Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3533/2019 vom 10.10.2019
Stand: Am 14.02.2020 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 10.10.2019 3533/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 Integrationsrat 25.11.2019 Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen In der Sitzung des Integrationsrates am 07.10.2019 gab es Nachfragen zur Anlage der Mitteilung 2484/2019, Sachstandsberichtes des ZMI-Eckpunktepapiers, die hiermit beantwortet werden. Auf Wunsch des Integrationsrates werden die Antworten bereits den Mitgliedern des Wirtschaftsaus- schusses zur Sitzung am 10.10.2019 zur Kenntnis gegeben. Zum Umsetzungsstand 1.1.1 Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe) erhalten unter bestimmten Umständen keine Zuweisung in eine Vorbereitungsklasse – diese Problematik wird derzeit im „Len- kungskreis Regionale Bildungslandschaft“ erörtert. Rückfrage: Welche Umstände sind gemeint? Antwort: Schülerinnen und Schüler, die nach Beginn des Schuljahres nach Köln kommen, werden als Seiteneinsteiger eingeschult. Wenn sie vor Beginn des neuen Schuljahres, z.B. als 4-6 Jährige in Köln angekommen sind, werden sie als Regelkinder eingeschult und erhalten somit keine spezielle Deutschförderung. Zum Umsetzungstand 1.2.2 Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die Möglichkeit des Wechsels an andere Schulformen wird wenig genutzt. Hier besteht Bedarf für weitere Prüfung der Ursachen und Handlungsempfehlungen. Rückfrage: Wann voraussichtlich werden die Ergebnisse/Handlungsempfehlungen präsen- tiert? Antwort: Antwort wird nachgereicht. Zum Umsetzungsstand 1.3.1 Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt. Rückfrage: Wie verteilen sich die Schulplätze nach Schulformen: Grundschu- len/Hauptschulen/Gesamtschulen/Realschulen/Gymnasien? Antwort: Antwort wird nachgereicht. Zur Handlungsempfehlung 3: Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache . Rückfrage: Wie werden die Eltern/Schüler/innen über dieses Angebot informiert? Antwort: Information gehen über das Schulamt an die Schulleitungen. Aktuell ist ein HSU-Flyer für Eltern im Rahmen der interkulturellen Elternarbeit in Arbeit. Mit einer Fertigstellung ist spä- testens zum Ende des Jahres 2019 zu rechnen. 2 Zum Umsetzungsstand 3.1.1 Fortbildungsangebot und Plattform zur Sammlung der „Kleinen Bücher in Digitaler- und Videoform“ wurde initiiert: Erste Fortbildung hat am 10.07.2019 stattgefunden, weite- re Einführungen werden im Schuljahr 19/20 stattfinden. Rückfrage: Teilnehmer/-innen? Konkrete Umsetzungen in den Schulen? Antwort: Ca. 20 HSU-Lehrkräfte mit verschiedenen Herkunftssprachen haben teilgenommen. Die Plattform wurde vorgestellt, veröffentlicht und kann an den Schulen eingesetzt werden. Zum Umsetzungsstand 5.1.1 Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I besucht haben, keinen Zugang zu IFK. Dieses ist auf Landesebene (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3) geregelt. Rückfrage: Was heißt APO-BK (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg) §22 Abs. 3? Antwort: Die APO-BK ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg. Die Verwal- tungsvorschrift des Landes NRW. regelt in §22 Abs. 3, dass Schülerinnen und Schüler maxi- mal ein Jahr in der Sekundarstufe - I gewesen sein dürfen („kurzfristig“), um eine Internationa- le Förderklasse am Berufskolleg zu besuchen. Gez. Reker
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