3336/2025
Mitteilung zum Antrag "Gender Pay Gap in Köln" AN/0927/2025
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 12.12.2025 3336/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025 Mitteilung zum Antrag "Gender Pay Gap in Köln" AN/0927/2025 Gemäß Beschluss vom 30. Juni 2025 wurde die Verwaltung beauftragt, den Gender Pay Gap für Köln – beginnend mit dem Konzern Stadt (Verwaltung, kommunale Unter- nehmen, etc.) – zu ermitteln (AN/0927/2025). Hierzu sollte eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, um eine fundierte Datengrundlage für die geschlechtsbezogenen Auswirkungen in der Kölner Arbeitswelt zu ermitteln und Entgelttransparenz voranzutreiben. Für dieses Vorhaben steht ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung hat sich intensiv mit dem Beschluss auseinandergesetzt und kommt aufgrund der beiliegenden Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Realisierung ei- ner Untersuchung in Anbetracht des erforderlichen Leistungsumfangs an eine wissen- schaftlich fundierte Studie zum Gender Pay Gap in Köln in der ursprünglich anvisier- ten Form so leider nicht umsetzbar ist. Gez. Prof. Dr. Diemert Anlage Stellungnahme zur Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie zum Gender Pay Gap
2025.Studie Gender Pay Gap Köln Stellungnahme 153
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15 04.09.2025
153/1 Frau Dr. Kunadt
21865
2025.Studie Gender Pay
Gap Köln Stellungnahme
153.docx
Stellungnahme von 153 zum politischen Auftrag einer wissenschaft-
lichen Studie zum Gender Pay Gap in Köln
1. Sachstand
Im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wurde am 30.06.2025
eine wissenschaftliche Studie zum Gender Pay Gap in Köln beschlossen.
Beschluss vom 30.06.2025 Gemäß Antrag/Anfrage Grüne:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gender Pay Gap für Köln, beginnend
mit dem Konzern Stadt (Verwaltung, kommunale Unternehmen, etc.) zu ermit-
teln. Hierzu soll eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben wer-
den, um eine fundierte Datengrundlage für die geschlechtsbezogenen Auswir-
kungen in der Kölner Arbeitswelt zu ermitteln und Entgelttransparenz voranzu-
treiben.
2. Die gewonnenen Daten sollen öffentlichkeitswirksam kommuniziert und Köl-
ner Organisationen und Institutionen, die als Multiplikator:innen dienen kön-
nen, zur Verfügung gestellt werden.
3. Bereits bestehende Erkenntnisse und Errungenschaften zum Thema Ent-
geltgleichheit (wie z.B. die Gender Pay Gap App der TH Köln) sollen miteinbe-
zogen werden.
4. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von
EUR 20.000,00 zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnis-
plan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche
Aufwendungen.
03 bittet 153 um Einschätzung und Expertise, ob eine solche Studie, die spezielle Er-
hebungsdaten zur Grundlage hat, für Köln sinnvoll und aussagekräftig wäre. 03 fragt
auch, ob es bereits seitens 153 Erhebungen zu geschlechtsbezogenen Einkommen
in Köln gibt.
Da 03 nach eigener Aussage eine solche Studie nicht selbst bewerkstelligen kann,
würde 03 im Fall einer positiven Stellungnahme von 153 Institute in Köln anfragen
und wäre für diesbezügliche Empfehlungen und Hinweise, worauf geachtet werden
sollte, dankbar.
Anlage
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2. Stellungnahme 153
Ziel der Studie soll sein, den Gender Pay Gap in Köln wissenschaftlich fundiert und
repräsentativ zu ermitteln. Dabei sollten nicht nur der rohe, sondern insbesondere
der bereinigte Gender Pay Gap analysiert werden, um die Einkommensunterschiede
zwischen Frauen und Männern differenziert unter Berücksichtigung relevanter Ein-
flussfaktoren zu verstehen.
Eine Studie, die den Gender Pay Gap in Köln untersucht, sollte diese drei Fragen be-
antworten:
1. Wie hoch ist der Gender Pay Gap in Köln auf Basis der Bruttoeinkommensdaten?
2. Welche Rolle spielen Berufsgruppen, Beschäftigungsumfang, Hierarchieebenen,
Arbeitsort, Branche, Qualifikation, Alter und Lebensphasen bei der Einkommens-
differenz zwischen Frauen und Männern?
3. Wie verändert sich der bereinigte Gender Pay Gap nach Berücksichtigung dieser
Einflussfaktoren?
Für eine valide und differenzierte Analyse sollten mindestens die nachfolgenden
Merkmale und Variablen in der Datengrundlage enthalten und auswertbar sein:
1. Einkommen
Bruttoeinkommen (monatlich oder jährlich): Grundlage zur Berechnung des
Gender Pay Gap, da es die tatsächlichen Lohndifferenzen vor Steuern und
Sozialabgaben abbildet.
Nettoeinkommen wird aus methodischen Gründen nicht als primäre Vari-
able verwendet, um Verzerrungen durch steuerliche Entlastungen (zum
Beispiel Steuerklassen, Kinderfreibeträge) zu vermeiden.
2. Berufsgruppen / Tätigkeitsfelder
Erfassung nach standardisierter Klassifikation (zum Beispiel nach ISCO)
zur Vergleichbarkeit.
Differenzierung in typische Frauen- und Männerberufe, um unterschiedli-
che Lohnniveaus transparent zu machen.
3. Beschäftigungsumfang
Erfassung der Wochenarbeitszeit in Stunden.
Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung.
4. Hierarchieebenen
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Kategorisierung der Beschäftigten nach Position: einfache Mitarbeit, Fach-
kraft, Führungskraft.
Berücksichtigung, dass Frauen häufig seltener in höher bezahlten Füh-
rungspositionen vertreten sind.
5. Arbeitsort
Hier ist zu beachten, dass nicht alle erwerbstätigen Kölnerinnen und Kölner
in Köln arbeiten: Erfassung des tatsächlichen Arbeitsorts (zum Beispiel
Köln versus ländliche Umlandregion).
Berücksichtigung regionaler Lohnunterschiede.
6. Branche
Differenzierung nach Branchen (zum Beispiel öffentlicher Dienst versus
Privatwirtschaft, Industrie versus Dienstleistung).
Branchenbedingte Lohnunterschiede werden berücksichtigt.
7. Ausbildung / Qualifikation
Erhebung des höchsten Bildungsabschlusses (kein Abschluss, Ausbildung,
Studium).
Erfassung der Berufserfahrung in Jahren.
8. Alter / Lebensphase
Altersangabe zur Berücksichtigung von Einkommensentwicklung mit Be-
rufserfahrung.
Erfassung relevanter Lebensphasen (zum Beispiel Elternzeit, Wiederein-
stieg).
Der Gender Pay Gap kann unter Berücksichtigung der genannten Einflussfaktoren1
berechnet werden (zum Beispiel mittels multivariater Analysen), sodass nicht nur der
unbereinigte, sondern auch der bereinigte Gender Pay Gap ermittelt wird.
Datengrundlage
Zur Beantwortung der Forschungsfragen liegen Daten für Köln weder auf kommuna-
ler Ebene bei der Stadt Köln noch bei den statistischen Landesämtern oder beim
Statistischen Bundesamt vor.
1 Weitere Merkmale sind denkbar, zum Beispiel die Erfassung der Arbeitgebergröße, da auch sie Ein-
fluss auf die Lohnhöhe haben kann.
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Einkommenssteuerdaten der Finanzämter helfen bei der Bestimmung des Gender
Pay Gaps ebenfalls nicht weiter, weil die meisten der oben genannten Merkmale und
Variablen von den Finanzämtern nicht erfasst werden und somit kein bereinigter
Gender Pay Gap ermittelt werden kann.
Das IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeitet mit den Daten der
Bundesagentur für Arbeit und kann möglicherweise hilfreiche Merkmale und Variab-
len für die Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Köln bereitstellen.
Dies müsste mit dem IAB geklärt werden.
Mit Blick auf die im Beschluss genannte Gender Pay Gap App der TH Köln liefert
eine kurze Recherche bislang keine erhellenden Erkenntnisse darüber, welche Daten
genau wie erhoben und verwendet wurden. In diesem Zusammenhang bestehen
weitere Unklarheiten darüber, wie sie in einer Gender-Pay-Gap-Studie Köln spezi-
fisch ausgewertet werden könnten.
Den Auftrag, die Studie beginnend mit dem Konzern Stadt Köln (Verwaltung, kommu-
nale Unternehmen, etc.) zu initiieren, bewerten wir kritisch: Die Beschäftigten der
Kommune sind im öffentlichen Dienst tariflich entlohnt, wodurch eine Analyse des
Gender Pay Gaps in diesem Bereich wenig sinnvoll erscheint. Hinsichtlich der kom-
munalen Konzerne, die nicht tarifgebunden sind, ist fraglich, ob die erforderlichen
Einzel-Einkommensdaten auf Individualebene überhaupt bereitgestellt werden dür-
fen; dies bedarf einer rechtlichen Klärung. Selbst bei Vorliegen entsprechender Da-
ten für die kommunalen Konzerne wäre deren Aussagekraft mit Blick auf die fehlen-
den weiteren benötigten Merkmale zur Bestimmung des bereinigten Gender Pay
Gaps begrenzt.
Im Ergebnis erscheint es aus unserer Perspektive wahrscheinlich, dass die Erhebung
der benötigten Daten durch eine eigenständige Befragung erfolgen muss, verbunden
mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten.
Erhebungsdesign einer Befragung in Köln zum Gender Pay Gap
Befragte: Erwerbstätige Bürgerinnen und Bürger Kölns
Die Erhebung sollte folgende Anforderungen erfüllen:
Die Befragung muss repräsentativ gestaltet sein, was eine entsprechend große
Stichprobengröße voraussetzt, um aussagekräftige Fallzahlen nach Geschlecht,
Berufsgruppen, Beschäftigungsumfang etc. zu gewährleisten.
Die Stichprobe ist aus dem Einwohnermelderegister zu ziehen, um eine valide
Grundgesamtheit abzubilden.
Die ausgewählten Personen sind postalisch anzuschreiben und zur Teilnahme an
der Befragung einzuladen.
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Die Erhebung sollte nicht ausschließlich online erfolgen; mindestens auf Anfrage
bzw. direkt ist ein schriftlicher Fragebogen bereitzustellen, um die Rücklaufquote
zu erhöhen.
Darüber hinaus empfiehlt sich eine Ergänzung der Erhebungsmodi durch telefoni-
sche Befragungen, um eine möglichst breite und diverse Teilnahme sicherzustel-
len.
Stichprobenumfang
Um eine repräsentative Aussage für Köln zu gewährleisten, sollte die Nettostichprobe
(ausgefüllte Fragebögen) ausreichend groß sein. Grundsätzlich gilt: Höhere Granula-
rität des ISCO-Systems (mehr Kategorien) erfordert eine größere Stichprobe, um für
jede Gruppe genügend Fälle sicher zu erfassen. So unterteilen sich die ISCO-08-
Hauptgruppen in neun Kategorien, die Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder jedoch nur
sehr grob abbilden. Um den Gender Pay Gap in vergleichbaren Berufen bestimmen
zu können, sollten zumindest feinere Gruppen wie 40 bis 60 ISCO-08-Unterkatago-
rien zugrunde gelegt werden.
Mit Blick auf die genannten, zahlreich erscheinenden Einflussfaktoren auf den Gen-
der Pay Gap lässt sich schätzen, dass mindestens 6.000 bis 8.000 vollständig ausge-
füllte Fragebögen benötigt werden. Ob diese Größenordnung allerdings für ein mul-
tivariates Modell zur Bestimmung des bereinigten Gender Pay Gaps und für Sub-
gruppenanalysen (nach Alter, Branche, Bildung, Vollzeit/Teilzeit) tatsächlich aus-
reicht, lässt sich ad hoc schwer beurteilen.
Bei der Bestimmung der Höhe der Bruttostichprobe (anzuschreibende Personen) ist
zu beachten, dass nicht alle Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 80 Jahre) er-
werbstätig sind. So liegt die Erwerbstätigenquote (Zahl der Erwerbstätigen bezogen
auf die Bevölkerung im Alter von 15 bis 80 Jahren) am Wohnort Köln im Jahr 2022
bei 60,9 Prozent.2 Da das Einwohnermelderegister keine Informationen zur Erwerbs-
tätigkeit enthält, müsste die Größe der der Bruttostichprobe entsprechend erhöht
werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Erwerbstätigenquoten von Frauen (56,7%)
und Nicht-Deutschen (50%) unter den Quoten von Männern (65,4%) und Deutschen
(63,3%) liegen, müssten diese Unterschiede ebenfalls bei einer Stichprobenziehung
beachtet werden. Zudem ist mit den erfahrungsgemäß niedrigen Rücklaufquoten bei
Bevölkerungsbefragungen in Köln zu rechnen. Mehr als 10 bis 14 Prozent Rücklauf
sollte bei einem solch komplexen Fragebogen nicht zu erwarten sein.
Demensprechend sollte für eine Nettostichprobe in Höhe von 6.000 bis 8.000 ausge-
füllten Fragebögen mit einer Bruttostichprobe von rund 100.000 Kölnerinnen und Köl-
2 Quelle: Zensusdatenbank – Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024.
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nern im Alter zwischen 15 und 80 Jahren kalkuliert werden, die aus dem Einwohner-
melderegister ausgewählt und mit Bitte um Teilnahme an der Befragung angeschrie-
ben werden.
Zu veranschlagende Kosten für eine externe Vergabe
Die Kostenschätzung bei der Vergabe an ein externes Institut umfasst folgende Leis-
tungen: allgemeine Projektverwaltung, Druck und Porto der Anschreiben, Program-
mierung und Hosting der Online-Befragung, Druck, Versand sowie Rückporto der
schriftlichen Fragebögen, postalische Erinnerungsschreiben, Erfassung und Digitali-
sierung der schriftlichen Antworten, sachgerechte Entsorgung der Fragebögen, Da-
tenaufbereitung und -analyse, Erstellung des Abschlussberichts sowie Präsentation
der Ergebnisse.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich bei einer Bruttostichprobe von 100.000
Personen auf grob 220.000 EUR netto (258.000 EUR brutto) bei direktem Versand
des schriftlichen Fragebogens, was zur Erhöhung der Rücklaufquote aus unserer
Sicht dringend zu empfehlen ist.
Die im politischen Beschluss veranschlagten 20.000 EUR sind in Anbetracht des er-
forderlichen Leistungsumfangs für eine Studie, die den Gender Pay Gap in Köln un-
tersucht, und der daraus resultierenden zu erwartenden Kosten nicht ausreichend.
Empfehlung
Wir empfehlen 03 zunächst eine Marktrecherche bei einschlägigen Forschungsinsti-
tuten, um die Kosten einer entsprechenden wissenschaftlichen Studie präzise zu er-
mitteln. Zu Instituten, die aus unserer Sicht in Frage kommen könnten, zählen:
uzbonn - Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH
Daneben sollte geklärt werden, ob und wenn ja welche Daten und Merkmale vom
IAB für Köln zur Verfügung gestellt werden können (siehe dazu bereits den Punkt
Datengrundlage weiter oben).
Insgesamt möchten wir kritisch feststellen, dass der erwartete Mehrwert einer rein
Köln-spezifisch durchgeführten Studie zum Gender Pay Gap nicht nur angesichts der
damit verbundenen hohen Kosten sorgfältig zu begründen ist. Welche theoretischen
oder empirischen Gründe sprechen dafür, dass sich die Situation in Köln gegenüber
bundesweiten Befunden unterscheiden könnte?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3336/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.12.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 10:47