2842/2025/1
Mitteilung zur Anerkennung von "Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt)"als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
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Anlage 1 - Dringlichkeitsvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 IV/51/510/62 Vorlage-Nummer 2842/2025 Freigabedatum 21.10.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt)" Gremium Datum Rat 06.11.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Die neu gegründete gemeinnützige Gesellschaft „Kinderbetreuung Nachtigall gUG“ soll ab dem 01.11.2025 mit öffentlichen Mitteln nach dem KiBiz gefördert werden. Zwingende Voraus- setzung für die Förderung ist die vorherige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ge- mäß § 75 SGB VIII. Die Gesellschaft wurde erst am 16.09.2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln ein- getragen. Es ist unbedingt notwendig, einen nahtlosen Übergang der Betreuungsplätze zu de- ren Erhalt zu ermöglichen. Eine spätere Beschlussfassung würde dem entgegenstehen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die „Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbe- schränkt)“, Scheidtweiler Str. 83-87, 50933 Köln, unter dem Vorbehalt des Eingangs noch ein- zureichender Nachweise, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzu- erkennen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 21.10.2025 i. V. Blome Hammer 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt), Scheidtweiler Str. 83-87, 50933 Köln, wurde am 15.09.2025 gegründet und mit Sitz in Köln am 16.09.2025 beim Amtsgericht Köln unter HRB-Nr. 124761 eingetragen. Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Kindertagesstätte im Stadtteil Köln-Braunsfeld mit bis zu 100 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Die neu gegründete „Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt)“ soll die am 01.09.2015 privat-gewerblich eröffnete und in dieser Form geführte Kindertageseinrichtung „Kinderbetreuung Nachtigall“ in der Scheidtweiler Str. 83-87, 50933 Köln, an dessen Stelle be- treiben. Aktuell sind 63 Kinder in Betreuung, ab dem 01.11.2025 werden es 67 Kinder sein. Herr Sven Lüders ist als Geschäftsführer eingetragen und übernimmt weiterhin die Trägerver- antwortung für die Kinderbetreuung Nachtigall gUG. Gesellschafter ist Herr Dr. Hans Langnickel. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Das Finanzamt Köln-West hat geprüft, ob die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Kör- perschaft erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die positive Bescheiderteilung nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung und Einhaltung der satzungs- mäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO mit Datum vom 24.09.2025 liegt inzwischen vor. Konzepte Die Grundhaltung der Pädagogik ist geprägt von Achtung und Respekt. Das Kind steht im Mit- telpunkt. Die pädagogische Arbeit orientiert sich am situationsorientierten Ansatz und bietet eine ganz- heitliche Methode zur Umsetzung der vielfältigen Bildungsziele: • Umsetzung der zehn Bildungsbereiche der Bildungsgrundsätze NRW • Beteiligung der Kinder an Entscheidungen im Kita-Alltag (zum Beispiel bei Wickelsitua- tionen, der Gestaltung des Kita-Alltags, Methode: Symbolkarten) • Beschwerdemanagement für Kinder und Familien (Methode: Beschwerdeblume, Smileys, Kita-Box für Eltern) 3 Die gemeinsame Förderung aller Kinder, die Sicherung ihrer Rechte, die Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen mit einer gezielten Gestaltung der Übergänge, die motorische För- derung, die systematische Beobachtung und Dokumentation bedarf aus fachlicher Sicht je- doch noch einer umfangreichen Überarbeitung und vertieften Ausgestaltung. Ein Schutzkonzept liegt vor, und einzelne Fachthemen, wie zum Beispiel der Handlungsplan im Verfahren nach § 8a SGB VIII sowie das Verfahren zur Meldung nach § 47 SGB VIII, wur- den von Herrn Lüders nach einem Beratungsgespräch am 24.09.2025 bereits angepasst. Der Träger zeigt sich kooperativ und äußert den Wunsch zur Zusammenarbeit. Das Jugendamt steht mit dem Träger in fortlaufender Beratung zur pädagogischen Konzeption. Dem Antrag auf Anerkennung kann seitens der Fachabteilung insoweit unter dem Vorbehalt zugestimmt werden, dass das eingereichte inklusionspädagogische Konzept überarbeitet und das Schutzkonzept angepasst wird, um einen ausreichenden konzeptionellen Kinderschutz in der Einrichtung zu gewährleisten, und die Prüfung hierzu positiv ausfällt. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, unter Hinweis auf die oben aufgeführten Vorbehalte, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Eine Mitteilung über die Beschlussfassung an die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) erfolgt im Nachgang zur Kenntnisnahme. Anlagen: Satzung der Gesellschaft, pädagogisches Konzept und Schutzkonzept sind als Anla- gen 1-3 in Session unter Nr. 2842/2025 hinterlegt.
Anl. 3 Schutzkonzept_Kinderbetr. Nachtigall gUG
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Schutzkonzept Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt) Scheidtweilerstr. 83-87 50933 Köln Köln, 24. September 2025
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Inhalt 1. Vorwort S. 4 2. Leitbild S. 5 3. Risikonalyse S. 5 3.1 Gefahrenzonen in Räumlichkeiten S. 5 3.2 Risikofaktoren zwischen den Kindern S. 6 3.3 Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern S. 6 3.4 Risikofaktoren zwischen MitarbeiterInnen und Kindern S. 6 3.5 Risikofaktoren zwischen Erwachsenen (MitarbeiterInnen und Eltern) S. 7 4. Prävention S. 7 4.1 Personal S. 7 4.1.1 Einstellungsverfahren S. 8 4.1.2 Verhaltenskodex S. 8 4.1.3 Verhaltensampel S. 8 4.2 Umgang mit digitalen Medien S. 9 4.3 Stärkung der Kinder in ihren Rechten S. 9 4.4 Partizipation S. 9 4.5 Sexualpädagogisches Konzept S.10 4.6 Beschwerdeverfahren S.10 4.7 Fortbildung S.11 4.8 Qualitätssicherung S.11 5. Handlungsplan (Intervention) bei Kindeswohlgefährdung S.12 5.1 Definitionen S.12 5.2 Verfahrensablauf Grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten durch Mitarbeitende - Beeinträchtigung des Kindeswohl §47 S.13 5.3 Verfahrensablauf grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten unter Kindern - Beeinträchtigung des Kindeswohl §47 S.14 5.4 Verfahrensablauf Meldung § 8a – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung S.16 6. Schutzvereinbarungen für regelmäßige Situationen der besonderen Nähe S.18
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6.1 Professionelle Beziehungsgestaltung S.18 6.2 Schutz der Intimssphäre in Pflegesituationen S.18 6.3 Angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz S.19 6.4 Ruhezeiten / Schlafsituation S.19 7. Kinderrechte S.19 7.1 Partizipation S.20 7.2 Beschwerden S.20 7.3 Verhalten in Räumlichkeiten S.20 7.4 § 37a SGB IX – Inklusion im Schutzkonzept S.21 8. Zusammenarbeit mit den Eltern S.21 9. Zusammenarbeit mit externen Fachstellen S.22 10. Dokumentation, Aktenführung und Datenschutz S.22 10.1 Aktenplan S.23 10.2 Verantwortlichkeiten S.24 10.3 Löschverfahren S.24 Quellen Anlagen
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1. Vorwort Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fest im Gesetz verankert. Als Träger der Nachtigall haben wir für die konzeptionelle Verankerung des Kinderschutzes Sorge zu tragen und dies auch durch Maßnahmen der Prävention sowie Intervention zu gewährleisten. Da Kinder viele Stunden in unserer Einrichtung verbringen, ist es wichtig, dass sie sich sicher fühlen und Vertrauen zu den Menschen haben können, die sie umgeben. Unsere Pädagogischen Fachkräfte tragen dazu bei, dass Kinder sich die Kinder der Nachtigall zu starken, kompetenten und sozialfähigen Menschen entwickeln können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass Kinder ernst genommen werden, ihre Meinung Gehör findet und Sie Wohlbefinden gewährleistet wird. Darüber hinaus ist für uns von großer Bedeutung, dass die uns anvertrauten Kinder die Möglichkeit haben, jederzeit ihre Bedürfnisse, Wünsche und Befindlichkeiten zu äußern, ohne damit rechnen zu müssen, dass sie dadurch Ablehnung, Ausgrenzung oder Sanktionen erfahren. Durch Schutz- und Handlungskonzepte sowie den transparenten und offenen Umgang mit der Thematik erreichen wir Sicherheit für alle Beteiligten. Wie sicher das Team arbeiten kann, hängt wesentlich auch von der Kultur und dem Teamklima in der Nachtigall ab. Wir begreifen dieses Schutzkonzept als einen fortlaufenden Prozess, der einer regelmäßigen gemeinsamen Reflexion des Trägers, der Leitung und des pädagogischen Teams erforderlich macht.
2. Leitbild In der Nachtigall stehen die uns anvertrauten Kinder im Mittelpunkt. Sehr wichtig ist uns ein wertschätzendes Miteinander, Offenheit und Ehrlichkeit mit der Basis Vertrauen. Die Kinder sollen ihre individuelle Persönlichkeit entfalten können. Wir nehmen uns gegenseitig ernst und respektieren jeden Einzelnen als Individuum. Eine gewaltfreie Konfliktlösung ist Grundvoraussetzung in unserem pädagogischen Alltag. Eine behutsame und liebevolle Atmosphäre schafft Geborgenheit und gibt Sicherheit, dadurch entsteht ein geschützter Raum für ein ehrliches Miteinander. Selbständigkeit und Eigenständigkeit sind wichtige Bestandteile unseres pädagogischen Konzepts. 3. Risikonalyse Wir setzen uns als Team mit den strukturellen und arbeitsfeldspezifischen Risiken der Nachtigall auseinander. Die Risikoanalyse hilft Gefahren besser abzuschätzen In bestimmten Situationen kann ein Risiko dennoch bewusst eingegangen werden, wenn es pädagogisch notwendig ist. In der Arbeit mit den unterschiedlichen Akteuren in der Nachtigall werden immer wieder individuelle Lösungen gebraucht, bei denen, wenn Sie denn begründet sind, Regelwerke in Frage gestellt werden müssen bzw. andere Wege gegangen werden. Entscheidend ist die Auseinandersetzung im Team, aus denen Regeln und Verhaltensstandards entstehen, die für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar sind. 3.1 Gefahrenzonen in den Räumlichkeiten Wie in vielen Einrichtungen gibt es auch in der Kinderbetreuung Nachtigall aus pädagogischen Gründen Rückzugsmöglichkeiten für Kinder, die nicht einsehbar sind. Dazu gehören auch Versteckmöglichkeiten in den drei Außengeländen. Ebenso wissen wir über Gefahrenzonen in den unten genannten Räumlichkeiten, für die wir klare Regelungen der Benutzung haben, um weitgehende Sicherheit für die Kinder zu garantieren. Erdgeschoss: • 2 Kinderbäder, • Personal- und Besuchertoilette • Turnhalle • Ruheraum • 2 Schlafräume • Piratenschiff im Garderobenbereich • Treppenhaus, unter der Treppe • Einzelne Bereiche der Gruppenräume und Gruppennebenräumen (z.B. Spielhäuser, Krabbeltunnel, ...) Erstes Obergeschoss: • 1 Kinderbad, • Personal- und Besuchertoilette • Turnhalle
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• Einzelne Bereiche der Gruppenräume und Gruppennebenräumen (z.B. Spielhäuser, Krabbeltunnel, ...) Außengelände Haupteingang: • Bauwagen • Piratenschiff • Buggy-Unterstand Außengelände Turnhalle: • Unter der Fluchttreppe Außengelände Krippenbereich: • Kletterhaus 3.2 Risikofaktoren zwischen den Kindern Da in der Nachtigall Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung betreut werden, besteht auch unter den Kindern ein großer Entwicklungsunterschied und unterschiedliches Erfahrungswissen. Durch dieses Ungleichgewicht können Grenzüberschreitungen begünstigt werden. Kinder streben nach Selbständigkeit und je nach Entwicklung des einzelnen Kindes darf es bereits alleine auf die Kindertoilette gehen oder sich in den Räumlichkeiten der Nachtigall aufhalten. In diesen Bereichen sind die Kinder für einige Zeit unbeaufsichtigt. Dies könnte Übergriffe ermöglichen, welchen wir mit diesem Konzept entgegenwirken. Im Kleinkindalter erlernen die Kinder erst einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz. Das ein oder andere Kind zeigt seine Zuneigung mit Küssern und Umarmen, während dies von einem anderen Kind bereits als unangenehm und übergriffig empfunden werden könnte. 3.3 Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern In den Bringe- und Abholzeiten können Unbefugte einen leichteren Zugang zum Haus bekommen, da während dieser Zeit viele Eltern und Abholberechtigte im Haus ein- und ausgehen. Es ist uns daher sehr wichtig, für die Anwesenden während der Bringe- und Abholsituationen ein diesbezügliches Problembewusstsein zu schaffen und für potentielle Gefahrenmomente zu sensibilisieren. In unserer Einrichtung sind verschiedene Familienformen und Kulturen unter einem Dach vereinigt. Es ist uns bewusst, dass die innerfamiliären Herangehensweisen an Fragestellungen aus den Bereichen der Sexualpädagogik und den Kindesschutz betreffend aufgrund der individuellen Sozialisierungsformen nicht einheitlich sind und von unterschiedlichen Faktoren geprägt sein können. 3.4 Risikofaktoren zwischen MitarbeiterInnen und Kindern Als pädagogische Fachkräfte geben wir den Kindern emotionale und auch körperliche Nähe und Sicherheit, die für das Wohlbefinden des Kindes elementar wichtig sind. Hier gilt es die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz zu finden. Besonders sensible Situationen im pädagogischen Alltag sind hierbei
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• Sauberkeitserziehung/Wickeln • Mittagsschlaf • Übernachtung der Vorschulkinder, Abschlussfahrt Jugendherberge • Ausflüge • Einzelsituationen zwischen pädagogischen MitarbeiterInnen und Kindern • Vertretungssituationen, Hospitationen, Aushilfen und neue MitarbeiterInnen Zudem stellen Stress und mangelnde Personalressourcen einen Risikofaktor dar. In solchen Situationen ist es eine Herausforderung, Partizipation von Kindern umzusetzen und für sie als kompetenter Ansprechpartner zu fungieren. In der Nachtigall arbeiten sowohl weibliche als auch männliche Bezugspersonen. Mit dem Schutzkonzept bieten wir Orientierung und geben Sicherheit, um gegenseitiges Vertrauen zu ermöglichen. Wir wenden soweit möglich das Sechs-Augen-Prinzip (zwei BetreuerInnen) an und achten darauf, dass die einzelnen Aufgaben (z.B. Turnen, Schlafwache....) immer wieder von anderen MitarbeiterInnen übernommen werden und die Kinder somit verschiedene Handlungsmöglichkeiten kennenlernen. 3.5 Risikofaktoren zwischen Erwachsenen (MitarbeiterInnen und Eltern) Da in der Nachtigall Eltern und MitarbeiterInnen eng zusammenarbeiten, kann unangemessene Nähe entstehen. Ein unreflektierter Sprachgebrauch unter Erwachsenen könnte bereits als grenzüberschreitend empfunden werden. Wir achten durch die Anwendung der gewaltfreien Kommunikation auf einen wertschätzenden und von gegenseitigem Respekt geprägten Umgang miteinander. Elternabende werden unter Beachtung verabredeter Gesprächsregeln moderiert. 4. Prävention Unser Schutzkonzept basiert auf dem respektvollen und freundlichen Umgang miteinander. Es formuliert die pädagogischen Ansichten des Teams und ist Grundlage unseres Handelns. Dem Team der Nachtigall ist es wichtig, dass die Kinder eine sichere und behütete Umgebung haben. Die Kinder können sich in einem geschützten Rahmen mit transparenten Regeln frei entfalten. Insbesondere wird über den Vormittagskreis ein regelmäßiger und offener Austausch zwischen den Kindern und den pädagogischen Fachkräften ermöglicht. Wir haben die große Verantwortung Räume zu definieren, in denen gewährleistet ist, dass sich die Kinder ohne Angst vor Übergriffen frei bewegen können. 4.1 Personal Prävention und Intervention ziehen sich durch alle Bereiche der Personalführung, von der Personalauswahl über eine besondere Aufmerksamkeit in der Probezeit bis hin zu den Mitarbeitergesprächen. Verantwortlich für Prävention und Intervention ist die
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Einrichtungsleitung. Sie muss für gute strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen, die Vereinbarung von Regeln sowie für deren Einhaltung sorgen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reflektieren regelmäßig ihre Haltung im Team. 4.1.1 Einstellungsverfahren Ausschreibung In den Stellenausschreibungen weisen wir auf das Schutzkonzept als Grundlage unserer Arbeit hin. Bewerbungsgespräch Im Bewerbungsgespräch wird die Verbindlichkeit des Schutzkonzepts als Grundlage der eigenen Arbeit vorgestellt. Erweitertes Führungszeugnis Einstellungsvoraussetzung ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis. Außerdem müssen alle externen Dritte, die in unseren Einrichtungen oder Projekten mit Kindern und Jugendlichen tätig sind oder mit Kindern oder Jugendlichen Umgang haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Personen haupt- oder ehrenamtlich tätig sind oder ob es sich um eine Honorartätigkeit oder ein Praktikum handelt. Einarbeitung Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses findet für alle Beschäftigten sowie für Jahrespraktikanten und -praktikantinnen eine Einweisung in das Schutzkonzept durch die Einrichtungsleitung statt. Das unterschriebene Schutzkonzept ist Grundlage der Arbeit. In die Probezeit-Beurteilung fließt das Verhalten mit ein. Kurzzeitpraktikanten und -praktikantinnen werden von ihrer Anleitung über die Schutzvereinbarungen informiert. 4.1.2 Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex der Nachtigall ist integraler Bestandteil unseres Schutzkonzepts. Er ist Ausdruck unserer ethischen und fachlichen Grundhaltung. Dabei gilt er nicht nur im Umgang mit den Kindern, sondern gleichermaßen bei der Interaktion zwischen uns als KollegInnen und anderen Erwachsenen, wie Eltern und PraktikantInnen. Gleichzeitig beachten wir, dass Loyalität und Vertrauen innerhalb des Teams wichtiger Bestandteil einer guten Pädagogik sind, aber dort ihre Grenzen haben, wo die Integrität der Kinder verletzt wird. Ein offener, professioneller Umgang im Team ist vonnöten und hat nichts mit Illoyalität zu tun. Alle MitarbeiterInnen der Nachtigall verpflichten sich den dort beschriebenen Werten. Begleitendes Dokument: Verhaltenskodex (Anlage 1) 4.1.3 Verhaltensampel Unsere Verhaltensampel behandelt das Thema „Machtmissbrauch durch pädagogische
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Fachkräfte“. Es handelt sich um unser präventives Schutzkonzept. Unser Auftrag ist es Kindern ein sicheres und geborgenes Umfeld zu bieten. Für gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten wollen und werden wir keinen Raum geben! Dem aktiv entgegenzuwirken ist unser oberstes Ziel. Kernaussage unserer Selbstverpflichtung: WIR HANDELN VERANTWORTLICH! In der Ampel ordneten wir Verhaltensweisen grünem (pädagogisch richtigem) Verhalten, gelbem (pädagogisch kritischem) Verhalten und rotem (pädagogisch falsches bis strafbares) Verhalten zu. Begleitendes Dokument: Verhaltensampel (Anlage 2) 4.2 Umang mit digitalen Medien In der täglichen pädagogischen Arbeit verzichten wir in der Nachtigall weitestgehend auf digitale Medien. Dennoch werden auch private Smartphones und Laptops zur Recherchearbeit in unregelmäßigen Abständen verwendet. Die MitarbeiterInnen der Nachtigall sind sich bewusst, dass private Inhalte in Form von Videos und Fotos von Kindern eingesehen werden können. Daher verzichten wir während der Arbeitszeiten auf die Nutzung digitaler Medien zu privaten Zwecken. Dies kann während der Pausenzeiten im Personalraum nachgeholt werden. Handys, Laptops, Tablets o.ä. liegen nicht unbeaufsichtigt in den für Kinder zugänglichen Räumlichkeiten herum, sondern werden weggeschlossen. 4.3 Stärkung der Kinder in ihren Rechten Damit Kinder ihre Rechte wahrnehmen und vertreten können, müssen sie diese erst einmal kennenlernen. Hierzu zählen unter anderem diese wesentlichen Aussagen: • Ihre Körper gehört dir!“ • Vertraue deinem Gefühl!“ • „Sie hast das Recht NEIN zu sagen!“ • „Geheimnisse mit denen Sie dich nicht wohlfühlst, darfst Sie weitererzählen!“ • „Sie hast das Recht auf Hilfe!“ Die Befähigung der Kinder zu diesen Grundaussagen ist ein zentrales Element in unserem pädagogischen Alltag und werden bei pädagogischen Angeboten sowie im Freispiel den Kindern vorgelebt und näher gebracht. 4.4 Partizipation Die Partizipation (Teilhabe) der Kinder an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern im täglichen Miteinander in der Nachtigall. Die Beteiligung der Kinder an Entscheidungsprozessen erfolgt altersgerecht (z.B. Äußerung der eigenen Meinung, Diskussion, Kompromissfindung, gewaltfreie Kommunikation
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etc.). Dadurch lernen die Kinder und werden befähigt, bei Grenzverletzungen ihre Meinung und/oder Gefühle zu äußern bzw. in Gewaltsituationen (z.B. sexuelle, häusliche, psychische Gewalt) Maßnahmen für ihren Schutz zu ergreifen (z.B. Hilfe rufen). Durch die Schaffung einer vertrauensvollen und partizipativen Atmosphäre in der Nachtigall, erleben und erfahren unsere Kinder die Bedeutung der offenen und klaren Verbalisierung subjektiv empfundener Grenzüberschreitungen sowie den Wert des selbstfürsorglichen Handelns. 4.5 Sexualpädagogisches Konzept Sexualpädagogik ist im Sinne der ganzheitlichen Erziehung ein Element im pädagogischen Alltag in der Nachtigall. Wir richten uns dabei nach den Interessen und Fragen der Kinder und gehen entsprechend darauf ein. Wir verwenden dabei die Fachausdrücke, um eine Aufdeckung von Missbrauch besser ermöglichen zu können. Der positive Umgang mit Sexualität und Körperlichkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsentwicklung von Kindern und stärkt Sie Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen. Kinder fühlen zunächst körperlich und machen ihre ersten Welterfahrungen mit dem Körper. Sie nehmen Gegenstände in den Mund zum Erforschen und zur Befriedigung von Lust. Voller Neugier und Tatendrang begreifen sie die Welt und sich selbst. Im Kindergartenalter begreifen sie, dass es Mädchen und Jungen gibt. Die Auseinandersetzung über den Umgang mit kindlicher Sexualität und die Erarbeitung einer gemeinsamen Haltung stärkt das gesamte Team nach innen und nach außen. Aufgabe unserer Einrichtung ist es, die Lebenswirklichkeit der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Ausgehend von deren Bedürfnissen, Interessen und Wünschen werden situative Anlässe für Spiel- und Lernprozesse aufgegriffen. Dies erfordert vom gesamten pädagogischen Personal Sensibilität, Einfühlungsvermögen und genaues Beobachten, womit sich Kinder gerade beschäftigen. Eine umfassende Sexualerziehung, die sowohl die positiven, lustvollen, lebensbejahenden Aspekte als auch die unterschiedlichen Schattierungen von Aggression und Gewalt thematisiert, fördert die Lebenskompetenzen der Kinder. Dies bedeutet Stärke, Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein und Autonomie. Dabei stehen die pädagogischen Fachkräfte immer vor der Aufgabe den Kindern eine offene Haltung und Raum für körperliche Erfahrungen zu ermöglichen und ihnen gleichzeitig ein notwendiges Schamgefühl zu vermitteln. Begleitendes Dokument: Ausdrucksformen kindlicher Sexualität – Entwicklungspsychologische Erkenntnmisse (Anlage 3) 4.6 Beschwerdeverfahren Wir bieten den uns anvertrauten Kindern ein sicheres und geborgenes Umfeld. Unsere Arbeitsweise im Team ist von Transparenz geprägt. Kurze Informationsketten zwischen Personal und Träger helfen, dass grundsätzlich die Räume für Gefährdungssituationen kontrolliert sind. Der achtsame Umgang in der Nachtigall, die offenen Türen und unsere kollegialen Absprachen tragen zu einem guten Beschwerdeverfahren bei.
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Beschwerden sehen wir als Chance. Es soll keine Angst vor Sanktionen entstehen. Die Nachtigall steht für eine beschwerdefreundliche Einrichtungskultur, die durch Wertschätzung, einem positivem Bild vom Kind und Fehlerfreundlichkeit geprägt ist. Unsere altersgerechte Partizipation der Kinder, die Ermutigung aller, ihre Meinung frei äußern zu können, soll jedem ein gutes Gefühl bei der Meinungsäußerung vermitteln. Die Nachtigall Kinder werden über ihre Rechte und persönlichen Grenzen und über Hilfsangebote in Notlagen informiert, z.B: durch die STOPP-Regel. Im Rahmen von Erzählkreisen oder bei ihren Bezugspersonen (auch bei allen anderen pädagogischen MitarbeiterInnen) erhalten Kinder die Möglichkeit sich anzuvertrauen. Werden Beobachtungen oder Beschwerden von Außen, den Eltern oder Mitarbeitern vorgetragen, steht grundsätzlich der Schutz des Kindes und der betroffenen Mitarbeiter im Mittelpunkt. Der Träger bearbeitet und prüft ggf. zusammen mit externen Beratungsangeboten (Zartbitter e.V., Kinderschutzbund etc.), dem Deutschen Kitaverband als Dachverband und dem Landesjugendamt, bewertet und schätzt den Vorfall anhand der bekannt gewordenen Tatsachen ein und berät über das weitere Vorgehen, Lösungsansätze und ein Feedback an den/die Beschwerdeführer. Für den Fall, dass ein möglicher Straftatbestand seitens der MitarbeiterInnen der Nachtigall erfüllt sein könnte, werden angemessene Konsequenzen geprüft und ggf. unverzüglich umgesetzt. Der Abschluss eines Strafverfahrens wird nicht abgewartet. Dazu können die sofortige Freistellung vom Dienst, Informationen an die Eltern und das Landesjugendamt gehören. Die genauen Schritte werden unter Punkt 6 in den Verfahrensabläufen beschrieben. Über allem steht: Wir gehen achtsam mit Beschwerden von Kindern, Eltern oder Mitarbeitenden um, nehmen sie ernst und handeln besonnen und zeitnah. 4.7 Fortbildung Unser Verfahrensablauf enthält die Verpflichtung, in (Verdachts-)Fällen von (sexualisierter) Gewalt eine Fachberatungsstelle bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. In Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung ist die Hinzuziehung einer „Insoweit erfahrene Fachkraft“ gem. §8a SGBVIII erforderlich. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den möglichen Imageverlust der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Fort- und Weiterbildungen helfen uns unsere Wahrnehmung für mögliche Gefährdungen zu sensibilisieren. Wir bieten unseren pädagogischen Fachkräften regelmäßige Fortbildungen zum Thema Kindeswohl, Achtsamkeit und Selbstwirksamkeit u.a. in Zusammenarbeit mit Zartbitter e.V. an. Weitere Fachstellen für die Zusammenarbeit, sind mit Kontaktdaten unter Punkt 9 hinterlegt. 4.8 Qualitätssicherung Das Schutzkonzept wird jährlich überprüft und fortgeschrieben. Dazu werden interne Audits durchgeführt und Ergebnisse dokumentiert. Eine externe Fachberatung wird bei Bedarf hinzugezogen.
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Maßnahme Verantwortlich Frequenz Jährliches internes Audit (Schutzkonzept) Leitung + Träger 1x jährlich Evaluation der Beschwerdeverfahren Leitung + Kinderschutzfachkraft 1x jährlich Fortbildungsplan Kinderschutz/Prävention Leitung laufend, Aktualisierung jährlich Externe Fachberatung Kinderschutz Träger + Fachberatungsstelle bei Bedarf Reflexion im Team (Fallbesprechungen) gesamtes Team vierteljährlich 5. Handlungsplan (Intervention) bei Kindeswohlgefährdung Der folgende Handlungsplan der Nachtigall gibt Auskunft auf die Frage, wie wir gewährleisten, dass Anzeichen von Grenzverletzungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt wahr- und ernst genommen werden. Unser Handlungsplan beschreibt die Standards in der Vorgehensweise nach Bekanntwerden eines Hinweises oder einer Wahrnehmung, informiert über die nächsten Schritte, die einzuleitenden Maßnahmen und die zu informierenden Stellen und qualifizierten Beratungsmöglichkeiten. Den MitarbeiterInnen der Nachtigall bietet der Handlungsplan Orientierung und Sicherheit für ein fachliches Vorgehen im Notfall. Ziel ist es, gefährdende Situationen im Bedarfsfall schnell zu beenden und Betroffene zu schützen. Die folgenden Definitionen und Verfahrensabläufe halten sich, unter Berücksichtigung der einrichtungsspezifischen Besonderheiten der Nachtigall, eng an die „Arbeitshilfe - Kinder und Jugendschutz“ des Paritätischen. _______________________________________________________________________ 5.1 Definitionen Grenzverletzungen Grenzverletzungen beschreiben in der Regel ein einmaliges oder wiederkehrendes unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen, die die persönlichen Grenzen innerhalb des jeweiligen Betreuungsverhältnisses überschreiten. Grenzüberschreitungen können aus mangelnder Fachlichkeit, persönlichen Unzulänglichkeiten, Stresssituationen oder fehlenden bzw. unklaren Einrichtungsstrukturen resultieren und sind nicht selten auch eine Frage der Haltung. Die Sensibilisierung der Fachkräfte ist hier besonders bedeutsam und bildet die Grundlage für eine angemessene Intervention. Übergriffe Im Gegensatz zu Grenzverletzungen passieren Übergriffe nicht zufällig oder aus Versehen. Sie
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sind vielmehr Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Kindern, grundlegender fachlicher Mängel und/oder Teil einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs oder eines Machtmissbrauchs. Dabei setzen sich die übergriffigen pädagogischen Kräfte (bzw. Ehrenamtliche, Freiwillige Praktikanten etc.) bewusst über den Widerstand der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, die Grundsätze der Institution (Leitsätze, Konzeptionen, Dienstanweisungen, Verhaltenskodexe etc.), über gesellschaftliche Normen oder allgemeingültige fachliche Standards hinweg. Übergriffige Verhaltensweisen können vielerlei Gestalt annehmen. Sie überschreiten die innere Abwehr und können sowohl die Körperlichkeit und Sexualität verletzen, wie auch Schamgrenzen. Auch psychischen Übergriffe, wie massives unter Druck setzen, Diffamierungen, Nichtbeachtung usw. sind kindeswohlgefährdend und gehören dazu. Übergriffige Verhaltensweisen von Erwachsenen sind eine Form von Machtmissbrauch und Ausdruck einer respektlosen Haltung gegenüber Kindern. Sexueller Übergriff unter Kindern Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z. B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. 5.2 Verfahrensablauf Grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten durch Mitarbeitende - Beeinträchtigung des Kindeswohl §47 Innerhalb der Nachtigall kann es passieren, dass eine Gefährdung (z. B. körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt) von einem haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigen ausgeht. Folgender Interventionsplan ist in einem solchen Fall für alle MitarbeiterInnen verbindlich zu befolgen. Schritt 1 - Beschwerde/Beobachtung/Erzählung/Vermutung aufnehmen und dokumentieren Es ist wichtig, dass wir das Gehörte, Gesehene oder Erzählte ernst nehmen. Um die Informationen zu sortieren und zu strukturieren, sollten wir alles, was wir beobachtet haben oder was uns erzählt wurde, aufschreiben. Diese Mitschrift dient einer ersten Aufnahme der Situation und sollte von der Person gemacht werden, die die ersten Informationen erhalten oder Ereignisse wahrgenommen hat. Schritt 2 - Kontakt zu Leitung u/o Träger aufnehmen Wer von einem solchen Fall Kenntnis erlangt hat, soll nicht allein bleiben, sondern nimmt schnellstmöglich Kontakt zu KollegInnen, der Leitung oder direkt zum Träger auf. Auf einen sensiblen Umgang mit den Informationen, um falsche Verdächtigungen oder eine Misstrauenshaltung im Team zu vermeiden, muss unbedingt geachtet werden. Schritt 3 - Einbezug weiterer Beratungsinstanzen In Absprache mit dem Träger wird über den Dachverband (Deutscher Kitaverband) weitere Fach- oder Beratungsstelle einbezogen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten beim Landesjugendamt angefragt. Dies erfolgt zunächst anonym. In Fällen sexueller Übergriffigkeit wird in Absprache mit dem Träger die Unterstützung von Zartbitter e.V. hinzugezogen.
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Schritt 4 - Landesjugendamt informieren Bei einem erhärteten Verdacht erfolgt eine Meldung über das Vorkommnis an das Landesjugendamt (nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Formular unter: Schritt 5 - Veranlassung weiterer arbeitsrechtlicher und/oder strafrechtlicher Schritte In Absprache mit dem Träger und der externen Fachberatungsstelle werden mögliche weitere arbeits- und/oder strafrechtlichen Schritte eingeleitet. Die Verantwortung für alle weiteren Schritte liegt beim Träger. Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten bewusst machen, welche Auswirkungen diese Schritte auf die potenziell gefährdende Person haben können. Der Schutz der Betroffenen steht aber an erster Stelle. Sie werden während des gesamten Verfahrens einbezogen. Wir handeln nicht über den Kopf einer betroffenen Person hinweg. Schritt 6 - Absprachen und weiteres Vorgehen In jeder Phase werden die Verantwortlichkeiten für erforderliche Maßnahmen und Zuständigkeiten gemeinsam abgesprochen. Dies ist so lange fortzuführen, bis der Fall abgeschlossen ist. Auch den Abschluss des Falls wird mit allen Beteiligten und ggf. in Absprache mit der hinzugezogenen Fachberatung gemeinsam festgelegt. Schritt 7- Abschluss dokumentieren und sicher archivieren Die Abschlussdokumentation erfolgt durch die Leitung. Sollte diese selbst betroffen sein, erfolgt dies alternativ durch den Träger. Dabei wird festgehalten welche Schritte gegangen und welche Lösungen gefunden wurden. Gleichzeitig erfolgt eine Reflektion im Team, welche weiteren Präventionsmaßnahmen notwendig sein könnten. Begleitendes Dokument: Prozessablauf bei grenzverletzendem oder übergriffigem Verhalten von oder unter MitarbeiterInnen (Anlage 4) 5.3 Verfahrensablauf grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten unter Kindern - Beeinträchtigung des Kindeswohl §47 Bei übergriffigem Verhalten unter Kindern der Nachtigall steht die pädagogische Intervention auf der Grundlage von einer differenzierten Betrachtung von Grenzverletzungen, Übergriffen wie Gewaltanwendung, Erpressung, etc. und sexuellem Missbrauch im Vordergrund. Das pädagogische Umgehen mit diesem Verhalten, der Schutz der betroffenen Kinder und wirksame Formen der Einflussnahme auf übergriffige Kinder stehen im Vordergrund. Die Notwendigkeit einer begleitenden Beratung durch Fachstellen wie dem Kinderschutzbund, Zartbitter und/oder der Qualitätsbeauftragten unseres Dachverbands (Deutscher Kitaverband) ist zu prüfen und im Bedarfsfall durch den Träger einzuleiten. Wird eine übergriffige Handlung unter Kindern beobachtet oder berichtet, sollte in einem ersten Schritt die Frage geklärt werden: Was sehe ich? Handelt es sich beispielsweise um eine sexuelle Aktivität oder einen sexuellen Übergriff? Die Beantwortung dieser Frage muss auf der Grundlage von fachlichen Kriterien erfolgen – nämlich einem Basiswissen über kindliche Sexualität und ihre Entwicklung – und nicht auf der Grundlage von Gefühlen. Verlassen sich pädagogische Fachkräfte
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auf Sie Gefühl, kommen sie zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen, je nach Persönlichkeit, Weltanschauung und Biografie, und haben ein schlechtes professionelles Standing im Gespräch mit Eltern. Für Eltern gilt das nicht: als Laien dürfen sie sich zunächst auf Sie Gefühl verlassen und brauchen professionelle Einschätzungen und den Rat der Pädagoginnen und Pädagogen. Grundsätzlich gilt: Alle pädagogischen MitarbeiterInnen der Nachtigall sollten genau hinsehen (Was sehe ich?) und unterscheiden lernen, was eine sexuelle Aktivität eines Kindes (Alter?) ist und was ein übergriffiges Verhalten darstellt. Sind wir zu der Einschätzung gelangt, dass ein sexueller Übergriff vorliegt, ist die Nachtigall aus Gründen des Kinderschutzes verpflichtet einzugreifen. Wird die sexuelle Handlung aber als sexuelle Aktivität bewertet, haben wir Spielräume, ob und wie wir darauf pädagogisch einwirken wollen. Die im folgenden beschriebenen Abläufe sind für alle MitarbeiterInnen der Nachtigall verbindlich einzuhalten. Dies dient, neben dem gesetzlichen Auftrag, in erster Linie dem Schutz der betroffenen Kinder, einer notwendigen Transparenz durch regelgeleitete Kommunikation, und der eigenen Absicherung im Handeln. Schritt 1 – Leitung informieren MitarbeiterInnen der Nachtigall, die eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch andere Kinder wahrnehmen oder Hinweise darauf erhalten, sind verpflichtet, in jedem Fall die Leitung zu informieren. Schritt 2 – Gefahrenpotenzial intern einschätzen / Sofortmaßnahmen ergreifen Zunächst erfolgt eine interne Einschätzung der Gefahr und Festlegen von Sofortmaßnahmen mit dem Team und der Leitung. Der Vorgang wird dokumentiert und der Träger informiert. Schritt 3 – Gegebenenfalls externe Expertise einholen Erhärtet die interne Gefährdungsbeurteilung die Ausgangsvermutung, wird In Absprache mit dem Träger über den Dachverband (Deutscher Kitaverband) weitere Fach- oder Beratungsstelle einbezogen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten beim Landesjugendamt angefragt. Dies erfolgt zunächst anonym. In Fällen sexueller Übergriffigkeit wird in Absprache mit dem Träger die Unterstützung von Zartbitter e.V. hinzugezogen. Der Sachverhalt wird weiter geprüft, dazu werden Gespräche mit 1. dem mutmaßlich übergriffigen Kind, 2. dem betroffenen Kind, 3. ggf. anderen Beteiligten oder Zeugen geführt. Schritt 4 – Ggf. Sorgeberechtigte einbeziehen Einbeziehung der Sorgeberechtigten des übergriffigen Kindes (Ausnahme: Verdacht auf innerfamiliären Missbrauch) und des gefährdeten Kindes. Schritt 5 – Risikoanalyse abschließen 1. Einschätzung der Gefahren und Festlegen von Maßnahmen in Abstimmung mit den MitarbeiterInnen, der Leitung und der externen Fachberatung. 2. Einschätzung der Kindeswohlgefährdung des gefährdeten Kindes.
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Schritt 6 – Weitere Maßnahmen einleiten bzw. absichern und Umgang mit den Kindern Das betroffene Kind hat Vorrang: 1. Betroffenes Kind: Schutz herstellen! Pädagogischer Umgang: emotionale Zuwendung, dem Kind glauben und es trösten. Bei Bestätigung der Gefährdung und in Absprache mit der/den Sorgeberechtigten erfolgen abhängig von der möglichen Schwere der Folgen ggf. die Einleitung von Nachsorgemaßnahmen. 2. Übergriffiges Kind: möglichst in Absprache mit Fachkräften: Konfrontation mit dem Verhalten, Ziel: Einsicht in das Fehlverhalten fördern, zeitlich begrenzt weitere (organisatorische) Maßnahmen zum Schutz einleiten: o z. B. Kind darf nur noch alleine auf die Toilette gehen, o Veränderung der Gruppensituation (Freispiel etc.). Schritt 7 – Landesjugendamt, Elternvertretung, Eltern und MitarbeiterInnen informieren 1. Meldung über das Vorkommnis an das Landesjugendamt (nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) Formular unter: 2. Information bzw. Einbeziehung der Elternvertretung 3. Information der Kinder der betroffenen Gruppe im Sinne von Prävention 4. Information der übrigen Elternschaft 5. Interne Reflexion mit allen beteiligten MitarbeiterInnen 6. Gegebenenfalls Schutzkonzept überprüfen / anpassen Begleitendes Dokument: Prozessablauf bei grenzverletzendem oder übergriffigem Verhalten unter Kindern (Anlage 5) 5.4 Verfahrensablauf Meldung § 8a – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Werden seitens der pädagogischen Fachkräfte der Nachtigall Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung vermutet, muss dies umgehend der Leitung gemeldet werden. Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden: • körperliche und seelische Vernachlässigung, • seelische und körperliche Misshandlung, • sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt. Anhaltspunkte von Gefährdungssituationen können im Erleben und Handeln des Kindes zu finden sein. Sie können sich u.a. in: • der äußeren Erscheinung des Kindes, • dem Verhalten des Kindes, • dem Verhalten der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten zeigen. Um unserem gesetzlichen Schutzauftrag gerecht zu werden, ist folgende Vorgehensweise für die MitarbeiterInnen der Nachtigall verpflichtend. 1. Erkennen und Dokumentieren von Anhaltspunkten der Kindeswohlgefährdung durch die pädagogische Fachkraft unter Anwendung des Beobachtungsbogens (Anlage 5)
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2. Information der Leitung und des Teams und Sicherheitseinschätzung. 3. Gemeinsame Risikoabschätzung, ggf.Hinzuziehung einer Fachberatung, u/o einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ gem. §8a SGB VIII, 4. Gespräch mit den Eltern / Sorgeberechtigten um Hilfsangebote zu erarbeiten 5. Hinweis und Motivationsarbeit auf die Inanspruchnahme weitergehender Hilfen für die Betroffenen 6. Verpflichtende Mitteilung an das Jugendamt, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
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6. Schutzvereinbarungen für regelmäßige Situationen der besonderen Nähe 6.1 Professionelle Beziehungsgestaltung • Wir behandeln alle Kinder gleich und vermeiden Bevorzugung. Zum Beispiel wäre das persönliche Beschenken einzelner Kinder eine Überschreitung der professionellen Beziehung. • Bei der Gestaltung des Alltags achten wir darauf, dass die Aufgaben unter den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Aufgabenbereiches wechseln. So können die Kinder verschiedene Handlungsmöglichkeiten und Rituale kennenlernen und haben Vergleichsmöglichkeiten. • Wir lassen uns nicht auf private Geheimnisse mit den uns anvertrauten Kindern ein. Wir geben keine persönlichen Geheimnisse an Kinder weiter. • Sollten wir von Kindern Geheimnisse erfahren, welche die Entwicklung und den Schutz des Kindes beeinträchtigen, werden diese im Team – in Absprache mit der Leitung – thematisiert. • Wir machen private Kontakte zu den uns anvertrauten Kindern und deren Familien im gesamten Team transparent. • Wir informieren die Einrichtungsleitung und das Gruppenteam über Aktivitäten (Ausflüge, Spaziergänge, Einkäufe, Stadtteil-Erkundungen, Spielplatz- besuche …) mit Kindern außerhalb der Kita. 6.2 Schutz der Intimsphäre in Pflegesituationen • Pflegesituationen finden in geschützten, aber einsehbaren Räumen statt. • Die Kinder werden dazu angehalten, sich im Bad oder in anderen geschützten Räumen umzuziehen. • Ältere Kinder gehen alleine und nicht in Gruppen auf die Toilette, und kündigen dies vorher an. • Auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Kindes helfen wir den Kindern beim An-, Aus- oder Umziehen. • Ältere Kinder dürfen beim Wickeln zusehen. • Neue pädagogische Mitarbeiter/innen und Jahrespraktikanten bzw. -praktikantinnen wickeln erst nach einer Eingewöhnungs- und Kennenlern-Phase. Wir machen davon eine Ausnahme, wenn ein Kind dies ausdrücklich wünscht. KurzzeitpraktikantInnen werden vom Wickeldienst ausgeschlossen. • Wir gestalten die Wickelsituation angenehm und begleiten sie sprachlich („Ich mache Ihre/n Scheide/Penis/Po sauber …“). Wir benennen die Körperteile der Kinder korrekt. • Wir ermöglichen den Kindern einen ungestörten Toilettenbesuch. • Wir kündigen uns vor Öffnung der Toilettentür oder beim Eintreten an. • Wir machen den Kindern beim Toilettengang ein Hilfsangebot. Nach Möglichkeit berücksichtigen wir den Wunsch der Kinder nach einer bestimmten Pflegeperson. • Die Kinder cremen sich möglichst selbständig oder untereinander mit Sonnencreme ein. Das Eincremen findet in einem einsehbaren Bereich (Gruppenraum/Bad …) statt. Die Mitarbeiter/innen helfen den Kindern bei Bedarf und auf Wunsch.
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6.3 Angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz • Wir bieten den Kindern emotionale und körperliche Zuwendung bei Bedarf an. • Körperliche und körperbetonte Kontaktaufnahme gehen in der Regel von den Kindern aus, und orientieren sich am Entwicklungsstand der Kinder. • Wir achten auf eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz. • Wir zeigen den Kindern unsere Grenzen bei distanzlosem Verhalten und wahren Intimbereiche. • Die Kinder werden dazu angehalten, ihre körperlichen und emotionalen Grenzen klar zu kommunizieren und die Grenzen anderer zu akzeptieren. • Wir bringen den Kindern bei, fremden Erwachsenen gegenüber Distanz zu wahren. 6.4 Ruhezeiten / Schlafsituation • Die Kinder sind beim Schlafen bekleidet. • Jedes Kind hat seinen eigenen Schlafplatz. • Wir setzen oder legen uns bei Bedarf zu einem Kind, und wahren das Nähe- und Distanzbedürfnis des Kindes. Als pädagogische Fachkräfte sind wir uns stets eines professionellen Nähe- und Distanzverhältnisses bewusst. • Bei Übernachtungsaktionen hat jedes Kind und jede Betreuungsperson einen eigenen Schlafplatz. • Der Schlafraum wird nicht verschlossen, so dass jedes Team-Mitglied jederzeit den Raum betreten kann. Abweichungen von der Schutzvereinbarung müssen mit der Leitung und dem Team abgesprochen werden. 7. Kinderrechte 7.1 Partizipation Wir wollen mit unserer pädagogischen Arbeit Strukturen schaffen, die Demokratie erlebbar machen und die dabei helfen, die Fähigkeiten von jungen Menschen zu unterstützen und zu erweitern. Dabei sind für uns zwei Aspekte handlungsleitend: • Durch Partizipation lernen Kinder altersgerecht, ihre Situation einzuschätzen, Wünsche zu artikulieren, dabei auch die Situation anderer zu berücksichtigen, Anliegen durchzusetzen und Verantwortung zu tragen. • Wir messen unsere pädagogische Arbeit daran, wie gut sie die Bedürfnisse und die Lebenssituation junger Menschen in unseren Einrichtungen berücksichtigt. Partizipation ist unverzichtbare Voraussetzung dafür, bedürfnisgerecht und lebensweltbezogen zu arbeiten. Damit junge Menschen sich beteiligen können, brauchen sie auch Erwachsene, die sie begleiten, ermutigen und unterstützen, ihre eigenen Bedarfe, Wünsche und Ideen zu entwickeln, zu benennen und einzubringen. Erst die strukturelle Verankerung von Partizipationsrechten macht
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unsere Einrichtungen zu Orten, an denen Kinder das Recht haben, sich einzumischen und auch Verantwortung zu übernehmen. Durch regelmäßige Angebote wie den Morgenkreis oder Bildungsangebote erleben Kinder aktiv Partizipation in verschiedensten Situationen. Die Kinder haben die Möglichkeit, sich zu entscheiden, in welchem Bereich und mit wem sie spielen möchten. Wir legen besonderen Wert darauf, dass alle unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildungsstand etc. an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Zu einer wichtigen Voraussetzung gehört "nein!" zu sagen, damit sich das Kind selbständig erleben kann. 7.2 Beschwerden Beschwerden werden von Kindern altersgemäß und auf vielfältige Weise geäußert. Kleinere Kinder äußern Beschwerden mit Hilfe von Gestik, Mimik, Körpersprache sowie durch Weinen und Schreien. Schriftliche, verbale und nonverbale Beschwerden von Kindern werden ernst genommen. 7.3 Verhalten in Räumlichkeiten Zonen höchster Intimität: Toiletten- und Wickelbereich Diese Zonen sind geschützte Bereiche, da Kinder sich hier ganz oder teilweise ausziehen. • Die Kinder sind vor den Blicken anderer geschützt, dennoch sind die Räume einsehbar und werden nicht abgeschlossen. • Den Kindern werden ein ungestörter Toilettenbesuch und eine geschützte Wickelsituation ermöglicht. • Wenn Eltern in Ausnahmesituationen Sie Kind im Kinderbad wickeln oder Sie Kind beim Toilettengang begleiten möchten, müssen sie das Personal darüber informieren. • Personen, die in diesen Zonen Reparaturen durchführen müssen, werden von uns begleitet bzw. werden die Zonen zeitweise komplett gesperrt. Die Kinder weichen auf die Toiletten der anderen Gruppen aus. Zonen mittlerer Intimität: Schlafbereiche und Nebenräum • Eltern und andere Personen, die die Einrichtung besuchen, haben in der Regel keinen Zutritt zu den Schlafbereichen und Kuschelecken. • Wenn Eltern ihre Kinder dort abholen möchten, müssen sie das Personal darüber informieren. • Müssen in diesen Zonen Reparaturen durchgeführt werden, sind sie für Kinder gesperrt. Zonen mit geringer Intimität: Gruppen- und Funktionsräume • Eltern und andere Personen, die die Einrichtung besuchen, dürfen sich in diesen Räumen aufhalten, vorausgesetzt das pädagogische Personal ist anwesend. • Müssen in diesen Zonen Reparaturen durchgeführt werden, während sich dort Kinder aufhalten, ist pädagogisches Personal anwesend. Zonen ohne Intimität: Eingangsbereich, Flure, Außengelände • Um die Privatsphäre der Kinder zu schützen, müssen sie angemessen bekleidet sein.
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• Die Kinder werden dazu angehalten, sich in geschützten Bereichen umzuziehen, dabei werden sie von den Eltern unterstützt. Zudem sorgen die Eltern für angemessene und vollständige Kleidung. • Beim „Baden“ im Garten müssen die Kinder mindestens mit einem Höschen bekleidet sein. • Körpererkundungen sind im Außengelände nicht erlaubt. • Eltern dürfen sich zu den Abholzeiten dort aufhalten. • Sobald Personen, die Dienstleistungen erbringen (Reparaturen, Lieferungen…), oder Gäste sich in diesen Bereichen befinden und sich dort auch Kinder aufhalten, ist pädagogisches Personal anwesend. Öffentliche Räume • Während des Aufenthalts von Gruppen im öffentlichen Raum – beispielsweise auf Spielplätzen, in Parks oder beim Besuch eines Schwimmbads – sind alle pädagogischen Fachkräfte und alle Kinder ausnahmslos angemessen bekleidet. In der gesamten Einrichtung gilt: • Die Räume, in denen sich Kinder aufhalten, sind einsehbar und werden nicht abgesperrt. • Eltern helfen ausschließlich ihrem eigenen Kind, ihnen ist nicht gestattet, anderen Kindern bei Toiletten und Pflegesituationen (an- und umziehen, eincremen, Knopf der Hose öffnen, unterstützen nach dem Toilettengang) zu helfen. Dies ist ausschließlich dem pädagogischen Personal gestattet. Alle Eltern melden dem pädagogischen Personal, wenn ein Kind Hilfe benötigt. • Fotos und Aufzeichnungen sind ausschließlich den pädagogischen Fachkräften im Rahmen ihrer Arbeit gestattet. Für Eltern wird davon nur bei Familienveranstaltungen abgewichen. • Kinder werden in die abschließbaren Personaltoiletten nicht mitgenommen. • Kinder haben nur in genehmigten Ausnahmefällen Zutritt zum Personalraum (z.B. bei begleiteten Bildungsangeboten oder im Rahmen der Frühförderung). 7.4 § 37a SGB IX – Inklusion im Schutzkonzept Das Schutzkonzept berücksichtigt die besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern. Barrierefreiheit wird in den Räumen und Abläufen sichergestellt. Für Kinder mit individuellem Bedarf werden ergänzende Schutzpläne entwickelt, die mit Eltern und Fachkräften abgestimmt werden. 8. Zusammenarbeit mit den Eltern Ziel der Elternarbeit im Rahmen des Schutzkonzepts ist es, den Eltern die präventiven Maßnahmen der Einrichtung verständlich zu machen und ihre Unterstützung für eine gemeinsame Umsetzung zu gewinnen. Aufnahme Bereits das Aufnahmegespräch kann genutzt werden, um den Eltern die Präventionsarbeit der Nachtigall zu erläutern. Gleichzeitig werden die Eltern mit dem Vertrag über unser Schutzkonzept informiert
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Elterngespräche Alle Elterngespräche können eine Möglichkeit sein, über Prävention von (sexueller) Gewalt zu informieren. Ebenso können diese Gespräche genutzt werden, um über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes zu sprechen. Elternabende Themenbezogene Elternabende können ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein, um über sexuelle Handlungen unter Kindern zu informieren und möglicher Unsicherheiten zum Thema kindlicher Sexualität entgegenzuwirken. Dies kann unter Hinzuziehung externer Fachstellen, wie Zartbitter e.V. erfolgen (z.B. Theaterstück Sina und Tim). 9. Zusammenarbeit mit externen Fachstellen Wir arbeiten u.a. mit folgenden externen Fachstellen zusammen: Jugendamt der Stadt Köln Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Innenstadt: Ludwigstraße 8, 50667 Köln Telefon: Telefax: 0221 / 221-91133 Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Lindenthal: Aachener Straße 220, 50931 Köln Telefon: Telefax: 0221 / 221-93364 Im Rahmen vorhandener Kapazitäten: Kinderschutzbund / Kinderschutz-Zentrum Köln Bonner Straße 151 50968 Köln Tel: Fax: Zartbitter e.V. Sachsenring 2 - 4 50677 Köln Tel. +49 22 1 ? 31 20 55 Fax: +49 22 1 ? 9 32 03 97 10. Dokumentation, Aktenführung und Datenschutz Alle Unterlagen im Rahmen des Schutzkonzepts (z. B. Meldungen, Protokolle, Fachkraftkontakte) werden nach einem Aktenplan geordnet. Diese Unterlagen werden im laufenden Betrieb
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vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgetreu (Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung) geführt und vorgehalten. Für Aufbewahrung und Löschung gelten definierte Fristen (i. d. R. 10 Jahre). Zugriff haben ausschließlich Leitung und befugte pädagogische Fachkräfte. Die Akten werden sicher verwahrt und Löschungen protokolliert. 10.1 Aktenplan Alle Unterlagen im Rahmen des Schutzkonzepts werden nach einem verbindlichen Aktenplan geführt: Dokumentart Inhalt / Beispiele Aufbewahrungsfrist Löschung / Vernichtung Meldungen / Protokolle zu § 8a und § 47 Verdachtsmeldungen, Schutzpläne, Korrespondenz mit Jugendamt 10 Jahre nach Abschluss des Falls DSGVO-konforme Löschung / Schredderung (P-4) Interne Protokolle & Fallbesprechungen Teamsitzungen zu Schutzfällen, Fachkraft-Einschätzungen 10 Jahre Vernichtung nach Ablauf, dokumentiert Eltern-/Kind-Beschwerden (Schutzthemen) Schriftliche und mündliche Beschwerden, Bearbeitung, Antwort 5 Jahre nach Austritt des Kindes Löschung / Vernichtung nach Fristende Einverständniserklärungen Foto-/Video-Erlaubnisse, Datenschutzeinwilligungen bis 2 Jahre nach Austritt Unverzüglich löschen, wenn Einwilligung widerrufen wird Portfolios / Beobachtungsunterlagen Entwicklungsdokumentationen, Sprachbögen 2 Jahre nach Austritt Schredderung / DSGVO-Löschung Fortbildungsnachweise & Selbstverpflichtungen Teilnahmebescheinigungen, Schutzvereinbarungen Mitarbeitende Dauer Arbeitsverhältnis + 3 Jahre Löschung nach Austritt + Frist Zugriffs- und Rollen- und Rechteverzeichnis laufend aktuell bei Änderungen
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Berechtigungskonzept IT / Aktenzugriff sofort aktualisieren 10.2 Verantwortlichkeiten - Die Leitung der Einrichtung führt das Aktenverzeichnis, überwacht die Löschfristen und dokumentiert die Löschungen. Der Träger stellt technische/organisatorische Maßnahmen bereit (z. B. verschlossene Schränke, passwortgeschützte IT-Systeme). Das Team verpflichtet sich zur Einhaltung des Plans durch Unterschrift der Selbstverpflichtungserklärung. 10.3 Löschverfahren Die Papierunterlagen werden mittels Schredder vernichtet. Die Löschung wird in einer Löschliste protokolliert (Datum, Dokumentart, Verantwortliche Person). Alle digitalen Unterlagen werden DSGVO-konform gelöscht; Zugriffe und Löschungen werden dokumentiert.
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Quellen Die Grundform des Schutzkonzepts wurde vom Team der Nachtigall erarbeitet. Dem Schutzkonzept liegen folgende Quellen zugrunde: • Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (2018): Leitfaden zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Berlin: Fatamorgana Verlag. • Wanzeck-Sielert, Christa (2005): „Sich selbst entdecken und sinnlich erfahren“ In: kindergarten heute (2/2005). S. 6 – 12. • Maywald, Jörg (2018): „Kinder begleiten stärken und schützen“ In: kindergarten heute (8/2015). S. 16 – 20 • Kreisjugendring München-Stadt (2014): Handbuch § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. München. • DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V. ArbeitshilfeKinder- und Jugendschutz in Einrichtungen, 5. vollständig überarbeitete Auflage, Mai 2022 • Lebenshilfe Trier https://www.lebenshilfe-trier.de/fileadmin/user_upload/Home/Dateien/Kitas/2._Einrichtungsindividuelle_Verhaltensampel_mit_Unterschriften_Kita_am_Bach.pdf • Schutzkonzept von IMMA e.V. https://www.imma.de/fileadmin/images/IMMA/meta/Schutzkonzept_November_2013. pdf • Schutzkonzept Amperflöhe https://www.amperfloehe.de/wordpress/wp- content/uploads/2019/01/Schutzkonzept_Amperfloehe_Stand_2019_01_02.pdf
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Anlagen Anlage 1 Verhaltenskodex Wir handeln verantwortlich! 1. Wir verpflichten uns, Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und Machtmißbrauch zu schützen. Wir achten dabei auch auf Zeichen von Vernachlässigung. 2. Wir nehmen die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder wahr und ernst. 3. Wir respektieren den Willen und die Entscheidungsfreiheit aller Gruppenmitglieder und treten ihnen mit Wertschätzung und Respekt gegenüber. 4. Gemeinsam mit Anderen unterstützen wir Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung und bieten ihnen Möglichkeiten, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entfalten. Dazu gehört der Umgang mit Sexualität und das Recht, klare Grenzen zu setzen. 5. Mit der uns übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehen wir sorgsam um. 6. Wir verzichten auf verbales und nonverbales abwertendes und ausgrenzendes Verhalten und beziehen gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung. 7. Wir werden uns gegenseitig und im Mitarbeiterteam auf Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht im Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe oder im Team zu schaffen und zu erhalten. 8. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche dazu, sich an Menschen zu wenden, denen sie vertrauen und ihnen erzählen, was sie als Teilnehmende erleben, vor allem auch von Situationen, in denen sie sich bedrängt fühlen. 9. Wir nehmen Hinweise und Beschwerden von Mitarbeiter/-innen, Eltern, Praktikanten/Praktikantinnen und anderen Personen ernst. Diesem Ehrenkodex fühlen wir uns verpflichtet. Das Team der Kinderbetreuung Nachtigall
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Anlagen Anlage 1 Verhaltenskodex Wir handeln verantwortlich! 1. Wir verpflichten uns, Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und Machtmißbrauch zu schützen. Wir achten dabei auch auf Zeichen von Vernachlässigung. 2. Wir nehmen die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder wahr und ernst. 3. Wir respektieren den Willen und die Entscheidungsfreiheit aller Gruppenmitglieder und treten ihnen mit Wertschätzung und Respekt gegenüber. 4. Gemeinsam mit Anderen unterstützen wir Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung und bieten ihnen Möglichkeiten, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entfalten. Dazu gehört der Umgang mit Sexualität und das Recht, klare Grenzen zu setzen. 5. Mit der uns übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehen wir sorgsam um. 6. Wir verzichten auf verbales und nonverbales abwertendes und ausgrenzendes Verhalten und beziehen gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung. 7. Wir werden uns gegenseitig und im Mitarbeiterteam auf Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht im Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe oder im Team zu schaffen und zu erhalten. 8. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche dazu, sich an Menschen zu wenden, denen sie vertrauen und ihnen erzählen, was sie als Teilnehmende erleben, vor allem auch von Situationen, in denen sie sich bedrängt fühlen. 9. Wir nehmen Hinweise und Beschwerden von Mitarbeiter/-innen, Eltern, Praktikanten/Praktikantinnen und anderen Personen ernst. Diesem Ehrenkodex fühlen wir uns verpflichtet. Das Team der Kinderbetreuung Nachtigall
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Anlage 2 Verhaltensampel
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Anlage 3
Schutzkonzept Nachtigall Stand 09/2025 31
Schutzkonzept Nachtigall Stand 09/2025 32
Anlage 4
Verant-wort-lichkeit ErläuterungAnlage1
Auftreten von Grenz-überschreitendem Verhalten
Ergreifen von Sofortmaßnah-menerforderlichja
nein
Festgestellt durch MitarbeiterInKind/Eltern
Verpflichtende Info an Leitung,(bei Leitung betreffend an Träger)
Gefährdungseinschätzung
Info an Träger
Bewertung der Info durchLeitung und Träger
MA
MA/ L
L
L / T
T Maßnahmenergreifen
Krisenkommunikation
1 1 1
Schritt 1
Legende: MA = MitarbeiterInnen; L = Leitung; T = Träger
Dokumentation
Schritt 2
Prozessablauf bei grenzverletzendem oder übergriffigen Verhalten von oder unter MitarbeiterInnen
Schutzkonzept Nachtigall Stand 09/2025 33
Verant-wort-lichkeit ErläuterungAnlage 1
WeitereKlärung erforderlich
ja
neinExterne Expertise einholen
Gemeinsame Risiko-/ Ressourcenabschätzung
Gespräch mit betroffener Person
Fortführung des Verfahrens:•Freistellung ggf. Hausverbot•Hilfe für Betroffene•Transparenz•Meldung gem. §47, Abs.1 •Ggf. Strafanzeige
Sensibilisierung für Fehlverhalten im Team
L / T
L / T
Info an Beschuldigten,Info an Zeuge durch Leitung
Krisenkommunikation
1 1 1
Schritt 3
Schritt 5Verdacht begründet
ja
nein Evtl. Rehabilitations-maßnahmen
Weiterfüh-ungdes Verfahrens
ja
neinVerdacht besteht nochneinRehabilitations-maßnahmen
ja
Maßnahmen abwägen:•Sanktionen•Dienstrechtl. Optionen•Bewährungsauflagen•Transparenz im Team
Bearbeitung des Einzelfalls ist abgeschlossen
T
L / T
L / T
L / T
T
Schritt 5
Schritt 5
Schritt 4/6
DokumentationSchritt 7
Prozessablauf bei grenzverletzendem oder übergriffigen Verhalten von oder unter MitarbeiterInnen
Schutzkonzept Nachtigall Stand 09/2025 34
Anlage 5
Verant-wort-lichkeit ErläuterungAnlage2
Auftreten von Grenz-überschreitendem Verhalten
Ergreifen von Sofortmaßnah-menerforderlichja
nein
Festgestellt durch MitarbeiterIn/Kind/Sorgeberechtigte
Verpflichtende Info an Leitung
Gefährdungseinschätzung
Info an Träger
Bewertung der Info durchLeitung und MitarbeiterIn
MA
MA/ L
L
MA / L
L / T Maßnahmenergreifen
Krisenkommunikation
1 1 1
Schritt 1
Schritt 2
Dokumentation
Prozessablauf bei grenzverletzendem oder übergriffigen Verhalten unter Kindern
Schutzkonzept Nachtigall Stand 09/2025 35
Verant-wort-lichkeit ErläuterungAnlage2
WeitereKlärung erforderlich
ja
neinExterne Expertise einholen
Gemeinsame Risiko-/ Ressourcenabschätzung
Gespräch mit betroffenen Kindern /Sorgeberechtigten
Fortführung des Verfahrens:•Meldung gem. §47, Abs.1 •Info Elternvertretung•Präventionsarbeit m. Kindern
Sensibilisierung für Fehlverhalten im Team
MA/ L
L / T
Info anSorgeberechtigte
Krisenkommunikation
1 1 1
Schritt 3
Schritt 4Verdacht begründet
ja
nein Evtl. Rehabilitations-maßnahmen
Weiterfüh-rungdes Verfahrens
ja
neinVerdacht besteht nochneinRehabilitations-maßnahmen
ja
Maßnahmen abwägen:•Info Elternvertretung•Präventionsarbeit m. Kindern•Transparenz im Team
Bearbeitung des Einzelfalls ist abgeschlossen
T
L
MA/ L
MA/ L
L
Schritt 5
Schritt 7
Schritt 7
Maßnahmenergreifen Schritt 4/6
Dokumentation
Prozessablauf bei grenzverletzendem oder übergriffigen Verhalten unter Kindern
Schutzkonzept Nachtigall Stand 09/2025 36
Anlage 6
ã Der Paritätische
Anl. 2 Konzept_Kinderbetr. Nachtigall gUG
64573 Zeichen
Pädagogische Konzeption Nachtigall – Stand September 2025 1
Pädagogische Konzeption Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt) Scheidtweilerstr. 83-87 50933 Köln Stand 09/25
Pädagogische Konzeption Nachtigall – Stand September 2025 2
Inhaltsverzeichnis 1. Die Nachtigall S. 4 2. Haltung / Grundsatz / Inklusion S. 5 3. Kindeswohl S. 7 4. Personal und Qualifikation S. 7 5. Hygiene / Gesundheitsförderung S. 8 6. Grundsätze der Bildung und Förderung S. 8 6.1 Bewegung S. 9 6.2 Körper, Gesundheit und Ernährung S.10 6.3 Sprache und Kommunikation S.10 6.4 Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung S.11 6.5 Musisch-ästhetische Bildung S.11 6.6 Religion_und_Ethik S.12 6.7 Mathematische_Bildung S.12 6.8 Naturwissenschaftlich-technische Bildung S.12 6.9 Ökologische Bildung S.12 6.10 Medien S.13 7. Übergang vom Kindergarten in die Schule S.13 8. Arbeit mit Kindern unter drei Jahren S.14 8.1 Eingewöhnung S.15
Pädagogische Konzeption Nachtigall – Stand September 2025 3
8.2 Schlafen S.15 8.3 Mahlzeiten S.16 8.4 Tagesablauf S.17 9. Arbeit mit Kindern über drei Jahren S.18 9.1 Ankommen gestalten (Eingewöhnung) S.20 9.2 Tagesablauf S.21 9.3 Bedeutung des Freispiels S.22 10. Beobachtung und Dokumentation S.23 11. Zusammenarbeit mit den Eltern S.23 12. Partizipation / Beschwerde S.24 13. Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Selbstbewertung (Evaluation) S.25
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1. Die Nachtigall (Träger, Einrichtung) Die Kinderbetreuung Nachtigall gUG betreibt ihre Einrichtung als freigemeinütziger Träger der Jugendhilfe. Sie übernimmt die Räumlichkeiten der in 2006 gegründeten und privatgewerblichen betriebenen Kinderbetreuung Nachtigall, die bereits im Herbst 2015 nach Köln-Braunsfeld umgezogen ist. Mit dem Trägerwechsel zum Ende des Jahres 2025, unterhält die Kindertagesstätte 92 Betreuungsplätze, die sich auf fünf Gruppen wie folgt verteilen: Erdgeschoss: 1. Gruppe Minis: 10-12 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren 2. Gruppe Marienkäfer: 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren 3. Gruppe Erdmännchen: 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren Obergeschoss: 4. Gruppe Löwen: 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren 5. Gruppe Regenbogen: 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Die Raumaufteilung umfasst ebenerdig, neben den bereits beschriebenen drei Gruppen- und Gruppennebenräumen, weitere • vier Differenzierungsräume, wobei ein Raum ausschließlich als Schlafraum für die 1- und 2jährigen Kinder genutzt wird, • zwei Sanitärbereiche (zur Verfügung stehen zwei Wickeltische, vier Handwaschbecken, vier Kindertoiletten, eine Behindertentoilette), • zwei Außenbereiche • eine Personaltoilette, ein Büro/Personalraum und eine Küche. Das neu geschaffene Treppenhaus mit Aufzug führt in das Obergeschoss. Hier befinden sich zusätzlich zu den zwei Gruppen-, und Gruppennebenräumen, weiterhin • ein Differenzierungsraum mit Kinderküche und Forscherecke, • ein Personalraum, • ein Garderobenbereich, • ein Sanitärbereich Kinder (mit 4 Toiletten, 3 Handwaschbecken und 1 Wickeltisch) • ein Sanitärbereich Erwachsene (mit 2 Toiletten und 1 Handwaschbecken) • eine überdachte Spielfläche Raumkonzept Jeder Gruppe steht ein Gruppenraum zur Verfügung. Hier wird gegessen, gemalt, gebastelt, experimentiert, Lern- und Gesellschaftsspiele werden gespielt; es gibt eine Bauecke, ein Spielhaus, Zubereitung von kleinen Speisen wie Rohkost, Gemüse, Plätzchenteig etc. sind möglich und werden praktiziert. Die ebenfalls zu jeder Gruppe gehörenden Gruppennebenräume werden für Rollenspiel, Verkleiden, Bücher anschauen, Rückzugsbereich/Ausruhen, gezielte Angebote in Kleingruppen bis max. 5 Kinder (z. B. für Englisch, Musik, Vorschule, Kinderportfolio) genutzt. Die Differenzierungsräume stehen für Sportangebote, Tanz, Musik, Vorbereitung von Festen, den großen
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Mittagskreis und Freispielaktivitäten zur Verfügung. Die Außenbereiche werden zum Klettern, Rutschen, Versteckspiel, auf dem Piratenschiff; Sandkasten, Freifläche für Bobbycars, Rädchen, regelmäßige Gartenarbeiten, pflanzen und bewässern der Blumen- und dem Kräuterhochbeet etc. genutzt. An warmen, trockenen Tagen verlagert sich ggf. das Ganze Gruppenleben ins Außengelände, Spieltische werden hergerichtet, Mahlzeiten eingenommen. Öffnungszeiten Die Öffnungszeit der Einrichtung liegt von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Kernzeit zwischen 8.30 und 16.00 Uhr. In den Randzeiten zwischen 07:00 und 8:00 Uhr sowie zwischen 16:30 und 18:00 Uhr, werden die Gruppen schrittweise zusammengelegt bzw. geteilt. Alle Kinder mit Betreuungsbedarf zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, unabhängig von Ihrem Alter und der Gruppenzugehörigkeit, werden zunächst in der Gruppe der Minis betreut. Kinder mit Betreuungsbedarf nach 16:30 Uhr werden, unabhängig von Ihrem Alter und der Gruppenzugehörigkeit, in der Gruppe der Marienkäfer betreut. Sozialraum Die Einrichtung liegt mitten im Stadtteil Braunsfeld, in einem nahezu reinen Wohngebiet. Ein großer Supermarkt liegt direkt angrenzend. Braunsfeld verfügt über eine gute Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn. Die Anfahrt mit dem Auto ist wegen vieler Parkmöglichkeiten ebenfalls problemlos. Fußläufig sind mehrere große Unternehmen ansäßig (z.B. DKV, KVB, Kölner Technologiezentrum). Die Aachener Str. mit ihren vielen kleinen und großen Geschäften, Cafés und Restaurants lässt das innerstädtische Leben für die Kinder erfahren. Nicht weit entfernt von der Einrichtung liegt der Kölner Stadtwald mit vielen Spielmöglichkeiten und ausladenden Grünflächen und Baumbeständen. Hier lässt sich Natur prima erfahren. Die Einrichtung und ihre Mitarbeiter sind durch Kontakte u.a. zu den beiden nahegelegenen Grundschulen, einer Zahnarztpraxis und dem Tierpark im Stadtwald gut vernetzt. Die Kita versteht sich als Teil des Sozialraums und kooperiert mit Schulen, Vereinen, Beratungsstellen und kulturellen Einrichtungen. Kooperationen dienen nicht nur organisatorischen Zwecken, sondern eröffnen den Kindern konkrete Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit wird regelmäßig reflektiert und an den Bedürfnissen der Kinder und Familien ausgerichtet. Einmal im Quartal machen die Kinder sich mit der Kita-Gruppe auf den Weg, um den Stadtteil zu erkunden. Stationen sind zum Beispiel die nahegelegene Bäckerei, die Bibliothek oder der Sportverein. So erfahren die Kinder ganz praktisch, welche Orte es in ihrem Umfeld gibt, lernen vertraute Ansprechpersonen kennen und bauen eine positive Bindung zu ihrem Sozialraum auf. 2. Haltung / Grundsatz / Inklusion Als Zielsetzung steht, eine qualitativ überzeugende, den Interessen von Kindern und Eltern gerecht werdende Kinderbetreuungsformen zu schaffen. Hierbei soll die Verbindung von Beruf und Familie eine zentrale Rolle
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spielen - ein in Deutschland elementares Problem der Kinderbetreuung. Die Betreuungszeiten sollten der Vollberufstätigkeit der Eltern entsprechen. Über allen Erwägungen steht an erster Stelle die Qualität der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder. Eltern müssen sich auf die Qualität der Betreuung während ihrer Berufstätigkeit absolut verlassen können. In einem so sensiblen Bereich wie der Kinderbetreuung ist Vertrauen die Grundlage jeglicher Kooperation mit Eltern. Die Grundhaltung der pädagogischen Mitarbeiter der Nachtigall ist geprägt durch Achtung und Respekt vor der Würde des Kindes. Die Beziehung zu den Kindern ist jederzeit vertrauensvoll und verlässlich. Jedes Kind hat besondere Bedürfnisse. Der Gedanke der Inklusion gehört zu unserem Selbstverständnis. Alle Kinder, Eltern und pädagogischen Mitarbeiter sollen die Kindergartenzeit gemeinsam erleben und gegenseitige Toleranz im gemeinsamen Umgang erfahren. Dabei findet der individuelle Förderbedarf aller Kinder Berücksichtigung. Basierend auf einem breiten Inklusionsverständnis, dass sich nicht nur auf die körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen bezieht, sondern auch Herkunft, Lebensbedingungen und individuelle Voraussetzungen berücksichtigt, ist Partizipation (Teilhabe) in der täglichen Arbeit mit den Kindern ein wichtiges Prinzip, um allen Kindern gleiche Chancen am Zugang zu Bildung zu gewährleisten, aber auch, um die individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes - auch schon der Kleinsten - wahrzunehmen und wird von uns im Kitaalltag berücksichtigt. Unsere Kleinsten können und wollen ihre Kompetenzen einbringen und Verantwortung übernehmen. Beispielsweise zeigt ein Kind, mit einem auf welche Art auch immer geäußertem „Will alleine!“, seinen eigenen Willen, möchte seine Fähigkeit zum Handeln erkunden, und schafft somit die Voraussetzung und den Antrieb sich neue Dinge anzueignen. Dies wird von uns unterstützt und gefördert. Das Wickeln verstehen wir nicht als reine Pflegetätigkeit, sondern als einen achtsamen Beziehungs- und Bildungsprozess. Während des Wickelns stehen die Zuwendung, das Gespräch und die Partizipation des Kindes im Mittelpunkt. Jedes Kind hat ein Recht auf Wahrung seiner Intimsphäre. Wir wickeln ausschließlich in dafür vorgesehenen, geschützten Räumen. Wir beziehen die Kinder aktiv mit ein – sie werden informiert, bevor wir mit dem Wickeln beginnen („Ich öffne jetzt Ihre Windel“), und wir achten auf ihre Signale und Sie Tempo. Sobald Kinder bereit sind, übernehmen sie kleine Teile selbstständig (z. B. Hose ausziehen, Feuchttuch reichen). Die Pädagogischen Fachkräfte halten sich an klare Absprachen im Team und den Verhaltenskodex. Das Wickeln erfolgt in respektvoller körperlicher Nähe, gleichzeitig mit bewusstem Schutz der kindlichen Grenzen. Hygienestandards werden konsequent eingehalten. Jede Wickelsituation wird dokumentiert. Wir möchten unsere Kinder so oft wie möglich an Entscheidungen beteiligen. Dadurch wird ihnen bewusst, dass ihre Meinung wichtig ist und einen Unterschied macht. Sie erleben Wertschätzung und gewinnen Selbstvertrauen. Den Alltag in der Kita aktiv mitzugestalten und auf Planungs- oder Entscheidungsprozesse Einfluss zu nehmen, ist ein fortlaufender Prozess. Vom Dabeisein, zum Mitmachen, bis zum hin Einflussnehmen unterstützen wir die partizipative Entwicklung der Kinder, und fördern somit die Selbstwirksamkeit und schaffen die Basis für ein Verständnis demokratischer Entscheidungsprozesse. Unsere Vormittagskreise sind dabei ein wichtiges pädagogisches Instrument, um diesen Prozess zu begleiten. Die reine körperliche Präsenz der Kinder steht zunächst für das „Dabeisein“. Sich an dem Geschehen zu beteiligen, führt zum „Mitmachen“. Eigene Wünsche und Bedürfnisse einzubringen und somit den Verlauf des Vormittagkreises zu verändern steht für das ‚Einflussnehmen“, und ist das Ziel des pädagogischen Miteinanders.
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Wenn wir z.B. im Vormittagskreis ein Lied singen, sind alle anwesenden Kinder dabei. Wenn wir den Kindern fünf Lieder über Symbolkarten zur Auswahl geben, können sie mitmachen. Aber erst wenn wir den Kindern die Möglichkeit geben ihre Liedwünsche frei zu äußern und gemeinsam eine Entscheidung treffen, können sie einflussnehmen. Unser Ziel ist es die Kinder der Nachtigall an der Gestaltung unseres Kitaalltags zu beteiligen, die Selbstbestimmungskompetenzen zu fördern, und somit letztendlich zur Entwicklung eines Verständnisses für gesellschaftliche Mitverantwortung und der Notwendigkeit zu sozialem Engagement beizutragen. 3. Kindeswohl Wir bieten den Kindern einen sicheren Raum für soziale Erfahrungen in der Gruppe und Räumlichkeiten mit kindgerechter Ausstattung. Die Nachtigall soll den Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bieten. Die Umgebung und die Angebote sind so gestaltet, dass ein vielfältiges Spiel- und Materialangebot vorhanden ist. Dadurch werden die Bedürfnisse der Kinder nach Spielen und Lernen auf der einen, Bewegung, Ruhe und Rückzug auf der anderen Seite, erfüllt. Darüber hinaus ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen fest im Gesetz verankert. Das gesonderte Schutzkonzept der Kinderbetreuung Nachtigall, als Teil der Konzeption, stellt sicher, dass diese Grundsätze in den Kitaalltag integriert sind. Das Schutzkonzept ist verbindlicher Bestandteil der pädagogischen Konzeption und wird von uns jährlich überprüft und fortgeschrieben. 4. Personal und Qualifikation Das Team der Nachtigall besteht aus SozialpädagogInnen, staatlich anerkannten ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, SozialassistentInnen und WerksstudentInnen pädagogischer bzw. erziehungswissenschaftlicher Studiengänge. Die Leitung wird zu gleichen Teilen von einer staatlich anerkannte Erzieherin und einer Dipl. Sozialpädagogin ausgefüllt. Unser Team wird zusätzlich von einem Tanzpädagogen, einer Musikpädagogin, einem Capoeira Lehrer sowie einer Native Speakerin der englischen Sprache unterstützt. Wir beschäftigen eine Köchin, die für uns an 5-Tagen in der Woche frisches Essen zubereitet. Wir pädagogischen Fachkräfte gestalten mit unseren individuellen Persönlichkeiten und Kompetenzen die Atmosphäre der Nachtigall. Eine konstante, gleichbleibende, sichere und eindeutige Haltung sowie ein freundlicher Umgangston mit den Kindern, den Eltern, den Kollegen und allen Besuchern unserer Einrichtung gegenüber, prägen unsere Arbeit. Wir teilen uns mit den Erziehungsberechtigten die wertvolle und bedeutende Aufgabe das Kind in seiner Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. In unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind mit seinen Wünschen, Interessen und Bedürfnissen stets im Vordergrund. Wir pädagogische Fachkräfte stellen uns niemals über das Kind, sondern stehen immer hinter ihm. Wir beobachten, begleiten und beraten es, lassen aber auch die Inkorrektheit des Kindes zu. Uns ist wichtig, dass das Kind „Kind sein“ darf. Wir regen Entwicklungsprozesse an, damit das Kind für sich lernt, seine Bedürfnisse zu
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erkennen, zu benennen und diese einzufordern und gleichzeitig Verantwortung für das eigene Tun und Handeln zu übernehmen. Aus den Beobachtungen erkennen wir den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes und knüpfen mit unseren pädagogischen Angeboten an diesem an. Eine vertrauensvolle und willkommen heißende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen uns als pädagogischen Fachkräften und den Familien unserer Kinder ist uns sehr wichtig, denn wir sehen die sorgeberechtigten Personen des Kindes als Experten an. Unsere Beobachtungen bieten uns eine fundierte Grundlage für regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den erziehungsberechtigten Personen. Dieser offene und ehrliche Austausch ist die Grundlage für eine konstruktive Arbeit zum Wohle des Kindes. Wichtig ist uns außerdem eine feste Bezugsperson für das Kind und seine Angehörigen zu sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fort- und Weiterbildung der Erzieher. Um den ständig wechselnden und neuen Erfahrungs- und Lebenswelten des Kindes gerecht zu werden, bildet sich unser Team in regelmäßigen Abständen weiter. 5. Hygiene/Gesundheitsförderung In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Köln wurde ein Hygieneprogramm erstellt, der unserem Hygieneplan zu entnehmen ist. In unserer täglichen Arbeit mit den Kindern wird auf den Umgang mit Hygiene sehr geachtet. Hände waschen nach jedem Toilettengang, vor den Mahlzeiten, nach Spaziergängen und dem Spiel im Außenbereich muss täglich erlernt werden. Dazu gehört auch die Toilettenhygiene. Wir achten auf regelmäßigen Austausch der Raumluft. Aus Sicherheitsgründen, können die Fenster nicht geöffnet werden und der Luftaustausch muss über die geöffneten Oberlichter erfolgen. Damit ein adäquater Luftaustausch gewährleistet wird, erfolgt dies in regelmäßigen Abständen durch gleichzeitiges Öffnen der Gruppentüren und der Türen zu den Außenbereichen. Zur Gesundheitsförderung gehört eine gesunde Ernährung geachtet (s. Punkt 6.2). Die Kinder besuchen in regelmäßigen Abständen verschiedene Erlebnisbauernhöfe in der Region (Gertrudenhof, Mühlenhof, etc.), mit Erkundungsprogrammen. 6. Grundsätze der Bildung und Förderung In der Nachtigall leben, lernen und spielen Kinder aus unterschiedlichen familiären Verhältnissen, verschiedener kultureller Herkunft, unterschiedlichen Alters und Entwicklungsstand, mit und ohne besonderen Förderbedarf zusammen. Das Leben in der Einrichtung stellt ein eigenes soziales Beziehungsgefüge dar, es ist ein Übungsfeld sozialen Verhaltens. Die Kinder lernen, Achtung vor den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Spielkameraden zu haben. Sie sollen erleben und lernen, dass es Freude macht, gemeinsam zu spielen, zu arbeiten und zu feiern usw… Aus dieser Erfahrung der Gemeinsamkeit und den dabei erlebten Konflikten und ihrer friedlichen Regelung wird der Wunsch nach einer gerechten Ordnung vorbereitet.
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Wichtige Grundhaltung ist, die Kinder mit all ihren Stärken, Schwächen, Eigenheiten und Besonderheiten zu akzeptieren und zu respektieren. Die Fachkräfte nehmen jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung wahr, um das Kind im Lernen und Entdecken zu unterstützen. Die Fachkräfte gehen individuell und persönlich Beziehungen zu den Kindern ein und schaffen so einerseits Bindung mit den Kindern, andererseits eine Atmosphäre, die das Forschen und Erkunden fördert. Hierbei wird in besonderer Weise auf die Bedürfnisse behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder geachtet. Durch gezielte Kleingruppenarbeit wird täglich auf die musische, sprachliche und bewegungskreative Förderung geachtet. Dazu gehören: • Liedtexte singen, sprachlich bearbeiten und in Bewegung umsetzen, • Kinderbücher vorlesen und in Spiellieder kleiden • Anhand von Bilderbuchbetrachtungen Geschichten erzählen und erfinden • Die frei zugängliche Mal-, Werk- und Forscherecke mit jahreszeitgemäßen Materialien ausstatten • Klettern und Toben auf der Dachterrasse, im Außenbereich und auf den nahegelegenen Spielplätzen. • Ausstellen von Bildern, und Kunstobjekten der Kinder im Flurbereich • Der tägliche Mittagskreis: er bietet den Kindern die Vorbereitung, in darstellende Rollen zu schlüpfen, Wünsche, und kritische Anmerkungen mitzuteilen (auch als wichtiger Teil der Partizipation von Kindern/Feedback): Was ist gut, was nicht so gut geregelt? Die Feste, wie Weihnachten, Karneval, Sankt Martin und das Sommerfest, nehmen in der pädagogischen Arbeit der Nachtigall einen hohen Stellenwert ein. Hier können alle Teammitglieder, Kinder und Eltern zusammenkommen. Den Kindern wird die Möglichkeit gegeben, sich auf einer Bühne im Rollen-, Schattenspiel, Tanz und mit Rhythmusinstrumenten, etc. darzustellen. 6.1 Bewegung Bewegung und Bewegungsförderung spielen in der Kinderbetreuung Nachtigall eine herausragende Rolle. Die Gruppenräume und die Dachterrasse verfügen über eine Vielzahl von Bewegungs- und Balancierelementen, Kletterwände etc., die von den pädagogischen Fachkräften in die tägliche Arbeit mit den Kindern eingebunden werden, um ihnen spielerisch Spaß an Bewegung zu vermitteln. In Kooperation mit dem Sharky Sports Club erhalten die (Vorschul-)Kinder 1x wöchentlich einen Schwimmkurs. Dieser erfolgt auf freiwilliger Basis und wird von den Eltern selbständig für Ihre Kinder angemeldet - Mindestalter ist 4,5 Jahre. Bis zu sieben Kinder gleichzeitig werden dafür vom Sharky Mobil von der Kita abgeholt und wieder zurückgebracht, begleitet von einert pädagogischen Fach- oder Ergänzungskraft. Ab und bis Kitatür sind die Kinder über den Sharky Sports Club versichert. Vanderson Joaquim da Silva, bekannt als Professor Faisca Torpedo, ist Capoeira Lehrer von Andarilhos Capoeira e.V. und unterrichtet die über dreijährigen Kinder der Nachtigall einmal wöchentlich in der in Brasilien so populären Kampfkunst. Dabei werden sie mit den ersten spezifischen Bewegungen in Verbindung mit den Rhythmen des für diesen Sport typischen Instrumentes, der Berimbau, vertraut gemacht.
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6.2 Körper, Gesundheit und Ernährung Neben der Bewegung legt wir Wert auf die Vermittlung eines achtsamen Umgangs mit dem eigenen Körper. In unserer täglichen Arbeit mit den Kindern spielt die Hygiene eine große Rolle. Hände waschen nach jedem Toilettengang, vor den Mahlzeiten, nach Spaziergängen und dem Spiel im Außenbereich muss täglich erlernt werden. Dazu gehört auch die Toilettenhygiene. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Köln wurde ein Hygieneprogramm erstellt. Zur Gesundheitsförderung gehört eine gesunde Ernährung. In der Kita Nachtigall wird auf das Essen von Rohkost, Gemüse, frischem Obst, Müsli, Milchprodukte, Roggen- und Knäckebrot täglich geachtet. Unsre Köchin kocht täglich frische und leckere vegetarische Gerichte. Auf Fleisch, Fisch und Geflügel wird im wöchentlichen Speiseplan genauso verzichtet, wie auf süße Nachspeisen. Die Produkte werden vorwiegend von einem Bauernhof aus der Region bezogen, mit regional, saisonalem Ansatz, aber nicht Bio-zertifiziert. Wir verzichten in unserer täglichen Küche überwiegend auf industriell vorgefertigte Lebensmittel. Die frühe Prägung auf stark zucker- oder salzhaltige Speisen sollte in unseren Augen ebenso vermieden werden, wie die Prägung darauf, das Essen von Tieren als normal darzustellen. Vegetarisch-vegan lebende Eltern finden somit in der Nachtigall eine Tages-Einrichtung für Sie Kind, die ihren Überzeugungen nahe kommt. Die Kinder besuchen in regelmäßigen Abständen die Kinderbauernhöfe der Region mit altersentsprechendem Erkundungsprogramm. So erfahren sie spielerisch, wie Lebensmittel produziert werden. Auf mittägliches Zähneputzen mit den Kindern verzichten wir aus hygienischen Gründen, allerdings achten wir auf wiederkehrenden Projekte zum Thema Zahnhygiene, in Kooperation mit einer Kinderzahnarztpraxis. 6.3 Sprache und Kommunikation Die Sprachförderung ist ein wichtiges Kriterium der pädagogischen Arbeit mit den Kindern. Wir begleiten sie in unserer Einrichtung zum Teil vom ersten gesprochenen Wort bis hin zum ersten Lesen und Schreiben. Uns ist bewusst, dass Sprache einerseits nur auf der Basis einer guten Bindung erlernt wird und andererseits eines der wichtigsten Mittel ist, Beziehungen zu gestalten. Der Einfluss nonverbaler Signale (Tonfall, Mimik, Körperhaltung) ist dabei immens. Im U3-Bereich geht es darum zu erfassen, was uns die Kinder durch Laute, Mimik, Gesten etc. mitteilen, es in Worte zu fassen und so mit dem Kind zu kommunizieren. Wir setzen das Verfahren ‚Sprachdetektive im Alltag‘ ein. Hierbei beobachten wir Kinder in alltäglichen Spielsituationen (z. B. beim Rollenspiel in der Puppenecke oder beim Bauen im Bauraum) und notieren, wie sie Sprache einsetzen, zuhören, Fragen stellen oder Wörter erfinden. Die Kinder werden in die Beobachtung spielerisch einbezogen: Mit einer kleinen Lupe oder einem ‚Detektivausweis‘ schlüpfen sie selbst in die Rolle der Sprachdetektive und achten gemeinsam mit der Fachkraft darauf, welche Wörter neu gelernt oder besonders häufig benutzt werden. So entstehen kindgerechte Beobachtungsprotokolle, die wir in das Portfolio aufnehmen. Die Kinder erleben dabei, dass Sprache wertvoll ist und Spaß macht. Insbesondere am Anfang seines Lebens ist der Mensch in der Lage, sowohl simple Erscheinungen des Alltags als auch Neuheiten anzunehmen und diese Zeit seines Lebens nicht mehr aus dem Gedächtnis weichen lassen zu können. Aus diesem Grund fällt es Kindern besonders leicht Sprachen zu erlernen. Englisch als eine der
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Weltsprachen durch Spaß und Spiel zu vermitteln führt einen immensen Vorteil für die Kommunikation mit sich. Aus diesem Grund wird in der Nachtigall Englisch an die Kinder herangeführt. Dies geschieht unter anderem durch Gesang oder auch spielerisches Lernen anhand von Büchern, Spielen und in der alltäglichen Kommunikation, begleitet von einer Native Speakerin. Die Mehrsprachigkeit von Kindern erkennen wir an und nutzen sie als Bereicherung in unserer Arbeit. Logopädische Probleme (z.B. fehlende Konsonanten, Lispeln etc.) werden getrennt von Spracherwerb, Wortschatz und Wortverständnis betrachtet. Hier delegieren wir an Fachleute wie HNO-Ärzte und Logopäden. 6.4 Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung Im Umgang innerhalb des Teams, mit den Kindern und mit den Eltern stellen Werte wie Offenheit, Toleranz und Selbstvertrauen in der Nachtigall gelebte Praxis dar. Wir bekennen uns zu einer pluralistischen Gesellschaft und fördern das Gemeinschaftsgefühl aller. Fremde Kulturen und andere Lebensstile können auf einige Kinder zunächst seltsam und beängstigend wirken. Mit unserer offenen Haltung versuchen wir Vorurteilen vorzubeugen und fremde Kultur sowie alternative Lebenskonzepte erfahrbar zu machen. Die klassisch christlichen Feiertage sind bekannt, aber warum feiern wir sie? Und wann findet Ramadan und das Zuckerfest statt, was ist Pessach und Jom Kippur? In der interkulturellen Bildung und Erziehung finden auch solche Inhalte Platz. Unsere Aufgabe ist es, das Kind dort abzuholen, wo es steht und in der Entwicklung seiner Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz zu unterstützen. Es lernt sich selbständig in einer Gruppe Gleichaltriger zurechtzufinden und sich mit seinen eigenen Wünschen und Interessen wahrzunehmen und diese anderen gegenüber zu äußern. Indem wir das Kind bei diesem Lernprozess unterstützen, stärken wir seine Selbstkompetenz. und die Selbständigkeit im Umgang mit anderen Menschen. In der täglichen pädagogischen Arbeit lernen die Kinder ihre eigenen Bedürfnisse und Gefühle auszudrücken, aber gleichzeitig auf die Wünsche anderer Kinder einzugehen sowie in Konfliktsituationen Lösungen zu suchen und zu finden. Kultur bedeutet auch Essen und Trinken. Lieblingsrezepte können in der Kita nachgekocht werden, unterschiedliche Speisen zu Festen mitgebracht werden. Vielleicht hat auch ein Elternteil Lust, für einen Vormittag in die Kita zu kommen und dieses besondere Ereignis mit einem Rezept aus der Kultur anzuleiten. Diese wertschätzende Haltung öffnet Türen, um in einen Austausch mit den Eltern zu gelangen. 6.5 Musisch-ästhetische Bildung Musische Erziehung im Sinne von ästhetischer Bildung, musikalischer Früherziehung und künstlerischem Gestalten spricht die Sinne und die Emotionen an. Sie fördert Fantasie und Kreativität und stärkt die personale, soziale, motorische und kognitive Entwicklung der Kinder. Die kulturelle Einbettung des Kindes kann dadurch gestärkt und die Aufgeschlossenheit für interkulturelle Begegnung und Verständigung unterstützt werden. Spielerisch erlernen die Kinder den Umgang mit Instrumenten, Noten, Kompositionen, Tänzen und Liedern. Moderne und klassische Musik sowie Tanz verbinden sich mit Sach- und Umweltkunde, Sprachförderung und Mathematik zu spannenden, lustigen und lehrreichen Stunden. Neben den in den Gruppenalltag integrierten musikalischen Früherziehung durch die pädagogischen Fachkräfte,
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erhalten die Kinder ab drei Jahren zusätzlich einmal wöchentlich einen Kurs in elementarer Musikpädagogik, durchgeführt von einer diplomierten Musikpädagogin. 6.6 Religion und Ethik Die Kinderbetreuung Nachtigall pflegt einen wertfreien Umgang mit Religionen, in einem traditionell katholisch geprägten Umfeld. Wir feiern die Feste wie Ostern, Sankt Martin und Weihnachten, vermitteln die Hintergründe, ohne jedoch eine Wertung vorzunehmen. Multikulturelle Einflüsse, die zunehmend in eine sich verändernde Gesellschaft Einzug erhalten, nehmen wir wahr, wertschätzen und thematisieren sie offen. Dabei ist es uns wichtig die verschiedener Feste unterschiedlicher Kulturen vorzustellen, um Kindern die fremde Denk- und Sichtweise näher zu bringen. Auf das Tragen oder Aufhängen sichtbarer religöser Zeichen wird in der Nachtigall verzichtet. 6.7 Mathematische Bildung Die Vermittlung von Zahlen, Mengen und geometrischen Formen ist fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit mit den Kindern. In der Nachtigall stehen den Fachkräften verschiedene Lehrmittel zur Verfügung (LüK-Kästen, Spiele etc.), aber auch Spielmaterialien des täglichen Gebrauchs, z.B. unterschiedlich geformte Schaumstoffelemente, eignen sich, um in geleiteten Aktivitäten Wissen erlebbar zu machen. Das von Dr. Gerhard Friedrich für frühe mathematische Bildung entwickelte Konzept “Komm mit ins Zahlenland” sowie die von Prof. Gerhard Preiß und Helmut Forster konzipierte Idee des Zahlengartens werden in der Nachtigall verwendet. Es hilft den Kindern deutlich schneller, ein Gefühl für kleine und große Zahlen zu entwickeln und zu lernen, mit gewissen Werten etwas anzufangen. Ziel ist es den Kindern ein Grundverständnis für die Mathematik zu vermitteln und im Übergang zur Grundschule weniger Probleme im Mathe-Unterricht zu bekommen. 6.8 Naturwissenschaftlich-technische Bildung Kinder begeistern sich leicht für naturwissenschaftlich darstellbare Erscheinungen der belebten und unbelebten Natur und sind am Experimentieren und Beobachten sehr interessiert. Dieses Interesse nutzen wir in unserer pädagogischen Arbeit, um den entwicklungsgemäßen, an den individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen orientierten Umgang mit Alltagsphänomenen, beispielsweise in Projektreihen, zu vermitteln. Beispielsweise besuchen wir mit den Kindern regelmäßig die Fortbildungsreihen der Wasserschule Köln. Dort lernen Sie an Orten wie dem Wasserwerk, Klärwerk und den regionalen Bächen, zu den Themen Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserqualität, den Wasserkreislauf kennen. 6.9 Ökologische Bildung Von der Naturbegegnung über Gesundheit und Werterhaltung bis hin zum Freizeit- und Konsumverhalten
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berührt Umweltbildung viele Lebensbereiche. Zentrale Aspekte einer entwicklungsangemessenen Umweltbildung sind der Einsatz für eine gesunde Umwelt der Kinder, die Behebung eventuell bereits entstandener Schäden und die Verdeutlichung der Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie und Sozialem. Die Begegnung mit der Natur nimmt dabei einen gleichermaßen hohen Stellenwert ein. Die Kinder ab 2,5 Jahren gehen einmal wöchentlich in den Vormittagsstunden (auch bei Nieselregen mit Regenmantel und Gummistiefeln) raus in die Natur. Der nahegelegene Grüngürtel mit seinen Wiesen, Bäumen, Sträuchern und dem Spielplatz bietet ausreichende Möglichkeit, die Natur in seinen Jahreszeiten zu erleben, Naturmaterialien zu sammeln und in der Tagesstätte kreativ zu verarbeiten. Das Thema Mülltrennung und Müllvermeidung nimmt ebenfalls wiederkehrend Einzug in die projektbezogene Gruppenarbeit. 6.10 Medien Medien sind auch aus der Welt der Kinder heutzutage nicht mehr wegzudenken. Früh werden schon die Kleinsten mit Computern, Smartphones usw. konfrontiert. Schon die Kleinsten nehmen ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus der Medienwelt mit in die Kita. Somit ist Kindheit heutzutage auch von Medien geprägt. Sie sind an allen Orten leicht verfügbar und viele Kinder besitzen eigene digitale Geräte. Die Nachtigall verzichtet in der pädagogische Arbeitet weitestgehend auf den Einsatz solcher Geräte. Dennoch müssen sich die Fachkräfte auch an der Lebenswelt der Kinder orientieren und sie bei einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien unterstützen. Insbesondere erstellen wir gerne Fotodokumentationen unserer Aktivitäten und Ausflüge in der Nachtigall aus und verwenden sie für unsere Portfolioarbeit mit den Kindern. Wenn im Kita-Alltag Fotos von Aktivitäten entwickelt und ausgedruckt werden (z. B. ein Ausflug, ein Bastelprojekt), legen wir sie in eine Mappe im Gruppenraum. Jedes Kind hat eine eigene farbige Holzklammer mit seinem Namen. Die Kinder entscheiden selbst: Wenn sie ein Bild von sich in ihrem Portfolio haben möchten, heften sie ihre Klammer daran. Möchten sie nicht, dass ein Foto aufgehoben wird, lassen sie die Klammer weg – und das Bild wird nicht weiterverwendet. So lernen die Kinder schon früh, dass sie selbst über ihre Darstellung bestimmen dürfen. Eltern erleben gleichzeitig, dass die Kita Fotos nur mit Einverständnis der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten nutzt. Alle Eltern erhalten mit Aufnahme eine Einwilligung zur Datenschutzerklärung. Dort werden die Datenschutzregelungen transparent erklärt und die Eltern entscheiden in welchem Rahmen Fotos Ihrer Kinder genutzt werden dürfen. Bei Fragen zur Medienkompetenz und Mediennutzung steht das Team den Eltern gerne beratend zur Seite und hilft auf Wunsch gerne entsprechende professionelle Beratungsangebote zu finden. 7. Übergang vom Kindergarten in die Schule Der Übergang vom Kindergarten in die Schule gestaltet sich durch die zweimal wöchentlich stattfindende Vorschularbeit. Dabei wird auf folgende Fertigkeiten und Kompetenzen im Besonderen geachtet: Soziale und emotionale Kompetenz (Empathie, Durchsetzungsvermögen, Selbstbewusstsein Frustrationstoleranz, die Fähigkeit zu planen und sich selbst zu organisieren, Regelverständnis,
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Problemlösungskompetenz usw.) Kognitive Kompetenz (Zahlenverständnis, Erfassen von Mengen, Konzentrations- und Merkfähigkeit, die Fähigkeit, sich Sachwissen anzueignen, das Verständnis für sachliche Zusammenhänge, Interesse an Sachthemen usw.) Feinmotorik (die richtige Stifthaltung, die Fähigkeit, sich eigenständig an- und auszuziehen, eine Schleife binden zu können, das Vermögen, Buchstaben und Zahlen zu schreiben usw.) Im Rahmen der Sprachförderung wird besonderer Wert auf einen altersgerechten Wortschatz gelegt, die Fähigkeit, komplexe, grammatikalisch richtige Sätze zu bilden, die Fähigkeit, Gehörtes und Gesehenes in eigenen Worten wiederzugeben usw. Gedichte, Reime, Lieder, Zungenbrecher usw. werden im Alltag gezielt zur Unterstützung der sprachlichen Kompetenzen integriert. Den Kindern wird durch dialogisches Lesen, dialogische Bilderbuchbetrachtung und Theaterprojekte regelmäßig die Möglichkeit gegeben, sich mit Sprache und Literatur auseinanderzusetzen, auszutauschen und einzubringen. Ausflüge zur Feuerwehr, Zooschule, Polizei, Bauernhof, Planetarium etc. sind fest in der Vorschularbeit verankert. Um Selbstlernprozesse in Gang zu setzen, übernehmen die Kinder besondere Aufgaben (z.B. als Paten für jüngere Kinder). Auch Schulkinder werden eingebunden und kommen beispielsweise zum Vorlesen in die Nachtigall. 8. Arbeit mit Kindern unter drei Jahren Die konkrete Arbeit mit den unter dreijährigen Kindern ist für unsere Fachkräfte wesentlich körperbezogener, emotionaler, bindender, zeitintensiver und bodennäher als mit älteren Kindern. Die Arbeit bezieht sich auf primäre Bedürfnisse, wie Bewegung, Wickeln, Sauberkeitsgewöhnung, Essen und Füttern, den Umgang mit müden oder schlafenden Kindern, Trösten, Konfliktvermittlung und Aushandeln von Regeln, die für Kinder nachvollziehbar, klar und dennoch flexibel sind. Die Fachkräfte übernehmen weitestgehend eine feste Bezugskinderrolle. Diese Beziehungsperson begleitet das Kind durch den Alltag, lacht, tröstet und ist erster Ansprechpartner. Dadurch entsteht Sicherheit und Vertrauen. Alltäglichen Handlungen wie Wickeln, Anziehen oder Schlafen verstehen wir als Begegnungsmomente. Das Kind wird informiert („Jetzt ziehe ich dir die Hose an“), beteiligt (z. B. Beine heben, Windel reichen) und in seiner Intimsphäre respektiert. Unter-Dreijährige folgen ihrem individuellen Rhythmus. Schlaf- und Essenszeiten werden mit den Eltern abgesprochen und nach Möglichkeit individuell berücksichtigt. Rituale (z. B. Einschlaflied, Kuscheltier) geben Orientierung. Auch die Jüngsten werden sprachlich begleitet – jede Handlung wird verbalisert („Ich hebe dich jetzt hoch“). Gesten, Blicke und Laute der Kinder werden aufgegriffen und als Kommunikationsversuche anerkannt. Auch Kleinstkinder können Signale geben, ob sie etwas möchten oder nicht. Im Sinne der Partizipation unserer kleinsten Nachtigallen, werden diese nonverbalen Äußerungen respektiert. Das Kind wird in seiner Selbstwirksamkeit gestärkt.
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8.1 Eingewöhnung Die Eingewöhnung beginnt bereits mit dem Aufnahme- und Kennenlerngespräch, dass im Vorfeld des eigentlichen Betreuungsbeginns mit den Eltern stattfindet. Sie lernen die Räumlichkeiten und das Team kennen. Dabei erhalten die Eltern bereits erste Informationen über die pädagogische Arbeit und die organisatorischen Rahmenbedingungen. Die Eingewöhnung der Kinder ist geprägt von Vertrauensbildung. Die Bezugsperson und das Kind entwickeln eine tragfähige Bindung und Beziehung. Das Kind fasst Vertrauen und fühlt sich angenommen. Die Eingewöhnungszeit der Kinder gestaltet sich in der Regel über einen Zeitraum von vier Wochen. 1. Woche Die Kinder bleiben mit dem begleitenden Elternteil maximal 1 Stunde in der Einrichtung. Das Kind hat eine feste Bezugsperson über den gesamten Eingewöhnungszeitraum. Am ersten Tag sind die Eltern mit im Gruppenraum. In den Tagen danach verabschiedet sich das Elternteil vom Kind und verweilt in der dafür vorgesehen Elternecke. Die Spielstunde endet sobald das Kind weint und nicht von der Bezugsperson getröstet werden kann. 2. Woche Kinder, die bereits in der ersten Woche 1 Stunde mit der Bezugsperson im Spiel verweilen bleiben in der zweiten Woche 2 Stunden. Die Eltern verlassen die Einrichtung und werden über Handy informiert, falls das Kind früher abgeholt werden muss. Kinder, bei denen sich die Trennung vom Elternteil als weiterhin schwierig gestaltet, bleiben auch in der 2. Woche max. 1 Stunde. 3. Woche Die Kinder bleiben über das Mittagessen und ihrer Schlafenzeit in der Einrichtung. Alle Eltern sind darüber informiert, dass nicht zu tröstende, weinende Kinder abgeholt werden müssen. 4. Woche Die mit den Eltern vereinbarte Betreuungszeit wird erprobt. In jeder Phase achten wir auf das individuelle Befinden des Kindes. Bei Anzeichen von Überforderung wird zu jeder Zeit vom Plan abgewichen und bei Bedarf ein Schritt zurück gegangen. 8.2 Schlafen In der Nachtigall stehen den Kindern im Erdgeschoss drei Schlafräume zur Verfügung, die in ruhigen Pastelltönen gehalten sind und nach Alter der Kinder aufgeteilt. Für die Gestaltung der Ruhephase und der Einschlafrituale ist für jeden Schlafraum eine nicht wechselnde Bezugs- und Ersatzbezugsperson festgelegt, die, bis alle Kinder eingeschlafen sind, mit im Schlafraum verweilt. Danach werden die Geräusche im Schlafraum über Babyfon kontrolliert. In kurzen Abständen (z.B. je nach individuellem Einschlafverhalten) wird nachgesehen, ob die Kinder schlafen. Für alle Kinder mit Schlafbedarf liegt die Hauptschlafenszeit nach dem Mittagessen. Alle individuellen
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Einschlafrituale finden Berücksichtigung und werden immer wieder neu hauptsächlich nach Elterngesprächen angepasst. Der ritualisierte Ablauf ist aber grundsätzlich immer gleich. Vor dem Mittagsessen werden alle Kinder gewickelt, nach dem Mittagessen gibt es ein Trinkrunde. Jedes Kind bekommt im Anschluss seinen notwendigen „Schlafbegleiter“ (Kuscheltier, Schnuffeltuch, Püppchen). Die Kinder holen sich ihre Schnuller vom Schnullerhaken und ziehen ihre Hausschuhe aus. Sie werden von den Fachkräften in den vorbereiteten und abgedunkelten Schlafraum begleitet. Dort finden Sie eine ruhige Schlafatmosphäre mit leiser beruhigender Musik vor. Nach dem Einschlafen findet die Aufwachphase zwischen 13:30 und 14:00 Uhr statt. Hinsichtlich des individuellen Schlafverhaltens benötigen die Fachkräfte eine mit den Eltern gut abgesprochenen Herangehensweise • Insbesondere Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren schlafen vormittags und nachmittags • Kinder, die nur noch nach Vorgabe der Eltern eine halbe bis dreiviertel Stunde schlafen sollen, damit der ausgiebige Nachtschlaf gewahrt bleibt, werden vorzeitig geweckt. • Manche Kinder schlafen nur auf dem Arm oder im Kinderwagen ein und werden dann ins Bett umgelegt • Kinder benötigen verschiedene Einschlafrituale wie Spieluhr, Buch anschauen, Milchflasche, Kuscheltuch, Schnuller etc. 8.3 Mahlzeiten Die erste Mahlzeit des Tages, das Frühstück, wird in der Nachtigall individuell angeboten. Das pädagogische Personal bereitet handgerecht geschnittenen Frischkäsebrote, Obst- und Rohkosttücke vor, etwaige Unverträglichkeiten werden im Aufnahmegespräch mit den Eltern erörtert und bei den Mahlzeiten berücksichtigt. Die Kinder entscheiden selbst, wann sie Sie Frühstück zu sich nehmen. Der Tisch steht bis 9:30 Uhr bereit. Da die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten in der Krippe ankommen und manche bereits zu Hause gegessen haben, andere hingegen noch hungrig sind, wird dies dem Bedürfnis der Kinder am ehesten gerecht. Die Essenssituation der Mittagsmahlzeit ist in der Nachtigall so gestaltet, dass alle Kinder gemeinsam an einen langen Tisch Platz nehmen. Da der gemeinsame Beginn einer Mahlzeit für ein bis zweijährige Kinder eine große Herausforderung darstellt, wenn der eigene Teller bereits mit Essen befüllt und der Hunger groß ist, können die Kinder die bereits Essen auf ihrem Teller haben, anfangen zu essen. Um Abwarten zu lernen ist der Esstisch der falsche Ort. Daher wird auch auf ein gemeinsames Ritual wie ein Tischspruch verzichtet. Unsere pädagogischen Fachkräfte sind beim Essen ganz für die Kinder da und essen selbst nicht mit. Am Nachmittag, gegen 14:30 Uhr gibt es einen weiteren Snack, ähnlich wie beim Frühstück gestaltet, allerdings in gemeinsamer Runde wie beim Mittagstisch. Grundsätzlich gilt, Kinder die müde sind oder keinen Hunger haben, sollen nicht aus Prinzip an der Tischgemeinschaft teilnehmen, sondern die Möglichkeit haben, die Mahlzeit später oder früher einzunehmen. Zu allen Mahlzeiten wird den Kindern Wasser und/oder ungesüßter Tee angeboten. Zwischen den Mahlzeiten stehen die individuellen Trinkflaschen der Kinder jederzeit bereit. Aus hygienischen Gründen werden die Trinkflaschen nicht in Greifhöhe der Kinder aufbewahrt, sondern durch das Personal angereicht.
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8.4 Tagesablauf Bringzeit – Ankommen der Kinder Die Eltern verabschieden sich und übergeben ihre Kinder mit den aktuellen Informationen zum Kind an die Fachkräfte. Jedes Kind wird persönlich begrüßt und angenommen. Nach dem Ankommen haben die Kinder die Möglichkeit, sich frei im Gruppenraum zu beschäftigen oder zu frühstücken. Freispiel, gezielte Lernsituationen – pädagogische Angebote Die Kinder werden von uns nicht bespielt, wir unterbrechen Sie nicht in Ihren Handlungen und drängen Ihnen nichts auf. Die Räume und Spielmaterialien sind so gestaltet, dass sie die Kinder animieren selbst aktiv zu werden. Die Fachkräfte begleiten die Kinder beim Spiel und in den Handlungen des Alltags und achten auf größtmögliche Beteiligung der Kinder im Freispiel, beim ersten Zeichnen, Malen, Schneiden, Kleben, Basteln, gemeinsamen Singen, bei kleinen Spielen und den Zeiten zum Ausruhen. Wir räumen gemeinsam auf, begleitet von einem Aufräumlied. Bei schönem Wetter wird das Außengelände genutzt. Die Hofzeit endet um 11:00 Uhr. Pflege Einen großen und bedeutenden Raum im Alltag nimmt die Körperpflege und Wickelsituation ein. Dies geschieht auf Basis einer feinfühligen, sicheren Beziehung zu den Fachkräften. Vormittagskreis Die Kinder versammeln sich mit den Fachkräften im Gruppenraum in einem Kreis. Gemeinsam werden der Tagesablauf, das Wetter, die Jahreszeiten, aktuelle Projekte, Feiertage oder persönliche Erlebnisse der Kinder besprochen werden. Auch Rituale wie Begrüßungslieder, das Feiern von Geburtstagen, das Teilen von Geschichten, Fingerspiele, das Ansprechen von Gefühlen und das Fördern der Sprachkompetenz gehören dazu. Wir begleiten Lieder und Singspiele durch Klatschen, Patschen oder Trommeln mit den Händen oder Stampfen mit den Füßen. Wir tanzen und bewegen uns zur Musik. Mittagessen - Schlaf- und Ruhezeit Vor dem Mittagsessen werden alle Kinder gewickelt, danach gibt es ein Trinkrunde. Jedes Kind bekommt seinen notwendigen „Schlafbegleiter“ (Kuscheltier, Schnuffeltuch, Püppchen). Die Kinder holen sich ihre Schnuller vom Schnullerhaken und ziehen ihre Hausschuhe aus. Sie werden von den Fachkräften in den vorbereiteten und abgedunkelten Schlafraum begleitet. Dort finden Sie eine ruhige Schlafatmosphäre mit leiser beruhigender Musik vor. Nach dem Einschlafen findet die Aufwachphase zwischen 13:30 und 14:00 Uhr statt (Siehe hierzu auch Punkt 8.2 und 8.3) Anziehen, Pflege, Snack, Abholzeit Die Fachkräfte wechseln die Windeln der Kinder und unterstützen Sie bei Toilettengängen, dem Anziehen und der Körperpflege (z.B. Haare kämmen, eincremen etc.) Die Kinder bringen ihren Schnuller zurück an den Schnullerhaken und geben ihre „Schlafbegleiter“ ab. Nach dem gemeinsamen Aufräumen folgt der Nachmittagssnack. Ab 14:00 Uhr beginnt bei schönem Wetter eine weitere Hofzeit. Die ersten Kinder werden abgeholt. Bei der Übergabe der Kinder an die Eltern bzw. Abholberechtigten werden in kurzen Gesprächen, Informationen über die Kinder und das Tagesgeschehen gegeben.
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Nachmittagsbetreuung – Freispiel, Abholzeit Ab 16:00 Uhr wird die Gruppe der Schmetterlinge wieder mit den Erdmännchen zusammengelegt, ab 17:00 Uhr werden auch die verbliebenen Kinder der Löwengruppe gemeinsam betreut. Die Fachkräfte jeder Gruppe führen eine Dokumentation über die Kinder ihrer Gruppe, auch zur Information an die Betreuung am Nachmittag und zur Weitergabe an die Eltern. Die Pflege der Kinder, die Beobachtung und Begleitung in ihrem Tun und die Übergabe an die Eltern mit kurzen informativen Gesprächen haben am Nachmittag ihren Raum. Die pädagogischen Zielsetzungen des Freispiels und der Pflege gelten hier, wie am Vormittag beschrieben. 9. Arbeit mit Kindern über drei Jahren In der Arbeit mit Kindern ab 3 Jahren stehen außer den Grundbedürfnissen nun verstärkt die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und insbesondere der Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Schulfähigkeit im Vordergrund. Für uns steht das Miteinander im Mittelpunkt. Es werden im Alltag gemeinsam Entscheidungen getroffen. Eine aktive Teilnahme aller Kinder an diesen Grundprozessen ist uns sehr wichtig. Wir greifen die Eigenmotivation der Kinder auf, um den Alltag mit ihren Ideen und Interessen zu füllen. In der täglichen Arbeit mit Kindern über drei Jahren werden folgende Grundfähigkeiten und Kompetenzen gefördert: • Eigen- und Fremdwahrnehmung • Sinnliche und ästhetische Wahrnehmung • Sprachliche Fähigkeiten • Grob-und Feinmotorik • Logisches und abstraktes Denken • Zielorientiertes Arbeiten • Körper-und Bewegungskoordination • Ausdauer • Kreativität Das gemeinsame Leben in dieser Gruppe wird vom pädagogischen Team unterstützt und begleitet. Die Fachkräfte fördern die Eigenmotivation und Eigensteuerung der Kinder. Sie sind Gesprächspartner, Helfer und Berater. Durch Beobachtung der Kinder werden Schwerpunkte, Lebens-und Arbeitsthemen gefunden, die gezielt zur Förderung des Kindes genutzt und eingesetzt werden. Die Kinder werden in dieser Gruppe durch verschiedene Spiel-und Arbeitsmaterialien angeregt, Sie Tun zu üben und zu spezialisieren:
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• Unterschiedliche Mal- und Bastelmaterialien (z.B. Papier, Farben, Sand, Gips, Lehm, Wasser, Wolle, Holz etc.) zum Erlernen und Üben verschiedener Gestaltungstechniken • Bau- und Konstruktionsmaterial (aus Holz, Plastik, Magnetelemente, Klammern, Figuren) • Material zum Verdeutlichen von Dimensionen (viel-wenig, groß-klein, hoch-tief, weit-eng…) • Material zur Sprachförderung: Sprachmaterial (Präpositionen, Artikel, eigene Geschichten entwickeln, in der Gruppe reden, erzählen, Fragen stellen, Reime, vorgelesen bekommen) • Material im Bereich Pränumerik, Numerik und logisches Denken: Zahlen, Ziffern, Farben und Formen ordnen, sortieren • Übungen des täglichen Lebens: An- und Ausziehen, Schleife binden, • Angebote zur Spezialisierung der Grob- und Feinmotorik: Fädeln, Stift halten und gezielt arbeiten, sortieren, Raumorientierung, Gleichgewichtsübungen, mit dem Körper etwas bewirken (schieben, stoßen, Kräfte ausprobieren, springen, hüpfen, balancieren) • Bildkarten und Pläne zur Übernahme von Diensten und Aufgaben • Küchenwerkzeug und Lebensmittel beim gemeinsamen Zubereiten von kleinen Mahlzeiten Gruppenübergreifende Angebote sind: • Tanzen • Turnen auf der Dachterrasse • Theaterbesuche • Ausflüge, auch mit Elternbegleitung • wöchentlicher Parktag und regelmäßige Besuche der nahegelegenen Spielplätze • Englisch (einmal wöchentlich verstärkt eine Native Speakerin das Team) • Jahreszeitenfeste (Sommerfest, Sankt Martinszug, Weihnachtsfeier, Karneval) Angebote durch Externe: • Musikalische Früherziehung, • Capoeira • Schwimmen Die Kinder lernen sich und ihre Umgebung ganzheitlich kennen. Sie bewegen sich in einer Gemeinschaft, in der sie sich mit Emotionen wie Wut und Freude, mit Streit und verschieden Meinungen und Interessen auseinandersetzen müssen. Orientierungshilfen und feste Rituale im täglichen Beisammensein können ihnen Sicherheit vermitteln. Im sozialen Lernen stehen folgende Ziele im Mittelpunkt: • Gruppengemeinschaftsgefühl
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• Entscheidungsfindung, eigene Bedürfnisse erkennen und benennen • Empathie • Ichstärke • Eigenständiges Denken und Handeln • Selbstorganisation • Flexibilität in Abläufen Große Bedeutung haben Gesprächsrunden und der Vormittagskreis. Arbeitsschwerpunkte sind das Ausprobieren und sich Üben, Kommunikation untereinander, Problemlösungen finden, Konfliktbearbeitung, Abwarten, Aushalten und Fordern können. Übergang in die Schule Die Vorschulkinder im letzten Kitajahr die Möglichkeit ihre Selbständigkeit zu erproben und Sie Selbstbewusstsein auszubauen. Dies geschieht im Besonderen durch • Übertragen von kleinen Verantwortlichkeiten (Dienste in der Gruppe), Helfer sein für jüngere Kinder. • Gemeinsames Kochen • Vorschulschwimmen • Vorschul-Lernreihen (Zahlenland, Buchstabuch) • Vorschulenglisch • Kitaabschlussfahrt in die Jugendherberge Kloster Leutesdorf • Aufführungen beim Sommerfest und offizielles Verabschiedungsritual. Der Austausch insbesondere mit den Grundschulen im Einzugsgebiet (Stephan-Lochner-Schule, Antwerpener Str.) ist transparent, sie bieten Elternabende und Vorstellungstage an. Im Vordergrund stehen da bei Themen wie, was braucht mein Kind an Fähigkeiten, wenn es in die Schule kommt? Was ist Schulreife? Wie kann ich mein Kind unterstützen? Wie verhalte ich mich? Was wird erwartet? Was muss mein Kind können? 9.1 Ankommen gestalten (Eingewöhnung) Wie auch bei den unter dreijährigen Kindern, beginnt die Eingewöhnung bereits mit dem Aufnahme- und Kennenlerngespräch, dass im Vorfeld des eigentlichen Betreuungsbeginns mit den Eltern stattfindet. Sie lernen die Räumlichkeiten und das Team kennen. Dabei erhalten die Eltern bereits erste Informationen über die pädagogische Arbeit und die organisatorischen Rahmenbedingungen. Die Eingewöhnung der Kinder ist geprägt von Vertrauensbildung. Die Bezugsperson und das Kind entwickeln eine tragfähige Bindung und Beziehung. Das Kind fasst Vertrauen und fühlt sich angenommen. Die Eingewöhnungszeit der Kinder gestaltet sich in der Regel über einen Zeitraum von 4 Wochen.
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1. Woche Die Kinder bleiben mit dem begleitenden Elternteil maximal 2 Stunde in der Einrichtung. Das Kind hat eine feste Bezugsperson über den gesamten Eingewöhnungszeitraum. Am ersten Tag sind die Eltern mit im Gruppenraum. In den Tagen danach verabschiedet sich das Elternteil vom Kind und verweilt in der dafür vorgesehen Elternecke. Die Spielstunde endet sobald das Kind weint und nicht von der Bezugsperson getröstet werden kann. 2. Woche Kinder, die bereits in der ersten Woche 2 Stunde mit der Bezugsperson im Spiel verweilen bleiben in der zweiten Woche bis zu vier Stunden. Die Eltern verlassen die Einrichtung und werden über Handy informiert, falls das Kind früher abgeholt werden muss. 3. Woche Die Kinder bleiben über das Mittagessen in der Einrichtung. Alle Eltern sind darüber informiert, dass nicht zu tröstende, weinende Kinder abgeholt werden müssen. 4. Woche Die mit den Eltern vereinbarte Betreuungszeit wird erprobt. In jeder Phase achten wir auf das individuelle Befinden des Kindes. Bei Anzeichen von Überforderung wird zu jeder Zeit vom Plan abgewichen und bei Bedarf ein Schritt zurück gegangen. 9.2 Tagesablauf Ein Tag in der Löwengruppe: Morgens Um 8:30 Uhr der Tag in der Löwengruppe. Die bereits anwesenden Kinder bereiten mit den pädagogischen Fachkräften der Gruppe das offene Frühstück gemeinsam vor (Tisch eindecken, Dekoration je nach Jahreszeit). Die Frühstückszeit endet um 10:00 Uhr. Parallel zum Frühstück können die Kinder im Freispiel die verschieden Spielbereichen (Mal- und Bastelbereich, Bau- und Konstruktionsbereich, Übungen des täglichen Lebens, Rollenspiel) nutzen. Jedes Kind hat einen eigenen Magneten mit Foto, dass es auf einer Tafel dem Spielbereich zuordnet, an dem es sich aufhalten möchte. Regelmäßig wiederkehrend direkte und indirekte Angebote (Turnen, Englisch, Musik, Parkausflüge, Kreativangebote, Arbeiten in Kleingruppen oder Spielen im Außengelände) begleiten den Vormittag und können von den Eltern über den Wochenplaner im Flur nachvollzogen werden. Gegen 11.00 Uhr findet nach dem gemeinsamen Aufräumen ein gemeinsamer Vormittagskreis statt. Gesprächsrunde zum Besprechen des restlichen Tagesablaufs und der Dienste, Planen von Aktivitäten, Spielkreis, Geburtstagsfeiern und Geburtstagslieder stehen hier im Mittelpunkt. Mittags Um 11:30 beginnt die gemeinsame Vorbereitung der Mittagstische. Das Mittagessen wird in kleinen Tischgruppen serviert, eröffnet durch ein Tischspruchritual. Nach dem gemeinsamen Abräumen und Hände
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waschen folgt entweder eine Ruhezeit mit Vorleserunde oder, wenn es das Wetter erlaubt, wir gehen gemeinsam zum Freispiel auf dem Außengelände. Nachmittags Der Nachmittag ist geprägt von Freispielphasen und pädagogischen Zusatzangeboten (Capoeira, Musik, Englisch, Kunstangebote). Die Hofzeit der Löwen endet um 14:00 Uhr, ab 15:00 Uhr erfolgt der Nachmittagssnack, bestehend aus Käse- und Frischkäsebroten sowie Obst- und/oder Rohkoststücken. Danach beginnt die Abholzeit. Ab 17:00 Uhr werden die verbliebenen Kinder der Löwengruppe mit den Kindern der anderen Gruppen zusammengelegt. 9.3 Bedeutung des Freispiels Unsere pädagogische Arbeit ist durch einen individuellen, liebevollen und spielerischen Zugang zu den Kindern geprägt. Kinder spielen in allererster Linie deshalb, weil es ihnen Spaß macht. Das Freispiel hat hier einen hohen Stellenwert und ist fester Bestandteil im Tagesablauf. Definition von Freispiel „Freispiel im Kindergarten nennt wir den Zeitabschnitt der pädagogischen Arbeit, in welchem sich Kinder das Spielzeug, den Ort und den Freund, die Freundin zum Spielen selbst wählen dürfen.“ (Maria Caiati) Ziele des Freispiels Das Spiel der Kinder erscheint für viele vielleicht als unproduktive Aktivität nach dem Motto: „Die spielen ja nur.“ Dabei wird unterschätzt, dass die Kinder sich im Spiel viele Kompetenzen wie, Kommunikation, Durchsetzungsvermögen, Ausdauer, Konzentration, Rücksichtnahme, Kreativität und vieles mehr aneignen. Durch Ausprobieren, Nachahmung und Wiederholung werden viele neue Fähigkeiten entwickelt, erprobt und vertieft. Die Freude am Spiel weitet sich zur Freude am Leben aus. Es entsteht Raum für eigene Entscheidungen, Eigeninitiative und gemeinsames Handeln. Die Kinder nutzen das Spiel als Ausdrucksmittel und können sich mit ihrer Umwelt auseinandersetzen. Viele Erfahrungen und Erlebnisse fließen in das Spiel ein. Alltagsituationen, Stress und Ängste können auf diese Weise verarbeitet werden. Für uns heißt Freispiel auch: Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens (Zeit, Raum, gemeinsam erarbeitete Regeln) mit seiner Freiheit umgehen zu lernen und Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, ein Stück Selbständigkeit zu erwerben. Für das gemeinschaftliche Miteinander der Kinder gelten folgende Regeln: • Ich darf einem anderen Kind nicht mit Absicht weh tun. • Was ein anderes Kind hat, darf ich ihm/Sie nicht wegnehmen. • Wenn ich mitmachen will, muss ich fragen. • Was ich mir genommen habe, lege ich wieder an seinen Platz zurück. • Wenn ich aus der Gruppe weggehe, melde ich mich ab. Aufgaben des pädagogischen Teams Im Freispiel haben wir pädagogischen Fachkräfte mehrere Aufgaben. Auf der einen Seite gewähren wir den
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Kindern Zeit und Raum. Auf der anderen Seite geben wir den Kindern Hilfestellung. Bei Bedarf stehen wir ihnen beim Knüpfen von Kontakten mit anderen Kindern bei und „Stupsen“ sie an, damit sie den Zugang zur eigenen Phantasie und Kreativität finden. Die erzieherische Arbeit im Freispiel beinhaltet, neben dem intensiven Beobachten der Kinder, sich als SpielpartnerIn anzubieten, Trost zu spenden, immer ein offenes Ohr für ihre Belange zu haben. Wir geben, falls erforderlich, Hilfen bei der Bewältigung in Konfliktsituationen. Wir unterstützen die Kinder durch positive Wertschätzung. 10. Beobachtung und Dokumentation Die stärkenorientierte Entwicklungsdokumentation findet während der gesamten Kindergartenzeit statt und erfolgt über ein Portfolio. Das Portfolio macht die Bildungsbiografie eines Kindes nachvollziehbar. Alle relevanten Dokumente mit einem individuellen Bezug, die Aussagen zu Bildungs- und Entwicklungsprozessen eines Kindes betreffen, werden dort strukturiert gesammelt. Das Portfolio wird bei uns in einem fortlaufenden Prozess als sogenanntes Kompetenzportfolio von den Kindern geführt. Dabei werden sie von den ErzieherInnen unterstützt. Durch gezielte Beobachtungen der Kinder können wir die individuellen Entwicklungsschritte des Kindes dokumentieren. Wir tragen all das zusammen, was die Entwicklung und die Lebenswelt des Kindes veranschaulicht. Dabei achten wir darauf, dass das Kind der Autor seines Portfolios ist. Handlungsleitend sind Fragestellungen wie: • Meine Gruppe • Meine Familie • Was konnte ich mit…Jahren • Was kann ich mit …Jahren • Was möchte ich lernen? Mit der ersten Entwicklungs- und Bildungsdokumentation beginnen wir spätestens sechs Monate nach Aufnahme; anschließend erfolgt die Dokumentation regelmäßige sowie anlassbezogene. Die Weitergabe an die Grundschule erfolgt ausschließlich auf Wunsch und mit Einwilligung der Eltern. Einmal jährlich und nach Bedarf findet mit den Eltern ein Entwicklungsgespräch statt, in dem die Portfolioarbeit des Kindes grundlegender Bestandteil ist. Das Kinderportfolio wird den Eltern mit dem Abschied des Kindes ausgehändigt. 11. Zusammenarbeit mit Eltern Die Arbeit in der Nachtigall kann nur erfolgreich verlaufen, wenn eine Abstimmung zwischen der Erziehung im Elternhaus und der Kindertagesstätte erfolgt. Dazu ist ein kontinuierlicher gegenseitiger Informationsfluss notwendig. Es findet ein regelmäßiger Austausch von Informationen über die Kinder zwischen den Eltern und den Erzieherinnen statt (Elterngespräche und Entwicklungsgespräche, „Tür- und Angelgespräche“). Individuelle
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Probleme können mit den Mitgliedern des pädagogischen Teams besprochen werden. Die Eltern können ihre eigenen Ideen und ihre Vorstellungen einbringen. Die pädagogische Verantwortung für die Kindergruppe obliegt dem Team. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine einfühlsame Eingewöhnung des Kindes in die Spielgruppe von grundlegender Bedeutung. Im ersten Betreuungsmonat wird in kurzen Zeitabständen versucht die enge Bindung von Elternteil und Kind zu lösen. Das Kind erfährt über eine feste pädagogische Fachkraft, seine Bedürfnisse auch anderen Personen anzuvertrauen und sein Spiel mit der Spielgruppe zu teilen. Das Kennenlerngespräch mit den Eltern über die Gewohnheiten des Kindes, Bedürfnisse, Wünsche, Besonderheiten ist für die Eingewöhnung in die Nachtigall Voraussetzung. Für die Wahl der Elternvertreter lädt die Kinderbetreuung Nachtigall jährlich im September zur Elternversammlung ein. Die gewählten Elternvertreter betreuen eine Kita-Box, in der Beschwerden, Wünsche, Anregungen der Eltern gesammelt werden. Sie wird kontinuierlich ausgewertet. Damit eine schnelle Umsetzung und ggfs. Korrektur erfolgen kann, ist der regelmäßige Austausch und ein vertrauensvoller Umgang mit den Elternvertretern notwendig. Auch Elternabende können, sofern gewünscht, regelmäßiger Bestandteil des Austausches werden. Pädagogische und organisatorische Probleme, welche die Gruppe, bzw. die Kindertagesstätte im Ganzen betreffen, können diskutiert und gelöst werden. 12. Partizipation/Beschwerde Partizipation und Beschwerdemanagement sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Arbeit des Trägers, weil sie einen unmittelbaren Eindruck von der Zufriedenheit von Kindern und Eltern ermöglichen Die Kinderbetreuung Nachtigall versteht sich als Dienstleister für die Familien und geht auf deren Bedürfnisse weitestgehend ein. Die Arbeitsweise ist transparent und ermöglicht Eltern, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und Kritik zu üben. Den Eltern wird die Möglichkeit geboten, sich mit ihren unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Kompetenzen in den Kitaaltag einzubringen. Die Eltern werden in die pädagogischen Überlegungen mit einbezogen und vertrauensvoll beraten. Bei Festen und Projekten sind die Eltern und andere Familienangehörige einbezogen. Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Dazu nutzen wir kindgerechte Methoden wie Stuhlkreis, Symbolkarten oder Smileys. Auch das Konzept der „Beschwerdeblume“ wird bei uns eingesetzt. In jeder Gruppe gibt es eine „Beschwerdeblume“ mit großen bunten Blütenblättern aus Filz oder Pappe. Jedes Kind kann ein Blütenblatt abnehmen und einer Erzieherin geben, wenn es etwas stört oder es Hilfe braucht. Im Vormittagskreis wird geschaut, ob Blüten fehlen – dann darf das Kind, wenn es möchte, erzählen, warum es das Blättchen genommen hat. Die Kinder erleben so, dass ihre Stimme sichtbar wird, ohne dass sie viel sprechen müssen, und dass ihre Anliegen gemeinsam besprochen werden.
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Neben den internen Wegen steht Kindern, Eltern und Mitarbeitenden auch die Ombudschaft Jugendhilfe NRW als unabhängige externe Anlaufstelle zur Verfügung. Adresse: Hofkamp 102, 42103 Wuppertal · Tel.: 0202 – 29536776 · E-Mail: team@ombudschaft-nrw.de. 13. Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung , Selbstbewertung (Evaluation) Alle Fachkräfte nehmen zweijährlich an einer Kinderschutz- oder Qualitätsfortbildung teil. Die Teilnahme wird von der Leitung dokumentiert. Zu den wichtigsten Verfahren der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gehört die regelmäßige Selbstbewertung, d.h. die Bewertung der Arbeit der Einrichtung durch die Mitarbeiter selbst. Qualitätssicherung und -entwicklung erfolgen in der Nachtigall systematisch über jährliche Selbstevaluationen, regelmäßige Teamreflexionen sowie Fortbildungen. Rückmeldungen aus Beschwerden, Elternbefragungen und Kinderbeteiligung werden dokumentiert und fließen direkt in die Weiterentwicklung ein. Ergebnisse und geplante Maßnahmen werden im Team festgehalten und regelmäßig überprüft. Dazu nutzen wir den „Qualitätsstern“ – Einmal im Jahr gestaltet das Team gemeinsam einen großen Stern aus Papier. Jede Zackenfarbe steht für einen Bereich (Teamarbeit, Elternkooperation, Sprachförderung, Raumgestaltung, Kinderschutz). Auf jede Zacke schreiben die Mitarbeitenden gemeinsam Stärken und Entwicklungswünsche. Der Stern wird sichtbar im Personalraum aufgehängt und im Folgejahr erneut ergänzt. So wird die Entwicklung im Team transparent und motivierend festgehalten. Einmal jährlich führt die Nachtigall eine Qualitätsumfrage bei der Elternschaft durch. Die Eregebnisse werden im Team reflektiert und während regelmäßig stattfindenden Elternabenden (regelhaft 1x jährlich sowie anlassbezogen) diskutiert, um stetig an der Verbesserung unseres Angebotes zu arbeiten.
Anl. 1 Satzung Kinderbetr. Nachtig. gUG
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Anlage zur notariellen Verhandlung vom 15.09.2025 (UVZ Nr. S 1029/2025) gez. Sauer (Notar) SATZUNG der Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt) §1 Firma, Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt) Der Sitz der Gesellschaft ist Köln. §2 Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Be rufsbildung sowie der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Kindertagesstätte im Stadtteil Köln-Braunsfeld mit bis zu 100 Betreuungs plätzen für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Die Gesellschaft kann zur Zweckerreichung weitere geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere: pädagogische Konzepte entwickeln und umsetzen, Elternarbeit, Familienberatung und Fortbildungsangebote durchführen, Kooperationen mit Schulen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen eingehen. SEITE-2-SATZUNG Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte und Arbeiten, die zur Durchführung des Geschäftszweckes oder im Interesse der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar erforderlich oder dienlich sind, im In- und Aus land selbst vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen, Zweignie derlassungen zu errichten, gleichartige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, auch als persönlich haftender Gesellschafter. §3 Gemeinnützigkeit 1. 2. 3. 4. 5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Ab gabenordnung. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft er halten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie ei genwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Aus scheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuer begünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zu wendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesell schaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steu erbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie, die es unmit telbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für SEITE - 3 - SATZUNG ¥ die Förderung von Kindertagesstätten, zu verwenden hat. §4 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Das Geschäftsjahr ist, auch im Fall der Liquidation, das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet mit dem auf die Eintragung in das Handelsregister folgenden 31. Dezember. §5 Stammkapital, Stammeinlagen Das Stammkapital beträgt Euro 500,00 (in Worten: fünfhundert Euro). Auf das Stammkapital übernimmt Herr Dr. Hans Langnickel 500 Ge schäftsanteile im Nennbetrag von jeweils Euro 1,00 (Geschäftsanteile Nrn. 1 - 500). Jeder Geschäftsanteil ist in Höhe des Nennbetrags sofort in voller Höhe in bar zu leisten. §6 Geschäftsführung, Vertretung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder von einem Geschäftsführer in Verbindung mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Vorstehende Regelungen gelten für Liquidatoren entsprechend. Die Geschäftsführer sind der Gemeinnützigkeit verpflichtet und an die SEITE - 4 - SATZUNG Grundsätze der Selbstlosigkeit gebunden. §7 Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften innerhalb der gesetzlichen Frist nach Ablauf eines Geschäftsjahres aufzustellen. §8 Befreiung vom Wettbewerbsverbot Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Gesellschafter, Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer vom ungeschriebe nen Wettbewerbsverbot insgesamt oder beschränkt auf bestimmte Tätig keiten befreit werden. §9 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. §10 Vermögensbindung Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbe günstigter Zwecke fällt das Vermögen - wie in § 3 Abs. 5 geregelt - an die Stadt Köln zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke. §11 Allgemeine Bestimmungen In allen Fällen, die in diesem Gesellschaftsvertrag nicht geregelt sind, sol len die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. SEITE - 5 - SATZUNG §12 Gründungsaufwand Den Gründungsaufwand (Kosten für Notar, Registergericht, Anwalt und Steuerberater für die Gründungsberatung) trägt die Gesellschaft bis zu ei ner Höhe von € 300,-. ZZ ZZ zZ // /
Mitteilung Ausschuss
637 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51 IV/51/510/62 Vorlagen-Nummer 11.11.2025 2842/2025/1 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.12.2025 Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 Mitteilung zur Anerkennung von "Kinderbetreuung Nachtigall gUG (haftungsbeschränkt)"als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Beigefügte Beschlussvorlage wurde aufgrund der sitzungsfreien Zeit mit einem Dringlichkeits- beschluss vom Rat entschieden. Der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksvertretung Lindenthal erhalten diesen Dringlichkeitsbeschluss anliegend zur Kenntnisnahme. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2842/2025/1
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 23.10.2025 14:47