2763/2020
Zuschuss an den SC Rondorf e.V.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2763/2020 Freigabedatum 09.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an den SC Rondorf e.V. hier: Freigabe einer investigen Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen für den SC Rondorf 1912 e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims auf der Sportanlage Kapellenstr. Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 457.500,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen Finanzstelle 5201-0801-2-5281 (SpA Kapellenstr. – Errichtung eines Vereinsheims) Haushaltsjahr 2021 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC Rondorf e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims auf der Sportanlage Kapellenstraße. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 Sportausschuss 17.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 457.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 24.400 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge 15.250 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Stadt Köln baut in der Kapellenstraße im Rahmen der geplanten Ortserweiterung Rondorf Nord- west eine neue Sportanlage mit einem Rasen- und einem Kunstrasenplatz sowie einem Parkplatz. Der SC Rondorf 1912 e.V. soll die Sportanlage Kapellenstr. als Ersatzsportstätte für die Sportanlage Pastoratsstr. erhalten. Im Zuge dessen möchte der SC Rondorf 1912 e.V. (496 Mitglieder mit einem Anteil von rd. 47 % Kinder und Jugendlichen) im Wege einer Vereinsbaumaßnahme ein Vereinsheim auf der neuen Sportanlage errichten und erhält dafür eine Förderung aus dem Landesförderpro- gramm „Moderne Sportstätten 2022“ in Höhe von 50 % der Gesamtbaukosten. Von der Stadt Köln soll diese Förderung nun auf 87,5 % der Gesamtbaukosten aufgestockt werden. Die Gewährungen von Aufstockungen für Förderungen aus dem Landesförderprogramm wurden vom Sportausschuss im vergangenen Jahr beschlossen (Vorlage 0994/2020). Bei der preislichen Prüfung durch die Staatskanzlei des Landes NRW wurden die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf rd. 1.220.000,00 € festgelegt und beabsichtigt dem SC Rondorf 1912 e.V. eine Förderung von 610.000,00 € zu gewähren. Gem. der Richtlinie für Bauförderung vom 05.05.2014 kann die Förderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 600.000,00 €, betragen. Dem SC Rondorf 1912 e.V. werden im Rahmen der aufstockenden Baubei- hilfe somit 37,5 % der Gesamtbaukosten gewährt. Dies entspricht einer Fördersumme von 457.500,00 €. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen Förderungen des Landes und der Stadt Köln die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801 Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Fi- nanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 11.392.900,00 € veranschlagt. Für den Zuschuss an den SC Rondorf 1912 e.V. zur Errichtung eines 3 Vereinsheims können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 457.500,00 € herangezogen wer- den. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung zur Finanz- stelle 5201-0801-2-5281 (SpA Kapellenstr. – Errichtung Vereinsheim) umgeschichtet. Das Vereinsheim wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Als Folgeaufwendungen fallen ab Fertigstellung (voraussichtlich 2022) bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 24.400,00 € p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 50 Jahren berechnet und über den Teilergebnisplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzelle 14 – bilanzielle Abschreibungen, finanziert werden. Der SC Rondorf 1912 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitra- gen. Die Finanzierung des Eigenanteils von 12,5 % (152.500,00 €) kann der Verein nachweisen. Über den Eigenanteil des SC Rondorf 1912 e.V. sowie den Zuschuss des Landes NRW (610.000,00 €) wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe von 762.500 € gebildet, welcher über 50 Jahre ertragswirksam aufgelöst wird. Dies führt ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. zu bislang im Teilergebnisplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07-sonstige or- dentliche Erträge, nicht berücksichtigten Erträgen in Höhe von 15.250,00 €/p.a. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2022, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Förderung an den SC Rondorf 1912 e.V. hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Diese Vorlage erfolgt verfristet, da mit der Baumaßnahme zur Errichtung des Kunstrasenplatzes auf- grund des Gesamtprojektes des Sportamtes der Stadt Köln „Neubau einer Sportanlage“ zeitnah be- gonnen werden muss. Für eine Förderzusage seitens der Stadt Köln für das Bauvorhaben zur Errich- tung des Vereinsheims benötigte es zunächst der Förderentscheidung des Landes NRW aus dem Landesförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2763/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.06.2021
- Erstellt
- 02.09.2020 16:05