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AN/1081/2019

Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2020

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 29.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2019, TOP 8.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

7158 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Grünen 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1081/2019 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
 
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2020 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen und FDP bitten folgenden Antrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 16.09.2019 zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe-
zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen 
genehmigungsfähig sind – für 2020 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 15. Februar 2020 steht 
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 21. und Freitag, 22. Mai 2020, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei 
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Klei-
dung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 21. Mai ist ein Feiertag (Christi 
Himmelfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt.

- 2 - 
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 27. September 2020, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein 
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wo-
chenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 26.09.2020 nach dem Wo-
chenmarkt erst erfolgt. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klä-
ren, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinder-
flohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entgegenstehen. 
 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 07. und Sonntag, 08. November 2020, ist der Martinsmarkt geplant. 
Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus An-
tikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angebo-
ten.  
Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 07.11. erst nach dem Wochenmarkt. 
Der Wochenmarkt am 07.11.2020 kann stattfinden. 
 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 11. bis Sonntag, 14. Juni 2020 (zzgl. Montag 15.06.2020 Abbau), sind 
die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt 
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 10. Juni nach dem Wochenmarkt. 
Der Abbau ist am Montag dem 15. Juni 2020 geplant. Der Donnerstag, 11. Juni ist ein 
Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wo-
chenmarkt am Samstag 13. Juni 2020 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung 
der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn 
dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist 
daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das 
neue Rathaus dem entgegenstünden. 
 
b) 15. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 22. bis Sonntag, 23. August 2020, sind die 15. Rodenkirchener Sommer-
tage auf folgenden Flächen geplant: 
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 fällt aus) 
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 21.08. ab 10.00 – somit keine Nut-
zung durch Wochenmarkt möglich), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / 
Ecke Kirchstrasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil-
helmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 21.08. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 21.08. ab 18.00 geplant.  
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. 
Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 auch nicht auf dem Rodenkir-
chener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies 
nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 aus. 
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu 
klären, ob die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplat-
zes ggfs entgegenstehen.

- 3 - 
 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 02. Dezember bis Sonntag, 06. Dezember 2020 (Abbau und Reinigung 
Montag 07. Dezember bis Dienstag 08. Dezember 2020), ist der Rodenkirchener Win-
terzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 
05.12.2020 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnah-
men entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die 
Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus 
dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 02.12. erst 
nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den 
letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt 
am 03.12.2020 kann stattfinden. 
 
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirche-
ner Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, 
ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Ro-
denkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – 
spätestens Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandor-
te für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt-
verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Markt-
beschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfüg-
bar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durch-
führung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).  
 
und    
 
 
B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am 24.01.2020 auf dem Sürther Marktplatz muss auf-
grund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 23.01., bis So. 26.01. - 
Aufbau am vorhergehenden Di. / Mi.) ausfallen.  
2.)  Am Donnerstag, 30.04.2020, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest 
statt. Der Markt am Freitag, 01.05.2020, muss wegen des Feiertages ausfallen (und 
kann auch nicht auf Do. vorgezogen werden - siehe oben). 
 
3.)  Am 2. Wochenende im Dezember 2020 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Schykowski   gez. Dr. Klusemann   gez. Giesen   gez. Daniel

Sachstandsbericht BV

7421 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1081/2019 
 Stand: 23.06.2022 
Sachstandsbericht  
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2020 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 
8.1.1 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2020,  
AN/1081/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 
GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veran-
staltungen genehmigungsfähig sind – für 2020 zu regeln, 
A.  Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 15. Februar 2020 steht dem Wo-
chenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 21. und Freitag, 22. Mai 2020, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der 
Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck 
und Gastronomie angeboten. Der 21. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der Bio-
Wochenmarkt findet daher nicht statt.  
 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 27. September 2020, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-
kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt da-
von betroffen, da der Aufbau am Samstag, 26.09.2020 nach dem Wochenmarkt erst erfolgt. Mit 
der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die Baumaßnahmen für das 
neue Rathaus dem nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz ggfs entge-
genstehen. 
C) Martinsmarkt  
Am Samstag, 07. und Sonntag, 08. November 2020, ist der Martinsmarkt geplant. Hierbei soll 
der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche De-
korationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten.  
Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 07.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wo-
chenmarkt am 07.11.2020 kann stattfinden. 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 11. bis Sonntag, 14. Juni 2020 (zzgl. Montag 15.06.2020 Abbau), sind die Ro-
denkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, 
beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 10. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Mon-
tag dem 15. Juni 2020 geplant. Der Donnerstag, 11. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da

2 
 
findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt am Samstag 13. Juni 2020 
nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rat-
hausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der 
städtischen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob 
Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. 
b) 15. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 22. bis Sonntag, 23. August 2020, sind die 15. Rodenkirchener Sommertage auf 
folgenden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 fällt aus) 
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 21.08. ab 10.00 – somit keine Nutzung durch 
Wochenmarkt möglich), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirch-
strasse);  
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt 
für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 21.08. ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 21.08. ab 18.00 geplant.  
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher 
kann der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathaus-
vorplatz durchgeführt werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht 
möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 22.08.2020 aus.  
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend durch die Marktverwaltung zu klären, ob 
die Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegen-
stehen. 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 02. Dezember bis Sonntag, 06. Dezember 2020 (Abbau und Reinigung Montag 
07. Dezember bis Dienstag 08. Dezember 2020), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem 
Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 05.12.2020 nicht ausfällt, kann 
durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festge-
setzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäu-
dewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen 
für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 
02.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird wie in den 
letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt am 
03.12.2020 kann stattfinden.  
  
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener Som-
mertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnah-
men für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvor-
platz entgegenstünden.  
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens 
Ende 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchfüh-
rung der jeweiligen Märkte zu suchen.  
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung 
spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern 
den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an 
und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf 
einem Alternativstandort).  
 
und

3 
 
B.      Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am 24.01.2020 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des 
aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Do., 23.01., bis So. 26.01. - Aufbau am vor-
hergehenden Di. / Mi.) ausfallen.  
2.)  Am Donnerstag, 30.04.2020, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. 
Der Markt am Freitag, 01.05.2020, muss wegen des Feiertages ausfallen (und kann auch nicht 
auf Do. vorgezogen werden - siehe oben).  
3.)  Am 2. Wochenende im Dezember 2020 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des 
Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 
 
Sachstand 2020: 
 
Die Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind, ist sei-
tens der Marktverwaltung für das Jahr 2020 aufgrund der Mehrbelastung durch die Coronapandemie 
nicht erfolgt. Die Marktverwaltung hat allen Veranstaltungen, die seitens des Amtes für öffentliche 
Ordnung genehmigungsfähig waren, z.B. dem Sommermarkt (Alternative zu den Rodenkirchener 
Sommertagen) zugestimmt.  
 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Status   erledigt

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hauptstraße 85
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Maternusstraße
  • Barbarastraße
  • Wilhelmstraße
  • Maternusplatz
  • Frohnhofstraße
  • Kirchstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1081/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
29.08.2019
Erstellt
19.08.2019 10:39