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0405/2025

Benennung eines Mitgliedes für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 17.4

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Aktualisierte Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage Rat

2964 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0405/2025 
Freigabedatum 
10.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung eines Mitgliedes für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den 
Rat der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
 
Markus Peters für die Stationären Einrichtungen der Pflege  
(bisher Peter Krücker) 
 
zum Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. 
 
 
Die Bestellung des bisherigen Mitgliedes wird aufgehoben. 
 
 
Gesundheitsausschuss 18.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die genannte Person wurde von der Institution benannt sowie für die Berufung durch den Rat 
der Stadt Köln vorgeschlagen und tritt an die Stelle der bisher benannten Person. 
 
Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz 
über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ge-
regelt. 
 
Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam inte-
ressierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinie-
rung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Ge-
sundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftli-
ches Versorgungsnetz hin.  
 
Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlun-
gen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. 
 
Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der 
Gesundheit befassten Institutionen zusammen: 
 
• Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln  
(§ 24 Absatz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) 
• Gesundheitsverwaltung 
• Ärztekammer 
• Zahnärztekammer 
• Kassenärztliche Vereinigung 
• Kassenzahnärztliche Vereinigung 
• Apothekerkammer 
• Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes 
• Freie Wohlfahrtsverbände 
• Gesetzliche Krankenversicherung 
• Private Krankenversicherung 
• Pflegeversicherung 
• Psychotherapeutenkammer NRW 
• Renten- und Unfallversicherung 
• Selbsthilfegruppen 
• Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung 
• Stationäre Einrichtungen der Pflege 
• Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen 
• Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) 
• Seniorenvertretung 
• Vertreter der Migrantinnen und Migranten 
• Vertretung queerer Menschen 
• Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
• Arbeitskreis Frau und Gesundheit

3 
• Amt für Kinder, Jugend und Familie 
• Amt für Schulentwicklung 
• Stadtsportbund 
• Behindertenvertretung 
• Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
• Netzwerk Gesundheitsbildung 
• Jobcenter

Anlage 1 - Aktualisierte Beschlussvorlage

3174 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0405/2025 
Freigabedatum 
  
Aktualisierte Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennungen von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale 
Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
 
Markus Peters für die Stationären Einrichtungen der Pflege  
(bisher Peter Krücker) 
 
zum Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen 
 
sowie 
Albert Nowak für Die Linke 
(bisher Denis Badorf) 
zum stellvertretenden Mitglied der kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen.  
 
Die Bestellung der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder wird aufgehoben. 
 
 
Gesundheitsausschuss 18.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die genannten Personen wurde von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Beru-
fung durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benann-
ten Personen. 
 
Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz 
über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ge-
regelt. 
 
Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam inte-
ressierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinie-
rung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Ge-
sundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftli-
ches Versorgungsnetz hin.  
 
Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlun-
gen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. 
 
Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der 
Gesundheit befassten Institutionen zusammen: 
 
• Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln  
(§ 24 Absatz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) 
• Gesundheitsverwaltung 
• Ärztekammer 
• Zahnärztekammer 
• Kassenärztliche Vereinigung 
• Kassenzahnärztliche Vereinigung 
• Apothekerkammer 
• Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes 
• Freie Wohlfahrtsverbände 
• Gesetzliche Krankenversicherung 
• Private Krankenversicherung 
• Pflegeversicherung 
• Psychotherapeutenkammer NRW 
• Renten- und Unfallversicherung 
• Selbsthilfegruppen 
• Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung 
• Stationäre Einrichtungen der Pflege 
• Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen 
• Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) 
• Seniorenvertretung 
• Vertreter der Migrantinnen und Migranten 
• Vertretung queerer Menschen 
• Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern

3 
• Arbeitskreis Frau und Gesundheit 
• Amt für Kinder, Jugend und Familie 
• Amt für Schulentwicklung 
• Stadtsportbund 
• Behindertenvertretung 
• Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
• Netzwerk Gesundheitsbildung 
• Jobcenter

Beratungsverlauf (2)

18.03.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 17.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0405/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.02.2025
Erstellt
04.02.2025 15:37