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3460/2020

Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH

Beschlussvorlage Ausschuss 04.12.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.12.2020, TOP 10.10

Schreiben

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Schreiben

3927 Zeichen

Gemeinnützige Gesellschaft
Kölner Karneval

Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH- Maarweg 134 - 50825 Köln Maarweg 134
An 50825 Köln
die Kämmerei der Stadt Köln M ie = a,
z. Hd. Frau Margrit Herzberg Io kochstkemeriae
Venloer Str. 151-153 wıww.koelnerkarneval.de

a Geschäftsführer
50672 Köln Christoph Kuckelkorn

Klaus Müller
Freitag, 27. November 2020 Dr. Joachim Wüst
Sitz und Gerichtsstand Köln

HRB 18652
Steuer-Nr.: 217/5955/0844
USt-IdNr. DE122792845

Sehr geehrte Frau Herzberg,

ein Winter in Köln ohne Karneval war viele, viele Jahre undenkbar. In einigen
Kriegsjahren mussten Veranstaltungen abgesagt werden, so zuletzt im Jahre 1990/91.
Der Karneval ist jedoch weit mehr als die Summe seiner Veranstaltungen, und die
Menschen in Köln sehnen sich nach dieser 5. Jahreszeit mit ihrer Vielfalt, ihrer
Farbenfreude, der Geselligkeit und den unendlich scheinenden Möglichkeiten, für sich
die Facetten dieses außergewöhnlichen Brauchtums zu entdecken oder sich einfach
befreit amüsieren zu können.

Für die Stadt Köln und die Gewerbetreibenden der Stadt ist der Karneval zudem ein
signifikanter Wirtschaftsfaktor und erhöht die Strahlkraft Kölns im In- und Ausland
spürbar. Ein Höhepunkt der karnevalistischen Session ist in jedem Jahr der
Rosenmontagszug, welcher allein regelmäßig mehr als eine Million Menschen an die
Wegstrecke zieht.

Im kommenden Jahr wird Köln und werden den Jecken dieser Höhepunkt durch die
anhaltende Corona-Pandemie genommen werden. Ein großer Verlust für die Stadt und
die Menschen aus Köln sowie aus nahezu allen Ecken der Welt, in denen Jecken vor
Übertragungsmedien sitzen und sich daran erfreuen.

Den Karneval sichtbar zu machen, ohne Gefahren für eine weitere Verbreitung des
Virus heraufzubeschwören, muss jedoch auch in diesen Zeiten ein realer Anspruch
des Festkomitees Kölner Karneval von 1823 e.V. sein. Und in einer Session, in denen
keine Veranstaltungen in den vielen Sälen der Stadt stattfinden können, in denen der
Straßenkarneval, wenn überhaupt, nur mit starken Einschränkungen erlebbar sein
wird, die Lokale und Kneipen entweder weiterhin geschlossen oder stark reglementiert
sein werden und das Aushängeschild, der Große Rosenmontagszug, ausfallen wird,
müssen neue Lösungen gefunden werden.

Immaterielles rannte

Seite 1von4
Sparkasse KölnBonn Kreissparkasse Köln Volksbank Köln Bonn eG Der Rheinische Karneval wurde 2015
IBAN DE 8037 05601 9800 13782966 IBAN DE 0737 0502 9900 0001 2315 IBAN DE 0938 0601 8663 0098 2016 in das bundesweite Verzeichnis des
BIC COLSDE33 BIC COKSDE33 BIC GENODED1BRS immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Das Festkomitee plant daher, die Straßen und Plätze Kölns in den sechs Wochen vor
Aschermittwoch mit den beliebten Leuchtfiguren zu schmücken, die sonst den Zugweg
umrahmen. Gerade in dieser Session können wir so den Karneval sichtbar machen und den
Menschen zeigen, dass der Karneval eben wirklich mehr ist als die Summe seiner
Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund beantragen wir hiermit, auch für die laufende
Session den Zuschuss der Stadt Köln für die Straßendekoration in Höhe von €26.500,-- zu
erhalten.

Durch den Ausfall der Veranstaltungen ist diese Session auch für das Festkomitee und die
angeschlossene Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH eine sehr schwere
Zeit. Trotz des Ausbleibens der wesentlichen Einnahmen während der Session möchte das
Festkomitee den Menschen in dieser Zeit etwas Hoffnung geben und nicht zuletzt auch ein
Lächeln ins Gesicht zaubern, wenn er durch den Anblick unserer Leuchtfiguren an andere,
bessere Zeiten erinnert wird.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür stark machen, den Kölnerinnen und Kölnern ein Stück
von dieser Leichtigkeit zurückzugeben, die diese Stadt ausmacht. Und nicht zuletzt, hoffen
wir auf eine Session 2021/22, die wir gemeinsam in unbeschwerter und fröhlicher Art und
Weise feiern können.

Köln, den_S 9. An. 20 %o

Mit besten Grüßen,

„u LB

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beschlussvorlage Ausschuss

2745 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3460/2020 
Freigabedatum 
 04.12.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses für die Aufstellung der Straßendekora-
tion in Höhe von 25.600 € an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zu. 
 
Die Mittel i.H.v. 25.600 € stehen im Haushaltsjahr 2021 Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
Finanzausschuss 07.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  25.600     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Haushaltsplan 2021 beinhaltet im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses i.H.v. 153.425 €  
an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zur Durchführung des Kölner Rosen-
montagszuges und zur Aufstellung der Straßendekoration, welche sich wie folgt zusammensetzt:  
 Aufstellung der Straßendekoration  25.600 €  
 Rosenmontagszug 127.825 €  
 
Gemäß dem als Anlage beigefügten Schreiben, datiert auf den 27.11.2020, bittet die Gemeinnützige 
Gesellschaft Kölner Karneval mbH um Auszahlung des Zuschusses zur Straßendekoration, um in den 
6 Wochen vor Aschermittwoch die Straßen und Plätze Kölns mit den Leuchtfiguren zu schmücken, 
die sonst den Zugweg umrahmen. 
 
Zur Verwendung der Mittel bedarf es der Zustimmung des Finanzausschusses.  
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Das Schreiben der Gesellschaft lag erst am 30.11.2020 der Verwaltung vor, so dass die Vorlage nicht 
fristgerecht eingebracht werden konnte. Da die Leuchtfiguren bereits in der ersten Januarwoche auf-
gestellt werden sollen, kann der Beschluss nicht in den nächsten Sitzungslauf verschoben werden.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3460/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.12.2020
Erstellt
27.11.2020 14:27