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AN/0463/2018

Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache“

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 05.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018, TOP 11.1.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2905 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.04.2018 
 
AN/0463/2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Erläuterung von amtlichen Bescheiden in „Leichter Sprache„ 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
vielen Menschen fällt es schwer, amtliche Bescheide zu lesen und richtig zu verstehen. Ins-
besondere Menschen mit Leseschwierigkeiten und Lernbehinderungen, Menschen mit geis-
tiger Behinderung oder Demenzkranke verstehen amtliche Bescheide oft schlecht oder gar 
nicht. Grund dafür ist der bürokratische und juristisch geprägte Sprachgebrauch. 
Die von Behindertenverbänden entwickelte und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 
und im Sozialgesetzbuch (SGB) verankerte „ Leichte Sprache“ stellt eine Alternative dar.  
Durch die Verwendung von „Leichter Sprache“ wird ein barrierefreier Zugang zu Informatio-
nen, Kommunikation und die selbstbestimmte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger im Sin-
ne der UN-Behindertenrechtskonvention ( UN-BRK), des Behindertengleichstellungsgeset-
zes ( BGG) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sichergestellt. 
Ab Januar 2018 werden, gemäß dem vom Bundestag im Mai 2016 beschlossenen Gesetz 
zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, alle Bescheide von Bundesbe-
hörden Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderun-
gen auf Verlangen in einfacher und verständlicher Sprache erläutert werden. Ist diese Erläu-
terung nicht ausreichend, sollen Bundesbehörden ihnen die Bescheide in einfacher Sprache 
erläutern. 
„Leichte Sprache“ ist Bestandteil des Kölner Handlungskonzepts Behindertenpolitik, und in 
der Bilanz des Behindertenbeauftragten 01/2018 wurde ebenfalls für 2018 als Ziel genannt, 
dass die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare in „Leichte Sprache“ über-
setzt werden sollen. 
 
Wir fragen deshalb die Verwaltung: 
 
1) In welchem Umfang nutzt die Verwaltung derzeit die„ Leichte Sprache“? 
2) Gibt es bereits Broschüren der Verwaltung in „Leichter Sprache“, wenn ja welche?

- 2 - 
 
3) Sind bereits Vordrucke und Formulare in „Leichter Sprache“ verfasst, wenn ja, wel-
che? 
4) Welche Maßnahmen müssen vorrangig ergriffen werden, um die Kommunikation der 
Kölner Bürgerinnen und Bürger mit der Stadtverwaltung barrierefreier und leichter 
verständlicher zu machen?  
Dabei sind die Vorgaben nach § 8 BGG NRW zu beachten. 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15677&ver=8 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0463/2018
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
05.04.2018
Erstellt
04.04.2018 15:23