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2763/2020

Zuschuss an den SC Rondorf e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 09.06.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 21.06.2021, TOP 7.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6005 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 2763/2020 
Freigabedatum 09.06.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss an den SC Rondorf e.V. 
hier: Freigabe einer investigen Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen für den SC Rondorf 1912 e.V.  zur Errichtung eines 
Vereinsheims auf der Sportanlage Kapellenstr. 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 457.500,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, 
Auszahlung für Baumaßnahmen Finanzstelle 5201-0801-2-5281 (SpA Kapellenstr. – Errichtung eines 
Vereinsheims) Haushaltsjahr 2021 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC Rondorf 
e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims auf der Sportanlage Kapellenstraße. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 
Sportausschuss 17.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   457.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   24.400 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
 
a) Erträge    15.250 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln baut in der Kapellenstraße im Rahmen der geplanten Ortserweiterung Rondorf Nord-
west eine neue Sportanlage mit einem Rasen- und einem Kunstrasenplatz sowie einem Parkplatz.  
Der SC Rondorf 1912 e.V. soll die Sportanlage Kapellenstr. als Ersatzsportstätte für die Sportanlage 
Pastoratsstr. erhalten. Im Zuge dessen möchte der SC Rondorf 1912 e.V. (496 Mitglieder mit einem 
Anteil von rd. 47 % Kinder und Jugendlichen) im Wege einer Vereinsbaumaßnahme ein Vereinsheim 
auf der neuen Sportanlage errichten und erhält dafür eine Förderung aus dem Landesförderpro-
gramm „Moderne Sportstätten 2022“ in Höhe von 50 % der Gesamtbaukosten. Von der Stadt Köln 
soll diese Förderung nun auf 87,5 % der Gesamtbaukosten aufgestockt werden. Die Gewährungen 
von Aufstockungen für Förderungen aus dem Landesförderprogramm wurden vom Sportausschuss 
im vergangenen Jahr beschlossen (Vorlage 0994/2020). 
Bei der preislichen Prüfung durch die Staatskanzlei des Landes NRW wurden die Gesamtkosten der 
Baumaßnahme auf rd. 1.220.000,00 € festgelegt und beabsichtigt dem SC Rondorf 1912 e.V. eine 
Förderung von 610.000,00 € zu gewähren. Gem. der Richtlinie für Bauförderung vom 05.05.2014 
kann die Förderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 
600.000,00 €, betragen. Dem SC Rondorf 1912 e.V. werden im Rahmen der aufstockenden Baubei-
hilfe somit 37,5 % der Gesamtbaukosten gewährt. Dies entspricht einer Fördersumme von 
457.500,00 €. 
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen Förderungen des 
Landes und der Stadt Köln die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801 Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Fi-
nanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 
11.392.900,00 € veranschlagt. Für den Zuschuss an den SC Rondorf 1912 e.V. zur Errichtung eines

3 
Vereinsheims können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 457.500,00 € herangezogen wer-
den. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung zur Finanz-
stelle 5201-0801-2-5281 (SpA Kapellenstr. – Errichtung Vereinsheim) umgeschichtet. 
Das Vereinsheim wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln aktiviert 
und entsprechend der Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. 
Als Folgeaufwendungen fallen ab Fertigstellung (voraussichtlich 2022) bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rd. 24.400,00 € p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 50 Jahren berechnet und 
über den Teilergebnisplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzelle 14 – 
bilanzielle Abschreibungen, finanziert werden. 
Der SC Rondorf 1912 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitra-
gen. Die Finanzierung des Eigenanteils von 12,5 % (152.500,00 €) kann der Verein nachweisen. Über 
den Eigenanteil des SC Rondorf 1912 e.V. sowie den Zuschuss des Landes NRW (610.000,00 €) 
wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe von 762.500 € gebildet, welcher 
über 50 Jahre ertragswirksam aufgelöst wird. Dies führt ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. zu bislang im 
Teilergebnisplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07-sonstige or-
dentliche Erträge, nicht berücksichtigten Erträgen in Höhe von 15.250,00 €/p.a. 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes-
ses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2022, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Die Förderung an den SC Rondorf 1912 e.V. hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. 
Diese Vorlage erfolgt verfristet, da mit der Baumaßnahme zur Errichtung des Kunstrasenplatzes auf-
grund des Gesamtprojektes des Sportamtes der Stadt Köln „Neubau einer Sportanlage“  zeitnah be-
gonnen werden muss. Für eine Förderzusage seitens der Stadt Köln für das Bauvorhaben zur Errich-
tung des Vereinsheims benötigte es zunächst der Förderentscheidung des Landes NRW aus dem 
Landesförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“.

Beratungsverlauf (3)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.06.2021 Sportausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2763/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.06.2021
Erstellt
02.09.2020 16:05