3460/2020
Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH
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Gemeinnützige Gesellschaft Kölner Karneval Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH- Maarweg 134 - 50825 Köln Maarweg 134 An 50825 Köln die Kämmerei der Stadt Köln M ie = a, z. Hd. Frau Margrit Herzberg Io kochstkemeriae Venloer Str. 151-153 wıww.koelnerkarneval.de a Geschäftsführer 50672 Köln Christoph Kuckelkorn Klaus Müller Freitag, 27. November 2020 Dr. Joachim Wüst Sitz und Gerichtsstand Köln HRB 18652 Steuer-Nr.: 217/5955/0844 USt-IdNr. DE122792845 Sehr geehrte Frau Herzberg, ein Winter in Köln ohne Karneval war viele, viele Jahre undenkbar. In einigen Kriegsjahren mussten Veranstaltungen abgesagt werden, so zuletzt im Jahre 1990/91. Der Karneval ist jedoch weit mehr als die Summe seiner Veranstaltungen, und die Menschen in Köln sehnen sich nach dieser 5. Jahreszeit mit ihrer Vielfalt, ihrer Farbenfreude, der Geselligkeit und den unendlich scheinenden Möglichkeiten, für sich die Facetten dieses außergewöhnlichen Brauchtums zu entdecken oder sich einfach befreit amüsieren zu können. Für die Stadt Köln und die Gewerbetreibenden der Stadt ist der Karneval zudem ein signifikanter Wirtschaftsfaktor und erhöht die Strahlkraft Kölns im In- und Ausland spürbar. Ein Höhepunkt der karnevalistischen Session ist in jedem Jahr der Rosenmontagszug, welcher allein regelmäßig mehr als eine Million Menschen an die Wegstrecke zieht. Im kommenden Jahr wird Köln und werden den Jecken dieser Höhepunkt durch die anhaltende Corona-Pandemie genommen werden. Ein großer Verlust für die Stadt und die Menschen aus Köln sowie aus nahezu allen Ecken der Welt, in denen Jecken vor Übertragungsmedien sitzen und sich daran erfreuen. Den Karneval sichtbar zu machen, ohne Gefahren für eine weitere Verbreitung des Virus heraufzubeschwören, muss jedoch auch in diesen Zeiten ein realer Anspruch des Festkomitees Kölner Karneval von 1823 e.V. sein. Und in einer Session, in denen keine Veranstaltungen in den vielen Sälen der Stadt stattfinden können, in denen der Straßenkarneval, wenn überhaupt, nur mit starken Einschränkungen erlebbar sein wird, die Lokale und Kneipen entweder weiterhin geschlossen oder stark reglementiert sein werden und das Aushängeschild, der Große Rosenmontagszug, ausfallen wird, müssen neue Lösungen gefunden werden. Immaterielles rannte Seite 1von4 Sparkasse KölnBonn Kreissparkasse Köln Volksbank Köln Bonn eG Der Rheinische Karneval wurde 2015 IBAN DE 8037 05601 9800 13782966 IBAN DE 0737 0502 9900 0001 2315 IBAN DE 0938 0601 8663 0098 2016 in das bundesweite Verzeichnis des BIC COLSDE33 BIC COKSDE33 BIC GENODED1BRS immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Das Festkomitee plant daher, die Straßen und Plätze Kölns in den sechs Wochen vor Aschermittwoch mit den beliebten Leuchtfiguren zu schmücken, die sonst den Zugweg umrahmen. Gerade in dieser Session können wir so den Karneval sichtbar machen und den Menschen zeigen, dass der Karneval eben wirklich mehr ist als die Summe seiner Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund beantragen wir hiermit, auch für die laufende Session den Zuschuss der Stadt Köln für die Straßendekoration in Höhe von €26.500,-- zu erhalten. Durch den Ausfall der Veranstaltungen ist diese Session auch für das Festkomitee und die angeschlossene Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH eine sehr schwere Zeit. Trotz des Ausbleibens der wesentlichen Einnahmen während der Session möchte das Festkomitee den Menschen in dieser Zeit etwas Hoffnung geben und nicht zuletzt auch ein Lächeln ins Gesicht zaubern, wenn er durch den Anblick unserer Leuchtfiguren an andere, bessere Zeiten erinnert wird. Lassen Sie uns gemeinsam dafür stark machen, den Kölnerinnen und Kölnern ein Stück von dieser Leichtigkeit zurückzugeben, die diese Stadt ausmacht. Und nicht zuletzt, hoffen wir auf eine Session 2021/22, die wir gemeinsam in unbeschwerter und fröhlicher Art und Weise feiern können. Köln, den_S 9. An. 20 %o Mit besten Grüßen, „u LB
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
2745 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlagen-Nummer 3460/2020 Freigabedatum 04.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses für die Aufstellung der Straßendekora- tion in Höhe von 25.600 € an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zu. Die Mittel i.H.v. 25.600 € stehen im Haushaltsjahr 2021 Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Finanzausschuss 07.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 25.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Haushaltsplan 2021 beinhaltet im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses i.H.v. 153.425 € an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zur Durchführung des Kölner Rosen- montagszuges und zur Aufstellung der Straßendekoration, welche sich wie folgt zusammensetzt: Aufstellung der Straßendekoration 25.600 € Rosenmontagszug 127.825 € Gemäß dem als Anlage beigefügten Schreiben, datiert auf den 27.11.2020, bittet die Gemeinnützige Gesellschaft Kölner Karneval mbH um Auszahlung des Zuschusses zur Straßendekoration, um in den 6 Wochen vor Aschermittwoch die Straßen und Plätze Kölns mit den Leuchtfiguren zu schmücken, die sonst den Zugweg umrahmen. Zur Verwendung der Mittel bedarf es der Zustimmung des Finanzausschusses. Dringlichkeitsbegründung: Das Schreiben der Gesellschaft lag erst am 30.11.2020 der Verwaltung vor, so dass die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden konnte. Da die Leuchtfiguren bereits in der ersten Januarwoche auf- gestellt werden sollen, kann der Beschluss nicht in den nächsten Sitzungslauf verschoben werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3460/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.12.2020
- Erstellt
- 27.11.2020 14:27