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Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 10 des Friedhofs Holweide

Beschlussvorlage Ausschuss 3395/2025 vom 05.01.2026

Stand: Am 02.02.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert empfohlen.

Dokumente

  • Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

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    Anlage 2 Bestandsbaum (Fällantrag): Acer pseudoplatanus (Bergshorn) U=69,5 cm / FLUR 10 Anlage 3 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Holweide“ LP / 14.07.2025 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1/2 Gestaltungskonzept Köln-Holweide, Flur 010 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Spuren des Lebens Auengarten Bauerngarten Ruhehain Grabstellen 44 Stellen (Urne); max. 2 Beisetzungen/Grab 0 / 46 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen/Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 8 / 16 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetzungen/Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 18 Stellen (Urne); max. 2 Beisetzungen/Grab Grabmal ohne Grabmal; Metallschriftzug auf Kalksandsteinmauer Findlinge od. stehende Naturstein-Stelen; eingehauene od. aufgesetzte Beschriftung Basaltstele, eingehauene od. aufgesetzte Beschriftung Liegestein (Kopfstein) Neuanlage/ Grundbepflanzung Hochbeete in Kalksandsteinmauern mit Staudenbepflanzung (Lavendel, Salbei, Thymian, etc.); ggf. ergänzt um Gehölze (Olive, Weinrebe, o.ä.) erprobte und aufeinander abgestimmte Blatt- und Blütenstaudenmischung Anlage im Stile eines rustikalen Bauerngartens; Abgrenzung mit Staketenzaun-Elementen; niedrige Heckeneinfassung an Vorderseite der Gräber; Spalierobst, Stauden, etc. Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Cotoneaster, Euonymus, Waldsteinia); zusätzlich vereinzelte Sträucher, z.B. Amelanchier lamarckii Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellfläche für Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke, Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke, Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung; innen: Mulchwege ohne Unterbau; keine Einfassung; Wassergebundene Wegedecke, Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Wassergebundene Wegedecke, Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 4 Seite 1 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Holweide“ LP / 14.07.2025 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 2/2 - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung von Bodendeckern, Stauden sowie ggf. passender Rahmengehölze - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - eine Erstaufmachung nach erfolgter Beisetzung Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: z.B. Viola; Sommer: z.B. Begonien; Herbst: z.B. Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen je Beisetzung während der Ruhefrist) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen; i.d.R. alle 5 Jahre - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) Anlage 4 Seite 2 Preisblatt-Muster 14.07.2025 Kooperationsgemeinschaft Stand: 14.07.2025 Friedhof: Flur: Friedhof Holweide 010 Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 1.905,00 € Gebühr für eine Sargbestattung in Normallage 775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr 76,20 € Gebühr für eine Sargbestattung in Tieflage 995,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein 97,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein 346,00 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.367,71 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 917,89 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 92,00 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 6.213,52 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 985,47 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 117,00 € 1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte gültig ab 01.04.2025; Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 1 von 2 Anlage 5 Seite 1 Preisblatt-Muster 14.07.2025 Grabpflegevertrag E (Auengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag E (Auengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 6.123,42 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag E (Auengarten), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 911,14 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag E (Auengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 125,00 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 10.973,05 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 7.840,95 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 2.066,67 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. 1.190,45 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 213,00 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 161,00 € Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister 50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Friedhofsverwaltung - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Ansprechpartner: Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014 Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 2 von 2 Anlage 5 Seite 2
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3395/2025 Freigabedatum 05.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 10 des Friedhofs Holweide Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt, das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Errichtung des Kooperationsgrab- feldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 10 des Friedhofs Holweide. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt, vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales, im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertra- ges (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Mülheim dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen werden. Im Jahr 2015 wurden verschiedene Modifika- tionen beim Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflä- chen eingeführt. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 14.07.2025 den Antrag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf Flur 10 des Friedhofes Holweide gestellt. Es soll auf dem Gräberfeld mit einer Größe von ca. 500 m² realisiert werden. Die da- zugehörigen Unterlagen sind als Anlagen beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nachweise, insbesondere die Siche- rung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhand- stelle, liegen vor. Eine denkmalpflegerische Erlaubnis wurde beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege beantragt. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2026

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 02.02.2026 zuletzt

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen

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