Diskussionen in den parlamentarischen Gremien hat der Rat am
28.03.2001 den Beschluss gefasst, diese Schülerspezialverkehre dauerhaft weiterzuführen.
Darüber hinaus wurde der Beschluss gefasst, in der Vergangenheit eingestellte Schülerspe-
zialverkehre auf Antrag wieder einzuführen. Dieser Beschluss hat zu der Wiedereinführung
der o. a. Schülerspezialverkehre geführt.

Bei der Einführung dieser Schülerspezialverkehre sind die betroffenen Eltern seinerzeit
schriftlich darüber informiert worden, dass die Durchführung dieser Spezialverkehre auf frei-
williger Basis erfolgt und wieder eingestellt werden können, wenn sich die bereits damalige
schwierige Finanzlage der Stadt Münster weiter verschlechtert.

Vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung des-
halb vor, die im Jahr 2000 wieder eingeführten Schülerspezialverkehre einzustellen. Hier-
durch kann eine Einsparung in Höhe von rd. 70.000,00 € erzielt werden.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Schüleranmeldungen zur Klasse 1 des Schuljahres
2006/07 an der Mosaik-Schule wird zu dem Schülerspezialverkehr Mosaik-Schule folgender
Hinweis gegeben:

Der Schülerspezialverkehr zur Mosaik-Schule beginnt am Horstmarer Landweg und bindet
die Wartburg-Schule, Mosaik-Schule und Michaelschule an. Vom Grundsatz her sind ledig-
lich 5 Kinder der Mosaik-Schule berechtigt, diesen Schülerspezialverkehr zu nutzen. Der
Einsatz eines Kleinbusses hätte täglich Kosten in Höhe von mehr als 40,00 € verursacht.

Mit der Fertigstellung der Mosaik-Schule in Gievenbeck ist auf Wunsch der Schulleitung die-
ser Schule seinerzeit vereinbart worden, dass mit diesem Schülerspezialverkehr weitere
Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Horstmarer Landweg befördert werden, die ei-
nen Anspruch auf eine Schulwegjahreskarte haben. Mit dieser Stützmaßnahme sollte an der
Mosaik-Schule ein möglichst ausgewogenes Schülerklientel erreicht werden. Die Kosten die-
ses Schülerspezialverkehres betragen jährlich rd. 7.500,00 €. Zurzeit werden 41 Kinder auf
freiwilliger Basis befördert. Würden lediglich die 5 berechtigten Kinder befördert, wären ähn-
lich hohe Kosten zu verzeichnen.

V/0134/2006

gez.

Zur Klasse 1 des Schuljahres 2006/07 sind an der Mosaik-Schule mehr Kinder angemeldet
worden als dort räumlich untergebracht werden können. Im Januar 2006 ist nach Gesprä-
chen mit der Schulleitung der Mosaik-Schule und der Schulaufsicht vom Amt für Schule und
Weiterbildung entschieden worden, zum Schuljahr 2006/07 eine Klasse in die Michaelschule
auszulagern. Um die Akzeptanz dieser notwendigen Auslagerung bei den betroffenen Eltern
zu erhöhen, ist überlegt worden, die auszulagernden Schülerinnen und Schüler im Rahmen
des eingerichteten Schülerspezialverkehrs, der auch die Michaelschule bedient, zu beför-
dern. Würde dieses umgesetzt, reduziert sich der Konsolidierungsbeitrag für diesen Bereich
um 7.500,00 € auf rd. 62.000,00 €.

Über die vorgeschlagene Rückführung der freiwilligen Leistungen im Bereich der Schüler-
fahrkosten sind die Umlandgemeinden, die Träger der privaten Ersatzschulen, die Schullei-
tungen der städtischen Schulen sowie die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der 4.
Grundschuljahrgänge im Januar 2006 schriftlich informiert worden.

Auf der Basis dieser Informationen haben sich die Gemeinde Altenberge (Bürgermeister und
die Vorsitzenden des Gemeinderates), der Schulleiter der Marienschule, bischöfliches Gym-
nasium, Schulleitung und Schulpflegschaft der Erich Kästner-Schule, städt. Förderschule,
Förderschwerpunkt Sprache, die Sprecherin des Arbeitskreises der Realschulen sowie die
Arbeitsgruppe der Sprecher/innen der Schulformen in der Stadt Münster teilweise kritisch
geäußert und zum Teil auf Ausnahmeregelungen hingewiesen.

Dr. Hanke
Stadträtin

V/0134/2006

Ergänzungsvorlage Beschluss

3927 Zeichen

V/0134/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rückführung bestimmter Leistungen im Bereich der Schülerfahrkosten auf den gesetzlichen 
Mindeststandard 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. - 3. Wie Hauptvorlage 
 
4.  Die nachfolgenden und beigefügten Anregungen 
 
  Nr. 8/2006 vom 24.01.2006: 
  „Herr Rudolf Deneke, Schulleiter der Ma rienschule, bischöfliches Mädchengymnasium, 
beantragt, die Schülerinnen der Marienschule im Hinblick auf den Sonderstatus der Schu-
le von der Neuregelung der Schülerfahrkosten auszunehmen.“ 
 
  Nr. 14/2006 vom 10.02.2006: 
  „Frau Martina Sundorf und Herr Norbert Sundorf sowie weitere Eltern aus Altenberge, 
Havixbeck und Laer beantragen, keine rückwirkenden Änderungen der Schülerbeförde-
rungsentgelte vorzunehmen.“ 
 
  Schreiben der Gemeinde Altenberge vom 14.02.2006: 
  „Herr Bürgermeister Paus sowie die Herren Vorsitzenden der im Altenberger Rat vertrete-
nen Fraktionen bitten, darauf hinzuwirken, dass im Interesse der betroffenen Eltern die 
Fahrkostenerstattungen für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler wie bisher erhalten 
bleiben bzw. die Neuregelung der Schülerfahrkosten erst bei den neu einzuschulenden 
Kindern anzuwenden.“ 
 
  werden nicht aufgegriffen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0134/2006/1. Erg
Auskunft erteilt: 
Herr  Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
MoerchW@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0134/2006/1 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Anregungen beziehen sich auf den Beschlussvorschlag 1 der Ratsvorlage Nr. V/0134/2006, 
nach dem ab dem Schuljahr 2006/07 lediglich die nach § 9 der Schülerfahrkostenverordnung not-
wendigen Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform übernommen wer-
den sollen, sofern die Voraussetzungen vorliegen und die bisherige Gleichstellung der bischöfli-
chen Gymnasien ab dem 01.08.2006 aufgehoben wird. 
 
Die vorgenannten Anregungen sind in die Überlegungen zur Rückführung der Schülerfahrkosten 
auf den gesetzlichen Standard mit einbezogen und geprüft worden.  
 
Nach dem Ergebnis dieser Prüfung wird vorgeschlagen, den Anregungen nicht zu folgen, da an-
sonsten Ausnahmetatbestände geschaffen werden, die die Schülerfahrkostenverordnung nicht 
vorsieht. Von der gesetzlichen Regelung gibt es lediglich die in der Vorlage unter Ziffer 1. auf Seite 
3 genannten Ausnahmen. 
 
Sofern überhaupt Ausnahmeregelungen getroffen werden, sollten diese auf Härtefälle und / oder 
auf pädagogisch begründbare Fälle begrenzt werden. 
 
Auch für den bilingualen Bildungsgang Deutsch-Englisch an der Marienschule, bischöfliches Gym-
nasium, kann nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung aus folgendem Grund keine 
Ausnahme zugelassen werden:  
 
Für die Übernahme der Schülerfahrkosten gilt gr undsätzlich das Schulträgerprinzip. Für die Ma-
rienschule als bischöfliches Gymnasium erfolgt die Refinanzierung der Schülerfahrkosten über das 
Land NRW. Sofern der bilinguale Bildungsgang an diesem Gymnasium von Schüler/innen besucht 
wird, für die die Marienschule das nächstgelegene Gymnasium darstellt, werden die Schülerfahr-
kosten vom Land übernommen, sofern die Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Sofern für die 
Schüler/innen das Immanuel-Kant-Gymnasium M ünster-Hiltrup mit dem bilingualen Bildungsgang 
Deutsch-Englisch das nächstgelegene Gymnasium darstellt und die Schüler/innen die Marienschu-
le als nicht nächstgelegene Schule besuchen, werden vom Land lediglich die Schülerfahrkosten 
bis zur nächstgelegenen Schule, d. h. in dies em Falle bis zum Immanuel-Kant-Gymnasium, über-
nommen. Eine Übernahme des evtl. möglichen Differ enzbetrages durch die Stadt Münster ist aus-
geschlossen. 
 
 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlagen der Ergänzungsvorlage

14788 Zeichen

Anregung Nr. 8/2006

\

MARIENSCHULE

MÜNSTER
Marienschule Münster « Hermannstraße 21 + 48151 Münster
- Bischöfliches
Stadt Münster Ir Mädchengymnasium
Der Oberstadtdirektor N u mit bilingualem Zweig
s ner , (deutsch-englisch
Herrn Dr. Tillmann hi 'sch-englisch)

Hermannstraße 21
48151 Münster

Tel. 0251 28918 -0
Fax 0251 28918 -39

Datum: 24.01.2006

Klemensstraße 10 \ —

48143 Münster ; A.
Der Oberbfirng,

zing: 26. JAN. 2006

\ und

- no zw 2,
_ 504 (hateog wah {2
gaaat
nV.
die beabsichtigte Neuregelung der Schülerfahrkosten bringt für die Marienschule erhebliche
Härten.

Ich bitte Sie deshalb, die Marienschule von der Regelung auszunehmen unter der
Berücksichtigung des Sonderstatus unserer Schule.

Far ae)

Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann,

Bergründung:

1. Die Marienschule ist als Mädchengymnasium die einzige Mädchenschule in der
gesamten Region.
Schulen gleichen Typs finden sich erst in Essen und Vechta, also in ca. 80-90 km
Entfernung.

2. Sie bietet darüber hinaus einen bilingualen Zweig deutsch-englisch an, der sonst nur
am Kant-Gymnasium unterrichtet wird. .

3. Zudem ist sie eine kirchliche Schule in Trägerschaft des Bistums Münster.

Die drei genannten Profile konstituieren m.E. einen Sonderstatus unserer Schule, so dass der
Grundsatz der. Erstattung „ bis zur nächsterreichbaren ‘Schule, die den angestrebten
Bildungsabschluss erstattet" anders angewendet werden muss.

Ich bitte deshalb nachdrücklich um eine Ausnahmeregelung für die Marienschule Münster, die
das Gymnasial-Angebot der Stadt Münster in besonderer Weise — als Solitär — bereichert.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Deneke Schulleiter -

eMail: Marienschule-ms@bistum-muenster.de Homepage: www.marienschulemuenster.de

Anregung Nr. 14/2006

18/82/2886 21:25 82554913375 SUNDORF S. 81/84

Martina und Norbert Sundorf
Bültstiege 14

48366 Laer

E-Mail: Norbert_Su@r-online.de

Martins u Norbert Susdorf = Bältstiege 14 = 48366 Laer

Per Fax: 0251/492-7708

f\
Henn Obexbürgenmeister \ N SH. A, 10%
Dr. Berthold Tillmann

Stadthausl, Klemensstr. 10

48143 Münster

Laer, 10 Februar 2006

Schr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann,

beiliegender Brief ist heute per Fax/Mail an die im Rat vertretenen Parteien gegangen. Wir bitten
Sie auch im Namen der betroffenen Eltern Ihren Einfluss im Sinne einer wohlwollenden Lösung
geltend zu machen.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

M. Sao) MW.

Anregung Nr. 14/2006

18/92/2886 21:25 825549123375 SUNDORF Ss. 82/04

Im Namen der betroffenen Eltern aus Altenberge, Havixbeck und Laer:

Martina und Norbert Sundorf
Bültstiege 14

48366 Laer

Tel.: 02554/1439
Fax: 02554/913375

An die Fraktionsvorsitzenden
der CDU/SPD/FDP/Bündnis 90 — Die Grüne’ UWG
in . : 4

Münster

Laer, den 10.02.06

Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende Carola Möllemann-Appelhoff,
sebr geebrter Herr Fraklionsvorsitzender Heinz-Dicter Sclienrick,
sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Wolfgang Heuer,

sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Heribert Klas,

sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Fritz Pfau,

wie wir aus der Presse erfahren haben,. gibt es z. Zt. Überlegungen, von den
Erziehungsberechtigten Schülerbeförderungsentgelte zu erheben, sofern nicht die
nächstgelegene Schule aufgesucht wird.

Seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten wird seitens der Stadt Milnster insbesondere auch bei
auswärtigen Grundschulabgängern dafür geworben, als weiterführende Schule eine in der
Stadt Münster auszuwählen. Unabhängig davon, ob dieses auch die nächsterreichbare Schule
in der gewünschten Form ist. Dieses bat uns, wie auch viele andere Eltern dazu bewogen,
unsere Kinder an den verschiedesien Schulen in Münster (z. B. Gymnasien: Annette-von-
Droste-Hülshoff, Marienschule, Pascal, Paulimum, Ratsgymnasium, Schiller, oder auch
Realschulen: Paul-Gerhardt, Realschule im Kreuzviertel; bzw. Friedensschule als
Gesamtschule anzumelden. Ein weiterer Grund bierfür war der kaum ins Gewicht fallende
Unterschied in der Busfahrzeit (z. B. von Laer nach Borghorst und Schnellbusverbindung von
Laer nach Münster, ähnliches güt für Altenberge, seitens Havixbeck bestcht keine adäquate
Busverbindung nach Nottuln). Ein Entscheidungskriterium hinsichtlich Fahrtkosten bestand
nicht; auch keinerlei Hinweis auf zukünftig zu zahlende Fahrtkosten.

Mittlerweile fahren unsere Kinder seit Jahren zu den Schulen in Münster. Aus vielen Familien
such mehrere Kinder. Nun soll dieses innerhalb weniger Wochen geändert werden.

Für uns Eltern aus Laer wurde ein Zuzahlungsbetrag vom 31,74 € im Monat = 380,90 €
im Jahr pro Kind errechnet. Ian den Gemeinden Altenberge und Havixbeck liegt der
errechnete Zuzahlungsbetrag bei 15,00 € monatlich = 180,00 € im Jahr. '

Seite 1 von 3

Anregung Nr. 14/2006

18/82/2086 21:25 82554913375 SUNDORF S. 23/84

Der jeweilige Zuzahlungsbetrag gilt auch für Familien mit mehreren Kindern ( drei und
mehr Kinder. Dieses bedentet dann eme mebrfsche Erhebung der
Fahrtkostenzuzahlungen!!! D

Für Kinder in der Erprobungsstufe (d.h. für Kinder in der heutigen Klasse 5!) ist bis zum
Ende der Erprobungsstufe (=Ende der Klasse 6; d. h. also im Sommer 2007) keine Zuzahlung
vorgeschen. Danach wäre dieses sehr wobl der Fall. 5

Des weiteren soll dieses nicht für Kinder in der Oberstufe — also für Kinder, die im Sommer
2006 die Klasse 31 und aufwärts besuchen — gelten.

Als Begründung hierfür wird angeführt, dass es den Schülerinnen und Schülem in dieser
Pbase nicht zuzumuten wäre, die Schule zu wechseln und eine nächstgelegenere Schule
aufzusuchen; unabhängig davon, ob diese die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler in der
jeweiligen Jahrgangsstufe überhaupt aufnehmen und entsprechend integrieren kann.

Diese Argumentation ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar, denn auch für Schülerinnen
und Schüler der Mittelstufe (Klasse 7 bis 10) wäre dieses eine erhebliche Belastung. Zum
einen würden sie einen Klassenverbund verlassen, in dem sie sich seit der Klasse 5
zusammengefunden und gemeinsam den Lernstoff mit den Lehrern zusammen erarbeitet
haben und zum anderen müsste man ihmen zumuten, sich in einer fremden Klasse an einer
fremden Schule neu zu integrieren und den viclleicht unterschiedlichen Lemstoff (zeitliche
Reihenfolge / inhaltliche Ausprägung) nachzuarbeiten.

Jeder von Ihnen, der z. B. aus beruflichen Gründen mit seiner Familie umziehen und deren
Kinder deswegen eine Schule in der neuen Stadt/Gemeinde aufsuchen musste, hat i. d. R.
feststellen können, dass die schulischen Leistungen darunter erheblich gelitten haben. Dieses
auch bedingt durch das geänderte soziale Umfeld. Überlegungen zur Einführung von
Schülerbeförderungsenigelten sollten daber besonders auch diescn Aspekt entsprechend
gewichten.

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (welches z. Zt. ca. 800 Schüler/innen unterrichtet) wird
ab Sommer 2006 sein neues Gebäude in Gievenbeck-Südwest beziehen. Dieses bedeutet, dass
es für eine Reihe von Schülerinnen und Schüler nicht mehr das nächstgelegene Gymnasium
ist. Werden für sie klinftig ebenfalls entsprechende Fahrtkostenbeiträge erhoben, auch wenn
sie bereits seit Jahren dicsc Schule in der Immenstadt besuchen?

Als einem kulturellen, wirtschaftlichen und bildungspolitischen Oberzentrum, welches in der
Vergangenbeit immer wieder hervorgehoben wurde, obliegt diesem auch eine besondere
Verantwortung. Besonders wenn herausgestellt wird, dass von dem Anspruch als soziale und
familienfreundliche Stadt sowie dem Zentrum für Bildung und Wissenschafl nicht
abgrrückt wird. Der Oberbürgermeister von Münster tätigte im vergangenen Jahr die
Aussage, dass Schulen, Feuerwehren und Notfallrettungseintichtungen bei den
Sparmaßnahmen außen vor sind.

Mittlerweile haben sich auch Eltern gemeldet, die gesagt haben, dass sie diese zusätzlichen
Beförderungskosten neben den nicht wnerheblichen Beträgen für Bücher,
Unterrichtsmaterialien und Klassenfahrten etc. nicht mebr tragen können. Die Reduzierung
des Schuletats um 20% (Beschlussvorlage Nr. 61) wird in der Folge mit Sicherheit über
entsprechende Umlagen zu einer weiteren Belastung der Eltern führen. Gleiches gilt für die
Beschlussvorlage Nr. 62, Reduzierung des Schuletats der „Selbstständigen Schulen“ um 20%.

Seite 2 von 3

Anregung Nr. 14/2006

18/82/2886 21:25 82554913375 SUNDORF S. aa/aa

Insbesondere trifft es alleinerzichende Mütter oder Väter, Empfänger von Hartz IV-
Leistungen, Kranke bzw. sanstige nicht erwerbsfälhige Personen Sie wären dann
gezwungen, ikr/e Kind/er von der Schule in Münster abzumelden. Denn wie auch das
Schulamt bestätigte, wäre diesen Eltern die Zahlung der Differenzbeträge zuzumuten oder
alternativ ihre Kinder von der Schule zu nehmen.

Darüber hinaus stellen wir fest, dass je älter unsere Kinder sind, diese umso häufiger nach
Schulschluss in der Stadt Münster bleiben, um sowohl das Freizeitangebot zu nutzen als auch
dort einzukaufen. Hierdurch verbleibt ein erheblicher Teil des Geldes, welches die Kinder
und Jugendlichen zur Verfügung haben, In der Stadt Münster.

Bei Gleichaltrigen, die z. B. in Steinfurt zur Schule gehen, ist dieses analog festzustellen, nur
dass diese Kinder dann nach Schulschluss natürlich in Steinfurt bleiben Wenn man hier also
zusätzlich die Kaufkraft berücksichtigt, die durch unsere Kinder in der Stadt Münster
verbleibt (nicht zu vergessen die Kaufkraft der dazugehörigen Eltern und Familien!!!) und die
über entsprechende Abgaben/Stonern auch an die Stadt Münster fließen, sind wir der
Überzeugung, dass dieses den heutigen Anteil der Stadt Münster mehr als aufwiegt.

Die derzeitige Diskussion hat bereits bei einer Reihe von Eltern dazu geführt, dass die
zunächst angestellten Überlegungen, ihre Kinder, die jetzt die Grundschule im Sommer 2006
verlassen werden, ‚nicht mehr auf einer Schule in Münster anzumelden. Einfach auch unter
dem Aspekt der Summe der zusätzlichen Zahlungen, die den Bürgern in den. vergangenen
Jahren und Monaten auferlegt wurden.

Wir als Eltera der Schülerinnen und Schüler aus Altenberge, Laer und Havixbeck
appellieren daher an Sie als politische Entscheidungsträger, keine rückwirkenden
Anderungen der Schülerbeförderungsentgelte vorzunelimen. Insbesondere auch deswegen
nicht, da dieses auch künftig ein überschaubärer Zeitraum ist, bis die heutigen Schüleriunen
und Schüler die Schulen in Münster verlassen werden und somit diese Kosten nicht mehr
entstehen.

Des weiteren sind wir auch der Überzeugung, dass die Stadt Münster einen größeren
finanziellen Vorteil als Nachteil hat, wenn Sie auch künftig für alle Schülerinnen und
Schüler (auch für noch nen anzumeldende Kinder) diesen Betrag übernimmt (s.o.:
Kommunaler Ausgleich und Kaufkraft-Argument). °

Wir bitten Sie daber, die Entscheidungsvorlage Nr. 54 des Spar- und
Konsolidierungsprogramms 2006 — 2009 zu überprüfen (auch besonders hinsichtlich der
angenoınmenen Ausgabenreduktionen) und hoffentlich auch im Sinne der Schülerinnen
und Schüler zu einer wohlwollenden Entscheidung zu kommen. \

Wie wir aus den Westfälischen Nachrichten von heute erfabren haben, will die CDU-
Ratsfraktion am Montag ihre endgültige Entscheidung treffen. Daber senden wir Ihnen bereits
beute den Brief. Seit einigen Tagen sammeln wir Unterschriften in den drei genannten
Gemeinden. Die Unterschriftenlisten werden wit in Kürze nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen ,

Marto Kurse Nor S2 2
Martina und Norbert Sundorf \ 2 ö
und alle betroffenen Eltern

Seite 3’von 3

14/82/2086 11:39 825149327703 STADT MS DEZ IV S. 82/83

Gemeinde Altenberge

Rathaus : Postfach 1262 48338 Altonborgo - @ 02505/82-0

Stadt Münster
z.Hd.Herm Oberbürgermeister
Dr. Berthold Tillmann

48127 Münster 1 ) ! w werı

| ZERA 4 29 2K
Neuregelung der Schü IBhE zum Schuljahr 2006/07
hier: ihr Schreiben vom 26.01.2006

Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann,

mit o.a. Schreiben teilen Sie mit, dass die Stadt Münster beabsichtigt, für die auswär-
tigen Schüler nur noch die Fahrtkosten zur nächstgelegenen weiterführenden Schule
zu übernehmen. Dieses Schreiben zur Neuregelung der Schülerfahrkosten zum
kommenden Schuljahr haben wir mit Betroffenheit und auch Unverständnis zur
Kenntnis genommen.

Wir verkennen nicht, dass auch die Stadt Münster gezwungen ist, in einen Konsoli-
dierungsprozess einzusteigen, um das Haushaltsdefizit vor allem durch Ausgabenre-
duzierung abzubauen. Nicht nachvollziehen können wir allerdings, dass die Bemü-
hungen der Stadt Münster hier zu Lasten der Erziehungsberechtigten aus Altenberge '
gehen, deren Kinder weiterführende Schulen in Münster besuchen.

Wenn hier vom Abbau freiwilliger Leistungen die Rede ist, möchte ich darauf hinwei-
sen, dass diese freiwilligen Leistungen der Stadt Münster schon seit Jahrzehnten
gezahlt werden. Die Eltern, die ihre Kinder an weiterführenden Schulen Münsters,
u.a. auch aufgrund des intensiven Werbens der Münsteraner Schulen, angemeldet
haben, konnten darauf vertrauen, dass die Fahrtkosten wie in der Vergangenheit
auch weiter übernommen werden.

Durch den teilweisen Wegfall der Fahrtkostenübernahme bis zur weiterführenden
Schule in Münster entstehen den Eltern in Altenberge zusätzliche Fahrtkosten von

14/92/2906 11:39 82514927783 STADT MS DEZ IV S. 83/93

ca. 150,00 € jährlich. Hinzu kommen noch mögliche Fahrpreiserhöhungen durch die
vom Land geplante Kürzung der Ausgleichzahlungen im Ausbildungsverkehr. Diese
zusätzlichen Aufwendungen sind sicherlich nicht von allen Eltern problemlos
aufzubringen, so dass die freie Schulwahl bei den weiterführenden Schulen bei
sozial schwächer gestellten Familien nicht mehr gewährleistet ist. Die gerade auch
auf Grund der Ergebnisse der Pisa-Studie geforderte Chancengleichheit bei den Bil-
dungsgängen unserer Schüler wird somit konterkariert.

Die beabsichtigte Entscheidung, nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtkos-
ter zu erstatten, dürfte darüber hinaus auch Auswirkungen auf den Schülerbestand
der weiterführenden Schulen in Münster haben. Ebenso könnte die stärkere Orientie-
rung der Schüler in die Umlandgemeinden auch Kaufkraftverluste für die Stadt Müns-
ter nach sich ziehen. .

Wir bitten Sie herzlich, die Verantwortung Münsters als Oberzentrum auch im
Schulbereich wahrzunehmen und im Interesse aller betroffener Eltern darauf hin zu
wirken, ‘dass die Fahrtkostenerstattung für die auswärtigen Schüler wie bisher
erhalten a unserem Wunsch auf vollständige Beibehaltung der bisherigen
Regelung nichf entsprochen werden kännen, so halten wir es nur für gerechtfertigt,
die Neuregel ng bei den Schülerfahrtkosten erst bei den neu einzuschulenden
Kindern anztıwenden.

Mit freundlichen eu

ee Paus)

Bürgermeister
(Günter J. Badersbach) (Herbert Dertwirkel)
Vorsitzender der CDU-Fraktion Vorsitzender der SPD-Fraktion

W

Ü
rafız-Josef Woestmann) (Werner eider)
Vorsitzender der UWG-Fraktion Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN

Beratungsverlauf (4)

14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (5)

  • Hermannstraße 21
  • Klemensstraße 10
  • Horstmarer Landweg
  • Loevelingloh 66
  • Haus Getter

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0134/2006/1
Typ
Vorlage
Datum
01.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37