1008/2017
Beantwortung einer Anfrage (AN/0505/2017) zu Transferaufwendungen "Antirassismus-Training" im Haushaltsplan 2016/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 03.04.2017 Vorlagen-Nummer 1008/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 04.04.2017 Beantwortung einer Anfrage (AN/0505/2017) zu Transferaufwendungen "Antirassismus- Training" im Haushaltsplan 2016/2017 Von der Fraktion der Alternative für Deutschland wurde folgende Anfrage an die Verwaltung gestellt: Im Haushaltsplan 2016/2017 werden im Bereich „Freiwillige Sozialleistungen und Diversity“ (vgl. Band 1, S. 411ff.) für die Jahre 2016 und 2017 ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.981.570 € bzw. 11.082.119 € veranschlagt. An Transferaufwendungen für „Interkulturelle Hilfen“ (vgl. ebd., S. 417) werden für besagte Jahre u.a. Projekte für „Antirassismus-Training“ mit je 10.000 €gefördert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Können Sie die Unterstützung für genannte Posten in besagtem Zeitraum präzisieren? Bitte schlüsseln Sie die einzelnen unterstützten Projekte mit jeweiliger konkreter Zuwendung auf. 2. Nach welchen Kriterien werden die Initiativen unterstützt? 3. Was heißt „Antirassismus-Training“ konkret? Sind die öffentlichen Äußerungen der Oberbürger- meisterin mit Blick auf den anstehenden Bundesparteitag der AfD in Köln auch als Antirassismus- Training zu werten? 4. Inwiefern wird gegenüber der Stadtverwaltung zur Verwendung etwaiger Fördermittel Rechen- schaft geleistet und der „Erfolg“ eines Projektes kritisch bewertet? Antworten der Verwaltung: 1. Können Sie die Unterstützung für genannte Posten in besagtem Zeitraum präzisieren? Bit- te schlüsseln Sie die einzelnen unterstützten Projekte mit jeweiliger konkreter Zuwendung auf. In den Jahren 2016 und 2017 stehen für die Förderung von Antirassismus-Projekten zusätzlich zu den in der Anfrage genannten Beträgen Mittel aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm in Hö- he von 40.000 € pro anno zur Verfügung. Wegen der späten Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016/2017 konnten die zusätzlichen Mittel nicht mehr im Jahr 2016 vergeben werden. Daher wurden in 2016 aus den Mitteln für Antirassismus- Training aus Transferaufwendungen für „Interkulturelle Hilfen“ folgende Zuschüsse in Gesamthöhe von 10.000 € bewilligt: 2 2.000 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung einer Veranstaltung zur Präsen- tation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“ 5.000 € an NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln für Maßnahmen zur Entwicklung von zwei Workshop-Angeboten für Kölner Schüler/-innen zu Themenkomplex „Rassismus und Diskriminie- rung“ sowie „Rassistische Hetze gegen Geflüchtete“ 1.400 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung eines zweitägigen Workshops unter dem Titel „Afrodeutsche und andere Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ 1.600 € an Körbe für Köln e.V. für die Durchführung/Nachhaltigkeitssicherung von Antirassismus- Trainings für junge Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte sowie für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Antirassismusarbeit in der sportbezogenen Jugendsozialarbeit aktiv un- terstützen und an Antirassismus-Trainings in 2015 bereits teilgenommen haben. Im Jahr 2017 wurde die Vergabe von folgenden Zuschüssen zur Beschlussfassung durch den Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 vorgeschlagen: 2.000 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung einer Veranstaltung zur Präsen- tation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen und Jugendeinrichtun- gen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“; 10.000 € an Lückenlos e.V. für die Durchführung von 20 Antirassismus-Workshops in verschiede- nen Kölner Stadtteilen an mehreren Tagen in Mai 2017, eingebunden in die mehrtägige Veran- staltung „Tribunal NSU-Komplex auflösen“ im Schauspiel Köln. Die Vergabe der weiteren zur Verfügung stehenden Mittel ist geplant. 2. Nach welchen Kriterien werden die Initiativen unterstützt? Als Kriterien für die Träger der bezuschussten Projekte gilt, dass sie über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der vernetzten interkulturellen Arbeit verfügen, die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit ihre zentralen Aufgaben sind beziehungsweise zu ihrem breiten Aufgabenspektrum gehören, breit vernetzt mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Köln und über Grenzen der Stadt hinaus sind. Als Kriterien für die bezuschussten Maßnahmen werden herangezogen interkultureller Ansatz, lokale Vernetzung, Zielsetzung: Sensibilisierung und Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung tätig zu werden, inhaltliche und methodische Vielfalt, innovative Elemente, Vorgehen zur Herstellung nachhaltiger Wirkung, Bewertung als Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Kölner Konzeptes zur Stärkung der integ- rativen Stadtgesellschaft. 3. Was heißt „Antirassismus-Training“ konkret? Sind die öffentlichen Äußerungen der Ober- bürgermeisterin mit Blick auf den anstehenden Bundesparteitag der AfD in Köln auch als Antirassismus-Training zu werten? Unter „Antirassismus-Training“ sind Maßnahmen zu verstehen, die dem Abbau von Vorurteilen und der Prävention rassistischer Gewalt dienen zum Beispiel durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit 3 Vermittlung von Werten wie Akzeptanz und Wertschätzung von ethnischer, kultureller und konfessioneller Vielfalt Fördern interkultureller Kontakte Aufdecken rassistischer Propaganda Bewusstmachen von eigenen rassistischen Anteilen Empowerment von Personen und Gruppen die von Ausgrenzung und Rassismus betroffenen sind Erarbeiten von Handlungsweisen, um u.a. Zivilcourage zu unterstützen Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gegen Rassismus und ethni- sche Diskriminierung tätig zu werden Antirassismus-Trainings können in Form von Schulungen für ausgewählte Zielgruppen, Schulungen für Multiplikator/-innen, Fachtagungen, Erstellung von Materialien, Wettbewerben und in weiteren, innovativen Formen durchgeführt werden. Aus dem Voranstehenden ergibt sich eine Antwort auf den zweiten Teil der dritten Frage. 4. Inwiefern wird gegenüber der Stadtverwaltung zur Verwendung etwaiger Fördermittel Re- chenschaft geleistet und der „Erfolg“ eines Projektes kritisch bewertet? Die Träger legen der Verwaltung nach Durchführung der Projekte Verwendungsnachweise zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Förder- mittel sowie Erfahrungsberichte über erzielte oder (längerfristig) erwartete Wirkungen der Projekte vor. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1008/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27