3395/2025
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 10 des Friedhofs Holweide
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Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept
9219 Zeichen
Anlage 2
Bestandsbaum (Fällantrag):
Acer pseudoplatanus (Bergshorn)
U=69,5 cm
/ FLUR 10
Anlage 3
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Holweide“ LP / 14.07.2025
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
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Gestaltungskonzept Köln-Holweide, Flur 010
- Übersicht der Grabarten -
Grabbezeichnung Spuren des Lebens Auengarten Bauerngarten Ruhehain
Grabstellen 44 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetzungen/Grab
0 / 46 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetzungen/Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne);
8 / 16 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetzungen/Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne);
18 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetzungen/Grab
Grabmal ohne Grabmal;
Metallschriftzug auf
Kalksandsteinmauer
Findlinge od. stehende
Naturstein-Stelen; eingehauene
od. aufgesetzte Beschriftung
Basaltstele,
eingehauene od. aufgesetzte
Beschriftung
Liegestein (Kopfstein)
Neuanlage/
Grundbepflanzung
Hochbeete in
Kalksandsteinmauern
mit Staudenbepflanzung
(Lavendel, Salbei, Thymian,
etc.); ggf. ergänzt um Gehölze
(Olive, Weinrebe, o.ä.)
erprobte und aufeinander
abgestimmte Blatt- und
Blütenstaudenmischung
Anlage im Stile eines rustikalen
Bauerngartens; Abgrenzung mit
Staketenzaun-Elementen;
niedrige Heckeneinfassung an
Vorderseite der Gräber;
Spalierobst, Stauden, etc.
Bodendecker je nach Licht- und
Bodenverhältnissen
(z.B. Cotoneaster, Euonymus,
Waldsteinia); zusätzlich
vereinzelte Sträucher, z.B.
Amelanchier lamarckii
Blumenschmuck/
Wechselbepflanzung
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellfläche für
Gedenkfloristik
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellfläche für
Gedenkfloristik
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellfläche für
Gedenkfloristik
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellfläche für
Gedenkfloristik
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke,
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene Wegedecke,
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung;
innen: Mulchwege ohne
Unterbau; keine Einfassung;
Wassergebundene Wegedecke,
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene Wegedecke,
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung)
Anlage 4
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Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Holweide“ LP / 14.07.2025
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
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- Leistungskatalog für Dauergrabpflege -
(gültig für die Bestattungsgärten Köln)
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt.
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.
Gärtnerische Neuanlage
- fachmännische Auswahl und Pflanzung von Bodendeckern, Stauden sowie ggf. passender Rahmengehölze
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes
- eine Erstaufmachung nach erfolgter Beisetzung
Jahreszeitliche Grabpflege
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen
(Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut)
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen)
(Frühjahr: z.B. Viola; Sommer: z.B. Begonien; Herbst: z.B. Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich)
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen
(Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen)
Notwendige Instandhaltung
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen je Beisetzung während der Ruhefrist)
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen; i.d.R. alle 5 Jahre
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis)
Anlage 4
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Preisblatt-Muster 14.07.2025
Kooperationsgemeinschaft
Stand: 14.07.2025
Friedhof: Flur:
Friedhof Holweide 010
Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.905,00 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Normallage
775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 €
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und
pro Jahr
77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und
pro Jahr
76,20 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Tieflage
995,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
liegenden Grabstein
97,00 € Genehmigungsgebühr für einen
liegenden Grabstein
97,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 € Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
5.367,71 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
917,89 €
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung
Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung
92,00 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
6.213,52 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
985,47 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung
117,00 €
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
gültig ab 01.04.2025;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
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Anlage 5
Seite 1
Preisblatt-Muster 14.07.2025
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
6.123,42 €
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
911,14 €
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung
125,00 €
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
10.973,05 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
7.840,95 €
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
2.066,67 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
1.190,45 €
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung
213,00 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung
161,00 €
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
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Anlage 5
Seite 2
Beschlussvorlage Ausschuss
2726 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3395/2025 Freigabedatum 05.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 10 des Friedhofs Holweide Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt, das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Errichtung des Kooperationsgrab- feldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 10 des Friedhofs Holweide. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt, vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales, im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertra- ges (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Mülheim dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen werden. Im Jahr 2015 wurden verschiedene Modifika- tionen beim Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflä- chen eingeführt. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 14.07.2025 den Antrag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf Flur 10 des Friedhofes Holweide gestellt. Es soll auf dem Gräberfeld mit einer Größe von ca. 500 m² realisiert werden. Die da- zugehörigen Unterlagen sind als Anlagen beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nachweise, insbesondere die Siche- rung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhand- stelle, liegen vor. Eine denkmalpflegerische Erlaubnis wurde beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege beantragt. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1463 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3395/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 27.11.2025 09:19