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KRS 6/2022

Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status und Auswirkungen Future Mobility Park''

Sitzungsvorlage KRS 04.03.2022

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Nächste Beratung: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Sitzung am 04.03.2022, TOP 11.2

Sitzungsvorlage KRS (Vortrag)

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Sitzungsvorlage KRS (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status und Auswirkungen Future Mobility Park'')

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Sitzungsvorlage KRS (Anfrage vom 23.02.2022)

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Sitzungsvorlage KRS (Vortrag)

5919 Zeichen

Regionalrat Köln
Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen (KRS)
Erste Sitzung am 05.03.2021
Bericht über das interkommunale Vorhaben „Future Mobility Park“ 
(Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2021)

„Future Mobility Park“
- Beschreibung des Vorhabens und der Anregung zur Änderung des Regionalplans
- Planungsrechtliche Ausgangslage / Problemstellung
- Umsetzung im Plankonzept zur Neuaufstellung Regionalplan (2020)
- aktueller Stand / Bewertung / Perspektiven für das weitere Vorgehen
2

„Future Mobility Park Aldenhoven“ – Anregung Regionalplan-Änderung in 2020
Anregung zu zwei Flächen:
 Teilbereich A: LEP Kraftwerksstandort sowie 
gewerblich/industrieller Bereiche mit
bestehendem Testing-Center (ATC) auf dem Gebiet 
der Stadt Baesweiler und der Gemeinde Aldenhoven 
(= „Campus Aldenhoven“), ca. 230 Hektar 
 Teilbereich B: Fläche in Aldenhoven, angrenzend
an  Gewerbeflächen Alsdorf-Hoengen – ca. 50ha
Gesamtfläche A und B:  circa 280 Hektar
3

Regionalplanerische Einordnung „Future Mobility Park Aldenhoven“
4
Planung mit Festlegungen des geltenden Regionalplans
Teilbereich A Teilbereich B

• Regionalplanerische Einordnung „Future Mobility Park Aldenhoven“
 geltender Regionalplan, Teilbereich A (-> Besonderheit ehemaliger Krafwerksstandort)
ehemaliger Kraftwerksstandort 
LEP NRW (Freiraum)
Gewerbe- und 
Industrieansiedlungsbereich 
(GIB) mit bestehendem ATC
Erweiterungsflächen außerhalb 
GIB/Kraftwerksstandort 
(Freiraum)

Plankonzept Neuaufstellung Regionalplan – Bedarfssituation in den beteiligten Kommunen
6
Umsetzung ist durch kommunale Flächensituation (Bedarfe/Reserven) nicht abzudecken

„Future Mobility Park Aldenhoven  - Umsetzung im Plankonzept  2020 
Teilbereich A : Teilbereich B:
7

Future Mobility Park – Situation Flächennutzungsplan-Ebene (> 60ha Reserven)
zum Teilbereich A:
8
angrenzend Teilbereich B:
Teilbereich A:
35 ha
Bestand 
(Sonderbaufl. ATC)
Potentiale
(Gewerbl.
Baufläche)
Potentiale
(Gemischte Baufläche)
Bestand
(Gewerbl. Baufläche)
angrenzend Teilbereich B
15,4ha in bauleitplanerischer 
Vorbereitung, ca. 16ha Reserve
(Zweckgebundene
Gewerbl.Bauflächen
ehem. Kraftwerks-
standort
gemäß LEP)

Plankonzept
9
Empfehlung: keine vorgezogene 
Änderung des Regionalplans, da 
„regionale Flächenangebote in 
Aldenhoven vorhanden und eine 
kurzfristige Entwicklung der 
Flächen in der Größenordnung 
und Komplexität nicht zu erwarten 
ist“, Umsetzung einer kleinteiligen 
Entwicklung (2,3ha) nach Ziel 2.3
->  Beschluss Regionalrat Oktober 2020 
(keine vorgezogene Regionalplan-
Änderung)

Projekte  
10
Quelle: Projektskizze 017 Future Mobility Park
Quelle: Projektskizze 60 Future Mobility Park/
Vertical Mobility
Quelle: Projektskizze 017 Future Mobility Park
Teilbereich A
angrenzend Teilbereich B

Zwischenfazit
 der geltende Regionalplan und die Bauleitplanung bieten aktuell bereits erhebliche Potentiale 
Flächen für gewerblich/industrielle Zwecke zu entwickeln (sowohl in Teilbereich A als auch 
angrenzend an Teilbereich B)
 für die Ebene der Regionalplanung besteht zur kurzfristigen Entwicklung (bis 2024) kein 
Handlungsbedarf – mittel- und langfristig sind im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung in 
erheblichem Umfang zusätzliche Flächen vorgesehen (Teilbereich A)
 die ersten Schritte der geplanten Förderprojekte können umgesetzt werden, ohne dass der 
Regionalplan geändert werden muss
11

12
Fläche Größe 
in ha 
(brutto
)
Kategorie im 
Plankonzept 
2020
Ost-
erweiterung
23,3 GIB ohne 
Zweckbindung
West-
erweiterung
16,1 GIB 
Akutstandort
Nord-
erweiterung
34,7 GIB 
Akutstandort
Summe
Erweiterungen*
1
74,1
Industriepark
Emil Mayrisch
19,5 GIB ohne 
Zweckbindung
ATC 44,8 GIB ohne 
Zweckbindung
Potenzialflächen
*
2
57,3 BSAB/AFAB
*1: Anregung für vorgezogene Regionalplanänderung
*2: Anregung für Regionalplanüberarbeitung
• Teilbereich A – Termin 22.01.2021, reduzierter Vorschlag der Kommunen
Ausschnitt Plankonzept mit Vorschlag

• Teilbereich A – gemeinsame Lösung zur Entwicklung des Kernbereiches

14
Fläche Größe 
in ha 
(brutto)
Kategorie im 
Plankonzept 2020
Erweiterung*
1 15,1 AFAB
Potenzialflächen*2 30,3 AFAB
*1: Anregung für vorgezogene Regionalplanänderung
*2: Anregung für Regionalplanüberarbeitung
• Teilbereich B – Termin 22.01.2021, reduzierter Vorschlag der Kommunen

Ergebnis der Besprechung am 22.01.2021 
Die Regionalplanung schöpft die vorgegebenen Möglichkeiten maximal aus:
o die Flächenentwicklung ist in zeitlichen Stufen möglich:
1. kurzfristig: Entwicklung von Flächen, die im FNP dargestellt sind, sowie Vereinbarung über 
Erweiterungsoptionen für angrenzende Bereiche (LEP Ziel 2-3); dies beinhaltet das Kompetenz- und 
Testzentrum als Kernbestandteil des Projektes sowie erste gewerbliche Ansiedlungen
2. mittelfristig: Bauleitplanung für weitere, im Plankonzept enthaltene Flächen; Rechtskraft parallel zum 
neuen Regionalplan und Einstieg in Erschließung und Vermarktung; 
3. langfristig: Anregung/Behandlung für darüberhinausgehenden Flächenerwartungen im Verfahren zur      
Neuaufstellung des Regionalplanes (vor allem Teilbereich B sowie Potentialflächen im Teilbereich A)

Ausblick 
Die Flächenthematik im Strukturwandel kann aufgrund der landesplanerischen Vorgaben nur 
begrenzt von der Regionalplanung gelöst werden
− die Vorgaben der Bedarfsbetrachtung LEP NRW sind mit den Flächenerwartungen und 
Flächenkulissen von Förderprojekten im Strukturwandel teilweise nicht vereinbar
− der LEP Grundsatz 5-4 „Strukturwandel in Kohleregionen“ bietet keine ausreichende Grundlage 
für einen „Sonderbedarf“ Strukturwandel
− erforderlich ist  eine übergeordnete Klärung/Anpassung auf Landesebene (z.B. Änderung 
Landesplanungsgesetz, Sonderplanungszone etc.)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Marco Schlaeger (0221-147 2373)
Petra Hoff  (0221-147 4176)
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32 
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
eMail: RPlan.koeln@brk.nrw.de
Internet: www.brk.nrw.de

Sitzungsvorlage KRS (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status und Auswirkungen Future Mobility Park'')

590 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 6/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson 
Herr Marco Schlae-
ger, Frau Marina Fei-
rer 
Telefon 0221-147 2373, -2276 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 04.03.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung und Struktur-
fragen 04.03.2022 11.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Status und Auswirkungen Future Mobility Park'' 
 
 
 
 
Erläuterungen: 
Mündliche Beantwortung 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage vom 23.02.2022  
2. Vortrag

Sitzungsvorlage KRS (Anfrage vom 23.02.2022)

1912 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 Zeughausstraße 2-10 |  50667 Köln 
 +49 221 292 00 704 
 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 www.linke-volt-regionalrat.koeln 
Abonnieren Sie unseren Newsletter unter https://linke-volt-regionalrat.koeln/newsletter/ 
 Montag, 21. Februar 2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anfrage Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen, 4. Sitzung 04.03.2022 
 
Status und Auswirkungen Future Mobility Park 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Windhuis,  
 
die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln bittet um Beantwortung der Anfrage zur 
Sitzung am 04.03.2022. 
 
Der Future Mobility Park war bereits mehrfach auf der Tagesordnung. Einerseits im Regio-
nalrat 2020 und in der KRS im Jahr 2021 und sorgte für eine eilig erstellte Resolution, die eine 
Änderung des Landesplanungsgesetzes forderte und erreichte. Das Projekt der Gemeinde 
Aldenhoven, sowie der Städte Alsdorf, Baesweiler und Linnich ist nun verzögert. Die für das 
Aldenhoven Testing Center (ATC)  verantwortliche Projektgesellschaft Future Mobility Park 
GmbH (FMP) ist im derzeitigen Konstrukt nicht handlungsfähig1.  
 
- Zu welchem Zeitpunkt gab es welche Hinweise oder Informationen an die Bezirksre-
gierung, dass es Verzögerungen geben kann oder wird? 
- Welche Flächen sind konkret von der Verzögerung betroffen? 
- Welche Auswirkungen hat diese Verzögerungen auf die Regionalplanung  und die 
Neuaufstellung des Regionalplanes? 
- Wie bewertet die Bezirksregierung den aktuellen Status des Projektes? 
 
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender   stellvertretende Fraktionsvorsitzende 
 
1 https://www.aachener-zeitung.de/lokales/juelich/verzoegerung-im-strukturwandel_aid-65489359  
DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10 | 50667 Köln 
 
Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen  
Vorsitzender Wilhelm Windhuis 
Per E-Mail

Beratungsverlauf (1)

04.03.2022 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 11.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRS 6/2022
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
04.03.2022
Erstellt
23.02.2022 10:04