1072/2024
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Aktualisierter Kostenansatz für das Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024
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Dringlichkeitsvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlage-Nummer 1072/2024 Freigabedatum 28.03.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Aktualisierter Kostenansatz für das Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024 Gremium Datum Rat 16.05.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Ab dem 02.04.2024 wird auf der Mülheimer Brücke die Stadtbahn für sieben Monate gesperrt. Eine erneute Beschlussfassung des alternativen Betriebskonzepts der Stadtbahnen und der Ersatzbuslinie 118 vor der nächsten regulären Sitzung des Rates ist vor dem Hintergrund des in der Begründung dargestellten aktualisierten Kostenansatzes aufgrund der tatsächlichen Ausschreibung zwingend erforderlich. Andernfalls kann dieses alternative Betriebskonzept nicht umgesetzt werden. Als Folge wären damit massive Einschränkungen für die Kölner*in- nen zu erwarten. Jeder weitere zeitliche Aufschub bedeutet gleichzeitig ein Risiko für die Pla- nungen um die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke. Beschluss: Gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wird in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung ent- schieden: Der Rat beauftragt die Verwaltung – trotz des in der Begründung erläuterten aktualisierten Kostenansatzes, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7-monatigen Stadt- bahnsperrung auf der Mülheimer Brücke mit dem in der Vorlage 2350/2023 dargestellten Be- triebskonzept der Stadtbahnen und der Ersatzbuslinie 118 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB aufgrund des veränderten Betriebs der Stadt- bahnlinien und des Betriebs der Ersatzbuslinie 118 in Höhe von 4,24 Mio. Euro im Jahr 2024 (ohne Fördermittel) wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine ge- ringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2025 prognostiziert. Der Rat beauftragt Verwaltung und KVB, die bereits beantragte Förderung von rund 60 % zu nutzen, um im Rahmen des bereits beschlossenen Kostenansatzes zu bleiben. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 28.03.2024 gez. i.V. Blome gez Joisten 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Begründung % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in der Sitzung vom 26. Oktober 2023 beauftragt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7 -monatigen Trennung des Stadtbahnver- kehrs auf der Mülheimer Brücke mit der Durchführung eines angepassten Stadtbahnbetriebs- konzepts und eines Schienenersatzverkehrs zu betrauen (vgl. Vorlagen-Nr. 2350/2023). Das hierbei beschlossene Konzept musste bereits aufgrund von wider Erwarten kurzfristig fehlen- dem Personal sowie der fehlenden Fahrzeugverfügbarkeit im Stadtbahnbereich angepasst wer- den (vgl. Vorlagen-Nr. 0170/2024). Die KVB informiert zudem auf ihrem Internetauftritt umfas- send über die das alternative Betriebskonzept im Bus- und Stadtbahnbereich (vgl. „Sanierung der Mülheimer Brücke“). In der Vorlage 2350/2023 hat die Verwaltung die Absicht der KVB beschrieben, dass die für den notwendigen Ersatzbusverkehr benötigten Leistungen vollständig an Dritte vergeben werden 3 sollen. Vor dem Hintergrund der weiterhin extrem angespannten Personalsituation bei der KVB ist die externe Vergabe die einzige Möglichkeit dieses notwendige Ersatzangebot umzusetzen. Nach erster Einschätzung wurden unter Berücksichtigung eines 10-Minuten-Taktes im werktäg- lichen Tagesverkehr hierfür Kosten in einer Größenordnung von ca. 1,6 Mio. Euro erwartet. Verwaltung und KVB gingen beim ursprünglichen Kostensatz darüber hinaus von einer 60%- igen Fördermittelquote des Landes Nordrhein-Westfalen aus, welche nur bei einer Vergabe an Dritte beantragt werden kann. Eigenleistungen eines Verkehrsunternehmens können nicht be- zuschusst werden. Dieser Sachverhalt wurde in der ursprünglichen Beschlussvorlage nicht dar- gelegt. Die genauen Kosten konnten allerdings erst auf Basis des Ergebnisses des Ausschreibungs- prozesses benannt werden. Dieser Ausschreibungsprozess wurde zwischenzeitlich mit dem Ergebnis beendet, dass die genauen Kosten des Betriebs der Ersatzbuslinie bei rund 3,65 Mil- lionen Euro (ohne Fördermittel) liegen. Verwaltung und KVB gehen zum derzeitigen Stand wei- terhin davon aus, dass der Betrieb der Ersatzbuslinie mit einer 60%-igen Fördermittelquote ge- fördert wird, da die Förderbedingungen erfüllt sind. Eine Reduzie rung oder eine Absage des Schienenersatzverkehrs ist aufgrund der zu erwartenden massive Einschränkungen der Köl- ner*innen nicht möglich. Da das finanzielle Risiko, dass die Zuschüsse nicht in der erwarteten Höhe ausgeschüttet wer- den, nicht in der ursprünglichen Ratsvorlage benannt wurde, ist eine erneute Beschlussfassung des Rates notwendig geworden. Finanzierung Betriebskosten und Erlöse: Die zusätzlichen Betriebskosten für den temporär modifizierten Stadtbahnverkehr belaufen sich weiterhin auf die bereits beschlossenen 590.000 Euro. Zusätzliche Einnahmen sind wei- terhin nicht zu erwarten. Die für diesen temporären Anlass einzurichtende Ersatzbuslinien führt aufgrund der Aus- schreibungsergebnisse zu einem aktualisierten Kostenansatz von 3,65 Mio. Euro für den Zeit- raum von April bis einschließlich November 2024 (ohne Fördermittel). Auch hier liegt weiterhin kein weiteres Erlöspotential vor. Beide Maßnahmen zusammen führen somit einem zusätzlich entstehenden Verlust der KVB i. H. v. 4,24 Mio. Euro für 2024. Dieser würde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt im Jahr 2025 führen. Zuschüsse: Die zusätzlichen Betriebskosten für den temporär modifizierten Stadtbahnverkehr können nicht bezuschusst werden, da dies Eigenleistungen der KVB sind. Die zusätzlichen Betriebskosten der Ersatzbuslinie können voraussichtlich mit rund 2,19 Mio. Euro bei einem Fördersatz von 60 % bezuschusst werden. Dementsprechend würde sich der zusätzlich entstehende Verlust der KVB verringern, sodass sich die zu finanzierenden Kosten i. H. v. 2,05 Mio. Euro im Rahmen des bereits erfolgten Ratsbeschlusses vom 26.10.2023 be- wegen. Soll-Ausgleich Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst- leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. Auswirkungen auf den Klimaschutz Mit der Durchführung adäquater und notwendiger Ersatzverkehre sollen während der Sper- rung der Mülheimer Brücke möglichst viele KVB-Nutzer*innen im ÖPNV-System gehalten wer- den, damit keine erhöhte PKW-Nutzung mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen für das Klima entsteht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mülheimer Brücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1072/2024
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 28.03.2024
- Erstellt
- 21.03.2024 15:15