AN/1174/2017
Schulbildung für junge Geflüchtete ab dem 19. Lebensjahr
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Piraten Anfrage nach § 4
3173 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 31.08.2017 AN/1174/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 Schulbildung für junge Geflüchtete ab dem 19. Lebensjahr Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrte Frau Reker, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen: Wie die Bochumer WAZ berichtet, stehen aufgrund eines Erlasses des Schulministeriums NRW derzeit viele Flüchtlinge in internationalen Förderklassen vor einem schwerwiegenden Problem: Ab ihrem 18. Lebensjahr wechselt ihre Versorgung von der Rechtsgrundlage der Jugendhilfe ins Asylbewerberleistungsgesetz. Im genannten Erlass wird, so die WAZ, der Besuch einer solchen internationalen Förderklasse als „dem Grunde nach Bafög -fähig“ be- stimmt. Das hat zur Folge, dass eine Finanzierung des Schulbesuchs nun über das BAFöG laufen muss, nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz laufen kann. Das „Bafög“ jedoch steht niemandem zu, über dessen Asylantrag noch nicht entschieden worden ist. Bekan n- termaßen herrscht ein großer Bearbeitungsstau in Deutschland. Eine Bochumer Rechtsa n- wältin schätzt, dass bis zu 80% der Schülerinnen und Schüler solcher Klassen in Bochum betroffen sein könnten, entsprechend habe sie seit kurzem sehr viele Anfragen zum Thema erhalten. In einem Einzelfall, der von der WAZ portraitiert worden ist, ist die Stadt freiwillig in Leistung gegangen, um einem jungen Mann den weiteren Schulbesuch zu ermöglichen. U n- klar ist, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen ist. - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadt Köln: 1.) Ist der Stadt das genannte, durch den Erlass des Schulministeriums entstandene Pro b- lem bekannt und schätzt sie die möglichen Folgen ähnlich ein wie im Artikel der Boch u- mer WAZ? 2.) Wenn die Problematik bekannt ist, wie gedenkt die Stadt Köln mit ihr umzugehen? Sieht sie eine Rechtsgrundlage, nach der eine Weiterfinanzierung der Schulbesuche ehemals unbegleiteter Minderjähriger, jetzt erwachsener Flüchtlinge für die Stadt zwingend ist, oder sieht sie einen anderen Finanzi erungsweg, der das genannte Problem mit dem B A- FöG-Antrag umgeht? 3.) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lernen gegenwärtig in ihrem 17. Leben s- jahr in internationalen Förderklassen in Köln, könnten also in den nächsten 12 Monaten vom beschriebenen Problem betroffen sein, und wie viele junge Erwachsene sind der Stadt bekannt, die mit ihrem 18. Geburtstag in die genannte Problematik geraten sind oder eventuell sogar die Schule beenden mussten, um über das Asylbewerberleistung s- gesetz weiterhin eine Lebensgrundlage zu erhalten? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1174/2017
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 31.08.2017
- Erstellt
- 30.08.2017 18:25