2011/0451
Kennzahlenvergleich SGB XII 2010 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege
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Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland
Kennzahlenvergleich SGB XII 2010
Benchmarking – Schwerpunkte:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zur Pflege
19. August 2011
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
2
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 D-20148 Hamburg
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Erstellt für:
Benchmarking mittelgroßer Großstädte der
Bundesrepublik Deutschland
Das con_sens-Projektteam:
Michael Klein
Christina Welke
Titelbild:
www.sxc.hu
Impressum Impressum
B R A U N S C H W E I G
B R E M E R H A V E N
C H E M N I T Z
D A R M S T A D T
E R L A N G E N
J E N A
K A S S E L
L A N D E S H A U P T S T A D T K I E L
L U D W I G S H A F E N A M R H E I N
M A I N Z
O B E R H A U S E N
P O T S D A M
S A L Z G I T T E R
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
3
1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 7
2. Kernaussagen .......................................................................................................... 12
3. Kommunale Leistungen im Überblick ......................................................................... 13
3.1. Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen .................................................... 13
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) .............................................................. 17
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 19
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 23
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 24
4.2. Ausgaben ................................................................................................................. 29
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 34
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 35
5.2. Ausgaben ................................................................................................................. 39
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ............................................................................................... 43
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ......................... 48
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ........................................... 57
6.3. Ausgaben ................................................................................................................. 59
7. Ausblick .................................................................................................................. 65
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
4
Abb. 1: Einwohnerentwicklung .......................................................................................... 9
Abb. 2: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ................................................................... 14
Abb. 3: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte in Zahlen ..................................................... 15
Abb. 4: Kennzahl 16: Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte
von existenzsichernden Leistungen ....................................................................... 16
Abb. 5: Kennzahl 17 SGB II: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
(am Wohnort) .................................................................................................... 17
Abb. 6: Kennzahl 15 SGB XII: Ist-Ausgaben der untersuchten Leistungsbereiche
pro Einwohner ................................................................................................... 18
Abb. 7: Tabelle: Strukturdaten im Überblick ...................................................................... 20
Abb. 8: Kennzahl 1: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. ................................. 25
Abb. 9: Kennzahl 9/10: Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E. ............................. 28
Abb. 10: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. nach Altersklassen ................. 29
Abb. 11: Kennzahl 12.2: Netto-Ausgaben HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten ..................... 31
Abb. 12: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
an allen Leistungsberechtigten GSiAE .................................................................... 35
Abb. 13: Kennzahl 25.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ................................ 36
Abb. 14: Kennzahl 25.1.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ab 65 Jahre ........... 37
Abb. 15: Kennzahl 25.1.2: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
im Vergleich 2006 zu 2010 ................................................................................ 38
Abb. 16: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. nach Altersklassen ............... 38
Abb. 17: Kennzahl 29.1: Ist-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 40
Abb. 18: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ...................................................... 41
Abb. 19: Kennzahl 89.1: Anteil der pflegebedürftigen Personen nach dem SGB XI .................. 47
Abb. 20: Tabelle: Dichte der Personen mit Leistungen der HzP und dem SGB XI ..................... 47
Abb. 21: Kennzahl 71: Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E. ................................ 48
Abb. 22: Kennzahl 70: Ambulante Quote HzP ..................................................................... 49
Abb. 23: Tabelle: Dichten der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Altersklassen ................. 51
Abb. 24: Tabelle: Anteile von Pflegeversicherten und Nicht-Pflegeversicherten ........................ 52
Abb. 25: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen .................... 52
Abb. 26: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
mit anderen Leistungen nach Pflegestufen ............................................................. 53
Abb. 27: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld
nach Pflegestufen ............................................................................................... 55
Abb. 28: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP mit angemessenen Beihilfen ............... 55
Abb. 29: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflege durch Privatpersonen . 55
Abb. 30: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit persönlichen Budget ........... 56
Abb. 31: Kennzahl 80: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. ......................................... 57
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
5
Abb. 32: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Altersklassen ..................... 58
Abb. 33: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen ...................... 59
Abb. 34: Kennzahl 82.2: Netto-Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten ..................... 60
Abb. 35: Kennzahl 85.2: Netto-Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten ......................... 63
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
6
Teilnehmende Städte mit den Ansprechpartnerinnen und –partnern des Benchmarking der
mittelgroßen Großstädte:
Stadt Ansprechpartner E-Mail
Braunschweig Herr Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de
Bremerhaven Herr Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de
Chemnitz Frau Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de
Darmstadt Frau Koss birgit.koss@darmstadt.de
Erlangen Frau Manav gabriele.manav@stadt.erlangen.de
Jena Frau Baum birgit.baum@jena.de
Kassel Frau Koles karina.koles@stadt-kassel.de
Kiel Herr Richter lutz.richter@kiel.de
Ludwigshafen am
Rhein
Frau Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de
Mainz Herr Harbers volker.harbers@stadt.mainz.de
Oberhausen Frau Siodmak brigitte.siodmak@oberhausen.de
Potsdam Herr Schock benjamin.schock@rathaus.potsdam.de
Salzgitter Herr Fürbaß thomas.fuerbass@stadt.salzgitter.de
Bezeichnung Kurzbezeichnung
außerhalb von Einrichtungen wohnend a.v.E.
Bedarfsgemeinschaft BG
Einwohnerinnen und Einwohner EW
Eingliederungshilfe EGH
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
GSiAE
Hilfe zum Lebensunterhalt HLU
Hilfe zur Pflege HzP
in Einrichtungen wohnend i.E.
Kennzahl KeZa
Leistungsberechtigte LB
örtlicher Träger der Sozialhilfe ö Träger
Sozialgesetzbuch SGB
überörtlicher Träger der Sozialhilfe üö Träger
Abkürzungen Abkürzungen
Ansprechpartner Ansprechpartner
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
7
1. Vorbemerkung
Inhalte des Vergleichs
Gegenstand des vorliegenden Kennzahlenvergleichs der mittleren Großstädte in
Deutschland sind die Leistungsbereiche
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel SGB XII,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmi nderung nach dem vierten
Kapitel SGB XII
sowie die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB XII.
Die folgenden Ausführungen bieten einen Überblick über Leistungsberechtigte
und Finanzkennzahlen für die genannten Leistungssegmente im
interkommunalen Vergleich. Um hierbei Kontextinformationen einfließen zu
lassen, werden Rahmendaten wie die Einwohnerentwicklung, das Rentenniveau
oder die Pflegestatistik einbezogen.
Leistungen nach dem SGB II werden in diesem Bericht im Zusammenhang mit
Transferleistungen abgebildet. Es liegt jedoch ein gesonderter Bericht zu den
SGB II-Daten vor, der ausführlich über die Entwicklungen in diesem
Leistungsbereich informiert.
Im vorliegenden Bericht sind Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen nach dem sechsten Kapitel SGB XII nicht Gegenstand der
Untersuchungen. Aufgrund der äußerst differenzierten und komplexen
Verflechtungen der Zuständigkeiten werden Leistungen der Eingliederungshilfe in
einem gesonderten Verfahren behandelt.
Kennzahlentypen
Untersucht werden die Leistungsbereiche durch unterschiedliche
Kennzahlentypen. Drei Formen werden für die Analysen herangezogen. Dies e
sind „Dichten“, „Ausgaben pro Leistungsberechtigten“ und „Anteile“.
Die Dichte bezeichnet in der Regel das Verhältnis von Leistungsberechtigten zu
Einwohnerzahlen. Es wird angegeben, wie viele Personen von 1.000 Einwohnern
Leistungen der jeweiligen Hilfeart beziehen. Trotz unterschiedlicher Größe der
Städte ist es hierdurch mögli ch, die Zahl der Leistungsberechtigten ver gleichbar
zu machen. Benötigte Personend aten werden generell zum Stichtag 31.12. des
jeweiligen Berichtsjahres ermittelt.
Mit den Kennzahlen „ Ausgaben pro Leistungsberechtigten“ oder „Ausgaben pro
Einwohner“ wird das Finanzvolumen betrachtet, welches für eine Leistungsart
aufgewendet wird. Durch Berücksichtigung der Leistungsberechtigten bzw. der
Einwohnerzahl im Nenner, ergibt sich eine gute Vergleichsmöglichkeit unter den
Inhalte des
Kennzahlen-
vergleichs
Gesonderte
Leistungsbereiche
Kennzahlentypen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
8
Städten. Daten zu Ausgaben und Einnahmen werden als kumulierte
Jahressumme erfasst.
Anhand von Anteilen wird die Zusammensetzung einer Grundgesamtheit mit
bestimmten Merkmalen dargestellt. Es wird Auskunft darüber gegeben, auf wie
viele Personen ein bestimmtes Merkmal zutrifft. Die Anteile einer
Grundgesamtheit (z.B. unterschiedliche Altersstufen) werden in Prozent
abgebildet und ermöglichen einen schnellen Eindruck über die Verteilung.
Mitglieder des Vergleichsrings
Der Vergleichsring der mitte lgroßen Großstädte in Deutschland hat sich von 11
Städten im letzten Berichtsjahr auf 13 Städte im aktuellen Berichtsj ahr erweitert.
Neu hinzugekommen sind die Städte Potsdam und Jena. Abweichende
Strukturen in den Städten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die ober- oder
unterhalb der errechneten Mittelwerte liegen können. Ist dies für die beiden neuen
Städte der Fall, ist die Vergleichbarkeit zu Mittelwerten der Vorjahre
eingeschränkt. Für eine Gegenüberstellung der Werte können die Ergebnisse der
Städte, die nich t in die Vorjahresberechnung einbezogen wurden,
herausgenommen werden.
Von den 13 Städten haben sich Erlangen und Jena bereits 2005 als
Optionskommunen etabliert. In einem gesonderten Bericht vergleicht der Kreis
der mittelgroßen Großstädte die kommunale n Leistungen nach dem SGB II. In
diesem Bericht 1 werden auch die neusten leistungsrechtlichen und
organisatorischen Veränderungen im Bereich SGB II ausführlich beschrieben.
Datenlage
Insgesamt ist die Datenlage im Benchmarking als gut zu bezeic hnen. Teilweise
konnten von den neuen Teil nehmern Jena und Potsdam auch Vorjahreswerte
ermittelt werden. In Jena werden Fälle in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in
der Hilfe zur Pflege nach dem Brutto -Prinzip bearbeitet. Da in den anderen
Städten die Fal lbearbeitung nach dem Netto -Prinzip verläuft, werden für die
Vergleichbarkeit der Daten in diesen Bereichen die Ausgaben abzüglich der
Einnahmen (Netto -Ausgaben) dargestellt. Im Leistungsbereich der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden hingegen in allen
Städten Fälle nach dem Netto -Prinzip bearbeitet, sodass für diesen Bereich die
Einnahmen nicht in Abzug gebracht werden.
Bevor nun Aussagen zur Einwohnerentwicklung in den mittleren Großstädten
Deutschlands gemacht werden, soll an dieser Stelle noch ein genereller Hinweis
gegeben werden: Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht entweder
geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der Texte die
1 Der Bericht zu den Leistungen des SGB II steht unter www.consens-info.de zum Download bereit.
Vergleichbarkeit mit
den Vorjahren
Datenlage
Einwohner-
entwicklung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
9
männliche Sprachform verwendet. Diese bezi eht sich immer auf beide
Geschlechter.
Da die Berechnung von Kennzahlen, wie der Dichte, auf Einwohnerdaten basiert,
soll zunächst ein Überblick gegeben werden, wie sich die Anzahl der Einwohner
in den Städten entwickelt hat. Nachfolgend ist in einer tab ellarischen Übersicht
die Einwohnerentwicklung, differenziert nach dem Merkmal Alter, dargestellt.
ABB. 1: EINWOHNERENTWICKLUNG
2009 2010 2008 2009
Stadt
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährige Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
Veränderung
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährigen Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
BS 243.363 0,59% 1,09% 0,94% -0,75% 0,58% 0,40% 0,67% 0,41%
BHV 113.366 -1,00% -2,78% -0,75% -0,66% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
C 240.767 0,06% 3,60% -0,62% 0,27% -0,36% 2,80% -1,98% 2,34%
DA 143.276 0,73% 1,03% 1,05% -0,67% 0,88% 1,91% 0,85% 0,23%
ER 105.258 0,09% -0,75% 0,54% -0,95% 0,59% -0,29% 0,61% 1,18%
J 103.714 0,69% 3,41% 0,14% 0,98% n.v. n.v. n.v. n.v.
KS 193.112 0,45% -0,57% 1,03% -0,79% 0,15% -0,41% 0,26% 0,13%
KI 236.008 0,32% 0,30% 0,48% -0,28% 0,43% 0,00% 0,47% 0,54%
LU 159.485 0,65% 0,79% 0,88% -0,22% -0,13% -0,91% -0,22% 0,73%
MZ 198.276 0,81% -0,03% 1,19% -0,09% 0,10% 0,05% -0,12% 1,02%
OB 212.091 -0,54% -1,61% -0,17% -1,04% -0,89% -2,65% -0,65% -0,56%
P 155.354 1,46% 5,05% 0,93% 0,95% n.v. n.v. n.v. n.v.
SZ 101.569 -1,08% -2,26% -0,88% -0,91% -0,96% -2,99% -0,96% 0,26%
MW 169.665 0,25% 0,56% 0,37% -0,32% 0,03% -0,19% -0,10% 0,57%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2010 auf auf
BHV: Für 2009 Einwohnerdaten 2008
Insgesamt beträgt die Anzahl der Einwohner in allen hier einbezogen en Städten
rund 2,2 Millionen Personen. Die größten Städte sind Braunschweig, Chemnitz,
Kiel und Oberhausen. Im Vergleich dazu eher kleiner sind Salzgitter, Jena und
Erlangen.
Die generelle Entwicklung für alle mittleren Großstädte zeigt einen Anstieg der
Einwohner von 0,25 %, der sich noch im Vorjahr nicht beobachten ließ. In 10
der 13 Städte ist die Erhöhung zu verzeichnen, die jedoch recht unterschiedlich
verläuft. Während mit einer Steigerung von 0,06 % in Chemnitz die
Einwohnerzahl nur minimal gestiegen ist – im Vorjahr gab es hier noch eine
Reduzierung der Einwohnerzahl – kann in Potsdam mit 1,46 % ein deutliche r
Zuwachs der Einwohner ausgemacht werden.
Generelle
Entwicklung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
10
Nur in drei Städten hat sich die Einwohnerzahl reduziert. Am größten ist de r
Rückgang in Salzgitter mit -1,08 %, gefolgt von Bremerhaven mit -1,00 % und
Oberhausen mit -0,54 %.
Die generelle Erhöhung der Einwohnerzahlen in den Städten verhält sich
bezüglich der Altersklassen differenziert.
Einwohner 65 Jahren und älter
65-Jährige und Ältere haben sich im Mittelwert der Städte um 0, 32 % reduziert.
Die Werte bewegen sich in einer Spannbreite zwischen -1,04 % in Oberhausen
und 0,98 % in Jena. Nur in drei Städten – Jena, Potsdam, und Chemnitz – ist
ein Zuwachs der Einwohner ab 65 Jahre n zu sehen und damit der
Bevölkerungsgruppe, die nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt agiert und u.U. auf
Transferleistungen angewiesen ist, wenn die eigenen Einkommensverhältnisse
nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Einwohner unter 15 Jahren
Der Bevölkerungsanteil für diese Altersklasse stieg für die mittleren Großstädte
insgesamt um 0, 56 %. In Salzgitter reduzieren sich die Einwohner im A lter von
unter 15 Jahre n um -2,26 %. Obwohl in Salzgitter bereits spezielle Initiativen
ergriffen wurden, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, hat sich bisher kein
Zuwachs der Bevölkerung eingestellt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die
Senkung des Anteils der benannten Altersklasse ohne diese Initiativen noch
deutlicher ausgefallen wäre. Noch deutlicher ist der Rückgang für die Altersklasse
der unter 15-Jährigen in Bremerhaven mit einem Wert von -2,78 % zu sehen.
Bemerkenswert ist die Erhöhung des Bevölkerungsanteils der unter 15 -Jährigen
in den neuen Bund esländern. In Potsdam mit 5,05 %, in Chemnitz mit 3,60 %
und in Jena mit 3,41 % liegen die Werte deutlich oberhalb der Entwicklungen in
den alten Bundesländern, wo sie in insgesamt sechs Städten für die Altersklasse
der unter 15-Jährigen gesunken sind.
Einwohner zwischen 15 und 65 Jahren
Für die 15 - bis 65 -Jährigen ka nn im Mittelwert der mittleren Großstädte ein
Zuwachs der Altersklasse um 0, 37 % beobachtet werden. Die Werte in den
Städten reichen von -0,88 % in Salzgitter bis 1,19 % in Mainz. In neun Städten
liegt eine Erhöhung für diesen Bevölkerungskreis vor.
Die Auswirkungen und die Tiefe des demografischen Wandels unterscheiden sich
regional sehr und werden vermutlich auch in Zukunft in höchst unterschiedlicher
Intensität zu beobachten sein. Generell sind jedoch aufgrund der demografischen
Entwicklung weiterhin Zuwachsraten für die Bevölkerungsgruppe der 65 -Jährigen
und Älteren zu erwarten, die die kommunale Sozialleistungen und damit
verbundene Ausgaben beeinflussen . Weitere Analysen und Begleitunge n von
Entwicklung nach
Altersstufen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
11
Steuerungsprozessen in Leistungsbereichen, die diese Altersklasse betreffen, sind
sowohl aus finanzwirtschaftlicher als auch aus kommunalpolitischer Sicht von
Bedeutung.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
12
2. Kernaussagen
Existenzsichernde Leistungen
Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – im vorliegenden Bericht
jeweils außerhalb von Einrichtungen – und die Leistungen aus dem Rechtskreis
des SGB II. Im G egensatz zum Vorjahr sank die Gesamtdichte der
Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen. Dies ist zurückzuführen
auf eine sinkende Anzahl von Leistungsberechtigten, die im Leistungsbezug des
SGB II stehen . Über die Leistungen d er Hilfe zum Lebensunterhalt und der
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden die originär kommunalen
Leistungen zur Existenzsicherung abgedeckt.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Die Anzahl der Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt a ußerhalb
von Einrichtungen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht in relevanter Weise
geändert. Die Ausgaben pro Leistungsberechtigten haben sich dagegen erhöht.
Schwankungen im Zugang sind gr ößtenteils auf die Gestaltung der Schnittstellen
zwischen den SGB XII- und den SGB II-Trägern zurückzuführen. Nach wie vor
kann die Fluktuationsrate generell als hoch bezeichnet werden: Dies ist durchaus
gewünscht, da der Leistungsbezug nach dem 3. Kapitel SGB XII als eine
Durchlaufstation gedacht ist.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel
SGB XII
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben sich sowohl die
Dichte als auch die Au sgaben pro Leistungsberechtigten gegenüber dem Vorjahr
erhöht. Nach wie vor wird von einem weiteren Anstieg der Leistungsberechtigten
in diesem Leistungssegment ausgegangen. Perspektivisch werden zunehmend
Altersklassen in das Rentenalter eintreten, deren Erwerbsleben über Strecken mit
Zeiten der Arbeitslosigkeit zusammen fallen . Zusammen mit den Folgen des
demographischen Wandels ist mit einem Anstieg von Persone n im
Leistungsbezug zu rechnen.
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
Sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen sind die Dichten in der Hilfe zur
Pflege im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen. Dabei erhöhten sich die
Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der stationären HzP minimal, während sie
sich in der ambulanten HzP reduzierten. Eine Reihe von Einflussfaktoren wirkt auf
die Entwicklungen in der HzP ein. Insbesondere in der ambulanten HzP spielt die
Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten eine entscheidende
Rolle, wenn Leistungsb erechtigte bspw. eine kostenintensive 24 -Stunden-
Betreuung benötigen.
Reduzierung der LB
mit existenz-
sichernden
Leistungen
Gleichbleibende
Dichte in der HLU
a.v.E.
Steigende Dichte in
der GSiAE
Gleichbleibende
Dichten in der HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
13
3. Kommunale Leistungen im Überblick
In diesem Kapitel soll ein Überblick über das Leistungsgeschehen im SGB XII
gegeben werden, bevor in den folgenden Kapiteln näher auf die einzelnen
Leistungsbereiche eingegangen wird. Dargestellt wird die Transferleistungsdichte
ergänzt um Leistungsberechtigte des SGB II sowie die Transferleistungsausgaben
pro Einwohner. Durch den Einbezug von Leistungsberechtigten des SGB II sollen
soziale Belastungsp rofile in den beteiligten Städten verdeutlicht werden. Im
Unterkapitel „Kommunales Leistungsprofil (ohne SGB II)“ werden die Ausgaben
pro Leistungsberechtigten für die untersuchten Leistungsbereiche des SGB XII
dargestellt. Die Struktur der Leistungsberech tigten wird in einer tabellarischen
Übersicht anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufgezeigt.
Als Kontextinformation wird auch die Dichte der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten aufgenommen.
3.1. Empfänger von existenzsichernden
Transferleistungen
In der folgenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten von
existenzsichernden Leistungen dargestellt. Diese Zahl stellt die Personen je 1.000
Einwohner in einer Kommune dar, die in Individualwohnraum leben und
staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Dazu gehören
Empfänger von:
Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.E. nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung a.v.E. nach dem 4.
Kapitel SGB XII
Leistungen nach dem SGB II
Auch wenn in diesem Beri cht nur Leistungen nach dem SGB XII betrachtet
werden, sind dennoch in der folgenden Abbildung auch Empfänger von
Leistungen nach dem SGB II in die Berechnung einbezogen. Dies soll zum einen
geschehen, da hierdurch ein Eindruck über die gesamte in einer Komm une
gegebene Hilfebedürftigkeit ab gebildet werden kann , zum anderen, weil die
Kommune bei den Leistungen nach dem SGB II, die darin enthaltenen Kosten der
Unterkunft trägt, welche einen erheb lichen Belastungsfaktor im Bereich der
Sozialausgaben darstellen.
Da Transferleistungen nach dem SGB II den ganz überwiegenden Anteil der
existenzsichernden Leistungen ausmachen, werden sie in einem gesonderten
Bericht2 vertieft behandelt und im vorliegen den Kennzahlenvergleich als
Kontextinformation für die Transferleistungen im SGB XII herangezogen.
2 Im Bericht zu den Leistungen des SGB II wird auf die Entwicklung der Leistungsberechtigtenzahlen und die
kommunalen Ausgaben nach dem SGB II vertieft eingegangen.
Bestandteile der
Transferleistungs-
dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
14
ABB. 2: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE
99,1
182,5
122,1
87,3
44,3
86,5
120,3
138,5
121,9
72,4
127,3
97,6
110,7 108,5 111,9
10,5
21,0
6,4
10,5
5,7
4,8
18,4
15,3
11,9
9,5
12,0
6,6
10,0 11,0 11,01,3
2,5
1,7
6,5
1,0
1,7
3,2
2,3
0,7
1,1
1,6
0,9
1,4 2,0 2,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen
pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der
Empfänger von
HLU a.v.E. pro
1.000 EW
gesamt
Dichte der
Emfänger von
GSiAE a.v.E. pro
1.000 EW
Dichte der
Empfänger von
SGB II pro 1.000
EW
Existenzsichernde Leistungen SGB II
Gut sichtba r ist die dominierende Stellung der Leistungsempfänger nach dem
SGB II. Mit 108,5 von 1.000 Einwohnern liegt die Dichte für Leistungsempfänger
nach dem SGB II deutlich oberhalb der Dichten in den Segmenten HLU a.v.E.
und GSiAE a.v.E. Die Verteilung der Dic hten zwischen den Städten ist groß und
reicht für Leistungsberechtigte nach dem SGB II von 44,3 in Erlangen bis zu
182,5 in Bremerhaven. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Dichte für diesen
Bereich im Mittelwert noch bei 11 1,9 von 1.000 Einwohnern lag, ist eine klare
Reduzierung der Personen im SGB II-Leistungsbezug zu erkennen. Hierin spiegeln
sich regionale und bundesweite Arbeitsmarktlagen wider. Außer in Bremerhaven,
Ludwigshafen und Oberhausen hat sich in allen teilnehmenden Städten die
Dichte der Empfänger von SGB II-Leistungen gesenkt.
Existenzsichernde Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII
Mit 11,0 von 1.000 Einwohnern im Mittelwert ist die Dichte für
Leistungsberechtigte in der GSiAE a.v.E. im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Allerdings kann der Vorjahreswert für die Stadt Jena nicht ausgewiesen werden,
sodass durch den unterhalb des Mittelwerts liegenden Wert aus Jena ein
senkender Effekt eintritt. Wird das Ergebnis aus Jena für 2010 außer A cht
gelassen, ergibt sich ein Mittelwert von 11,5 von 1 .000 Einwohnern, sodass es
tatsächlich eine Erhöhung der Dichte in der GSiAE a.v.E. gegeben hat, die sich
auch in den Ergebnissen aller Städte wiederfinden lässt.
Senkung der
Tansferleistungs-
dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
15
Existenzsichernde Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII
Keine A bweichung zum Vorjahreswer t ist bei der Dichte in der HLU a.v.E.
ersichtlich. Sie bleibt bei 2,0 auf dem Niveau des Vorjahres. Dies spiegelt sich in
der Entwicklung von sechs Städten wider, wo die Dichte unverändert ble ibt. Eine
Steigerung der Dichte hat es in den Städten Darmstadt, Kassel, Kiel und
Ludwigshafen gegeben. Die Werte reichen von 0,7 in Ludwigshafen bis 6,5 in
Darmstadt.
Die folgende Abbildung zeigt die Dichtewerte für 2010 und 2009 in einer
tabellarischen Übersicht.
ABB. 3: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE IN ZAHLEN
KeZa 15: Dichte der
Leistungsberechtigten von
existenzsichernden
Leistungen pro 1.000
Einwohner zum 31.12.
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Dichte der Empfänger von HLU
a.v.E. pro 1.000 EW gesamt 2010 1,3 2,5 1,7 6,5 1,0 1,7 3,2 2,3 0,7 1,1 1,6 0,9 1,4 2,0
Dichte der Emfänger von GSiAE
a.v.E. pro 1.000 EW 2010 10,5 21,0 6,4 10,5 5,7 4,8 18,4 15,3 11,9 9,5 12,0 6,6 10,0 11,0
Dichte der Empfänger von SGB II
pro 1.000 EW 2010 99,1 182,5 122,1 87,3 44,3 86,5 120,3 138,5 121,9 72,4 127,3 97,6 110,7 108,5
Summe der Dichten: HLU a.v.E.,
GSiAE a.v.E. und SGB II 2010 110,9 206,0 130,2 104,2 51,0 92,9 141,9 156,1 134,5 83,0 140,9 105,1 122,1 121,5
Dichte der Empfänger von HLU
a.v.E. pro 1.000 EW gesamt 2009 1,4 2,5 1,8 6,1 1,0 n.v. 3,0 2,1 0,6 1,2 1,6 0,9 1,4 2,0
Dichte der Emfänger von GSiAE
a.v.E. pro 1.000 EW 2009 10,3 20,3 6,3 9,6 5,5 n.v. 17,7 14,9 11,2 8,9 11,5 6,2 9,4 11,0
Dichte der Empfänger von SGB II
pro 1.000 EW 2009 102,8 181,5 129,0 91,3 46,2 89,8 135,2 140,8 121,7 76,1 126,6 101,5 112,9 111,9
Summe der Dichten: HLU a.v.E.,
GSiAE a.v.E. und SGB II 2009 114,4 204,3 137,1 107,0 52,7 89,8 155,9 157,8 133,5 86,3 139,7 108,6 123,7 124,9
Ausgaben für existenzsichernde Leistungen
Analog zur Dichte der Personen, die existenzsichernde Leistungen erhalten,
werden im Folgenden die Ist-Ausgaben für die entsprechenden Leistungsarten pro
Einwohner dargestellt.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
16
ABB. 4: KENNZAHL 16: IST-AUSGABEN FÜR LEISTUNGSBERECHTIGTE VON EXISTENZSICHERNDEN LEISTUNGEN
234,6
367,3
246,6 226,4
100,7
189,3
267,5
319,2
242,5
177,1
262,9 235,5 223,1 237,9 236,9
75,5
114,1
34,6 65,4
27,3
27,7
93,2
112,5
73,5
64,7
62,0
47,7 64,7
66,4 63,8
7,6
10,7
8,4 52,6
3,8
10,8
20,0
13,0
3,2
6,4
7,8
5,0 9,4
12,2 11,3
0
100
200
300
400
500
600
700
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 16
Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des Betrachtungsjahres
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
kommunale
Ist-Ausgaben
SGB II
Euro
Grundsätzlich sind die Ausgaben je Leistungsberecht igten gestiegen. Die
kommunalen Ausgaben werden zu 97 % durch die Kosten der Unterkunft
gebildet, sodass sich hier die steigenden Mieten und auch die zunehmenden
Heiz- und Nebenkosten direkt auswirken. Der Effekt wird durch sinkende Dichten,
also eine geringere Zahl von Personen im Leistungsbezug, bei der Darste llung der
Ausgaben je Einwohner teilweise wieder aufgehoben. Die Ausgaben je Einwohner
im SGB II sind in Erlangen, Kiel, Ludwigshafen, Mainz und Oberhausen sowie
leicht in Salzgitter gestiegen. In den anderen Städten sind die Ausgaben für die
kommunalen Leistungen des SGB II je Einwohner gleich geblieben oder
gesunken. Auf die Entwicklung der Ausgaben im 3. (Abschnitt 4.2) und
4. Kapitel SGB XII (Abschnitt 5.2) wird in den entsprechenden Abschnitten im
nachfolgenden Text weiter eingegangen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Generellen Einfluss auf die Entwicklungen im Leistungsgeschehen des SGB XII
haben wirtschaftliche Faktoren. Je besser die Arbeitsmarktlage in einer Region
ist, desto eher reichen die Einkommen aus, um au s eigenen Kräften eine Notlage
zu bewältigen. Aus diesem Grund soll als Kontextinformation an dieser Stelle
auch die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dargestellt werden.
Quelle der Daten ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
17
ABB. 5: KENNZAHL 17 SGB II: DICHTE DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN (am Wohnort)
429
370
464
418
468
440
377
386
417
419
393
460
418
420
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 17 SGB II
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
pro 1.000 EW unter 65 Jahre
2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind sämtliche Arbeiter und Angestellt e
einschließlich Auszubildender, die kranken-, pflege-, rentenversicherungspflichtig
sind oder beitragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung oder für die
Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.
Nicht dazu gehören somit Beamte und Selbständige.
Im Mittelwert der mitt leren Großstädte in Deutschland sind 420 Personen von
1.000 Einwohnern unter 65 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Besonders hoch ist die Dichte mit 468 in Erlangen, mit 464 in Chemnitz und mit
460 in Potsdam. Unterdurchschnittlich viele sozi alversicherungspflichtig
Beschäftigte gibt es in Bremerhaven mit einem Dichtewert von 370 und in Kassel
mit 377. Über alle Städte hinweg hat sich dieser Wert in den letzten Jahren
positiv verändert.
3.2. Kommunales Leistungsportfolio
(ohne SGB II)
In diesem Abschnitt werden die Leistungen, die Gegenstand des
Kennzahlenvergleichs sind, in einer übergreifenden Kennzahl dargestellt.
Abgebildet werden Ausgaben pro Einwohner für die Leistungen der HLU a.v.E.,
die GSiAE a.v.E. und i.E. sowie die HzP a.v.E. und i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
18
ABB. 6: KENNZAHL 15 SGB XII: IST-AUSGABEN DER UNTERSUCHTEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
KeZa 15
Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Nettoaus
gaben
HzP i.E.
Nettoaus
gaben
HzP
a.v.E.
Bruttoaus
gaben
GSiAE
i.E.
Bruttoaus
gaben
GSiAE
a.v.E.
Nettoaus
gaben
HLU
a.v.E.
Euro
09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10
Nettoausgaben HLU a.v.E. 6,8 6,7 9,1 9,5 8,3 7,0 41,2 50,2 3,0 3,2 6,3 7,5 13,0 17,8
Bruttoausgaben GSiAE 73,6 76,0 110,4 113,4 33,6 34,6 52,9 65,4 25,6 27,3 24,7 27,7 89,0 93,2
Bruttoausgaben GSiAE a.v.E. 53,6 55,2 88,2 91,0 27,3 28,1 49,8 61,5 25,6 27,3 17,5 22,0 84,8 90,5
Bruttoausgaben GSiAE i.E. 20,0 20,8 22,2 22,4 6,3 6,5 3,2 3,9 üöTr üöTr 7,3 5,7 4,2 2,7
Nettoausgaben HzP gesamt 38,2 37,1 65,7 69,3 17,8 18,7 38,8 39,9 2,2 2,3 19,6 23,0 76,7 79,9
Nettoausgaben HzP a.v.E. 4,7 4,8 24,9 23,5 7,7 8,5 19,0 19,0 2,2 2,3 4,3 8,7 39,4 39,1
Nettoausgaben HzP i.E. 33,6 32,3 40,7 45,8 10,0 10,2 19,7 20,9 üöTr üöTr 15,3 14,3 37,3 40,8
Summe/Jahr/Einw. 118,6 119,9 185,2 192,2 59,7 60,3 132,9 155,5 30,8 32,9 50,7 58,2 178,7 190,8
KSJERDACBHVBS
09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10
Nettoausgaben HLU a.v.E. 9,7 10,1 1,6 2,3 5,6 5,3 3,4 4,5 4,7 4,3 8,3 10,3 9,3 10,7
Bruttoausgaben GSiAE 104,6 112,5 74,7 73,5 60,5 64,7 59,1 62,0 47,7 56,9 64,7 63,8 66,4
Bruttoausgaben GSiAE a.v.E. 80,5 87,5 60,4 59,6 50,3 53,4 54,0 57,3 37,1 39,4 40,2 46,8 51,5 55,4
Bruttoausgaben GSiAE i.E. 24,0 24,9 14,3 13,9 10,2 11,2 5,1 4,8 8,2 16,7 17,9 12,1 11,9
Nettoausgaben HzP gesamt 70,4 69,1 36,8 36,9 45,1 46,5 39,0 37,4 17,2 17,3 49,1 47,7 39,7 40,4
Nettoausgaben HzP a.v.E. 26,3 27,2 5,3 5,6 21,9 24,3 5,2 6,2 9,3 9,1 4,3 4,1 13,4 14,0
Nettoausgaben HzP i.E. 44,1 41,9 31,5 31,3 23,3 22,2 33,8 31,2 7,9 8,1 44,8 43,5 28,5 28,5
Summe/Jahr/Einw. 184,6 191,7 113,1 112,7 111,3 116,5 101,5 103,9 58,9 69,2 114,3 122,7 114,9 120,5
POBMZLUKI MW SZ
ER: Leistungen der HzP i.E. und GSiAE i.E. liegen in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers.
P: Für das Jahr 2009 stehen keine Daten für die GSiAE i.E. zur Verfügung
In der obigen Abbildung sind die Ausgaben je Einwohner in den hier untersuchten
Hauptleistungsarten dargestellt. Auf die Zusammensetzung der Ausgaben in den
einzelnen Leistungsarten und deren Entwicklungen wird in den einzelnen Kapiteln
eingegangen.
Unabhängig von speziellen Zuständigkeitsregelungen für die Leistungen in
Einrichtungen, die sich für Erlangen, Chemnitz, Darmstadt und Kassel auf die
Darstellung auswirken, wird deutlich, wie sehr sich die Armutssituation i n den
Städten unterscheidet. Dem liegt der Grundgedanke zugrunde, dass der Bezug
von Leistungen nach dem SGB XII – neben dem Bezug von Leistungen nach dem
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
19
SGB II – ein Indikator für soziale Problem - und Armutslagen in den Städten ist.
Im Zusammenhang hierm it muss noch berücksichtigt werden, dass
existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII und Leistungen der Hilfe zur
Pflege fast immer ergänzende Leistungen zu vorhandenem Einkommen (in
seltenen Fällen auch aufzuzehrendem Vermögen) darstellen.
Insgesamt lassen sich drei Gruppen von Städten in diesem Kennzahlenvergleich
ausmachen. Zur e rsten gehören die westdeutschen Städte Bremerhaven,
Darmstadt, Kassel und Kiel – auch Oberhausen kann noch zu dieser Gruppe
gezählt werden. Hier sind vergleichsweise viele Me nschen auf Leistungen nach
dem SGB XII und – an anderer Stelle betrachtet – Leistungen des SGB II
angewiesen. Es folgen die westdeutschen Städte Braunschweig, Ludwigshafen,
Mainz und Salzgitter mit einer, im Städtevergleich, mittleren Belastungsdichte.
Die Städte aus den neuen Bundesländern Chemnitz, Jena und Potsdam haben
die strukturelle Gemeinsamkeit, dass dort aufgrund der spezifischen
Erwerbsbiografien zu DDR-Zeiten das Renteneinkommen nach wie vor höher und
dementsprechend die Dichte im Bereich des SG B XII relativ gering ist. In
Chemnitz und Potsdam sind jedoch vergleichsweise viele Bürger auf Leistungen
des SGB II angewiesen, sodass sich hier ein uneinheitliches Bild ergibt. In der
bayerischen Stadt Erlangen sind (auch unabhängig von der Zuständigkeit steilung
zwischen dem örtlichen und überörtliche n Träger der Sozialhilfe) vergleichsweise
sehr wenige Menschen auf Leistungen des SGB II sowie des SGB XII angewiesen.
3.3. Struktur der Personengruppen im
Leistungsbezug
Für die Beschreibung der Struktur der L eistungsberechtigten wird die
Zusammensetzung der Personengruppen im Bezug der verschiedenen SGB XII-
Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach den Merkmalen Geschlecht und
Staatsangehörigkeit untersucht . In der folgenden Tabelle sind auch die
Ausprägungen dieser Merkmale in der Bevölkerung abgebildet.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
20
ABB. 7: TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,3 2,5 1,7 6,5 1,0 1,7 3,2 2,3 0,7 1,1 1,6 0,9 1,4 2,0
Dichte GSiAE a.v.E. 10,5 21,0 6,4 10,5 5,7 4,8 18,4 15,3 11,9 9,5 12,0 6,6 10,0 11,0
Dichte HzP a.v.E. 1,0 2,9 1,7 1,5 0,8 3,2 3,2 2,6 0,8 2,9 1,8 1,6 0,7 1,9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Anteil Frauen 51,2 50,3 52,0 50,5 51,0 51,5 52,1 51,4 50,8 52,2 51,5 52,0 51,2 51,4
Anteil Frauen ab 65
Jahre an allen ab 65 58,9 56,9 59,0 58,7 58,2 57,8 60,2 58,5 57,1 57,6 58,4 59,0 57,6 58,3
Anteil EW ohne dt.
Staatsangehörigkeit 7,5 9,5 3,0 16,1 13,1 4,3 12,5 8,0 20,4 14,9 11,4 4,3 9,2 10,3
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 47,4 45,9 40,0 53,5 41,2 37,6 40,9 48,4 50,8 52,8 49,7 48,6 48,2 46,5
GSiAE gesamt weiblich 54,9 n.v. 51,0 57,2 n.v. 47,9 55,2 54,4 56,3 52,9 58,3 48,8 59,3 54,2
HzP a.v.E. weiblich 60,3 64,0 60,2 59,5 60,5 44,9 61,6 67,0 69,1 62,3 68,2 63,9 63,2 61,9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit 8,3 7,1 7,7 16,8 15,7 2,9 10,1 10,7 21,2 19,0 10,7 6,3 12,1 11,4
GSiAE gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 10,5 13,7 20,3 29,0 n.v. 17,2 21,8 13,9 23,0 22,9 18,3 21,3 12,9 19,4
HzP gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 2,5 3,3 12,3 15,6 n.v. 0,3 13,0 8,8 6,3 10,7 5,5 24,2 3,7 8,8
Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
BHV, ER: Ergebnisse für die GSiAE beziehen sich nur auf Leistungsberechtigte a.v.E.
Von allen hier dargestellten Leistungsberechtigten erhält mit einer Dichte von
11,0 im Mittelwert bezogen auf 1.000 Einwohnern der größte Anteil Leistungen
der GSiAE a.v.E. Durchschnittlich geringer sind die Dichten in der HLU a.v.E. mit
2,0 und der HzP a.v.E. mit 1,9.
Strukturmerkmal Geschlecht
Die Betrachtung der Mittelwerte von Anteilen na ch dem Merkmal Geschlecht
zeigt mit 51,4 % einen überwiegenden Anteil von Frauen an der Bevölkerung .
Wird dieser Anteil mit dem Anteil der weiblichen Leistungsberechtigten in der
HLU a.v.E. ver glichen, zeigt sich ein unterdurchschnittliches Vorkommen von
Frauen in dieser Leistungsart. Mit 46,5 % ist für den Frauenanteil im Vergleich
zum Vorjahr, wo der Wert noch bei 45,3 % lag, eine Annäherung der Verteilung
nach dem Merkmal Geschlecht fes tzustellen. In der GSiAE beträgt der Anteil von
Frauen 54,2 % und liegt damit über dem weiblichen Bevölkerungsanteil. Frauen
sind in der GSiAE somit überdurchschnittlich vertreten. Dieser Anteil hat sich im
Vergleich zum Vorjahr verringert. Noch deutlicher ist d er überdurchschnittliche
Anteil von Frauen in der HzP a.v.E. Er liegt bei 61,9 % im Mittelwert und hat
sich im Vergleich zum Vorjahr etwas reduziert.
Im überwiegenden Maße werden Leistungen der GSiAE und der HzP a.v.E. – von
Personen ab 65 Jahren in Ansp ruch genommen. Der Frauenanteil dieser
Altersklasse an der Bevölkerung beträgt im Mittelwert 58,3 %. Hierdurch
Anteile nach
Geschlecht
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
21
relativiert sich die Aussage bezüglich der GSiAE. Wird der Anteil der Frauen in der
GSiAE mit dem weiblichen Bevölkerungsanteil ab 65 Jahren verglichen, zeigt sich
ein unterdurchschnittliches Vorkommen von Frauen in der GSiAE. Bezüglich der
HzP a.v.E. bleibt die Aussage unverändert. Auch im Vergleich zu dieser
Bezugsgröße sind Frauen in der HzP a.v.E. überdurchschnittlich vertreten.
Wird davon ausgegangen, dass durch die drei Leistungsarten auch die Abfolge der
Lebensphasen abgebildet wird, ist das Ergebnis bezüglich der Frauenanteile
plausibel. Ein im Mittel niedrigeres Rentenniveau und eine durchschnittlich
höhere Lebenserwartung von Frauen führ en zu einem weiblichen Anteil von
Leistungsberechtigten, der sich in den Leistungsarten unterschiedlich darstellt .
Bezüglich der Veränderungen gegenüber den Vorjahreswerten ist dabei generell
eine zunehm ende Angleichung festzustellen. Als Einflussfaktoren gelten hier
gesellschaftliche Veränderungen, die auch das Rollenverhalten innerhalb von
Familien beeinflussen und tendenziell zu einer Annäherung der
Erwerbsbeteiligung von Männer und Frauen bis hin zur eigenverantwortlichen
Existenzsicherung der Frauen fü hren. Allerdings ist zu beachten, dass das
Vergütungsniveau von Männern und Frauen nach wie vor generell in
unterschiedlicher Höhe ausfallen kann und ein nicht unerheblicher Anteil der
Frauen in Teilzeitbeschäftigungen tätig ist, sodass ein tatsächlicher Gleichstand
bezüglich des Einkommens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Strukturmerkmal Staatsangehörigkeit
Im Mittelwert 10,3 % der Bevölkerung der teilnehmenden Städte des
Benchmarking ist nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Anteile
in den einzelnen Städten fallen dabei unterschiedlich aus und verteilen sich
zwischen 3,0 % in Chemnitz und 20,4 % in Ludwigshafen. Im Vorjahr, als die
Städte Jena und Potsdam mit ihren niedrigen Werten noch nicht Tei lnehmer am
Benchmarking waren, betrug der Mittelwert für den Bevölkerungsanteil ohne
deutsche Staatsangehörigkeit 11,4 %. Werden die Werte aus Jena und Potsdam
außer Acht gelassen, ergibt sich ein Mittelwert, der dem Vorjahreswert entspricht,
sodass es hier tatsächlich zu keiner Änderung gekommen ist.
Leistungsberechtigte in der HLU a.v.E. haben zu 11,4 % keine deutsche
Staatsangehörigkeit. Damit sind in dieser Leistungsart unwesentlich mehr
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vertreten als im Durc hschnitt der
Bevölkerung der Teilnehmer im Benchmarking . Der Unterschied in der GSiAE ist
deutlicher. Hier beträgt der Anteil der Leistungsberechtigten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit 19,4 % und liegt damit deutlich oberhalb des
entsprechenden Bevölkerungsanteils von 11,4 %. Nur in der HzP a.v.E. zeigt sich
mit 8,8 % ein geringerer Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
als er durchschnittlich bei den Einwohner n der teilnehmenden Städte der
Bundesrepublik vorzufinden ist.
Anteile nach Staats-
angehörigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
22
Anzumerken bleibt für die Ausführungen zur Staatsangehörigkeit, dass hier nicht
Personen mit Migrationshintergrund erfasst wurde n, die häufig i m Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit sind, sondern ausschließlich Personen, die keine
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Darüber hinaus haben Leistungsberechtigte der GSiAE oder der HzP in der Regel
ein Alter von 65 Jahren und älter. Die Aussagen zum Anteil der Einwohner ohne
deutsche Staatsangehörigkeit beziehen sich jedoch auf die Gesamtbevölkerung.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
23
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Steuerungsinteresse
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist im dritten Kapitel des SGB XII geregelt.
Zielsetzung des gesetzlichen Auftrags ist es, die Existenzsicherung im Rahmen
der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben
in Würde zu ermö glichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Kräften und Mitteln bestritten werden kann.
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in und außerhalb von
Einrichtungen in Anspruch genommen werden . Der vorliegende
Kennzahlenvergleich bezieht sich in seinen Ausführungen auf die
Personengruppe, die Leistungen der HLU außerhalb von Einrichtungen erhält.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der
Sozialhilfe zur Sich erstellung des Existenzminimums für eine kleine
Personengruppe, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der
Grundsicherung (Grundsicher ung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmind erung nach dem 4. Kapitel
SGB XII) nicht erfasst wird. Damit bildet sie, neben der Grundsicherung für
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei E rwerbsminderung, die
unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.
Da für Personen in einer Bedarfsgemeinschaft und für bedürf tige erwerbsfähige
Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren seit 2005 in der Regel das SGB II
maßgeblich ist, bleibt nur ein kleiner Personenkreis, der Anspruch auf Leistungen
der HLU a.v.E. haben kann. Leistungen der HLU a.v.E. werden folgenden
Personen gewährt:
Personen unter 65 Jahren,
die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2
SGB VI auf Zeit erhalten
die vorübergehend (nicht dauerhaft) weniger als 3 Stunden täglich
erwerbsfähig sind
die vorgezogene Altersrente erhalten und nicht über ausreichendes
Einkommen verfügen
Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben
Personen ab 65 Jahre n ohne Anspruch auf G SiAE wegen fahrlässig
herbeigeführter Mittellosigkeit
Für alle drei P ersonengruppen gilt, dass sie leistungsberechtigt sind, wenn sie
nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen sowie die
erforderlichen Leistungen nicht von anderen Personen erhalten.
HLU a.v.E.
Leistungs-
berechtigte der HLU
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
24
Zielsetzung und Steuerungsmöglichkeiten
Ziele in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind entsprechend dem gesetzlichen
Auftrag:
Sicherung des Lebensunterhalts leistungsberechtigter Personen
Sicherung der Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Gestaltung des Übergangs in das SGB II bzw. der GSiAE
In der Praxis stellt der HLU -Bezug vor allem eine Übergangssituation zw ischen
dem SGB II- und dem GSiAE -Bezug dar. Dies wird auch dadurch deu tlich, dass
die Fluktuation in diesem Leistungsbereich besonder s hoch ist.
Steuerungsansätze bestehen hier in der Schnittstellengestaltung zum SGB II-
Träger und in der Optimierung der i nternen Prozesse, was die Gewährung der
Leistungsarten HLU und GSiAE angeht.
Wo es möglic h ist, sollen Leistungsberechtigte aktiviert werden, sodass sie im
günstigsten Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind.
Andererseits ist es auch im kommunalen Interesse, dem Personenkreis im
Leistungsbezug Angebote zur psychosozialen Stabilisierung zu unterbreiten. In der
Praxis ist allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung
nur einen kleinen Pe rsonenkreis erreichen können und dementsprechend der zu
leistende Aufwand mit den erwarteten Nutzene ffekten aus Sicht des Trägers der
Sozialhilfe abzugleichen ist. Gleichwohl we rden in einigen Kommunen derartige
zielgerichtete Maßnahmen durc hgeführt. So werden bspw. in den Städten
Darmstadt, Chemnitz, Kassel und Oberhausen Leistungsberechtigte im Rahmen
des Fallmanagements betreut. In Braunschweig gab es das Fallmanagement bis
Oktober 2010.
4.1. Leistungsberechtigte
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Dichte in der HLU a.v.E. in
einer Zeitreihe von 2008 bis 2010. Zu beachten ist, dass sich die Dichte der
Leistungsberechtigten auf 1.000 Einwohner unter 65 Jahre n bezieht. Insofern
kommt es zu Abweichungen zu den Werten in den vorhergehenden Kapiteln, wo
sich die Ergebnisse auf 1.000 Einwohner jeden Alters beziehen.
Ziele in der HLU
a.v.E.
Aktivierung durch
gezielte
Einzelmaßnahmen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
25
ABB. 8: KENNZAHL 1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN VON HLU A.V.E.
1,7
3,2
2,4
7,9
1,2
2,1
4,0
2,8
0,9
1,3
2,0
1,1
1,8
2,5
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2008 2009 2010 Mittelwert 2010Dichte
Der Mittelwert der Dichte in der HLU a.v.E. beträgt 2,5 bezogen auf 1.000
Einwohner unter 65 Jahre n. Die Verteilung in den Städten gestaltet sich
unterschiedlich. Während in Ludwigshafen eine Dichte von 0,9 ermittelt wird,
liegt sie in Darmstadt bei 7,9. Auch die Entwicklungen in den Städten im
Jahresverlauf weichen von einander ab. In Kassel oder Ludwigshafen ist
beispielsweise ein klarer Aufwärtstrend zu sehen . Gleichzeitig entwickelt sich die
Dichte in Mainz rückläufig. Hier ist anzumerken, dass es sich bei
Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. generell um eine relativ kleine
Grundgesamtheit handelt, bei der prozentuale Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr deutlicher ins Gewicht fallen. Auch die Einwohnerentwicklung bildet hier
einen nicht zu unterschätzenden Einflussfaktor.
Der Mittelwert ist im Vergleich zum Vorjahr auf dem gleichen Niveau geblieben.
Der Wert der Stadt Jena, der im Mittelwert 2009 nicht en thalten ist, hat eine
senkende Wirkung, die jedoch so minimal ist, dass sie kaum ins Gewicht fällt.
Besonders hoch ist die Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. in
Darmstadt. Durch die Einführung eines Fallmanagements im September 2010
konnten bereits erste Erfolge erzielt werden, die dazu führten, dass
Leistungsberechtigte in die GSiAE oder das SGB II verlagert wurden. Allerdings
gab es auch Zuwächse in den Leistungsbezug der HLU a.v.E aus dem SGB II,
sodass sich die Erfolge noch nicht in de n Daten widerspiegeln. Zukünftig soll ggf.
die Begutachtungspraxis beim SGB II-Träger genauer überprüft werden.
Dichte der
Leistungs-
berechtigten HLU
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
26
Mit 0,9 wird der niedrigste Wert in Ludwigshafen ermittelt, wobei sich im
Vergleich zum Vorjahreswert eine Steigerung feststellen lässt. Diese beruht zum
großen Teil darauf, dass nun auch Leistungsberechtigte mit Bezug von
Eingliederungshilfe a.v.E., die parallel HLU erhalten, erstmals einbezogen
wurden.
Begutachtung der Erwerbsfähigkeit im Jahr 2010
Ein Einfl ussfaktor auf die Entwicklung der Leistungsberechtigtenzahlen in der
HLU a.v.E. besteht in der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit. Je nachdem wie
und mit welcher Intensität dies e in den Städten verfolgt wird, können sich die
Zahlen der Leistungsberechtigten unterschiedlich entwickeln. Relevant ist dabei
auch die Gestaltung der Schnittstelle zwischen de n SGB XII- und den SGB II-
Trägern.
Im Verlauf des Benchmarking wurde die Schnittstelle zwischen dem SGB XII- und
dem SGB II-Träger näher beleuchtet. Relevant waren hier folgende Fragen:
Werden alle Personen, die gemäß Begutachtung länger als 6 Monate
erwerbsunfähig sind, aber noch nicht durch den
Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert
eingestuft wurden, in die HLU verlagert?
Wer wird se itens der Jobcenter mit der Begutachtung in Bezug auf die
Erwerbsfähigkeit beauftragt?
In allen Kommunen außer in Erlangen und Ludwigshafen wurden 2010
Personen, die laut Begutachtung länger als 6 Monate erwerbsunfähig sind, aber
nicht als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft wurden, in die HLU verlagert,
sofern dies leistungsrechtlich möglich war.
In Erlangen und Ludwigshafen erfolgte eine Verlagerung in die HLU erst bei
einem entsprechenden Gutachten des Rententrägers. Das Jobcenter in Mainz
stellte in allen Fällen, in denen der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit
festgestellt hat te, dass für die Dauer von mehr als 6 Monaten von einer
Erwerbsfähigkeit von weniger als drei Stunden täglich ausgegangen werden muss,
die Leistungen ein. Die Stadt Mainz als kommunaler Träger entschied im Jahr
2010 vor der Aufnahme in die HLU, ob die Auffassung des ärztlichen Ergebnisses
geteilt wird. War das nicht der Fa ll, wurde der Sachverhalt der Einigungsstelle
vorgelegt. Ab 01.01.2011 wird hier eine Neuregelung für das Verfahren gültig,
nach der für solche Fälle Widerspruch einzulegen ist.
Von Seiten der Jobcenter wurde 2010 in Bremerhaven, Kiel, Ludwigshafen und
Mainz der Medizinische Dienst der Agentur für Arbeit für die Begutachtung in
Anspruch genommen. In Braunschweig und Darmstadt wurden für das Jobcenter
entsprechende Gutachten vom Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit oder
vom Gesundheitsamt der Stadt erstellt. In Salzgitter wurde diese Aufgabe
Begutachtung der
Erwerbsfähigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
27
entweder vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder vom Amtsarzt der
Kommune wahrgenommen. Der Medizinische Dienst der Agentur für Arbeit, das
Gesundheitsamt und der Rententräger wu rden in Kassel mit der Begutachtung
beauftragt. In Chemnitz löst das Jobcenter die Begutachtung durch den
Rententräger aus, während in Oberhausen das Jobcenter den Bereich Gesundheit
oder den Medizinischen Dienst des B erufsförderungswerks beauftragt . Für
Erlangen als Optionskommune wird ausschließlich der Rentenversicherungsträger
tätig. Hier wurden Vereinbarungen zwischen de m SGB XII- und SGB II-Träger
geschlossen. In der Stadt Jena, die ebenfalls Optionskommune ist, wurde in dem
Eigenbetrieb jenarbeit der Stadt bis zum 31.12.2010 ein eigener Gutachter
beschäftigt, der gemeinsam mit dem Fachdienst Soziales ausgewählt wurde.
Maßnahmen zur Aktivierung der Leistungsberechtigten, die in den Städten in
unterschiedlichen Formen ausgeübt werden, sollen die betroffenen Personen zu
einer aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft befähigen. Hier liegen
Ansatzpunkte für die Städte, steuernd auf die Entwicklung in der HLU a.v.E.
einzuwirken. Der Themenkomplex Aktivierung war Gegenstand im
Vorjahresbericht, weshalb hier nicht näher auf entsprechende Maßnahmen in den
Städten eingegangen werden soll.
Die folgende Abbildung zeigt die Anteile der Zu - und Abgänge der HLU a.v.E.
Leistungsberechtigten an allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. Nicht in
allen Städten konnte die Anzahl der Leistungsberechtigten ermittelt werden,
sodass in Kassel, Oberhausen, Potsdam und Erlangen auf die Anzahl der Zu- und
Abgänge von Bedarfsgemeinschaften in der HLU a.v.E. zurückgegriffen wurde.
Maßnahmen zur
Aktivierung
Zu- und Abgänge
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
28
ABB. 9: KENNZAHL 9/10: ANTEILE DER ZU- UND ABGÄNGE AUS DER HLU A.V.E.
57,8
84,3
52,8
50,8
66,7
51,4
64,4
15,0
42,4
24,5
58,0
45,1
68,8
52,5
59,3
83,6
57,8
29,5
54,9
22,0
36,6
8,8
33,1
33,3
43,8
30,3
66,7
43,1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
KeZa 9/10 SGB XII
Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E
an allen Leistungsberechtigten HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
Anteil der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E. Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.Prozent
KS, OB, P, ER: BG-Daten
Der Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E., der neu in den Leistungsbezug
der Hilfeart gekommen ist, liegt bei 52,5 %. Mehr als die Hälfte sind somit neu in
den Leistungsbezug der HLU a.v.E. gekommen. Mit 43,1 % im Mittelwert ist der
Anteil der Abg änger aus der HLU a.v.E. an allen Leistungsberechtigten der HLU
a.v.E. geringer. Beide Werte verdeutlichen die hohe Fluktuation in diesem
Bereich.
In den Städten sind deutliche Unterschiede zu erkennen. Während der Anteil der
Zugänge in Kiel mit 15 % relativ gering ist, liegt er in Bremerhaven mit 84,3 %
weit über dem Mittelwert. Noch größer sind die Abweichungen bei den Abgängen
aus der HLU a.v.E. In Kiel beträgt der Anteil 8,8 %, während er in Bremerhaven
bei 83,6 % ermittelt wird.
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. nach Altersklassen
Die Struktur der Leistungsberechtigten wird durch die Betrachtung verschiedener
Aspekte deutlich. Neben den Merkmalen Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die
bereits im Kapitel 3.3 „Struktur der Personengruppen im Leistu ngsbezug“
behandelt wurden, gibt die nachfolgende Tabelle einen Überblick über die
Verteilung der Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. differenziert nach
Altersklassen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
29
ABB. 10: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 17,7 11,0 18,1 13,5 15,7 10,4 8,5 19,9 16,1 20,8 13,0 18,3 13,5 15,1
2009 15,3 14,1 15,7 13,4 17,3 n.v. 7,5 17,2 20,2 14,6 15,0 12,1 15,0 14,8
2010 82,3 89,0 81,9 86,5 84,3 89,6 91,3 80,1 83,9 79,2 85,5 81,7 84,4 84,6
2009 84,7 84,8 84,3 82,4 82,7 n.v. 91,2 82,8 79,8 85,4 82,9 87,9 80,3 84,1
MW
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. differenziert nach Altersklassen/ Anteile an allen
15 bis unter
65 Jahre
0 bis unter 15
Jahre
Angaben in Prozent
Anmerkung: Wo die Summe der beiden dargestellten Anteile nicht 100 % ergibt, sind in der Gesamtgruppe
Personen ab 65 Jahren enthalten, die ergänzende HLU erhalten.
Mit 84,6 % aller Leistungsempfänger der HLU a. v. E. ist die Personengruppe im
Alter zwischen 15 bis unter 65 Jahren die Größte. Ihr Anteil hat eine Spannbreite
in den Städten von 79,2 % in Mainz bis 91,3 % in Kassel. Der Anteil der
Leistungsberechtigten unter 15 Jahren beträgt im Mittelwert 15,1 % und verteilt
sich in den Städten von 8,5 % in Kassel bis 20,8 % in Mainz. Dargestellt ist mit
dieser Personengruppe vor allem der Anteil von Kindern, die Leistungen der HLU
a.v.E. im Rahmen der Verwandtenpflege erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr sind
hier teilweise deutliche Unterschiede zu beobachten. Für beide Anteile zeigt sich
eine Erhöhung im Vergleich zu den Werten in 2009, die auf eine Verringerung
des Anteils der Leistungs berechtigten der HLU a.v.E. ab 65 Jahren hinweist .
Dieser Anteil ist äußerst gering u nd hier nicht gesondert ausgewiesen. Personen
in dieser Altersklasse erhalten Leistungen der HLU a.v.E. über Haushaltshilfen
oder wenn die Mittellosigkeit selbst herbeigeführt wurde und aus diesem Grund
keine Leistungen der GSiAE a.v.E. in Anspruch genommen werden können.
4.2. Ausgaben
Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen richtet
sich nach den Erfordernissen im Einzelfall. Der Bedarf setzt sich insgesamt aus
folgenden Komponenten zusammen:
Maßgebender Regelsatz,
Kosten der Unterkunft und Heizung,
Evtl. Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind
sowie
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, einmalige Leistungen.
In der folgenden Abbildung sind die Nettogesamtausgaben für laufende
Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII pro Leistungsberechtigten dargestellt.
Einnahmen in der HLU a.v.E. sind von den Ausgaben abgezogen worden , um
auch mit den neu hinzugekommenen Städten die Vergleichbarkeit der Ausgaben
sicher zu stellen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei den insgesamt niedrigen Fallzahlen , einzelne
„teure Fälle“ in einer Stadt bereits zu überdurchschnittlichen Ausgaben führen
Zusammensetzung
der Ausgaben
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
30
können. Unterschiede in der Ausgabenhöhe können auch dadurch erklärt werden,
dass sich die Kosten der Unterkunft in den Städten stark unterscheiden.
Generelle Einflussfaktoren
Grundsätzlich sind bei der Interpretation der Grafik folgende Einflussfaktoren zu
berücksichtigen:
Leistungsberechtigte unter 15 Jahren sind zu einem großen Teil Kinder,
die nic ht bei ihren Eltern leben. Aufg rund niedrigerer Regelsätze im
Vergleich zu älteren Leistungsberechtigten und vergleichsweise geringen
Anteilen für Kosten der Unterkunft, sind dies für den Sozialhilfeträger
eher „günstige Fälle“.
Die Altersgruppe ab 15 bi s unter 65 Jahren setzt sich aus
Leistungsberechtigten von vorgezogener Altersrente sowie aus
vorübergehend erwerbsgeminderten Personen zusammen. Zu den
vorübergehend erwerbsgeminderten Personen gehören insbesondere
Personen mit nicht dauerhaften psychisch en Erkrankungen oder
Suchterkrankungen. Die Rentner unter 65 Jahren bilden einen Kreis
eher „günstiger Fälle“, da hier die Renten als Einkommen auf die
Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden. Die HLU
a.v.E. stellt somit eine lediglich ergänzende Hilfe dar.
Personen ab 65 Jahre n haben bei Hilfebedürftigkeit in der Regel
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Personen dieser
Altersgruppe können si ch im HLU -Bezug befinden, wenn sie aufgrund
einer selbstverschuldeten Notlage ke inen Anspruch auf Leistungen der
GSiAE haben.
Unterschiede in den Ausgaben können sich durch eine unterschiedliche
Buchungspraxis ergeben oder durch individuell gestaltete Verwaltungsabläufe in
der Zusammenarbeit mit anderen Stellen bei der Übernahme oder Abgabe von
Fällen bspw. im Übergang zwischen SGB II und SGB XII.
Jeder dieser Einflussfaktoren liefert jedoch nur Anhaltspunkte, die im
Gesamtkontext zu betrachten sind . Da die HLU a.v.E. immer dann greift, wenn
kein A nspruch auf andere soziale Leistungen besteht, kann die anteilsmäßige
Verteilung der Personengruppen im Leistungsbezug innerhalb einer Kommune im
Jahresverlauf schwanken.
Unterschiede in der
Ausgabenhöhe
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
31
ABB. 11: KENNZAHL 12.2: NETTO-AUSGABEN HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
4.994
3.842
4.063
7.740
3.339
4.481
5.513
4.455
3.066
4.867
2.796
4.689
6.719
4.659
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
KeZa 12.2 SGB XII
Netto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen)
pro HLU-Leistungsberechtigte a.v.E. pro Jahr in Euro
2009 2010
Euro
Der Mittelwert für die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E.
beträgt 4.659 Euro. Wie auch in den Vorjahren haben sich die Kosten pro Fall
somit erhöht. Die Verteilung zwischen den Städten ist insgesamt heterogen. Die
Werte reichen von 2.796 Euro in Oberhausen bis 7.740 Euro in Darmstadt. In
den meisten Städten sind teilweise deutliche Anstiege zu sehen. Eine
Reduzierung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten hat es nur in Chemnitz,
Kiel und Potsdam gegeben.
Stadtbezogene Einflussfaktoren
Der Ausgabenanstieg in Kassel erklärt sich durch die Erhöhung bzw. Anpassung
der Miet- und Heizobergrenzen nach Beendigung der Gewährung pauschalierter
Kosten der Unterkunft. Diese führen auch In Darmstadt zur Ausgabensteigerung,
die im Zusammenhang mit der Angemessenheitsprüfung der anerkannten KdU
stehen.
In Erlangen waren im Jahr 2010 gehäuft kurzzeitige Fälle bei Inhaftierung zu
verzeichnen, die die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12. nicht
steigen lassen, da sie vor Jahresende aus dem Leistungsbezug fielen. Dies führt
jedoch zu Mehrausgaben, die sich in der Erhöhung der Netto -Ausgaben pro
Leistungsberechtigten widerspiegeln.
Ein Einflussfaktor auf die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr i n Ludwigshafen
wird im sinkenden Anteil der Leistungsberechtigen unter 15 Jahre n vermutet, für
die wie beschrieben in der Regel weniger Ausgaben aufgewendet werden müssen.
Steigende Netto-
Fallkosten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
32
Gleichzeitig haben sich die einbezogenen Einnahmen in der HLU a.v.E. reduziert.
Ursache hierfür ist der Ausfall des zuständigen Sachbearbeiters, sodass die
Bearbeitung der Einnahmen zurückgestellt werden musste.
Der Anstieg der Netto-Ausgaben entsteht in Oberhausen durch den Rückgang der
Einnahmen für die HLU a.v.E. Hier enthalten sind Erstattungen des überörtlichen
Sozialhilfeträgers, der in Nordrhein -Westfalen für die HLU a.v.E. zuständig wird,
wenn er im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungen zum selbständigen
Wohnen erbringt. Die insgesamt hohen Einnahmen resultieren aus der
langwierigen Erteilung der Bewilligungsbescheide . D ie Durchführung der HLU -
Gewährung ist nach Zuständigkeitswechsel aus pragmatischen Gründen auf die
örtlichen Träger delegiert worden. Diese Einnahmen haben sich im Vergleich zum
Vorjahr um 15,2 % reduziert.
Die Ausgabenentwicklung in Salzgitter steht in Verbindung mit Nachzahlungen
für Krankenkassenbeiträge, die zu einem Anstieg der Ausgaben pro Fall führten.
In Braunschweig werden die Netto -Fallkosten durch die Reduzierung der
Einnahmen beeinflusst. In 2010 gab es gegenüber dem Vorjahr tendenziell mehr
Nachzahlungen für hohe Energie - und Mietnebenkosten. Die Erstattungen dieser
Beträge können daher niedriger ausfallen. Darüber hinaus erfolgte eine zeitnahe
Bearbeitung von Neuanträgen durch die Erstantragsstel le. Aufgrund von kürzeren
Vorleistungszeiträumen gab es geringere Erstattungen, wenn kein
Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Braunschweig bestand.
In Kiel sind die Netto -Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.
Während sich die Brutto -Ausgaben entsprechend der Erhöhung der Anzahl der
Leistungsberechtigten entwickelten, stiegen die Einnahmen um das Doppelte an,
sodass in der Abbildung der Netto-Ausgaben ein leichter Rückgang der Fallkosten
zu sehen ist. Die Steigerung der Einnahmen in der HLU a.v.E. beruhen in erster
Linie auf buchungstechnischen Gründen nach Einführung der Doppik.
Die konsequente Anwendung des Bundesheizkostenspiegels reduzierte in
Chemnitz die Ausgaben für die Kosten der Unterkunf t und damit auch di e Netto-
Ausgaben pro Leistungsberechtigten (gilt nicht mehr für 2011, durch erhebliche
Veränderungen der Werte des Heizkostenspiegels) . Aufgrund des
Finanzcontrollings wurde unter anderem die Verfahrensweise bei Anrechnung
bestimmter Renten geändert. Dies und andere kleinere Veränderungen
reduzierten die Ausgaben für den Regelsatz. Auf der Einnahmeseite sind Anstiege
bei Kostenbeiträgen, Unterhalt und Rückzahlungen bei zu Unrecht erhaltenden
Leistungen zu verzeichnen. All diese Faktoren führen hier zu einer Senkung der
Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E.
In Potsdam handelt es sich bei allen Leistungsberechtigten, die in 2010 neu in
den Leistungsbezug gekommen sind, um Kinder unter 15 Jahren. Die Ausgaben
Sinkende Netto-
Fallkosten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
33
für diesen Personenkreis sind in der Regel relativ gering, sodass hier ein
Einflussfaktor auf die sinkenden Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der
Stadt zu sehen ist. Darüber hinaus werden verstärkt Rentenansprüche überprüft,
die ebenfalls zur Reduzierung der Netto -Ausgaben pro L eistungsberechtigten
führen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
34
5. Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiAE)
Zielsetzungen und Steuerungsinteresse
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine
bedürftigkeitsabhängige Leistung nach dem SGB XII zur materiellen Absicherung
des Lebensunterhalts. Sie wird gewährt, wenn entweder aus Altersgründen nicht
mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch
Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus
gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.
Leistungsberechtigte sind daher Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen
Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und keine
oder nur geringfügige Rentenansprüche haben oder
die i n § 41 Abs . 2 SGB XII genannte Altersgrenze ( 65 Jahre plus
Steigerung) erreicht haben.
Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist derjenige, der außerstande ist, täglich
mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein . Die Feststellung der dauerhaften
Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der
Rentenversicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfallprüfung.
Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung
Arbeitsmarkt durch den Leistungsträger gehört aufgru nd der Zusammensetzung
der Zielgruppe nicht zu den Zielen bei der Gewährung von GSiAE. Vielmehr geht
es um eine Aktivierung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, we lche in
unterschiedlichen Formen ausgestaltet werden kann. Haup tsächlich bestehen die
Leistungen jedoch aus einem Regelsatz zur Sicherung des L ebensunterhalts und
aus den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Steuerungsmöglichkeiten
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE wird im Wesentlichen durch die
demografische Entwicklung sowie d urch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des
vorhandenen Vermögens beeinflusst. Die Ausgabenhöhe wird neben dem
anrechenbaren Einkommen maßgeblich auch durch das regionale Mietniveau und
die Höhe der Nebenkosten bestimmt.
Das Niveau der Mieten und Heizkosten unterliegt den Gesetzen des Wo hnungs-
und Energiemarktes. Die Kommunen können zwar die Richtwerte festse tzen,
müssen dabei aber die Marktgegebenheiten berücksichtigen.
Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen bestehen z .B. in der Förderung des
öffentlichen Wohnungsbaus.
Einflussfaktor:
Regionales Miet-
niveau
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
35
Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die
Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von
kontinuierlichen Erwe rbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzl ichen
Regelungen abhängig ist.
Zukünftige Entwicklungen
Langfristig ist von einem Zuwachs der Leistungsberechtigten der GSiAE und der
damit verbundenen Ausgaben auszugehen, da Renten ansprüche zune hmend
nicht den notwendigen Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Hilfen benötigt
werden. Zu dieser Entwicklung tragen oftmals gebrochene Erwerbsbiografien und
eine zunehmende Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse bei. Unklar bleibt,
wann und in welcher Höhe sich diese Faktoren auf den Leistungsb ereich
auswirken werden. Eine Steigerung der finanziellen Belastung ist jedoch absehbar
und sollte bei zukünftigen Überlegungen Berücksichtigung finden.
Als Teil des Vermittlungsergebnisses zur Weiterentwicklung des SGB II soll die
fiskalische Verantwortung für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung stufenweise bis 2014 auf den Bund übergehen.
5.1. Leistungsberechtigte
Die Städte analysieren im Benchmarking die Entwicklungen im
Leistungsgeschehen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit
einem Schwerpunkt auf dem Personenkreis, der a ußerhalb von Einrichtungen
lebt. In Einrichtungen stellt die GSiAE im Regelfall eine pauschale ergä nzende
Leistung zur Hilfe zur Pflege bzw. zur Eingliederungshilfe mit dem Ziel der
Sicherstellung des Lebensunterhalts dar, wenn eigene Renten - und
Arbeitseinkünfte nicht ausreichen. Einen Überblick über den Anteil der
Leistungsberechtigten der GSiAE, der außerhalb von Einrichtungen Leistungen in
Anspruch nimmt, gibt die nachstehende Abbildung. Es zeigt sich, dass der
deutlich größere Anteil von Leistungsberechtigten in der GSiAE außerhalb von
Einrichtungen wohnt.
ABB. 12: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 77 n.v. 79 93 n.v. 73 96 82 81 80 94 79 73 82
2009 76 n.v. 79 93 n.v. n.v. 95 81 82 80 92 77 73 83
MW
Anteil der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten GSiAE
Angaben in Prozent
ER: GSiAE i.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers
BHV: Daten zur GSiAE i.E. stehen nicht zur Verfügung
Im Folgenden wird die Dichte der Leistung sberechtigten in der GSiAE a.v.E.
behandelt. Da der Leistungsbezug nur für Leistungsberechtigte ab 18 Jahren,
insbesondere aber für Leistungsberechtigte ab 65 Jahre n, möglich ist, werden
Einflussfaktor:
Rentenniveau
Entwicklungs-
prognosen
Fokus Leistungs-
berechtigte GSiAE
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
36
zwei Dichtewerte bezogen auf die Einwohner des jeweiligen Alters darg estellt.
Darüber hinaus wird die Veränderung der Dichte bezogen auf alle Einwohner von
2006 bis 2010 abgebildet.
In der folgenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten der GSiAE
a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren in einer Zeitreihe von
2006 bis 2010 dargestellt.
ABB. 13: KENNZAHL 25.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E.
12,3
25,0
7,3
12,5
6,8
5,5
21,8
17,9
14,3
11,1
14,3
7,8
12,0
13,0
0
10
20
30
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010Einwohner
Im Mittelwert beträgt die Dichte für Leistungsberechtigt e der GSiAE a.v.E. 1 3,0
bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter. Der niedrigste
Wert wird in Jena mit 5,5 ermittelt, der höchste mit 2 5,0 in Bremerhaven. Dies
zeigt, dass die Verteilung zwischen den Städten heterogen ist. Die Entwicklung in
der Zeitreihe verläuft dagegen einheitlich. In allen Städten hat sich die Dichte
bezogen auf Einwohner ab 18 Jahren erhöht. Nachdem es im Vorjahr durch die
Wohngeldnovelle zu einer Stagnation der Dichte in der GSiAE a.v.E. gekommen
war, hat sie sich für das Berichtsjahr wieder erhöht. Zwar beträgt die Dichte für
2009 auch 13,0. Da jedoch der niedrige Wert aus Jena für 2009 nicht
einbezogen werden kann, ist der Vergleich eingeschränkt. Bleibt der Wert aus
Jena für die Berechnung in 2010 unberücksichtig t, ergibt sich eine Di chte von
13,6 und damit eine Steigerung der Dichte.
In Darmstadt steht die Erhöhung in der Dichte im Zusammenhang mit der
verstärkten Prüfung der Erwerbsfähigkeit in der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Betroffen sind hiervon Leistungsbere chtigte unter 65 Jahre n. Es wird mit einem
Dichte LB GSiAE
a.v.E. bezogen auf
Einwohner ab 18
Jahren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
37
erhöhten Zuwachs in diesem Bereich gerechnet. Ein verstärkter Zugang aus dem
SGB II und der HLU wird auch in Kassel beobachtet. Es besteht eine hohe
Fluktuation.
In der folgenden Grafik wird die Dichte der Leist ungsberechtigten der GSiAE
a.v.E. ab 65 Jahren bezogen auf 1.000 gleichaltrige Einwohner in einer Zeitreihe
von 2006 bis 2010 abgebildet.
ABB. 14: KENNZAHL 25.1.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. AB 65 JAHRE
28,5
55,5
13,4
38,2
19,0
12,7
52,6
45,5
35,1
31,7
30,5
19,0
26,8
31,4
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. 65 Jahre und älter
pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Einwohner
Durchschnittlich 31,4 Personen von 1.000 Einwohnern ab 65 Jahren sind auf
den Leistungsbezug der GSiAE a.v.E. angewiesen. Die Abweichungen zwischen
den Städten sind hier noch deutlicher zu sehen als bei d er Dichte bezogen auf
1.000 Einwohner ab 18 Jahren. Die Spanne reicht von 12,7 in Jena bis 55,5 in
Bremerhaven. Mit Ausnahme der Stadt Kiel haben sich auch hier in allen Städten
die Dichten erhöht.
Eine Gegenüberstellung der Dichten in der GSiAE a.v.E. bezogen auf Einwohner
ab 18 Jahren für 2006 und 2010 im Vergleich zeigt die folgende Abbildung.
Dichte LB GSiAE
a.v.E. bezogen auf
Einwohner ab 65
Jahren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
38
ABB. 15: KENNZAHL 25.1.2: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. IM VERGLEICH 2006 ZU 2010
11,5
22,9
6,0
10,1
7,1
n.v.
16,8
13,4
11,6
10,4
12,8
n.v.
10,5
12,1
12,3
25,0
7,3
12,5
6,8
5,5
21,8
17,9
14,3
11,1
14,3
7,8
12,0
13,0
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
KeZa 25.1.2 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner
der Jahre 2006 und 2010 im Vergleich
2006 2010Einwohner
Ein Vergleich der Mittelwert e für die Jahre 2006 und 2010 ist erschwert durch
den Einbezug der Werte aus Jena und Potsdam, die nicht im Mittelwert 2006
enthalten sind, und durch ihre niedrigen Werte den Mittelwert für 2010 nach
unten korrigieren. Werden beide Werte aus der Berechnung 2010
herausgenommen, lässt sich ein Mittelwert von 14,1 ermitteln. Eine Steigerung
der Dichte von 12,1 auf 14,1 zeigt einen deutlichen Zuwachs in diesem
Leistungssegment. Mit Ausnahme von Erlangen hat sich die Dichte in allen
Städten – teilweise deutlich – erhöht. Die Reduzierung der Dichte in Erlangen ist
durch den Zuständigkeitswechsel vom örtlichen an den überörtlichen
Sozialhilfeträger für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in 2008
bedingt, die auch Leistungen der GSiAE erhalten.
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. nach Altersklassen
Neben der Betrachtung der Struktur der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E.
anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die bereits im Kapitel
3.3 „Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug“ stattfand, soll im
Folgenden auf die Verteilung nach Altersklassen eingegangen werden.
ABB. 16: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 unter 65
Jahre 42,5 41,8 43,1 33,6 38,7 44,4 43,0 45,2 40,8 39,8 46,9 43,1 37,8 41,6
2009 42,0 40,4 43,0 32,5 38,6 n.v. 40,5 42,9 40,7 38,0 47,4 40,9 36,9 40,3
2010 ab 65
Jahre 57,5 58,2 56,9 66,4 61,3 55,6 57,0 54,8 59,2 60,2 53,1 56,9 62,2 58,4
2009 58,0 59,6 57,0 67,5 61,4 n.v. 59,5 57,1 59,3 62,0 52,6 59,1 63,1 59,7
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Altersklassen
Angaben in Prozent
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
39
Zu 58,4 % sind Leistungsberechtigte der GSi AE a.v.E. im Mittelwert der Städte
65 Jahre und älter . Die Anteile dieser Altersklasse reichen von 53,1 % in
Oberhausen bis 66,4 % in Darmstadt. Die andere Gruppe der
Leistungsberechtigten ist im Alter von unter 65 Jahren und hat einen Anteil an
allen Leis tungsberechtigten im Leistungsbezug der GSiAE a.v.E. von 41,6 %.
Analog zu dem Anteil der Altersklasse der ab 65-Jährigen ist hier d er kleinste
Anteil der unter 65 -Jährigen mit 33,6 % in Darmstadt und der größte Anteil mit
46,9 % in Oberhausen zu finden.
Im Vergleich zu den Vorjahreswerten zeigt sich, dass sich der An teil der
Leistungsberechtigten ab 65 Jahren gesenkt hat. Somit hat es eine Reduzierung
des Anteils der Leistungsberechtigten gegeben, deren Einkommen aus Renten
oder anderen Einkünften nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt aus eigenen
Mitteln zu bestreiten. Dagegen ist eine Erhöhung des Anteils der Personen im
Leistungsbezug der GSiAE a.v.E. im Alter unter 65 Jahren zu beobachten, also
der Personen, die im Sinne der gesetzlichen Rentenversic herung
vollerwerbsgemindert sind und keine oder nur unzureichende Rentenansprüche
haben.
5.2. Ausgaben
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von
Einrichtungen werden die Ausgab en pro Leistungsberechtigten ohne Abzug der
Einnahmen dargestellt. Da in allen Städten Fälle der GSiAE a.v.E. nach dem
Netto-Prinzip bearbeitet werden, ist hier eine gute Vergleichbarkeit der Daten
gegeben.
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung de r Ausgaben pro
Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2006 bis 2010.
Ist-Ausgaben pro
Leistungs-
berechtigten GSiAE
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
40
ABB. 17: KENNZAHL 29.1: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
5.221
4.358
4.380
5.886
4.756
4.621
4.912
5.705
5.030
5.654
4.780
5.953
4.676
5.072
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Euro
Die Verteilung der Fallkosten in der GSiAE a.v.E. stellt sich für die Städte relativ
homogen dar. Die niedrigsten Ausgaben pro Leistungsberechtigten werden mit
4.358 Euro in Bremerhaven ermittelt. Die höchsten Ausgaben pro
Leistungsberechtigten gibt es mit 5.953 Euro in Potsdam. In fast allen Städten
haben sich die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr e rhöht. Deutliche
Steigerungen wu rden in Darmstadt und Kiel ermittelt. In Potsdam ist die
Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend. Zu einer Reduzierung der
Ausgaben pro Fall kam es nur i n Ludwigshafen. In allen anderen Städten haben
sich die Fallkosten nur minimal erhöht.
Begründet wird die Steigerung der Fallkosten in Darmstadt, wie in der Hilfe zum
Lebensunterhalt, mit der veränderten Angemessenheitsprüfung der Kosten der
Unterkunft. Da die KdU einen wese ntlichen Bestandteil der Ausgaben pro
Leistungsberechtigten ausmachen, besteht hierin ein ausgabensteigender Faktor.
Neben den Kosten der Unterkunft und Heizung, die einen großen Einfluss auf die
Unterschiede der Fallkosten zwischen den Städten haben, is t die Ausgabenhöhe
durch den bundesweit einheitlichen Regelsatz bestimmt. Zur Ermittlung des
Anspruchs auf Leistungen der GSiAE a.v.E. wird das anrechenbare Einkommen
hinzugezogen. Dieses Einkommen besteht aus Renteneinkünften sowie aus
vorhandenem Vermöge n. Da das anrechenbare Einkommen der
Leistungsberechtigten zurzeit nicht zur Interpretation der Ergebnisse
herangezogen werden kann, wird im Folgenden das durchschnittliche
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
41
Rentenniveau betrachtet. Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens der
Leistungsberechtigten stellt einen nächsten Arbeitsschritt dar.
Durchschnittliches Rentenniveau
Existenzsichernde Leistungen stellen oft eine ergänzende Leistung dar, wenn in
Familien oder in Einzelhaushalten das vorhandene Einkommen nicht ausreichend
zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht. Die Leistungen der
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII richten sich auch an Personen im
Rentenalter, deren Einkünfte aus der laufenden Altersversorgung und deren
Vermögen zur Sicherstellung des Leben sunterhaltes nicht ausreichend ist. Das
hier hauptsächlich zu berücksichtigende Einkommen stammt aus dem
Rentenbezug. Um sich den Strukturunterschieden zwischen den Städten
anzunähern, wird auf Informationen der D eutschen Rentenversicherung Bund
zurückgegriffen, die jeweils das durchschnittliche Rentenniveau am 30. Juni des
Berichtsjahres abbilden. Selbstverständlich ist dadurch nicht gesagt, dass sich die
Unterschiede in der durchschnittlichen Rente, welche den Leistungsberechtigten
der Sozialhilfe zur Ver fügung steht, genauso verteilen. Um abzubilden, in
welchem Ausmaß Sozialhilfe ergänzend erbracht wird, müsste im Rahmen des
Kennzahlenvergleichs das bei der Sozialhilfeermittlung berücksichtigte
Einkommen (hier Rentenbezug) ermittelt und verglichen werden.
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung des durchschnittlichen
Rentenniveaus in der Zeitreihe von 2008 bis 2010.
ABB. 18: KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU
885
827
997
877
941
992
824
847
921
868
929
1.009
901
909
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
1.050
1.100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 32 SGB XII
Durchschnittliches Rentenniveau
- lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; T abelle: 952.00 P -
vom 01.07. des jeweiligen Betrachtungsjahres
2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Euro
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
42
Für die am Benchmarking beteiligten Städte liegt das d urchschnittliche
Rentenniveau in 2010 bei 909 Euro. Die Verteilung in den Städten zeigt eine
Spanne von 824 Euro in Kassel bis 1.009 Euro in Potsdam. In fast allen Städten
hat sich das durchschnittliche Rentenniveau von 2008 auf 2009 erhöht und
senkte sich für 2010 wieder ab. In Jena verbleibt das Rentenniveau auf dem
Stand von 2009.
Die Niveauunterschiede zwischen den Städten sind wie in den Vorjahren
beträchtlich und durch die regional unterschiedliche Zusammensetzung der
Wirtschaftssektoren bestimmt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die alten
Universitäts- und Verwaltungsstädte , wie Darmstadt, hier ein niedriges
Rentenniveau ausweisen, da die öffentlichen Pensionen nicht berücksichtigt
werden. Die alten Industriestandorte weisen ein höheres Renten einkommen auf.
Insofern wird es interessant zu beobachten sein, wie sich der seit der
Weltwirtschaftskrise 1975 einsetzende und bis Mitte der 90er Jahre reichende
Strukturwandel in den alten Industrielandschaften auf die Alterseinkünfte der
lokalen Bevölke rung auswirken wird. Die Veränderungen im Jahresverlauf sind
noch zu marginal, um entsprechende Aussagen zu machen . Die höchsten
durchschnittlichen Renten sind in den drei mittleren Großstädten der neuen
Bundesländer zu finden. Zurückzuführen ist dies dara uf, da ss Frauen in der
ehemaligen DDR eher einer Erwerbstätigkeit nachgingen, die zu Einzahlungen in
Rentenkassen führten und somit das durchschnittliche Renteneinkommen
erhöhen.
Wird das durchschnittliche Rentenniveau mit der Verteilung der Dichte der
Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. in den Städten verglichen, zeigt sich
unabhängig von der Altersklasse der Einwohner, auf die sich die Dichte bezieht,
ein Zusammenhang. Ein durchschnittlich hohes Rentenniveau – wie in Potsdam,
Jena und Chemnitz – korrespondiert mit vergleichsweise niedrigen Dichten in der
GSiAE a.v.E. Umgekehrt zeigen sich hohe Dichtewerte in den Städten, in denen
das durchschnittliche Rentenniveau geringer ausfällt. Dies ist zu bemerken in den
Städten Bremerhaven, Kassel und Kiel.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
43
6. Hilfe zur Pflege (HzP)
Zukünftige Entwicklung
Auf Basis der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung 3 wurde vom
Statistischen Bundesamt ermittelt, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen durch
den absehbaren demographische n Wandel in Deutschland in den nächsten
Jahrzehnten erheblich ansteigen wird. Waren es im Jahr 2007 noch 2,2
Millionen Pflegebedürftige, steigt die Anzahl in der Prognose für das Jahr 2020
um 29 % auf 2,9 Millionen Menschen an. Im Jahr 2030 wird die Person enzahl
schon bei 3,4 Millionen liegen und sich bis 2050 voraussichtlich auf 4,5
Millionen erhöhen.
Als Hauptursache für die Zunahme der Pflegebedürftigkeit wird die , auch durch
den medizinischen Fortschritt bedingte, steigende Anzahl älterer Menschen
gesehen. Der Anteil der älteren Altersklassen wird sich deutlich erhöhen und
damit auch die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit zunehmen.4
In einigen Kommunen wird von einem langsameren Fortschreiten dieser
Entwicklung ausgegangen, da zunächst geburtenschwache Jahrgänge der 1940er
Jahre in ein Alter kommen werden, in dem die Wahrscheinlichkeit der
Pflegebedürftigkeit zunimmt. Erst wenn die Generationen der 1950er Jahre
dieses Alter erreichen, wird mit einem deutlicheren Anstieg gerechnet. Ein Faktor,
der die regionale Entwicklung beeinflussen wird, ist die regionale Zu - und
Abwanderung.
Unabhängig davon, wie sich die demographische Entwicklung regional vollziehen
wird, ist neben der steigenden Anzahl von Pflege bedürftigen auch mit dem
Anstieg demenziell Erkrankter insbesondere im Alter ab 85 Jahren zu rechnen.
Bis zum Jahr 2050 wird von einer Verdopplung der an Demenz erkrankten
Personen auf 2,6 Millionen ausgegangen.
Bereits jetzt ist festzustellen, dass Leis tungsberechtigte zunehmend
Sachleistungen statt Pflegegelder der HzP a.v.E. in Anspruch nehmen.
Insbesondere bei der privaten Pflege von Personen mit speziellen Erkrankungen ,
wie der Demenz, kann es zu Situat ionen der Überforderung kommen, sodass auf
professionelle Pflegeleistungen zurückgegriffen w erden muss. Von Bedeutung ist
es hier neue Wohnformen zu schaffen, die insbesondere für die Pflege dieser
speziellen Krank heitsbilder geeignet sind. Im Zuge dessen ist von steigenden
Ausgaben auszugehen.
3http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffe
ntlichungen/WirtschaftStatistik/Bevoelkerung/Geburtenentwicklung12010,property=file.pdf, entnommen am
04.05.2011
4http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Publikationen/Publikationen.ps
ml?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1026445, entnommen am 04.05.2011
Steigende Pflege-
bedürftigkeit
Regional
unterschiedliche
Entwicklungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
44
Unabhängig von speziellen Krankheitsbildern ist generell mit weniger familiärer
Unterstützung zu rechnen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen, die eher die Pflege
von Angehörigen übernehmen, nimmt zu, sodass sie nicht mehr im selben Maße
für pflegerische Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Der daraus zunehmende Bedarf
an professionellen Hilfen betrifft Familien bzw. Personen sowohl mit als auch
ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Pflegefachkräfte sind jedoch nicht allerorts im
ausreichenden Maße vorhanden. Dieser Faktor sollte bei Überlegungen für
zukünftige Strategien Berücksichtigung finden.
Die finanzielle Haushaltslage der Kommunen im Zusammenhang mit dem
stagnierenden Steueraufkommen öffentlicher Haushalte erfordert es hinsichtlich
dieser Entwicklungen bereits jet zt neue Wege zu gehen und institutionelle
Rahmenbedingungen anzupassen.
Zielsetzung und Steuerungsinteresse
Die §§ 61 bis 66 SGB XII bilden die gesetzliche Grundlage für die Hilfe zur
Pflege, die von Personen, die aufgrund eine r dauerhaften körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und
regelmäßigen Verrichtungen des Alltages erheblich eingeschränkt sind und der
Hilfe bedürfen, in Anspruch genommen werden kann, wenn mit der Pflege
verbundene Kosten nicht von Pflegekassen oder aus eigenen finanziellen Mitteln
gedeckt sind. Überwiegend wird die Hilfe zur Pflege als ergänzende Leistung zu
Leistungen der Pflegeversicherung gewährt, wenn diese den nötigen Bedarf nicht
deckt.
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege gliedern sich überwiegend in zwei Kategorien:
Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III nach § 64 SGB XII
Andere Leistungen nach § 65 SGB XII, z.B. Sachleistungen, notwendige
Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen.
Generell ist die Steuerungsmöglichkeit von kommunaler Seite in der Hilfe zur
Pflege in einem größeren Maße gegeben als in den Leistungsbereichen nach dem
dritten und vierten Kapitel SGB XII. Allerdings sind Rahmenbedingungen und
Einflussmöglichkeiten durch die Angebotslandschaft, freie und private Träger, den
Ausbau von Beratungsdiensten wie den Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie
die Verflechtung der Finanzstrukturen zwischen örtlichem und überörtlichem
Sozialhilfeträger gegeben, die das Leistungsgeschehen auf der institutionellen und
praktischen Ebene mitbestimmen.
Das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt seit einige n Jahren
als ein wesentliches Ziel, da die Pflege im häuslichen Umfeld der stat ionären
Unterbringung in einem Pflegeheim grundsätzlich vorzuziehen ist. Dabei wird ein
wichtiges Element zur Umsteuerung hin zu verstärkter amb ulanter Versorgung
durch die Teilziele „Sicherstellung der häuslichen Pflege“ und „Pflegegeld vor
Gesetzliche
Grundlagen
Ambulant vor
stationär
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
45
Sachleistungen“ zum Ausd ruck gebracht. Es soll dem Intere sse der
Leistungsberechtigten entsprochen werden, möglichst lange in der e igenen
Häuslichkeit zu verbleiben und gleichwohl hinsichtlich der Fina nzierung die
Kostenentwicklung für die öffentlichen Haushalte eingedämmt werden . In den
vergangenen Jahren konnte der Anteil der ambulanten Pflege bereits deutlich
erhöht werden.
Eine ambulante Versorgung muss jedoch nicht immer den Zielinteressen
entsprechen. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf können durchaus das
Interesse haben in einem Pflegeheim versorgt zu werden, wenn dadurch
beispielsweise eine Tagesstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Personen
ermöglicht werden.
Die Analyse von Ausgabepositionen zeigt, dass Einzelfälle zu Kosten führen
können, die weit über den Aus gaben für eine stationäre Pflege liegen können. Im
Sinne des Wunsch - und Wahlrechts des Leistungsberechtigten sowie der
Wirtschaftlichkeit kann es daher sinnvoller sein, den Blick auf die individuelle
Situation zu lenken und nicht uneingeschränkt das Prinz ip „ambulant vor
stationär“ zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund werden Diskussionen über
alternative Wohnformen wie Wohngemeinschaften geführt.
Steuerungsmöglichkeiten
Möglichkeiten der Steuerung in der Hilfe zur Pflege liegen für den zuständigen
Sozialhilfeträger unter anderem in der Organisation der Bedarfsfeststellung.
Beispielsweise kann die Zusammenführung unterschiedlicher Qualifikationen in
einem Fachdienst eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen bieten
und zu einer Beratung aus v erschiedenen Perspektiven dienen. Mit der
Einführung ei nes Hilfeplanverfahrens oder der Methode Fallmanagement wird
angestrebt, ein auf den individuellen Bedarf ausgerichtetes Verfahren zu
entwickeln, das beteiligte Personen mit einbezieht. Das Ziel des Fallmanagements
ist eine organisierte und bedarfsorientierte , auf den Einzelfall zug eschnittene
Hilfeleistung, in welcher der Pflegebedarf für den Leistungsberechtigten er bracht
wird. Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen:
Beratung (Fallaufnahme und Assessment)
Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung)
Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung)
Monitoring (Kontrolle und Optimierung)
Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation)
Die Formulierung von Standards insbesondere bei der Bedarfsermittlung kann das
Verfahren erleichtern und eine einheitliche Behandlung bei gleichzeitig
individueller Ausrichtung der Hilfeleistung fördern. Hilfreich auf der
Einzelfallebene ist auch die Kooperation zwis chen beteiligten Personen und
Fallführung
Standards zur
Qualitätssicherung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
46
Institutionen, um eine zielgerichtete, gemeinsam getragene Versorgung sicher zu
stellen.
Von besonderer Bedeutung ist die Steuerung im Einzelfall. Über den Einsatz der
Methode Fallmanagement und über die Bereitstellung integ riert ausgewe rteter
Fach- und Finanzinformationen ist die angemessene und bedarfsgerec hte
Leistungsgewährung eine Zielsetzung, die von den Kommunen verfolgt wird.
Voraussetzung dafür ist eine fachlich fundierte Bedarfsermittlung, die sich im
Ergebnis an den individuellen Bedarfen der betroffenen Personen ausrichtet.
Auf der Angebotsebene liegt ein Ansatz in der Qualitätssicherung von Leistungen
der Hilfe zur Pflege . Neben der Sicherstellung der individuell ausgerichteten und
qualitativ hochwertigen Pflege über entsprechende Kontrollmechanismen, ist die
Berücksichtigung interkultureller Hintergründe anzustreben, um eine
bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. In Darmstadt wurden durch einen neu
eingerichteten Pflegefachdienst erstmalig ergänzende Pflegesach leistungen nach
dem SGB XII und die Bedarfserb ringung geprüft. Dabei konnten
Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden.
Pflegestatistik nach dem SGB XI
Als Indikator für die Entwicklung in d er Hilfe zur Pflege soll en Informationen aus
der Pflegestatistik 2009 aufgezeigt werden. In der folgenden Abbildung werden
Anteile der pflegebedürftigen Personen dargestellt, die ambulante, stationäre oder
ausschließlich Leistungen der Pflegekassen in Form von Geldleistungen erhalten ,
an allen Leistungsberechtigten, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
47
ABB. 19: KENNZAHL 89.1: ANTEIL DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN NACH DEM SGB XI
39,9
52,4
37,4
42,1
34,0 31,6
47,0 44,2 48,1
41,5
51,4
36,6
55,9
43,2
24,7
30,6
27,4
25,8
20,1 26,0
28,9
21,7
18,2
21,0
21,3
37,1
19,9
24,8
35,3
17,0
35,2 32,1
45,9 42,5
24,1
34,1 33,6 37,5
27,3 26,3 24,3
31,9
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
KeZa 89.1 SGB XII
Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen
Anteil der stationär
betreuten Personen, die
Leistungen der
Pflegekasse nach SGB
XI beziehen, an allen
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
Anteil der ambulant
betreuten Personen, die
Leistungen der
Pflegekasse nach SGB
XI beziehen, an allen
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
Anteil der
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
der Pflegekasse nach
SGB XI ausschließlich in
Form von Geldleistungen
beziehen an allen
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
Prozent
Von con_sens aus der Pflegestatistik 2009 recherchiert.
Den größten Anteil der Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten,
machen diejenigen aus, die ausschließlich Leistungen der Pflegekasse in Form
von Geldleistungen erhalten. Ihr Anteil beträgt durchschnittlich 43,2 % und
verteilt sich in den Städten unterschiedlich zwischen 31,6 % in Jena bis 55,9 %
in Salzgitter. Es folgt der Anteil von Leistungsberechtigten nach dem SGB XI, die
stationär gepflegt werden. Der Mittelwert beträgt 3 1,9 % und reicht in den
Städten von 1 7,0 % in Bremerhaven bis 45,9 % in Erlangen. Den kleinsten
Anteil machen diejenigen Personen aus , die im Rahmen der Pflegeversicherung
ambulante Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Im Mittelwert liegt der Anteil
bei 24,8 % und hat eine Spannbreite in den Städten von 19,9 % in Salzgitter bis
37,1 % in Potsdam.
Die folgende Tabelle zeigt die Dichten für Leistungsberechtigte der HzP sowie für
Personen mit Leistungen nach dem SGB XI differenziert nach ambulanten und
stationären Leistungen. Die Dichten beziehen sich auf 1.000 Einwohner. In der
ambulanten Dichte sind sowohl Personen mit Pflegegeld als au ch mit
Sachleistungen enthalten.
ABB. 20: TABELLE: DICHTE DER PERSONEN MIT LEISTUNGEN DER HZP UND DEM SGB XI
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
4,3 5,5 2,0 2,1 üöTr 1,8 4,0 4,2 3,5 2,7 4,4 1,7 5,2 3,5
11,5 6,6 11,4 8,5 8,8 9,8 9,5 8,2 7,1 7,6 9,1 6,7 10,0 8,8
1,0 2,9 1,7 1,5 0,8 1,3 3,2 2,6 0,8 2,9 1,8 1,6 0,7 1,8
21,1 32,1 20,9 18,0 10,4 13,3 29,9 15,9 14,1 12,6 24,3 18,9 31,2 20,2
Dichte der Personen mit Leistungen nach dem 7. Kap. SGB XII und SGB XI - je 1.000 Einwohner
stationär SGB XII 2010
SGB XI 2009
SGB XII 2010
SGB XI 2009ambulant
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
48
Es zeigt sich eine deutlich höhere Dichte der Personen im Leistungsbezug nach
dem SGB XI. Insbesondere die ambulante Dichte der Personen im Leistungsbezug
nach dem SGB XI ist mit 20, 2 deutlich höher als die Dichte der
Leistungsberechtigten der ambulanten HzP, die bei 1,8 liegt. Zwischen den
Städten zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede der jeweiligen Dichten.
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege
außerhalb von Einrichtungen
Mit der Dichte in der HzP a.v.E. wird angegeben, wie viele von 1.000
Einwohnern ambulante Leistungen der HzP erhalten. In der folgenden Abbildung
ist die Dichte in einer Zeitreihe von 200 6 bis 2010 für die am Benchmarking
teilnehmenden Städte dargestellt.
ABB. 21: KENNZAHL 71: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN VON HZP A.V.E.
1,0
2,9
1,7
1,5
0,8
1,3
3,2
2,6
0,8
2,9
1,8
1,6
0,7
1,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 71
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Mit Ausnahme von Bremerhaven hat sich di e Dichte in der HzP außerhalb von
Einrichtungen in allen Städten erhöht. Die Werte reichen von 0,7 in Salzgitter bis
zu 3,2 in der Stadt Kassel. Der Mittelwert, der für 2010 bei 1,8 liegt, bleibt im
Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Durch den erstmalig en Einbezug der
Städte Jena und Potsdam in die Berechnung mit vergleichsweise niedrigere n
Werten wird der Mittelwert tendenziell niedriger ausgewiesen, sodass es
tatsächlich eine leichte Steigerung der Dichte in der ambulanten HzP gegeben
hat.
Dichte der
Leistungs-
berechtigten HzP
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
49
Da eine rechtlich vorgegebene Zielsetzung für die HzP in Form des Vorrangs der
ambulanten vor der stationären Pflege besteht , soll nun die Ambulante Quote in
der HzP dargestellt werden. Mit dieser zur Beurteilung von Steuerungsansätzen
wichtigen Kennzahl wird der An teil der Leistungsberechtigten der ambulanten
HzP an allen Leistungsberechtigten der HzP ausgewiesen. Die folgende Grafik
zeigt die Entwicklung der Ambulanten Quote in einer Zeitreihe von 2006 bis
2010.
ABB. 22: KENNZAHL 70: AMBULANTE QUOTE HZP
18,8
34,8
46,4
42,4
n.v.
41,7
44,8
38,5
18,1
51,3
28,6
48,9
12,6
35,6
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010Prozent
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Sozialhilfeträger
Von allen Leistungsberechtigten der HzP werden im Mittelwert 35,6 % ambulant
gepflegt. Zwischen den Städten sind deutliche Un terschiede sichtbar. Die Werte
reichen von 12,6 % in Salzgitter bis 51,3 % in Mainz. Damit ist Mainz die
einzige Stadt , in der mehr Leistungsberechtigte ambulant gepflegt werden als
stationär.
Im Durchschnitt der Städte ist es n ach wie vor so, dass mehr Personen in
stationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden, als in der häuslichen
Umgebung. Dies zeigt sich auch durch den Vergleich der Dichten in (3,5) und
außerhalb von Einrichtungen (1,8). Dabei ist die Ambulante Quote gegenüber
dem Vorjahr gestiegen. Zwar haben die neuen Teilnehmer Jena und Potsdam mit
ihren hohen Werten eine steigernde Wirkung, aber auch ohne diesen Einfluss hat
sich die Quote erhöht. In fast allen Städten ist diese Entwicklung zu sehen. In
Ludwigshafen hat sich der Anteil der ambula nt gepflegten HzP -Empfänger nur
minimal reduziert. Wesentlich deutlicher ist der Rückgang in Bremerhaven.
Ambulante Quote in
der Hilfe zur Pflege
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
50
Der hohe Anteil der Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP in Mainz ist auf
die Strategie "ambulant vor stationär" entsprechend der gesetzliche n Regelungen
zurückzuführen, die auch in den anderen Städten verfolgt wird. Den Wünschen
der Leistungsberechtigten wird in der Regel entsprochen, soweit nicht § 9
SGB XII, der die Besonderheiten des Einzelfalls regelt, entgegensteht. Die
Entscheidungen werden grundsätzlich unter Beachtung der Gesamtumstände des
Einzelfalles getroffen.
In Darmstadt ist die Datenlage durch zwei voneinander unabhängige Faktoren
beeinflusst. Im Januar 2010 fand eine Softwareumstellung statt, in deren Folge
alle Fälle neu abge bildet wurden. Die Einrichtung eines Fachdienstes Pflege im
März 2010 führt e zu einer qualifizierten Bemessung des Umfangs der Hilfe zur
Pflege und zu einer Verringerung der Dichte in der HzP i.E. bei gleichzeitigem
Anstieg der Dichte in der HzP a.v.E.
In Oberhausen wurde in 2009 ein Prüfverfahren im stationären Bereich
eingerichtet, welches eine Ablehnungsquote von 25 % zur Folge hatte. Hierdurch
senkte sich nicht nur die stationäre Dichte, sondern es erhöhte sich auch die
Dichte in der ambulanten Pflege und damit auch die Ambulante Quote.
In Chemnitz besteht ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Anstieg von
Zahl und Kapazität der Demenz -Wohngruppen und dem Anstieg der Ambulanten
Quote.
Kapazitätsengpässe spielen in Jena eine Rolle. In stationären P flegeheimen
stehen nicht genügend Plätze zur Verfügung, sodass Leistungsberechtigte in Jena
nicht stationär untergebracht werden können.
Merkmale der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
Im Rahmen des Benchmarking wird die Anzahl der Leistungsberechtigten in der
HzP außerhalb von Einrichtungen nach verschiedenen Merkmalen untersucht.
Hierzu gehören die Merkmale Alter, Geschlecht und Pflegeversicherung auf die im
Folgenden kurz eingegangen werden soll.
Bei der Betrachtung der Leistungsberechtig ten nach dem Merkmal Alter wird die
zunehmende Pflegebedürftigkeit im Alter deutlich. Die unter 65 -Jährigen haben
im Mittelwert mit 0,8 von 1.000 altersgleichen Einwohnern den kleinsten Anteil
der Leis tungsberechtigten der HzP a.v.E . Die Werte reichen von 0,3 in
Ludwigshafen bis 1,5 in Mainz. In der Altersklasse der 65- bis unter 75-Jährigen
wird die Dichte bezogen auf 1.000 altersgleiche Einwohner mit 3,9 bereits größer
und zeigt eine Spanne, die zwischen 1,7 in Erlangen und 8,4 in Kassel liegt. Die
Leistungsberechtigten im Alter zwischen 75 und 85 Jahren machen 7 ,0 von
1.000 altersgleichen Einwohnern aus. Die Werte in den Städten reichen hier von
2,2 in Salzgitter bis 13,9 in Kassel. Die deutlich größte Gruppe wird mit einer
Dichte von 9,9 von Leistungsber echtigten im Alter von 85 Jahren und älter
Merkmal Alter
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
51
gebildet. Die Ergebnisse der Städte liegen zwischen 3, 1 in Braunschweig und
18,5 in Kiel und zeigen das simple Ergebnisse: Je älter eine Person wird, desto
eher erhält sie Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Die na chstehende Abbildung zeigt die Dichtewerte in den Städten differenziert
nach Altersklassen für die Jahre 2009 und 2010.
ABB. 23: TABELLE: DICHTEN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 0,5 1,4 0,8 0,5 0,4 0,8 1,3 1,0 0,3 1,5 0,8 0,5 0,3 0,8 =
2009 0,4 1,5 0,8 0,8 0,4 n.v. 1,4 1,0 0,3 1,4 0,8 0,5 0,3 0,8
2010 2,5 6,5 2,7 3,9 1,7 2,3 8,4 5,8 1,9 5,9 4,2 2,9 1,8 3,9
2009 2,7 6,2 2,7 2,9 1,3 n.v. 8,3 5,9 1,7 5,2 3,8 2,5 1,7 3,7
2010 3,5 9,3 4,9 7,7 2,9 3,7 13,9 13,5 3,6 11,6 5,7 8,8 2,2 7,0 =
2009 3,2 11,0 4,6 6,1 2,3 n.v. 12,7 13,6 2,7 11,7 6,0 8,0 1,9 7,0
2010 3,1 14,6 10,0 9,8 3,4 9,1 12,8 18,5 5,0 15,2 9,5 14,0 3,5 9,9
2009 3,9 16,1 8,0 8,7 2,4 n.v. 11,1 18,0 4,1 13,7 8,6 13,9 3,3 9,3
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65
65 bis unter 75
75 bis unter 85
85 und älter
Jeweils bezogen auf 1.000 altersgleiche Einwohner
In de n Dichtewerten enthalten sind Leistungsberechtigte, die nicht
pflegeversichert sind und somit ausschließlich Leistungen der Hilfe zur Pflege
nach dem SGB XII in Anspruch nehmen. Der Anteil dieses Pers onenkreises
variiert im interkommunalen Vergleich deutlich. Die Spanne reicht von 11,8 % in
Jena bis zu 42,6 % in Potsdam. Der Mittelwert beträgt 29,4 % und zeigt damit,
dass ein nicht unerhebli cher Anteil der Personen im HzP -Leistungsbezug keine
Ansprüche auf Leistungen der Pflegekassen erheben kann und somit Kommunen
voll für hier entstehende Ausgaben aufkommen müssen. Einen Einfluss auf diese
Entwicklung haben die Städte nicht.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Antei le der
pflegeversicherten und nicht pflegeversicherten Personen im HzP a.v.E. -
Leistungsbezug. Die untere Spalte zeigt die Rangfolge in den Städten. Rang 1 hat
den höchsten Anteil der nicht -pflegeversicherten Leistungsberechtigten der HzP
a.v.E.
Merkmal Pflege-
versicherung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
52
ABB. 24: TABELLE: ANTEILE VON PFLEGEVERSICHERTEN UND NICHT-PFLEGEVERSICHERTEN
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2010 67,8 69,4 72,6 60,0 82,7 88,2 67,5 58,7 63,4 n.v. 75,9 57,4 63,2 68,9
2009 71,0 67,1 65,1 67,0 79,7 n.v. 69,4 61,6 n.v. n.v. 74,1 58,2 75,0 68,8
2010 32,2 30,6 27,4 40,0 17,3 11,8 32,5 41,3 28,5 n.v. 24,1 42,6 25,0 29,4
2009 27,4 32,9 34,9 33,0 20,3 n.v. 30,6 38,4 n.v. n.v. 25,9 41,8 29,2 31,4
Rangfolge Nichtversicherte
2010 2010 5 6 8 3 11 12 4 2 7 10 1 9 7
Anteil der
PFLEGEVERSICHERTEN LB
HzP a.v.E. an allen LB HzP
a.v.E.
Anteil der NICHT
PFLEGEVERSICHERTEN LB
HzP a.v.E. an allen LB HzP
a.v.E.
Infotabelle: Pflegeversicherte/ Nicht Pflegeversicherte 2010
Angaben in Prozent
SZ: Nicht für alle Leistungsberechtigten konnte das Merkmal erfasst werden, sodass die Summe der beiden
Werte für SZ und damit auch der Mittelwert nicht 100 % ergibt.
Als weitere r vertiefender Aspekt wird im Benchmarking die Dichte der
Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner nach
Pflegestufen herangezogen . Für die sogenannte Pflegestufe 0 ist anz umerken,
dass aufgrund der EDV die entsprechenden Daten nicht in allen Kommunen zur
Verfügung stehen. Die Dichten differenziert nach Pflegestufen gestalten sich
folgendermaßen:
ABB. 25: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH PFLEGESTUFEN
MW
0,33 0,05 ER 1,02 BHV
0,22 0,07 ER/LU 0,52 C
0,20 0,03 LU 0,52 BHV
0,09 0,01 LU 0,31 KS
höchster WertMerkmal
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 0
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Zweitgrößte Dichte
Drittgrößte Dichte
Kleinste Dichte
niedrigster Wert
Größte Dichte
In der Tendenz festzuhalten ist eine abnehmende Dichte je höher die Pflegestufe
ausfällt. Dies ist auch bei den Dichten von Leistungsberechtigten der HzP a.v.E.
mit anderen Leistungen festzustellen.
Zu den anderen Leistungen nach § 65 SGB XII zählen notwendige Aufwendungen
für Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld
nach § 64 SGB XII gezahlt werden. In diesem Zusammenhang bedeuten andere
Leistungen der HzP a.v.E. die Übernahme von Aufwendungen, die für Leistungen
entstehen, für die keine bedarfsdeckende Anspruchsgrundla ge bei den
Pflegekassen besteht, die jedoch trotzdem notwendig sind, um eine
bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen. Dazu gehören auch Le istungen, die für
Leistungsberechtigte erbracht werden, die keine Einstufung durch die
Pflegekassen in eine Pflegestufe erhalten haben und somit der sogenannten
Pflegestufe 0 angehören.
Merkmal
Pflegestufen
Merkmal andere
Leistungen nach
Pflegestufen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
53
Die Dichten für Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. mit anderen Leis tungen
gestalten sich differenziert nach Pflegestufen folgendermaßen:5
ABB. 26: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANDEREN LEISTUNGEN NACH
PFLEGESTUFEN
MW
0,64 0,12 SZ 1,23 BHV
0,27 0,05 BS 0,76 C
0,15 0,02 BS 0,49 BHV
0,10 0,00 BS 0,31 KS
Dichte der LB HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach Pflegestufen pro 1.000 Einw.
Merkmal niedrigster Wert höchster Wert
Größte Dichte Pflegestufe 0
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 2
Kleinste Dichte Pflegestufe 3
Thema Haushaltshilfen
Im Hinblick auf den quantitativen Vergleich der Leistungsarten liegt hier ein
Sachverhalt mit besonderer Bedeutung vor. Wenn Personen einen pflegerischen
Bedarf haben, besteht meistens auch ein Bedarf nach Unterstützung bei
hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Wird ei n pflegerischer Bedarf mit einer
Pflegestufe festgestellt, werden die entsprechenden hauswirtschaftlichen
Verrichtungen im Rahmen des in der Hilfe zur Pflege vereinbarten
Leistungspakets erbracht. Dies kann in Form von Sachleistungen, also d em
Einsatz eine s Pflegedienstes oder in Form von Geldleistungen für einen nicht-
professionellen Einsatz, meist durch Verwandte, erfolgen.
Komplexer wird der Sachverhalt bei Personen, die Unterstützungsbedarf im
hauswirtschaftlichen Bereich haben, ohne dass ein pflegeris cher Bedarf vorliegt,
aus dem sich eine Pflegestufe ableitet. Im Alltag sind dies beispielsweise
Personen mit einer (leichten) demenzi ellen Erkrankung, chronifizierte
Suchtkranke, Personen im Grenzbereich zu einer psych ischen Störung oder
Personen mit multiplen Problemlagen, die mit Unterstützung in der Lage sind im
häuslichen Umfeld zu verbleiben, ohne eine stationäre Unterbringung in Anspruch
nehmen zu müssen.
In allen Kommunen werden für Personen mit Leistungsanspruch die
entsprechenden Unterstützungsangebote angeboten und die Leistungen gewährt.
Dies ist nicht fraglich. Im Rahmen des Kennzahlenvergleichs ist die Frage
relevant, wie d ie Leistungen zugeordnet und auf welcher Rechtsgrundlage sie
erbracht werden.
Dass hier Handlun gsspielraum für die Städte besteht, liegt an verschiedenen
juristischen Sachverhalten, die an dieser Stelle nicht eingehend beleuchtet
werden sollen. Zu den juristischen Sachverhalten kann jedoch festgehalten
werden, dass sie grundsätzlich auslegungsfähig sind.
5 Eine differenzierte Auswertung ist in diesem Bereich nicht in allen Kommunen möglich. Zwei Städte konnten
hierzu keine detaillierten Angaben machen. An den Voraussetzungen für eine technische Umsetzung wird
gearbeitet.
Thema
Haushaltshilfen
Zuordnung
Haushaltshilfen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
54
In der Praxis werden die „reinen Haushaltshilfen“ in den Kommunen sowohl als
Leistung nach dem 3. Kapitel SGB XII, als Leistung nach dem 4. Kapitel SGB XII
oder als Leistung nach dem 7. Kapitel SGB XII gewährt.
Je nach Zuordnung ergeben sich grunds ätzlich folgende rechnerische
Phänomene:
Die Ausgaben je Fall für Personen, die ausschließlich reine
Haushaltshilfen erhalten, sind relativ gering.
Werden in einer Kommune eine Vielzahl dieser Fälle gezählt und der
Hilfe zur Pflege (fi skalisch und im Leistungsbereich) zugeordnet, kann
dies dazu führen, dass die hier ausgewiesenen durchschnittlichen
Fallkosten niedriger ausfallen.
Die Entwicklung in der Zeitreihe wird ebenfalls durch den hier
beschriebenen Sachverhalt beeinflusst: Kam es zwischen zwei
Berichtszeitpunkten zu einer Veränderung in der Zuordnungspraxis, ist
dies relevant für die Beschreibung der Veränderungen.
Als Beispiel für den Einfluss der unterschiedlichen Zuordnung der
hauswirtschaftlichen Verrichtung en in die Leistungsbereiche kann die Stadt
Erlangen angeführt werden. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des
Sachgebietes Hilfe zur Pflege wurden neue Arbeitsweisen eingeführt, durch die
alle Personen mit Anspruch auf Leistungen für hauswirtschaftliche Verrichtungen
der HzP zugeordnet werden. Die Anzahl der Leistungsberech tigten in der
ambulanten HzP st eigt – bei einer geringen Grundgesamtheit – um 17,4 %, da
die Leistungsberechtigten im Jahr 2010 in die HzP transferiert wurden.
Werden Leistungsberechtigte in ihrer häuslichen Umgebung von Angehörigen oder
anderen selbstgewählten nahestehenden Personen gepflegt, kann das Pflegegeld
in Anspruch genommen werden. Damit die Pflege des Leistungsberechtigten auf
die individuellen Bedürfnisse optim al abgestimmt werden kann, ist es möglich,
das Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren.
Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in
Anspruch genommenen Sachleistung.
Mit 56,5 % im Mittelwert erhalten mehr als die Hälfte aller Leistungsberechtigten
der HzP a.v.E. ausschließlich Sachleistungen und werden von professionellen
Pflegediensten versorgt. Dieser Anteil variiert in den Städten recht deutlich und
liegt zwischen 17,9 % in Chemnitz und 83,8 % in Jena.
Die Anteile von Leistungsberechtigten, die Pflegegeld erhalten und in einer
Pflegestufe eingestuft sind, an allen Leistungsberechtigten der HzP a.v.E.
differenzieren sich wie folgt:
Rechnerische
Folgen
Beispiel Erlangen
Pflegegeld
Pflegegeld nach
Pflegestufen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
55
ABB. 27: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN
MW
17,3 4,8 P 34,8 BHV
11,2 4,1 LU 26,3 SZ
5,1 1,2 ER 9,6 KSKleinster Anteil Pflegestufe 3
Anteile der LB HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen in %
Merkmal niedrigster Wert höchster Wert
Größter Anteil Pflegestufe 1
Zweitgrößter Anteil Pflegestufe 2
Die übrigen Leistungsberechtigten erhalten das Pflegegeld in Form von
angemessenen Beihilfen.6
ABB. 28: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP MIT ANGEMESSENEN BEIHILFEN
MW
14,2 5,2 P 30,3 SZAnteil angemessene
Beihilfen
niedrigster Wert höchster Wert
Anteil der LB HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen in %
Merkmal
Zu diesem Anteil gehören ausschließlich Leistungsberechtigte ohne Einstufung in
eine Pflegestufe , die angemessene Beihilfen gemäß § 65 Abs. 1, Satz 1,
2. Halbsatz SGB XII erhalten. Auf die Leist ung bes teht kein Rechtsanspruch.
Diese liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers und verfolgt den Zweck der
Erhaltung der Pflegeb ereitschaft von nahestehenden Personen des
Leistungsberechtigten. Mit Ausnahme der Stadt Oberhausen wird die Leistung in
allen Städten angeboten.
Als weiterer vertiefender Aspekt für die Interpretation der HzP-Werte innerhalb
der zuständigen Fachbereiche wird auch erfasst, wie viele Leistungsberechtigte
von Privatpersonen und Angehörigen gepflegt werde n und ausschließlich
Pflegegeld und keine Sachleistungen erhalten. Von allen Leistungsberechtigten
der HzP a.v.E. werden im Mittelwert 19,2 % durch Privatpersonen gepflegt. Der
Mittelwert setzt sich aus den in den Städten abweichenden Werten zusammen.
Der kleinste Anteil wird in Kiel mit 4,5 % ermittelt, der größte mit 51,4 % in
Chemnitz. Die Vergleichbarkeit der Städte untereinander ist jedoch eingeschränkt,
da die Vorjahreswerte nicht für alle Städte zur Verfügung stehen. Trotzdem lässt
sich eine sinkende Tendenz feststellen.
ABB. 29: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGE DURCH PRIVATPERSONEN
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2010 31,4 13,8 51,4 7,7 18,5 30,9 8,2 4,5 26,0 14,6 16,2 9,6 17,1 19,2
2009 36,5 18,1 48,7 30,7 20,3 n.v. 16,4 2,9 23,5 n.v. 22,0 10,2 16,7 22,4
Anteil an
allen LB
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Anteil der ausschließlich von Privatpersonen gepflegten Personen an allen
6 In drei Städten konnte die Anzahl dieser Leistungsberechtigten aufgrund der vor Ort zur Verfügung stehenden
Software nicht ausgewiesen werden.
Angemessene
Beihilfen
Pflege durch
Privatpersonen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
56
Zu begründen ist diese Entwicklung durch unterschiedliche Einflussfaktoren. Für
Darmstadt zeigt sich eine deutliche Senkung des Anteils von 30,7 % in 2009 auf
7,7 % in 2010. Während im Vorjahr die Daten manuell erhoben wurden, erfolgte
die Ermittlung in 2010 automatisiert. Es ist von einer ungenauen Datenlage
auszugehen.
Auch in Kassel hat sich der Anteil für Leistungsberechtigte, die ausschließlich
durch Privatpersonen gepflegt werden und keine Sachleistungen erhalten,
deutlich reduziert. Hier werden mehr und mehr Leistungen von Pfleg ediensten in
Anspruch genommen. Ähnliches wird auch in Oberhausen beobachtet. Die
Ausweitung des Pflegebedarfs aufgrund von altersbedingter Zunahme der
Pflegebedürftigkeit führt zu massiven Überforderungen der pflegenden
Privatpersonen mit dem Ergebnis, dass zunehmend professionelle ambulante
Pflegedienste mit der Übernahme der Pflege beauftragt werden.
In Kiel wurde der kleinste Anteil für diesen Personenkreis e rmittelt, der sich
jedoch im Vergleich zum Vorjahreswert erhöht hat. Die Steigerung ist auf eine
geringe Grundgesamtheit zurückzuführen, bei der sic h Veränderungen deutlicher
auswirken.
Die Bedeutung des persönlichen Budgets in der Hilfe zur Pflege ist rückläufig.
Von allen 13 Städten, die am Kennzahlenvergleich teilnehmen, wird diese Form
der Hilfeleistung nur in 7 Städten von L eistungsberechtigten in Anspruch
genommen. Der Anteil für diese Personengruppe an allen Leistungsberechtigten
der HzP a.v.E. beträgt im Mittelwert lediglich 1,7 %, während er im Vorjahr noch
bei 2,0 % ermittelt wu rde. Dabei ist zu berücksichtig en, dass im Vorjahr die
Werte aus Jena nicht enthalten waren, sodass der über dem Mittelwert liegende
Wert aus Jena hier noch eine steigernde Wirkung hat. Die Verteilung in den
Städten ist recht unterschiedlich und liegt zwischen 0,2 % in Chemnitz und
6,2 % in Erlangen. In Kassel – hier liegt der Anteil bei 1,9 % – wird das
persönliche Budget überwiegend von relativ jungen Personen in Anspruch
genommen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Personen, die neben dem
HzP-Bedarf auch Leistungen der Eingliederungshilfe fü r Menschen mit
Behinderung beziehen. Die Inanspruchnahme kann jedoch gerade für diesen
Personenkreis problematisch sein, wenn die Betroffenen aufgrund der Schwere
ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, das persönliche Budget selbst zu
verwalten.
ABB. 30: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PERSÖNLICHEN BUDGET
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2010 0,2 6,2 2,2 1,9 0,7 0,3 0,4
2009 2,3 5,8 2,8 0,2 0,3 0,4
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Persönliches Budget
Anteil an
allen LB
Entwicklung in den
Städten
Persönliches Budget
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
57
In allen Städten bei denen keine Werte aufgeführt sind, wurde das persönliche
Budget von Leistungsberechtigten nicht in Anspruch genommen.
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in
Einrichtungen
Die Dichte der Leistungsberechtigten, die Leistungen der Hilfe zur Pflege in
Einrichtungen erhalten, wird in der folgende Abbildung dargestellt. Sie zeigt die
Dichtewerte in einer Zeitreihe von 2006 bis 2010. Werte für die Stadt Erlangen
werden nicht ausgewiesen, da hier die Zuständigkeit beim überörtlichen
Sozialhilfeträger liegt und keine Daten zur Verfügung stehen.
ABB. 31: KENNZAHL 80: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E.
4,3
5,5
2,0
2,1
n.v.
1,8
4,0
4,2
3,5
2,7
4,4
1,7
5,2
3,5
0
1
2
3
4
5
6
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Sozialhilfeträger
Im Mittelwert der Städte erhalten 3,5 von 1.000 Einwohnern Leistungen der HzP
in Einrichtungen. Im interkommunalen Vergleich sind Unterschiede zwischen den
einzelnen Werten zu sehen. Sie reichen von 1,7 in Potsdam bis 5,5 in
Bremerhaven. Für einen Vergleich des Mittelwertes mit dem Vorjahreswert muss
der Wert aus Jena heraus gerechnet werden , um die Vergleichbarkeit
herzustellen. Ohne den Wert aus Jena liegt der Mittelwert in 2010 bei 3,60 und
hat sich damit im Vergleich zu 2009 (3,58) nur minimal erhöht. Die Entwicklung
in den Städten ist dabei gegenläufig. Während sich zum Beispiel die Dichte in
Bremerhaven seit einigen Jahren steigert, sinkt sie in Kiel kontinuierlich ab.
Dichte der
Leistungsbe-
rechtigten HzP i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
58
Grund für einen Anstieg der Dichte in der H zP i.E. kann die Eröffnung einer
Einrichtung der stationären Pflege sein. So wurde in Kassel ein neues Pflegeheim
gegründet, was zur Steigerung der Dichte in der HzP i.E. geführt hat.
Als vertiefende Aspekte werden für die Analyse des Leistungsgeschehens in der
stationären HzP die Merkmale Alter und Pflegestufen aufbereitet. Diese sollen im
Folgenden kurz aufgegriffen werden.
Die folgende Abbildung zeigt die Ergebnisse der Dichte differenziert nach
Altersklassen für die Jahre 2009 und 2010 im Überblick.
ABB. 32: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH ALTERSKLASSEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 0,9 1,0 0,8
üö
Träger
üö
Träger 0,5
üö
Träger 1,0 0,5 0,4 0,7 0,5 1,0 0,6 =
2009 1,0 0,9 0,8
üö
Träger
üö
Träger n.v.
üö
Träger 0,9 0,4 0,5 0,7 0,4 1,0 0,6
2010 8,0 9,3 2,7 5,1
üö
Träger 2,5 7,4 8,5 6,4 6,0 7,2 3,1 7,6 6,2
2009 7,1 9,0 2,6 4,9
üö
Träger n.v. 6,6 8,7 5,7 5,2 7,1 3,4 7,3 6,1
2010 16,3 23,1 5,4 10,9
üö
Träger 8,6 19,5 17,9 17,7 13,6 17,7 7,3 20,5 14,9
2009 17,0 20,2 5,9 12,6
üö
Träger n.v. 20,0 19,0 16,1 15,7 20,4 7,1 22,5 16,0
2010 52,9 73,1 16,9 35,2
üö
Träger 28,5 64,2 63,9 51,0 43,1 78,7 25,2 70,4 50,3
2009 59,2 72,1 18,0 37,5
üö
Träger n.v. 64,6 69,1 56,4 42,8 81,0 26,7 72,4 54,5
Leistungsberechtigte der HzP i.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65
65 bis unter 75
75 bis unter 85
85 und älter
Jeweils bezogen auf 1.000 altersgleiche Einwohner
Die Verteilung der Dichte HzP i.E. nach Altersklassen zeigt eine deutliche
Dominanz der Leistungsberechtigten im Alter von 85 Jahre n und älter . Der
Mittelwert der Dichte für diese Altersstufe beträgt 50,3 . Der Wert bezieht sich
dabei auf 1.000 altersgleiche Ei nwohner und kann insofern nicht in
Zusammenhang mit der Dichte , bezogen auf Einwohner jeden Alters gesetzt
werden, wie sie in Kapitel 3.3 „Struktur der Personen im Leistungsbezug“
dargestellt wurde . Die Werte variieren in den Städten sehr deutlich zwischen
16,9 in Chemnitz und 78,7 in Oberhausen. Eine geringere Dichte wird in der
Altersklasse der 75 - bis 85-Jährigen ermittelt. Die Dichte liegt hier bei 1 4,9 im
Mittelwert bezogen auf 1.000 Einwohner des gleichen Alters. Die Spanne reicht
von 5,4 in Chemnitz bis 23,1 in Bremerhaven. Von 1.000 Einwohnern im Alter
von 65 bis 75 Jahren werden im Mittelwert 6, 2 Personen stationär mit
Leistungen der HzP versorgt. In den Städten reichen die Werte von 2, 5 in Jena
bis 9, 3 in Bremerhaven. Unter 65 Jahren ist die Dichte nur noch gering
ausgeprägt. Sie beträgt im Mittelwert 0,6 bezogen auf 1.000 altersgleiche
Einwohner und macht den geringsten Anteil an allen Leistungsberechtigten der
HzP i.E. aus. Der niedrigste Wert wird in Mainz mit 0,4 berechnet, d er höchste
Wert beträgt für die Städte Salzgitter, Kiel und Braunschweig 1,0.
Die Zuordnung der Dichte von Leistungsberechtig ten bezogen auf 1.000
Einwohner nach dem Aspekt Pflegestufen, zeigt sich folgendermaßen:
Merkmal Alter
Merkmal
Pflegestufen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
59
ABB. 33: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN
MW
1,32 0,63 P 2,24 BHV
1,09 0,48 P 1,74 BHV
0,87 0,45 J 1,50 SZ
0,14 0,01 P 0,35 KIKleinste Dichte Pflegestufe 0
Größte Dichte Pflegestufe 2
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 3
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Merkmal niedrigster Wert höchster Wert
6.3. Ausgaben
In diesem Kapitel werden die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der Hilfe zur
Pflege in und außerhalb von Einrichtungen betrachtet. Im Hinblick auf die
Umsetzung ambulanter vor stationärer Leistung sind hier die finanziellen Aspekte
der unterschiedlichen Pflegeformen von Interesse . Dabei werden in den
Abbildungen die Ausgaben abzüglich der Einnahmen pro Leistungsberechtigten
dargestellt. Da in Jena die Fallbearbeitung im Gegensatz zu den anderen Städten
nach dem Brutto -Prinzip erfolgt, ist hierdurch eine bessere Vergleichbarkeit
gegeben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Einnahmen in der HzP
generellen Schwankungen unterliegen, die hier enthalten sind.
Ausgaben für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen
In der folgenden Abbildung sind die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten
der HzP außerhalb von Einrichtungen in einer Zeitreihe von 2006 bis 2010
dargestellt.
Netto-Ausgaben pro
Leistungs-
berechtigte der HzP
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
60
ABB. 34: KENNZAHL 82.2: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
4.883
8.061
4.870
12.360
3.006
6.631
12.066
10.289
7.287
8.500
3.480
5.702
5.499
7.126
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist - Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010Euro
Die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. betragen im
Mittelwert der Städte 7.126 Euro. Der Wert setzt sich aus recht unterschiedlichen
Einzelwerten zusammen, die von 3.006 Euro in Erlangen bis 12.360 Euro in
Darmstadt reichen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Fallkosten gesunken. Dies
ist auch der Fall, wenn der unterdurchschnittliche Wert aus Jena für 2010 nicht
berücksichtigt wi rd. Die Entwicklung der Netto -Ausgaben pro
Leistungsberechtigten verhält sich im Zeitreihenvergleich heterogen. Steigende
Fallkosten sind in Braunschweig, Chemnitz, Kiel, Mainz und Oberhausen
festzustellen. In Bremerhaven, Darmstadt, Erlangen, Ka ssel, Ludw igshafen,
Potsdam und Salzgitter sind sie dagegen gesunken.
Die Ausgaben in Erlangen entwickeln sich in der dargestellten Form, weil die
Leistungen der Eingliederungshilfe und damit auch die der HzP als Annexleistung
an die überörtlichen Träger verlagert wurden.
Teure Fälle
Einen großen Einfluss auf die Fallkostenentwicklu ng haben sogenannte teure
Fälle, bei denen es zu Ausgaben über 5.000 Euro pro Leistungsberechtigten
kommt. Diese können entstehen, wenn Leistungsberechtigte eine intensive Pflege
benötigen, die zu einer 24 -stündigen Betreuung führen kann . Häufig handelt es
sich bei den betroffenen Personen um solche, die an einer Behinderung leiden.
Kostenintensive Einzelfälle können auch entstehen, wenn Leistungsb erechtigte
nicht pflegeversichert sind. Der Umgang mit diesen Fällen ist in den
Bundesländern unterschiedlich geregelt. So wird die Zuordnung von
Unterschiedliche
Zuordnung teurer
Fälle
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
61
Leistungsberechtigten, die sowohl Leistungen der HzP als auch der EGH erhalten,
in den Städten unterschiedlich gehandhabt, sodass diese Leistungsberechtigten in
unterschiedlichem Umfang in den Daten enthalten sind.
In Erlangen gab es in der Vergangenheit etwa 20 teure Fälle, die als
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. ausgewiesen wurden. Mit dem Übergang der
Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auf den
überörtlichen Sozialhilfeträger fiel dieser Personenkreis aus dem Leistungsbezug
des örtlichen Sozialhilfeträgers heraus, sodass sich die in der Abbildung deutlich
sichtbare Reduzierung der Fallkosten in der Zeitreihe hierauf zurückführen lässt.
In Oberhausen liegt die Zuständigkeit für Leistungsberechtigte mit individueller
Schwerstbehinderung beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Überdurchschnittlich hoch sind die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in
der HzP a.v.E. insbesondere in Darmstadt, Kassel, Kiel und Mainz. In Kiel
konnte die Anzahl der besonders teuren Fälle nicht ausgewiesen werden. In den
anderen mittelgroßen Großstädte n werden vergleichsweise viele
Leistungsberechtigte mit Ausgaben über 5.000 Euro gezählt.
Exemplarisch sollen hier die Netto -Ausgaben für Kassel und Darmstadt näher
beleuchtet werden.
In Kassel fallen von insgesamt 625 Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. 29
Personen in die Kategorie der sogenannten teuren Fälle. Sie machen einen Anteil
an allen Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. von 4,6 % aus. Für diesen
Personenkreis werden rund 3 Millionen Euro von insgesamt knapp 7,9 Millionen
Euro jährlich aufgewendet. Damit verur sachen in Kassel 4,6 % der
Leistungsberechtigten 37,8 % der Ausgaben. Dies wirkt sich auf die Ausgaben
pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. aus und führt zu überdurchschnittlichen
Fallkosten. Wird die Summe der Ausgaben für die teuren Fälle von den
Gesamtausgaben subtrahiert, sowie die Anzahl der teuren Fälle von der
Gesamtzahl der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. abgezogen, errechnen sich
Fallkosten in Höhe von etwa 8.200 Euro. Dabei handelt es sich im Gegensatz zu
den auf der Abbildung dargestellt en Netto-Ausgaben um Brutto -Fallkosten, da
Einnahmen nicht genau zugeordnet werden können. Trotzdem zeigt sich, dass die
Ausgaben pro Leistungsberechtigten wesentlich näher an den Mittelwert
heranrücken, wodurch der Einfluss dieser teuren Fälle deutlich wird.
Von insgesamt 220 Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. sind in Darmstadt 7
Fälle besonders kostenintensiv. Dies entspricht einem Anteil von 3,2 % an allen
Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. Durch diese 7 teuren Fälle entstanden für
das Jahr 2010 Ausgaben in Höhe von rund 620.000 Euro. Bei einer Gesamthöhe
der Ausgaben für die HzP a.v.E. von etwa 2.750.000 Euro entsprechen diese
Ausgaben einem Anteil an den Gesamtkosten von 22,6 %, der für 3,2 % der
Beispiel Kassel
Beispiel Darmstadt
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
62
Fälle aufzuwenden ist. Dies hat eine steigernde Wirkung auf die Fallkosten. In der
Subtraktion der Gesamtausgaben abzüglich der Ausgaben für die teuren Fälle
sowie der Gesamtanzahl der Leistungsberechtigten abzüglich der teuren Fälle,
ergeben sich Ausgaben in Höhe von rund 10.000 Euro pro Leistungsberechtigten.
Auch hier können die in der Regel in geringer Höhe anfallenden Einnahmen nicht
exakt gegenübergestellt werden, sodass hier die Brutto-Ausgaben dargestellt sind.
Zwar liegen die Fallkosten in Darmstadt damit nach wie vor über dem Mittelwert,
der Abstand hat sich jedoch deutlich verringert.
Insbesondere für Leistungsberechtigte mit Behinderung im Alter von unter 65
Jahren fehlt es häufig an entsprechenden Pflegeheimen, in denen eine auf den
Betroffenen abgestimmte Pflege erfolgen kann. Für Kommunen besteht hier ein
Ansatzpunkt, entsprechende Strukturen zu schaffen, die auf den Bedarf dieser
speziellen Personengruppe ausgerichtet sind.
In Städten, in denen die Anzahl der teuren Fälle gering ausfällt, sind umgekehrt
niedrigere Fallkosten zu verzeichnen. Ein möglicher Einfluss kann durch
ausgehandelte Pflegesätze mit Pflegediensten bestehen, die in den neuen
Bundesländern eher niedriger ausfallen können.
Weitere Einflussfaktoren
Weitere Einflüs se bestehen durch die bereits erwähnte Zuordnung der
Haushaltshilfen. Die Verlagerung in die HzP führt zu tendenziell abnehmenden
durchschnittlichen Ausgaben pro Fall, da der Leistungsanspruch in diesen Fällen
in der Regel weniger kostenintensiv ist. So wu rden in Erlangen
Leistungsberechtigte in 2010 in die HzP transferiert und haben eine senkende
Wirkung auf die durchschnittlichen Fallkosten.
In Jena sind die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E.
beeinflusst von zwei Leistungsberechtigten, die Leistungen im Rahmen des
persönlichen Budgets in Anspruch nehmen. Allein für einen dieser Fälle müssen
Ausgaben in Höhe von 50.000 Euro pro Monat aufgewendet werden. Wie sich
dies auf die Kostenentwicklung in Jena auswirkt, kann jedoch zurzei t nicht
ausgewiesen werden, da Vorjahresdaten nicht zur Verfügung stehen.
Zu beobachten sind auch Preissteigerungen bei Pflegediensten. Diese haben
einen direkten Einfluss auf die Höhe der Ausgaben. So wu rde in Chemnitz bei
53 % der Leistungsberechtigten Ausgabenerhöhungen aufgrund der
Preissteigerungen der Pflegedienste festgestellt. Auch in Oberhausen wurde eine
Verteuerung im Einzelfall festgestellt. Darüber hinaus stieg auch der individuelle
Pflegebedarf.
Kostengünstige
Fälle
Haushaltshilfen
Persönliches Budget
Preissteigerungen
bei Pflegediensten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
63
Ausgaben für Leistungsberechtigte in Einrichtungen
Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
aufgewendet werden, sind in der folgenden Grafik dargestellt. Die Ausgaben sind
auch hier abzüglich der Einnahmen abgebildet.
ABB. 35: KENNZAHL 85.2: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
7.555
8.351
5.033
10.027
n.v.
7.814
10.223
9.887
8.991
8.171
7.027
4.847
8.423
8.029
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010Euro
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Sozialhilfeträger
Die Netto -Ausgaben pro Leistungsberech tigten in der HzP in Einrichtungen
betragen im Mittelwert der Städte 8.029 Euro. Sowohl die Verteilung zwischen
den Städten als auch die Entwicklung in der Zeitreihe sind heterogen. Die
Spannbreite reicht von 4.847 Euro in Potsdam bis 10.223 Euro in Kassel. Zu
einer Fallkostensteigerung kam es in den Städten Bremerhaven, Chemnitz und
Potsdam, insbesondere aber in Darmstadt und Kassel. Eine Reduzierung der
Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten wurde in Braunschweig, Kiel, Mainz,
Oberhausen sowie Salzgitter und am deutlichsten in Ludwigshafen ermittelt. Der
Mittelwert veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr nur minimal nach oben.
Einen Einfluss auf niedrigere Ausgaben pro Leistungsberechtigten haben die
Heimkosten pro Person und Tag. In Chemnitz und Potsdam liegen diese
Ausgaben unterhalb der Heimkosten der alten Bundesländer , sodass die Netto -
Ausgaben pro Leistungsberechtigten deutlich unterhalb des Mittelwertes
ausfallen. Ein weiterer Aspekt ist hierbei das durchschnittliche Rentenniveau, das
in den neuen Bundesländern höher ausfällt als in Städten der alten Bundesländer
und damit die Fallkosten senkt.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
64
Einen generellen Einfluss auf die Höhe der Fallkosten hat auch der Antei l der
Leistungsberechtigten in Einrichtungen, der nicht pflegeversichert ist und für den
die Städte in voller Höhe aufkommen müssen, wenn keine sonstigen Einkünften
vorhanden sind.
Die Gegenüberstellung der Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in und
außerhalb von Einrichtungen zeigt, dass nach wie vor die stationäre Pflege in der
Regel die kostenintensivere ist. Die Fallkosten in Einrichtungen übersteigen die
ambulanten Ausgaben im Mittelwert um rund 900 Euro. Dies ist jedoch nicht in
allen Städten der Fall. Für das Jahr 2010 zeigen sich höhere Fallkosten in der
ambulanten HzP in den Städten Darmstadt, Kassel, Ki el, Mainz und Potsdam.
Mit Ausnahme von Potsdam handelt es sich dabei um all die Städte, die
besonders viele teure Fälle in der ambulanten HzP aufweisen. Zu berücksichtigten
ist, dass die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Potsdam jedoch sehr gering
ausfallen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
65
7. Ausblick
In dem vorliegenden Bericht wurden verschiedene Leistungsarten nach dem
SGB XII unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten betrachtet. Der
Kennzahlenvergleich dient in diesem Zusammenhang dazu, Transparenz über das
Leistungsgeschehen herzustellen, Entwicklungen zu erkennen, Unterschiede zu
erklären und Beispiele guter Praxis zu identifizieren. Mit diesem Ausblick soll der
Frage nachgegangen werden, welche Themen und Projekte der „Sozialämter“
zukünftig relevant sein werden.
Die Grundsätze sozialer Hilfen und auch der im Kennzahlenvergleich betrachteten
Leistungsarten sind:
der Nachrang der Hilfe,
die Nachhaltigkeit einer bedarfsgerechten Hilfestruktur,
ein ganzheitlicher Hilfeansatz,
und die Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Sozial verwaltung befindet sich im Wandel. Im Rahmen dieses Ausblic ks
sollen einige Aspekte heraus gegriffen werden, die vor allem im Hinblick auf den
Kennzahlenvergleich relevant sind.
Erster Aspekt: zersplitterte Zuständigkeiten und regionale Unterschiede
Die Tätigkeit der Träger der Sozialhilfe wird stark durch die Urteile von
Sozialgerichten bestimmt. Im Zuge der Novellierung der Sozialgesetze wurde die
Gerichtsbarkeit auf die Sozialgerichte übertragen – eine Änderung, die angesichts
des gemeinsamen Leistungs gedankens aller Sozialgesetze als sinnvoll erscheint,
die Leistungsgewährung jedoch, aufgrund einer in vielen Punkten von der
Sichtweise der früher zuständigen Verwaltungsgerichte abweichenden
Rechtssprechungspraxis, immer komplexer und schwieriger werden ließ. Regional
unterschiedliche Sichtweisen der Sozialgerichte beeinflussen auch die Praxis der
Verwaltung verschiedenartig. Dies hat Auswirkungen auf die Leistungsgewährung
und damit auf den Kennzahlenvergleich.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der neu en Sozialgesetzgebung im Jahr 2005
hat sich die Leistungslandschaft immer stärker ausdifferenziert, sodass auf Basis
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen teilweise ähnliche Bedarfe bedient werden
(Beispielsweise: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Leistu ngen nach §§ 67,68
SGB XII). Dies hat Implikationen für die Steuerung der Leistungen vor Ort und für
die Rolle des Trägers der Sozialhilfe in der Angebotsentwicklung vor Ort.
Zweiter Aspekt: sozialarbeiterische Diagnostik
In den Leistungen nach dem SGB XII ist immer wieder auch sozialarbeiterische
Diagnostik gefragt. Beispielsweise:
im Zusammenhang mit aktivierenden Maßnahmen nach § 11 SGB XII
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
66
im Zusammenhang mit der Bedarfsfeststellung und auch der
Fallsteuerung in der Hilfe zur Pflege (hier verbunden mi t
pflegefachlicher Kompetenz) sowie der Eingliederungshilfe
im Zusammenhang mit der Beratung und Unterstützung von Senioren
im Zusammenhang mit Leistungen im Kontext der Obdachlosigkeit,
Verschuldung oder Sucht
Die Organisation dieses Aspekts der Aufgaben wahrnehmung durch die Träger der
Sozialhilfe unterscheidet sich von Ort zu Ort. Aus Sicht der Teilnehmerstädte ist
diese Frage steuerungsrelevant.
Dritter Aspekt: Entwicklungslinien
Die hier dargestellten Thesen sollen keinesfalls unterstellen, dass die
Herausforderungen in den Kommunen damit abschließend dargestellt und überall
dieselben sind. Im Gegenteil: Es lassen sich beachtliche Unte rschiede in den
Organisationsstrukturen, in den Organisationskulturen und in der Interpretation
unbestimmter Rechtsbegriffe feststellen.
Schwerpunkt 1: demografische Entwicklung, Alter und Pflegebedürftigkeit
Wie im Bericht aus geführt wurde, hat die demografische und wirtschaftliche
Entwicklung, t rotz regionaler Unterschiede , folgende Auswirkung: Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach den unterschiedlichen Leistungsarten des SGB XII
wird auch weiterhin steigen. Dies gilt besonders für die Leistungen der Hilfe zur
Pflege. Im Zusammenhang damit ist auch davon auszugehen, dass die Zahl von
Personen mit Migrationshintergrund mit Bedarf nach Leistungen der Hilfe zur
Pflege steigen wird.
Schwerpunkt 2: besondere altersbedingte Unterstützungsbedarfe
Im Zusammenhang mit den demografischen Entwicklungen steigt die Zahl der
Personen mit besonderen altersbedingten Unterstützungsbe darfen, die über die
rein körperliche Pflege hinausgehen. In diesem Kontext wird zum Einen – bereits
seit längerem – der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet. Zum anderen
entwickeln sich im Rahmen der bestehenden Leistungsarten neue
Angebotsformen, wie zum Beispiel die ambulant betreuten Wohngemeinschaften,
die unter anderem über die Hilfe zur Pflege finanziert werden.
Schwerpunkt 3: Bedeutung der Leistungen der Eingliederungshilfe
Von den Leistungen des SGB XII hat die Eingliederungshilfe die größte f iskalische
Bedeutung. In den Bundesländern, in denen die Leistungen der
Eingliederungshilfe nicht komplett in einer Hand sind, sorgen die
Finanzierungsstrukturen und die Verflechtungen in der Kostenträgerschaft für
Intransparenz und können Fehlanreize setz en. Wo die Leistungen der
Eingliederungshilfe in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers sind, wie in Bayern,
ist es aus kommunaler Perspektive zumindest fraglich, ob die Verbandsumlage
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2010
67
unter fiskalischen Gesichtspunkten als wirtschaftlich günstigste Lösun g
eingeschätzt werden kann.
Durch die europäisch gesetzten Inklusionsanforderungen sind neben allen
gesellschaftlichen Akteuren auch die Kommunen gefragt. Aktuell ist in den
Entwicklungslinien noch offen, wo dieses Thema zukünftig verankert sein wird.
Grundsätzlich sind die Anforderungen, die der Inklusionsansatz an die
kommunale Praxis stellt, leistungsartenübergreifend und betreffen (fast
gleichzeitig) die Bereiche Bau, Schule, Soziales, Kultur etc. Ob das Thema in
einem dieser Bereiche federführend ver ankert wird oder als Querschnittsaufgabe
zu behandeln ist, wird sich von Kommune zu Kommune unterscheiden. Fest steht
allerdings, dass durch zusätzliche Investitionskosten die dafür zu leistenden
Ausgaben der Träger der Sozialhilfe steigen werden.
Vierter Aspekt: Neue Ansätze für das Benchmarking
Als Perspektive für den bundesweiten Kennzahlenvergleich könnten im Hinblick
auf folgende Aspekte vertiefend Ansätze guter Praxis vor Ort untersucht werden:
Verankerung der Aufgabe „sozialarbeiterische Diagnostik “ im
Leistungsprozess,
Gestaltung der Schnittstellen zwischen den Leistungsb ereichen SGB XII
und SGB II im Zusammenhang mit der Aktivierung und der Feststellung
der Erwerbsfähigkeit,
Bedarfsorientierte Vernetzung und Verzahnung der verschiedenen
Leistungsarten nach dem SGB XII, vor allem der Leistungen der Hilfe
zur Pflege und der Eingliederungshilfe mit Leistu ngen nach § 67 SGB
XII,
Integrierte Maßnahmen – im Kontext des SGB XII – gegen Altersarmut.
Ein erster Schritt dazu könnte die empirische Untersuc hung der Frage
sein, in wie weit Leistungen nach dem SGB XII vor allem ergänzende
Leistungen zu anderem Einkommen darstellen und wie sich hier die
Städte unterscheiden.
2011/0451
5390 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.10.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0451 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2010 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege Vorlage vom: 17.10.2011 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2010 zur Kenntnis. Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2010 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.10.2011: An dem Kennzahlenvergleich 2010 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in Deutschland beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt stellen in der Praxis vor allem eine Übergangs-situation zwischen dem SGB II- und dem GSiAE-Bezug dar. Steuerungsansätze für die Kommunen bestehen hier in der internen Schnittstellengestaltung und durch Aktivierungs-maßnahmen, wobei dabei nicht ausschließlich die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, sondern ebenso die Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, wofür auch in Darmstadt seit dem 1. September 2010 gezieltes Fallmanagement eingesetzt wird. Die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in Darmstadt unverändert hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU und die damit einhergehenden Ausgaben werden zum Anlass genommen, die Einzelfälle zu analysieren und auszuwerten. Damit soll künftig eine korrekte Zuordnung in die Leistungsbereiche des SGB II und SGB XII, 3. + 4. Kapitel sichergestellt werden. Bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich in der Regel um Existenz sichernde Leistungen, die für die Kommune nicht steuerbar sind. Die Anzahl der Leistungsberechtigten wird im Wesentlichen durch die demographische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des vorhandenen Vermögens beeinflusst. Die durchschnittlich gestiegenen Ausgaben in diesem Bereich sind insbesondere Folge des hohen Mietniveaus und der angepassten Anerkennung der erforderlichen Heizkosten an die höchstrichterliche Rechtssprechung. Die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege liegen pro Einzelfall sowohl im ambulanten, als auch stationären Bereich über den Durchschnittswerten der Vergleichskommunen. Ursächlich hierfür ist zum einen, dass 40% aller leistungsberechtigten Personen in Darmstadt nicht pflegeversichert sind und damit keine Leistungen der Pflegekasse erhalten. Im Durchschnitt der übrigen Vergleichsstädte sind dies nur 29,4% der Leistungsberechtigten. Dies führt un-weigerlich zu höheren Sozialhilfekosten. Darüber hinaus haben auch so genannte „teure Einzelfälle“ über 5.000,- Euro monatlich – beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege – einen großen Einfluss auf die Durchschnittskosten. Die Auswertung ergab für Darmstadt, dass diese 3,2% Fälle insgesamt 22,6% aller Kosten ver-ursachen. Ohne diese teuren Fälle, die andere Kommunen nicht in dieser Größenordnung aufweisen, liegen die Durchschnittskosten mit rund 10.000,- Euro pro Einzelfall deutlich unter den gemittelten Gesamtkosten. Trotz dieser darmstadtspezifischen Voraussetzungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr die Transferleistungen in der ambulanten Hilfe zur Pflege um durchschnittlich 500,- Euro pro Einzelfall reduziert. Dieser erste Erfolg zur Optimierung der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege ist insbesondere der Einrichtung bzw. dem Aufbau des Fachdienstes Pflege geschuldet, mit dem die Wissenschafts-stadt Darmstadt 2010 die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen hat, zukünftig pass-genau Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch individuelle Fallsteuerung gewähren zu können. Nach Abschluss der Qualifikation des Personals im Sommer 2011 und der Änderung der Organisationsstruktur im Leistungsbereich mit Konzentration auf die Hilfe zur Pflege sind die internen strukturellen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in diesem Bereich weiter ent-wickelt worden und bilden künftig die Basis für eine qualifizierte Leistungssachbearbeitung. Damit wird deutlich, dass in bestimmten Leistungsbereichen des SGB XII durchaus Steuerungspotential im Sinne von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Kosten-optimierung besteht, allerdings setzt dies jedoch ausreichende und gut qualifizierte Personalressourcen in allen Leistungsbereichen des SGB XII voraus, um wirksam zu werden. 3 ... Darmstadt, 17.10.2011 50/ks Dezernat V Barbara Akdeniz Stadträtin Anlage
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0451
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.10.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00