0405/2025
Benennung eines Mitgliedes für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0405/2025 Freigabedatum 10.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung eines Mitgliedes für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt Markus Peters für die Stationären Einrichtungen der Pflege (bisher Peter Krücker) zum Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. Die Bestellung des bisherigen Mitgliedes wird aufgehoben. Gesundheitsausschuss 18.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die genannte Person wurde von der Institution benannt sowie für die Berufung durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und tritt an die Stelle der bisher benannten Person. Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ge- regelt. Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam inte- ressierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinie- rung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Ge- sundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftli- ches Versorgungsnetz hin. Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlun- gen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesundheit befassten Institutionen zusammen: • Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln (§ 24 Absatz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) • Gesundheitsverwaltung • Ärztekammer • Zahnärztekammer • Kassenärztliche Vereinigung • Kassenzahnärztliche Vereinigung • Apothekerkammer • Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes • Freie Wohlfahrtsverbände • Gesetzliche Krankenversicherung • Private Krankenversicherung • Pflegeversicherung • Psychotherapeutenkammer NRW • Renten- und Unfallversicherung • Selbsthilfegruppen • Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung • Stationäre Einrichtungen der Pflege • Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) • Seniorenvertretung • Vertreter der Migrantinnen und Migranten • Vertretung queerer Menschen • Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern • Arbeitskreis Frau und Gesundheit 3 • Amt für Kinder, Jugend und Familie • Amt für Schulentwicklung • Stadtsportbund • Behindertenvertretung • Amt für Soziales, Arbeit und Senioren • Netzwerk Gesundheitsbildung • Jobcenter
Anlage 1 - Aktualisierte Beschlussvorlage
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0405/2025 Freigabedatum Aktualisierte Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennungen von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt Markus Peters für die Stationären Einrichtungen der Pflege (bisher Peter Krücker) zum Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen sowie Albert Nowak für Die Linke (bisher Denis Badorf) zum stellvertretenden Mitglied der kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. Die Bestellung der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder wird aufgehoben. Gesundheitsausschuss 18.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die genannten Personen wurde von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Beru- fung durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benann- ten Personen. Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ge- regelt. Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam inte- ressierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinie- rung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Ge- sundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftli- ches Versorgungsnetz hin. Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlun- gen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesundheit befassten Institutionen zusammen: • Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln (§ 24 Absatz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) • Gesundheitsverwaltung • Ärztekammer • Zahnärztekammer • Kassenärztliche Vereinigung • Kassenzahnärztliche Vereinigung • Apothekerkammer • Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes • Freie Wohlfahrtsverbände • Gesetzliche Krankenversicherung • Private Krankenversicherung • Pflegeversicherung • Psychotherapeutenkammer NRW • Renten- und Unfallversicherung • Selbsthilfegruppen • Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung • Stationäre Einrichtungen der Pflege • Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) • Seniorenvertretung • Vertreter der Migrantinnen und Migranten • Vertretung queerer Menschen • Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern 3 • Arbeitskreis Frau und Gesundheit • Amt für Kinder, Jugend und Familie • Amt für Schulentwicklung • Stadtsportbund • Behindertenvertretung • Amt für Soziales, Arbeit und Senioren • Netzwerk Gesundheitsbildung • Jobcenter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0405/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.02.2025
- Erstellt
- 04.02.2025 15:37