0876/2020
Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 0876/2020 Freigabedatum 13.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel" hier: Maßnahmebewilligungen 2020 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, aus den im Haushaltsplan 2020/2021 im Teiler- gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen, veranschlagten Mitteln für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Konzeptes „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel“ für das Jahr 2020 Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger in Höhe von insgesamt 55.710 € zu gewähren. Alternative: Es wird auf die Bezuschussung der dargestellten Maßnahmen verzichtet. Dies hätte zur Folge, dass die Fortführung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse gefährdet ist. Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 55.710 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Haushaltsplan 2020/21 sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Mittel für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförde- rung für 2020 in Höhe von 55.727 EUR veranschlagt. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 2 % erhöht. Grundlage für die Zuschussgewährung ist das vom Ausschuss für Soziales und Senioren in seiner Sitzung am 14.08.2008 beschlossene Konzept „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförde- rungsprogramm im Stadtviertel“. Das Konzept verfolgt die Zielsetzung, zusätzliche stadtteilorientierte Angebote in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Jugend, Soziales und im interkulturellen Bereich und gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfangende mit erheblichen Vermittlungshemmnissen zu schaffen. Zu einer Antragstellung sind sogenannte kleine Beschäftigungsträger bzw. Projekte und gemeinnützi- ge Vereine aufgerufen, deren jährlicher Etat im Vorjahr 750.000 EUR nicht überschritten hat. Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über den die jeweilige Antragstellung erfolgt. Insbesondere in den Tätigkeitsfeldern Unterstützung der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit Bürgerservice 3 Begleitung Hauswirtschaftlicher Bereich Verwaltung sollten von den Trägern zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich vergütete Be- schäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Der Verwaltung liegen Förderanträge von 6 Trägern für 8 berücksichtigungsfähige Beschäftigungs- verhältnisse mit einer Antragssumme von insgesamt 71.189,59 EUR vor. Die Anträge beziehen sich überwiegend auf die Fortführung von Projekten, die in diesem Rahmen bereits in den Vorjahren be- zuschusst wurden und durch die Beschäftigungsverhältnisse mit SGB II-Leistungsberechtigten, für die eine Förderung gemäß § 16e SGB II erfolgt, fortgesetzt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse zei- gen, dass die Beschäftigung vielfach zu einer nachhaltigen Stabilisierung der dort tätigen Personen beigetragen hat. Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung der Antrag stellenden Träger mit einem einheitlichen Betrag je ganzjährigem Beschäftigungsverhältnis von monatlich 619 EUR, jährlich 7.428 EUR vor. Begründung der Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahmen (siehe Bewirtschaftungs- verfügung II/20/202 vom 25.03.2020): Es handelt sich bei dieser freiwilligen Förderung um eine strukturerhaltende Maßnahme. Die Beschäf- tigungsverhältnisse bestehen überwiegend bereits seit mehreren Jahren und können von den Trägern ohne zusätzliche Zuwendung nicht fortgeführt werden. 1. Förderverein Höhenberg, Verein zur Förderung paritätischer Altenhilfe und Gemeinwesen- arbeit in Köln Höhenberg e. V. Ziel ist es weiterhin, im Stadtteil Höhenberg, insbesondere im Bereich der Germaniasiedlung, durch regelmäßige Kontaktpflege, Koordination von Fahrdiensten, Begleitung zu und in Einrichtungen der offenen Altenarbeit sowie Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen älteren Menschen, die in ihrer geistigen und körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, eine Teilhabe an Aktivitäten im Viertel zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Senior/innen zu eigenem Engagement ermutigt und aktiviert werden. Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfängerin eingerichtet, die bereits im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ sowie durch eine unbefristete Förderung gemäß § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln unterstützt wurde. Zur Fortsetzung des Projekts beantragt der Verein einen Zuschuss für 2020 in Höhe von 8.060 EUR. Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 7.428 EUR vor. 2. Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Das „Bunte Café“ bietet als Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle erwerbslosen Frauen unter- schiedlicher Herkunft und Lebenssituationen, unabhängig davon, ob die Rat suchenden Frauen ar- beitsuchend sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder über gesetzliche Leistungsansprüche oder eine Arbeitserlaubnis verfügen regelmäßigen Austausch und Kontaktmöglichkeit (angeleiteter interkultureller Treff, Cafébe- trieb) Information und Beratung über vielfältige Hilfeangebote z. B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungs- problemen, häuslicher Gewalt, familiären Konflikten, Schulden, Gesundheit etc. Informationsveranstaltungen mit Referentinnen des Kölner Hilfenetzes regelmäßige EDV-Angebote sowie ein angeleitetes Internetcafé Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsstelle im Bereich Service/ Hauswirtschaft/ bzw. Café- betrieb/ Reinigung für eine langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die durch das Jobcenter Köln unbefristet gefördert wird. Zur Fortsetzung des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderten Projekts bean- tragt der Verein eine Förderung für weitere 12 Monate in Höhe von 9.449,59 EUR. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 7.428 EUR vor. 4 3. Jack in the Box e.V. Der Verein konnte im Oktober 2019 an seinen alten Standort auf dem ehemaligen Güterbahnhof Eh- renfeld zurückkehren und beabsichtigt nun, dort ein neues Zentrum für die Kunst-, Kultur-, Sozial- und Kreativwirtschaft aufzubauen. Der Aus- und Umbau von Seecontainern zur Nutzung für Institutionen und die Planung von Kulturveranstaltungen wird fortgesetzt. Der Verein hat zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfänger/ innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Bereich Bau und Architektur eingerichtet. Diese Stellen werden unbefristet gem. § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln gefördert. Zur Fortsetzung des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderten Projekts bean- tragt der Verein eine Förderung für 2020 in Höhe von 15.650 EUR. Die Verwaltung schlägt einen Zu- schuss in Höhe von 14.856 EUR vor. 4. Vringstreff e.V. Der Verein fungiert als Begegnungsstätte in der Kölner Südstadt für Menschen mit und ohne Woh- nung, unterschiedlicher Religionen und Kulturen sowie als Fachberatungsstelle für Personen in be- sonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. Über die Fachberatung hinaus bietet der Vringstreff e.V. Möglichkeiten zur Teilnahme am gesell- schaftlichen Leben mit Mittagstisch und Cafébetrieb. Der Verein hat zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfänger/ innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den Bereichen Küche und Mittagstisch für einen Beikoch/eine Beiköchin sowie für eine Servicehelferin/ einen Servicehelfer ein- gerichtet, für die jeweils eine befristete Förderung gemäß § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln besteht. Für diese beiden Beschäftigungsverhältnisse beantragt der Verein eine Förderung in 2020 in Höhe von 16.000 EUR. Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung in Höhe von 14.856 EUR vor. 5. Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung-agisra e. V. Der Verein bietet Migrantinnen und geflüchteten Frauen, insbesondere Alleinerziehenden, neuen An- kömmlingen und Frauen mit Alltags- und Sprachproblemen eine begleitende Unterstützung zur psy- chosozialen Beratung und Therapie durch Begleitung zu Ärzt*innen, Behörden, insbesondere Ausländeramt und Jobcenter Dolmetschen Orientierungshilfe Hilfstätigkeit im Bürobetrieb des Trägers Hierzu hat der Verein eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfängerin eingerichtet, für die eine Dauerförderung gemäß § 16e SGB II durch das Job- center Köln erfolgt. Zur Fortsetzung des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderten Projektes be- antragt der Verein für 2020 eine Förderung in Höhe von 12.000 EUR. Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 7.428 EUR vor. 6. Offene Welt – mondoaperto e.V. Der Verein ist ein überparteilicher, überkonfessioneller und unabhängiger Verein, in dem in Köln le- bende Italienerinnen und Italiener, die aus den verschiedensten Regionen Italiens stammen oder be- reits hier geboren sind, sich einem offenen interkulturellen Dialog verpflichtet fühlen. Dementspre- chend gehören dem Verein auch Menschen anderer Nationalitäten, Staatsangehörigkeiten, Sprach- und Kulturkreise an. Die Einrichtung am Zugweg versteht sich als Kultur- und Kommunikationszent- rum für alle Generationen. Hierzu hatte der Verein bereits vor einigen Jahren eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die derzeit vakant ist. Er bemüht sich derzeit um eine Besetzung. Die Aufgabe umfasst Hausmeister- und Bürotätigkeiten sowie die Begleitung bei Besuchen kultureller Veranstaltungen. 5 Zur Wiederaufnahme des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits einmal geförderten Projektes beantragt der Verein für 2020 eine Förderung in Höhe von 10.000 EUR. Die Verwaltung schlägt eine Förderung für ein halbes Jahr in Höhe von 3.714 EUR vor. Zusammengefasst ergibt sich somit nach obigen Beschlussempfehlungen eine Förderung für Förderverein Höhenberg e.V. in Höhe von 7.428 EUR Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in Höhe von 7.428 EUR Jack in the Box e.V. in Höhe von 14.856 EUR Vringstreff e.V. in Höhe von 14.856 EUR agisra e.V. in Höhe von 7.428 EUR Offene Welt – mondoaperto e.V. in Höhe von 3.714 EUR Gesamt 55.710 EUR Aus finanzstatistischen Gründen wurden die Mittel für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung aus dem Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in den Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, umgebucht und werden hie- raus unterjährig ausgezahlt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Zugweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0876/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.05.2020
- Erstellt
- 16.03.2020 11:57