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Haushaltsplan-Entwurf 2019 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1988/2018 vom 19.06.2018

Stand: Am 10.09.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 1988/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2019 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 29.08.2018 in Höhe von 100.000 €. Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplan-Nr. und Bezeichnung: 0416, Kulturförderung: 17.500,00 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 35.000,00 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit: 32.000,00 € 0801, Sportförderung: 15.500,00 € Gesamtsumme: 100.000,00 € Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Haushalts- mitteln 2019 gefördert beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Eh- renfeld zur gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 auf insgesamt 971.000 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwohner Sockel- betrag je Einwohner Einwohner- anteil Gesamt- betrag aufgerundet 1 127.362 30.000 € 0,65 € 82.785 € 112.785 € 112.800 € 2 108.954 30.000 € 0,65 € 70.820 € 100.820 € 100.900 € 3 150.689 30.000 € 0,65 € 97.948 € 127.948 € 128.000 € 4 107.682 30.000 € 0,65 € 69.993 € 99.993 € 100.000 € 5 117.346 30.000 € 0,65 € 76.275 € 106.275 € 106.300 € 6 82.828 30.000 € 0,65 € 53.838 € 83.838 € 83.900 € 7 112.998 30.000 € 0,65 € 73.449 € 103.449 € 103.500 € 8 120.981 30.000 € 0,65 € 78.638 € 108.638 € 108.700 € 9 148.928 30.000 € 0,65 € 96.803 € 126.803 € 126.900 € 1.077.768 971.000 € Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 3 Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den inves- tiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschla- gen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek- ten und Maßnahmen entschieden hat. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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