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1072/2024

Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - hier: Aktualisierter Kostenansatz für das Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der Stadtbahnsperrung in 2024

Dringlichkeitsvorlage Rat 28.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 18.1

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Dringlichkeitsvorlage Rat

8125 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlage-Nummer 
 1072/2024 
Freigabedatum 
 28.03.2024 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 
2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke -  
hier: Aktualisierter Kostenansatz für das Schienenersatzkonzept für den Zeitraum der 
Stadtbahnsperrung in 2024 
Gremium Datum 
Rat 16.05.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Ab dem 02.04.2024 wird auf der Mülheimer Brücke die Stadtbahn für sieben Monate gesperrt.  
Eine erneute Beschlussfassung des alternativen Betriebskonzepts der Stadtbahnen und der 
Ersatzbuslinie 118 vor der nächsten regulären Sitzung des Rates ist vor dem Hintergrund des 
in der Begründung dargestellten aktualisierten Kostenansatzes aufgrund der tatsächlichen 
Ausschreibung zwingend erforderlich. Andernfalls kann dieses alternative Betriebskonzept 
nicht umgesetzt werden. Als Folge wären damit massive Einschränkungen für die Kölner*in-
nen zu erwarten. Jeder weitere zeitliche Aufschub bedeutet gleichzeitig ein Risiko für die Pla-
nungen um die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wird in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung ent-
schieden:  
Der Rat beauftragt die Verwaltung – trotz des in der Begründung erläuterten aktualisierten 
Kostenansatzes, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7-monatigen Stadt-
bahnsperrung auf der Mülheimer Brücke mit dem in der Vorlage 2350/2023 dargestellten Be-
triebskonzept der Stadtbahnen und der Ersatzbuslinie 118 nach Maßgabe des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen.  
Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB aufgrund des veränderten Betriebs der Stadt-
bahnlinien und des Betriebs der Ersatzbuslinie 118 in Höhe von 4,24 Mio. Euro im Jahr 2024 
(ohne Fördermittel) wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) ausgeglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine ge-
ringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Der Zeitpunkt der 
haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2025 prognostiziert. 
Der Rat beauftragt Verwaltung und KVB, die bereits beantragte Förderung von rund 60 % zu 
nutzen, um im Rahmen des bereits beschlossenen Kostenansatzes zu bleiben. 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
28.03.2024    gez. i.V. Blome  gez Joisten

2 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe 
Begründung      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in der Sitzung vom 26. Oktober 2023 beauftragt, die 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) während der 7 -monatigen Trennung des Stadtbahnver-
kehrs auf der Mülheimer Brücke mit der Durchführung eines angepassten Stadtbahnbetriebs-
konzepts und eines Schienenersatzverkehrs zu betrauen (vgl. Vorlagen-Nr. 2350/2023). Das 
hierbei beschlossene Konzept musste bereits aufgrund von wider Erwarten kurzfristig fehlen-
dem Personal sowie der fehlenden Fahrzeugverfügbarkeit im Stadtbahnbereich angepasst wer-
den (vgl. Vorlagen-Nr. 0170/2024). Die KVB informiert zudem auf ihrem Internetauftritt umfas-
send über die das alternative Betriebskonzept im Bus- und Stadtbahnbereich (vgl. „Sanierung 
der Mülheimer Brücke“). 
In der Vorlage 2350/2023 hat die Verwaltung die Absicht der KVB beschrieben, dass die für den 
notwendigen Ersatzbusverkehr benötigten Leistungen vollständig an Dritte vergeben werden

3 
 
sollen. Vor dem Hintergrund der weiterhin extrem angespannten Personalsituation bei der KVB 
ist die externe Vergabe die einzige Möglichkeit dieses notwendige Ersatzangebot umzusetzen. 
Nach erster Einschätzung wurden unter Berücksichtigung eines 10-Minuten-Taktes im werktäg-
lichen Tagesverkehr hierfür Kosten in einer Größenordnung von ca. 1,6 Mio. Euro erwartet. 
Verwaltung und KVB gingen beim ursprünglichen Kostensatz darüber hinaus von einer 60%-
igen Fördermittelquote des Landes Nordrhein-Westfalen aus, welche nur bei einer Vergabe an 
Dritte beantragt werden kann. Eigenleistungen eines Verkehrsunternehmens können nicht be-
zuschusst werden. Dieser Sachverhalt wurde in der ursprünglichen Beschlussvorlage nicht dar-
gelegt. 
 
Die genauen Kosten konnten allerdings erst auf Basis des Ergebnisses des Ausschreibungs-
prozesses benannt werden. Dieser Ausschreibungsprozess wurde zwischenzeitlich mit dem 
Ergebnis beendet, dass die genauen Kosten des Betriebs der Ersatzbuslinie bei rund 3,65 Mil-
lionen Euro (ohne Fördermittel) liegen. Verwaltung und KVB gehen zum derzeitigen Stand wei-
terhin davon aus, dass der Betrieb der Ersatzbuslinie mit einer 60%-igen Fördermittelquote ge-
fördert wird, da die Förderbedingungen erfüllt sind. Eine Reduzie rung oder eine Absage des 
Schienenersatzverkehrs ist aufgrund der zu erwartenden massive Einschränkungen der Köl-
ner*innen nicht möglich. 
Da das finanzielle Risiko, dass die Zuschüsse nicht in der erwarteten Höhe ausgeschüttet wer-
den, nicht in der ursprünglichen Ratsvorlage benannt wurde, ist eine erneute Beschlussfassung 
des Rates notwendig geworden.  
Finanzierung  
Betriebskosten und Erlöse:  
Die zusätzlichen Betriebskosten für den temporär modifizierten Stadtbahnverkehr belaufen 
sich weiterhin auf die bereits beschlossenen 590.000 Euro. Zusätzliche Einnahmen sind wei-
terhin nicht zu erwarten. 
Die für diesen temporären Anlass einzurichtende Ersatzbuslinien führt aufgrund der Aus-
schreibungsergebnisse zu einem aktualisierten Kostenansatz von 3,65 Mio. Euro für den Zeit-
raum von April bis einschließlich November 2024 (ohne Fördermittel). Auch hier liegt weiterhin 
kein weiteres Erlöspotential vor. 
Beide Maßnahmen zusammen führen somit einem zusätzlich entstehenden Verlust der KVB 
i. H. v. 4,24 Mio. Euro für 2024. Dieser würde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von 
der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies 
zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der 
SWK an den städtischen Haushalt im Jahr 2025 führen. 
Zuschüsse:  
Die zusätzlichen Betriebskosten für den temporär modifizierten Stadtbahnverkehr können 
nicht bezuschusst werden, da dies Eigenleistungen der KVB sind. 
Die zusätzlichen Betriebskosten der Ersatzbuslinie können voraussichtlich mit rund 2,19 Mio. 
Euro bei einem Fördersatz von 60 % bezuschusst werden. Dementsprechend würde sich der 
zusätzlich entstehende Verlust der KVB verringern, sodass sich die zu finanzierenden Kosten 
i. H. v. 2,05 Mio. Euro im Rahmen des bereits erfolgten Ratsbeschlusses vom 26.10.2023 be-
wegen.  
Soll-Ausgleich 
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst-
leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen 
gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Mit der Durchführung adäquater und notwendiger Ersatzverkehre sollen während der Sper-
rung der Mülheimer Brücke möglichst viele KVB-Nutzer*innen im ÖPNV-System gehalten wer-
den, damit keine erhöhte PKW-Nutzung mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen 
für das Klima entsteht.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mülheimer Brücke

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Details

Aktenzeichen
1072/2024
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
28.03.2024
Erstellt
21.03.2024 15:15