KRS 6/2022
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status und Auswirkungen Future Mobility Park''
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage KRS (Vortrag)
5919 Zeichen
Regionalrat Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen (KRS) Erste Sitzung am 05.03.2021 Bericht über das interkommunale Vorhaben „Future Mobility Park“ (Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2021) „Future Mobility Park“ - Beschreibung des Vorhabens und der Anregung zur Änderung des Regionalplans - Planungsrechtliche Ausgangslage / Problemstellung - Umsetzung im Plankonzept zur Neuaufstellung Regionalplan (2020) - aktueller Stand / Bewertung / Perspektiven für das weitere Vorgehen 2 „Future Mobility Park Aldenhoven“ – Anregung Regionalplan-Änderung in 2020 Anregung zu zwei Flächen: Teilbereich A: LEP Kraftwerksstandort sowie gewerblich/industrieller Bereiche mit bestehendem Testing-Center (ATC) auf dem Gebiet der Stadt Baesweiler und der Gemeinde Aldenhoven (= „Campus Aldenhoven“), ca. 230 Hektar Teilbereich B: Fläche in Aldenhoven, angrenzend an Gewerbeflächen Alsdorf-Hoengen – ca. 50ha Gesamtfläche A und B: circa 280 Hektar 3 Regionalplanerische Einordnung „Future Mobility Park Aldenhoven“ 4 Planung mit Festlegungen des geltenden Regionalplans Teilbereich A Teilbereich B • Regionalplanerische Einordnung „Future Mobility Park Aldenhoven“ geltender Regionalplan, Teilbereich A (-> Besonderheit ehemaliger Krafwerksstandort) ehemaliger Kraftwerksstandort LEP NRW (Freiraum) Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) mit bestehendem ATC Erweiterungsflächen außerhalb GIB/Kraftwerksstandort (Freiraum) Plankonzept Neuaufstellung Regionalplan – Bedarfssituation in den beteiligten Kommunen 6 Umsetzung ist durch kommunale Flächensituation (Bedarfe/Reserven) nicht abzudecken „Future Mobility Park Aldenhoven - Umsetzung im Plankonzept 2020 Teilbereich A : Teilbereich B: 7 Future Mobility Park – Situation Flächennutzungsplan-Ebene (> 60ha Reserven) zum Teilbereich A: 8 angrenzend Teilbereich B: Teilbereich A: 35 ha Bestand (Sonderbaufl. ATC) Potentiale (Gewerbl. Baufläche) Potentiale (Gemischte Baufläche) Bestand (Gewerbl. Baufläche) angrenzend Teilbereich B 15,4ha in bauleitplanerischer Vorbereitung, ca. 16ha Reserve (Zweckgebundene Gewerbl.Bauflächen ehem. Kraftwerks- standort gemäß LEP) Plankonzept 9 Empfehlung: keine vorgezogene Änderung des Regionalplans, da „regionale Flächenangebote in Aldenhoven vorhanden und eine kurzfristige Entwicklung der Flächen in der Größenordnung und Komplexität nicht zu erwarten ist“, Umsetzung einer kleinteiligen Entwicklung (2,3ha) nach Ziel 2.3 -> Beschluss Regionalrat Oktober 2020 (keine vorgezogene Regionalplan- Änderung) Projekte 10 Quelle: Projektskizze 017 Future Mobility Park Quelle: Projektskizze 60 Future Mobility Park/ Vertical Mobility Quelle: Projektskizze 017 Future Mobility Park Teilbereich A angrenzend Teilbereich B Zwischenfazit der geltende Regionalplan und die Bauleitplanung bieten aktuell bereits erhebliche Potentiale Flächen für gewerblich/industrielle Zwecke zu entwickeln (sowohl in Teilbereich A als auch angrenzend an Teilbereich B) für die Ebene der Regionalplanung besteht zur kurzfristigen Entwicklung (bis 2024) kein Handlungsbedarf – mittel- und langfristig sind im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung in erheblichem Umfang zusätzliche Flächen vorgesehen (Teilbereich A) die ersten Schritte der geplanten Förderprojekte können umgesetzt werden, ohne dass der Regionalplan geändert werden muss 11 12 Fläche Größe in ha (brutto ) Kategorie im Plankonzept 2020 Ost- erweiterung 23,3 GIB ohne Zweckbindung West- erweiterung 16,1 GIB Akutstandort Nord- erweiterung 34,7 GIB Akutstandort Summe Erweiterungen* 1 74,1 Industriepark Emil Mayrisch 19,5 GIB ohne Zweckbindung ATC 44,8 GIB ohne Zweckbindung Potenzialflächen * 2 57,3 BSAB/AFAB *1: Anregung für vorgezogene Regionalplanänderung *2: Anregung für Regionalplanüberarbeitung • Teilbereich A – Termin 22.01.2021, reduzierter Vorschlag der Kommunen Ausschnitt Plankonzept mit Vorschlag • Teilbereich A – gemeinsame Lösung zur Entwicklung des Kernbereiches 14 Fläche Größe in ha (brutto) Kategorie im Plankonzept 2020 Erweiterung* 1 15,1 AFAB Potenzialflächen*2 30,3 AFAB *1: Anregung für vorgezogene Regionalplanänderung *2: Anregung für Regionalplanüberarbeitung • Teilbereich B – Termin 22.01.2021, reduzierter Vorschlag der Kommunen Ergebnis der Besprechung am 22.01.2021 Die Regionalplanung schöpft die vorgegebenen Möglichkeiten maximal aus: o die Flächenentwicklung ist in zeitlichen Stufen möglich: 1. kurzfristig: Entwicklung von Flächen, die im FNP dargestellt sind, sowie Vereinbarung über Erweiterungsoptionen für angrenzende Bereiche (LEP Ziel 2-3); dies beinhaltet das Kompetenz- und Testzentrum als Kernbestandteil des Projektes sowie erste gewerbliche Ansiedlungen 2. mittelfristig: Bauleitplanung für weitere, im Plankonzept enthaltene Flächen; Rechtskraft parallel zum neuen Regionalplan und Einstieg in Erschließung und Vermarktung; 3. langfristig: Anregung/Behandlung für darüberhinausgehenden Flächenerwartungen im Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes (vor allem Teilbereich B sowie Potentialflächen im Teilbereich A) Ausblick Die Flächenthematik im Strukturwandel kann aufgrund der landesplanerischen Vorgaben nur begrenzt von der Regionalplanung gelöst werden − die Vorgaben der Bedarfsbetrachtung LEP NRW sind mit den Flächenerwartungen und Flächenkulissen von Förderprojekten im Strukturwandel teilweise nicht vereinbar − der LEP Grundsatz 5-4 „Strukturwandel in Kohleregionen“ bietet keine ausreichende Grundlage für einen „Sonderbedarf“ Strukturwandel − erforderlich ist eine übergeordnete Klärung/Anpassung auf Landesebene (z.B. Änderung Landesplanungsgesetz, Sonderplanungszone etc.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Marco Schlaeger (0221-147 2373) Petra Hoff (0221-147 4176) Bezirksregierung Köln Dezernat 32 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln eMail: RPlan.koeln@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de
Sitzungsvorlage KRS (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status und Auswirkungen Future Mobility Park'')
590 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage KRS - öffentlich - KRS 6/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Marco Schlae- ger, Frau Marina Fei- rer Telefon 0221-147 2373, -2276 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 04.03.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Regionalplanung und Struktur- fragen 04.03.2022 11.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status und Auswirkungen Future Mobility Park'' Erläuterungen: Mündliche Beantwortung Anlage(n): 1. Anfrage vom 23.02.2022 2. Vortrag
Sitzungsvorlage KRS (Anfrage vom 23.02.2022)
1912 Zeichen
Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Zeughausstraße 2-10 | 50667 Köln +49 221 292 00 704 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln www.linke-volt-regionalrat.koeln Abonnieren Sie unseren Newsletter unter https://linke-volt-regionalrat.koeln/newsletter/ Montag, 21. Februar 2022 Anfrage Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen, 4. Sitzung 04.03.2022 Status und Auswirkungen Future Mobility Park Sehr geehrter Herr Vorsitzender Windhuis, die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln bittet um Beantwortung der Anfrage zur Sitzung am 04.03.2022. Der Future Mobility Park war bereits mehrfach auf der Tagesordnung. Einerseits im Regio- nalrat 2020 und in der KRS im Jahr 2021 und sorgte für eine eilig erstellte Resolution, die eine Änderung des Landesplanungsgesetzes forderte und erreichte. Das Projekt der Gemeinde Aldenhoven, sowie der Städte Alsdorf, Baesweiler und Linnich ist nun verzögert. Die für das Aldenhoven Testing Center (ATC) verantwortliche Projektgesellschaft Future Mobility Park GmbH (FMP) ist im derzeitigen Konstrukt nicht handlungsfähig1. - Zu welchem Zeitpunkt gab es welche Hinweise oder Informationen an die Bezirksre- gierung, dass es Verzögerungen geben kann oder wird? - Welche Flächen sind konkret von der Verzögerung betroffen? - Welche Auswirkungen hat diese Verzögerungen auf die Regionalplanung und die Neuaufstellung des Regionalplanes? - Wie bewertet die Bezirksregierung den aktuellen Status des Projektes? Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende 1 https://www.aachener-zeitung.de/lokales/juelich/verzoegerung-im-strukturwandel_aid-65489359 DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10 | 50667 Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen Vorsitzender Wilhelm Windhuis Per E-Mail
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRS 6/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage KRS
- Datum
- 04.03.2022
- Erstellt
- 23.02.2022 10:04