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AN/1174/2017

Schulbildung für junge Geflüchtete ab dem 19. Lebensjahr

Parteilos Anfrage nach § 4 31.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.09.2017, TOP 3.2.3

Piraten Anfrage nach § 4

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Piraten Anfrage nach § 4

3173 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung  
Dr. Helge Schlieben  
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
  
 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 31.08.2017 
 
AN/1174/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
 
Schulbildung für junge Geflüchtete ab dem 19. Lebensjahr 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben,  
sehr geehrte Frau Reker,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen: 
 
Wie die Bochumer WAZ berichtet, stehen aufgrund eines Erlasses des Schulministeriums 
NRW derzeit viele Flüchtlinge in internationalen Förderklassen vor einem schwerwiegenden 
Problem: Ab ihrem 18. Lebensjahr wechselt ihre Versorgung von der Rechtsgrundlage der 
Jugendhilfe ins Asylbewerberleistungsgesetz. Im genannten Erlass wird, so die WAZ, der 
Besuch einer solchen internationalen Förderklasse als „dem Grunde nach Bafög -fähig“ be-
stimmt. Das hat zur Folge, dass eine Finanzierung des Schulbesuchs nun über das BAFöG 
laufen muss, nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz laufen kann. Das „Bafög“ jedoch 
steht niemandem zu, über dessen Asylantrag noch nicht entschieden worden ist. Bekan n-
termaßen herrscht ein großer Bearbeitungsstau in Deutschland. Eine Bochumer Rechtsa n-
wältin schätzt, dass bis zu 80% der Schülerinnen und Schüler solcher Klassen in Bochum 
betroffen sein könnten, entsprechend habe sie seit kurzem sehr viele Anfragen zum Thema  
erhalten. In einem Einzelfall, der von der WAZ portraitiert worden ist, ist die Stadt freiwillig in 
Leistung gegangen, um einem jungen Mann den weiteren Schulbesuch zu ermöglichen. U n-
klar ist, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen ist.

- 2 - 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadt Köln: 
 
1.) Ist der Stadt das genannte, durch den Erlass des Schulministeriums entstandene Pro b-
lem bekannt und schätzt sie die möglichen Folgen ähnlich ein wie im Artikel der Boch u-
mer WAZ? 
 
2.) Wenn die Problematik bekannt ist, wie gedenkt die Stadt Köln mit ihr umzugehen? Sieht 
sie eine Rechtsgrundlage, nach der eine Weiterfinanzierung der Schulbesuche ehemals 
unbegleiteter Minderjähriger, jetzt erwachsener Flüchtlinge für die Stadt zwingend ist, 
oder sieht sie einen anderen Finanzi erungsweg, der das genannte Problem mit dem B A-
FöG-Antrag umgeht? 
 
3.) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lernen gegenwärtig in ihrem 17. Leben s-
jahr in internationalen Förderklassen in Köln, könnten also in den nächsten 12 Monaten 
vom beschriebenen Problem betroffen sein, und wie viele junge Erwachsene sind der 
Stadt bekannt, die mit ihrem 18. Geburtstag in die genannte Problematik geraten sind 
oder eventuell sogar die Schule beenden mussten, um über das Asylbewerberleistung s-
gesetz weiterhin eine Lebensgrundlage zu erhalten? 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.3 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1174/2017
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
31.08.2017
Erstellt
30.08.2017 18:25