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1513/2021

Passivhaus-Bauweise - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0874/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.05.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.09.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5013 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  26.05.2021 
 1513/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 
 
Passivhaus-Bauweise - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0874/2021 
Text der Anfrage 
 
1. Wie viele Gebäude wurden seit dem Beschluss im Passivhaus-Standard errichtet und in Betrieb 
genommen? 
2. Wie viele Gebäude wurden seit dem Beschluss NICHT im Passivhaus-Standard geplant und / oder 
errichtet und warum nicht? 
3. Inwieweit ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Evaluation vor allem in Bezug auf Klimaneutralität und 
Anwenderfreundlichkeit, sowie Wartungsaufwand möglich? 
4. Welche andere Möglichkeit sieht die Verwaltung städtische Gebäude im Sinne der gewünschten 
Klimaneutralität zu bauen, ohne am starren Begriff des Passiv-Hauses festzuhalten? 
5. Inwieweit lassen sich vor allem im Wohnungsbau für das Wohnungsamt Gebäude ohne mechani-
sche (und damit energie- und wartungsintensive) Lüftungsanlage klima-neutral realisieren? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1 und 2 ) 
Mit Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 26.04.2010 (Vorlagen-Nummer 
1498/2010) wurde in den Energieleitlinien der Passivhausstandard beschlossen. 
Auf Wunsch der Politik wurden in den Folgejahren in Abhängigkeit von einer wirtschaftlichen Betrach-
tung Vergleichsberechnungen zwischen der rechtlich gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV), 
dem Kölner Standard und dem Passivhausstandard für eine Umsetzung der Projekte berechnet.  
Die jeweils wirtschaftlichste Variante wurde umgesetzt. 
Seit 2016 hat man sich darauf geeinigt, den Passivhausstandard ohne Koppelung an die Wirtschaft-
lichkeit umzusetzen. 
Seitdem wurden und werden 31 Bauten in Passivhausstandard errichtet. 
 
Zu 3) 
Ungeachtet der Tatsache, dass bei der Bewertung der Klimaneutralität bei Neubau von Gebäuden die 
Frage der Betrachtungsebene eine wesentliche Rolle spielt (wird nur der Betrieb des neuen Gebäu-
des bewertet oder werden auch der Bauprozess und die verwendeten Baustoffe in die Betrachtung 
einbezogen), ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Passivhausbauweise von Gebäuden eine 
wichtige Rolle auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand einnimmt. Die Passivhaus-
Bauweise zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass durch die exzellente Wärmedämmung die-
ser Gebäude nur noch ein sehr geringer Heizwärmebedarf entsteht, der durch "aktiv" eingebrachte 
Energie gedeckt werden muss. Je nachdem wie diese Rest-Energie erzeugt wird (konventionell fossil 
oder anteilig regenerativ), werden die Klimaauswirkungen von Passivhaus-Gebäuden minimiert. 
Keins der bisher bereits betriebenen städtischen Passivhaus-Gebäude kann als 100%ig klimaneutral 
bezeichnet werden, da alle Gebäude mit "aktivem" Energieeinsatz betrieben werden, entweder mit 
den Heizenergieträgern Fernwärme, Erdgas oder auch Strom (Wärmepumpen).

2 
 
Hinsichtlich der Frage zu Anwenderfreundlichkeit von Passivhaus-Gebäuden liegen der Verwaltung 
keine Erkenntnisse vor. 
 
Zu 4) 
Aktuell sieht die Verwaltung keine Alternative, ohne die Passivhaus-Bauweise annähernd die Ziele 
der Klimaneutralität zu erreichen. 
 
Zu 5) 
Bei der Realisierung klimafreundlicherer Wohngebäude wird aktuell in erster Linie der Energiebedarf 
eines Gebäudes betrachtet. Grundsätzlich wird der Energiebedarf unter anderem durch den Einsatz 
von erneuerbaren Energien gemäß EnEV gedeckt, wie zum Beispiel Solarthermie, Wärmepumpen 
und Pelletheizungen. 
Eine gänzlich klimaneutrale Umsetzung ist insofern herausfordernd, da Errichtung und Betrieb von 
Wohngebäuden zu einem Ressourcenverbrauch führen, der über den Lebenszyklus CO²- Emissionen 
bewirkt. Die Verwaltung ist bestrebt, zunehmend durch nachhaltiges Bauen die CO² Emissionen zu 
verringern. 
 
Mit der Realisierung neuer Wohnungsbau- und Unterbringungsobjekte ausschließlich im Passivhaus-
standard wird der Heizwärmebedarf auf ≤ 15 kWh/(m²a) begrenzt. Das wird unter anderem erreicht 
durch eine hochwirksame Dämmung der Gebäude, eine passive Nutzung der Sonnenenergie und 
eine moderne Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung. 
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung der luftdichten Gebäude ist unabdingbar und die Verwaltung sieht 
derzeit technisch keine Möglichkeit, auf eine mechanische Lüftung zu verzichten. 
Dabei ist die effiziente Nutzung eines Wohngebäudes im Passivhausstandard allerdings stark abhän-
gig von der richtigen Handhabung der Technik durch die Nutzer*innen. Eine kostenintensive, aufwän-
dige und störungsanfällige Gebäudetechnik kann zu dauerhaft hohen Betriebskosten für Wartung, 
Instandhaltung und Austausch führen, die über die Nebenkosten letztlich auch die Mieter*innen  
belasten. Die Verwaltung ist daher sehr darauf bedacht, gerade bei den eigenen Bauvorhaben im 
öffentlich-geförderten Wohnungsbau Klimaschutz und Energieeffizienz mit der Wirtschaftlichkeit der 
Bau- und Betriebskostenkosten zu vereinbaren. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1513/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.05.2021
Erstellt
21.04.2021 12:08