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3336/2025

Mitteilung zum Antrag "Gender Pay Gap in Köln" AN/0927/2025

Mitteilung Ausschuss 12.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 15.12.2025, TOP 4.9

Mitteilung Ausschuss

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2025.Studie Gender Pay Gap Köln Stellungnahme 153

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Mitteilung Ausschuss

1257 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 12.12.2025 
 3336/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025 
 
Mitteilung zum Antrag "Gender Pay Gap in Köln" AN/0927/2025 
Gemäß Beschluss vom 30. Juni 2025 wurde die Verwaltung beauftragt, den Gender 
Pay Gap für Köln – beginnend mit dem Konzern Stadt (Verwaltung, kommunale Unter-
nehmen, etc.) – zu ermitteln (AN/0927/2025). 
 
Hierzu sollte eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, um 
eine fundierte Datengrundlage für die geschlechtsbezogenen Auswirkungen in der 
Kölner Arbeitswelt zu ermitteln und Entgelttransparenz voranzutreiben. Für dieses 
Vorhaben steht ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung. 
 
 
Die Verwaltung hat sich intensiv mit dem Beschluss auseinandergesetzt und kommt 
aufgrund der beiliegenden Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Realisierung ei-
ner Untersuchung in Anbetracht des erforderlichen Leistungsumfangs an eine wissen-
schaftlich fundierte Studie zum Gender Pay Gap in Köln in der ursprünglich anvisier-
ten Form so leider nicht umsetzbar ist.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert 
 
Anlage 
Stellungnahme zur Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie zum Gender Pay 
Gap

2025.Studie Gender Pay Gap Köln Stellungnahme 153

12856 Zeichen

/ 2 
15 04.09.2025 
153/1 Frau Dr. Kunadt 
 21865 
 2025.Studie Gender Pay 
Gap Köln Stellungnahme 
153.docx 
Stellungnahme von 153 zum politischen Auftrag einer wissenschaft-
lichen Studie zum Gender Pay Gap in Köln 
1. Sachstand 
Im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wurde am 30.06.2025 
eine wissenschaftliche Studie zum Gender Pay Gap in Köln beschlossen.  
Beschluss vom 30.06.2025 Gemäß Antrag/Anfrage Grüne:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gender Pay Gap für Köln, beginnend 
mit dem Konzern Stadt (Verwaltung, kommunale Unternehmen, etc.) zu ermit-
teln. Hierzu soll eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben wer-
den, um eine fundierte Datengrundlage für die geschlechtsbezogenen Auswir-
kungen in der Kölner Arbeitswelt zu ermitteln und Entgelttransparenz voranzu-
treiben. 
2. Die gewonnenen Daten sollen öffentlichkeitswirksam kommuniziert und Köl-
ner Organisationen und Institutionen, die als Multiplikator:innen dienen kön-
nen, zur Verfügung gestellt werden. 
3. Bereits bestehende Erkenntnisse und Errungenschaften zum Thema Ent-
geltgleichheit (wie z.B. die Gender Pay Gap App der TH Köln) sollen miteinbe-
zogen werden. 
4. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 
EUR 20.000,00 zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnis-
plan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche 
Aufwendungen. 
03 bittet 153 um Einschätzung und Expertise, ob eine solche Studie, die spezielle Er-
hebungsdaten zur Grundlage hat, für Köln sinnvoll und aussagekräftig wäre. 03 fragt 
auch, ob es bereits seitens 153 Erhebungen zu geschlechtsbezogenen Einkommen 
in Köln gibt.  
Da 03 nach eigener Aussage eine solche Studie nicht selbst bewerkstelligen kann, 
würde 03 im Fall einer positiven Stellungnahme von 153 Institute in Köln anfragen 
und wäre für diesbezügliche Empfehlungen und Hinweise, worauf geachtet werden 
sollte, dankbar.  
  
Anlage

- 2 - 
 
/ 3 
2. Stellungnahme 153 
Ziel der Studie soll sein, den Gender Pay Gap in Köln wissenschaftlich fundiert und 
repräsentativ zu ermitteln. Dabei sollten nicht nur der rohe, sondern insbesondere 
der bereinigte Gender Pay Gap analysiert werden, um die Einkommensunterschiede 
zwischen Frauen und Männern differenziert unter Berücksichtigung relevanter Ein-
flussfaktoren zu verstehen. 
Eine Studie, die den Gender Pay Gap in Köln untersucht, sollte diese drei Fragen be-
antworten: 
1. Wie hoch ist der Gender Pay Gap in Köln auf Basis der Bruttoeinkommensdaten? 
2. Welche Rolle spielen Berufsgruppen, Beschäftigungsumfang, Hierarchieebenen, 
Arbeitsort, Branche, Qualifikation, Alter und Lebensphasen bei der Einkommens-
differenz zwischen Frauen und Männern? 
3. Wie verändert sich der bereinigte Gender Pay Gap nach Berücksichtigung dieser 
Einflussfaktoren? 
Für eine valide und differenzierte Analyse sollten mindestens die nachfolgenden 
Merkmale und Variablen in der Datengrundlage enthalten und auswertbar sein: 
1. Einkommen 
 Bruttoeinkommen (monatlich oder jährlich): Grundlage zur Berechnung des 
Gender Pay Gap, da es die tatsächlichen Lohndifferenzen vor Steuern und 
Sozialabgaben abbildet. 
 Nettoeinkommen wird aus methodischen Gründen nicht als primäre Vari-
able verwendet, um Verzerrungen durch steuerliche Entlastungen (zum 
Beispiel Steuerklassen, Kinderfreibeträge) zu vermeiden. 
2. Berufsgruppen / Tätigkeitsfelder 
 Erfassung nach standardisierter Klassifikation (zum Beispiel nach ISCO) 
zur Vergleichbarkeit. 
 Differenzierung in typische Frauen- und Männerberufe, um unterschiedli-
che Lohnniveaus transparent zu machen. 
3. Beschäftigungsumfang 
 Erfassung der Wochenarbeitszeit in Stunden. 
 Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. 
4. Hierarchieebenen

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/ 4 
 Kategorisierung der Beschäftigten nach Position: einfache Mitarbeit, Fach-
kraft, Führungskraft. 
 Berücksichtigung, dass Frauen häufig seltener in höher bezahlten Füh-
rungspositionen vertreten sind. 
5. Arbeitsort 
 Hier ist zu beachten, dass nicht alle erwerbstätigen Kölnerinnen und Kölner 
in Köln arbeiten: Erfassung des tatsächlichen Arbeitsorts (zum Beispiel 
Köln versus ländliche Umlandregion). 
 Berücksichtigung regionaler Lohnunterschiede. 
6. Branche 
 Differenzierung nach Branchen (zum Beispiel öffentlicher Dienst versus 
Privatwirtschaft, Industrie versus Dienstleistung). 
 Branchenbedingte Lohnunterschiede werden berücksichtigt. 
7. Ausbildung / Qualifikation 
 Erhebung des höchsten Bildungsabschlusses (kein Abschluss, Ausbildung, 
Studium). 
 Erfassung der Berufserfahrung in Jahren. 
8. Alter / Lebensphase 
 Altersangabe zur Berücksichtigung von Einkommensentwicklung mit Be-
rufserfahrung. 
 Erfassung relevanter Lebensphasen (zum Beispiel Elternzeit, Wiederein-
stieg). 
 
Der Gender Pay Gap kann unter Berücksichtigung der genannten Einflussfaktoren1 
berechnet werden (zum Beispiel mittels multivariater Analysen), sodass nicht nur der 
unbereinigte, sondern auch der bereinigte Gender Pay Gap ermittelt wird. 
Datengrundlage  
Zur Beantwortung der Forschungsfragen liegen Daten für Köln weder auf kommuna-
ler Ebene bei der Stadt Köln noch bei den statistischen Landesämtern oder beim 
Statistischen Bundesamt vor. 
                                            
1 Weitere Merkmale sind denkbar, zum Beispiel die Erfassung der Arbeitgebergröße, da auch sie Ein-
fluss auf die Lohnhöhe haben kann.

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Einkommenssteuerdaten der Finanzämter helfen bei der Bestimmung des Gender 
Pay Gaps ebenfalls nicht weiter, weil die meisten der oben genannten Merkmale und 
Variablen von den Finanzämtern nicht erfasst werden und somit kein bereinigter 
Gender Pay Gap ermittelt werden kann. 
Das IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeitet mit den Daten der 
Bundesagentur für Arbeit und kann möglicherweise hilfreiche Merkmale und Variab-
len für die Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Köln bereitstellen. 
Dies müsste mit dem IAB geklärt werden. 
Mit Blick auf die im Beschluss genannte Gender Pay Gap App der TH Köln liefert 
eine kurze Recherche bislang keine erhellenden Erkenntnisse darüber, welche Daten 
genau wie erhoben und verwendet wurden. In diesem Zusammenhang bestehen 
weitere Unklarheiten darüber, wie sie in einer Gender-Pay-Gap-Studie Köln spezi-
fisch ausgewertet werden könnten. 
Den Auftrag, die Studie beginnend mit dem Konzern Stadt Köln (Verwaltung, kommu-
nale Unternehmen, etc.) zu initiieren, bewerten wir kritisch: Die Beschäftigten der 
Kommune sind im öffentlichen Dienst tariflich entlohnt, wodurch eine Analyse des 
Gender Pay Gaps in diesem Bereich wenig sinnvoll erscheint. Hinsichtlich der kom-
munalen Konzerne, die nicht tarifgebunden sind, ist fraglich, ob die erforderlichen 
Einzel-Einkommensdaten auf Individualebene überhaupt bereitgestellt werden dür-
fen; dies bedarf einer rechtlichen Klärung. Selbst bei Vorliegen entsprechender Da-
ten für die kommunalen Konzerne wäre deren Aussagekraft mit Blick auf die fehlen-
den weiteren benötigten Merkmale zur Bestimmung des bereinigten Gender Pay 
Gaps begrenzt. 
Im Ergebnis erscheint es aus unserer Perspektive wahrscheinlich, dass die Erhebung 
der benötigten Daten durch eine eigenständige Befragung erfolgen muss, verbunden 
mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten. 
Erhebungsdesign einer Befragung in Köln zum Gender Pay Gap 
Befragte: Erwerbstätige Bürgerinnen und Bürger Kölns 
Die Erhebung sollte folgende Anforderungen erfüllen: 
 Die Befragung muss repräsentativ gestaltet sein, was eine entsprechend große 
Stichprobengröße voraussetzt, um aussagekräftige Fallzahlen nach Geschlecht, 
Berufsgruppen, Beschäftigungsumfang etc. zu gewährleisten. 
 Die Stichprobe ist aus dem Einwohnermelderegister zu ziehen, um eine valide 
Grundgesamtheit abzubilden. 
 Die ausgewählten Personen sind postalisch anzuschreiben und zur Teilnahme an 
der Befragung einzuladen.

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 Die Erhebung sollte nicht ausschließlich online erfolgen; mindestens auf Anfrage 
bzw. direkt ist ein schriftlicher Fragebogen bereitzustellen, um die Rücklaufquote 
zu erhöhen.  
 Darüber hinaus empfiehlt sich eine Ergänzung der Erhebungsmodi durch telefoni-
sche Befragungen, um eine möglichst breite und diverse Teilnahme sicherzustel-
len. 
Stichprobenumfang 
Um eine repräsentative Aussage für Köln zu gewährleisten, sollte die Nettostichprobe 
(ausgefüllte Fragebögen) ausreichend groß sein. Grundsätzlich gilt: Höhere Granula-
rität des ISCO-Systems (mehr Kategorien) erfordert eine größere Stichprobe, um für 
jede Gruppe genügend Fälle sicher zu erfassen. So unterteilen sich die ISCO-08-
Hauptgruppen in neun Kategorien, die Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder jedoch nur 
sehr grob abbilden. Um den Gender Pay Gap in vergleichbaren Berufen bestimmen 
zu können, sollten zumindest feinere Gruppen wie 40 bis 60 ISCO-08-Unterkatago-
rien zugrunde gelegt werden.  
Mit Blick auf die genannten, zahlreich erscheinenden Einflussfaktoren auf den Gen-
der Pay Gap lässt sich schätzen, dass mindestens 6.000 bis 8.000 vollständig ausge-
füllte Fragebögen benötigt werden. Ob diese Größenordnung allerdings für ein mul-
tivariates Modell zur Bestimmung des bereinigten Gender Pay Gaps und für Sub-
gruppenanalysen (nach Alter, Branche, Bildung, Vollzeit/Teilzeit) tatsächlich aus-
reicht, lässt sich ad hoc schwer beurteilen. 
Bei der Bestimmung der Höhe der Bruttostichprobe (anzuschreibende Personen) ist 
zu beachten, dass nicht alle Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 80 Jahre) er-
werbstätig sind. So liegt die Erwerbstätigenquote (Zahl der Erwerbstätigen bezogen 
auf die Bevölkerung im Alter von 15 bis 80 Jahren) am Wohnort Köln im Jahr 2022 
bei 60,9 Prozent.2 Da das Einwohnermelderegister keine Informationen zur Erwerbs-
tätigkeit enthält, müsste die Größe der der Bruttostichprobe entsprechend erhöht 
werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Erwerbstätigenquoten von Frauen (56,7%) 
und Nicht-Deutschen (50%) unter den Quoten von Männern (65,4%) und Deutschen 
(63,3%) liegen, müssten diese Unterschiede ebenfalls bei einer Stichprobenziehung 
beachtet werden. Zudem ist mit den erfahrungsgemäß niedrigen Rücklaufquoten bei 
Bevölkerungsbefragungen in Köln zu rechnen. Mehr als 10 bis 14 Prozent Rücklauf 
sollte bei einem solch komplexen Fragebogen nicht zu erwarten sein. 
Demensprechend sollte für eine Nettostichprobe in Höhe von 6.000 bis 8.000 ausge-
füllten Fragebögen mit einer Bruttostichprobe von rund 100.000 Kölnerinnen und Köl-
                                            
2 Quelle: Zensusdatenbank – Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024.

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nern im Alter zwischen 15 und 80 Jahren kalkuliert werden, die aus dem Einwohner-
melderegister ausgewählt und mit Bitte um Teilnahme an der Befragung angeschrie-
ben werden.  
Zu veranschlagende Kosten für eine externe Vergabe  
Die Kostenschätzung bei der Vergabe an ein externes Institut umfasst folgende Leis-
tungen: allgemeine Projektverwaltung, Druck und Porto der Anschreiben, Program-
mierung und Hosting der Online-Befragung, Druck, Versand sowie Rückporto der 
schriftlichen Fragebögen, postalische Erinnerungsschreiben, Erfassung und Digitali-
sierung der schriftlichen Antworten, sachgerechte Entsorgung der Fragebögen, Da-
tenaufbereitung und -analyse, Erstellung des Abschlussberichts sowie Präsentation 
der Ergebnisse. 
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich bei einer Bruttostichprobe von 100.000 
Personen auf grob 220.000 EUR netto (258.000 EUR brutto) bei direktem Versand 
des schriftlichen Fragebogens, was zur Erhöhung der Rücklaufquote aus unserer 
Sicht dringend zu empfehlen ist. 
Die im politischen Beschluss veranschlagten 20.000 EUR sind in Anbetracht des er-
forderlichen Leistungsumfangs für eine Studie, die den Gender Pay Gap in Köln un-
tersucht, und der daraus resultierenden zu erwartenden Kosten nicht ausreichend.  
Empfehlung 
Wir empfehlen 03 zunächst eine Marktrecherche bei einschlägigen Forschungsinsti-
tuten, um die Kosten einer entsprechenden wissenschaftlichen Studie präzise zu er-
mitteln. Zu Instituten, die aus unserer Sicht in Frage kommen könnten, zählen: 
 uzbonn - Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation  
 infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH 
Daneben sollte geklärt werden, ob und wenn ja welche Daten und Merkmale vom 
IAB für Köln zur Verfügung gestellt werden können (siehe dazu bereits den Punkt 
Datengrundlage weiter oben). 
Insgesamt möchten wir kritisch feststellen, dass der erwartete Mehrwert einer rein 
Köln-spezifisch durchgeführten Studie zum Gender Pay Gap nicht nur angesichts der 
damit verbundenen hohen Kosten sorgfältig zu begründen ist. Welche theoretischen 
oder empirischen Gründe sprechen dafür, dass sich die Situation in Köln gegenüber 
bundesweiten Befunden unterscheiden könnte?

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3336/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.12.2025
Erstellt
24.11.2025 10:47