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3395/2025

Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 10 des Friedhofs Holweide

Beschlussvorlage Ausschuss 05.01.2026

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Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

9219 Zeichen

Anlage 2

Bestandsbaum (Fällantrag):
Acer pseudoplatanus (Bergshorn)
U=69,5 cm
/ FLUR 10
Anlage 3

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Holweide“  LP / 14.07.2025 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 1/2 
 
Gestaltungskonzept Köln-Holweide, Flur 010 
- Übersicht der Grabarten - 
 
Grabbezeichnung Spuren des Lebens Auengarten Bauerngarten Ruhehain 
Grabstellen 44 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetzungen/Grab 
0 / 46 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetzungen/Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 
8 / 16 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetzungen/Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); 
18 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetzungen/Grab 
Grabmal ohne Grabmal;  
Metallschriftzug auf 
Kalksandsteinmauer 
Findlinge od. stehende 
Naturstein-Stelen; eingehauene 
od. aufgesetzte Beschriftung 
Basaltstele, 
eingehauene od. aufgesetzte 
Beschriftung 
Liegestein (Kopfstein) 
Neuanlage/ 
Grundbepflanzung 
Hochbeete in 
Kalksandsteinmauern 
mit Staudenbepflanzung 
(Lavendel, Salbei, Thymian, 
etc.); ggf. ergänzt um Gehölze 
(Olive, Weinrebe, o.ä.) 
erprobte und aufeinander 
abgestimmte Blatt- und 
Blütenstaudenmischung 
Anlage im Stile eines rustikalen 
Bauerngartens; Abgrenzung mit 
Staketenzaun-Elementen; 
niedrige Heckeneinfassung an 
Vorderseite der Gräber; 
Spalierobst, Stauden, etc. 
Bodendecker je nach Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Cotoneaster, Euonymus, 
Waldsteinia); zusätzlich 
vereinzelte Sträucher, z.B. 
Amelanchier lamarckii 
Blumenschmuck/ 
Wechselbepflanzung 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
keine Blumenbeete vorgesehen;  
aber Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
keine Blumenbeete vorgesehen; 
aber Abstellfläche für 
Gedenkfloristik 
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke, 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
Wassergebundene Wegedecke, 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung; 
innen: Mulchwege ohne 
Unterbau; keine Einfassung; 
Wassergebundene Wegedecke, 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
Wassergebundene Wegedecke, 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster auf 
Betonbettung 
 
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) 
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) 
  
Anlage 4
Seite 1

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln-Holweide“  LP / 14.07.2025 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 2/2 
 
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege - 
(gültig für die Bestattungsgärten Köln) 
 
 
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. 
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. 
Gärtnerische Neuanlage 
- fachmännische Auswahl und Pflanzung von Bodendeckern, Stauden sowie ggf. passender Rahmengehölze 
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes 
- eine Erstaufmachung nach erfolgter Beisetzung 
Jahreszeitliche Grabpflege 
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen 
   (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) 
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) 
  (Frühjahr: z.B. Viola; Sommer: z.B. Begonien; Herbst: z.B. Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) 
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen 
  (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) 
Notwendige Instandhaltung 
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen je Beisetzung während der Ruhefrist) 
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen; i.d.R. alle 5 Jahre 
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) 
 
Anlage 4
Seite 2

Preisblatt-Muster 14.07.2025
Kooperationsgemeinschaft
Stand: 14.07.2025
Friedhof: Flur:
Friedhof Holweide 010
Gebühr für den Erwerb des 
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
    1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des 
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
         1.905,00 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in 
Normallage
       775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung             349,00 € 
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und 
pro Jahr
         77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und 
pro Jahr
              76,20 € 
Gebühr für eine Sargbestattung in 
Tieflage
       995,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen 
liegenden Grabstein
         97,00 € Genehmigungsgebühr für einen 
liegenden Grabstein
              97,00 € 
Genehmigungsgebühr für einen 
stehenden Grabstein
       346,00 € Genehmigungsgebühr für einen 
stehenden Grabstein
            346,00 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
         5.367,71 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
            917,89 € 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
Grabpflegevertrag B (Ruhehain), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
              92,00 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe 
Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe 
Beiblatt.
         6.213,52 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Aufpreis für 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
            985,47 € 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
Grabpflegevertrag D (Spuren des 
Lebens), Pflegerische 
Unterhaltungskosten pro Jahr beim 
Graberwerb zu Lebzeiten ohne 
Bestattung 
            117,00 € 
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
gültig ab 01.04.2025;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 1 von 2
Anlage 5 
Seite 1

Preisblatt-Muster 14.07.2025
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
         6.123,42 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal 
aufgrund Zubestattung innerhalb des 
25-jährigen Pflegevertrages.
            911,14 € 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
Grabpflegevertrag E (Auengarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
            125,00 € 
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
  10.973,05 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), 
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, 
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
         7.840,95 € 
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), 
Aufpreis für die 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
    2.066,67 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), 
Aufpreis für die 
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen 
Pflegevertrages.
         1.190,45 € 
Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
       213,00 € Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), 
Pflegerische Unterhaltungskosten pro 
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 
ohne Bestattung 
            161,00 € 
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
 - Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014
Hinweis: 
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 2 von 2
Anlage 5
Seite 2

Beschlussvorlage Ausschuss

2726 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3395/2025 
Freigabedatum 
05.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 10 
des Friedhofs Holweide  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt, das von der Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Errichtung des Kooperationsgrab-
feldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 10 des Friedhofs Holweide.  
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der 
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt, vom Ausschuss 
für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales, im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertra-
ges (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.  
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Mülheim 
dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe 
und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat-
zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder 
durch den Fachausschuss beschlossen werden. Im Jahr 2015 wurden verschiedene Modifika-
tionen beim Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflä-
chen eingeführt.  
 
Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 14.07.2025 den 
Antrag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf Flur 10 des Friedhofes Holweide 
gestellt. Es soll auf dem Gräberfeld mit einer Größe von ca. 500 m² realisiert werden. Die da-
zugehörigen Unterlagen sind als Anlagen beigefügt. 
 
Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den 
Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nachweise, insbesondere die Siche-
rung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhand-
stelle, liegen vor.  
 
Eine denkmalpflegerische Erlaubnis wurde beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
beantragt. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1463 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner 
erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom 
Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 
beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 
2112/2015).  
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte 
Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene 
Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

22.01.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3395/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.01.2026
Erstellt
27.11.2025 09:19