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AN/0967/2020

Weihnachtsmärkte in Köln 2020

Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne) 14.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 5.2.19

Sachstandsbericht 2021

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Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht 2021

2552 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0967/2020 
 Stand: 05.01.2022 
Sachstandsbericht  
Weihnachtsmärkte in Köln 2020 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass von Seiten der Verwaltung alle Anstrengungen un-
ternommen werden, um den Betreiber*innen der Kölner Innenstadt-Weihnachtsmärkte, unter der 
Maßgabe eines jeweils überzeugenden pandemiebedingten Hygienekonzeptes, die Durchführung der 
Weihnachtsmärkte zu ermöglichen. Hierzu sollen, falls erforderlich und möglich, auch Flächen erwei-
tert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein reibungsloser Fuß- und Radverkehr möglich bleibt. 
Außerdem sollen die Veranstalter*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Märkte eine Woche länger als 
üblich zu betreiben. Die genaue Terminierung ist in Absprache mit den Veranstalter*innen vorzuneh-
men. 
Für den Fall, dass einzelne Weihnachtsmärkte in der üblichen Form nicht stattfinden, sollen die jewei-
ligen Platzflächen nicht unbespielt bleiben. Vielmehr ist in diesem Fall zu eruieren, inwiefern lokale 
Schaustellerbetriebe in kleinerer Form coronakonforme Marktangebote schaffen können, um so auf 
den betroffenen Plätzen eine vorweihnachtliche Atmosphäre zu schaffen. Die Koordinierung könnte in 
diesem Fall durch den Schaustellerverband Köln e.V. sowie den Bezirksverband Schausteller und 
Marktkaufleute Köln e.V. erfolgen. Um eine hinreichende Gestaltungsqualität sicherzustellen, werden 
die entsprechenden Vorschläge einem Gremium aus Mitgliedern von Bezirksvertretung, Rat, und 
Verwaltung vorgelegt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aus der Pressemitteilung vom 30.10.2020 
„Der Krisenstab hat heute auch über die Weihnachtsmärkte beraten. Das Land hat für November 
Klarheit geschaffen. Weihnachtsmärkte und auch das gesellige Zusammensein am Glühweinstand 
sind bis 30. November nicht möglich. Der Krisenstab hat entschieden, dass aus heutiger Sicht Weih-
nachtsmärkte auch im Dezember nicht realistisch sein werden.  Die Veranstalter werden durch die 
Stadt entsprechend informiert. Ob im Dezember einzelne Stände vor Gaststätten und Kirchenge-
meinden möglich sein werden, hängt von der weiteren Entwicklung der Infektionslage und den rechtli-
chen Regelungen auf Bundes- und Landesebene ab.“ 
Es gibt Überlegungen, dass – sofern die Weihnachtsmärkte nicht stattfinden könnten – die Weih-
nachtsmarktbeleuchtungen angebracht werden sollen, um so wenigstens ein wenig weihnachtliches 
Flair zu erhalten.

Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

4643 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0967/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
 
Weihnachtsmärkte in Köln 2020 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der BV Innen-
stadt aufzunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass von Seiten der Verwaltung alle Anstrengun-
gen unternommen werden, um den Betreiber*innen der Kölner Innenstadt-
Weihnachtsmärkte, unter der Maßgabe eines jeweils überzeugenden pandemiebedingten 
Hygienekonzeptes, die Durchführung der Weihnachtsmärkte zu ermöglichen. Hierzu sollen, 
falls erforderlich und möglich, auch Flächen erweitert werden. Dabei ist darauf zu achten, 
dass ein reibungsloser Fuß- und Radverkehr möglich bleibt. Außerdem sollen die Veranstal-
ter*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Märkte eine Woche länger als üblich zu betreiben. 
Die genaue Terminierung ist in Absprache mit den Veranstalter*innen vorzunehmen. 
 
Für den Fall, dass einzelne Weihnachtsmärkte in der üblichen Form nicht stattfinden, sollen 
die jeweiligen Platzflächen nicht unbespielt bleiben. Vielmehr ist in diesem Fall zu eruieren, 
inwiefern lokale Schaustellerbetriebe in kleinerer Form coronakonforme Marktangebote 
schaffen können, um so auf den betroffenen Plätzen eine vorweihnachtliche Atmosphäre zu 
schaffen. Die Koordinierung könnte in diesem Fall durch den Schaustellerverband Köln e.V. 
sowie den Bezirksverband Schausteller und Marktkaufleute Köln e.V. erfolgen. Um eine hin-
reichende Gestaltungsqualität sicherzustellen, werden die entsprechenden Vorschläge ei-
nem Gremium aus Mitgliedern von Bezirksvertretung, Rat, und Verwaltung vorgelegt. 
 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

Begründung: 
Die Kölner Weihnachtsmärkte prägen in besonderer Weise die Adventszeit in unserer Stadt. 
Unter normalen Umständen besuchen jedes Jahr hunderttausende Besucher*innen Köln, um 
die Weihnachtsmärkte zu erleben. Gerade in diesem krisengeschüttelten Jahr sehnen sich 
auch die Menschen in Köln nach ein wenig Ruhe und Besinnung in der Vorweihnachtszeit. 
Gegenwärtig werden zahlreiche Hygienekonzepte erprobt, die eine verantwortbare Durchfüh-
rung solcher Veranstaltungen möglich machen sollen. Erste Ergebnisse sehen hier durchaus 
vielversprechend aus, so dass zu hoffen ist, dass die Weihnachtsmärkte in reduzierter und 
angepasster Form grundsätzlich stattfinden können. Hierzu werden die Konzepte allerdings 
grundlegend angepasst werden müssen. Insbesondere muss mit hoher Wahrscheinlichkeit 
die Standdichte verringert werden, was erweiterte Platzflächen nötig machen könnte. Dies 
soll, wenn irgend möglich, von Seiten der Verwaltung auch unbürokratisch realisiert werden. 
Da coronabedingt die Umsatzmöglichkeiten der Standbetreiber*innen deutlich eingeschränkt 
sein werden, ist den Marktbetreiber*innen anzubieten, die Weihnachtsmärkte eine Woche 
länger als sonst üblich zu betreiben. 
 
Für die Menschen in Köln, wie auch für die Gäste unserer Stadt, ist eine durchgehend ge-
lungene vorweihnachtliche Atmosphäre in der Innenstadt besonders wichtig. Falls also ein-
zelne Weihnachtsmärkte nicht stattfinden können, sollen die Lücken entsprechend durch 
pandemiekonforme Alternativangebote geschlossen werden. Kaum ein Gewerbe hat im Jahr 
2020 so unter den Pandemiefolgen gelitten, wie das Schaustellergewerbe. Nahezu alle Be-
triebe haben seit Dezember 2019 keine Einnahmen mehr generieren können. Aus diesem 
Grund sollen lokale Schaustellerbetriebe die Möglichkeit erhalten, die entsprechenden Platz-
flächen zu nutzen. Der Schaustellerverband Köln e.V. und der Bezirksverband Schausteller 
und Marktkaufleute Köln e.V. als Berufsverbände der betroffenen Betriebe, können hier als 
Ansprechpartner fungieren. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Wegen der bevorstehenden Kommunalwahl und des langen Zeitraums bis zur nächsten Sit-
zung der neu konstituierten Bezirksvertretung käme der Beschluss zu spät für die Betroffe-
nen. Daher ist eine Behandlung in der Sitzung vom 26.08. unabdingbar. 
 
 
gez. 
 
Antje Kosubek       Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende       Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0967/2020
Typ
Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne)
Datum
14.08.2020
Erstellt
13.08.2020 11:52