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AN/1087/2021

Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie

Die Linke. Anfrage nach § 4 20.05.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 31.08.2021, TOP 3.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

6526 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2021 
AN/1087/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 08.06.2021 
 
Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
am 21. April 2020 warnte die Staatengruppe gegen Korruption (Greco), ein Gremium des 
Europarats, vor der Gefahr einer deutlichen Zunahme von Korruption angesichts der 
Coronakrise, so ein Bericht des Ärzteblatts vom 22. April 2020. „Die Experten verwiesen 
darauf, dass der Gesundheitssektor aufgrund des ‘dringlichen Bedarfs an medizinischer 
Versorgung und der Vereinfachung der Beschaffungsregeln, der Überlastung der 
Gesundheitssysteme und der Überforderung des medizinischen Personals’ für Korruption 
anfällig sei“, heißt es im Ärzteblatt.  
Im Juni 2020 warnte Transparency Deutschland in dem Positionspapier „Die Corona-Krise 
– ein Katalysator für Korruption?“ insbesondere eine transparente Vergabe in Kommunen 
an. In dem Papier heißt es:  
„Insbesondere auf kommunaler Ebene ist der Vergabebereich korruptionsanfällig, wie die 
Kriminalstatistiken immer wieder belegen. Regelungen zur Beschaffung von 
Schutzausrüstung wurden erheblich gelockert, Schwellenwerte bei der freihändigen 
Vergabe nach oben verschoben oder ganz aufgehoben. Die „Corona-Vergaben" 
funktionieren insgesamt schneller und ohne umfangreiche Prüfung, was Betrug erleichtert. 
Vor diesem Hintergrund befürchten kommunale Antikorruptionsbeauftragte auch, dass 
Abhängigkeiten zu einzelnen Unternehmen entstehen könnten, die in der Notsituation eine 
erhöhte Spendenbereitschaft zeigen.  
Transparency Deutschland fordert transparente Verfahren, klare Regelungen und eine 
umfassende Dokumentation bei der Annahme von Spenden und Sponsoring. In der 
kommunalen Entscheidungsfindung finden aufgrund der aktuellen Situation vermehrt

„Dringlichkeitsentscheide“ statt ordentlicher Gremiensitzungen statt. Auch ist die Arbeit der 
Antikorruptionsbeauftragten durch mangelnde technische Ausrüstung im Homeoffice stark 
eingeschränkt. Die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen mit diesen 
Herausforderungen – insbesondere im Homeoffice – nicht alleine gelassen werden. 
Antikorruption ist eine Führungsaufgabe und muss von oben priorisiert werden. Gerade in 
Krisensituation müssen Gelder dort ankommen, wo sie wirklich benötigt werden.“ 
In Düsseldorf wurde der stellvertretende Amtsleiter des Schulverwaltungsamtes, Florian 
Dirszus (CDU), freigestellt, nachdem bekannt wurde, dass er Aufträge in Millionenhöhe für 
Luftfilter in Klassenräumen an ein Unternehmen vergeben hatte, dessen Geräte von der 
Firma seiner Ehefrau vertrieben werden.  
In Landkreis Altenburg wurde durch einen Antrag des LINKEN-Politikers und 
Polizeibeamten Frank Tempel verhindert, dass eine vom dortigen CDU-Landrat Uwe 
Melzer eingebrachte Verwaltungsvorlage, die den Landrat zur Vergabe von Aufträgen zur 
Anschaffung von Luftfiltern ermächtigt hätte, vom Kreistag verabschiedet wurde. Die 
Ehefrau des CDU-Landrats ist bei einer Firma, die solche Luftfilter entwickelt und 
produziert, in verantwortlicher Position tätig. 
In Suhl hat der dortige CDU-Kreisverband eine Spende in Höhe von 7.000 Euro von einem 
Unternehmen erhalten, nachdem der dortige CDU-Kreisvorsitzende genau diesem 
Unternehmen zwei Masken-Aufträge an Landkreise vermittelt hatte. 
In Mannheim hat der für die CDU in den Bundestag gewählte Nikolas Löbel für die 
Vermittlung von Masken-Aufträgen nach eigenen Angaben rund 250.000 Euro Provision 
erhalten.  
In München ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen den für die CSU in den 
Bundestag gewählten Georg Nüßlein wegen des Anfangsverdachts der 
Abgeordnetenbestechlichkeit und Steuerhinterziehung. Nüßlein soll im Zusammenhang 
mit der Vermittlung von Maskengeschäften für sein Unternehmen 660.000 Euro Provision 
erhalten haben.  
Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob gegen den für die CDU in den 
Bundestag gewählten Mark Hauptmann Ermittlungen wegen Bestechlichkeit 
aufgenommen werden müssen. 
Unabhängig von der Coronakrise wird gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Axel 
Fischer und gegen den ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lindner 
wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, der Bestechung von Mandatsträgern und 
wegen Geldwäsche ermittelt.  
In Regensburg ist der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger wegen Erpressung und 
Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einwerbung und 
Verschleierung von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche anlässlich seiner 
Kandidatur für den Bayerischen Landtag angeklagt. 
Erst neulich wurde bekannt, dass die Generalanwaltschaft München gegen den CSU-
Landtagsabgeordneten und früheren bayerischen Justizminister Alfred Sauter wegen des 
Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ermittelt. 
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion DIE LINKE:

1. Welche Sonderregelungen wurden für die Stadt Köln bzgl. Ausschreibungen und 
Vergaben im Zusammenhang mit Corona-Krise insgesamt beschlossen? 
2. Werden im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommene Vergaben noch einmal 
nachträglich überprüft, unter anderem in Hinblick auf Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, 
auf Wucher (§138, Abs.2, BGB, §291 StGB) und auf Korruptionsanfälligkeit? 
3. Wurden der Verwaltung durch Mitglieder der Bezirksvertretungen, des Stadtrates bzw. 
Abgeordnete des Landtags NRW oder des Bundestages Hinweise auf Unternehmen 
gegeben, die Produkte wie Masken, Schutzausrüstung usw., die die Kommune 
coronabedingt benötigte, anbieten und erfolgten Verträge mit diesen Unternehmen? 
4. Wenn ja, wurden Provisionszahlungen auf Hinweisgeber in diesen Verträgen ausdrücklich 
untersagt? Wenn nein, sind entsprechende Regelungen zukünftig vorgesehen? 
5. Sind beauftragte Unternehmen mittlerweile daraufhin angeschrieben worden, ob sie im 
Zusammenhang von mit der Kommune geschlossenen Verträgen Provisionszahlungen, 
Spenden oder Sponsoring geleistet haben? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1087/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
20.05.2021
Erstellt
20.05.2021 09:26