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3177/2023

Vergabe bezirksorientierter Mittel an Für Nippes e.V.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.10.2023, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1481 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3177/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe bezirksorientierter Mittel an Für Nippes e.V.  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, Für Nippes e.V. zur Durchführung des 18. Nikolaus-
markts auf dem Schillplatz einen Zuschuss aus bezirksorientierten Mitteln in Höhe von  
9.000,-- EUR zu gewähren. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 9.000,-- €      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der entsprechende Antrag ist allen Bezirksvertretern im Vorfeld zugegangen. 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1352 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel
allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage
einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von
Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für
eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
Kontakt
OB/2 Referat für Strategische Steuerung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Brückenstraße 5-11
50667 Köln
T elefon:0221 – 221 25044
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3177/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.10.2023
Erstellt
05.10.2023 15:21