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Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache“

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0463/2018 vom 05.04.2018

Stand: Am 06.09.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.04.2018 AN/0463/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache„ Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, vielen Menschen fällt es schwer, amtliche Bescheide zu lesen und richtig zu verstehen. Ins- besondere Menschen mit Leseschwierigkeiten und Lernbehinderungen, Menschen mit geis- tiger Behinderung oder Demenzkranke verstehen amtliche Bescheide oft schlecht oder gar nicht. Grund dafür ist der bürokratische und juristisch geprägte Sprachgebrauch. Die von Behindertenverbänden entwickelte und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) verankerte „ Leichte Sprache“ stellt eine Alternative dar. Durch die Verwendung von „Leichter Sprache“ wird ein barrierefreier Zugang zu Informatio- nen, Kommunikation und die selbstbestimmte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger im Sin- ne der UN-Behindertenrechtskonvention ( UN-BRK), des Behindertengleichstellungsgeset- zes ( BGG) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sichergestellt. Ab Januar 2018 werden, gemäß dem vom Bundestag im Mai 2016 beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, alle Bescheide von Bundesbe- hörden Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderun- gen auf Verlangen in einfacher und verständlicher Sprache erläutert werden. Ist diese Erläu- terung nicht ausreichend, sollen Bundesbehörden ihnen die Bescheide in einfacher Sprache erläutern. „Leichte Sprache“ ist Bestandteil des Kölner Handlungskonzepts Behindertenpolitik, und in der Bilanz des Behindertenbeauftragten 01/2018 wurde ebenfalls für 2018 als Ziel genannt, dass die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare in „Leichte Sprache“ über- setzt werden sollen. Wir fragen deshalb die Verwaltung: 1) In welchem Umfang nutzt die Verwaltung derzeit die„ Leichte Sprache“? 2) Gibt es bereits Broschüren der Verwaltung in „Leichter Sprache“, wenn ja welche? - 2 - 3) Sind bereits Vordrucke und Formulare in „Leichter Sprache“ verfasst, wenn ja, wel- che? 4) Welche Maßnahmen müssen vorrangig ergriffen werden, um die Kommunikation der Kölner Bürgerinnen und Bürger mit der Stadtverwaltung barrierefreier und leichter verständlicher zu machen? Dabei sind die Vorgaben nach § 8 BGG NRW zu beachten. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15677&ver=8 Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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