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2019/2019

Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen

Mitteilung Ausschuss 21.06.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, Sitzung am 29.11.2019, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3769 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2019/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 29.11.2019 
 
Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen 
In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 29.4.2019 hat Herr Dr. Rau zuge-
sagt, „dass er sich für die Abschaffung der Mängel bei Herrn Stadtdirektor Dr. Keller einsetzen wird“. 
Dazu nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung: 
Die Stadt Köln legt großen Wert auf Service und Bürgerfreundlichkeit, insbesondere in sensiblen Be-
reichen mit Kundinnen und Kunden, die zu Recht eine schnelle und kompetente Unterstützung brau-
chen und wünschen.  
Die Stadt Köln hat daher – ergänzend zu den vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
vorgegebenen Stellen – eigens für den Schwerbehindertenbereich zusätzliche Stellen eingerichtet, 
die aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. 
Die kritisierten langen Laufzeiten ergeben sich u. a. aus dem aufwändigen Prüfverfahren, das für eine 
korrekte und einheitliche Entscheidungspraxis gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Eingang eines 
Antrages werden im ersten Schritt Befundberichte der behandelnden Ärzte der Antragstellerinnen und 
Antragsteller eingeholt. Vielfach müssen die Ärzte mehrfach angemahnt werden, bis die erforderli-
chen Befunde, Laborberichte und Unterlagen bildgebender Verfahren vorliegen. Dadurch verlängern 
sich die Laufzeiten erheblich. 
Die Befunde sind zwingend erforderlich, um die Beeinträchtigungen und den Grad der Schwerbehin-
derung objektiv und umfassend zu beurteilen, so dass – wie in der Sitzung dargestellt – den Interes-
sen der behinderten Menschen in hohem Maß entsprochen wird. 
Darüber hinaus steht den zunehmenden Antragszahlen von bis zu 25.000 Fällen pro Jahr ein erhebli-
cher Fachkräftemangel gegenüber. Die bereits sehr ausgewogen zugesetzten Stellen können erst 
dann positive Effekte bewirken, wenn es gelingt, diese Stellen mit passendem Personal zu besetzen.  
Die Prognosen zum Fachkräftemangel sind jedoch bereits Realität. Trotz ständiger und wiederholter 
interner sowie externer Ausschreibungen der Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle mit zunächst 
guter Resonanz, können und konnten ausgeschriebene Stellen oft nicht oder nur zum Teil besetzt 
werden.  
Hintergrund sind in der Regel fehlende persönliche Kompetenzen und fehlende Qualifikationen –
selbst bei reduziertem Anforderungsprofil. Im Ergebnis bleiben zugesetzte und frei gewordene Stellen 
– trotz der kontinuierlichen und aufwändigen Personalakquise – oft über Monate unbesetzt.  
Der Fachkräftemangel und auch das häufig nicht ausreichende Qualifikationsniveau der Bewerberin-
nen und Bewerber betreffen, wie in den Medien immer wieder beschrieben, nicht nur die Stadt Köln 
und den öffentlichen Dienst, sondern nahezu alle Branchen.  
Die von der Stadt Köln intensiv unterstützte Digitalisierungsoffensive verfolgt daher u. a. das Ziel, den 
zunehmenden Personalmangel, der den gesamten öffentlichen Dienst immer stärker belasten wird,

2 
 
durch automatisierte Prozesse teilweise zu kompensieren. 
Die Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle verfolgt diesen Weg bereits und konnte durch umfas-
sende organisatorische Verbesserungen und Digitalisierungsmaßnahmen bessere Ergebnisse erzie-
len. 
Die zu bestimmten Zeiten schlechte telefonische Erreichbarkeit ist bekannt. Daher wird eigens zur 
Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit ein zusätzliches Projekt bei der Schwerbehinderten-
stelle mit zusätzlichen Stellen realisiert. Sobald die erforderlichen Personalressourcen eingesetzt und 
eingearbeitet sind, wird das Projekt mit Unterstützung des Bürgertelefones starten.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2019/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.06.2019
Erstellt
06.06.2019 14:00