Mandari Insight

2011/0451

Kennzahlenvergleich SGB XII 2010 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege

Magistratsvorlage 17.10.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

864.9 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0451

16.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

152624 Zeichen

Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich SGB XII 2010 
 
Benchmarking – Schwerpunkte: 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Hilfe zur Pflege 
 
19. August 2011

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2010 
   2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11    D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81    Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de 
 
Erstellt für: 
 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte der 
Bundesrepublik Deutschland 
 
 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Michael Klein 
Christina Welke 
Titelbild: 
 
www.sxc.hu 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum Impressum 
B R A U N S C H W E I G  
B R E M E R H A V E N  
C H E M N I T Z  
D A R M S T A D T  
E R L A N G E N  
J E N A  
K A S S E L  
L A N D E S H A U P T S T A D T  K I E L  
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N  
M A I N Z  
O B E R H A U S E N  
P O T S D A M  
S A L Z G I T T E R

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
   3 
 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 7 
2. Kernaussagen .......................................................................................................... 12 
3. Kommunale Leistungen im Überblick ......................................................................... 13 
3.1. Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen .................................................... 13 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio  (ohne SGB II) .............................................................. 17 
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 19 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 23 
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 24 
4.2. Ausgaben ................................................................................................................. 29 
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 34 
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 35 
5.2. Ausgaben ................................................................................................................. 39 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ............................................................................................... 43 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ......................... 48 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ........................................... 57 
6.3. Ausgaben ................................................................................................................. 59 
7. Ausblick .................................................................................................................. 65 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
   4 
 
 
 
 
Abb. 1: Einwohnerentwicklung .......................................................................................... 9 
Abb. 2: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ................................................................... 14 
Abb. 3: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte in Zahlen ..................................................... 15 
Abb. 4: Kennzahl 16: Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte  
von existenzsichernden Leistungen ....................................................................... 16 
Abb. 5: Kennzahl 17 SGB II: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten  
(am Wohnort) .................................................................................................... 17 
Abb. 6: Kennzahl 15 SGB XII: Ist-Ausgaben der untersuchten Leistungsbereiche  
pro Einwohner ................................................................................................... 18 
Abb. 7: Tabelle: Strukturdaten im Überblick ...................................................................... 20 
Abb. 8: Kennzahl 1: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. ................................. 25 
Abb. 9: Kennzahl 9/10: Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E. ............................. 28 
Abb. 10: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. nach Altersklassen ................. 29 
Abb. 11: Kennzahl 12.2: Netto-Ausgaben HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten ..................... 31 
Abb. 12: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.  
an allen Leistungsberechtigten GSiAE .................................................................... 35 
Abb. 13: Kennzahl 25.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ................................ 36 
Abb. 14: Kennzahl 25.1.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ab 65 Jahre ........... 37 
Abb. 15: Kennzahl 25.1.2: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.  
im Vergleich 2006 zu 2010 ................................................................................ 38 
Abb. 16: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. nach Altersklassen ............... 38 
Abb. 17: Kennzahl 29.1: Ist-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 40 
Abb. 18: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ...................................................... 41 
Abb. 19: Kennzahl 89.1: Anteil der pflegebedürftigen Personen nach dem SGB XI .................. 47 
Abb. 20: Tabelle: Dichte der Personen mit Leistungen der HzP und dem SGB XI ..................... 47 
Abb. 21: Kennzahl 71: Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E. ................................ 48 
Abb. 22: Kennzahl 70: Ambulante Quote HzP ..................................................................... 49 
Abb. 23: Tabelle: Dichten der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Altersklassen ................. 51 
Abb. 24: Tabelle: Anteile von Pflegeversicherten und Nicht-Pflegeversicherten ........................ 52 
Abb. 25: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen .................... 52 
Abb. 26: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.  
mit anderen Leistungen nach Pflegestufen ............................................................. 53 
Abb. 27: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HzP  a.v.E. mit Pflegegeld   
nach Pflegestufen ............................................................................................... 55 
Abb. 28: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP mit angemessenen Beihilfen ............... 55 
Abb. 29: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflege durch Privatpersonen  . 55 
Abb. 30: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit persönlichen Budget ........... 56 
Abb. 31: Kennzahl 80: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. ......................................... 57 
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
   5 
Abb. 32: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten  HzP i.E. nach Altersklassen ..................... 58 
Abb. 33: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten  HzP i.E. nach Pflegestufen ...................... 59 
Abb. 34: Kennzahl 82.2: Netto-Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten ..................... 60 
Abb. 35: Kennzahl 85.2: Netto-Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten ......................... 63

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
   6 
 
 
 
 
Teilnehmende Städte mit den Ansprechpartnerinnen und –partnern des Benchmarking der 
mittelgroßen Großstädte: 
 
Stadt Ansprechpartner E-Mail  
Braunschweig Herr Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de 
Bremerhaven Herr Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de 
Chemnitz Frau Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de 
Darmstadt Frau Koss birgit.koss@darmstadt.de 
Erlangen Frau Manav gabriele.manav@stadt.erlangen.de 
Jena Frau Baum birgit.baum@jena.de 
Kassel Frau Koles karina.koles@stadt-kassel.de 
Kiel Herr Richter lutz.richter@kiel.de 
Ludwigshafen am 
Rhein 
Frau Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de 
Mainz Herr Harbers volker.harbers@stadt.mainz.de 
Oberhausen Frau Siodmak brigitte.siodmak@oberhausen.de 
Potsdam Herr Schock benjamin.schock@rathaus.potsdam.de 
Salzgitter Herr Fürbaß thomas.fuerbass@stadt.salzgitter.de 
 
 
 
 
 
 
Bezeichnung Kurzbezeichnung 
außerhalb von Einrichtungen wohnend a.v.E.  
Bedarfsgemeinschaft BG 
Einwohnerinnen und Einwohner EW 
Eingliederungshilfe EGH 
Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung 
GSiAE 
Hilfe zum Lebensunterhalt HLU 
Hilfe zur Pflege HzP 
in Einrichtungen wohnend i.E. 
Kennzahl KeZa 
Leistungsberechtigte LB 
örtlicher Träger der Sozialhilfe ö Träger 
Sozialgesetzbuch SGB 
überörtlicher Träger der Sozialhilfe üö Träger 
 
Abkürzungen Abkürzungen 
Ansprechpartner Ansprechpartner

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   7 
1. Vorbemerkung 
 
Inhalte des Vergleichs 
Gegenstand des vorliegenden Kennzahlenvergleichs der mittleren  Großstädte in 
Deutschland sind die Leistungsbereiche  
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel SGB XII,  
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmi nderung nach dem vierten 
Kapitel SGB XII  
 sowie die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB XII.  
 
Die folgenden Ausführungen bieten einen Überblick über Leistungsberechtigte 
und Finanzkennzahlen für die genannten Leistungssegmente im 
interkommunalen Vergleich. Um hierbei Kontextinformationen einfließen zu 
lassen, werden Rahmendaten wie die Einwohnerentwicklung, das Rentenniveau 
oder die Pflegestatistik einbezogen.  
 
Leistungen nach dem SGB  II werden in diesem Bericht im Zusammenhang mit 
Transferleistungen abgebildet. Es liegt jedoch ein gesonderter Bericht zu den 
SGB II-Daten vor, der ausführlich über die Entwicklungen in diesem 
Leistungsbereich informiert.  
 
Im vorliegenden Bericht sind Leistungen der Eingliederungshilfe  für behinderte 
Menschen nach dem sechsten Kapitel SGB  XII nicht Gegenstand der 
Untersuchungen. Aufgrund der äußerst differenzierten und komplexen 
Verflechtungen der Zuständigkeiten werden Leistungen der Eingliederungshilfe in 
einem gesonderten Verfahren behandelt.  
 
Kennzahlentypen 
Untersucht werden die Leistungsbereiche durch unterschiedliche 
Kennzahlentypen. Drei Formen werden für die Analysen herangezogen. Dies e 
sind „Dichten“, „Ausgaben pro Leistungsberechtigten“ und „Anteile“.  
 
Die Dichte bezeichnet in der Regel das Verhältnis von Leistungsberechtigten zu 
Einwohnerzahlen. Es wird angegeben, wie viele Personen von 1.000 Einwohnern 
Leistungen der jeweiligen Hilfeart beziehen. Trotz unterschiedlicher Größe der 
Städte ist es hierdurch mögli ch, die Zahl der Leistungsberechtigten ver gleichbar 
zu machen. Benötigte Personend aten werden generell zum Stichtag 31.12. des 
jeweiligen Berichtsjahres ermittelt. 
 
Mit den Kennzahlen „ Ausgaben pro Leistungsberechtigten“ oder „Ausgaben pro 
Einwohner“ wird das Finanzvolumen betrachtet, welches für eine Leistungsart 
aufgewendet wird. Durch Berücksichtigung der Leistungsberechtigten bzw. der 
Einwohnerzahl im Nenner, ergibt sich eine gute Vergleichsmöglichkeit unter den 
Inhalte des 
Kennzahlen-
vergleichs 
Gesonderte 
Leistungsbereiche 
Kennzahlentypen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   8 
Städten. Daten zu Ausgaben und Einnahmen werden als kumulierte 
Jahressumme erfasst. 
 
Anhand von Anteilen wird die Zusammensetzung einer Grundgesamtheit mit 
bestimmten Merkmalen dargestellt. Es wird Auskunft darüber gegeben, auf wie 
viele Personen ein bestimmtes Merkmal zutrifft. Die Anteile einer  
Grundgesamtheit (z.B. unterschiedliche Altersstufen) werden in Prozent 
abgebildet und ermöglichen einen schnellen Eindruck über die Verteilung.  
 
Mitglieder des Vergleichsrings 
Der Vergleichsring der mitte lgroßen Großstädte in Deutschland hat sich von 11 
Städten im letzten Berichtsjahr auf 13 Städte im aktuellen Berichtsj ahr erweitert. 
Neu hinzugekommen sind die  Städte Potsdam und Jena. Abweichende 
Strukturen in den Städten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die ober- oder 
unterhalb der errechneten Mittelwerte liegen können. Ist dies für die beiden neuen 
Städte der Fall, ist die Vergleichbarkeit zu Mittelwerten der Vorjahre 
eingeschränkt. Für eine Gegenüberstellung der Werte können die Ergebnisse der 
Städte, die nich t in die Vorjahresberechnung einbezogen wurden, 
herausgenommen werden.  
 
Von den 13 Städten haben sich Erlangen und Jena bereits 2005 als 
Optionskommunen etabliert. In einem gesonderten Bericht vergleicht der Kreis 
der mittelgroßen Großstädte die kommunale n Leistungen nach dem SGB II. In 
diesem Bericht 1 werden auch die neusten leistungsrechtlichen und 
organisatorischen Veränderungen im Bereich SGB II ausführlich beschrieben.  
 
Datenlage 
Insgesamt ist die Datenlage im Benchmarking als gut zu bezeic hnen. Teilweise 
konnten von den neuen Teil nehmern Jena und Potsdam auch Vorjahreswerte 
ermittelt werden. In Jena werden Fälle in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in 
der Hilfe zur Pflege nach dem Brutto -Prinzip bearbeitet. Da in den anderen 
Städten die Fal lbearbeitung nach dem Netto -Prinzip verläuft, werden für die 
Vergleichbarkeit der Daten in diesen Bereichen die Ausgaben abzüglich der 
Einnahmen (Netto -Ausgaben) dargestellt. Im Leistungsbereich der 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden hingegen in allen 
Städten Fälle nach dem Netto -Prinzip bearbeitet, sodass für diesen Bereich die 
Einnahmen nicht in Abzug gebracht werden.  
 
Bevor nun Aussagen zur Einwohnerentwicklung in den mittleren Großstädten 
Deutschlands gemacht werden, soll an dieser Stelle noch ein genereller Hinweis 
gegeben werden: Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht entweder 
geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der Texte die 
                                            
1 Der Bericht zu den Leistungen des SGB II steht unter www.consens-info.de zum Download bereit. 
Vergleichbarkeit mit 
den Vorjahren 
Datenlage 
Einwohner-
entwicklung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   9 
männliche Sprachform verwendet. Diese bezi eht sich immer auf beide 
Geschlechter.  
 
Da die Berechnung von Kennzahlen, wie der Dichte, auf Einwohnerdaten basiert, 
soll zunächst ein Überblick gegeben werden, wie sich die Anzahl der Einwohner 
in den Städten entwickelt hat. Nachfolgend ist in einer tab ellarischen Übersicht 
die Einwohnerentwicklung, differenziert nach dem Merkmal Alter, dargestellt. 
 
ABB. 1: EINWOHNERENTWICKLUNG 
2009 2010 2008 2009
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährige Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährigen Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
BS 243.363 0,59% 1,09% 0,94% -0,75% 0,58% 0,40% 0,67% 0,41%
BHV 113.366 -1,00% -2,78% -0,75% -0,66% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
C 240.767 0,06% 3,60% -0,62% 0,27% -0,36% 2,80% -1,98% 2,34%
DA 143.276 0,73% 1,03% 1,05% -0,67% 0,88% 1,91% 0,85% 0,23%
ER 105.258 0,09% -0,75% 0,54% -0,95% 0,59% -0,29% 0,61% 1,18%
J 103.714 0,69% 3,41% 0,14% 0,98% n.v. n.v. n.v. n.v.
KS 193.112 0,45% -0,57% 1,03% -0,79% 0,15% -0,41% 0,26% 0,13%
KI 236.008 0,32% 0,30% 0,48% -0,28% 0,43% 0,00% 0,47% 0,54%
LU 159.485 0,65% 0,79% 0,88% -0,22% -0,13% -0,91% -0,22% 0,73%
MZ 198.276 0,81% -0,03% 1,19% -0,09% 0,10% 0,05% -0,12% 1,02%
OB 212.091 -0,54% -1,61% -0,17% -1,04% -0,89% -2,65% -0,65% -0,56%
P 155.354 1,46% 5,05% 0,93% 0,95% n.v. n.v. n.v. n.v.
SZ 101.569 -1,08% -2,26% -0,88% -0,91% -0,96% -2,99% -0,96% 0,26%
MW 169.665 0,25% 0,56% 0,37% -0,32% 0,03% -0,19% -0,10% 0,57%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2010 auf auf
 
BHV: Für 2009 Einwohnerdaten 2008 
 
Insgesamt beträgt die Anzahl der Einwohner in allen hier einbezogen en Städten 
rund 2,2 Millionen Personen. Die größten Städte sind Braunschweig, Chemnitz, 
Kiel und Oberhausen. Im Vergleich dazu eher kleiner sind Salzgitter, Jena und 
Erlangen. 
 
Die generelle Entwicklung für alle mittleren Großstädte zeigt einen Anstieg der 
Einwohner von 0,25 %, der sich  noch im Vorjahr nicht beobachten ließ. In 10 
der 13 Städte ist die  Erhöhung zu verzeichnen, die jedoch recht unterschiedlich 
verläuft. Während mit einer Steigerung von 0,06  % in Chemnitz die 
Einwohnerzahl nur minimal gestiegen ist  – im Vorjahr gab es hier noch eine 
Reduzierung der Einwohnerzahl – kann in Potsdam mit 1,46  % ein deutliche r 
Zuwachs der Einwohner ausgemacht werden.  
Generelle 
Entwicklung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   10 
 
Nur in drei Städten hat sich die Einwohnerzahl reduziert. Am größten ist de r 
Rückgang in Salzgitter mit -1,08 %, gefolgt von Bremerhaven mit -1,00 % und 
Oberhausen mit -0,54 %.  
 
Die generelle Erhöhung der Einwohnerzahlen in den Städten verhält sich 
bezüglich der Altersklassen differenziert.  
 
Einwohner 65 Jahren und älter 
65-Jährige und Ältere haben sich im Mittelwert der Städte um 0, 32 % reduziert. 
Die Werte bewegen sich in einer Spannbreite zwischen -1,04 % in Oberhausen 
und 0,98 % in Jena. Nur in drei Städten – Jena, Potsdam, und Chemnitz – ist 
ein Zuwachs der Einwohner ab 65 Jahre n zu sehen und damit der 
Bevölkerungsgruppe, die nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt agiert und u.U. auf 
Transferleistungen angewiesen ist, wenn die eigenen Einkommensverhältnisse 
nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.  
 
Einwohner unter 15 Jahren 
Der Bevölkerungsanteil für diese Altersklasse stieg für die mittleren Großstädte 
insgesamt um 0, 56 %. In Salzgitter reduzieren sich die Einwohner im A lter von 
unter 15 Jahre n um -2,26 %. Obwohl in Salzgitter bereits spezielle Initiativen 
ergriffen wurden, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, hat sich bisher kein 
Zuwachs der Bevölkerung eingestellt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die 
Senkung des Anteils der benannten Altersklasse  ohne diese Initiativen noch 
deutlicher ausgefallen wäre. Noch deutlicher ist der Rückgang für die Altersklasse 
der unter 15-Jährigen in Bremerhaven mit einem Wert von -2,78 % zu sehen. 
 
Bemerkenswert ist die Erhöhung des Bevölkerungsanteils der unter 15 -Jährigen 
in den neuen Bund esländern. In Potsdam mit 5,05 %, in Chemnitz mit 3,60 % 
und in Jena mit 3,41 % liegen die Werte deutlich oberhalb der Entwicklungen in 
den alten Bundesländern, wo sie in insgesamt sechs Städten für die Altersklasse 
der unter 15-Jährigen gesunken sind.  
 
Einwohner zwischen 15 und 65 Jahren 
Für die 15 - bis 65 -Jährigen ka nn im Mittelwert der mittleren  Großstädte ein 
Zuwachs der Altersklasse um 0, 37 % beobachtet werden. Die Werte in den 
Städten reichen von -0,88 % in Salzgitter bis 1,19 % in Mainz. In neun Städten 
liegt eine Erhöhung für diesen Bevölkerungskreis vor.  
 
Die Auswirkungen und die Tiefe des demografischen Wandels unterscheiden sich 
regional sehr und werden vermutlich auch in Zukunft in höchst unterschiedlicher 
Intensität zu beobachten sein. Generell sind jedoch aufgrund der demografischen 
Entwicklung weiterhin Zuwachsraten für die Bevölkerungsgruppe der 65 -Jährigen 
und Älteren zu erwarten, die die kommunale Sozialleistungen und damit 
verbundene Ausgaben beeinflussen . Weitere Analysen und Begleitunge n von 
Entwicklung nach 
Altersstufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   11 
Steuerungsprozessen in Leistungsbereichen, die diese Altersklasse betreffen, sind 
sowohl aus finanzwirtschaftlicher als auch aus kommunalpolitischer Sicht von 
Bedeutung.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   12 
2. Kernaussagen 
 
Existenzsichernde Leistungen 
Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und 
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – im vorliegenden Bericht 
jeweils außerhalb von Einrichtungen – und die Leistungen aus dem Rechtskreis 
des SGB  II. Im G egensatz zum Vorjahr sank  die Gesamtdichte der 
Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen. Dies ist zurückzuführen 
auf eine sinkende Anzahl von Leistungsberechtigten, die im  Leistungsbezug des 
SGB II stehen . Über die Leistungen d er Hilfe zum Lebensunterhalt und der 
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB  XII werden die originär kommunalen 
Leistungen zur Existenzsicherung abgedeckt. 
 
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII 
Die Anzahl der Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt a ußerhalb 
von Einrichtungen hat  sich gegenüber dem Vorjahr nicht in relevanter Weise 
geändert. Die Ausgaben  pro Leistungsberechtigten haben sich dagegen erhöht. 
Schwankungen im Zugang sind gr ößtenteils auf die Gestaltung der Schnittstellen 
zwischen den SGB  XII- und den SGB  II-Trägern zurückzuführen. Nach wie vor 
kann die Fluktuationsrate generell als hoch bezeichnet werden: Dies ist durchaus 
gewünscht, da der Leistungsbezug nach dem 3. Kapitel  SGB XII als eine 
Durchlaufstation gedacht ist. 
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel 
SGB XII 
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben sich sowohl die 
Dichte als auch die Au sgaben pro Leistungsberechtigten gegenüber dem Vorjahr 
erhöht. Nach wie vor wird von einem weiteren Anstieg der Leistungsberechtigten 
in diesem Leistungssegment ausgegangen. Perspektivisch werden zunehmend 
Altersklassen in das Rentenalter eintreten, deren Erwerbsleben über Strecken mit 
Zeiten der Arbeitslosigkeit zusammen fallen . Zusammen mit den Folgen des 
demographischen Wandels ist mit einem Anstieg von Persone n im 
Leistungsbezug zu rechnen. 
 
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII 
Sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen sind die Dichten in der Hilfe zur 
Pflege im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen. Dabei erhöhten sich die 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der stationären HzP minimal, während sie 
sich in der ambulanten HzP reduzierten. Eine Reihe von Einflussfaktoren wirkt auf 
die Entwicklungen in der HzP ein. Insbesondere in der ambulanten HzP spielt die 
Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten eine entscheidende 
Rolle, wenn Leistungsb erechtigte bspw. eine kostenintensive 24 -Stunden-
Betreuung benötigen.  
 
Reduzierung der LB 
mit existenz-
sichernden 
Leistungen 
Gleichbleibende 
Dichte in der HLU 
a.v.E. 
Steigende Dichte in 
der GSiAE 
Gleichbleibende 
Dichten in der HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   13 
3. Kommunale Leistungen im Überblick 
 
In diesem Kapitel soll ein Überblick über das Leistungsgeschehen im SGB  XII 
gegeben werden, bevor in den folgenden Kapiteln näher auf die einzelnen 
Leistungsbereiche eingegangen wird. Dargestellt wird die Transferleistungsdichte 
ergänzt um Leistungsberechtigte des SGB  II sowie die Transferleistungsausgaben 
pro Einwohner. Durch den Einbezug von Leistungsberechtigten des SGB II sollen 
soziale Belastungsp rofile in den beteiligten Städten verdeutlicht werden. Im 
Unterkapitel „Kommunales Leistungsprofil (ohne SGB  II)“ werden die Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten für die untersuchten Leistungsbereiche des SGB  XII 
dargestellt. Die Struktur der Leistungsberech tigten wird in einer tabellarischen 
Übersicht anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufgezeigt. 
Als Kontextinformation wird auch die Dichte der sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten aufgenommen.  
 
3.1. Empfänger von existenzsichernden 
Transferleistungen 
 
In der folgenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden Leistungen dargestellt. Diese Zahl stellt die Personen je 1.000 
Einwohner in einer Kommune dar, die in Individualwohnraum leben und 
staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Dazu gehören 
Empfänger von: 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.E. nach dem 3. Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung a.v.E. nach dem 4. 
Kapitel SGB XII 
 Leistungen nach dem SGB II 
 
Auch wenn in diesem Beri cht nur Leistungen nach dem SGB  XII betrachtet 
werden, sind dennoch in der folgenden Abbildung auch Empfänger von 
Leistungen nach dem SGB  II in die Berechnung einbezogen. Dies soll zum einen 
geschehen, da hierdurch  ein Eindruck über die gesamte in einer Komm une 
gegebene Hilfebedürftigkeit ab gebildet werden kann , zum anderen, weil die 
Kommune bei den Leistungen nach dem SGB II, die darin enthaltenen Kosten der 
Unterkunft trägt, welche einen erheb lichen Belastungsfaktor im Bereich der 
Sozialausgaben darstellen. 
 
Da Transferleistungen nach dem SGB  II den ganz überwiegenden Anteil der 
existenzsichernden Leistungen ausmachen, werden sie in einem gesonderten 
Bericht2 vertieft behandelt und im vorliegen den Kennzahlenvergleich als 
Kontextinformation für die Transferleistungen im SGB XII herangezogen.  
 
                                            
2 Im  Bericht zu den Leistungen des SGB II wird auf die Entwicklung der Leistungsberechtigtenzahlen und die 
kommunalen Ausgaben nach dem SGB II vertieft eingegangen. 
Bestandteile der 
Transferleistungs-
dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   14 
ABB. 2: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE 
99,1
182,5
122,1
87,3
44,3
86,5
120,3
138,5
121,9
72,4
127,3
97,6
110,7 108,5 111,9
10,5
21,0
6,4
10,5
5,7
4,8
18,4
15,3
11,9
9,5
12,0
6,6
10,0 11,0 11,01,3
2,5
1,7
6,5
1,0
1,7
3,2
2,3
0,7
1,1
1,6
0,9
1,4 2,0 2,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW 
gesamt 
Dichte der 
Emfänger von 
GSiAE a.v.E. pro 
1.000 EW
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW
 
 
Existenzsichernde Leistungen SGB II  
Gut sichtba r ist die dominierende Stellung der Leistungsempfänger nach dem 
SGB II. Mit 108,5 von 1.000 Einwohnern liegt die Dichte für Leistungsempfänger 
nach dem SGB  II deutlich oberhalb der Dichten in den Segmenten HLU a.v.E. 
und GSiAE a.v.E. Die Verteilung der Dic hten zwischen den Städten  ist groß und 
reicht für Leistungsberechtigte nach dem SGB  II von 44,3 in Erlangen bis zu 
182,5 in Bremerhaven. Im Vergleich zum Vorjahr, als  die Dichte für diesen 
Bereich im Mittelwert noch bei 11 1,9 von 1.000 Einwohnern lag, ist eine klare 
Reduzierung der Personen im SGB II-Leistungsbezug zu erkennen. Hierin spiegeln 
sich regionale und bundesweite Arbeitsmarktlagen wider. Außer in Bremerhaven, 
Ludwigshafen und Oberhausen hat sich in allen teilnehmenden Städten die 
Dichte der Empfänger von SGB II-Leistungen gesenkt.  
 
Existenzsichernde Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII 
Mit 11,0 von 1.000 Einwohnern im Mittelwert ist die Dichte für 
Leistungsberechtigte in der GSiAE a.v.E. im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 
Allerdings kann der  Vorjahreswert für die Stadt Jena nicht ausgewiesen werden, 
sodass durch den unterhalb des Mittelwerts liegenden Wert aus Jena ein 
senkender Effekt eintritt. Wird das Ergebnis aus Jena für 2010 außer A cht 
gelassen, ergibt sich ein Mittelwert von 11,5 von 1 .000 Einwohnern, sodass es 
tatsächlich eine Erhöhung der Dichte in der GSiAE a.v.E. gegeben hat, die sich 
auch in den Ergebnissen aller Städte wiederfinden lässt.  
 
 
Senkung der 
Tansferleistungs-
dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   15 
Existenzsichernde Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII 
Keine A bweichung zum Vorjahreswer t ist  bei der Dichte in der HLU a.v.E. 
ersichtlich. Sie bleibt bei 2,0 auf dem Niveau des Vorjahres. Dies spiegelt sich in 
der Entwicklung von sechs Städten wider, wo die Dichte unverändert ble ibt. Eine 
Steigerung der Dichte hat es in den Städten Darmstadt, Kassel, Kiel und 
Ludwigshafen gegeben. Die Werte reichen von 0,7 in Ludwigshafen bis 6,5 in 
Darmstadt. 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Dichtewerte für 2010 und 2009  in einer 
tabellarischen Übersicht. 
 
ABB. 3: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE IN ZAHLEN 
KeZa 15: Dichte der 
Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden 
Leistungen pro 1.000 
Einwohner zum 31.12.
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Dichte der Empfänger von HLU 
a.v.E. pro 1.000 EW gesamt 2010 1,3 2,5 1,7 6,5 1,0 1,7 3,2 2,3 0,7 1,1 1,6 0,9 1,4 2,0
Dichte der Emfänger von GSiAE 
a.v.E. pro 1.000 EW 2010 10,5 21,0 6,4 10,5 5,7 4,8 18,4 15,3 11,9 9,5 12,0 6,6 10,0 11,0
Dichte der Empfänger von SGB II 
pro 1.000 EW 2010 99,1 182,5 122,1 87,3 44,3 86,5 120,3 138,5 121,9 72,4 127,3 97,6 110,7 108,5
Summe der Dichten: HLU a.v.E., 
GSiAE a.v.E. und SGB II 2010 110,9 206,0 130,2 104,2 51,0 92,9 141,9 156,1 134,5 83,0 140,9 105,1 122,1 121,5
Dichte der Empfänger von HLU 
a.v.E. pro 1.000 EW gesamt 2009 1,4 2,5 1,8 6,1 1,0 n.v. 3,0 2,1 0,6 1,2 1,6 0,9 1,4 2,0
Dichte der Emfänger von GSiAE 
a.v.E. pro 1.000 EW 2009 10,3 20,3 6,3 9,6 5,5 n.v. 17,7 14,9 11,2 8,9 11,5 6,2 9,4 11,0
Dichte der Empfänger von SGB II 
pro 1.000 EW 2009 102,8 181,5 129,0 91,3 46,2 89,8 135,2 140,8 121,7 76,1 126,6 101,5 112,9 111,9
Summe der Dichten: HLU a.v.E., 
GSiAE a.v.E. und SGB II 2009 114,4 204,3 137,1 107,0 52,7 89,8 155,9 157,8 133,5 86,3 139,7 108,6 123,7 124,9
 
 
Ausgaben für existenzsichernde Leistungen 
Analog zur Dichte der Personen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, 
werden im Folgenden die Ist-Ausgaben für die entsprechenden Leistungsarten pro 
Einwohner dargestellt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   16 
ABB. 4: KENNZAHL 16: IST-AUSGABEN FÜR LEISTUNGSBERECHTIGTE VON EXISTENZSICHERNDEN LEISTUNGEN  
234,6
367,3
246,6 226,4
100,7
189,3
267,5
319,2
242,5
177,1
262,9 235,5 223,1 237,9 236,9
75,5
114,1
34,6 65,4
27,3
27,7
93,2
112,5
73,5
64,7
62,0
47,7 64,7
66,4 63,8
7,6
10,7
8,4 52,6
3,8
10,8
20,0
13,0
3,2
6,4
7,8
5,0 9,4
12,2 11,3
0
100
200
300
400
500
600
700
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 16
Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen 
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des Betrachtungsjahres
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
kommunale 
Ist-Ausgaben 
SGB II
Euro
 
 
Grundsätzlich sind die Ausgaben je Leistungsberecht igten gestiegen. Die 
kommunalen Ausgaben werden zu 97  % durch die Kosten der Unterkunft 
gebildet, sodass sich hier die steigenden Mieten und auch die zunehmenden 
Heiz- und Nebenkosten direkt auswirken. Der Effekt wird durch sinkende Dichten, 
also eine geringere Zahl von Personen im Leistungsbezug, bei der Darste llung der 
Ausgaben je Einwohner teilweise wieder aufgehoben. Die Ausgaben je Einwohner 
im SGB II sind in Erlangen, Kiel, Ludwigshafen, Mainz und Oberhausen sowie 
leicht in Salzgitter gestiegen. In den anderen Städten sind die Ausgaben für die 
kommunalen Leistungen des SGB  II je Einwohner gleich geblieben oder 
gesunken. Auf die Entwicklung der Ausgaben im 3.  (Abschnitt 4.2) und 
4. Kapitel SGB XII (Abschnitt 5.2) wird in den entsprechenden Abschnitten im 
nachfolgenden Text weiter eingegangen.  
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Generellen Einfluss auf die Entwicklungen im Leistungsgeschehen des SGB  XII 
haben wirtschaftliche Faktoren. Je besser die Arbeitsmarktlage in einer Region 
ist, desto eher reichen die Einkommen aus, um au s eigenen Kräften eine Notlage 
zu bewältigen. Aus diesem Grund soll als Kontextinformation an dieser Stelle 
auch die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dargestellt werden. 
Quelle der Daten ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   17 
ABB. 5: KENNZAHL 17 SGB II: DICHTE DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN (am Wohnort) 
429
370
464
418
468
440
377
386
417
419
393
460
418
420
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 17 SGB II
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
pro 1.000 EW unter 65 Jahre
2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind sämtliche Arbeiter und Angestellt e 
einschließlich Auszubildender, die kranken-, pflege-, rentenversicherungspflichtig 
sind oder beitragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung oder für die 
Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. 
Nicht dazu gehören somit Beamte und Selbständige.  
 
Im Mittelwert der mitt leren Großstädte in Deutschland sind 420 Personen von 
1.000 Einwohnern unter 65 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 
Besonders hoch ist die Dichte mit 468 in Erlangen, mit 464 in Chemnitz und mit 
460 in Potsdam. Unterdurchschnittlich viele sozi alversicherungspflichtig 
Beschäftigte gibt es in Bremerhaven mit einem Dichtewert von 370 und in Kassel 
mit 377. Über alle Städte hinweg hat sich dieser Wert in den letzten Jahren 
positiv verändert. 
 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio  
(ohne SGB II) 
 
In diesem Abschnitt werden die Leistungen, die Gegenstand des 
Kennzahlenvergleichs sind, in einer übergreifenden Kennzahl dargestellt. 
Abgebildet werden Ausgaben pro Einwohner für die Leistungen der HLU a.v.E., 
die GSiAE a.v.E. und i.E. sowie die HzP a.v.E. und i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   18 
ABB. 6: KENNZAHL 15 SGB XII: IST-AUSGABEN DER UNTERSUCHTEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER 
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
KeZa 15
Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Nettoaus
gaben 
HzP i.E.
Nettoaus
gaben 
HzP 
a.v.E.
Bruttoaus
gaben 
GSiAE 
i.E.
Bruttoaus
gaben 
GSiAE 
a.v.E.
Nettoaus
gaben 
HLU 
a.v.E.
Euro
 
 
09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10
Nettoausgaben HLU a.v.E. 6,8 6,7 9,1 9,5 8,3 7,0 41,2 50,2 3,0 3,2 6,3 7,5 13,0 17,8
Bruttoausgaben GSiAE 73,6 76,0 110,4 113,4 33,6 34,6 52,9 65,4 25,6 27,3 24,7 27,7 89,0 93,2
Bruttoausgaben GSiAE a.v.E. 53,6 55,2 88,2 91,0 27,3 28,1 49,8 61,5 25,6 27,3 17,5 22,0 84,8 90,5
Bruttoausgaben GSiAE i.E. 20,0 20,8 22,2 22,4 6,3 6,5 3,2 3,9 üöTr üöTr 7,3 5,7 4,2 2,7
Nettoausgaben HzP gesamt 38,2 37,1 65,7 69,3 17,8 18,7 38,8 39,9 2,2 2,3 19,6 23,0 76,7 79,9
Nettoausgaben HzP a.v.E. 4,7 4,8 24,9 23,5 7,7 8,5 19,0 19,0 2,2 2,3 4,3 8,7 39,4 39,1
Nettoausgaben HzP i.E. 33,6 32,3 40,7 45,8 10,0 10,2 19,7 20,9 üöTr üöTr 15,3 14,3 37,3 40,8
Summe/Jahr/Einw. 118,6 119,9 185,2 192,2 59,7 60,3 132,9 155,5 30,8 32,9 50,7 58,2 178,7 190,8
KSJERDACBHVBS
 
09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10 09 10
Nettoausgaben HLU a.v.E. 9,7 10,1 1,6 2,3 5,6 5,3 3,4 4,5 4,7 4,3 8,3 10,3 9,3 10,7
Bruttoausgaben GSiAE 104,6 112,5 74,7 73,5 60,5 64,7 59,1 62,0 47,7 56,9 64,7 63,8 66,4
Bruttoausgaben GSiAE a.v.E. 80,5 87,5 60,4 59,6 50,3 53,4 54,0 57,3 37,1 39,4 40,2 46,8 51,5 55,4
Bruttoausgaben GSiAE i.E. 24,0 24,9 14,3 13,9 10,2 11,2 5,1 4,8 8,2 16,7 17,9 12,1 11,9
Nettoausgaben HzP gesamt 70,4 69,1 36,8 36,9 45,1 46,5 39,0 37,4 17,2 17,3 49,1 47,7 39,7 40,4
Nettoausgaben HzP a.v.E. 26,3 27,2 5,3 5,6 21,9 24,3 5,2 6,2 9,3 9,1 4,3 4,1 13,4 14,0
Nettoausgaben HzP i.E. 44,1 41,9 31,5 31,3 23,3 22,2 33,8 31,2 7,9 8,1 44,8 43,5 28,5 28,5
Summe/Jahr/Einw. 184,6 191,7 113,1 112,7 111,3 116,5 101,5 103,9 58,9 69,2 114,3 122,7 114,9 120,5
POBMZLUKI MW SZ
 
ER: Leistungen der HzP i.E. und GSiAE i.E. liegen in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers.  
P: Für das Jahr 2009 stehen keine Daten für die GSiAE i.E. zur Verfügung 
 
In der obigen Abbildung sind die Ausgaben je Einwohner in den hier untersuchten 
Hauptleistungsarten dargestellt. Auf die Zusammensetzung der Ausgaben in den 
einzelnen Leistungsarten und deren Entwicklungen wird in den einzelnen Kapiteln 
eingegangen.  
 
Unabhängig von speziellen Zuständigkeitsregelungen für die Leistungen in 
Einrichtungen, die sich für Erlangen, Chemnitz, Darmstadt  und Kassel auf die 
Darstellung auswirken, wird deutlich, wie sehr sich die Armutssituation i n den 
Städten unterscheidet. Dem liegt der Grundgedanke zugrunde, dass der Bezug 
von Leistungen nach dem SGB XII – neben dem Bezug von Leistungen nach dem

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   19 
SGB II – ein Indikator für soziale Problem - und Armutslagen in den Städten ist. 
Im Zusammenhang hierm it muss noch berücksichtigt werden, dass 
existenzsichernde Leistungen nach dem SGB  XII und Leistungen der Hilfe zur 
Pflege fast immer ergänzende Leistungen zu vorhandenem Einkommen (in 
seltenen Fällen auch aufzuzehrendem Vermögen) darstellen.  
 
Insgesamt lassen sich drei Gruppen von Städten in diesem Kennzahlenvergleich 
ausmachen. Zur e rsten gehören die westdeutschen Städte Bremerhaven, 
Darmstadt, Kassel  und Kiel – auch Oberhausen kann noch zu dieser Gruppe 
gezählt werden. Hier sind vergleichsweise viele Me nschen auf Leistungen nach 
dem SGB  XII und – an anderer Stelle betrachtet  – Leistungen des SGB  II 
angewiesen. Es folgen  die westdeutschen Städte Braunschweig, Ludwigshafen, 
Mainz und Salzgitter mit einer, im Städtevergleich, mittleren Belastungsdichte. 
Die Städte aus den neuen Bundesländern  Chemnitz, Jena und Potsdam haben 
die strukturelle Gemeinsamkeit, dass dort aufgrund der spezifischen 
Erwerbsbiografien zu DDR-Zeiten das Renteneinkommen nach wie vor höher und 
dementsprechend die Dichte im Bereich des SG B XII relativ gering ist. In 
Chemnitz und Potsdam sind jedoch vergleichsweise viele Bürger auf Leistungen 
des SGB  II angewiesen, sodass sich hier ein uneinheitliches Bild ergibt. In der 
bayerischen Stadt Erlangen sind (auch unabhängig von der Zuständigkeit steilung 
zwischen dem örtlichen und überörtliche n Träger der Sozialhilfe) vergleichsweise 
sehr wenige Menschen auf Leistungen des SGB II sowie des SGB XII angewiesen.  
 
3.3. Struktur der Personengruppen im 
Leistungsbezug 
 
Für die Beschreibung der Struktur der L eistungsberechtigten wird die 
Zusammensetzung der Personengruppen im Bezug der verschiedenen SGB  XII-
Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach den Merkmalen Geschlecht  und 
Staatsangehörigkeit untersucht . In der folgenden Tabelle sind auch die 
Ausprägungen dieser Merkmale in der Bevölkerung abgebildet.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   20 
ABB. 7: TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK 
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,3 2,5 1,7 6,5 1,0 1,7 3,2 2,3 0,7 1,1 1,6 0,9 1,4 2,0
Dichte GSiAE a.v.E. 10,5 21,0 6,4 10,5 5,7 4,8 18,4 15,3 11,9 9,5 12,0 6,6 10,0 11,0
Dichte HzP a.v.E. 1,0 2,9 1,7 1,5 0,8 3,2 3,2 2,6 0,8 2,9 1,8 1,6 0,7 1,9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Anteil Frauen 51,2 50,3 52,0 50,5 51,0 51,5 52,1 51,4 50,8 52,2 51,5 52,0 51,2 51,4
Anteil Frauen ab 65 
Jahre an allen ab 65 58,9 56,9 59,0 58,7 58,2 57,8 60,2 58,5 57,1 57,6 58,4 59,0 57,6 58,3
Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 7,5 9,5 3,0 16,1 13,1 4,3 12,5 8,0 20,4 14,9 11,4 4,3 9,2 10,3
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 47,4 45,9 40,0 53,5 41,2 37,6 40,9 48,4 50,8 52,8 49,7 48,6 48,2 46,5
GSiAE gesamt weiblich 54,9 n.v. 51,0 57,2 n.v. 47,9 55,2 54,4 56,3 52,9 58,3 48,8 59,3 54,2
HzP a.v.E. weiblich 60,3 64,0 60,2 59,5 60,5 44,9 61,6 67,0 69,1 62,3 68,2 63,9 63,2 61,9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 8,3 7,1 7,7 16,8 15,7 2,9 10,1 10,7 21,2 19,0 10,7 6,3 12,1 11,4
GSiAE gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 10,5 13,7 20,3 29,0 n.v. 17,2 21,8 13,9 23,0 22,9 18,3 21,3 12,9 19,4
HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 2,5 3,3 12,3 15,6 n.v. 0,3 13,0 8,8 6,3 10,7 5,5 24,2 3,7 8,8
Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
 
BHV, ER: Ergebnisse für die GSiAE beziehen sich nur auf Leistungsberechtigte a.v.E. 
 
Von allen hier dargestellten Leistungsberechtigten erhält mit einer Dichte von 
11,0 im Mittelwert bezogen auf 1.000 Einwohnern der größte Anteil Leistungen 
der GSiAE a.v.E. Durchschnittlich geringer sind die Dichten in der HLU a.v.E. mit 
2,0 und der HzP a.v.E. mit 1,9.  
 
Strukturmerkmal Geschlecht 
Die Betrachtung der Mittelwerte von Anteilen na ch dem Merkmal Geschlecht 
zeigt mit 51,4  % einen überwiegenden Anteil von Frauen  an der Bevölkerung . 
Wird dieser Anteil mit dem Anteil der weiblichen Leistungsberechtigten in der 
HLU a.v.E. ver glichen, zeigt sich ein unterdurchschnittliches Vorkommen von 
Frauen in dieser Leistungsart. Mit 46,5  % ist für den Frauenanteil im Vergleich 
zum Vorjahr, wo der Wert noch bei 45,3  % lag, eine Annäherung der Verteilung 
nach dem Merkmal Geschlecht fes tzustellen. In der GSiAE beträgt der Anteil von 
Frauen 54,2 % und liegt damit über dem weiblichen Bevölkerungsanteil.  Frauen 
sind in der GSiAE  somit überdurchschnittlich vertreten. Dieser Anteil hat sich im 
Vergleich zum Vorjahr verringert. Noch deutlicher ist d er überdurchschnittliche 
Anteil von Frauen in der HzP a.v.E. Er liegt bei 61,9  % im Mittelwert und hat 
sich im Vergleich zum Vorjahr etwas reduziert.  
 
Im überwiegenden Maße werden Leistungen der GSiAE und der HzP a.v.E. – von 
Personen ab 65 Jahren in Ansp ruch genommen. Der Frauenanteil dieser 
Altersklasse an der Bevölkerung beträgt im Mittelwert 58,3  %. Hierdurch 
Anteile nach 
Geschlecht

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   21 
relativiert sich die Aussage bezüglich der GSiAE. Wird der Anteil der Frauen in der 
GSiAE mit dem weiblichen Bevölkerungsanteil ab 65 Jahren verglichen, zeigt sich 
ein unterdurchschnittliches Vorkommen von Frauen in der GSiAE. Bezüglich der 
HzP a.v.E. bleibt die Aussage unverändert. Auch im Vergleich zu dieser 
Bezugsgröße sind Frauen in der HzP a.v.E. überdurchschnittlich vertreten.  
 
Wird davon ausgegangen, dass durch die drei Leistungsarten auch die Abfolge der 
Lebensphasen abgebildet wird, ist das Ergebnis bezüglich der Frauenanteile 
plausibel. Ein im Mittel niedrigeres Rentenniveau und eine durchschnittlich 
höhere Lebenserwartung von Frauen führ en zu einem weiblichen Anteil von 
Leistungsberechtigten, der sich in den Leistungsarten unterschiedlich darstellt . 
Bezüglich der Veränderungen gegenüber den Vorjahreswerten ist dabei generell 
eine zunehm ende Angleichung festzustellen. Als Einflussfaktoren gelten hier 
gesellschaftliche Veränderungen, die auch das Rollenverhalten innerhalb von 
Familien beeinflussen und tendenziell zu einer Annäherung der 
Erwerbsbeteiligung von Männer und Frauen bis hin zur eigenverantwortlichen 
Existenzsicherung der  Frauen fü hren. Allerdings ist zu beachten, dass das 
Vergütungsniveau von Männern und Frauen nach wie vor generell in 
unterschiedlicher Höhe ausfallen kann und ein nicht unerheblicher Anteil der 
Frauen in Teilzeitbeschäftigungen tätig ist, sodass ein tatsächlicher  Gleichstand 
bezüglich des Einkommens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. 
 
Strukturmerkmal Staatsangehörigkeit 
Im Mittelwert 10,3  % der Bevölkerung der teilnehmenden Städte des 
Benchmarking ist nicht im Besitz  der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Anteile 
in den einzelnen Städten fallen dabei unterschiedlich aus und verteilen sich 
zwischen 3,0 % in Chemnitz und 20,4 % in Ludwigshafen. Im Vorjahr, als die 
Städte Jena und Potsdam mit ihren niedrigen Werten noch nicht Tei lnehmer am 
Benchmarking waren, betrug der Mittelwert für den Bevölkerungsanteil ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit 11,4 %. Werden die Werte aus Jena und Potsdam 
außer Acht gelassen, ergibt sich ein Mittelwert, der dem Vorjahreswert entspricht, 
sodass es hier tatsächlich zu keiner Änderung gekommen ist.  
 
Leistungsberechtigte in der HLU a.v.E. haben zu 11,4  % keine deutsche 
Staatsangehörigkeit. Damit sind in dieser Leistungsart unwesentlich mehr 
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vertreten als im Durc hschnitt der 
Bevölkerung der Teilnehmer im Benchmarking . Der Unterschied in der GSiAE  ist 
deutlicher. Hier beträgt der Anteil der Leistungsberechtigten ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit 19,4  % und liegt damit deutlich oberhalb des 
entsprechenden Bevölkerungsanteils von 11,4 %. Nur in der HzP a.v.E. zeigt sich 
mit 8,8 % ein geringerer Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
als er durchschnittlich bei den Einwohner n der teilnehmenden Städte der 
Bundesrepublik vorzufinden ist.  
 
Anteile nach Staats-
angehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   22 
Anzumerken bleibt für die Ausführungen zur  Staatsangehörigkeit, dass hier nicht 
Personen mit Migrationshintergrund erfasst wurde n, die häufig i m Besitz der 
deutschen Staatsangehörigkeit sind, sondern ausschließlich Personen, die keine 
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.  
 
Darüber hinaus haben Leistungsberechtigte der GSiAE oder der HzP in der Regel 
ein Alter von 65 Jahren und älter. Die Aussagen zum Anteil der Einwohner ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit beziehen sich jedoch auf die Gesamtbevölkerung.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   23 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
 
Steuerungsinteresse 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt  ist im dritten Kapitel des SGB  XII geregelt. 
Zielsetzung des gesetzlichen Auftrags ist es, die Existenzsicherung im Rahmen 
der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben 
in Würde zu ermö glichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus 
eigenen Kräften und Mitteln bestritten werden kann.  
 
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in und außerhalb von 
Einrichtungen in Anspruch genommen werden . Der vorliegende 
Kennzahlenvergleich bezieht sich in seinen Ausführungen auf die 
Personengruppe, die Leistungen der HLU außerhalb von Einrichtungen erhält.  
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der 
Sozialhilfe zur Sich erstellung des Existenzminimums für eine kleine 
Personengruppe, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der 
Grundsicherung (Grundsicher ung für Arbeitsuchende nach SGB  II sowie 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmind erung nach dem 4. Kapitel 
SGB XII) nicht erfasst wird. Damit bildet sie, neben der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei E rwerbsminderung, die 
unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.  
 
Da für Personen in einer Bedarfsgemeinschaft und für bedürf tige erwerbsfähige 
Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren seit 2005 in der Regel das SGB II 
maßgeblich ist, bleibt nur ein kleiner Personenkreis, der Anspruch auf Leistungen 
der HLU a.v.E. haben kann. Leistungen der HLU a.v.E. werden folgenden 
Personen gewährt: 
 
 Personen unter 65 Jahren, 
 die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 
SGB VI auf Zeit erhalten 
 die vorübergehend (nicht dauerhaft) weniger als 3 Stunden täglich 
erwerbsfähig sind 
 die vorgezogene Altersrente erhalten und nicht über ausreichendes 
Einkommen verfügen 
 Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben 
 Personen ab 65 Jahre n ohne Anspruch auf G SiAE wegen fahrlässig 
herbeigeführter Mittellosigkeit 
 
Für alle drei P ersonengruppen gilt, dass sie leistungsberechtigt sind, wenn sie 
nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen sowie die 
erforderlichen Leistungen nicht von anderen Personen erhalten. 
 
 
HLU a.v.E. 
Leistungs-
berechtigte der HLU 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   24 
Zielsetzung und Steuerungsmöglichkeiten 
Ziele in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind entsprechend dem gesetzlichen 
Auftrag: 
 
 Sicherung des Lebensunterhalts leistungsberechtigter Personen  
 Sicherung der Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung 
 Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit  
 Gestaltung des Übergangs in das SGB II bzw. der GSiAE  
 
In der Praxis stellt der HLU -Bezug vor allem eine Übergangssituation zw ischen 
dem SGB II- und dem GSiAE -Bezug dar. Dies wird auch dadurch deu tlich, dass 
die Fluktuation in diesem Leistungsbereich besonder s hoch ist. 
Steuerungsansätze bestehen hier in der Schnittstellengestaltung zum SGB  II-
Träger und in der Optimierung der i nternen Prozesse, was die Gewährung der 
Leistungsarten HLU und GSiAE angeht.  
 
Wo es möglic h ist, sollen Leistungsberechtigte aktiviert werden, sodass sie im 
günstigsten Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. 
Andererseits ist es auch im kommunalen Interesse, dem Personenkreis im 
Leistungsbezug Angebote zur psychosozialen Stabilisierung zu unterbreiten. In der 
Praxis ist allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung 
nur einen kleinen Pe rsonenkreis erreichen können und dementsprechend der zu 
leistende Aufwand mit den erwarteten Nutzene ffekten aus Sicht des Trägers der 
Sozialhilfe abzugleichen ist. Gleichwohl we rden in einigen Kommunen derartige 
zielgerichtete Maßnahmen durc hgeführt. So werden bspw. in den Städten 
Darmstadt, Chemnitz, Kassel und Oberhausen Leistungsberechtigte im Rahmen 
des Fallmanagements betreut. In Braunschweig gab es das Fallmanagement bis 
Oktober 2010. 
 
4.1. Leistungsberechtigte 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Dichte in der HLU a.v.E. in 
einer Zeitreihe von 2008 bis 2010. Zu beachten ist, dass sich die Dichte der 
Leistungsberechtigten auf 1.000 Einwohner unter 65 Jahre n bezieht. Insofern 
kommt es zu Abweichungen zu den Werten in den vorhergehenden Kapiteln, wo 
sich die Ergebnisse auf 1.000 Einwohner jeden Alters beziehen.  
 
Ziele in der HLU 
a.v.E. 
Aktivierung durch 
gezielte 
Einzelmaßnahmen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   25 
ABB. 8: KENNZAHL 1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN VON HLU A.V.E.  
1,7
3,2
2,4
7,9
1,2
2,1
4,0
2,8
0,9
1,3
2,0
1,1
1,8
2,5
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2008 2009 2010 Mittelwert 2010Dichte
 
 
Der Mittelwert der Dichte in der HLU a.v.E. beträgt 2,5 bezogen auf 1.000 
Einwohner unter 65 Jahre n. Die Verteilung in den Städten gestaltet sich 
unterschiedlich. Während in Ludwigshafen eine Dichte von 0,9 ermittelt wird, 
liegt sie in Darmstadt bei 7,9. Auch die Entwicklungen in den Städten im 
Jahresverlauf weichen von einander ab. In Kassel oder Ludwigshafen ist 
beispielsweise ein klarer Aufwärtstrend zu sehen . Gleichzeitig entwickelt sich die 
Dichte in Mainz rückläufig. Hier ist anzumerken, dass es sich bei 
Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. generell um eine relativ kleine 
Grundgesamtheit handelt, bei der prozentuale Veränderungen gegenüber dem 
Vorjahr deutlicher ins Gewicht fallen. Auch die Einwohnerentwicklung bildet hier 
einen nicht zu unterschätzenden Einflussfaktor.  
 
Der Mittelwert ist im Vergleich  zum Vorjahr auf dem gleichen Niveau geblieben. 
Der Wert der Stadt Jena, der im Mittelwert 2009 nicht en thalten ist, hat eine 
senkende Wirkung, die jedoch so minimal ist, dass sie kaum ins Gewicht fällt.  
 
Besonders hoch ist die Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. in 
Darmstadt. Durch die Einführung eines Fallmanagements im September 2010 
konnten bereits erste Erfolge erzielt werden, die dazu führten, dass 
Leistungsberechtigte in die GSiAE oder das SGB  II verlagert wurden. Allerdings 
gab es auch Zuwächse in den Leistungsbezug der HLU a.v.E aus dem SGB  II, 
sodass sich die Erfolge noch nicht in de n Daten widerspiegeln. Zukünftig soll ggf. 
die Begutachtungspraxis beim SGB II-Träger genauer überprüft werden.  
 
Dichte der 
Leistungs-
berechtigten HLU 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   26 
Mit 0,9 wird der niedrigste Wert in Ludwigshafen ermittelt, wobei sich im 
Vergleich zum Vorjahreswert eine Steigerung feststellen lässt. Diese beruht zum 
großen Teil darauf, dass nun auch Leistungsberechtigte mit Bezug von 
Eingliederungshilfe a.v.E., die parallel HLU erhalten, erstmals einbezogen 
wurden.  
 
Begutachtung der Erwerbsfähigkeit im Jahr 2010 
Ein Einfl ussfaktor auf die Entwicklung der Leistungsberechtigtenzahlen in der 
HLU a.v.E. besteht in der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit. Je nachdem wie 
und mit welcher Intensität dies e in den Städten verfolgt wird, können sich die 
Zahlen der Leistungsberechtigten  unterschiedlich entwickeln. Relevant ist dabei 
auch die Gestaltung der  Schnittstelle zwischen de n SGB  XII- und den  SGB II-
Trägern.  
 
Im Verlauf des Benchmarking wurde die Schnittstelle zwischen dem SGB XII- und 
dem SGB II-Träger näher beleuchtet. Relevant waren hier folgende Fragen: 
 
 Werden alle Personen, die gemäß Begutachtung länger als 6 Monate 
erwerbsunfähig sind, aber noch nicht durch den 
Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert 
eingestuft wurden, in die HLU verlagert? 
 Wer wird se itens der Jobcenter mit der Begutachtung in Bezug auf die 
Erwerbsfähigkeit beauftragt? 
 
In allen Kommunen außer in Erlangen und Ludwigshafen wurden 2010 
Personen, die laut Begutachtung länger als 6 Monate erwerbsunfähig sind, aber 
nicht als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft wurden, in die HLU verlagert, 
sofern dies leistungsrechtlich möglich war.  
 
In Erlangen und Ludwigshafen erfolgte eine Verlagerung  in die HLU erst bei 
einem entsprechenden Gutachten des Rententrägers. Das Jobcenter in Mainz 
stellte in allen Fällen, in denen der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit 
festgestellt hat te, dass für die Dauer von mehr als 6 Monaten von einer 
Erwerbsfähigkeit von weniger als drei Stunden täglich ausgegangen werden muss, 
die Leistungen ein. Die Stadt Mainz als kommunaler Träger entschied im Jahr 
2010 vor der Aufnahme in die HLU, ob die Auffassung des ärztlichen Ergebnisses 
geteilt wird. War  das nicht der Fa ll, wurde der Sachverhalt der Einigungsstelle 
vorgelegt. Ab 01.01.2011 wird hier eine Neuregelung für das Verfahren gültig, 
nach der für solche Fälle Widerspruch einzulegen ist.  
 
Von Seiten der Jobcenter wurde 2010  in Bremerhaven, Kiel, Ludwigshafen und 
Mainz der Medizinische Dienst der Agentur für Arbeit für die Begutachtung in 
Anspruch genommen. In Braunschweig und Darmstadt wurden für das Jobcenter 
entsprechende Gutachten vom Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit oder 
vom Gesundheitsamt der Stadt erstellt. In Salzgitter wurde diese Aufgabe 
Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   27 
entweder vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder vom Amtsarzt der 
Kommune wahrgenommen. Der Medizinische Dienst der Agentur  für Arbeit, das 
Gesundheitsamt und der Rententräger wu rden in Kassel mit der Begutachtung 
beauftragt. In Chemnitz löst das Jobcenter die Begutachtung durch den 
Rententräger aus, während in Oberhausen das Jobcenter den Bereich Gesundheit 
oder den  Medizinischen Dienst des B erufsförderungswerks beauftragt . Für 
Erlangen als Optionskommune wird ausschließlich der Rentenversicherungsträger 
tätig. Hier wurden Vereinbarungen zwischen de m SGB  XII- und SGB  II-Träger 
geschlossen. In der Stadt Jena, die ebenfalls Optionskommune ist, wurde in dem 
Eigenbetrieb jenarbeit der Stadt bis zum 31.12.2010 ein eigener Gutachter 
beschäftigt, der gemeinsam mit dem Fachdienst Soziales ausgewählt wurde.  
 
Maßnahmen zur Aktivierung der Leistungsberechtigten, die in den Städten in 
unterschiedlichen Formen ausgeübt werden, sollen die betroffenen Personen zu 
einer aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft befähigen. Hier liegen 
Ansatzpunkte für die Städte, steuernd auf die Entwicklung in der HLU a.v.E. 
einzuwirken. Der Themenkomplex Aktivierung war Gegenstand im 
Vorjahresbericht, weshalb hier nicht näher auf entsprechende Maßnahmen in den 
Städten eingegangen werden soll.  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Anteile der Zu - und Abgänge der HLU a.v.E. 
Leistungsberechtigten an allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. Nicht in 
allen Städten konnte die Anzahl der Leistungsberechtigten ermittelt werden, 
sodass in Kassel, Oberhausen, Potsdam und Erlangen auf die Anzahl der Zu- und 
Abgänge von Bedarfsgemeinschaften in der HLU a.v.E. zurückgegriffen wurde.  
 
Maßnahmen zur 
Aktivierung 
Zu- und Abgänge

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   28 
ABB. 9: KENNZAHL 9/10: ANTEILE DER ZU- UND ABGÄNGE AUS DER HLU A.V.E.  
57,8
84,3
52,8
50,8
66,7
51,4
64,4
15,0
42,4
24,5
58,0
45,1
68,8
52,5
59,3
83,6
57,8
29,5
54,9
22,0
36,6
8,8
33,1
33,3
43,8
30,3
66,7
43,1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
KeZa 9/10 SGB XII
Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E
an allen Leistungsberechtigten HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
Anteil der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E. Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.Prozent
 
KS, OB, P, ER: BG-Daten 
 
Der Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E., der neu in den Leistungsbezug 
der Hilfeart gekommen ist, liegt bei 52,5 %. Mehr als die Hälfte sind somit neu in 
den Leistungsbezug der HLU a.v.E. gekommen. Mit 43,1 % im Mittelwert ist der 
Anteil der Abg änger aus der HLU a.v.E. an allen Leistungsberechtigten der HLU 
a.v.E. geringer. Beide Werte verdeutlichen die hohe Fluktuation in diesem 
Bereich.  
 
In den Städten sind deutliche Unterschiede zu erkennen. Während der Anteil der 
Zugänge in Kiel mit 15 % relativ gering ist, liegt er in Bremerhaven mit 84,3 % 
weit über dem Mittelwert. Noch größer sind die Abweichungen bei den Abgängen 
aus der HLU a.v.E. In Kiel beträgt der Anteil 8,8 %, während er in Bremerhaven 
bei 83,6 % ermittelt wird.  
 
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. nach Altersklassen 
Die Struktur der Leistungsberechtigten wird durch die Betrachtung verschiedener 
Aspekte deutlich. Neben den Merkmalen Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die 
bereits im Kapitel 3.3 „Struktur der Personengruppen im Leistu ngsbezug“ 
behandelt wurden, gibt die nachfolgende Tabelle einen Überblick über die 
Verteilung der Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. differenziert nach 
Altersklassen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   29 
ABB. 10: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 17,7 11,0 18,1 13,5 15,7 10,4 8,5 19,9 16,1 20,8 13,0 18,3 13,5 15,1 
2009 15,3 14,1 15,7 13,4 17,3 n.v. 7,5 17,2 20,2 14,6 15,0 12,1 15,0 14,8
2010 82,3 89,0 81,9 86,5 84,3 89,6 91,3 80,1 83,9 79,2 85,5 81,7 84,4 84,6 
2009 84,7 84,8 84,3 82,4 82,7 n.v. 91,2 82,8 79,8 85,4 82,9 87,9 80,3 84,1
MW
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. differenziert nach Altersklassen/ Anteile an allen
15 bis unter 
65 Jahre
0 bis unter 15 
Jahre
 
Angaben in Prozent 
Anmerkung: Wo die Summe der beiden dargestellten Anteile nicht 100 % ergibt, sind in der Gesamtgruppe 
Personen ab 65 Jahren enthalten, die ergänzende HLU erhalten. 
 
Mit 84,6 % aller Leistungsempfänger der HLU a. v. E. ist die Personengruppe im 
Alter zwischen 15 bis unter 65 Jahren die Größte. Ihr Anteil hat eine Spannbreite 
in den Städten von 79,2 % in Mainz bis 91,3 % in Kassel. Der Anteil der 
Leistungsberechtigten unter 15 Jahren beträgt im Mittelwert 15,1  % und verteilt 
sich in den Städten von 8,5  % in Kassel bis 20,8 % in Mainz. Dargestellt ist mit 
dieser Personengruppe vor allem der Anteil von Kindern, die Leistungen der HLU 
a.v.E. im Rahmen der Verwandtenpflege erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr sind 
hier teilweise deutliche Unterschiede zu beobachten. Für beide Anteile zeigt sich 
eine Erhöhung im Vergleich zu den Werten in 2009, die auf eine Verringerung 
des Anteils der Leistungs berechtigten der HLU a.v.E. ab  65 Jahren hinweist . 
Dieser Anteil ist äußerst gering u nd hier nicht gesondert ausgewiesen. Personen 
in dieser Altersklasse erhalten Leistungen der HLU a.v.E.  über Haushaltshilfen 
oder wenn die Mittellosigkeit selbst herbeigeführt wurde und aus diesem Grund 
keine Leistungen der GSiAE a.v.E. in Anspruch genommen werden können.  
 
4.2. Ausgaben 
 
Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt  außerhalb von Einrichtungen  richtet 
sich nach den Erfordernissen im Einzelfall. Der Bedarf setzt sich insgesamt aus 
folgenden Komponenten zusammen:  
 
 Maßgebender Regelsatz, 
 Kosten der Unterkunft und Heizung, 
 Evtl. Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind  
sowie 
 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, einmalige Leistungen. 
 
In der folgenden Abbildung sind die Nettogesamtausgaben für laufende 
Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB  XII pro Leistungsberechtigten dargestellt. 
Einnahmen in der HLU a.v.E. sind von den Ausgaben abgezogen worden , um 
auch mit den neu hinzugekommenen Städten die Vergleichbarkeit der Ausgaben 
sicher zu stellen.  
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei den insgesamt niedrigen Fallzahlen , einzelne 
„teure Fälle“ in einer Stadt bereits zu überdurchschnittlichen Ausgaben führen 
Zusammensetzung 
der Ausgaben

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   30 
können. Unterschiede in der Ausgabenhöhe können auch dadurch erklärt werden, 
dass sich die Kosten der Unterkunft in den Städten stark unterscheiden.  
 
Generelle Einflussfaktoren 
Grundsätzlich sind bei der Interpretation der Grafik folgende Einflussfaktoren zu 
berücksichtigen: 
 
 Leistungsberechtigte unter 15 Jahren sind zu einem großen Teil Kinder, 
die nic ht bei ihren Eltern leben. Aufg rund niedrigerer Regelsätze im 
Vergleich zu älteren Leistungsberechtigten und vergleichsweise geringen 
Anteilen für Kosten der Unterkunft, sind dies für den Sozialhilfeträger 
eher „günstige Fälle“.  
 
 Die Altersgruppe ab 15 bi s unter 65 Jahren setzt sich aus 
Leistungsberechtigten von vorgezogener Altersrente sowie aus 
vorübergehend erwerbsgeminderten Personen zusammen. Zu den 
vorübergehend erwerbsgeminderten Personen gehören insbesondere 
Personen mit nicht dauerhaften psychisch en Erkrankungen oder 
Suchterkrankungen. Die Rentner unter 65 Jahren bilden einen Kreis 
eher „günstiger Fälle“, da hier die Renten als Einkommen auf die 
Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden. Die HLU 
a.v.E. stellt somit eine lediglich ergänzende Hilfe dar. 
 
 Personen ab 65 Jahre n haben bei Hilfebedürftigkeit in der Regel 
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Personen dieser 
Altersgruppe können si ch im HLU -Bezug befinden, wenn sie aufgrund 
einer selbstverschuldeten Notlage ke inen Anspruch auf Leistungen der 
GSiAE haben. 
 
Unterschiede in den Ausgaben können sich durch eine unterschiedliche 
Buchungspraxis ergeben oder durch individuell gestaltete Verwaltungsabläufe in 
der Zusammenarbeit mit anderen Stellen bei der Übernahme oder  Abgabe von 
Fällen bspw. im Übergang zwischen SGB II und SGB XII.  
 
Jeder dieser Einflussfaktoren liefert jedoch nur Anhaltspunkte, die im 
Gesamtkontext zu betrachten sind . Da die HLU a.v.E. immer dann greift, wenn 
kein A nspruch auf andere soziale Leistungen besteht, kann die anteilsmäßige 
Verteilung der Personengruppen im Leistungsbezug innerhalb einer Kommune im 
Jahresverlauf schwanken. 
 
Unterschiede in der 
Ausgabenhöhe

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   31 
ABB. 11: KENNZAHL 12.2: NETTO-AUSGABEN HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
4.994
3.842
4.063
7.740
3.339
4.481
5.513
4.455
3.066
4.867
2.796
4.689
6.719
4.659
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
KeZa 12.2 SGB XII
Netto-Ausgaben für laufende  HLU a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen)
pro HLU-Leistungsberechtigte a.v.E. pro Jahr in Euro
2009 2010
Euro
 
 
Der Mittelwert für die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. 
beträgt 4.659 Euro. Wie auch in den Vorjahren haben sich die Kosten pro Fall 
somit erhöht. Die Verteilung zwischen den Städten ist insgesamt heterogen. Die 
Werte reichen von 2.796 Euro in Oberhausen bis 7.740 Euro in Darmstadt. In 
den meisten Städten sind teilweise deutliche Anstiege zu sehen. Eine 
Reduzierung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten hat es nur in Chemnitz, 
Kiel und Potsdam gegeben.  
 
Stadtbezogene Einflussfaktoren  
Der Ausgabenanstieg in Kassel erklärt sich durch die Erhöhung bzw. Anpassung 
der Miet- und Heizobergrenzen nach Beendigung der Gewährung pauschalierter 
Kosten der Unterkunft. Diese führen auch In Darmstadt zur Ausgabensteigerung, 
die im Zusammenhang mit der Angemessenheitsprüfung der anerkannten KdU 
stehen.  
 
In Erlangen waren im Jahr 2010 gehäuft kurzzeitige Fälle bei Inhaftierung zu 
verzeichnen, die die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12. nicht  
steigen lassen, da sie vor Jahresende aus dem Leistungsbezug fielen. Dies führt 
jedoch zu Mehrausgaben, die sich in der Erhöhung der Netto -Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten widerspiegeln.  
 
Ein Einflussfaktor auf die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr i n Ludwigshafen 
wird im sinkenden Anteil der Leistungsberechtigen unter 15 Jahre n vermutet, für 
die wie beschrieben in der Regel weniger Ausgaben aufgewendet werden müssen. 
Steigende Netto-
Fallkosten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   32 
Gleichzeitig haben sich die einbezogenen Einnahmen in der HLU a.v.E. reduziert. 
Ursache hierfür ist der Ausfall des zuständigen Sachbearbeiters, sodass  die 
Bearbeitung der Einnahmen zurückgestellt werden musste.  
 
Der Anstieg der Netto-Ausgaben entsteht in Oberhausen durch den Rückgang der 
Einnahmen für die HLU a.v.E. Hier enthalten sind Erstattungen des überörtlichen 
Sozialhilfeträgers, der in Nordrhein -Westfalen für die HLU a.v.E. zuständig wird, 
wenn er im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungen zum selbständigen 
Wohnen erbringt. Die insgesamt hohen Einnahmen resultieren aus der 
langwierigen Erteilung der Bewilligungsbescheide . D ie Durchführung der HLU -
Gewährung ist nach Zuständigkeitswechsel aus pragmatischen Gründen auf die 
örtlichen Träger delegiert worden. Diese Einnahmen haben sich im Vergleich zum 
Vorjahr um 15,2 % reduziert. 
 
Die Ausgabenentwicklung in Salzgitter steht in Verbindung mit Nachzahlungen 
für Krankenkassenbeiträge, die zu einem Anstieg der Ausgaben pro Fall führten.  
 
In Braunschweig werden die Netto -Fallkosten durch die Reduzierung der 
Einnahmen beeinflusst. In 2010 gab es gegenüber dem Vorjahr tendenziell mehr 
Nachzahlungen für hohe Energie - und Mietnebenkosten. Die Erstattungen dieser 
Beträge können daher niedriger ausfallen. Darüber hinaus erfolgte eine zeitnahe 
Bearbeitung von Neuanträgen durch die Erstantragsstel le. Aufgrund von kürzeren 
Vorleistungszeiträumen gab es geringere Erstattungen, wenn kein 
Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Braunschweig bestand.  
 
In Kiel sind die Netto -Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. 
Während sich die Brutto -Ausgaben entsprechend der Erhöhung der Anzahl der 
Leistungsberechtigten entwickelten, stiegen die Einnahmen um das Doppelte an, 
sodass in der Abbildung der Netto-Ausgaben ein leichter Rückgang der Fallkosten 
zu sehen ist. Die Steigerung  der Einnahmen in der HLU a.v.E. beruhen in erster 
Linie auf buchungstechnischen Gründen nach Einführung der Doppik. 
 
Die konsequente Anwendung des Bundesheizkostenspiegels reduzierte in 
Chemnitz die Ausgaben für die Kosten der Unterkunf t und damit auch di e Netto-
Ausgaben pro Leistungsberechtigten (gilt nicht mehr für 2011, durch erhebliche 
Veränderungen der Werte des Heizkostenspiegels) . Aufgrund des 
Finanzcontrollings wurde unter anderem die Verfahrensweise  bei Anrechnung 
bestimmter Renten geändert. Dies und andere kleinere Veränderungen 
reduzierten die Ausgaben für den Regelsatz. Auf der Einnahmeseite sind Anstiege 
bei Kostenbeiträgen, Unterhalt und Rückzahlungen bei zu Unrecht erhaltenden 
Leistungen zu verzeichnen. All diese Faktoren führen hier zu einer  Senkung der 
Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. 
 
In Potsdam handelt es sich bei allen Leistungsberechtigten, die in 2010 neu in 
den Leistungsbezug gekommen sind, um Kinder unter 15 Jahren. Die Ausgaben 
Sinkende Netto-
Fallkosten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   33 
für diesen Personenkreis sind in der Regel relativ gering, sodass hier ein 
Einflussfaktor auf die sinkenden Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der 
Stadt zu sehen ist. Darüber hinaus werden verstärkt Rentenansprüche überprüft, 
die ebenfalls zur Reduzierung der Netto -Ausgaben pro L eistungsberechtigten 
führen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   34 
5. Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (GSiAE) 
 
Zielsetzungen und Steuerungsinteresse 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine 
bedürftigkeitsabhängige Leistung nach dem SGB XII zur materiellen Absicherung 
des Lebensunterhalts. Sie wird gewährt, wenn entweder aus Altersgründen nicht 
mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch 
Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus 
gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. 
 
Leistungsberechtigte sind daher Personen, die 
 
 das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen 
Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und keine 
oder nur geringfügige Rentenansprüche haben oder 
 die i n § 41 Abs . 2 SGB XII genannte Altersgrenze ( 65 Jahre plus 
Steigerung) erreicht haben. 
 
Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist derjenige, der außerstande ist, täglich 
mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein . Die Feststellung der dauerhaften 
Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der 
Rentenversicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfallprüfung. 
 
Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung 
Arbeitsmarkt durch den Leistungsträger gehört aufgru nd der Zusammensetzung 
der Zielgruppe nicht zu den Zielen bei der Gewährung von GSiAE. Vielmehr geht 
es um eine Aktivierung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, we lche in 
unterschiedlichen Formen ausgestaltet werden kann. Haup tsächlich bestehen die 
Leistungen jedoch aus einem Regelsatz zur Sicherung des L ebensunterhalts und 
aus den Kosten der Unterkunft und Heizung.  
 
Steuerungsmöglichkeiten 
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE wird im Wesentlichen durch die 
demografische Entwicklung sowie d urch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des 
vorhandenen Vermögens beeinflusst. Die Ausgabenhöhe wird neben dem 
anrechenbaren Einkommen maßgeblich auch durch das regionale Mietniveau und 
die Höhe der Nebenkosten bestimmt.  
 
Das Niveau der Mieten und Heizkosten unterliegt den Gesetzen des Wo hnungs- 
und Energiemarktes. Die Kommunen können zwar die Richtwerte festse tzen, 
müssen dabei aber die Marktgegebenheiten berücksichtigen. 
Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen bestehen z .B. in der Förderung des 
öffentlichen Wohnungsbaus. 
Einflussfaktor: 
Regionales Miet-
niveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   35 
 
Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die 
Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von 
kontinuierlichen Erwe rbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzl ichen 
Regelungen abhängig ist.  
 
Zukünftige Entwicklungen 
Langfristig ist von einem Zuwachs der Leistungsberechtigten der GSiAE und der 
damit verbundenen Ausgaben auszugehen, da Renten ansprüche zune hmend 
nicht den notwendigen Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Hilfen benötigt 
werden. Zu dieser Entwicklung tragen oftmals gebrochene Erwerbsbiografien und 
eine zunehmende Zahl prekärer  Beschäftigungsverhältnisse bei. Unklar bleibt, 
wann und in welcher Höhe sich diese Faktoren auf den Leistungsb ereich 
auswirken werden. Eine Steigerung der finanziellen Belastung ist jedoch absehbar 
und sollte bei zukünftigen Überlegungen Berücksichtigung finden. 
 
Als Teil des Vermittlungsergebnisses zur Weiterentwicklung des SGB  II soll die 
fiskalische Verantwortung für die Grundsicherung im Alter  und bei 
Erwerbsminderung stufenweise bis 2014 auf den Bund übergehen.  
 
5.1. Leistungsberechtigte 
 
Die Städte analysieren im  Benchmarking die Entwicklungen im 
Leistungsgeschehen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 
einem Schwerpunkt auf dem Personenkreis, der a ußerhalb von Einrichtungen 
lebt. In Einrichtungen stellt die GSiAE im Regelfall eine pauschale ergä nzende 
Leistung zur Hilfe zur Pflege bzw. zur Eingliederungshilfe mit dem Ziel der 
Sicherstellung des Lebensunterhalts dar, wenn eigene Renten - und 
Arbeitseinkünfte nicht ausreichen. Einen Überblick über den Anteil der 
Leistungsberechtigten der GSiAE, der außerhalb von Einrichtungen Leistungen in 
Anspruch nimmt, gibt die nachstehende Abbildung.  Es zeigt sich, dass der 
deutlich größere Anteil von Leistungsberechtigten in der GSiAE außerhalb von  
Einrichtungen wohnt. 
 
ABB. 12: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE 
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 77 n.v. 79 93 n.v. 73 96 82 81 80 94 79 73 82 
2009 76 n.v. 79 93 n.v. n.v. 95 81 82 80 92 77 73 83
MW
Anteil der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten GSiAE
 
Angaben in Prozent 
ER: GSiAE i.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 
BHV: Daten zur GSiAE i.E. stehen nicht zur Verfügung 
 
Im Folgenden  wird die Dichte der Leistung sberechtigten in der GSiAE a.v.E. 
behandelt. Da der Leistungsbezug nur für Leistungsberechtigte ab 18 Jahren, 
insbesondere aber für Leistungsberechtigte ab 65 Jahre n, möglich ist, werden 
Einflussfaktor: 
Rentenniveau 
Entwicklungs-
prognosen 
Fokus Leistungs-
berechtigte GSiAE 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   36 
zwei Dichtewerte bezogen auf die Einwohner des jeweiligen Alters darg estellt. 
Darüber hinaus wird die Veränderung der Dichte bezogen auf alle Einwohner von 
2006 bis 2010 abgebildet.  
 
In der folgenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten der GSiAE 
a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren in einer Zeitreihe von 
2006 bis 2010 dargestellt.  
 
ABB. 13: KENNZAHL 25.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. 
12,3
25,0
7,3
12,5
6,8
5,5
21,8
17,9
14,3
11,1
14,3
7,8
12,0
13,0
0
10
20
30
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010Einwohner
 
 
Im Mittelwert beträgt die Dichte für Leistungsberechtigt e der GSiAE a.v.E. 1 3,0 
bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter  von 18 Jahren und älter. Der niedrigste 
Wert wird in Jena mit 5,5 ermittelt, der höchste mit 2 5,0 in Bremerhaven. Dies 
zeigt, dass die Verteilung zwischen den Städten heterogen ist. Die  Entwicklung in 
der Zeitreihe verläuft dagegen einheitlich. In allen Städten hat sich die Dichte 
bezogen auf Einwohner ab 18 Jahren erhöht. Nachdem es im Vorjahr durch die 
Wohngeldnovelle zu einer Stagnation der Dichte in der GSiAE a.v.E. gekommen 
war, hat sie sich für das Berichtsjahr wieder erhöht. Zwar beträgt die Dichte für 
2009 auch 13,0. Da jedoch der niedrige Wert aus Jena für 2009 nicht 
einbezogen werden kann, ist der Vergleich eingeschränkt. Bleibt der Wert aus 
Jena für die Berechnung in 2010 unberücksichtig t, ergibt sich eine Di chte von 
13,6 und damit eine Steigerung der Dichte. 
 
In Darmstadt steht die Erhöhung in der Dichte im Zusammenhang mit der 
verstärkten Prüfung der Erwerbsfähigkeit in der Hilfe zum Lebensunterhalt. 
Betroffen sind hiervon Leistungsbere chtigte unter 65 Jahre n. Es wird mit einem 
Dichte LB GSiAE 
a.v.E. bezogen auf 
Einwohner ab 18 
Jahren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   37 
erhöhten Zuwachs in diesem Bereich gerechnet. Ein verstärkter Zugang aus dem 
SGB II und der HLU wird auch in Kassel beobachtet. Es besteht eine hohe 
Fluktuation.  
 
In der folgenden Grafik wird die Dichte der Leist ungsberechtigten der GSiAE 
a.v.E. ab 65 Jahren bezogen auf 1.000 gleichaltrige Einwohner in einer Zeitreihe 
von 2006 bis 2010 abgebildet.  
 
ABB. 14: KENNZAHL 25.1.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. AB 65 JAHRE 
28,5
55,5
13,4
38,2
19,0
12,7
52,6
45,5
35,1
31,7
30,5
19,0
26,8
31,4
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.  65 Jahre und älter 
pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Einwohner
 
 
Durchschnittlich 31,4 Personen von 1.000 Einwohnern ab 65 Jahren sind auf 
den Leistungsbezug der GSiAE a.v.E. angewiesen. Die Abweichungen zwischen 
den Städten sind hier noch deutlicher zu sehen als bei d er Dichte bezogen auf 
1.000 Einwohner ab 18 Jahren. Die Spanne reicht von 12,7 in Jena bis 55,5 in 
Bremerhaven. Mit Ausnahme der Stadt Kiel haben sich auch hier in allen Städten 
die Dichten erhöht.  
 
Eine Gegenüberstellung der Dichten in der GSiAE a.v.E. bezogen auf Einwohner 
ab 18 Jahren für 2006 und 2010 im Vergleich zeigt die folgende Abbildung. 
 
Dichte LB GSiAE 
a.v.E. bezogen auf 
Einwohner ab 65 
Jahren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   38 
ABB. 15: KENNZAHL 25.1.2: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. IM VERGLEICH 2006 ZU 2010 
11,5
22,9
6,0
10,1
7,1
n.v.
16,8
13,4
11,6
10,4
12,8
n.v.
10,5
12,1
12,3
25,0
7,3
12,5
6,8
5,5
21,8
17,9
14,3
11,1
14,3
7,8
12,0
13,0
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
KeZa 25.1.2 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.  
pro 1.000 Einwohner
der Jahre 2006 und 2010 im Vergleich
2006 2010Einwohner
 
 
Ein Vergleich der Mittelwert e für die Jahre 2006 und 2010 ist erschwert durch 
den Einbezug der Werte aus Jena und Potsdam, die nicht im Mittelwert 2006 
enthalten sind, und durch ihre  niedrigen Werte den Mittelwert für 2010 nach 
unten korrigieren. Werden beide Werte aus der Berechnung 2010 
herausgenommen, lässt sich ein Mittelwert von 14,1  ermitteln. Eine Steigerung 
der Dichte von 12,1 auf 14,1 zeigt einen deutlichen Zuwachs in diesem 
Leistungssegment. Mit Ausnahme von Erlangen hat sich die Dichte in allen 
Städten – teilweise deutlich – erhöht. Die Reduzierung der Dichte in Erlangen ist 
durch den Zuständigkeitswechsel vom örtlichen an den überörtlichen 
Sozialhilfeträger für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in 2008 
bedingt, die auch Leistungen der GSiAE erhalten. 
 
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. nach Altersklassen 
Neben der Betrachtung der Struktur der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. 
anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die bereits im Kapitel 
3.3 „Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug“ stattfand, soll im 
Folgenden auf die Verteilung nach Altersklassen eingegangen werden.  
 
ABB. 16: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 unter 65 
Jahre 42,5 41,8 43,1 33,6 38,7 44,4 43,0 45,2 40,8 39,8 46,9 43,1 37,8 41,6 
2009 42,0 40,4 43,0 32,5 38,6 n.v. 40,5 42,9 40,7 38,0 47,4 40,9 36,9 40,3
2010 ab 65 
Jahre 57,5 58,2 56,9 66,4 61,3 55,6 57,0 54,8 59,2 60,2 53,1 56,9 62,2 58,4 
2009 58,0 59,6 57,0 67,5 61,4 n.v. 59,5 57,1 59,3 62,0 52,6 59,1 63,1 59,7
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Altersklassen
 
Angaben in Prozent

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   39 
 
Zu 58,4 % sind Leistungsberechtigte der GSi AE a.v.E. im Mittelwert der Städte  
65 Jahre und älter . Die Anteile dieser Altersklasse reichen von 53,1  % in 
Oberhausen bis 66,4  % in Darmstadt. Die andere Gruppe der 
Leistungsberechtigten ist im Alter von unter 65 Jahren und hat einen Anteil an 
allen Leis tungsberechtigten im Leistungsbezug der GSiAE a.v.E. von 41,6  %. 
Analog zu dem Anteil der Altersklasse der ab 65-Jährigen ist hier d er kleinste 
Anteil der unter 65 -Jährigen mit 33,6 % in Darmstadt und der größte Anteil mit 
46,9 % in Oberhausen zu finden.  
 
Im Vergleich zu den Vorjahreswerten zeigt sich, dass sich der An teil der 
Leistungsberechtigten ab 65 Jahren gesenkt hat. Somit hat es eine Reduzierung 
des Anteils der Leistungsberechtigten gegeben, deren Einkommen aus Renten 
oder anderen Einkünften nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt aus eigenen 
Mitteln zu bestreiten. Dagegen ist eine Erhöhung des Anteils  der Personen im 
Leistungsbezug der GSiAE a.v.E. im Alter unter 65 Jahren zu beobachten, also 
der Personen, die im Sinne der gesetzlichen Rentenversic herung 
vollerwerbsgemindert sind und keine oder nur unzureichende Rentenansprüche 
haben.  
 
5.2. Ausgaben 
 
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von 
Einrichtungen werden die Ausgab en pro Leistungsberechtigten ohne Abzug der 
Einnahmen dargestellt. Da in allen Städten Fälle der GSiAE a.v.E. nach dem 
Netto-Prinzip bearbeitet werden, ist hier eine gute Vergleichbarkeit der Daten 
gegeben.  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung de r Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2006 bis 2010. 
 
Ist-Ausgaben pro 
Leistungs-
berechtigten GSiAE 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   40 
ABB. 17: KENNZAHL 29.1: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN  
5.221
4.358
4.380
5.886
4.756
4.621
4.912
5.705
5.030
5.654
4.780
5.953
4.676
5.072
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. 
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Euro
 
 
Die Verteilung der Fallkosten in der GSiAE a.v.E. stellt sich für die Städte relativ 
homogen dar. Die niedrigsten Ausgaben pro Leistungsberechtigten werden mit 
4.358 Euro in Bremerhaven ermittelt. Die höchsten Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten gibt es mit 5.953 Euro in Potsdam. In fast allen Städten 
haben sich die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr e rhöht. Deutliche 
Steigerungen wu rden in Darmstadt und Kiel ermittelt. In Potsdam ist die 
Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend. Zu einer Reduzierung der 
Ausgaben pro Fall kam es nur i n Ludwigshafen. In allen anderen Städten haben 
sich die Fallkosten nur minimal erhöht. 
 
Begründet wird die Steigerung der Fallkosten in Darmstadt, wie in der Hilfe zum 
Lebensunterhalt, mit der veränderten Angemessenheitsprüfung der Kosten der 
Unterkunft. Da die KdU einen wese ntlichen Bestandteil der Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten ausmachen, besteht hierin ein ausgabensteigender Faktor.  
 
Neben den Kosten der Unterkunft und Heizung, die einen großen Einfluss auf die 
Unterschiede der Fallkosten zwischen den Städten haben, is t die Ausgabenhöhe 
durch den bundesweit einheitlichen Regelsatz bestimmt. Zur Ermittlung des 
Anspruchs auf Leistungen der GSiAE a.v.E. wird das anrechenbare Einkommen 
hinzugezogen. Dieses Einkommen besteht aus Renteneinkünften sowie aus 
vorhandenem Vermöge n. Da das anrechenbare Einkommen der 
Leistungsberechtigten zurzeit nicht zur Interpretation der Ergebnisse 
herangezogen werden kann, wird im Folgenden das durchschnittliche

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   41 
Rentenniveau betrachtet. Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens der 
Leistungsberechtigten stellt einen nächsten Arbeitsschritt dar.  
 
Durchschnittliches Rentenniveau 
Existenzsichernde Leistungen stellen oft eine ergänzende Leistung dar, wenn in 
Familien oder in Einzelhaushalten das vorhandene Einkommen nicht ausreichend 
zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht. Die Leistungen der 
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB  XII richten sich auch an Personen im 
Rentenalter, deren Einkünfte aus der laufenden Altersversorgung und deren 
Vermögen zur Sicherstellung des Leben sunterhaltes nicht ausreichend ist. Das 
hier hauptsächlich zu berücksichtigende Einkommen stammt aus dem 
Rentenbezug. Um sich den Strukturunterschieden zwischen den Städten 
anzunähern, wird auf Informationen der D eutschen Rentenversicherung Bund 
zurückgegriffen, die jeweils das durchschnittliche Rentenniveau am 30. Juni des 
Berichtsjahres abbilden. Selbstverständlich ist dadurch nicht gesagt, dass sich die 
Unterschiede in der durchschnittlichen Rente, welche den Leistungsberechtigten 
der Sozialhilfe zur Ver fügung steht, genauso verteilen. Um abzubilden, in 
welchem Ausmaß Sozialhilfe ergänzend erbracht wird, müsste im Rahmen des 
Kennzahlenvergleichs das bei der Sozialhilfeermittlung berücksichtigte 
Einkommen (hier Rentenbezug) ermittelt und verglichen werden.  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung des durchschnittlichen 
Rentenniveaus in der Zeitreihe von 2008 bis 2010. 
 
ABB. 18: KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU 
885
827
997
877
941
992
824
847
921
868
929
1.009
901
909
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
1.050
1.100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 32 SGB XII
Durchschnittliches Rentenniveau
- lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; T abelle: 952.00 P -
vom 01.07. des jeweiligen Betrachtungsjahres  
2008 2009 2010 Mittelwert 2010
Euro

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   42 
Für die am Benchmarking beteiligten Städte liegt das d urchschnittliche 
Rentenniveau in 2010 bei 909 Euro. Die Verteilung in den Städten zeigt eine 
Spanne von 824 Euro in Kassel bis 1.009 Euro in Potsdam. In fast allen Städten 
hat sich das durchschnittliche Rentenniveau von 2008 auf 2009 erhöht und 
senkte sich  für 2010 wieder ab. In Jena verbleibt das Rentenniveau auf dem 
Stand von 2009.  
 
Die Niveauunterschiede zwischen den Städten sind wie in den Vorjahren 
beträchtlich und durch die regional unterschiedliche Zusammensetzung der 
Wirtschaftssektoren bestimmt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die alten 
Universitäts- und Verwaltungsstädte , wie Darmstadt, hier ein niedriges 
Rentenniveau ausweisen, da die öffentlichen Pensionen nicht berücksichtigt 
werden. Die alten Industriestandorte weisen  ein höheres Renten einkommen auf. 
Insofern wird es interessant zu beobachten sein, wie sich der seit der 
Weltwirtschaftskrise 1975 einsetzende und bis Mitte der 90er Jahre reichende 
Strukturwandel in den alten Industrielandschaften auf die Alterseinkünfte der 
lokalen Bevölke rung auswirken wird. Die Veränderungen im Jahresverlauf sind 
noch zu marginal, um entsprechende Aussagen zu machen . Die höchsten 
durchschnittlichen Renten sind in den drei mittleren Großstädten der neuen 
Bundesländer zu finden. Zurückzuführen ist dies dara uf, da ss Frauen in der 
ehemaligen DDR eher einer Erwerbstätigkeit nachgingen, die zu Einzahlungen in 
Rentenkassen führten und somit das durchschnittliche Renteneinkommen 
erhöhen. 
 
Wird das durchschnittliche Rentenniveau mit der Verteilung der Dichte der 
Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. in den Städten verglichen, zeigt sich 
unabhängig von der Altersklasse der Einwohner, auf die sich die Dichte bezieht, 
ein Zusammenhang. Ein durchschnittlich hohes Rentenniveau – wie in Potsdam, 
Jena und Chemnitz – korrespondiert mit vergleichsweise niedrigen Dichten in der 
GSiAE a.v.E. Umgekehrt zeigen sich hohe Dichtewerte in den Städten, in denen 
das durchschnittliche Rentenniveau geringer ausfällt. Dies ist zu bemerken in den 
Städten Bremerhaven, Kassel und Kiel.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   43 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) 
 
Zukünftige Entwicklung 
Auf Basis der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung 3 wurde vom 
Statistischen Bundesamt ermittelt, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen durch 
den absehbaren demographische n Wandel in Deutschland in den nächsten 
Jahrzehnten erheblich ansteigen wird. Waren es im Jahr 2007 noch 2,2 
Millionen Pflegebedürftige, steigt die Anzahl in der Prognose für das Jahr 2020 
um 29 % auf 2,9 Millionen Menschen an. Im Jahr 2030 wird die Person enzahl 
schon bei 3,4 Millionen liegen und sich bis 2050 voraussichtlich auf 4,5 
Millionen erhöhen.  
 
Als Hauptursache für die Zunahme der Pflegebedürftigkeit wird die , auch durch 
den medizinischen Fortschritt  bedingte, steigende Anzahl älterer Menschen 
gesehen. Der Anteil der älteren Altersklassen  wird sich deutlich erhöhen und 
damit auch die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit zunehmen.4  
 
In einigen Kommunen wird von einem langsameren Fortschreiten dieser 
Entwicklung ausgegangen, da zunächst geburtenschwache Jahrgänge der 1940er 
Jahre in ein Alter kommen werden, in dem die Wahrscheinlichkeit der 
Pflegebedürftigkeit zunimmt.  Erst wenn die Generationen der 1950er Jahre 
dieses Alter erreichen, wird mit einem deutlicheren Anstieg gerechnet. Ein Faktor, 
der die regionale Entwicklung beeinflussen wird, ist die regionale Zu - und 
Abwanderung.  
 
Unabhängig davon, wie sich die demographische Entwicklung regional vollziehen 
wird, ist neben der steigenden Anzahl von Pflege bedürftigen auch mit dem  
Anstieg demenziell Erkrankter insbesondere im Alter ab 85 Jahren zu rechnen. 
Bis zum Jahr 2050 wird von einer Verdopplung der an Demenz erkrankten 
Personen auf 2,6 Millionen ausgegangen.  
 
Bereits jetzt ist festzustellen, dass Leis tungsberechtigte zunehmend 
Sachleistungen statt Pflegegelder der HzP a.v.E. in Anspruch nehmen. 
Insbesondere bei der privaten Pflege von Personen mit speziellen Erkrankungen , 
wie der Demenz, kann es zu Situat ionen der Überforderung kommen, sodass auf 
professionelle Pflegeleistungen zurückgegriffen w erden muss. Von Bedeutung ist 
es hier neue Wohnformen zu schaffen, die insbesondere für die Pflege dieser 
speziellen Krank heitsbilder geeignet sind. Im Zuge dessen  ist von steigenden 
Ausgaben auszugehen.  
 
                                            
3http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffe
ntlichungen/WirtschaftStatistik/Bevoelkerung/Geburtenentwicklung12010,property=file.pdf, entnommen am 
04.05.2011 
4http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Publikationen/Publikationen.ps
ml?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1026445, entnommen am 04.05.2011 
Steigende Pflege-
bedürftigkeit 
Regional 
unterschiedliche 
Entwicklungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   44 
Unabhängig von speziellen Krankheitsbildern ist generell mit weniger familiärer 
Unterstützung zu rechnen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen, die eher die Pflege 
von Angehörigen übernehmen, nimmt zu, sodass sie nicht mehr im selben Maße 
für pflegerische Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Der daraus zunehmende Bedarf 
an professionellen Hilfen betrifft Familien bzw. Personen sowohl mit als auch 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Pflegefachkräfte sind jedoch nicht allerorts im 
ausreichenden Maße vorhanden. Dieser Faktor  sollte bei Überlegungen für 
zukünftige Strategien Berücksichtigung finden.  
 
Die finanzielle Haushaltslage der Kommunen im Zusammenhang mit dem 
stagnierenden Steueraufkommen öffentlicher Haushalte erfordert es hinsichtlich 
dieser Entwicklungen bereits jet zt neue Wege zu gehen  und institutionelle 
Rahmenbedingungen anzupassen. 
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
Die §§ 61 bis 66  SGB XII bilden die gesetzliche Grundlage  für die Hilfe zur 
Pflege, die von Personen, die aufgrund eine r dauerhaften körperlichen, geistigen 
oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und 
regelmäßigen Verrichtungen des Alltages erheblich eingeschränkt sind und der 
Hilfe bedürfen, in Anspruch genommen werden kann, wenn mit der Pflege 
verbundene Kosten nicht von Pflegekassen oder aus eigenen finanziellen Mitteln 
gedeckt sind. Überwiegend wird die Hilfe zur Pflege als ergänzende Leistung zu 
Leistungen der Pflegeversicherung gewährt, wenn diese den nötigen Bedarf nicht 
deckt.  
 
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege gliedern sich überwiegend in zwei Kategorien: 
 
 Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III nach § 64 SGB XII 
 Andere Leistungen nach § 65 SGB XII, z.B. Sachleistungen, notwendige 
Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen. 
 
Generell ist die Steuerungsmöglichkeit von kommunaler Seite in der Hilfe zur 
Pflege in einem größeren Maße gegeben als in den Leistungsbereichen nach dem 
dritten und vierten Kapitel SGB  XII. Allerdings sind Rahmenbedingungen und 
Einflussmöglichkeiten durch die Angebotslandschaft, freie und private Träger, den 
Ausbau von Beratungsdiensten wie den Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie 
die Verflechtung der Finanzstrukturen zwischen örtlichem und überörtlichem 
Sozialhilfeträger gegeben, die das Leistungsgeschehen auf der institutionellen und 
praktischen Ebene mitbestimmen.  
 
Das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt seit einige n Jahren 
als ein wesentliches Ziel, da die Pflege im häuslichen Umfeld der stat ionären 
Unterbringung in einem Pflegeheim grundsätzlich vorzuziehen ist. Dabei wird ein 
wichtiges Element zur Umsteuerung hin zu verstärkter amb ulanter Versorgung 
durch die Teilziele „Sicherstellung der häuslichen Pflege“ und „Pflegegeld vor 
Gesetzliche 
Grundlagen 
Ambulant vor 
stationär

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   45 
Sachleistungen“ zum Ausd ruck gebracht. Es soll dem Intere sse der 
Leistungsberechtigten entsprochen werden, möglichst lange in der e igenen 
Häuslichkeit zu verbleiben und gleichwohl hinsichtlich der Fina nzierung die 
Kostenentwicklung für die öffentlichen Haushalte eingedämmt werden . In den 
vergangenen Jahren konnte der Anteil der ambulanten Pflege bereits deutlich 
erhöht werden. 
 
Eine ambulante Versorgung muss jedoch nicht immer den Zielinteressen 
entsprechen. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf können durchaus das 
Interesse haben  in einem Pflegeheim versorgt zu werden, wenn dadurch 
beispielsweise eine Tagesstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Personen 
ermöglicht werden.  
 
Die Analyse von Ausgabepositionen zeigt, dass Einzelfälle zu Kosten führen 
können, die weit über den Aus gaben für eine stationäre Pflege liegen können. Im 
Sinne des Wunsch - und Wahlrechts des Leistungsberechtigten sowie der 
Wirtschaftlichkeit kann es daher sinnvoller sein, den Blick auf die individuelle 
Situation zu lenken und nicht uneingeschränkt das Prinz ip „ambulant vor 
stationär“ zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund werden Diskussionen über 
alternative Wohnformen wie Wohngemeinschaften geführt.  
 
Steuerungsmöglichkeiten 
Möglichkeiten der Steuerung in der Hilfe zur Pflege liegen für den zuständigen 
Sozialhilfeträger unter anderem in der Organisation der Bedarfsfeststellung. 
Beispielsweise kann die Zusammenführung unterschiedlicher Qualifikationen in 
einem Fachdienst eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen bieten 
und zu einer Beratung aus v erschiedenen Perspektiven dienen. Mit der 
Einführung ei nes Hilfeplanverfahrens oder der Methode  Fallmanagement wird 
angestrebt, ein auf den individuellen Bedarf ausgerichtetes Verfahren zu 
entwickeln, das beteiligte Personen mit einbezieht. Das Ziel des Fallmanagements 
ist eine organisierte und bedarfsorientierte , auf den Einzelfall zug eschnittene 
Hilfeleistung, in welcher der Pflegebedarf für den Leistungsberechtigten er bracht 
wird. Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen: 
 
 Beratung (Fallaufnahme und Assessment) 
 Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung) 
 Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung) 
 Monitoring (Kontrolle und Optimierung) 
 Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation) 
 
Die Formulierung von Standards insbesondere bei der Bedarfsermittlung kann das 
Verfahren erleichtern und eine einheitliche Behandlung bei  gleichzeitig 
individueller Ausrichtung der Hilfeleistung fördern. Hilfreich auf der 
Einzelfallebene ist auch die Kooperation zwis chen beteiligten Personen und 
Fallführung 
Standards zur 
Qualitätssicherung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   46 
Institutionen, um eine zielgerichtete, gemeinsam getragene Versorgung sicher zu 
stellen.  
 
Von besonderer Bedeutung ist die Steuerung im Einzelfall. Über den Einsatz der 
Methode Fallmanagement und über die Bereitstellung integ riert ausgewe rteter 
Fach- und Finanzinformationen ist die angemessene und bedarfsgerec hte 
Leistungsgewährung eine Zielsetzung, die von den Kommunen verfolgt wird. 
Voraussetzung dafür ist eine fachlich  fundierte Bedarfsermittlung, die sich im 
Ergebnis an den individuellen Bedarfen der betroffenen Personen ausrichtet.  
 
Auf der Angebotsebene liegt ein Ansatz in der Qualitätssicherung von Leistungen 
der Hilfe zur Pflege . Neben der Sicherstellung der individuell ausgerichteten  und 
qualitativ hochwertigen Pflege  über entsprechende Kontrollmechanismen, ist die 
Berücksichtigung interkultureller  Hintergründe anzustreben, um eine 
bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. In Darmstadt wurden durch einen neu 
eingerichteten Pflegefachdienst erstmalig ergänzende Pflegesach leistungen nach 
dem SGB  XII und die Bedarfserb ringung geprüft. Dabei konnten 
Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden.  
 
Pflegestatistik nach dem SGB XI 
Als Indikator für die Entwicklung in d er Hilfe zur Pflege soll en Informationen aus 
der Pflegestatistik 2009  aufgezeigt werden. In der folgenden Abbildung werden 
Anteile der pflegebedürftigen Personen dargestellt, die ambulante, stationäre oder 
ausschließlich Leistungen der Pflegekassen in Form von Geldleistungen erhalten , 
an allen Leistungsberechtigten, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   47 
ABB. 19: KENNZAHL 89.1: ANTEIL DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN NACH DEM SGB XI 
39,9
52,4
37,4
42,1
34,0 31,6
47,0 44,2 48,1
41,5
51,4
36,6
55,9
43,2
24,7
30,6
27,4
25,8
20,1 26,0
28,9
21,7
18,2
21,0
21,3
37,1
19,9
24,8
35,3
17,0
35,2 32,1
45,9 42,5
24,1
34,1 33,6 37,5
27,3 26,3 24,3
31,9
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
KeZa 89.1 SGB XII
Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI 
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen
Anteil der stationär 
betreuten Personen, die 
Leistungen der 
Pflegekasse nach SGB 
XI beziehen, an allen 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
Anteil der ambulant 
betreuten Personen, die 
Leistungen der 
Pflegekasse nach SGB 
XI beziehen, an allen 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
Anteil der 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
der Pflegekasse nach 
SGB XI ausschließlich in 
Form von Geldleistungen 
beziehen an allen 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
Prozent
 
Von con_sens aus der Pflegestatistik 2009 recherchiert. 
 
Den größten Anteil der Personen, die Leistungen nach dem SGB  XI erhalten, 
machen diejenigen aus, die ausschließlich Leistungen der Pflegekasse in Form 
von Geldleistungen erhalten. Ihr Anteil beträgt durchschnittlich 43,2 % und 
verteilt sich in den Städten unterschiedlich zwischen 31,6  % in Jena bis 55,9 % 
in Salzgitter. Es folgt der Anteil von Leistungsberechtigten nach dem SGB  XI, die 
stationär gepflegt werden. Der Mittelwert beträgt 3 1,9 % und reicht in den 
Städten von 1 7,0 % in Bremerhaven bis 45,9  % in Erlangen. Den kleinsten 
Anteil machen diejenigen Personen aus , die im Rahmen der Pflegeversicherung 
ambulante Leistungen nach dem SGB  XI erhalten. Im Mittelwert liegt der Anteil 
bei 24,8 % und hat eine Spannbreite in den Städten von 19,9 % in Salzgitter bis 
37,1 % in Potsdam.  
 
Die folgende Tabelle zeigt die Dichten  für Leistungsberechtigte der HzP sowie für 
Personen mit Leistungen nach dem SGB  XI differenziert nach ambulanten und 
stationären Leistungen. Die Dichten beziehen sich auf 1.000 Einwohner. In der 
ambulanten Dichte sind sowohl Personen mit Pflegegeld als au ch mit 
Sachleistungen enthalten. 
 
ABB. 20: TABELLE: DICHTE DER PERSONEN MIT LEISTUNGEN DER HZP UND DEM SGB XI 
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
4,3 5,5 2,0 2,1 üöTr 1,8 4,0 4,2 3,5 2,7 4,4 1,7 5,2 3,5
11,5 6,6 11,4 8,5 8,8 9,8 9,5 8,2 7,1 7,6 9,1 6,7 10,0 8,8
1,0 2,9 1,7 1,5 0,8 1,3 3,2 2,6 0,8 2,9 1,8 1,6 0,7 1,8
21,1 32,1 20,9 18,0 10,4 13,3 29,9 15,9 14,1 12,6 24,3 18,9 31,2 20,2
Dichte der Personen mit Leistungen nach dem 7. Kap. SGB XII und SGB XI - je 1.000 Einwohner
stationär SGB XII 2010
SGB XI 2009
SGB XII 2010
SGB XI 2009ambulant

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   48 
Es zeigt sich eine deutlich höhere Dichte der Personen im Leistungsbezug nach 
dem SGB XI. Insbesondere die ambulante Dichte der Personen im Leistungsbezug 
nach dem SGB  XI ist mit 20, 2 deutlich höher als die Dichte der 
Leistungsberechtigten der ambulanten HzP, die bei 1,8 liegt. Zwischen den 
Städten zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede der jeweiligen Dichten.  
 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege 
außerhalb von Einrichtungen 
 
Mit der Dichte in der HzP a.v.E. wird angegeben, wie viele  von 1.000  
Einwohnern ambulante Leistungen der HzP erhalten. In der folgenden Abbildung 
ist die Dichte in einer Zeitreihe von 200 6 bis 2010 für die am Benchmarking 
teilnehmenden Städte dargestellt.  
 
ABB. 21: KENNZAHL 71: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN VON HZP A.V.E. 
1,0
2,9
1,7
1,5
0,8
1,3
3,2
2,6
0,8
2,9
1,8
1,6
0,7
1,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 71
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert  2010
 
 
Mit Ausnahme von Bremerhaven hat sich di e Dichte in der HzP außerhalb von 
Einrichtungen in allen Städten erhöht. Die Werte reichen von 0,7 in Salzgitter bis 
zu 3,2 in der Stadt Kassel. Der Mittelwert, der für 2010 bei 1,8 liegt, bleibt im 
Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Durch den erstmalig en Einbezug der 
Städte Jena und Potsdam in die Berechnung  mit vergleichsweise niedrigere n 
Werten wird der Mittelwert tendenziell niedriger ausgewiesen, sodass es 
tatsächlich eine leichte Steigerung der Dichte in der ambulanten HzP gegeben 
hat.  
 
Dichte der 
Leistungs-
berechtigten HzP 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   49 
Da eine rechtlich vorgegebene Zielsetzung für die HzP in Form des  Vorrangs der 
ambulanten vor der stationären Pflege besteht , soll nun die Ambulante Quote in 
der HzP dargestellt werden. Mit dieser zur Beurteilung von Steuerungsansätzen 
wichtigen Kennzahl wird der An teil der Leistungsberechtigten der ambulanten 
HzP an allen Leistungsberechtigten der HzP ausgewiesen. Die folgende Grafik 
zeigt die Entwicklung der Ambulanten Quote in einer Zeitreihe von 2006 bis 
2010.  
 
ABB. 22: KENNZAHL 70: AMBULANTE QUOTE HZP 
18,8
34,8
46,4
42,4
n.v.
41,7
44,8
38,5
18,1
51,3
28,6
48,9
12,6
35,6
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert  2010Prozent
 
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Sozialhilfeträger 
 
Von allen Leistungsberechtigten der HzP werden im Mittelwert 35,6  % ambulant 
gepflegt. Zwischen den Städten sind deutliche Un terschiede sichtbar. Die Werte 
reichen von 12,6  % in Salzgitter bis 51,3  % in Mainz. Damit ist Mainz die 
einzige Stadt , in der mehr Leistungsberechtigte ambulant gepflegt werden als 
stationär.  
 
Im Durchschnitt der Städte ist es n ach wie vor so, dass mehr Personen in 
stationären Pflegeeinrichtungen versorgt  werden, als in der häuslichen 
Umgebung. Dies zeigt sich auch durch den Vergleich der Dichten in (3,5) und 
außerhalb von Einrichtungen (1,8). Dabei ist die Ambulante Quote gegenüber 
dem Vorjahr gestiegen. Zwar haben die neuen Teilnehmer Jena und Potsdam mit 
ihren hohen Werten eine steigernde Wirkung, aber auch ohne diesen Einfluss hat 
sich die Quote erhöht. In fast allen Städten ist diese Entwicklung zu sehen.  In 
Ludwigshafen hat sich der Anteil der ambula nt gepflegten HzP -Empfänger nur 
minimal reduziert. Wesentlich deutlicher ist der Rückgang in Bremerhaven.  
 
Ambulante Quote in 
der Hilfe zur Pflege

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   50 
Der hohe Anteil der Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP in Mainz ist auf 
die Strategie "ambulant vor stationär" entsprechend der gesetzliche n Regelungen 
zurückzuführen, die auch in den anderen Städten verfolgt wird. Den Wünschen 
der Leistungsberechtigten wird in der Regel entsprochen, soweit nicht § 9 
SGB XII, der die Besonderheiten des Einzelfalls regelt, entgegensteht. Die 
Entscheidungen werden grundsätzlich unter Beachtung der Gesamtumstände des 
Einzelfalles getroffen.  
 
In Darmstadt ist die Datenlage  durch zwei voneinander unabhängige Faktoren 
beeinflusst. Im Januar 2010 fand eine Softwareumstellung statt, in deren Folge 
alle Fälle neu abge bildet wurden. Die Einrichtung eines Fachdienstes Pflege im 
März 2010 führt e zu einer qualifizierten Bemessung des Umfangs der Hilfe zur 
Pflege und zu einer Verringerung der Dichte in der HzP i.E. bei gleichzeitigem 
Anstieg der Dichte in der HzP a.v.E.  
 
In Oberhausen wurde in 2009 ein Prüfverfahren im stationären Bereich 
eingerichtet, welches eine Ablehnungsquote von 25 % zur Folge hatte. Hierdurch 
senkte sich nicht nur die stationäre Dichte, sondern es erhöhte sich auch die 
Dichte in der ambulanten Pflege und damit auch die Ambulante Quote.  
 
In Chemnitz besteht ein zeitlicher Zusammenhang  zwischen dem Anstieg von 
Zahl und Kapazität der Demenz -Wohngruppen und dem Anstieg der Ambulanten 
Quote. 
 
Kapazitätsengpässe spielen in Jena eine Rolle. In stationären P flegeheimen 
stehen nicht genügend Plätze zur Verfügung, sodass Leistungsberechtigte in Jena 
nicht stationär untergebracht werden können.  
 
Merkmale der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
Im Rahmen des Benchmarking wird die Anzahl der Leistungsberechtigten in  der 
HzP außerhalb von Einrichtungen nach verschiedenen Merkmalen untersucht. 
Hierzu gehören die Merkmale Alter, Geschlecht und Pflegeversicherung auf die im 
Folgenden kurz eingegangen werden soll.  
 
Bei der Betrachtung der Leistungsberechtig ten nach dem Merkmal Alter wird die 
zunehmende Pflegebedürftigkeit im Alter deutlich. Die unter 65 -Jährigen haben 
im Mittelwert mit 0,8 von 1.000 altersgleichen Einwohnern den kleinsten Anteil 
der Leis tungsberechtigten der HzP a.v.E . Die Werte reichen von 0,3 in 
Ludwigshafen bis 1,5 in Mainz. In der Altersklasse der 65- bis unter 75-Jährigen 
wird die Dichte bezogen auf 1.000 altersgleiche Einwohner mit 3,9 bereits größer 
und zeigt eine Spanne, die zwischen 1,7 in Erlangen und 8,4 in Kassel liegt. Die 
Leistungsberechtigten im Alter zwischen 75 und 85 Jahren machen 7 ,0 von 
1.000 altersgleichen Einwohnern aus. Die Werte in den Städten reichen hier von 
2,2 in Salzgitter bis 13,9 in Kassel. Die deutlich größte Gruppe wird mit einer 
Dichte von 9,9 von Leistungsber echtigten im Alter von  85 Jahren und älter 
Merkmal Alter

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   51 
gebildet. Die Ergebnisse der Städte liegen zwischen 3, 1 in Braunschweig und 
18,5 in Kiel und zeigen das simple Ergebnisse: Je älter eine Person wird, desto 
eher erhält sie Leistungen der Hilfe zur Pflege.  
 
Die na chstehende Abbildung zeigt die Dichtewerte in den Städten differenziert 
nach Altersklassen für die Jahre 2009 und 2010. 
 
ABB. 23: TABELLE: DICHTEN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 0,5 1,4 0,8 0,5 0,4 0,8 1,3 1,0 0,3 1,5 0,8 0,5 0,3 0,8 =
2009 0,4 1,5 0,8 0,8 0,4 n.v. 1,4 1,0 0,3 1,4 0,8 0,5 0,3 0,8
2010 2,5 6,5 2,7 3,9 1,7 2,3 8,4 5,8 1,9 5,9 4,2 2,9 1,8 3,9 
2009 2,7 6,2 2,7 2,9 1,3 n.v. 8,3 5,9 1,7 5,2 3,8 2,5 1,7 3,7
2010 3,5 9,3 4,9 7,7 2,9 3,7 13,9 13,5 3,6 11,6 5,7 8,8 2,2 7,0 =
2009 3,2 11,0 4,6 6,1 2,3 n.v. 12,7 13,6 2,7 11,7 6,0 8,0 1,9 7,0
2010 3,1 14,6 10,0 9,8 3,4 9,1 12,8 18,5 5,0 15,2 9,5 14,0 3,5 9,9 
2009 3,9 16,1 8,0 8,7 2,4 n.v. 11,1 18,0 4,1 13,7 8,6 13,9 3,3 9,3
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65
65 bis unter 75
75 bis unter 85
85 und älter
 
Jeweils bezogen auf 1.000 altersgleiche Einwohner 
 
In de n Dichtewerten enthalten sind Leistungsberechtigte, die nicht 
pflegeversichert sind  und somit ausschließlich Leistungen der Hilfe zur Pflege 
nach dem SGB  XII in Anspruch nehmen. Der Anteil dieses Pers onenkreises 
variiert im interkommunalen Vergleich deutlich. Die Spanne reicht von 11,8  % in 
Jena bis zu 42,6 % in Potsdam. Der Mittelwert beträgt 29,4 % und zeigt damit, 
dass ein nicht unerhebli cher Anteil der Personen im HzP -Leistungsbezug keine 
Ansprüche auf Leistungen der Pflegekassen erheben  kann und somit Kommunen 
voll für hier entstehende Ausgaben aufkommen müssen. Einen Einfluss auf diese 
Entwicklung haben die Städte nicht.  
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Antei le der 
pflegeversicherten und nicht pflegeversicherten Personen im HzP a.v.E. -
Leistungsbezug. Die untere Spalte zeigt die Rangfolge in den Städten. Rang 1 hat 
den höchsten Anteil der nicht -pflegeversicherten Leistungsberechtigten der HzP 
a.v.E. 
 
 
Merkmal Pflege-
versicherung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   52 
ABB. 24: TABELLE: ANTEILE VON PFLEGEVERSICHERTEN UND NICHT-PFLEGEVERSICHERTEN 
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2010 67,8 69,4 72,6 60,0 82,7 88,2 67,5 58,7 63,4 n.v. 75,9 57,4 63,2 68,9 
2009 71,0 67,1 65,1 67,0 79,7 n.v. 69,4 61,6 n.v. n.v. 74,1 58,2 75,0 68,8
2010 32,2 30,6 27,4 40,0 17,3 11,8 32,5 41,3 28,5 n.v. 24,1 42,6 25,0 29,4 
2009 27,4 32,9 34,9 33,0 20,3 n.v. 30,6 38,4 n.v. n.v. 25,9 41,8 29,2 31,4
Rangfolge Nichtversicherte 
2010 2010 5 6 8 3 11 12 4 2 7 10 1 9 7
Anteil der 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP 
a.v.E.
Anteil der NICHT 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP 
a.v.E.
Infotabelle: Pflegeversicherte/ Nicht Pflegeversicherte 2010
 
Angaben in Prozent 
SZ: Nicht für alle Leistungsberechtigten konnte das Merkmal erfasst werden, sodass die Summe der beiden 
Werte für SZ und damit auch der Mittelwert nicht 100 % ergibt.  
 
Als weitere r vertiefender Aspekt  wird im Benchmarking die Dichte der 
Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner nach 
Pflegestufen herangezogen . Für die sogenannte Pflegestufe 0 ist anz umerken, 
dass aufgrund der EDV die entsprechenden Daten nicht in allen Kommunen zur 
Verfügung stehen. Die Dichten differenziert nach Pflegestufen gestalten sich 
folgendermaßen: 
 
ABB. 25: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH PFLEGESTUFEN 
MW
0,33 0,05 ER 1,02 BHV
0,22 0,07 ER/LU 0,52 C
0,20 0,03 LU 0,52 BHV
0,09 0,01 LU 0,31 KS
höchster WertMerkmal
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 0
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Zweitgrößte Dichte
Drittgrößte Dichte
Kleinste Dichte
niedrigster Wert
Größte Dichte
 
 
In der Tendenz festzuhalten ist eine abnehmende Dichte je höher die Pflegestufe 
ausfällt. Dies ist auch bei den Dichten von Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. 
mit anderen Leistungen festzustellen.  
 
Zu den anderen Leistungen nach § 65 SGB XII zählen notwendige Aufwendungen 
für Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld 
nach § 64 SGB XII gezahlt werden. In diesem Zusammenhang bedeuten andere 
Leistungen der HzP a.v.E. die Übernahme von Aufwendungen, die für Leistungen 
entstehen, für die  keine bedarfsdeckende Anspruchsgrundla ge bei den 
Pflegekassen besteht, die jedoch trotzdem notwendig  sind, um eine 
bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen. Dazu gehören auch Le istungen, die für 
Leistungsberechtigte erbracht werden, die keine Einstufung durch die 
Pflegekassen in eine Pflegestufe erhalten haben und somit der sogenannten 
Pflegestufe 0 angehören.  
 
Merkmal 
Pflegestufen 
Merkmal andere 
Leistungen nach 
Pflegestufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   53 
Die Dichten für Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. mit anderen Leis tungen 
gestalten sich differenziert nach Pflegestufen folgendermaßen:5 
 
ABB. 26: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANDEREN LEISTUNGEN NACH 
PFLEGESTUFEN 
MW
0,64 0,12 SZ 1,23 BHV
0,27 0,05 BS 0,76 C
0,15 0,02 BS 0,49 BHV
0,10 0,00 BS 0,31 KS
Dichte der LB HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach Pflegestufen pro 1.000 Einw.
Merkmal niedrigster Wert höchster Wert
Größte Dichte Pflegestufe 0
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 2
Kleinste Dichte Pflegestufe 3
 
 
Thema Haushaltshilfen 
Im Hinblick  auf den quantitativen Vergleich der Leistungsarten liegt hier ein 
Sachverhalt mit besonderer Bedeutung vor. Wenn Personen einen pflegerischen 
Bedarf haben, besteht meistens auch ein Bedarf nach Unterstützung bei 
hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Wird ei n pflegerischer Bedarf mit einer 
Pflegestufe festgestellt, werden die entsprechenden hauswirtschaftlichen 
Verrichtungen im Rahmen des in der Hilfe zur Pflege vereinbarten 
Leistungspakets erbracht. Dies kann in Form von Sachleistungen, also d em 
Einsatz eine s Pflegedienstes  oder in Form von Geldleistungen für einen nicht-
professionellen Einsatz, meist durch Verwandte, erfolgen. 
 
Komplexer wird der Sachverhalt bei Personen, die Unterstützungsbedarf im 
hauswirtschaftlichen Bereich haben, ohne dass ein pflegeris cher Bedarf vorliegt, 
aus dem sich eine Pflegestufe ableitet. Im Alltag sind dies beispielsweise 
Personen mit einer (leichten) demenzi ellen Erkrankung, chronifizierte  
Suchtkranke, Personen im  Grenzbereich zu einer psych ischen Störung oder  
Personen mit multiplen Problemlagen, die mit Unterstützung in der Lage sind im 
häuslichen Umfeld zu verbleiben, ohne eine stationäre Unterbringung in Anspruch 
nehmen zu müssen. 
 
In allen Kommunen werden für Personen mit Leistungsanspruch die 
entsprechenden Unterstützungsangebote angeboten und die Leistungen gewährt. 
Dies ist nicht fraglich. Im Rahmen des Kennzahlenvergleichs ist die Frage 
relevant, wie d ie Leistungen zugeordnet und auf welcher Rechtsgrundlage sie 
erbracht werden. 
 
Dass hier Handlun gsspielraum für die Städte besteht, liegt an verschiedenen 
juristischen Sachverhalten, die an dieser Stelle nicht eingehend beleuchtet 
werden sollen. Zu den juristischen Sachverhalten kann jedoch festgehalten 
werden, dass sie grundsätzlich auslegungsfähig sind. 
                                            
5 Eine differenzierte Auswertung ist in diesem Bereich nicht in allen Kommunen möglich. Zwei Städte konnten 
hierzu keine detaillierten Angaben machen. An den Voraussetzungen für eine technische Umsetzung wird 
gearbeitet.  
Thema 
Haushaltshilfen 
Zuordnung 
Haushaltshilfen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   54 
 
In der Praxis werden die „reinen Haushaltshilfen“ in den Kommunen sowohl als 
Leistung nach dem 3. Kapitel SGB  XII, als Leistung nach dem 4. Kapitel SGB  XII 
oder als Leistung nach dem 7. Kapitel SGB XII gewährt. 
 
Je nach Zuordnung ergeben sich grunds ätzlich folgende rechnerische 
Phänomene: 
 
 Die Ausgaben je Fall für Personen, die ausschließlich reine 
Haushaltshilfen erhalten, sind relativ gering. 
 Werden in einer Kommune eine Vielzahl dieser Fälle gezählt und der 
Hilfe zur Pflege (fi skalisch und im Leistungsbereich) zugeordnet, kann 
dies dazu führen, dass die hier ausgewiesenen durchschnittlichen 
Fallkosten niedriger ausfallen. 
 Die Entwicklung in der Zeitreihe wird ebenfalls durch den hier 
beschriebenen Sachverhalt beeinflusst: Kam es  zwischen zwei 
Berichtszeitpunkten zu einer Veränderung in der Zuordnungspraxis, ist 
dies relevant für die Beschreibung der Veränderungen. 
 
Als Beispiel für den Einfluss der unterschiedlichen Zuordnung der 
hauswirtschaftlichen Verrichtung en in die Leistungsbereiche kann die Stadt 
Erlangen angeführt werden. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des 
Sachgebietes Hilfe zur Pflege wurden neue Arbeitsweisen eingeführt, durch die 
alle Personen mit Anspruch auf Leistungen für  hauswirtschaftliche Verrichtungen 
der HzP zugeordnet werden. Die Anzahl der Leistungsberech tigten in der 
ambulanten HzP st eigt – bei einer geringen Grundgesamtheit – um 17,4 %, da 
die Leistungsberechtigten im Jahr 2010 in die HzP transferiert wurden.  
 
Werden Leistungsberechtigte in ihrer häuslichen Umgebung von Angehörigen oder 
anderen selbstgewählten nahestehenden Personen gepflegt, kann das Pflegegeld 
in Anspruch genommen werden. Damit die Pflege des Leistungsberechtigten auf 
die individuellen Bedürfnisse optim al abgestimmt werden kann, ist es möglich, 
das Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. 
Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in 
Anspruch genommenen Sachleistung.  
 
Mit 56,5 % im Mittelwert erhalten mehr als die Hälfte aller Leistungsberechtigten 
der HzP a.v.E. ausschließlich Sachleistungen und werden von professionellen 
Pflegediensten versorgt. Dieser Anteil variiert in den Städten recht deutlich und 
liegt zwischen 17,9 % in Chemnitz und 83,8 % in Jena. 
 
Die Anteile von Leistungsberechtigten, die Pflegegeld  erhalten und in einer 
Pflegestufe eingestuft sind,  an allen Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. 
differenzieren sich wie folgt: 
 
Rechnerische 
Folgen 
Beispiel Erlangen 
Pflegegeld 
Pflegegeld nach 
Pflegestufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   55 
ABB. 27: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP  A.V.E. MIT PFLEGEGELD  NACH PFLEGESTUFEN 
MW
17,3 4,8 P 34,8 BHV
11,2 4,1 LU 26,3 SZ
5,1 1,2 ER 9,6 KSKleinster Anteil Pflegestufe 3
Anteile der LB HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen in %
Merkmal niedrigster Wert höchster Wert
Größter Anteil Pflegestufe 1
Zweitgrößter Anteil Pflegestufe 2
 
 
Die übrigen Leistungsberechtigten erhalten das Pflegegeld in Form von 
angemessenen Beihilfen.6  
 
ABB. 28: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP MIT ANGEMESSENEN BEIHILFEN  
MW
14,2 5,2 P 30,3 SZAnteil angemessene 
Beihilfen
niedrigster Wert höchster Wert
Anteil der LB HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen in %
Merkmal
 
 
Zu diesem Anteil gehören ausschließlich Leistungsberechtigte ohne Einstufung in 
eine Pflegestufe , die angemessene  Beihilfen gemäß §  65 Abs. 1, Satz  1, 
2. Halbsatz SGB XII erhalten. Auf die Leist ung bes teht kein Rechtsanspruch. 
Diese liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers und verfolgt den Zweck der  
Erhaltung der Pflegeb ereitschaft von nahestehenden Personen des 
Leistungsberechtigten. Mit Ausnahme der Stadt Oberhausen wird die Leistung in 
allen Städten angeboten.  
 
Als weiterer vertiefender Aspekt für die Interpretation der HzP-Werte innerhalb 
der zuständigen Fachbereiche wird auch erfasst, wie viele Leistungsberechtigte 
von Privatpersonen und Angehörigen gepflegt werde n und ausschließlich 
Pflegegeld und keine Sachleistungen erhalten.  Von allen Leistungsberechtigten 
der HzP a.v.E. werden im Mittelwert 19,2  % durch Privatpersonen gepflegt. Der 
Mittelwert setzt sich aus  den in den Städten abweichenden Werten zusammen. 
Der kleinste Anteil wird in Kiel mit 4,5  % ermittelt, der größte mit 51,4  % in 
Chemnitz. Die Vergleichbarkeit der Städte untereinander ist jedoch eingeschränkt, 
da die Vorjahreswerte nicht für alle Städte zur Verfügung stehen. Trotzdem lässt 
sich eine sinkende Tendenz feststellen.  
 
ABB. 29: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGE DURCH PRIVATPERSONEN 
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2010 31,4 13,8 51,4 7,7 18,5 30,9 8,2 4,5 26,0 14,6 16,2 9,6 17,1 19,2 
2009 36,5 18,1 48,7 30,7 20,3 n.v. 16,4 2,9 23,5 n.v. 22,0 10,2 16,7 22,4
Anteil an 
allen LB
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Anteil der ausschließlich von Privatpersonen gepflegten Personen an allen
 
 
                                            
6 In drei Städten konnte die Anzahl dieser Leistungsberechtigten aufgrund der vor Ort zur Verfügung stehenden 
Software nicht ausgewiesen werden.  
Angemessene 
Beihilfen 
Pflege durch 
Privatpersonen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   56 
Zu begründen ist diese Entwicklung durch unterschiedliche Einflussfaktoren. Für 
Darmstadt zeigt sich eine deutliche Senkung des Anteils von 30,7 % in 2009 auf 
7,7 % in 2010. Während im Vorjahr die Daten manuell erhoben wurden, erfolgte 
die Ermittlung in 2010 automatisiert. Es ist von einer ungenauen Datenlage 
auszugehen.  
 
Auch in Kassel hat sich der Anteil für Leistungsberechtigte, die ausschließlich 
durch Privatpersonen gepflegt werden und keine Sachleistungen erhalten, 
deutlich reduziert. Hier werden mehr und mehr Leistungen von Pfleg ediensten in 
Anspruch genommen. Ähnliches wird auch in  Oberhausen beobachtet. Die 
Ausweitung des Pflegebedarfs aufgrund von altersbedingter Zunahme der 
Pflegebedürftigkeit führt zu massiven Überforderungen der pflegenden 
Privatpersonen mit dem Ergebnis, dass zunehmend professionelle ambulante 
Pflegedienste mit der Übernahme der Pflege beauftragt werden.  
 
In Kiel wurde der kleinste Anteil für diesen Personenkreis e rmittelt, der sich 
jedoch im Vergleich zum Vorjahreswert erhöht hat. Die Steigerung ist auf eine 
geringe Grundgesamtheit zurückzuführen, bei der sic h Veränderungen deutlicher 
auswirken.  
 
Die Bedeutung des persönlichen Budgets in der Hilfe zur Pflege ist rückläufig. 
Von allen 13 Städten, die am Kennzahlenvergleich teilnehmen, wird diese Form 
der Hilfeleistung nur in 7 Städten von L eistungsberechtigten in Anspruch 
genommen. Der Anteil für diese Personengruppe an allen Leistungsberechtigten 
der HzP a.v.E. beträgt im Mittelwert lediglich 1,7 %, während er im Vorjahr noch 
bei 2,0  % ermittelt wu rde. Dabei ist zu berücksichtig en, dass im Vorjahr die 
Werte aus Jena nicht enthalten waren, sodass der über dem Mittelwert liegende 
Wert aus Jena hier noch eine steigernde Wirkung hat. Die Verteilung in den 
Städten ist recht unterschiedlich und liegt zwischen 0,2  % in Chemnitz und 
6,2 % in Erlangen. In Kassel – hier liegt der Anteil bei 1,9  % – wird das 
persönliche Budget überwiegend von relativ jungen Personen in Anspruch 
genommen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Personen, die neben dem 
HzP-Bedarf auch Leistungen der Eingliederungshilfe fü r Menschen mit 
Behinderung beziehen. Die Inanspruchnahme kann jedoch gerade für diesen 
Personenkreis problematisch sein, wenn die Betroffenen aufgrund der Schwere 
ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, das persönliche Budget selbst zu 
verwalten. 
 
ABB. 30: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PERSÖNLICHEN BUDGET 
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2010 0,2 6,2 2,2 1,9 0,7 0,3 0,4
2009 2,3 5,8 2,8 0,2 0,3 0,4
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Persönliches Budget 
Anteil an 
allen LB
 
 
Entwicklung in den 
Städten 
Persönliches Budget

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   57 
In allen Städten bei denen keine Werte aufgeführt sind, wurde das persönliche 
Budget von Leistungsberechtigten nicht in Anspruch genommen.  
 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in 
Einrichtungen 
 
Die Dichte der Leistungsberechtigten, die Leistungen der Hilfe zur Pflege in  
Einrichtungen erhalten, wird in der folgende Abbildung dargestellt. Sie zeigt die 
Dichtewerte in einer Zeitreihe von 2006 bis  2010. Werte für die Stadt Erlangen 
werden nicht ausgewiesen, da hier die Zuständigkeit beim überörtlichen 
Sozialhilfeträger liegt und keine Daten zur Verfügung stehen. 
 
ABB. 31: KENNZAHL 80: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. 
4,3
5,5
2,0
2,1
n.v.
1,8
4,0
4,2
3,5
2,7
4,4
1,7
5,2
3,5
0
1
2
3
4
5
6
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert  2010
 
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Sozialhilfeträger 
 
Im Mittelwert der Städte erhalten 3,5 von 1.000 Einwohnern Leistungen der HzP 
in Einrichtungen. Im interkommunalen Vergleich sind Unterschiede zwischen den 
einzelnen Werten zu sehen. Sie reichen von 1,7 in Potsdam bis 5,5 in 
Bremerhaven. Für einen Vergleich des Mittelwertes mit dem Vorjahreswert muss 
der Wert aus Jena heraus gerechnet werden , um die Vergleichbarkeit 
herzustellen. Ohne den Wert aus Jena liegt der Mittelwert in 2010 bei 3,60 und 
hat sich damit im Vergleich zu 2009 (3,58) nur minimal erhöht. Die Entwicklung 
in den Städten ist dabei gegenläufig. Während sich zum Beispiel die Dichte in 
Bremerhaven seit einigen Jahren steigert, sinkt sie in Kiel kontinuierlich ab.  
 
Dichte der 
Leistungsbe-
rechtigten HzP i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   58 
Grund für einen Anstieg der Dichte in der H zP i.E. kann die Eröffnung einer 
Einrichtung der stationären Pflege sein. So wurde in Kassel ein neues Pflegeheim 
gegründet, was zur Steigerung der Dichte in der HzP i.E. geführt hat.  
 
Als vertiefende Aspekte werden für die Analyse des Leistungsgeschehens in der 
stationären HzP die Merkmale Alter und Pflegestufen aufbereitet. Diese sollen im 
Folgenden kurz aufgegriffen werden. 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Ergebnisse der Dichte differenziert nach 
Altersklassen für die Jahre 2009 und 2010 im Überblick. 
 
ABB. 32: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2010 0,9 1,0 0,8
üö
Träger
üö
Träger 0,5
üö
Träger 1,0 0,5 0,4 0,7 0,5 1,0 0,6 =
2009 1,0 0,9 0,8
üö
Träger
üö
Träger n.v.
üö
Träger 0,9 0,4 0,5 0,7 0,4 1,0 0,6
2010 8,0 9,3 2,7 5,1
üö
Träger 2,5 7,4 8,5 6,4 6,0 7,2 3,1 7,6 6,2 
2009 7,1 9,0 2,6 4,9
üö
Träger n.v. 6,6 8,7 5,7 5,2 7,1 3,4 7,3 6,1
2010 16,3 23,1 5,4 10,9
üö
Träger 8,6 19,5 17,9 17,7 13,6 17,7 7,3 20,5 14,9 
2009 17,0 20,2 5,9 12,6
üö
Träger n.v. 20,0 19,0 16,1 15,7 20,4 7,1 22,5 16,0
2010 52,9 73,1 16,9 35,2
üö
Träger 28,5 64,2 63,9 51,0 43,1 78,7 25,2 70,4 50,3 
2009 59,2 72,1 18,0 37,5
üö
Träger n.v. 64,6 69,1 56,4 42,8 81,0 26,7 72,4 54,5
Leistungsberechtigte der HzP i.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65
65 bis unter 75
75 bis unter 85
85 und älter
 
Jeweils bezogen auf 1.000 altersgleiche Einwohner 
 
Die Verteilung der Dichte HzP i.E. nach Altersklassen zeigt eine deutliche 
Dominanz der Leistungsberechtigten im Alter von 85 Jahre n und älter . Der 
Mittelwert der Dichte für diese Altersstufe beträgt 50,3 . Der Wert bezieht sich 
dabei auf 1.000 altersgleiche Ei nwohner und kann insofern nicht in 
Zusammenhang mit der Dichte , bezogen auf Einwohner jeden Alters gesetzt 
werden, wie sie in Kapitel 3.3 „Struktur der Personen im Leistungsbezug“ 
dargestellt wurde . Die Werte variieren in den Städten sehr deutlich zwischen  
16,9 in Chemnitz und 78,7 in Oberhausen. Eine geringere Dichte wird in der 
Altersklasse der 75 - bis 85-Jährigen ermittelt. Die Dichte liegt hier bei 1 4,9 im 
Mittelwert bezogen auf 1.000 Einwohner des gleichen Alters. Die Spanne reicht 
von 5,4 in Chemnitz bis 23,1 in Bremerhaven. Von 1.000 Einwohnern im Alter 
von 65 bis 75 Jahren werden im Mittelwert 6, 2 Personen stationär mit 
Leistungen der HzP versorgt. In den Städten reichen die Werte von 2, 5 in Jena 
bis 9, 3 in Bremerhaven. Unter 65 Jahren ist die Dichte  nur noch gering 
ausgeprägt. Sie beträgt im Mittelwert 0,6 bezogen auf 1.000 altersgleiche 
Einwohner und macht den geringsten Anteil an allen Leistungsberechtigten der 
HzP i.E. aus. Der niedrigste Wert wird in Mainz mit 0,4 berechnet, d er höchste 
Wert beträgt für die Städte Salzgitter, Kiel und Braunschweig 1,0.  
 
Die Zuordnung der Dichte von Leistungsberechtig ten bezogen auf 1.000 
Einwohner nach dem Aspekt Pflegestufen, zeigt sich folgendermaßen: 
Merkmal Alter 
Merkmal 
Pflegestufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   59 
 
ABB. 33: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN 
MW
1,32 0,63 P 2,24 BHV
1,09 0,48 P 1,74 BHV
0,87 0,45 J 1,50 SZ
0,14 0,01 P 0,35 KIKleinste Dichte Pflegestufe 0
Größte Dichte Pflegestufe 2
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 3
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Merkmal niedrigster Wert höchster Wert
 
 
 
6.3. Ausgaben 
 
In diesem Kapitel werden die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der Hilfe zur 
Pflege in und außerhalb von Einrichtungen betrachtet. Im  Hinblick auf die 
Umsetzung ambulanter vor stationärer Leistung sind hier die finanziellen Aspekte 
der unterschiedlichen Pflegeformen von Interesse . Dabei werden in den 
Abbildungen die Ausgaben abzüglich der Einnahmen pro Leistungsberechtigten 
dargestellt. Da in Jena die Fallbearbeitung im Gegensatz zu den anderen Städten 
nach dem Brutto -Prinzip erfolgt, ist hierdurch eine bessere Vergleichbarkeit 
gegeben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Einnahmen in der HzP 
generellen Schwankungen unterliegen, die hier enthalten sind.  
 
Ausgaben für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen 
In der folgenden Abbildung sind die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
der HzP außerhalb von Einrichtungen in einer Zeitreihe von 2006 bis 2010 
dargestellt. 
 
Netto-Ausgaben pro 
Leistungs-
berechtigte der HzP 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   60 
ABB. 34: KENNZAHL 82.2: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
4.883
8.061
4.870
12.360
3.006
6.631
12.066
10.289
7.287
8.500
3.480
5.702
5.499
7.126
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist - Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert  2010Euro
 
 
Die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. betragen im 
Mittelwert der Städte 7.126 Euro. Der Wert setzt sich aus recht unterschiedlichen 
Einzelwerten zusammen, die von 3.006 Euro in Erlangen bis 12.360 Euro in 
Darmstadt reichen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Fallkosten gesunken. Dies 
ist auch der Fall, wenn der unterdurchschnittliche Wert aus Jena für 2010 nicht 
berücksichtigt wi rd. Die Entwicklung der Netto -Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten verhält sich im Zeitreihenvergleich heterogen. Steigende 
Fallkosten sind in Braunschweig, Chemnitz, Kiel, Mainz und Oberhausen 
festzustellen. In Bremerhaven, Darmstadt, Erlangen, Ka ssel, Ludw igshafen, 
Potsdam und Salzgitter sind sie dagegen gesunken.  
 
Die Ausgaben in Erlangen entwickeln sich in der dargestellten Form, weil die 
Leistungen der Eingliederungshilfe und damit auch die der HzP als Annexleistung 
an die überörtlichen Träger verlagert wurden. 
 
Teure Fälle 
Einen großen Einfluss auf die Fallkostenentwicklu ng haben sogenannte teure 
Fälle, bei denen es zu Ausgaben über 5.000 Euro pro Leistungsberechtigten 
kommt. Diese können entstehen, wenn Leistungsberechtigte eine intensive Pflege 
benötigen, die zu einer 24 -stündigen Betreuung führen kann . Häufig handelt es 
sich bei den betroffenen Personen um solche, die an einer Behinderung leiden. 
Kostenintensive Einzelfälle können auch entstehen, wenn Leistungsb erechtigte 
nicht pflegeversichert sind. Der Umgang mit diesen Fällen  ist in den 
Bundesländern unterschiedlich geregelt. So wird die Zuordnung von 
Unterschiedliche 
Zuordnung teurer 
Fälle

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   61 
Leistungsberechtigten, die sowohl Leistungen der HzP als auch der EGH erhalten, 
in den Städten unterschiedlich gehandhabt, sodass diese Leistungsberechtigten in 
unterschiedlichem Umfang in den Daten enthalten sind.  
 
In Erlangen gab es in der Vergangenheit etwa 20 teure Fälle, die als 
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. ausgewiesen wurden. Mit dem Übergang der 
Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auf den 
überörtlichen Sozialhilfeträger fiel dieser Personenkreis aus dem Leistungsbezug 
des örtlichen Sozialhilfeträgers heraus, sodass sich die in der Abbildung deutlich 
sichtbare Reduzierung der Fallkosten in der Zeitreihe hierauf zurückführen lässt.  
 
In Oberhausen liegt die Zuständigkeit für Leistungsberechtigte mit individueller 
Schwerstbehinderung beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe. 
 
Überdurchschnittlich hoch sind die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in 
der HzP a.v.E. insbesondere in Darmstadt, Kassel, Kiel  und Mainz. In Kiel 
konnte die Anzahl der besonders teuren Fälle nicht ausgewiesen werden. In den 
anderen mittelgroßen Großstädte n werden vergleichsweise  viele 
Leistungsberechtigte mit Ausgaben über 5.000 Euro gezählt.  
 
Exemplarisch sollen hier die Netto -Ausgaben für Kassel und Darmstadt näher 
beleuchtet werden.  
 
In Kassel fallen von insgesamt 625 Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. 29 
Personen in die Kategorie der sogenannten teuren Fälle. Sie machen einen Anteil 
an allen Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. von 4,6  % aus. Für diesen 
Personenkreis werden rund 3 Millionen Euro von insgesamt knapp 7,9 Millionen 
Euro jährlich aufgewendet. Damit verur sachen in Kassel 4,6 % der 
Leistungsberechtigten 37,8 % der Ausgaben. Dies wirkt sich auf die Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. aus und führt zu überdurchschnittlichen 
Fallkosten. Wird die Summe der Ausgaben für die teuren Fälle von den 
Gesamtausgaben subtrahiert, sowie die Anzahl der teuren Fälle von der 
Gesamtzahl der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. abgezogen, errechnen sich 
Fallkosten in Höhe von etwa 8.200 Euro. Dabei handelt es sich im Gegensatz zu 
den auf der Abbildung dargestellt en Netto-Ausgaben um Brutto -Fallkosten, da 
Einnahmen nicht genau zugeordnet werden können. Trotzdem zeigt sich, dass die 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten wesentlich näher an den Mittelwert 
heranrücken, wodurch der Einfluss dieser teuren Fälle deutlich wird. 
 
Von insgesamt 220 Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. sind in Darmstadt 7 
Fälle besonders kostenintensiv. Dies entspricht einem Anteil von 3,2  % an allen 
Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. Durch diese 7 teuren Fälle entstanden für 
das Jahr 2010 Ausgaben in Höhe von rund 620.000 Euro. Bei einer Gesamthöhe 
der Ausgaben für die HzP a.v.E. von etwa 2.750.000 Euro entsprechen diese 
Ausgaben einem Anteil an den Gesamtkosten von 22,6  %, der für 3,2  % der 
Beispiel Kassel 
Beispiel Darmstadt

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   62 
Fälle aufzuwenden ist. Dies hat eine steigernde Wirkung auf die Fallkosten. In der 
Subtraktion der Gesamtausgaben abzüglich der Ausgaben für die teuren Fälle 
sowie der Gesamtanzahl der Leistungsberechtigten abzüglich der teuren Fälle, 
ergeben sich Ausgaben in Höhe von rund 10.000 Euro pro Leistungsberechtigten. 
Auch hier können die in der Regel in geringer Höhe anfallenden Einnahmen nicht 
exakt gegenübergestellt werden, sodass hier die Brutto-Ausgaben dargestellt sind. 
Zwar liegen die Fallkosten in Darmstadt damit nach wie vor über dem Mittelwert, 
der Abstand hat sich jedoch deutlich verringert. 
 
Insbesondere für Leistungsberechtigte mit Behinderung im Alter von unter 65 
Jahren fehlt es häufig an entsprechenden Pflegeheimen, in denen eine auf den 
Betroffenen abgestimmte Pflege erfolgen kann. Für Kommunen besteht hier ein 
Ansatzpunkt, entsprechende Strukturen zu schaffen, die auf den Bedarf dieser 
speziellen Personengruppe ausgerichtet sind.  
 
In Städten, in denen die Anzahl der teuren Fälle gering ausfällt, sind umgekehrt 
niedrigere Fallkosten  zu verzeichnen. Ein  möglicher Einfluss kann durch 
ausgehandelte Pflegesätze mit Pflegediensten  bestehen, die in den neuen 
Bundesländern eher niedriger ausfallen können. 
 
Weitere Einflussfaktoren 
Weitere Einflüs se bestehen durch die bereits erwähnte Zuordnung der 
Haushaltshilfen. Die Verlagerung in die HzP führt zu tendenziell abnehmenden 
durchschnittlichen Ausgaben pro Fall, da der Leistungsanspruch in diesen Fällen 
in der Regel weniger kostenintensiv ist. So wu rden in Erlangen 
Leistungsberechtigte in 2010 in die HzP transferiert und haben eine senkende 
Wirkung auf die durchschnittlichen Fallkosten.  
 
In Jena sind die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. 
beeinflusst von zwei  Leistungsberechtigten, die Leistungen im Rahmen des 
persönlichen Budgets in Anspruch nehmen. Allein für einen dieser Fälle müssen 
Ausgaben in Höhe von 50.000 Euro pro Monat aufgewendet werden. Wie sich 
dies auf die Kostenentwicklung in Jena auswirkt, kann  jedoch zurzei t nicht 
ausgewiesen werden, da Vorjahresdaten nicht zur Verfügung stehen. 
 
Zu beobachten sind auch Preissteigerungen bei Pflegediensten. Diese haben 
einen direkten Einfluss auf die Höhe der Ausgaben. So wu rde in Chemnitz bei 
53 % der Leistungsberechtigten Ausgabenerhöhungen aufgrund der 
Preissteigerungen der Pflegedienste festgestellt. Auch in Oberhausen wurde eine 
Verteuerung im Einzelfall festgestellt. Darüber hinaus stieg auch der individuelle 
Pflegebedarf. 
 
 
 
 
Kostengünstige 
Fälle 
Haushaltshilfen 
Persönliches Budget 
Preissteigerungen 
bei Pflegediensten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   63 
Ausgaben für Leistungsberechtigte in Einrichtungen 
Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der  Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
aufgewendet werden, sind in der folgenden Grafik dargestellt. Die Ausgaben sind 
auch hier abzüglich der Einnahmen abgebildet.  
 
ABB. 35: KENNZAHL 85.2: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
7.555
8.351
5.033
10.027
n.v.
7.814
10.223
9.887
8.991
8.171
7.027
4.847
8.423
8.029
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2006 2007 2008 2009 2010 Mittelwert  2010Euro
 
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Sozialhilfeträger 
 
Die Netto -Ausgaben pro Leistungsberech tigten in der HzP in Einrichtungen 
betragen im Mittelwert der Städte 8.029 Euro. Sowohl die Verteilung zwischen 
den Städten als auch die Entwicklung in der Zeitreihe sind heterogen. Die 
Spannbreite reicht von 4.847 Euro in Potsdam bis 10.223 Euro in Kassel. Zu 
einer Fallkostensteigerung kam  es in den Städten Bremerhaven, Chemnitz und 
Potsdam, insbesondere aber in Darmstadt und Kassel. Eine Reduzierung der 
Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten wurde in Braunschweig, Kiel, Mainz, 
Oberhausen sowie Salzgitter und am deutlichsten in Ludwigshafen ermittelt. Der 
Mittelwert veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr nur minimal nach oben.  
 
Einen Einfluss auf niedrigere Ausgaben pro Leistungsberechtigten haben die 
Heimkosten pro Person und Tag. In Chemnitz und Potsdam liegen diese 
Ausgaben unterhalb der Heimkosten der alten Bundesländer , sodass die Netto -
Ausgaben pro Leistungsberechtigten deutlich unterhalb des Mittelwertes 
ausfallen. Ein weiterer Aspekt ist hierbei das durchschnittliche Rentenniveau, das 
in den neuen Bundesländern höher ausfällt als in Städten der alten Bundesländer 
und damit die Fallkosten senkt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   64 
Einen generellen Einfluss auf die Höhe der Fallkosten hat auch der Antei l der 
Leistungsberechtigten in Einrichtungen, der  nicht pflegeversichert ist und für den 
die Städte in voller Höhe aufkommen müssen, wenn keine sonstigen Einkünften 
vorhanden sind.  
 
Die Gegenüberstellung  der Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in und 
außerhalb von Einrichtungen zeigt, dass nach wie vor die stationäre Pflege in der 
Regel die kostenintensivere ist.  Die Fallkosten in Einrichtungen übersteigen die 
ambulanten Ausgaben im Mittelwert um rund 900 Euro. Dies ist jedoch nicht in 
allen Städten der Fall. Für das Jahr 2010 zeigen sich höhere Fallkosten in der 
ambulanten HzP in den Städten Darmstadt, Kassel, Ki el, Mainz und Potsdam. 
Mit Ausnahme von Potsdam handelt es sich dabei um all die Städte, die 
besonders viele teure Fälle in der ambulanten HzP aufweisen. Zu berücksichtigten 
ist, dass die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Potsdam jedoch sehr gering 
ausfallen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   65 
7. Ausblick 
 
In dem vorliegenden Bericht wurden verschiedene Leistungsarten nach dem 
SGB XII unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten betrachtet. Der 
Kennzahlenvergleich dient in diesem Zusammenhang dazu, Transparenz über das 
Leistungsgeschehen herzustellen, Entwicklungen zu erkennen, Unterschiede zu 
erklären und Beispiele guter Praxis zu identifizieren. Mit diesem Ausblick soll der 
Frage nachgegangen werden, welche Themen und Projekte der „Sozialämter“ 
zukünftig relevant sein werden.  
 
Die Grundsätze sozialer Hilfen und auch der im Kennzahlenvergleich betrachteten 
Leistungsarten sind: 
 
 der Nachrang der Hilfe, 
 die Nachhaltigkeit einer bedarfsgerechten Hilfestruktur, 
 ein ganzheitlicher Hilfeansatz, 
 und die Hilfe zur Selbsthilfe. 
 
Die Sozial verwaltung befindet sich im Wandel. Im Rahmen dieses Ausblic ks 
sollen einige Aspekte heraus gegriffen werden, die vor allem im Hinblick auf den 
Kennzahlenvergleich relevant sind. 
 
Erster Aspekt: zersplitterte Zuständigkeiten und regionale Unterschiede  
Die Tätigkeit der Träger der Sozialhilfe wird stark durch die Urteile von 
Sozialgerichten bestimmt. Im Zuge der Novellierung der Sozialgesetze wurde die 
Gerichtsbarkeit auf die Sozialgerichte übertragen – eine Änderung, die angesichts 
des gemeinsamen Leistungs gedankens aller Sozialgesetze als sinnvoll erscheint, 
die Leistungsgewährung jedoch, aufgrund einer in vielen Punkten von der 
Sichtweise der früher zuständigen Verwaltungsgerichte abweichenden 
Rechtssprechungspraxis, immer komplexer und schwieriger werden ließ. Regional 
unterschiedliche Sichtweisen der Sozialgerichte beeinflussen auch die Praxis der 
Verwaltung verschiedenartig. Dies hat Auswirkungen auf die Leistungsgewährung 
und damit auf den Kennzahlenvergleich.  
 
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der neu en Sozialgesetzgebung im Jahr 2005 
hat sich die Leistungslandschaft immer stärker ausdifferenziert, sodass auf Basis 
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen teilweise ähnliche Bedarfe bedient werden 
(Beispielsweise: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Leistu ngen nach §§ 67,68 
SGB XII). Dies hat Implikationen für die Steuerung der Leistungen vor Ort und für 
die Rolle des Trägers der Sozialhilfe in der Angebotsentwicklung vor Ort. 
 
Zweiter Aspekt: sozialarbeiterische Diagnostik 
In den Leistungen nach dem SGB  XII ist immer wieder auch sozialarbeiterische 
Diagnostik gefragt. Beispielsweise: 
 
 im Zusammenhang mit aktivierenden Maßnahmen nach § 11 SGB XII

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   66 
 im Zusammenhang mit der Bedarfsfeststellung und auch der 
Fallsteuerung in der Hilfe zur Pflege (hier verbunden mi t 
pflegefachlicher Kompetenz) sowie der Eingliederungshilfe 
 im Zusammenhang mit der Beratung und Unterstützung von Senioren 
 im Zusammenhang mit Leistungen im Kontext der Obdachlosigkeit, 
Verschuldung oder Sucht 
 
Die Organisation dieses Aspekts der Aufgaben wahrnehmung durch die Träger der 
Sozialhilfe unterscheidet sich von Ort zu Ort. Aus Sicht der Teilnehmerstädte ist 
diese Frage steuerungsrelevant. 
 
Dritter Aspekt: Entwicklungslinien 
Die hier dargestellten Thesen sollen keinesfalls unterstellen, dass die 
Herausforderungen in den Kommunen damit abschließend dargestellt und überall 
dieselben sind. Im Gegenteil: Es lassen sich beachtliche Unte rschiede in den 
Organisationsstrukturen, in den Organisationskulturen und in der Interpretation 
unbestimmter Rechtsbegriffe feststellen.  
 
Schwerpunkt 1: demografische Entwicklung, Alter und Pflegebedürftigkeit 
Wie im Bericht aus geführt wurde, hat die demografische und wirtschaftliche 
Entwicklung, t rotz regionaler Unterschiede , folgende Auswirkung: Die Zahl der 
Leistungsberechtigten nach den unterschiedlichen Leistungsarten des SGB  XII 
wird auch weiterhin steigen. Dies gilt besonders für die Leistungen der Hilfe zur 
Pflege. Im Zusammenhang damit ist auch davon auszugehen, dass die Zahl von 
Personen mit Migrationshintergrund  mit Bedarf nach Leistungen der Hilfe zur 
Pflege steigen wird.  
 
Schwerpunkt 2: besondere altersbedingte Unterstützungsbedarfe 
Im Zusammenhang mit den demografischen Entwicklungen steigt die Zahl der 
Personen mit besonderen altersbedingten Unterstützungsbe darfen, die über die 
rein körperliche Pflege hinausgehen. In diesem Kontext wird zum Einen – bereits 
seit längerem – der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet. Zum anderen 
entwickeln sich im Rahmen der bestehenden Leistungsarten neue 
Angebotsformen, wie zum Beispiel die ambulant betreuten Wohngemeinschaften, 
die unter anderem über die Hilfe zur Pflege finanziert werden. 
 
Schwerpunkt 3: Bedeutung der Leistungen der Eingliederungshilfe 
Von den Leistungen des SGB XII hat die Eingliederungshilfe die größte f iskalische 
Bedeutung. In den Bundesländern, in denen die Leistungen der 
Eingliederungshilfe nicht komplett in einer Hand sind, sorgen die 
Finanzierungsstrukturen und die Verflechtungen in der Kostenträgerschaft für 
Intransparenz und können Fehlanreize setz en. Wo die Leistungen der 
Eingliederungshilfe in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers sind, wie in Bayern, 
ist es aus kommunaler Perspektive zumindest fraglich, ob die Verbandsumlage

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2010 
 
   67 
unter fiskalischen Gesichtspunkten als wirtschaftlich günstigste Lösun g 
eingeschätzt werden kann.  
 
Durch die europäisch gesetzten Inklusionsanforderungen sind neben allen 
gesellschaftlichen Akteuren auch die Kommunen gefragt. Aktuell ist in den 
Entwicklungslinien noch offen, wo dieses Thema zukünftig verankert sein wird. 
Grundsätzlich sind die Anforderungen, die der Inklusionsansatz an die 
kommunale Praxis stellt, leistungsartenübergreifend und betreffen (fast 
gleichzeitig) die Bereiche Bau, Schule, Soziales, Kultur etc. Ob das Thema in 
einem dieser Bereiche federführend ver ankert wird oder als Querschnittsaufgabe 
zu behandeln ist, wird sich von Kommune zu Kommune unterscheiden. Fest steht 
allerdings, dass durch zusätzliche  Investitionskosten die dafür zu leistenden 
Ausgaben der Träger der Sozialhilfe steigen werden. 
 
Vierter Aspekt: Neue Ansätze für das Benchmarking 
Als Perspektive für den bundesweiten Kennzahlenvergleich könnten im Hinblick 
auf folgende Aspekte vertiefend Ansätze guter Praxis vor Ort untersucht werden: 
 
 Verankerung der Aufgabe „sozialarbeiterische Diagnostik “ im 
Leistungsprozess, 
 
 Gestaltung der Schnittstellen zwischen den Leistungsb ereichen SGB XII 
und SGB II im Zusammenhang mit der Aktivierung und der Feststellung 
der Erwerbsfähigkeit, 
 
 Bedarfsorientierte Vernetzung und Verzahnung der verschiedenen 
Leistungsarten nach dem SGB  XII, vor allem der Leistungen der Hilfe 
zur Pflege und der Eingliederungshilfe mit Leistu ngen nach § 67  SGB 
XII, 
 
 Integrierte Maßnahmen – im Kontext des SGB  XII – gegen Altersarmut. 
Ein erster Schritt dazu könnte die empirische Untersuc hung der Frage 
sein, in wie weit Leistungen nach dem SGB  XII vor allem ergänzende 
Leistungen zu anderem Einkommen darstellen und wie sich hier die 
Städte unterscheiden.

2011/0451

5390 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.10.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0451  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2010 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege 
 
Vorlage vom: 17.10.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2010 zur Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2010 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.10.2011:  
 
An dem Kennzahlenvergleich 2010 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in Deutschland 
beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach 
dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach 
dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. 
 
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt stellen in der Praxis vor allem eine Übergangs-situation 
zwischen dem SGB II- und dem GSiAE-Bezug dar. Steuerungsansätze für die Kommunen bestehen 
hier in der internen Schnittstellengestaltung und durch Aktivierungs-maßnahmen, wobei dabei nicht 
ausschließlich die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und die Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, sondern ebenso die Aktivierung hin zu einer Teilhabe am 
Leben in der Gemeinschaft, wofür auch in Darmstadt seit dem 1. September 2010 gezieltes 
Fallmanagement eingesetzt wird.  
 
Die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in Darmstadt unverändert hohe Dichte der 
Leistungsberechtigten in der HLU und die damit einhergehenden Ausgaben werden zum Anlass 
genommen, die Einzelfälle zu analysieren und auszuwerten. Damit soll künftig eine korrekte 
Zuordnung in die Leistungsbereiche des SGB II und  SGB XII, 3. + 4. Kapitel sichergestellt werden. 
 
Bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich in 
der Regel um Existenz sichernde Leistungen, die für die Kommune nicht steuerbar sind. Die 
Anzahl der Leistungsberechtigten wird im Wesentlichen durch die demographische Entwicklung 
sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des vorhandenen Vermögens beeinflusst. 
Die durchschnittlich gestiegenen Ausgaben in diesem Bereich sind insbesondere Folge des 
hohen Mietniveaus und der angepassten Anerkennung der erforderlichen Heizkosten an die 
höchstrichterliche Rechtssprechung. 
 
Die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege liegen pro Einzelfall sowohl im ambulanten, als auch stationären 
Bereich über den Durchschnittswerten der Vergleichskommunen. Ursächlich hierfür ist zum einen, 
dass 40% aller leistungsberechtigten Personen in Darmstadt nicht pflegeversichert sind und damit 
keine Leistungen der Pflegekasse erhalten. Im Durchschnitt der übrigen Vergleichsstädte sind dies 
nur 29,4% der Leistungsberechtigten. Dies führt un-weigerlich zu höheren Sozialhilfekosten. 
Darüber hinaus haben auch so genannte „teure Einzelfälle“ über 5.000,- Euro monatlich – 
beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege –  einen großen Einfluss auf die Durchschnittskosten. Die 
Auswertung ergab für Darmstadt, dass diese 3,2% Fälle insgesamt 22,6% aller Kosten ver-ursachen. 
Ohne diese teuren Fälle, die andere Kommunen nicht in dieser Größenordnung aufweisen, liegen die 
Durchschnittskosten mit rund 10.000,- Euro pro Einzelfall deutlich unter den gemittelten 
Gesamtkosten. 
 
Trotz dieser darmstadtspezifischen Voraussetzungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr die 
Transferleistungen in der ambulanten Hilfe zur Pflege um durchschnittlich 500,- Euro pro Einzelfall 
reduziert. 
Dieser erste Erfolg zur Optimierung der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege ist insbesondere der  
Einrichtung bzw. dem Aufbau des Fachdienstes Pflege geschuldet, mit dem die Wissenschafts-stadt 
Darmstadt 2010 die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen hat, zukünftig pass-genau 
Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch individuelle Fallsteuerung gewähren zu 
können. 
Nach Abschluss der Qualifikation des Personals im Sommer 2011 und der Änderung der 
Organisationsstruktur im Leistungsbereich mit Konzentration auf die Hilfe zur Pflege sind die internen 
strukturellen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in diesem Bereich weiter ent-wickelt worden und 
bilden künftig die Basis für eine qualifizierte Leistungssachbearbeitung. 
 
 
 
 
Damit wird deutlich, dass in bestimmten Leistungsbereichen des SGB XII durchaus 
Steuerungspotential im Sinne von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Kosten-optimierung 
besteht, allerdings setzt dies jedoch ausreichende und gut qualifizierte Personalressourcen in allen 
Leistungsbereichen des SGB XII voraus, um wirksam zu werden.

3 
... 
Darmstadt, 17.10.2011 
50/ks 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

TOP 551
TOP 6

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0451
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.10.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00