2340/2019
Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 (AN/0851/2019) betr. Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03 (Session 1106/2019, Mitteilung zur Offenlage)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Läng Az Vorlagen-Nummer 2340/2019 Freigabedatum 04.07.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Porz vom 13.06.2019 (AN/0851/2019) betr. Wohnungsbauprogramm Südlich Friedensstraße Bebauungsplan Nr. 76380/03 (Session 1106/2019, Mitteilung zur Offenlage) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplan-Verfahren "Südlich Friedensstraße" in Köln-Porz-Elsdorf in der vorliegenden Fassung (Stand Offenlage 06/2019) weiter- zuführen. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Auffassung der Bezirksvertretung Porz an; die vor- liegende Fassung des Bebauungsplan-Entwurfes "Südlich Friedensstraße in Köln-Porz-Elsdorf" (Stand Offenlage 06/2019) ist entsprechend zu überarbeiten. Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Ziele der Kölner Wohnungsbaupolitik sind u.a. im Wohnungsbauprogramm 2015 niedergelegt, welches im Januar 2008 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Mit der Bezeichnung W 708-003 ist in Porz-Elsdorf ein Gelände südlich der Friedensstraße aufgeführt, dass die Entwicklung von 25 Wohneinheiten (WE) in Form von Einfamilienhäusern auf 1,7 ha vorsah. Der ursprüngliche Plange- bietszuschnitt wurde im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes „Südlich Friedensstraße“ erweitert. Dabei stimmte die Bezirksvertretung Porz bereits am 24.09.2013 mehrheitlich dem Aufstel- lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Südlich Friedensstraße“ mit einer Plangebietsgröße von 4,5 ha und 140 WE zu. Der STEA fasste dazu am 12.12.2013 einen einstimmigen Beschluss. In welcher Form sich die Plangebietsgröße und die Anzahl der WE ändern und weiter entwickelten ist in der An- lage 1 übersichtlich dargestellt. Der Plangebietszuschnitt zur Offenlage ergibt sich aus einer Verlage- rung einer südlichen Fläche an die Ostseite. Die Plangebietsgröße hat sich dabei von 4,5 ha auf 4,1 ha verringert. Mit dem veränderten Plangebietszuschnitt verbunden ist die Möglichkeit, entlang der Friedensstraße mehrere Geschosswohnungsbauten entstehen lassen zu können. Diese städtebauli- che Zielsetzung resultiert aus der gegenüberliegenden bis zu 9-geschossigen Bebauung. Stadträum- lich ist es nicht geboten, auf die vorhandenen hohen Gebäude mit Einfamilienhäusern zu reagieren. Aus den vorgenommenen Anpassungen des städtebaulichen Entwurfes resultiert eine Erhöhung der Wohneinheiten von 140 WE aus dem Aufstellungsbeschluss auf 260 WE zur Offenlage des Bebau- ungsplan-Entwurfes. Dies entspricht durchaus den Intentionen des Stadtentwicklungskonzeptes StEK Wohnen, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und gleichzeitig verstärkt Wohnungen zu schaf- fen. Die geplanten 260 Wohneinheiten gliedern sich auf in 200 Wohnungen im Geschosswohnungs- bau und 60 Einfamilienhäuser. Es ist geplant, einen Großteil der Wohnungen im Geschosswoh- nungsbau im geförderten Segment zu errichten (161 Wohnungen, dies entspricht einem Anteil von 62% für das gesamte Plangebiet). Damit liegt das Wohnungsbauvorhaben über der Minimalanforde- rung des (hier nicht greifenden) Kooperativen Baulandmodells von 30 % (GF) im geförderten Woh- nungsbau. Der Zugewinn von gefördertem und damit preiswertem Wohnraum entspricht der wichtigen wohnungspolitischen Zielsetzung und Beschlusslage, die Versorgungssituation gerade auch der ein- kommensschwächeren Haushalte Kölns bei dem enormen Wohnungsbedarf und dem hohen Mieten- niveau Kölns zu verbessern. Dies ist umso mehr im Hinblick auf den zu erwartenden Verlust von zahl- reichen Wohnungsbindungen in den nächsten Jahren und damit auch im Lichte der dringenden Kom- pensierungserfordernisse geboten. Neben einer geeigneten Belegungssteuerung in den geplanten Objekten des modernen und qualitativen Geschosswohnungsbaus in Elsdorf signalisiert auch der Vorhabenmix mit Einfamilienhäusern die Chance auf gedeihliche Bewohnerstrukturen im Plangebiet. Mit der Umsetzung des beschriebenen Wohnungsbauvorhabens bleibt der Anteil der geförderten Wohnungen in Porz weiter unterhalb des städtischen Durchschnitts. Das Wohnungsbauvorhaben wird innerhalb der Verwaltung in seiner für die Offenlage vorgestellten Gesamtheit begrüßt, dessen Um- setzung gewünscht und befürwortet. Im Rahmen der Dienststellen- und Trägerbeteiligung sind keine Rückmeldungen zu Kapazitätseng- pässen bezüglich der technischen Infrastruktur gekommen bzw. es wurden Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet. So z.B. wurde die Überflutungsthematik untersucht und Maßnahmen zur Starkregen- vorsorge formuliert. Diese werden durch entsprechende Regelungen im noch abzuschließenden städ- tebaulichen Vertrag gesichert. Die notwendigen verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen werden in einen Erschließungsvertrag aufgenommen. Sie betreffen ebenfalls Maßnahmen der äußeren Er- schließung an Knotenpunkten außerhalb des Plangebietes. Teil des Erschließungsvertrages wird ebenfalls die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 1.700 m² sein. Die Finanzierung erfolgt über die Investoren. Der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstät- ten kann nur zum Teil im Plangebiet selbst gedeckt werden; die vorhandenen umliegenden Kinderta- gesstätten sind ebenfalls gut ausgelastet. Der Investor wird auf freiwilliger Basis zwei Großtagespfle- gen in Wohnungen der Mehrfamilienhäuser einrichten. Unabhängig vom Baugebiet „Südlich Frie- densstraße“ müssen im Stadtgebiet Porz jedoch noch weitere Kindertagesstätten entwickelt werden. Für die Bedarfsermittlung von schulentwicklungsplanerischen Überlegungen stehen aktuell keine 3 kleinräumigen Einwohnerprognosen zur Verfügung. Hilfsweise werden die Altersjahrgänge der unter 6-jährigen mit Stand vom 31.12.2018 herangezogen. Bereits für die aktuell in den Stadtteilen Porz, Eil, Urbach und Elsdorf gemeldeten Kinder kann rechnerisch der mögliche Bedarf nicht für alle Jahre gedeckt werden. Jedes ab 2019 fertiggestellte Wohnprojekt, in das Familien mit Kindern ziehen, wird die Situation verstärken. Abhilfe schaffen kann nur die zügige Umsetzung der geplanten Schulbau- vorhaben. Dies ist z.B. die Erhöhung der Zügigkeit der KGS Kupfergasse von 5 auf 6 Züge. Der Bebauungsplan-Entwurf „Südlich Friedensstraße“ ist ein Angebotsbebauungsplan, bei dem weite Teile der erforderlichen technischen Infrastruktur durch die vollständige bzw. entsprechende anteils- mäßige Finanzierung durch Investoren gesichert wird; zu der sozialen Infrastruktur wird auf freiwilli- ger Basis ein Teil beigetragen. Die Verwaltung empfiehlt, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen. Anlagen 1 Tabelle Entwicklung Wohnbaufläche 2 Text des Dringlichkeitsantrages der Bezirksvertretung Porz
Anlage 2 Text Dringlichkeitsantrag
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Anlage 2 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian: Wohnungsbau- programm Südlich Friedensstraße AN/0851/2019 Die Bezirksvertretung bittet den Rat und die Verwaltung den Bebauungsplan in der vorlie- genden Form abzulehnen. Die Aufweitung der vorgesehenen Bebauung im Wohnungsbau- programm von 2015 von 1,7 ha und 25 WE und der geplanten Erweiterung auf 3,3 ha Wohnbaufläche und 194 WE in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.01.2014 folgt nun eine Erweiterung auf 4,3 ha und 259 WE. Diesem zusätzlichen Flächenverbrauch und der zusätzlichen Wohnungsverdichtung wider- spricht die Bezirksvertretung Porz und lehnt ihn wegen fehlender Infrastruktur ab. Es sollen nicht mehr als 194 WE auf der Fläche entstehen, die Fläche der Bebauung ist auf 3,3 ha zu begrenzen. Ausgleichsflächen sollen im Porzer Bezirk entwickelt werden. Der öffentlich ge- förderte Anteil soll 30 % nicht übersteigen. Entsprechend der Aussage der Oberbürgermeisterin am 11.06.2019 (Hinweis der Verwal- tung: hier ist das Stadtgespräch in Porz gemeint), dass Bebauungen erst dann vollzogen werden dürfen, wenn die Infrastruktur stimmt, bittet die Bezirksvertretung weitere Entschei- dungen für Verdichtungen oder Neubauplanungen erst dann wieder vorzulegen, wenn in den Planungen die Zeitabläufe für die notwendigen Erschließungen mit Schulen, Kindergarten, Spielplätzen, Kanalisation, Entwässerung, Strom, Gas, Wasser, Wege, ÖPNV, Straßen- und Verkehrsausbau klar genannt werden können. Die oben genannten Erschließungsmaßnahmen müssen zwingend vor dem Bezug der ers- ten Wohnungen fertig und sicher gestellt sein. Es soll geprüft werden, ob sich nach Baugesetzbuch die oben genannten Erschließungen als textliche Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt werden können. Eventuell in Anlehnung an BauBG § 9 Satz Abschnitt (2) Satz 2 --- (2) Im Bebauungsplan kann in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nut- zungen und Anlagen nur 1. für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder 2. bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt wer- den. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Die Linke) mehrheitlich beschlossen
Anlage 1 Tabelle Entwicklung Wohnbaufläche
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Anlage 1 B-Plan-Entwurf „Südlich Friedensstraße“ --- Genese Nicht maßstäbliches Plangebiet Zahlen und Fakten Aufstellungsbeschluss 2013 Plangebiet: 4,5 ha Session 2499/2013 WE: 140, aufgeteilt in 95 in MFH und 45 in EFH Wohnungsbauprogramm 2015 (beschlossen in 2008) ursprüng- lich: 25 WE auf 1,7 ha Beschluss BV 7 am 24.09.2013: mehrheitlich gegen die Grünen zugestimmt StEA am 12.12.2013: einstim- mig Flyer/ Aushangplan zur frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung: WE: 194, aufgeteilt in 135 in MFH und 59 in EFH Stellungnahme der BV 7 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung 2014 Plangebiet: etwas kleiner als 4,5 ha Keine Aussage zu WE BV 7 am 03.07.2014 mehrheit- lich in ergänzter Form beschlos- sen (Session 1861/2014): Keine Ausdehnung Richtung Süden Keine Überplanung planfestge- stellter Flächen Enthaltung CDU und pro Köln Vorgabenbeschluss StEA am 25.09.2014 Plangebiet: etwas kleiner als 4,5 ha Keine Aussage zu WE Session 2200/2014 einstimmig Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB 2019 Plangebiet: 4,1 ha WE: 260, aufgeteilt in 199 in MFH und 61 in EFH Aufgrund der Reduzierung der südlichen Ausdehnung des Plangebietes wurde entspre- chend der Darstellung des FNP das Plangebiet nach Osten er- weitert. Mitteilung Session 1106/2019 Ausschnitt aus dem Flächen- nutzungsplan (FNP)
Anlage 0 Begruendung Dringlichkeit
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Anlage 0 Das Bebauungsplanverfahren wurde im Herbst 2013 gestartet. Aufgrund von zahlreichen Abstimmungserfordernissen läuft es bereits eine lange Zeit. Im Hinblick auf eine Versorgung der Kölner Bevölkerung mit Wohnraum und die Intentionen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (StEK Wohnen) ist es zielführend, das Bebauungsplan-Verfahren zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes findet vom 21.06. bis 22.07.2019 statt. Auf der Grundlage dieser vorliegenden Planung ist der Satzungsbeschluss für den Herbst 2019 vor- gesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2340/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 28.06.2019 12:22