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1988/2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.09.2018, TOP 9.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4251 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1988/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2019 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 unter Bezug auf die Entscheidung 
des Rates vom 29.08.2018 in Höhe von 100.000 €. 
 
Teilpläne (konsumtiver Bereich) 
 
Teilplan-Nr. und Bezeichnung: 
 
0416, Kulturförderung:      17.500,00 € 
 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 35.000,00 € 
 
0604, Kinder- und Jugendarbeit:     32.000,00 € 
 
0801, Sportförderung:      15.500,00 € 
 
 
Gesamtsumme:       100.000,00 € 
 
Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. 
 
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Haushalts-
mitteln 2019 gefördert beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Eh-
renfeld zur gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, 
dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
29.08.2018 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 
auf insgesamt 971.000 € festgesetzt. 
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: 
 
       
Bezirk Einwohner 
Sockel- 
betrag 
je  
Einwohner 
Einwohner- 
anteil 
Gesamt- 
betrag aufgerundet 
1 127.362 30.000 € 0,65 € 82.785 € 112.785 € 112.800 € 
2 108.954 30.000 € 0,65 € 70.820 € 100.820 € 100.900 € 
3 150.689 30.000 € 0,65 € 97.948 € 127.948 € 128.000 € 
4 107.682 30.000 € 0,65 € 69.993 € 99.993 € 100.000 € 
5 117.346 30.000 € 0,65 € 76.275 € 106.275 € 106.300 € 
6 82.828 30.000 € 0,65 € 53.838 € 83.838 € 83.900 € 
7 112.998 30.000 € 0,65 € 73.449 € 103.449 € 103.500 € 
8 120.981 30.000 € 0,65 € 78.638 € 108.638 € 108.700 € 
9 148.928 30.000 € 0,65 € 96.803 € 126.803 € 126.900 € 
  1.077.768         971.000 € 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche

3 
Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans 
(konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da 
nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den 
konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den inves-
tiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschla-
gen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek-
ten und Maßnahmen entschieden hat. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1988/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.06.2018
Erstellt
12.06.2018 07:57